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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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260 Dr- Georg Haag,<br />

lichst rasch in den Besitz seiner urkundlichen Hinterlassenschaft.<br />

Kein Geringerer als <strong>der</strong> damalige Kanzler Henning Ramm<br />

nahm auf dem Alten-Torgelow das Inventar <strong>der</strong> hinterlassenen<br />

Urkunden auf und schaffte sie in die herzogliche Kanzlei nach<br />

Wolgast. Noch ist uns ein theils in ausführlichen Regesten,<br />

theils in viel dürftigeren Andeutungen verfaßtes Verzeichniß ^)<br />

dieser von Alt-Torgelow nach Wolgast gekommenen Urkunden<br />

erhalten, woraus wir schließen dürfen, daß ein großer Theil<br />

beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> späteren Urkunden dieses Geschlechtes uns durch<br />

diesen Act des Kanzlers Ramin erhalten blieben. Dieser<br />

mochte dort mehr vermuthen, als er dann in Wirklichkeit vorfand.<br />

Die älteste Urkunde dieses Verzeichnisses ist die weiterhin<br />

zu besprechende, noch heute erhaltene vom Jahre 1324,<br />

in <strong>der</strong> zuerst die Mukerviz am Südrande unseres Haffes nachweisbar<br />

sind. Wie Enttäuschung klingt es, wenn am Schlüsse<br />

des genannten Verzeichnisses sich die Notiz findet, daß auch<br />

aus <strong>der</strong> Amts-Kanzlei in Uckermünde im Jahre 1576 „ein<br />

Nundt alter schuldtbriefe, die mehrentheils die Mukervitze ausgeben,<br />

zum theil auch eingelöset, darahn nit viel gelegen",<br />

nach Wolgast geschafft worden seien. Offenbar suchte man sich<br />

des Materials über dies Geschlecht mit sonst nicht so beobachteter<br />

Sorgfalt zu versichern, ein Bemühen, dem wir heute<br />

in Anbetracht mancher Aufschlüsse eine gewisse Anerkennung<br />

schulden.<br />

Noch Barthold ^) meinte „in früheren Urkunden kommen<br />

die Mukerwitze nicht vor, doch im 15. Jahrhun<strong>der</strong>t Thymo<br />

und Bertram Muckerwitz ^)". Berghaus ^) dagegen behauptet<br />

— wie gewöhnlich, ohne seine Quelle zu nennen — : „Vogelsang<br />

war, soweit sich dessen Geschichte zurückführen läßt, ein<br />

') Statsarchiv zu Stettin: Mscr. V. 3: llxti-aot und Vorzeichnns<br />

<strong>der</strong> Briefe, Register, Acten und Handlungen, welche <strong>der</strong> Her Cantzler<br />

Henning von Rammin nach Absterben fehl. Berndt Mukernitzen vom alten<br />

Torgelow gen Wolgast gebracht. 1575.<br />

2) Barthold, Gesch. von Pommern und Rügen III. S. 49, Anm. 1.<br />

3) Ranmer, l'cxl. (Upl. üi'äi^. I, S. 300.<br />

4) Verghans, Landbnch von Pommern II, I, S. 1090.

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