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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Die Küster <strong>der</strong> S. Marienkirche zu Stettin. 335<br />

Ermangelung eines Rcsftondenten anch bei <strong>der</strong> Messe am Altar<br />

zn assistiren haben. Die evangelische Kirche än<strong>der</strong>te darin<br />

nichts nnd so waren denn, wie jenes Protocol! beweist, die<br />

Küster <strong>der</strong> S. Marienkirche nicht erst von Georg Rautenberg,<br />

son<strong>der</strong>n von Ansang an Männer von academisch-theologischer<br />

Bildung und ordinine Geistliche, was auch aus einem Schreiben<br />

desselben Lucas Fischer vom Jahre 1571 beson<strong>der</strong>s hervorgeht.^)<br />

Von den späteren Küstern befinden sich <strong>Studien</strong>zeugnisse, Atteste<br />

pro 1io6iitia ooncionmiäi und ähnliche Documente bei den<br />

Acten. Freilich waren mancherlei nach heutigen Begriffen dem<br />

Amte wi<strong>der</strong>streitende nie<strong>der</strong>e Dienste mit demselben verbunden,<br />

was sich bald fühlbar machte, fo daß die Inhaber nach allmählig<br />

üblich werdendem Gebrauch dieselben durch Subftituten ausführen<br />

ließen. Bei <strong>der</strong> Einführung Rautenbergs werden die<br />

Pflichten und Rechte des Küsters folgen<strong>der</strong>maßen zusammengestellt:<br />

Nachdem es die Nohtdurfft erfor<strong>der</strong>t, daß die Bedienung<br />

des onLtoäig an <strong>der</strong> Stifftskirchen etwas besser versehen werde,<br />

und darzu sich hat wollen gebrauchen laßen Herr Georgius<br />

Rautenberg, mit Vorwitzen <strong>der</strong> König!. Regierung, auch expreßen<br />

Consens <strong>der</strong> H.H. o^rAtoi'inn, Pastor N^ri^Qu.8 und deßen<br />

Kollegen, folgen<strong>der</strong>gestalt ihn angenommen, wil sich Rautenberg<br />

allemahl an den Fest- und Sontagen, so auch bey Wochenpredigten,<br />

Betstunden und <strong>der</strong> Vesper in <strong>der</strong> Kirchen bey guter<br />

Zeit einfinden und daselbst das Ampt eines en8t.oäi8 verrichten,<br />

welches meistens darin bestehet:<br />

a) schließet er die eine Kirchthür sowol an Werckel- alß<br />

Sontagen morgends früh auf, abends zu.<br />

d) schmücket nach Unterscheid <strong>der</strong> Zeit, auch Verrichtung,<br />

das Altar.<br />

c) hält selbiges und die Kantzel und Sacristey reinlich.<br />

ä) leget die nötige Bücher auf die Kantzel und das Altar,<br />

und schlaget darin auf die gewöhnliche Texte.<br />

4) Vgl. die pommersche Kirchenordnung, vierter Theil: Von ordentlicher<br />

Bestellung <strong>der</strong> Kirchenämpter.

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