Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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130 Die Familie Glinde, schencke vnd grote thosage" erkauft. ^^) Bald darauf stirbt Otto, und bei seinem Begräbniß wirft „ein Burgermeister tho Stettin, de hete Minden, de was ein Marcker", Helm und Schild in die herzogliche Gruft mit den Worten: „dar licht vnse herschop." Als der Adel das sieht, trat ein Eickstedt „wo men secht herfohr", holt Helm und Schild aus der Gruft und sagt: „Glinde loge dat alse ein Erloß bosewicht, id weren noch hertoge tho Stettin vnd Pomern, dat weren ere naturliste gebaren Hern, de wolden se nicht vthschlan." Sie schicken Helm und Schild mit Erbietung ihres Gehorsams an Erich und Wartislav. Die hochdeutsche Chronik nennt bereits bestimmt Glinde und etliche andere, mit denen der Markgraf fchon bei Lebzeiten Ottos „verstentnus gemacht" hatte, und die Pomerania malt dies noch weiter aus „obs zu falle kheme, das er ansi ihrer halten folte vnd die Stettinschen bürger zu sich ziehen." Beide setzen zu Glindes oben angeführtem Ausruf, als er Helm und Schild in die Gruft wirft, hinzu „vnd wolte also das Land auf den Markgrafen führen." Dieser Zusatz ist bezeichnend für die Auffassung Kanzows. Mit wenigen Worten wird dadurch Glinde aus einem Verfechter ständischer Freiheit zum brandenburgischen Partheigänger gestempelt; denn sein Wort: „dar licht vnse herschop" verdient wahrlich nicht die harte Anschuldigung, er sei ein „erloser Bösewicht", sondern ist vollkommen im Einklang mit der von Stettin beobachteten Haltung, die keineswegs brandenburgisch genannt werden darf. In der niederdeutschen Chronik heißt es noch sehr vorsichtig, „ein Eickstette" sei hervorgetreten „wo men secht", in der hochdeutschen Chronik fehlt diefer Vorbehalt bereits, und die „Pomerania" weiß sogar seinen Vornamen Lorenz zu Die Cronica S. 99 sagt vorsichtig: couLiliki-ii 6uoum ut

' von Di'. Blümcks. 131 nennen. ^) Je schwerer nun nach diesen beiden Glinde sich mit seinem Ansruse compromittirt, nm so auffälliger sticht dagegen die sehr milde Entgegnung Eickstcdts ab: „nein, nicht also, wyr haben noch geborne Herrschaft, die Herzogen von Pomern und Wolgast", dem die Pomerania noch hinzusetzt „denselben gehört der schilt vnd Helm Zu." An der diesen Berichten zn Grunde liegenden Thatsache ist nicht zu zweifeln. ^) Der ganze Hergang hatte sich offenbar den Zeitgenossen schon infolge des schroffen Gegenübertretens der entgegengesetzten Rechtsanschauung lebhaft eingeprägt und konnte sich recht wohl in feinen Haufttzügen in mündlicher Tradition bis zu Kanzow erhalten haben. Indem Kanzow diese in seine Darstellung verwebte, hat er an dem Detail wiederholt geändert, namentlich erst später die directe Anklage gegen Glinde, er sei vom Markgrafen erkauft gewesen, hinzugefügt, die er anfangs wie die Cronica viel unbestimmter, ohne Glinde zn nennen, formulirt hatte. Sehen wir aber die drei Berichte auf die weiteren Vorgänge an, so ergiebt sich auch hier ein dem oben gezeigten analoges Verhältniß. Nach der niederdeutschen Chronik sendet Eickstedt und sein Anhang Helm und Schild an die Herzöge und gelobt ihnen Gehorsam; ebenso die hochdeutsche Chronik. Die Pomerania dagegen berichtet zuerst noch historisch richtiger, daß großer Zwist zwischen 6') Ein 5i'lmt2 ovo^Ltedo ist unter den zn Löckuitz gefangenen Rittern, 1469 am 23. Augnst huldigen dem Markgrafen u. a. VIII van Eyckst^t zn Clempcnow. Riedel III 5, 123, 130, vergl. Barthold IV 1, 283,2- 62) falsch ist aber Kauzows Behauptung, daß damals der größte Theil des Adel, der Geistlichen und Städte den Herzogen gehuldigt hatten. DÌL I)L1'6U VOll ^VOlFÄLt Vll(I Vill'd LÌll6 Ullis 8ullt3A ^Illl'tiui 2>v Lwttill 6ÌuKc»MM6ll, äook evoltoli 816 Iu6 st61'(;Iv636i't, vuä vuä vderfudi-uuF, slio 8Ì0 In6 ei'tkklt vnä fui-^sklilwul. Aus einem Briefe Friedrichs an seineu Vrnder Albrecht. Anf. Dec. 64, bei Riedel III, 2, 29, vergl. auch Cronica S. 99.

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von Di'. Blümcks. 131<br />

nennen. ^) Je schwerer nun nach diesen beiden Glinde sich<br />

mit seinem Ansruse compromittirt, nm so auffälliger sticht dagegen<br />

die sehr milde Entgegnung Eickstcdts ab: „nein, nicht<br />

also, wyr haben noch geborne Herrschaft, die Herzogen von<br />

Pomern und Wolgast", dem die Pomerania noch hinzusetzt<br />

„denselben gehört <strong>der</strong> schilt vnd Helm Zu."<br />

An <strong>der</strong> diesen Berichten zn Grunde liegenden Thatsache<br />

ist nicht zu zweifeln. ^) Der ganze Hergang hatte sich offenbar<br />

den Zeitgenossen schon infolge des schroffen Gegenübertretens<br />

<strong>der</strong> entgegengesetzten Rechtsanschauung lebhaft eingeprägt und<br />

konnte sich recht wohl in feinen Haufttzügen in mündlicher<br />

Tradition bis zu Kanzow erhalten haben. Indem Kanzow<br />

diese in seine Darstellung verwebte, hat er an dem Detail<br />

wie<strong>der</strong>holt geän<strong>der</strong>t, namentlich erst später die directe Anklage<br />

gegen Glinde, er sei vom Markgrafen erkauft gewesen, hinzugefügt,<br />

die er anfangs wie die Cronica viel unbestimmter,<br />

ohne Glinde zn nennen, formulirt hatte. Sehen wir aber die<br />

drei Berichte auf die weiteren Vorgänge an, so ergiebt sich<br />

auch hier ein dem oben gezeigten analoges Verhältniß. Nach<br />

<strong>der</strong> nie<strong>der</strong>deutschen Chronik sendet Eickstedt und sein Anhang<br />

Helm und Schild an die Herzöge und gelobt ihnen Gehorsam;<br />

ebenso die hochdeutsche Chronik. Die Pomerania dagegen berichtet<br />

zuerst noch historisch richtiger, daß großer Zwist zwischen<br />

6') Ein 5i'lmt2 ovo^Ltedo ist unter den zn Löckuitz gefangenen<br />

Rittern, 1469 am 23. Augnst huldigen dem Markgrafen u. a. VIII<br />

van Eyckst^t zn Clempcnow. Riedel III 5, 123, 130, vergl. Barthold<br />

IV 1, 283,2-<br />

62) falsch ist aber Kauzows Behauptung, daß damals <strong>der</strong> größte<br />

Theil des Adel, <strong>der</strong> Geistlichen und Städte den Herzogen gehuldigt<br />

hatten. DÌL I)L1'6U VOll ^VOlFÄLt Vll(I Vill'd LÌll6 Ullis 8ullt3A ^Illl'tiui<br />

2>v Lwttill 6ÌuKc»MM6ll, äook evoltoli 816 Iu6 st61'(;Iv636i't, vuä<br />

vuä v<strong>der</strong>fudi-uuF, slio 8Ì0 In6<br />

ei'tkklt vnä fui-^sklilwul. Aus einem Briefe<br />

Friedrichs an seineu Vrn<strong>der</strong> Albrecht. Anf. Dec. 64, bei Riedel<br />

III, 2, 29, vergl. auch Cronica S. 99.

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