DEVK Geschäftsbericht 2011 - DEVK Versicherungen
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Aufbauend auf einer betriebstechnischen Notfallanalyse wurde eine Leitlinie zum Notfallmanagement<br />
erstellt, die Ziele und Rahmenbedingungen zur Vorsorge gegen Notfälle und<br />
Maßnahmen zu deren Bewältigung beschreibt.<br />
Im Rahmen des planmäßig verlaufenden Projektes „Programm Leben 2012“ beginnt<br />
die Ablösung des heutigen Bestandführungssystems und die Einführung eines neuen,<br />
modernen Systems. Die neuen Unisex-Tarife ab 2013 werden schon auf dieser neuen<br />
Plattform verwaltet. Da das neue Verwaltungssystem auch marktnahe Trends verarbeiten<br />
kann, sichert sich die <strong>DEVK</strong> Allgemeine Lebensversicherungs-AG damit nachhaltig ihre<br />
Wettbewerbsposition.<br />
Der BGH hat im Juli 2009 ein Urteil über notwendige Angaben zu Ratenzahlungsklauseln<br />
verkündet. Die Rechtsprechung hat in letzter Zeit zum überwiegenden Teil zu Gunsten der<br />
Versicherer entschieden. Aus den Revisionen vor dem BGH können sich Rückwirkun gen<br />
für die gesamte Branche und die <strong>DEVK</strong> Allgemeine Lebensversicherungs-AG ergeben.<br />
Das OLG Hamburg hat im Juli 2010 die Berufungen mehrerer Versicherungsgesellschaften<br />
gegen Urteile des Landgerichts Hamburg zu den Rückkaufswerten in der Lebensversicherung<br />
zurückgewiesen. Die Urteile können für zwischen 2001 und 2007 abgeschlossene<br />
<strong>Versicherungen</strong> zu höheren Rückkaufswerten führen. Auch wenn diese Urteile andere<br />
Versicherungsunternehmen betreffen, können sich Auswirkungen für die <strong>DEVK</strong> Allgemeine<br />
Lebensversicherungs-AG ergeben.<br />
Der EuGH hat im Februar <strong>2011</strong> entschieden, dass ab 21. Dezember 2012 der Faktor<br />
„Geschlecht“ nicht mehr als Risiko- bzw. Berechnungsfaktor für Versicherungsprämien<br />
und -leistungen verwendet werden darf. Dieses Urteil wird Auswirkungen auf die Lebensversicherungsbranche<br />
und somit auch auf die <strong>DEVK</strong> Allgemeine Lebensversicherungs-AG<br />
haben. Mit dem „Programm Leben 2012“ setzt die <strong>DEVK</strong> die Anforderungen aus dem<br />
EuGH-Urteil um und sichert ihre Wettbewerbsfähigkeit.<br />
Solvabilität<br />
Bei den Eigenmitteln, die gemäß § 53c VAG zur dauernden Erfüllbarkeit der Verträge<br />
nachzuweisen sind, ist eine deutliche Überdeckung gegeben. Im Hinblick auf Solvency II<br />
zeigen die bisher durchgeführten QIS-Studien, dass die in den letzten Jahren verfolgte<br />
Strategie, planmäßig zusätzliche Eigenmittel aufzubauen, richtig war.<br />
Cashfl ow<br />
Der Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit, das heißt der Mittelbedarf für das Nettoinvestitionsvolumen,<br />
betrug im laufenden Geschäftsjahr 266,1 Mio. €. Die hierfür erforderlichen<br />
Mittel wurden aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaftet.<br />
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage<br />
Zurzeit ist keine Entwicklung erkennbar, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen könnte.<br />
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