DEVK Geschäftsbericht 2011 - DEVK Versicherungen

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15.12.2012 Aufrufe

DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Anhang Bilanzierungs-, Ermittlungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software) wurden zu Anschaffungs- kosten bewertet und mit Ausnahme der geleisteten Anzahlungen planmäßig abgeschrieben. Bei geringwertigen Anlagegütern, die dem Sammelposten zugeführt wurden, erfolgen Abschreibungen über fünf Jahre verteilt, jeweils beginnend mit dem Anschaffungsjahr. Anderenfalls wurden diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst. Die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Der Ansatz der Aktien, Investmentanteile und anderen nicht festverzinslichen Wert- papiere, der Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen. Kapitalanlagen, die nach § 341b Abs. 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip angesetzt. Kapitalanlagen, die dem Umlaufvermögen zugeordnet worden sind, wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Sofern in früheren Jahren eine Abschreibung auf einen niedrigeren Wert erfolgte, wurde eine Zuschreibung vorgenommen, wenn diesen Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag wieder ein höherer Wert beigemessen werden konnte. Die Zuschreibungen erfolgten bis zur Höhe der Anschaffungskosten oder auf den niedrigeren Börsenwert. Die Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sind zu Anschaffungs- kosten abzüglich einer Einzelwertberichtigung für das latente Ausfallrisiko bilanziert worden. Die kumulierte Amortisation wird laufzeitabhängig linear vereinnahmt. Die Bilanzwerte der Namensschuldverschreibungen entsprechen den Nennwerten. Agio und Disagio wurden durch Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit verteilt. Die Bilanzwerte der Schuldscheinforderungen und Darlehen und der übrigen Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und den Rückzahlungsbeträgen unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Zero-Schuldscheindarlehen wurden mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich des in Abhängigkeit vom Kapitalvolumen und der Verzinsungsvereinbarung ermittelten Zinsanspruches aktiviert. Die Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sind zum ursprünglichen Nennbetrag abzüglich zwischenzeitlicher Tilgungen bilanziert worden. Die Einlagen bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die anderen Kapitalanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Börsen- kursen bewertet. Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversiche- rungspolicen, für die ein Anlagestock nach § 54b VAG zu bilden ist, sind mit dem Zeitwert bewertet. Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sind zu Nennwerten abzüglich einer Pauschalabwertung für das latente Ausfallrisiko bilanziert worden. Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft ergaben sich auf Grundlage der Rückversicherungsverträge und wurden zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden, soweit sie nicht die Betriebs- und Geschäftsausstattung betrafen, zu Nennwerten abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigung angesetzt. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode ermittelt. Bei geringwertigen Anlagegütern, die dem Sammelposten zugeführt wurden, erfolgen Abschreibungen über fünf Jahre verteilt, jeweils beginnend mit dem Anschaffungsjahr. Anderenfalls wurden diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden neben dem Agio aus Namensschuldverschreibungen die noch nicht fälligen Zinsansprüche zu Nennwerten angesetzt. Die Bemessung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgte nach den folgenden Grundsätzen: Die Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurden für jede Versicherung unter Berücksichtigung des individuellen technischen Versicherungsbeginns einzeln berechnet, wobei die steuerlichen Bestimmungen gemäß dem Schreiben des Finanzministers NRW vom 30. April 1974 beachtet wurden. Die Deckungsrückstellung wurde für jeden Vertrag unter Berücksichtigung des individu- ellen technischen Beginns einzeln und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der prospektiven Methode ermittelt. Für den Altbestand im Sinne von § 11c VAG und Artikel 16 § 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG entsprachen die der Berechnung zu Grunde liegenden Grundsätze und Rechnungsgrundlagen den genehmigten Geschäftsplänen. Für den Neubestand richteten sie sich nach § 341f HGB sowie nach § 65 VAG und der zugehörigen Deckungsrückstellungsverordnung. Die Deckungsrückstellung für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurde ebenfalls einzeln und entsprechend den Rückversicherungsverträgen unter Berücksichtigung des individuellen technischen Versicherungsbeginns berechnet. Für Einmalbeitragsversicherungen und beitragsfrei gestellte Verträge sowie für Versicherungen mit tarifl icher Beitragsfreistellung erfolgte eine gesonderte Berücksichtigung künf- 174 175

<strong>DEVK</strong> Allgemeine<br />

Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft<br />

Anhang<br />

Bilanzierungs-, Ermittlungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software) wurden zu Anschaffungs-<br />

kosten bewertet und mit Ausnahme der geleisteten Anzahlungen planmäßig abgeschrieben.<br />

Bei geringwertigen Anlagegütern, die dem Sammelposten zugeführt wurden, erfolgen<br />

Abschreibungen über fünf Jahre verteilt, jeweils beginnend mit dem Anschaffungsjahr.<br />

Anderenfalls wurden diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst.<br />

Die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten<br />

auf fremden Grundstücken wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.<br />

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an<br />

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden mit den<br />

Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.<br />

Der Ansatz der Aktien, Investmentanteile und anderen nicht festverzinslichen Wert-<br />

papiere, der Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere<br />

erfolgte zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen. Kapitalanlagen,<br />

die nach § 341b Abs. 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, wurden nach<br />

dem gemilderten Niederstwertprinzip angesetzt. Kapitalanlagen, die dem Umlaufvermögen<br />

zugeordnet worden sind, wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.<br />

Sofern in früheren Jahren eine Abschreibung auf einen niedrigeren Wert erfolgte, wurde<br />

eine Zuschreibung vorgenommen, wenn diesen Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag<br />

wieder ein höherer Wert beigemessen werden konnte. Die Zuschreibungen erfolgten<br />

bis zur Höhe der Anschaffungskosten oder auf den niedrigeren Börsenwert.<br />

Die Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sind zu Anschaffungs-<br />

kosten abzüglich einer Einzelwertberichtigung für das latente Ausfallrisiko bilanziert worden.<br />

Die kumulierte Amortisation wird laufzeitabhängig linear vereinnahmt.<br />

Die Bilanzwerte der Namensschuldverschreibungen entsprechen den Nennwerten.<br />

Agio und Disagio wurden durch Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit verteilt.<br />

Die Bilanzwerte der Schuldscheinforderungen und Darlehen und der übrigen Ausleihungen<br />

werden zu fortgeführten Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der<br />

kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und den<br />

Rückzahlungsbeträgen unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt.<br />

Zero-Schuldscheindarlehen wurden mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich des in<br />

Abhängigkeit vom Kapitalvolumen und der Verzinsungsvereinbarung ermittelten Zinsanspruches<br />

aktiviert.<br />

Die Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sind zum ursprünglichen<br />

Nennbetrag abzüglich zwischenzeitlicher Tilgungen bilanziert worden.<br />

Die Einlagen bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

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