<strong>DEVK</strong> Allgemeine Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Anhang Anmerkungen: a) Bedingungsgemäß kann bei den Tarifgruppen D.2 – D.4 auch vereinbart werden, dass der Beitragsvorwegabzug nicht mit dem fälligen Beitrag verrechnet, sondern verzinslich angesammelt wird. b) In den Tarifgruppen D.2, D.3 und D.4 gelten bei <strong>Versicherungen</strong> auf verbundene Leben die Überschusssätze für Männer sofern jeweils eine männliche und eine weibliche Person versichert sind. c) In Tarifgruppe J.7 entfällt die Überschussbeteiligung bei Verträgen gegen laufende Beitragszahlung. E. Abrechnungsverband/Bestandsgruppe „Kapitalbildende Lebensversicherung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter“ und K. Abrechnungsverband/Bestandsgruppe „Übrige Kollektivversicherung ohne eigene Vertragsabrechnung“ (ohne Tarifgruppen K.7 und K.14) Tarifgruppen E.1 – E.12, K.1 – K.6, K.8 – K.13, K.15, K.16 TGR laufender Überschussanteil Grundüberschussanteil Zinsüberschussanteil in % in %; des überschussberechtigten s. b) Deckungskapitals E.1 – 0,10 E.2, K.1 1,00 0,10 E.3, K.3 2,60 0,85 E.4, K.6 E.5, E.6, K.8 2,60 1,35 E.7 – E.10, K.10 E.11, E.12 K.2 K.4 K.5 K.9 K.11, K.12 K.13 K.15 K.16 1,50 / 2,00 / 2,50 / 3,00 / 3,50 / 3,80 1,50 / 2,00 / 2,50 / 3,00 / 3,50 / 3,80 1,50 / 2,00 / 4,40 / 5,50 – 2,00 2,45 0,00 / 1,00 / 1,50 / 2,00 / 2,50 / 3,00 / 3,30 0,00 / 1,00 / 1,50 / 2,00 / 2,50 / 3,00 / 3,30 1,00 / 1,50 / 2,00 / 2,50 / 3,00 / 3,50 / 3,80 1,40 / 2,80 / 3,90 1,10 / 1,50 / 3,20 / 4,40 1,35 1,85 2,35 0,10 0,85 0,85 1,35 1,85 1,85 2,35 2,35 Schlussüberschussanteil Anmerkungen: a) In den Tarifgruppen E.1 – E.4 und K.1 – K.6 bemisst sich der Schlussüberschussanteil in Prozent des Ansammlungsguthabens; in den Tarifgruppen E.5 – E.12, K.8 – K.13, K.15 und K.16 in Prozent der Summe aus Ansammlungsguthaben und Deckungskaptal. b) In den Tarifgruppen E.1, E.2, K.1 und K.2 bemisst sich der Grundüberschussanteil in Prozent der Jahresrente; in den Tarifgruppen E.3 – E.12, K.3 – K.6, K.8 – K.13, K.15 und K.16 in Prozent des überschussberechtigten Beitrags. in %; s. a) – 9,00 9,90 8,10 2,70 2,70 2,70 9,00 8,10 8,10 2,40 2,40 2,40 2,40 2,40 Beitragsvorweg abzug in % des überschussberechtigten Beitrags jährl./monatl. – – 2,50 / 2,60 2,50 / 2,60 – – – – – 2,35 / 2,40 – – – – –
c) Beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> erhalten keinen Grund- und keinen Schlussüberschuss- anteil. d) Während der Aufschubzeit erhalten <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppe E.1 mit Tarifkenn- ziffer 1631, 1731, 1732 oder 1762 laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 0,60 % des überschussberechtigten Deckungskapitals. e) Bei <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen E.5 – E.10 mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen (Dynamik) erhalten diejenigen Teile der <strong>Versicherungen</strong>, die aus dynamischen Erhöhungen stammen, folgende Zinsüberschussanteile: – dynamische Erhöhungen ab 1. Januar 2012 2,35 % und – dynamische Erhöhungen zwischen 1. Januar 2007 und 31. Dezember <strong>2011</strong> 1,85 %. f) Im Rentenbezug wird der Zinsüberschussanteil zur Beteiligung an den Bewertungsreserven um 0,10 % erhöht. g) Bei <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen E.1 – E.12, K.1 – K.6, K.8 – K.13, K.15 und K.16 erhält der aus der Verrentung des Ansammlungsguthabens stammende Teil der Versicherung laufende Zinsüberschussanteile in Prozent des maßgebenden Deckungskapitals. Die Höhe des Zinsüberschussanteils beträgt für Rentenbeginne – ab 1. Januar 2012 2,45 %, – zwischen 1. Januar 2007 und 31. Dezember <strong>2011</strong> 1,95 % und – zwischen 1. Januar 2005 und 31. Dezember 2006 1,45 %. Für frühere Rentenbeginne beträgt die Höhe des Zinsüberschussanteils 0,95 % bei Tarifen mit 3,25 % Rechnungszins und 0,20 % bei Tarifen mit 4,00 % Rechnungszins. Hierin ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven bereits enthalten. h) An Stelle des Bonussystems kann auch die Barauszahlung der laufenden Zinsüberschussanteile vereinbart werden. i) Bei Tarifgruppe E.1 kann bedingungsgemäß auch die Zahlung einer gleichbleibenden Zusatzrente vereinbart werden. Die Höhe dieser Überschussrente ist von der Bemessung der Überschussbeteiligung (Zinsüberschussanteil) und von dem rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung abhängig. j) Bei den Tarifgruppen E.2 – E.5, E.7, E.9, K.1 – K.6, K.8 – K.13 kann bedingungsgemäß auch ein Teil der Zinsüberschussanteile zur Finanzierung einer gleichbleibenden Zusatzrente verwendet werden. Die Höhe dieser Überschussrente ist vom rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung abhängig. Der andere Teil der Zinsüberschussanteile wird dann als Einmalbeitrag zur Erhöhung der maßgebenden Jahresrente verwendet (Bonussystem). k) Im Rentenbezug werden die laufenden Zinsüberschussanteile je als Einmalbeitrag zur Erhöhung der maßgebenden Jahresrente verwendet (Bonussystem). l) Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen erhalten keinen Grundüberschussanteil. m) In den Tarifgruppen E.5 – E.10, K.8 und K.10 wird der Grundüberschussanteil wie folgt festgelegt: überschussberechtigter Beitrag in € bis 39,99 40,00 – 49,99 50,00 – 69,99 Grundüberschussanteil 1,50 % 2,00 % 2,50 % überschussberechtigter Beitrag in € 70,00 – 119,99 120,00 – 349,99 ab 350,00 Grundüberschussanteil 3,00 % 3,50 % 3,80 % 200 201
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Angaben zu Anteilen oder Anlageakti
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