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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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204 E. Müller,<br />

geloben: „sich des ordentlichen Curirens und Nesuchung <strong>der</strong><br />

Patienten zu enthalten, inson<strong>der</strong>heit ohue <strong>der</strong> lukäiooi-um<br />

Gutfinden keine starken pui-Aautia, vomitoria. o<strong>der</strong> sonst<br />

treibende Mittel o<strong>der</strong> opiata aus ihrer unterhabenden Ossimi<br />

zu verkaufen 2c." Dann werden vom Jahre 1780 ab anch<br />

ziemlich regelmäßig Revisionen <strong>der</strong> Apotheke von <strong>der</strong> Stadtkämmerei<br />

unter Zuziehung des Stadtphysicus vorgenommen.<br />

Auf den Antrag des Apothekers Bindemann, <strong>der</strong> sich über<br />

den Mangel eines Laboratorinms und die nächtlichen Störungen<br />

in dem Rathhause beklagte, gestatten ihm Bürgermeister und<br />

Rath mit Zustimmung des bürgerschaftlichen Kollegiums am<br />

16. Januar 1787 unter Aufhebung des bestehenden Miethvertrags:<br />

daß er sich mit einem eigenen Haus possessionirt<br />

mache, und eonferiren ihm, seinen Leibeserben und Nachkommen<br />

auf's Bündigste das <strong>der</strong> Stadt zustehende Privilegium zur<br />

Haltung einer alleinigen Apotheke gegen Erlegung einer jährlichen<br />

Recognition von 5 Thlr. an die Stadtkämmerei für<br />

sothanes privil6^iulli 6xelu8ivum. Die königliche Regierung<br />

ertheilte dieser Übertragung des Privilegiums am 17. Juni<br />

1789 ihre Bestätigung und die Apotheke wurde nun ans dem<br />

Rathhause in das von Bindemann angekaufte Wohnhaus Nr. 55<br />

in <strong>der</strong> Langenstraße verlegt.<br />

Am 5. April 1820 verkauften die Erben des kurz vorher<br />

verstorbenen Apothekers Vindemann: „das Wohnhaus Nr. 55<br />

in <strong>der</strong> Langenstraße mit dem Garten am Hei<strong>der</strong>euterwall, den<br />

Hof- und Stallgebäuden und den zur Apotheke gehörigen Gefäßen"<br />

2c. für den Preis von 11,800 Thlr. an den Pharmaceuten<br />

Karl Friedrich Ludwig Bindemann und gestatten<br />

dem Käufer, auf feine Kosten das ihrem Erblasser ertheilte<br />

Privilegium, in Barth eine Apotheke halten zu dürfen, auf<br />

sich und seine Erben transportiren zu lassen. Der Kaufvertrag<br />

wird von Bürgermeister und Rath confirmirt und zugleich dem<br />

Käufer Bindemann nnd feinen Leibeserben und Nachkommen<br />

das Privilegium Zur Haltung einer alleinigen Apotheke in<br />

Barth so und <strong>der</strong>gestalt übertragen, daß er alljährlich an die<br />

Stadtkasse eine Recognition von 10 Thlr. pomm. Ct. erlege,

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