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DEVK Geschäftsbericht 2011 - DEVK Versicherungen

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c) Beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> erhalten keinen Grund- und keinen Schlussüberschuss-<br />

anteil.<br />

d) Während der Aufschubzeit erhalten <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppe E.1 mit Tarifkenn-<br />

ziffer 1631, 1731, 1732 oder 1762 laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 0,60 %<br />

des überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />

e) Bei <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen E.5 – E.10 mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge<br />

und Leistungen (Dynamik) erhalten diejenigen Teile der <strong>Versicherungen</strong>, die aus dynamischen<br />

Erhöhungen stammen, folgende Zinsüberschussanteile:<br />

– dynamische Erhöhungen ab 1. Januar 2012 2,35 % und<br />

– dynamische Erhöhungen zwischen 1. Januar 2007 und 31. Dezember <strong>2011</strong> 1,85 %.<br />

f) Im Rentenbezug wird der Zinsüberschussanteil zur Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />

um 0,10 % erhöht.<br />

g) Bei <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen E.1 – E.12, K.1 – K.6, K.8 – K.13, K.15 und K.16<br />

erhält der aus der Verrentung des Ansammlungsguthabens stammende Teil der Versicherung<br />

laufende Zinsüberschussanteile in Prozent des maßgebenden Deckungskapitals.<br />

Die Höhe des Zinsüberschussanteils beträgt für Rentenbeginne<br />

– ab 1. Januar 2012 2,45 %,<br />

– zwischen 1. Januar 2007 und 31. Dezember <strong>2011</strong> 1,95 % und<br />

– zwischen 1. Januar 2005 und 31. Dezember 2006 1,45 %.<br />

Für frühere Rentenbeginne beträgt die Höhe des Zinsüberschussanteils 0,95 % bei<br />

Tarifen mit 3,25 % Rechnungszins und 0,20 % bei Tarifen mit 4,00 % Rechnungszins.<br />

Hierin ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven bereits enthalten.<br />

h) An Stelle des Bonussystems kann auch die Barauszahlung der laufenden Zinsüberschussanteile<br />

vereinbart werden.<br />

i) Bei Tarifgruppe E.1 kann bedingungsgemäß auch die Zahlung einer gleichbleibenden<br />

Zusatzrente vereinbart werden. Die Höhe dieser Überschussrente ist von der Bemessung<br />

der Überschussbeteiligung (Zinsüberschussanteil) und von dem rechnungsmäßigen<br />

Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung abhängig.<br />

j) Bei den Tarifgruppen E.2 – E.5, E.7, E.9, K.1 – K.6, K.8 – K.13 kann bedingungsgemäß<br />

auch ein Teil der Zinsüberschussanteile zur Finanzierung einer gleichbleibenden Zusatzrente<br />

verwendet werden. Die Höhe dieser Überschussrente ist vom rechnungsmäßigen<br />

Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung abhängig. Der andere<br />

Teil der Zinsüberschussanteile wird dann als Einmalbeitrag zur Erhöhung der maßgebenden<br />

Jahresrente verwendet (Bonussystem).<br />

k) Im Rentenbezug werden die laufenden Zinsüberschussanteile je als Einmalbeitrag zur<br />

Erhöhung der maßgebenden Jahresrente verwendet (Bonussystem).<br />

l) Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen erhalten keinen Grundüberschussanteil.<br />

m) In den Tarifgruppen E.5 – E.10, K.8 und K.10 wird der Grundüberschussanteil wie folgt<br />

festgelegt:<br />

überschussberechtigter<br />

Beitrag in €<br />

bis 39,99<br />

40,00 – 49,99<br />

50,00 – 69,99<br />

Grundüberschussanteil<br />

1,50 %<br />

2,00 %<br />

2,50 %<br />

überschussberechtigter<br />

Beitrag in €<br />

70,00 – 119,99<br />

120,00 – 349,99<br />

ab 350,00<br />

Grundüberschussanteil<br />

3,00 %<br />

3,50 %<br />

3,80 %<br />

200 201

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