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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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294 Dr. Georg bang,<br />

nachweisbar ist^"), nach Pommern eingewan<strong>der</strong>t seien ^), so<br />

sind sie doch mit Grundbesitz südlich <strong>der</strong> Pcene nicht nach-<br />

weisbar.<br />

Beide Thaten, die des Fürsten und die seines Lehns-<br />

mannes, sind damals wie hente keine Unmöglichkeiten, die<br />

zeitlich frühere noch weniger als die zeitlich spätere. An-<br />

genommen nun, die beiden Thaten hätten sich wirklich ereignet,<br />

so müssen wir uns den damaligen Rechtsgang nach solcher<br />

Blutthat vergegenwärtigen. Der Lehnsgerichtshof des Ge-<br />

bietes, in welchem die Lehne des Thäters lagen, bestehend aus<br />

Lehnsmannen, mußte zusammentreten. Der nächste Verwandte<br />

des Ermordeten, hier also Herzog Otto 1., trat dann als<br />

Kläger auf und mußte zum Beweise <strong>der</strong> That die abgehauene<br />

^) Pomm. Urknndenbuch I. Nr. 430; unter den Zengen dieser<br />

Urkunde begegnet nns zum Beweise, daß solche Beziehungen <strong>der</strong> War«<br />

bnrg zur Gegend von Pasewalk und Ukermünde nicht unmöglich gewesen<br />

wären, ein Pfarrer Heinrich von Kalen, <strong>der</strong> zugleich Propst von<br />

Pasewalk war.<br />

'2') Von Söhnen dieses Heinrich von Warburg nennt Klempin<br />

Matr. S. 142 nur den Domherrn Johann von Camin, <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

That in Camiuer Urkunden von 1276-1290 als Zeuge sich findet<br />

(s. Meklbg. Urkbch. Nr. 2706 und 2083). Als Söhne desselben Heinrich<br />

dürfen wir wohl den märtischen Ritter Hermann 1298 (Meklbg. Urkbch.<br />

24 und 99) und Petrus von Warburg, Nathsherrn zu Kalen 1283<br />

(Meklbg. Urkbch. I. Nr. 172) betrachten; als Enkel Gerhard und Heinrich<br />

von Warburg auf Rügen (Insel o<strong>der</strong> Festland im Jahre 1318 s.<br />

Fabricius Rüg. Urk. III. (IV) ^. 4. S. 199), dami einen Warburg<br />

ohue Vornamen ans Rügen 1322 (Fabricins Rüg. Urk. IV. Nr. 854);<br />

als spätere Nachkommen in Pommern einen Heinrich Warburg anf<br />

Warnshagen, dem Otto v. Dewitz 1386 verschiedene Renten und<br />

Pachte verkauft (Staatsarchiv zu Stettin: ?riv. Nr. 45) und Engelke<br />

Warborgh p6i'U6i- to ^oiFast im Jahre 1400 (Urkunde bei Kosegarteu<br />

Geschichtsdeukmäler I. S. 309 ff.). Iu Pommern ist das Geschlecht<br />

nicht mehr vertreten. Noch hente gehört ihm im Stargardschen<br />

(Mecklenburg'Strelitz) Quadenschönfeld (seit dem 14. Jahrhun<strong>der</strong>t) und<br />

Stolpe (seit 15)06) ziemlich genau Mitte Weges zwischeu Woldegk und<br />

Neu-Strelitz. (Vgl. Gustav von Lehsten, <strong>der</strong> Adel Mecklenburgs seit<br />

dem laudesgrundgesetzlichen Erbvergleiche (1755) Rostock 1864. S. 284.

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