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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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66 Gründung des Klosters Stolp,<br />

wohl mit <strong>der</strong> Hälfte von Sendlingen. So dürfen wir denn<br />

Wohl auch hier annehmen, daß mit den drei hier namhaft gemachten<br />

noch wenigstens drei an<strong>der</strong>e Ordensbrü<strong>der</strong> aus Bergen<br />

herbeigekommen waren und den ersten Stamm des neuen<br />

Klosters bildeten. Wir möchten diese Sechszahl für wahrscheinlicher<br />

halten als die volle Zwölfzahl, weil wie wir<br />

bereits näher ausgeführt haben, mancher Umstand dafür spricht,<br />

daß die Gründung in Folge mancher widrigen Verhältnisse<br />

nur eine ganz bescheidene gewesen sei. Die drei Genannten<br />

aber waren wahrscheinlich die ältesten <strong>der</strong> Klosterinsassen, o<strong>der</strong><br />

die für die Unterstützung des Probstes in <strong>der</strong> Leitung des<br />

Klosters bestimmten. Die an<strong>der</strong>n aber wurden nicht genannt,<br />

weil eben jene mehr als Repräsentanten genügend erschienen.<br />

Uebrigens weist <strong>der</strong> am Schluß des Zeugenregisters gebrauchte<br />

Zusatz: et alii ynam. i)1ni-68 ja auch darauf hin, daß noch an<strong>der</strong>e<br />

als die ausdrücklich namhaft gemachten Personen zugegen gewesen<br />

sind, was in diesem Falle jedenfalls mehr als Phrase<br />

ist, wofür wir es in vielen an<strong>der</strong>n Fällen anzusehen allerdings<br />

Ursache haben.<br />

Neben den drei Ordensmitglie<strong>der</strong>n werden noch zwei Geistliche<br />

namhaft gemacht, <strong>der</strong> Priester Symon und <strong>der</strong> Subdiacon<br />

Hermann; beide nach ihrem Namen zu schließen Deutsche, die<br />

vielleicht in <strong>der</strong> Begleitung des Bischofs zu dieser Feier aus<br />

Wollin herbeigekommen waren. Möglicherweise aber haben wir<br />

auch den ersten von beiden als den für die fchon länger vorhandene<br />

Kirche von Stolp berufenen und angestellten Geistlichen<br />

anzusehen, über dessen prekäre Stellung wir oben gesprochen<br />

haben, und in dem zweiten seinen Gehülfen.<br />

Außer diesen fünf Geistlichen werden nun noch drei durch<br />

ihren Stand hervorragende Laien als Zeugen namhaft gemacht,<br />

Pantzen, Domazlav und Nicolaus. Sie werden als nodii68<br />

bezeichnet, gehörten also zu den Edlen des Landes, welche in<br />

den Urkunden sonst auch wohl b^i-ousg genannt werden und<br />

denen wir meist in <strong>der</strong> Umgebung des Landesfürsten begegnen.<br />

Auf sie findet wohl in beson<strong>der</strong>em Sinne <strong>der</strong> Ausdruck Anwendung,<br />

dessen sich <strong>der</strong> Bischof vor sämmtlichen Zeugen be-

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