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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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264 I)r. Georg Haag,<br />

in <strong>der</strong>en Besitz bis zum Aussterben ihres Geschlechtes. Es<br />

erlosch am 4. November 1794 mit dem Generalmajor Levin<br />

Gideon von Apenburg aus Orschen in Preußen. Groß- und<br />

Klein-Mokraz und Hägenken gingen nun auf dessen Schwester-<br />

enkel Friedrich Wilhelm Bernhard von Hiller ^) über, dessen<br />

Nachkommen noch heute dort sitzen und sich ein Schloß „Apen-<br />

burg" in dankbarer Erinnerung an das erloschene Geschlecht<br />

erbaut haben.<br />

Dieselbe Urkunde vom Jahre 1324, welche uns noch<br />

einen Rest einstiger Besitzungen <strong>der</strong> Mukerwitze auf dem linken<br />

Divenownfer bei Darsewitz zeigte, nennt uus als Besitz dieses<br />

Geschlechtes auf dem rechten Ufer die Ortschaften Latzke und<br />

Patzke (heute Latzig und Paatzig), sowie die Fischereigerechtig-<br />

keit auf dem Martentiner See und auf dem frischen Haffe,<br />

wo immer die Mukerwitze wollen.<br />

Nach <strong>der</strong>selben Urkunde soll sich <strong>der</strong> gleichen Fischereige-<br />

rechtigkeiten wie die Mukerviz mit Einwilligung <strong>der</strong> Stadt<br />

Wollin auch das Geschlecht Pawelstorp^) erfreuen dürfen.<br />

„Diese sind damals <strong>der</strong> von Mukerviz Afterlehnsleute gewesen,<br />

wie hieraus erscheinen will", meint v. Dreger zu dieser Ur-<br />

kunde. Solche Annahme wird uns durch den Ausdruck vg^iii<br />

allerdings nahe gelegt, obwohl spätere Urkunden uns keine be-<br />

stätigende Andeutung über dieses untergeordnete Verhältniß<br />

<strong>der</strong> Paulsdorf zu den Mukerviz geben. Jedenfalls stehen beide<br />

zu einan<strong>der</strong> in mehrfacher Befitzgemeinfchaft, denn im Jahre<br />

1380 begaben sich drei Gebrü<strong>der</strong> Plötz (^lotc^oii), Simon<br />

Wacholt, Tydeke van dem Ryne, Slawemer Mokervytze,<br />

n) Das Aktenstück über die Vererbung dieses Besitzes auf die von<br />

Hiller findet sich im Staatsarchiv 8. i-. Appellatiousgericht Stettin<br />

Tit. VII. Sect. 25. Nr. 1.<br />

6t V 5152.111 clicti ^a^sistoi'i) oÌLaoin PÌ6C21M<br />

ßduut. Pawelstorp schreibt mit Recht das Wolliner<br />

Stadtbuch, wo diese Urkunde, wie ich nachträglich bemerke, am besten<br />

erhalten ist; Pawel schreibt die Wolliner Papiermatrikel des Nonnenklosters.<br />

1853 ist dies Geschlecht, das außer Paulsdorf später auch<br />

noch Schinchow besaß, mit dem Major E. v. Paulsdorf auf Paulsdorf<br />

erloschen.

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