Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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200 E. Müller, Wohnung „seine Spezereien feil zu halten und mit feiner Wissenschaft zu dienen'', ihm auch die Einräumung der Apotheke unter den bisherigen Bedingungen, sobald dieselbe von der Wittwe Schultz geräumt sein würde, versprochen. Im Jahre darauf wurde endlich mit Hülfe militärischer Execution die Wittwe Schultz aus der Apotheke eutfernt und diefe dem Apotheker Kuß übertragen, der sie dann auch bis zu feinem Tode in Besitz behielt. Am 25. Juni 1718 übertrugen Bürgermeister und Rath die durch den Tod des Apotheker Kuß vacant gewordene Apotheke dem M6äiowk6 ?i-3.0ticu8 und Apotheker Johann Gottfried Schmidt unter folgenden Bedingungen: es wird ihm die zur Apotheke gehörige Wohnung frei von allen (M6lidu8, über welche man abseiten der Stadt zu disponren hat, gegen eine Miethe von 12 Thlr. für das erste unh von 15 Thlr. für jedes folgende Jahr überlassen, er darf ahßer feinen ordinären Gewürzen und Spezereien alles das verkaufen, was anderen Apothekern im Lande zu verkaufen freisteht, er hat für frische und tüchtige Materialien und Waaren zu sorgen und sich nach der stralsundischen Taxe zu richten, aber kein Gift ohne zureichliches Attest zu verabfolgen, Senatus behält sich vor, fo oft es ihm gefällig, die Apotheke Visitiren zu lassen. Eine folche Visitation der Apotheke wurde dann am 12. Juni 1725 durch Dr. Vähr abgehalten. Schmidt wurde im Jahre 1731 zu Rath erwählt, gegen die Wahl zwar von der Achtmannschaft, den Deputirten, den vier Gewerken und der übrigen Bürgerschaft Protest erhoben, weil er mit keinem Haufe angesessen, nur Miether der Apotheke und mit einem Weinschank beliehen sei, der Protest aber von der Landesregierung verworfen. Er starb noch in demselben Jahre. Nach seinem Tode blieb die Wittwe im Besitz der Apotheke und der Rath ertheilt ihr auf ihre Bitte die Zusicherung, daß sie bei der Apotheke confervirt werden folle, falls sich ein tüchtiges und 86uatui anständiges 8ub)6otum dazu finden

' Zur Geschichte der Apotheke in Barth. 201 würde. Aber schon im November 1732 supplicirt der in der Apotheke angestellte Provisor Karl Heinrich Willmsen bei der königlichen Regierung, ihm die Apotheke zu übertragen, ohne auf Conservirung der Wittwe Schmidt zu bestehen, deren bekannte Umstände ihm nicht verstatteten, eine eheliche Inclination auf sie zu faßen, oder ihm die Errichtung einer eigenen Apotheke zn gestatten. Der Rath, durch Rescript vom 14. November 1732 ausgefordert, seine Gedanken über die Supplick zu eröffnen, erklärt, daß vermöge des ihm ertheilten Apotheken-Privilcgn ihm allein die Besetzung der Apotheke zustehe, daß er aber hierbei auf den Apothekergesellen Willmsen nicht refleetiren könne, da dieser, obwohl als Provisor für ein rühmliches Gehalt (von 1 Thlr. für die Woche) angestellt, sich bemüht habe, die Apotheke zu ruiniren und das oorpU8 zu schwächen, um solche dermaleins für ein Geringes an sich zu bringen, auch in seinen Functionen jederzeit widerspenstig und eigensinnig gewesen sei, den ganzen Sommer über nicht das Geringste destilliret und laboriret habe, und wenn Patienten gewesen, dieselben nicht habe besuchen wollen, wenn er nicht durch p6i'8U3.8ioue8 guter Freunde dazu aufgebracht worden u. s. w. Darauf rescribirte die königliche Regierung unterm 1. December 1732, daß sie keineswegs gemeint sei, den Rath in seinen Gerechtsamen zu kränken, und nur erwarten wolle, daß die vacante Apotheke ehestens mit einem tüchtigen Subjecte besetzt werde. Da indeß das Apotheken-Privilegium 8ub expi'688Q O0uäitiou6 gewisser, dem vormaligen fürstlichen Hofe zu leistenden und darin benannten pi'^68t3.uä0i'nm ertheilt sei, so habe der Rath sich darüber zu erklären, in welcher Art statt sothaner nicht mehr practicablen Condition dem adlichen Jungfern-Kloster zu Barth, welchem Ihre Majestät alle dem vorigen fürstlichen Schlöffe zugestandenen 6nwwm0uw beigelegt, einige äquivalente Prästation entweder mittels eines jährlichen c^a^uti an Medicamenten oder sonst auf andere Weise möge zufließen können. Der Rath gab die erforderte Erklärung dahin ab, daß oer Apotheker bei fürstlichen Zeiten zwar die Confecturen, Marzipanen?c. an den

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Zur Geschichte <strong>der</strong> Apotheke in Barth. 201<br />

würde. Aber schon im November 1732 supplicirt <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Apotheke angestellte Provisor Karl Heinrich Willmsen bei<br />

<strong>der</strong> königlichen Regierung, ihm die Apotheke zu übertragen,<br />

ohne auf Conservirung <strong>der</strong> Wittwe Schmidt zu bestehen, <strong>der</strong>en<br />

bekannte Umstände ihm nicht verstatteten, eine eheliche Inclination<br />

auf sie zu faßen, o<strong>der</strong> ihm die Errichtung einer eigenen<br />

Apotheke zn gestatten.<br />

Der Rath, durch Rescript vom 14. November 1732 ausgefor<strong>der</strong>t,<br />

seine Gedanken über die Supplick zu eröffnen, erklärt,<br />

daß vermöge des ihm ertheilten Apotheken-Privilcgn ihm allein<br />

die Besetzung <strong>der</strong> Apotheke zustehe, daß er aber hierbei auf<br />

den Apothekergesellen Willmsen nicht refleetiren könne, da dieser,<br />

obwohl als Provisor für ein rühmliches Gehalt (von 1 Thlr.<br />

für die Woche) angestellt, sich bemüht habe, die Apotheke zu<br />

ruiniren und das oorpU8 zu schwächen, um solche <strong>der</strong>maleins<br />

für ein Geringes an sich zu bringen, auch in seinen Functionen<br />

je<strong>der</strong>zeit wi<strong>der</strong>spenstig und eigensinnig gewesen sei, den ganzen<br />

Sommer über nicht das Geringste destilliret und laboriret habe,<br />

und wenn Patienten gewesen, dieselben nicht habe besuchen<br />

wollen, wenn er nicht durch p6i'8U3.8ioue8 guter Freunde dazu<br />

aufgebracht worden u. s. w. Darauf rescribirte die königliche<br />

Regierung unterm 1. December 1732, daß sie keineswegs<br />

gemeint sei, den Rath in seinen Gerechtsamen zu kränken, und<br />

nur erwarten wolle, daß die vacante Apotheke ehestens mit<br />

einem tüchtigen Subjecte besetzt werde. Da indeß das Apotheken-Privilegium<br />

8ub expi'688Q O0uäitiou6 gewisser, dem<br />

vormaligen fürstlichen Hofe zu leistenden und darin benannten<br />

pi'^68t3.uä0i'nm ertheilt sei, so habe <strong>der</strong> Rath sich darüber<br />

zu erklären, in welcher Art statt sothaner nicht mehr practicablen<br />

Condition dem adlichen Jungfern-Kloster zu Barth, welchem<br />

Ihre Majestät alle dem vorigen fürstlichen Schlöffe zugestandenen<br />

6nwwm0uw beigelegt, einige äquivalente Prästation<br />

entwe<strong>der</strong> mittels eines jährlichen c^a^uti an Medicamenten<br />

o<strong>der</strong> sonst auf an<strong>der</strong>e Weise möge zufließen können. Der Rath<br />

gab die erfor<strong>der</strong>te Erklärung dahin ab, daß oer Apotheker bei<br />

fürstlichen Zeiten zwar die Confecturen, Marzipanen?c. an den

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