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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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142 Die Familie Glinde,<br />

Goldes Strafe, die Lande dem Reiche zn entfremden. Damit<br />

war für Stettin ein neuer Rechtsgrund gefunden, sich dem<br />

Drängen des Markgrafen auch ferner zu entziehen. An<strong>der</strong>erseits<br />

hatten die Herzöge die erwünschte Freiheit ihres Handelns<br />

wie<strong>der</strong> gewonnen. Der Markgraf hat nach dem Scheitern des<br />

Soldiner Abkommens feine Drohung gegen Stettin wahr gemacht.<br />

Am 20. Februar 1467 beklagen sich die Herzöge bei ihm ^)<br />

i i6^d6iili6u to uor-<br />

16U6 VN86 iuV?3.U6l6<br />

to 8t6ttin 8>V3.l1ik6U aU6lU3.1t<br />

in MVV6U I3.uä6ll) den Kaufmann zu Frankfurt, O<strong>der</strong>sberg,<br />

Arnswalde und an<strong>der</strong>swo befchatze und arrestire :c. Etwas<br />

später meldet <strong>der</strong> Bischof von Lebus am 23. April dem Markgrafen^):<br />

0(5ll I3.886U äi6 p0MN6rU vuä 8t6ttiU86tl6I1<br />

3.116 ta.^6 ua1ä6ll va' 66U 8tl^886U vor 6)5 i6V?t6) ä^8<br />

8)5 8Ì0U d680i'A6u V0l' 0dilf6i1un^6. Man erkennt deutlich,<br />

wie sich inzwischen <strong>der</strong> Conflict verschärft hat. Den Herzögen<br />

gegenüber erntete Stettin gerade jetzt die Frucht feiner bisher<br />

beobachteten Zurückhaltung. Am Mytweken vor 601-^01-18<br />

6dli8ti (27. Mai) ^) nach voraufgegangener Huldigung stellen<br />

Erich und Wartislav zu Stettin <strong>der</strong> Stadt eine Urkunde aus,<br />

durch welche alle ihre Privilegien, Besitzungen ?c. bestätigt<br />

werden. Neu ist darin im Vergleich zu früheren städtifchen<br />

Privilegien die Bestimmung, daß wer gegen die Stadt etwas<br />

),86doi6(l6") nach Stettin kommen solle, den sollen sie richten<br />

und unverzögertes Rechtes gegen den Beklagten verhelfen. Neu<br />

ferner und für die Stellung <strong>der</strong> Herzöge wie für die Macht<br />

<strong>der</strong> Stadt bezeichnend <strong>der</strong> Passus: Oli ^vi1l6u v^ vp A6><br />

VU86I-<br />

N6VN6<br />

id 061: 8a1^6, äat Vi5)5 VP ^6Uant6U fui'8t6U<br />

in<br />

Riedel II, 5, 105.<br />

Ebendaselbst.<br />

S. oben S. 117.

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