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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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192 (5. Müller,<br />

Herr Bngslaff HertZoge tho Stettin pammeren !c. min gne-<br />

diger Herr, de Apoteke begnadet vnd ftrinilegiret, hebbe ick<br />

solcke priuilegium dem Nhade thogelick ock anergenen vnd auer-<br />

antwcrdet, datt er dessuluen so also dattsnlue van worden tho<br />

worden ludet, gebrucken scholen vnd mögen, Vterhalue deß<br />

einen puncteß, datt m. g. h. dem Apotckergesellen keinen frigen<br />

disch aifft o<strong>der</strong> geuen will, idt were denne sacke datt se son-<br />

<strong>der</strong>lick bi siner forstlicken gnaden solckes erholden wurden; ferner<br />

hebbe ick Doctor Macht vorspracken vnd gelanet, dem Rhade<br />

eine gelegenheit, dardorch vnd darmede de Statt merklich ge-<br />

betert werden kan, tho apenbarende, welickes ick ock ehrer twen<br />

Personen entdecken, vnde wo idt ahnthorichtende se klare ahn-<br />

leidinge geben will" ^c.<br />

Nach den Bestimmungen dieses Vertrags hatte <strong>der</strong> Kanzler<br />

Dr. Macht die über das ihm vom Herzog Bogislav 13. im<br />

Jahre 1572 ertheilte Privilegium sprechende Urkunde dem<br />

Rathe zn übergeben; ob dies aber wirklich geschehen, ist zwei-<br />

felhaft, da sich keine Andeutung darüber vorfindet, daß dieselbe<br />

sich jemals in: Besitze des Raths befunden hat. Ihr Inhalt<br />

wird indessen in das dein Rathe am 7. Januar 1776 er-<br />

theilte Privilegium 2) vollständig bis auf die Bestimmung, daß<br />

<strong>der</strong> Herzog dem Apothekergesellen „freien Tifch" geben solle,<br />

übergegangen sein. Was aber die „Gelegenheit zur merklichen<br />

Besserung <strong>der</strong> Stadt" anlaugt, über welche <strong>der</strong> Kanzler Macht<br />

in so vorsichtiger uud gcheimuißvoller Weise Auskunft ertheilen<br />

will, so könnte man wohl, da es sich um den Verkauf einer<br />

Apotheke handelt, an die Mittheilung irgend eines Geheim-<br />

mittels denken, indessen wird es sich wohl eher um eines jener<br />

Projecte gehandelt haben, wie sie auch dem Herzog Bogislav 13.,<br />

dem fürstlichen Herrn des Kanzlers Macht, nicht fremd<br />

waren. Die Kunde von diesem Geheimniß ist nicht ans unsere<br />

Tage gekommen.<br />

2) Das Privilegium ist im Originale ini Nathsarchive zu Barth<br />

noch vorhanden und stimmt mit <strong>der</strong> a. a. O. S. 249 mitgetheilten<br />

Abschrift, bei allerdings vielfach abweichen<strong>der</strong> Orthographie, im Wesentlichen<br />

überein.

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