Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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von Friede. Schultz. 47 immerhin zunächst als solche mitgebraucht worden sein mag; denn daß die Kirche des Klosters unter dem Abte stand, war ja selbstverständlich und brauchte daher nicht besonders angeordnet zu werden. Vielmehr hat jenes Gotteshans wohl ohne Zweifel und m erster Linie zuuächst als Pfarrkirche für das Dorf Stolp gedient. Wir schließen dies daraus, daß es, obwohl seiuer nächsten Bestimmung gemäß, nnr von geringem Nmfange, dennoch als 6oc1o8iH bezeichnet wird und nicht als c^)6il^ welcher letztere Ausdruck von kirchlichen Gebäuden, welche ohne Parochialrechte sind, nicht nur zu dieser Zeit, sondern schon von Alters her üblich war, wie er denn auch heute uoch besonders im amtlichen Stile so gebraucht wird ^). Wir finden ihn, um ein Beispiel aus der hier in Frage stehenden Zeit anzuführeu, das auch uoch anderweitig für uus von Interesse ist, in einer nur 23 Jahre jüngeren Urkunde unferes Klosters Stolp angewendet, wo es nicht zweifelhaft sein kann, daß es sich um ein Gotteshaus der bezeichneten Art handelt. Das Nähere darüber müssen wir in die Note verweisen^). War jene Gedächtnißkirche aber nicht zugleich Klosterkirche oder 64) Wenn Dr. Klempin in der Einleitung zu Kratz (die Städte der Provinz Pommern, Berlin 1855, S. 29) sagt: „Die erste Kirche des Landes Groswin war die Kapelle des Klosters Stolp, so hat dieser gründliche Kenner der pommerschen Geschichte, mit dem wir uns nicht gern zu ost im Widerspruche sehen, zwar ohne Zweifel das hier in Rede stehende gottesdieustliche Gebäude gemeint; doch hat er mit dem Ausdruck „Kapelle" wohl nicht einen unserer Auffassung wider- sprechenden Begriff verbunden, sondern vielmehr nur die vorauszu- setzende Kleinheit andenten wollen. n) Das betreffende Gebände wird in jener Urkunde (abgedruckt im Cod. ?0iu. dipi. Nr. 40, S. 99) nur gelegentlich erwähnt. Sie enthält nämlich die Schenkung eiues Dorfes uud einer Krug- hcbuug seitens des Pommernherzogs Casimir 1. an die stolper Mönche, und der Aussteller giebt dabei au, daß die Vergebung erfolgt sei bei Gelegenheit einer Weihe einer nen erbauten runden Kapelle (— don- Ueber diese wird allerdings weder hier etwas Näheres gesagt, noch giebt es sonst irgend welche Nachricht darüber. Doch ergiebt schou die bezeichnete Form des Gebäudes, welche im Mittelalter, wenigstens in Deutschland für Parochial«Kirchen schlechter«
48 Gründung des Klosters Stolp, doch nicht dauernd für diesen Zweck bestimmt, so nöthigt uns nichts anzunehmen, daß sie in unmittelbarer Nähe des Klosters gelegen habe; vielmehr kann sie, während letzteres am Ostende des Dorfes Stolft seine Stelle erhielt, sich sehr wohl in der Mitte desselben oder auch am entgegengesetzten Ende befunden haben. Nun liegt aber gerade am westlichen Ausgange Stolsis der noch heute zur Beerdigung der Todten benutzte Friedhof. Bekanntlich bestand aber in früherer Zeit allgemein die Sitte und besteht sie in ländlichen Ortschaften großentheils noch jetzt, die Verstorbenen rings um die Pfarrkirche des Dorfes herum zu bestatten^). Wir werden daher schwerlich irren, wenn wir glauben, daß in der Mitte dieses Platzes die frühere Parochialkirche von Stolp gestanden habe und zwar eben die in unserer Urkunde erwähnte Gedächtnißkirche ^). Später mögen ja, nachdem sie verfallen und inzwischen bei dem Kloster diligs nicht üblich war, daß es sich um eine solche nicht handeln kann. Dagegen ist es wohl möglich, daß diese Kapelle für das Kloster zunächst an Stelle der, wie wir oben im Text erörtert haben, höchst wahrscheinlich von dem Kloster zn entlegenen Ortskirche — eben der Gedächtnißkirche des Wartislav — als eigentliches Gotteshaus dienen sollte. Noch eine Notiz fügen wir hier an: Im Jahre 1304 (Orig. Urk. des Staatsarchivs zn Stettin: Kl. Stolp, Nr. 29) existirt in Stolp eine Filialkirche, welche wegen Uebertritts zum Cisterzienser- Orden von der Klosterkirche losgelöst wird. Ein mehreres über diese Kirche, welche weder die Klosterkirche, noch die Pfarr- oder Votivkirche gewesen sein kann, wissen wir bis jetzt nicht. sDoch kann dieselbe mit der eiip^lill i-otnucl^ identisch sein, welche ich von der Klosterkirche wie von der Pfarrkirche unterscheiden möchte. C. L.^I 56) Von dieser alten Sitte schreibt sich ja die sonst unverständliche Gewohnheit her, daß anch selbst da, wo der Begräbnißplatz längst nicht mehr an dieser Stelle sich findet, sondern weit anßerhalb des Ortes und meist oh/le em kirchliches Gebäude zu umschließe/?, die/'e Stätte doch ganz allgemein, wenigstens in Norddeutschland, mit dem Namen „Kirchhof" bezeichnet wird. 5?) Der bereits öfter von uns citirte pommersche Historiker Barthold will in dem zn Anfang unserer Darstellung besprochenen Reste von Backstein-Mauerwerk an Gebunden des stolper Gntshofes mit Bestimmtheit Ueberbleibsel dieser Kirche erkennen (Gesch. v. Rügen u. Pommern II, S. 141, Note 3). Wäre diese Annahme begründet, so
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48 Gründung des Klosters Stolp,<br />
doch nicht dauernd für diesen Zweck bestimmt, so nöthigt uns<br />
nichts anzunehmen, daß sie in unmittelbarer Nähe des Klosters<br />
gelegen habe; vielmehr kann sie, während letzteres am Ostende<br />
des Dorfes Stolft seine Stelle erhielt, sich sehr wohl in <strong>der</strong><br />
Mitte desselben o<strong>der</strong> auch am entgegengesetzten Ende befunden<br />
haben. Nun liegt aber gerade am westlichen Ausgange Stolsis<br />
<strong>der</strong> noch heute zur Beerdigung <strong>der</strong> Todten benutzte Friedhof.<br />
Bekanntlich bestand aber in früherer Zeit allgemein die Sitte<br />
und besteht sie in ländlichen Ortschaften großentheils noch jetzt,<br />
die Verstorbenen rings um die Pfarrkirche des Dorfes herum<br />
zu bestatten^). Wir werden daher schwerlich irren, wenn<br />
wir glauben, daß in <strong>der</strong> Mitte dieses Platzes die frühere<br />
Parochialkirche von Stolp gestanden habe und zwar eben die<br />
in unserer Urkunde erwähnte Gedächtnißkirche ^). Später<br />
mögen ja, nachdem sie verfallen und inzwischen bei dem Kloster<br />
diligs nicht üblich war, daß es sich um eine solche nicht handeln kann.<br />
Dagegen ist es wohl möglich, daß diese Kapelle für das Kloster zunächst<br />
an Stelle <strong>der</strong>, wie wir oben im Text erörtert haben, höchst wahrscheinlich<br />
von dem Kloster zn entlegenen Ortskirche — eben <strong>der</strong> Gedächtnißkirche<br />
des Wartislav — als eigentliches Gotteshaus dienen<br />
sollte. Noch eine Notiz fügen wir hier an: Im Jahre 1304 (Orig.<br />
Urk. des Staatsarchivs zn Stettin: Kl. Stolp, Nr. 29) existirt in<br />
Stolp eine Filialkirche, welche wegen Uebertritts zum Cisterzienser-<br />
Orden von <strong>der</strong> Klosterkirche losgelöst wird. Ein mehreres über diese<br />
Kirche, welche we<strong>der</strong> die Klosterkirche, noch die Pfarr- o<strong>der</strong> Votivkirche<br />
gewesen sein kann, wissen wir bis jetzt nicht. sDoch kann dieselbe<br />
mit <strong>der</strong> eiip^lill i-otnucl^ identisch sein, welche ich von <strong>der</strong> Klosterkirche<br />
wie von <strong>der</strong> Pfarrkirche unterscheiden möchte. C. L.^I<br />
56) Von dieser alten Sitte schreibt sich ja die sonst unverständliche<br />
Gewohnheit her, daß anch selbst da, wo <strong>der</strong> Begräbnißplatz längst nicht<br />
mehr an dieser Stelle sich findet, son<strong>der</strong>n weit anßerhalb des Ortes<br />
und meist oh/le em kirchliches Gebäude zu umschließe/?, die/'e Stätte<br />
doch ganz allgemein, wenigstens in Norddeutschland, mit dem Namen<br />
„Kirchhof" bezeichnet wird.<br />
5?) Der bereits öfter von uns citirte pommersche Historiker Barthold<br />
will in dem zn Anfang unserer Darstellung besprochenen Reste<br />
von Backstein-Mauerwerk an Gebunden des stolper Gntshofes mit<br />
Bestimmtheit Ueberbleibsel dieser Kirche erkennen (Gesch. v. Rügen u.<br />
Pommern II, S. 141, Note 3). Wäre diese Annahme begründet, so