DEVK Geschäftsbericht 2011 - DEVK Versicherungen

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15.12.2012 Aufrufe

DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Anhang 3. Tarifgruppe J.3 Diese Versicherungen erhalten als Überschussanteil einen Beitragsvorwegabzug in Höhe von 14,00 % des überschussberechtigten Bruttoeinmalbeitrags. Zusätzlich erhalten diese Versicherungen eine Schlusszahlung in Promille der Anfangsversicherungssumme multipliziert mit der abgelaufenen Versicherungsdauer in Monaten. Diese wird wie folgt festgelegt: ‰ 0,22 0,48 0,15 0,60 M. Abrechnungsverband/Bestandsgruppe „Lebensversicherung bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird“ Tarifgruppe M.1 – M.3 TGR laufender Überschussanteil Grundüberschussanteil in % des überschussberechtigten Beitrags M.1 – M.2 2,00 M.3 3,00 männl. Versicherte weibl. Versicherte Eintrittsalter ≤ 44 – Eintrittsalter > 44 – – Eintrittsalter ≤ 44 – Eintrittsalter > 44 4. Tarifgruppe J.4 Diese Versicherungen erhalten als Überschussanteil einen Beitragsvorwegabzug in Höhe von 16,00 % des überschussberechtigten Bruttoeinmalbeitrags. 5. Tarifgruppe J.5 Diese Versicherungen erhalten als Überschussanteil einen Beitragsvorwegabzug in Höhe von 6,00 % des überschussberechtigten Bruttoeinmalbeitrags. Risikoüberschussanteil in % des Risikobeitrags 32,00 – – Anmerkungen: a) Bei beitragsfreien Versicherungen der Tarifgruppe M.1 wird der Grundüberschussanteil in Prozent der Stückkosten bemessen. b) Beitragsfreie Versicherungen der Tarifgruppen M.2 und M.3 erhalten keinen Grundüberschussanteil. c) Die Überschussanteile werden in Anteileinheiten umgerechnet und dem Deckungskapital gutgeschrieben. d) Im Rentenbezug erhalten die Versicherungen der Tarifgruppe M.2 laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 1,95 % des überschussberechtigten Deckungskapitals und Versicherungen der Tarifgruppe M.3 2,45 %. Hierin ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,10 % bereits enthalten. Die laufenden Zinsüberschussanteile werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung der maßgebenden Jahresrente verwendet (Bonussystem). An Stelle des Bonussystems kann auch die Barauszahlung der laufenden Zinsüberschussanteile vereinbart werden. Fondsüberschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals – – –

O. Zusatzversicherungen 1. Tarifgruppen O.1 und O.2 1.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls Die Versicherungen erhalten je nach Vereinbarung einen Leistungsbonus in Prozent der ver sicherten Leistung oder einen Beitragsvorwegabzug in Prozent des überschussberechtigten Bruttobeitrags gemäß nachstehender Tabelle: 1.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls Die Versicherungen erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 0,60 % in Tarifgruppe O.1 bzw. 0,10 % in Tarifgruppe O.2 des überschussberechtigten Deckungs kapitals. Bei Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung der Rente verwendet (Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert, wird der Zinsüberschussanteil (ggf. zusammen mit dem Leistungsbonus) verzinslich angesammelt und bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt. % 7,00 17,00 27,00 43,00 männl. Versicherte: Endalter ≤ 59 Endalter > 59 weibl. Versicherte: Endalter ≤ 54 Endalter > 54 2. Tarifgruppe O.5 Die Versicherungen erhalten je nach Vereinbarung einen Leistungsbonus in Höhe von 122,00 % der fälligen Versicherungsleistung oder einen Beitragsvorwegabzug in Höhe von 55,00 % des überschussberechtigten Bruttobeitrags. 206 207 Beitragsvorwegabzug in % Leistungsbonus in % 3. Tarifgruppe O.6 3.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls Die Versicherungen erhalten einen Leistungsbonus in Prozent der versicherten Leistung. Dieser wird wie folgt festgelegt: 5,00 5,00 15,00 18,00 15,00 18,00 25,00 33,00 männl. Versicherte weibl. Versicherte Eintrittsalter > 19 und Endalter ≤ 54 – Eintrittsalter < 20 oder Endalter > 54 – – Versicherungsdauer < 25 und Endalter ≤ 59 – Versicherungsdauer > 24 oder Endalter > 59 3.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls Die Versicherungen erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 0,10 % des überschussberechtigten Deckungskapitals. Bei Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung der Rente verwendet (Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert, wird der Zinsüberschussanteil zusammen mit dem Leistungsbonus verzinslich angesammelt und bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt.

<strong>DEVK</strong> Allgemeine<br />

Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft<br />

Anhang<br />

3. Tarifgruppe J.3<br />

Diese <strong>Versicherungen</strong> erhalten als Überschussanteil einen Beitragsvorwegabzug in Höhe<br />

von 14,00 % des überschussberechtigten Bruttoeinmalbeitrags.<br />

Zusätzlich erhalten diese <strong>Versicherungen</strong> eine Schlusszahlung in Promille der Anfangsversicherungssumme<br />

multipliziert mit der abgelaufenen Versicherungsdauer in Monaten.<br />

Diese wird wie folgt festgelegt:<br />

‰<br />

0,22<br />

0,48<br />

0,15<br />

0,60<br />

M. Abrechnungsverband/Bestandsgruppe<br />

„Lebensversicherung bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird“<br />

Tarifgruppe M.1 – M.3<br />

TGR laufender Überschussanteil<br />

Grundüberschussanteil<br />

in % des überschussberechtigten<br />

Beitrags<br />

M.1<br />

–<br />

M.2<br />

2,00<br />

M.3<br />

3,00<br />

männl. Versicherte weibl. Versicherte<br />

Eintrittsalter ≤ 44 –<br />

Eintrittsalter > 44 –<br />

– Eintrittsalter ≤ 44<br />

– Eintrittsalter > 44<br />

4. Tarifgruppe J.4<br />

Diese <strong>Versicherungen</strong> erhalten als Überschussanteil einen Beitragsvorwegabzug in Höhe<br />

von 16,00 % des überschussberechtigten Bruttoeinmalbeitrags.<br />

5. Tarifgruppe J.5<br />

Diese <strong>Versicherungen</strong> erhalten als Überschussanteil einen Beitragsvorwegabzug in Höhe<br />

von 6,00 % des überschussberechtigten Bruttoeinmalbeitrags.<br />

Risikoüberschussanteil<br />

in % des<br />

Risikobeitrags<br />

32,00<br />

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Anmerkungen:<br />

a) Bei beitragsfreien <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppe M.1 wird der Grundüberschussanteil<br />

in Prozent der Stückkosten bemessen.<br />

b) Beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen M.2 und M.3 erhalten keinen Grundüberschussanteil.<br />

c) Die Überschussanteile werden in Anteileinheiten umgerechnet und dem Deckungskapital<br />

gutgeschrieben.<br />

d) Im Rentenbezug erhalten die <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppe M.2 laufende Zinsüberschussanteile<br />

in Höhe von 1,95 % des überschussberechtigten Deckungskapitals und<br />

<strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppe M.3 2,45 %. Hierin ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />

in Höhe von 0,10 % bereits enthalten.<br />

Die laufenden Zinsüberschussanteile werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung der maßgebenden<br />

Jahresrente verwendet (Bonussystem).<br />

An Stelle des Bonussystems kann auch die Barauszahlung der laufenden Zinsüberschussanteile<br />

vereinbart werden.<br />

Fondsüberschussanteil<br />

in % des<br />

überschussberechtigten<br />

Deckungskapitals<br />

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