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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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von Dr. Blümcke. 117<br />

erledigte Lehn und die Annahme des Titels und Wappens<br />

desselben, dem gegenüber die Berufung Erichs und Wartislavs<br />

darauf, daß sie die Gebiete mit Otto zu gesammter Hand be-<br />

sessen hätten; die verschiedenen resultatlosen Verhandlungen<br />

zwischen beiden Partheien, in denen Markgraf Friedrich schritt-<br />

weise von seiner ersten For<strong>der</strong>ung zurückweicht und <strong>der</strong>en nega-<br />

tives Resultat <strong>der</strong> herzogliche Abgesandte Di-. Mathias von<br />

Wedel dem Kaiser in seiner Rede darlegt, in welcher er für<br />

seine Herrn die Belehnung nachsucht; die neuen Verhandlungen,<br />

welche 1466 zum Vertrage von Soldin führen,^) dem <strong>der</strong><br />

Kaiser, nun seine Politik än<strong>der</strong>nd, die Bestätigung versagt,<br />

weil <strong>der</strong>selbe wegen <strong>der</strong> von den Markgrafen damit äo tacto<br />

usurpirten Lehnshoheit dem Rechte des Reiches eben so sehr<br />

präjudicere wie den Unterthanen, welche nicht zweien Herren<br />

zugleich pflichtig sein könnten; die Lossagung <strong>der</strong> Herzöge von<br />

dem Vertrage als einem für sie nun nicht rechtsverbindlichen<br />

und die darauf von den Ständen erst zu Stettin k^ik tOi't.iA<br />

auto oorpoi-iZ Olii-iäti 146? (26. Mai), dann im Lande<br />

Pommern-Stettin erlangte Lehnshuldigung. Es mag hier<br />

als Beleg für die Sicherheit <strong>der</strong> chronologischen Daten <strong>der</strong><br />

Cronica angeführt werden, daß in <strong>der</strong> That das große Privi-<br />

leg, ") in welchem Erich und Wartislav <strong>der</strong> Stadt Stettin<br />

ihre alten Rechte und Freiheiten bestätigen, das Datum trägt:<br />

Hin m)^6k6ii vor ooi-poriä oriäti (27. Mai) 1467 016.6Q<br />

, das diese Rechte noch erweiternde Wartislavs ebendort<br />

^o UH ooi^OliL orlati (1. Juni) ausgefertigt ist.")<br />

Es muß nun zugegeben werden, daß <strong>der</strong> Verfasser <strong>der</strong><br />

Cronica entschieden auf pommerischer Seite steht, aber was er<br />

berichtet, ist klar und historisch richtig. Man merkt aus jedem<br />

Satze den kundigen Juristen, <strong>der</strong> zudem weit davon entfernt<br />

ist, seine Herzöge glorificieren zu wollen. Was er über die<br />

den Herzögen für die Abfchließung des Soldiner Vertrages<br />

von ihren Räthen vorgetragenen Gründe bemerkt, schließt den<br />

") Droysen, Gesch. d. preuß. Politik II, 1, 332.<br />

") Orig. im Stadtarchiv.<br />

") Ebendaselbst.

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