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INFO - Juli 2018

Das beliebte Magazin für Pforzheim und die Region. Seit über 30 Jahren erscheinen wir pünktlich zum Ersten jeden Monats und versorgen unsere Leser mit interessanten Inhalten. Im Fokus steht dabei unser umfangreicher Veranstaltungskalender mit vielen Terminen zu Events, Ausstellungen und Sport in Pforzheim, dem Enzkreis und darüber hinaus.

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AUTO ▪ MÄRZ <strong>2018</strong><br />

!<br />

VersicherungsTIPP im <strong>Juli</strong><br />

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)<br />

Wie der Staat die Förderung der Betriebsrente erhöht<br />

Die gesetzliche Rente reicht für viele Arbeitnehmer<br />

im Alter häufig nicht mehr aus, um den gewohnten<br />

Lebensstandard aufrecht zu erhalten.<br />

Um dem Ruhestand dennoch entspannt entgegenzusehen,<br />

hilft die Betriebsrente als zweite<br />

Säule der Altersversorgung in Deutschland. Hierauf<br />

hat jeder Mitarbeiter seit 01.01.2002 einen<br />

gesetzlichen Anspruch.<br />

Der Vorteil hierbei ist, dass die Beiträge vom Bruttogehalt<br />

bespart werden und somit ohne Kürzung<br />

durch Steuer- und Sozialabgaben eingezahlt werden<br />

können. Dennoch ist es häufig der Fall, dass<br />

kleine und mittelständige Unternehmen Ihren<br />

Mitarbeitern die Vorteile und Umsetzung der Betriebsrente<br />

nicht oder zu selten anbieten.<br />

Dies hat der Gesetzgeber erkannt und zum<br />

01.01.<strong>2018</strong> das Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />

(BRSG) beschlossen, um diese Säule der Altersversorgung<br />

noch höher zu fördern. Die einzelnen<br />

Punkte möchten wir nachstehend vorstellen:<br />

1. Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss:<br />

Arbeitgeber müssen ab 2019 - für bereits bestehende<br />

Verträge ab 2022 – einen Arbeitgeberzuschuss<br />

von 15 % gewähren, soweit aus der<br />

Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge<br />

eingespart werden.<br />

2. Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens:<br />

Durch die Verdopplung des steuerlichen Höchstbetrages<br />

können zukünftig bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze<br />

dt. Rente (West) steuerfrei in die<br />

Betriebsrente einbezahlt werden.<br />

3. Freibetrag in der Grundsicherung:<br />

Sollte man im Alter auf Grundsicherung angewiesen<br />

sein, wird zukünftig nicht die gesamte Betriebsrente<br />

angerechnet. Stattdessen gilt ein Freibetrag,<br />

der vom Staat nicht angetastet wird.<br />

4. Verbesserte Riesterförderung:<br />

Die „Doppelverbeitragung“ wird aufgehoben, d.h.<br />

die Sozialversicherungsbeiträge werden nur noch<br />

in der Sparphase erhoben und nicht mehr in der<br />

Rentenphase.<br />

5. Förderung für Geringverdiener:<br />

Um insbesondere Arbeitnehmer mit Bruttoeinkommen<br />

bis zu 2.200 € pro Monat zu fördern,<br />

erhalten Unternehmen bei einer arbeitgeberfinanzierten<br />

Betriebsrente (240 € bis 480 € pro Jahr)<br />

einen Förderbetrag in Höhe von 30 % des aufgewendeten<br />

Arbeitgeberbeitrags, den sie von der<br />

Lohnsteuer einbehalten können.<br />

6. Erweiterte Möglichkeiten bei Abfindungen<br />

Wird präsentiert von<br />

Paike G. Teßmer<br />

Leitung betriebliche und<br />

private Altersversorgung<br />

Spezialist für Betriebliche<br />

Altersversorgung (DVA)<br />

Experte Betriebliche<br />

Altersversorgung (DMA)<br />

Generationenberater (IHK)<br />

Teßmer Unternehmensgruppe<br />

Südweg 9 · 75245 Neulingen-Göbrichen · 07237 485110<br />

contact@tessmer-group.de · www.tessmer-group.de<br />

TAV Assekuranz Vermögensvorsorge GmbH<br />

Südweg 9 · 75245 Neulingen-Göbrichen · 07237 485140<br />

TAV-Makler@Tessmer-Group.de · www.tav-vorsorge.de<br />

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