DEVK Geschäftsbericht 2011 - DEVK Versicherungen
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DEVK Pensionsfonds- Aktiengesellschaft Anhang Aufwendungen für Kapitalanlagen Geschäftsjahr Tsd. € Aufwendungen für Kapitalanlagen (Aktivposten B) Aufwendungen für sonstige Kapitalanlagen a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 587 b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen – c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 359 Aufwendungen für Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten C) Aufwendungen für sonstige Kapitalanlagen a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 2 insgesamt 948 Die Beiträge für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung an den Pensions-Sicherungs-Verein betrugen im Berichtsjahr 33.828 €. Sonstige Angaben Allgemeine Angaben Die Aufstellungen der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats befi nden sich vor dem Lagebericht. Unser Unternehmen verfügt nicht über eigenes Personal. An unserer Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag die DEVK Vermögensvorsorge- und Beteiligungs-AG, Köln, mit 100 % beteiligt. Diese hat gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Stimmrechte zustehen. Der Jahresabschluss wird gemäß den rechtlichen Vorschriften im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang enthalten. Name und Sitz des Mutterunternehmens, das den Konzernabschluss aufstellt, in den das Unternehmen einbezogen wurde: DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn Zentrale, Riehler Straße 190, 50735 Köln Der Konzernabschluss ist auf der Homepage der DEVK unter www.devk.de eingestellt und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Vorjahr Tsd. € 41 – 152 1 194
Die von uns eingesetzten Rechnungsgrundlagen in der Prämienkalkulation tragen den Erfordernissen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Rechnung. Nähere Hinweise zur Berücksichtigung des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung bei der Prämienkalkulation fi nden sich unter www.Aktuar.de. Überschussbeteiligung der Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger Die Versorgungsanwärter und die Versorgungsempfänger werden gemäß den Festlegungen in den jeweiligen Pensionsplänen an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Dazu werden gleichartige Verträge in Risikoklassen zusammengefasst und diesen die entstandenen Überschüsse verursachungsgerecht zugeordnet. Der einzelne Vertrag erhält Anteile an den Überschüssen seiner zugehörigen Risikoklasse. Grundsätzlich werden diese Überschussanteile als laufende Anteile zugeteilt. Abhängig vom Vertragsstand gliedert sich der laufende Überschussanteil in einen Zinsüberschussanteil und in einen Grund- und Risikoüberschussanteil. Die laufenden Überschussanteile werden wie folgt verwendet: Grund- und Risikoüberschussanteil Die fälligen Grund- und Risikoüberschussanteile werden dem Anlagestock zugeführt und erhöhen damit die Anzahl der Anteileinheiten für den Vertrag. Zinsüberschussanteil Die fälligen Zinsüberschussanteile werden zur Erhöhung der (laufenden) garantierten Versorgungsleistung verwendet. Diese Erhöhungen sind ihrerseits wiederum überschussberechtigt. Für das Geschäftsjahr 2012 wird folgende Überschussbeteiligung festgelegt: Für alle Risikoklassen Grundüberschussanteil: 0,5 % des gezahlten Beitrags (Vorjahr 0,5 %) Risikoüberschussanteil: 40 % des versicherungstechnischen Risikobeitrags (Vorjahr 30 %) Zinsüberschussanteil: 2,15 % des maßgebenden Deckungskapitals (Vorjahr 2,15 %) Köln, 20. April 2012 Der Vorstand Dr. Siegberg Gallus 232 233
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Überschussbeteiligung der Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger<br />
Die Versorgungsanwärter und die Versorgungsempfänger werden gemäß den Festlegungen<br />
in den jeweiligen Pensionsplänen an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt.<br />
Dazu werden gleichartige Verträge in Risikoklassen zusammengefasst und diesen die entstandenen<br />
Überschüsse verursachungsgerecht zugeordnet.<br />
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Grundsätzlich werden diese Überschussanteile als laufende Anteile zugeteilt. Abhängig<br />
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und in einen Grund- und Risikoüberschussanteil.<br />
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Grund- und Risikoüberschussanteil<br />
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Versorgungsleistung verwendet. Diese Erhöhungen sind ihrerseits wiederum überschussberechtigt.<br />
Für das Geschäftsjahr 2012 wird folgende Überschussbeteiligung festgelegt:<br />
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(Vorjahr 30 %)<br />
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