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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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196 E. Mnller,<br />

ken sollen vnd sol anch hinferner kein schenke o<strong>der</strong> krueger<br />

alhie a^n^in vit^o, Mete, Wein, gebranten Wein :c. zu<br />

schenken Macht haben." Es behält sich <strong>der</strong> Rath jedoch vor<br />

„die Stadwage vnd Wohnung vnter dem Radthause, sowohl<br />

des Radts bude vorm langen Thor, ^) welche nebenst ihm gebranten<br />

Wein zu schenken frey vnnd vnuorbotten fein foll",<br />

und legt ihm noch die Verpflichtung auf: „jehrlich einem Erbarn<br />

Rathe ein stübichen Clareth ufs Radthaus, wan fie<br />

es von ihm abfur<strong>der</strong>n laffen werden, zu geben." Zugleich<br />

wird „allen Cramern hiebinnen gestoßen gewürtze vor vierichen,<br />

witten vnd fchillingen, wie denn auch den frembden gewürtzkramern<br />

alhie außerhalb <strong>der</strong> freyen Iarmarkte gewürtz zu<br />

verkaufen, noch feyl zu haben, bei Verlust <strong>der</strong> wahren, foferu<br />

fie nach geschehener verwaruunge solches nicht abstehn vnd<br />

vnterlassen würden, Hienut benommen vnd verbotten."<br />

Zitzow richtete nun die Apotheke in seinem Wohnhause<br />

ein, gelangte bald zu Wohlstand und Ansehen, wurde im<br />

Jahre 1594 zu Rath erwählt und entrichtete dabei, wie üblich,<br />

40 Mark „für Silber und Koste."<br />

Am 5. Juli 1608 erlangte Zitzow endlich die Bestätigung<br />

des Kaufvertrags und des ihm übertragenen Privilegiums<br />

von Herzog Philipp Julius, ^) <strong>der</strong> zugleich Bürgermeistern,<br />

Richtern und Rath befahl, über das Privilegiuni<br />

allenthalben zu halten uud infon<strong>der</strong>heit wegen Verkaufung des<br />

Gewürzes uud Ausschenkung <strong>der</strong> Aquaviten mit <strong>der</strong> Executiou<br />

auf des Apothekers Ersuchen zu verfahren, widrigenfalls feine<br />

Beamten zu Barth dies ins Werk richten sollten. Hiergegen<br />

protestirten zwar Bürgermeister und Rath, da die<br />

in Barth ihre an<strong>der</strong>e richtige Maße habe und<br />

3NP0I-Ì0I- nicht den fürstlichen Beamten, son<strong>der</strong>n dem<br />

Hofgerichte zustehe, indeß entnahm doch Zitzow ans jenem<br />

Befehl den Grund zu mancherlei Beschwerden. So trat er<br />

4) Die Nevenüeu von des Raths Schenke am langen Thor, Treppenkrug<br />

genannt, gehörten zu den Amtseiiitnnsten <strong>der</strong> Bürgermeister.<br />

5) Pergamentnrknnde mit dem herzoglichen Siegel im Rathsarchive<br />

zn Barth.

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