DEVK Geschäftsbericht 2011 - DEVK Versicherungen
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DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Anhang Für das Geschäftsjahr 2012 wird folgende Überschussbeteiligung festgelegt: Tarife bis 1995 A. Abrechnungsverband „Einzelkapitalversicherungen” 1. Tarifgruppen A.1 – A.6 TGR laufender Überschussanteil Summenüberschussanteil in ‰ Zinsüberschussanteil in % der Versicherungssumme des maßgeb. männl./weibl. Versicherte Deckungs kapitals A.1 4,70 / 5,00 1,30 A.2 3,00 / 3,20 1,30 A.3 4,10 / 4,40 1,30 A.4 4,36 0,65 A.5 4,36 0,65 A.6 3,63 0,65 2. Tarifgruppen A.7 – A.10 TGR A.7 A.8 A.9 A.10 Schlusszahlung in % der maßgeb. Beitragssumme männl./weibl. Versicherte 67,00 / 71,00 – – – Leistungsbonus in % der fälligen Versicherungs summe männl./weibl. Versicherte 163,00 / 196,00 122,00 61,00 – 3. Tarifgruppe A.11 Diese Versicherungen erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Prozent des maßgebenden Deckungskapitals. Die Höhe des Zinsüberschussanteils beträgt in der Aufschubzeit 0,10 %, im Rentenbezug 0,20 %. Der aus der Verrentung des Ansammlungsguthabens stammende Teil der Versicherung erhält laufende Zinsüberschussanteile in Prozent des maßgebenden Deckungskapitals. Die Höhe des Zinsüberschussanteils beträgt für Rentenbeginne – ab 1. Januar 2012 2,45 %, – zwischen 1. Januar 2007 und 31. Dezember 2011 1,95 %, – zwischen 1. Januar 2005 und 31. Dezember 2006 1,45 % und – für frühere Rentenbeginne 0,20 %. Im Rentenbezug werden die laufenden Zinsüberschussanteile je als Einmalbeitrag zur Erhöhung der maßgebenden Jahresrente verwendet (Bonussystem). Schlussüberschussanteil in % des Ansammlungs gut habens männl./weibl. Versicherte 13,00 / 15,00 13,00 / 15,00 13,00 / 15,00 4,50 4,50 4,50 Anmerkungen: a) Beitragsfreie Versicherungen erhalten keinen Summen- und keinen Schlussüberschussanteil. b) Der Zinsüberschussanteil wird für beitragsfreie Versicherungen der Tarifgruppen A.1, A.2 und A.3 um 0,15 Prozentpunkte gekürzt. c) Wird ein Beitragsvorwegabzug vereinbart, entfällt der Summenüberschussanteil. d) Bei Versicherungen auf verbundene Leben ist der Summen- und der Schlussüberschussanteil für männ liche Versicherte maßgebend. Beitragsvorwegabzug in ‰ der Versicherungssumme jährl./monatl. – – – 4,19 / 0,36 – 3,49 / 0,30 Beitragsvorwegabzug in % des maßgeb. Brutto beitrags – 55,00 – 43,00
B. Zusatzversicherungen 1. Tarifgruppe B.1 1.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls männl. Versicherte: Eintrittsalter ≤ 34 Eintrittsalter > 34 und Endalter > 59 Eintrittsalter > 34 und Endalter ≤ 59 weibl. Versicherte: Eintrittsalter ≤ 25 Eintrittsalter > 25 und Endalter > 59 Eintrittsalter > 25 und Endalter ≤ 59 1.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls Die Versicherungen erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 1,10 % des maßgeblichen Deckungskapitals. Bei Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung der Rente verwendet (Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert, wird der Zinsüberschussanteil verzinslich angesammelt und bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt. 2. Tarifgruppe B.2 2.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls Die Versicherungen erhalten je nach Vereinbarung einen Leistungsbonus in Prozent der versicherten Leistung oder einen Beitragsvorwegabzug in Prozent des überschussberechtigten Bruttobeitrags gemäß nachstehender Tabelle: männl. Versicherte: Endalter ≤ 59 Endalter > 59 weibl. Versicherte: Endalter ≤ 54 Endalter > 54 194 195 Schlusszahlung in % der maßgeb. gezahlten Beiträge 5,00 8,00 12,00 32,00 20,00 25,00 Beitragsvorwegabzug in % Leistungsbonus in % 2.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls Die Versicherungen erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 0,60 % des überschussberechtigten Deckungskapitals. Bei Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung der Rente verwendet (Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert, wird der Zinsüberschussanteil (ggf. zusammen mit dem Leistungsbonus) verzinslich angesammelt und bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt. 5,00 5,00 15,00 18,00 15,00 18,00 25,00 33,00 3. Tarifgruppe B.3 Versicherungen, denen ein monatlicher Tarifbeitrag von mehr als 0,08 € je 1.000 € UZV-Versicherungssumme zu Grunde liegt, erhalten einen Leistungsbonus. monatlicher Tarifbeitrag pro 1.000 € UZV-Versicherungssumme 0,10 0,12 Leistungsbonus in % der fälligen UZV-Versicherungssumme 25,00 50,00
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B. Zusatzversicherungen<br />
1. Tarifgruppe B.1<br />
1.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls<br />
männl. Versicherte:<br />
Eintrittsalter ≤ 34<br />
Eintrittsalter > 34 und Endalter > 59<br />
Eintrittsalter > 34 und Endalter ≤ 59<br />
weibl. Versicherte:<br />
Eintrittsalter ≤ 25<br />
Eintrittsalter > 25 und Endalter > 59<br />
Eintrittsalter > 25 und Endalter ≤ 59<br />
1.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls<br />
Die <strong>Versicherungen</strong> erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 1,10 % des<br />
maßgeblichen Deckungskapitals.<br />
Bei Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung<br />
der Rente verwendet (Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert, wird<br />
der Zinsüberschussanteil verzinslich angesammelt und bei Beendigung der Versicherung<br />
ausgezahlt.<br />
2. Tarifgruppe B.2<br />
2.1 Vor Eintritt des Leistungsfalls<br />
Die <strong>Versicherungen</strong> erhalten je nach Vereinbarung einen Leistungsbonus in Prozent der<br />
versicherten Leistung oder einen Beitragsvorwegabzug in Prozent des überschussberechtigten<br />
Bruttobeitrags gemäß nachstehender Tabelle:<br />
männl. Versicherte:<br />
Endalter ≤ 59<br />
Endalter > 59<br />
weibl. Versicherte:<br />
Endalter ≤ 54<br />
Endalter > 54<br />
194 195<br />
Schlusszahlung in % der maßgeb. gezahlten Beiträge<br />
5,00<br />
8,00<br />
12,00<br />
32,00<br />
20,00<br />
25,00<br />
Beitragsvorwegabzug in % Leistungsbonus in %<br />
2.2 Nach Eintritt des Leistungsfalls<br />
Die <strong>Versicherungen</strong> erhalten laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 0,60 % des<br />
überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />
Bei Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wird der Zinsüberschussanteil zur Erhöhung<br />
der Rente verwendet (Bonussystem). Wurde nur die Beitragsbefreiung versichert, wird<br />
der Zinsüberschussanteil (ggf. zusammen mit dem Leistungsbonus) verzinslich angesammelt<br />
und bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt.<br />
5,00 5,00<br />
15,00 18,00<br />
15,00 18,00<br />
25,00 33,00<br />
3. Tarifgruppe B.3<br />
<strong>Versicherungen</strong>, denen ein monatlicher Tarifbeitrag von mehr als 0,08 € je 1.000 € UZV-Versicherungssumme zu Grunde liegt,<br />
erhalten einen Leistungsbonus.<br />
monatlicher Tarifbeitrag pro 1.000 €<br />
UZV-Versicherungssumme<br />
0,10<br />
0,12<br />
Leistungsbonus in % der fälligen<br />
UZV-Versicherungssumme<br />
25,00<br />
50,00