Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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108 Die Familie Glinde, — 28. Juni, so ergiebt sich ein Zeitraum von vier Wochen. In dem Geleitsbriefe des Königs wie in der Erklärung Hans Iesses war, wie wir sahen, die Möglichkeit einer freundschaftlichen Schlichtung des Streites offen gelassen. Es liegt somit bei der Kürze der Zwischenzeit die Annahme sehr nahe, daß Albrecht Glinde einem Schiedssprüche des Königs durch vorher erfolgten gütlichen Vergleich mit der Stadt sich entzogen habe; eine Annahme, welche in dem Wortlaute einzelner Stellen seiner Abdankungsurkunde und vielleicht auch in einer Urkunde Glindes 1471 a.m äinn8tH^6 na tso1i3,Qiii8 Kapti8t3.6 miää6U80iQ6r (25. Juni, Stadtarchiv) eine weitere Beglaubigung findet. In dieser erklären Albrecht Glinde „de Oldere", seine eheliche Hausfrau Margarethe, ihre Kinder Henning, Dekan zu S. Otten, Albrecht und Bertram, daß sie den dritten Theil der jährlichen Rente, welche der weiland Bürgermeister Henning Mellentin und Tilse, seine Ehefrau, von Bürgermeistern und Rath für 800 rhein. Gulden sich gekauft hatten und welcher Margarethen von ihrer Mutter Tilse zugefallen ist, fammt allem, was ihnen sonst noch davon zufallen könnte, der Stadt überlassen haben, entbinden sie von aller Zahlung und geloben, ä^t dar nickt msr vunno mHQ6t 80^9.1 H1Ì116Q. Diese Verzichtleistung fällt auf den 25. Juni, also drei Tage vor der Abdankung Glindes. Es ist somit nicht unwahrscheinlich, daß eben jene Rente das Streitobject bildete. Dietrich Grabow, Glindes Genosse in jenem Streite, konnte darnach gleichfalls auf ein Drittel der Rente Anspruch erhoben haben. Wir finden wenigstens schon 1444 (Stadtarchiv Titel II. 66ii6i'a.1iH von geistl. Sachen 3) in Gemeinschaft mit „Thomas Rode, Elisabeth, Henning Mellentins, Borgermeister tho Stettin, elike Husfrowe, Margarete, Albrecht Glindens elike Husfrowe, Bartram Pawell vnde Hinrick Pawell, Anneke, Peters Wiggers elike Husfrowe" auch Diderick Grabow in Streit mit dem Probst, Dekan und Capitel unserer lieben Frauen wegen eines geistlichen Lehens und Vicarie, deren Rente Herr Iohan Grauespracke „börede vnde besät tho dem
von Dr. Vlümcke. 109 altare der Capelle, dar man singende plecht des hilligen Lichnames mysse, wonliken genömet der Roden Capelle." Dieser Streit wird 1444 an S. Vincentius Tag (6. Juni) schiedsrichterlich dergestalt geschlichtet, daß sämmtliche Lehnsinhaber mit allen Nachkommen das Lehen anch ferner besitzen sollen; wem sie es verleihen, der soll die Rente erheben: 6 Mark ans dem Rathhause, den Rest im Dorfe Radekow. Ist kein Erbe mehr vorhanden, so fällt das Lehen an das Capitel unserer lieben Frauen. Aus diesem älteren Vorgange ergiebt sich, daß die oben ausgesprochene Vermuthung nicht ohne Analogie dasteht. Wie dem nun auch sein möge, jedenfalls kann es sich bei dem Zwiste Glindes und Grabows mit der Stadt nur um privatrechtliche Dinge gehandelt haben. Das beweist eben die ihm gestattete freie Abdankung, sein unangefochtenes Verbleiben in Stettin; wenigstens wird nirgends das Gegentheil berichtet, und Kanzow hätte es sicher nicht verschwiegen; es beweist das ferner die Theilnahme des Dietrich Grabow an dem Streite. Es ist ohne Zweifel derselbe Grabow ^) gemeint, welcher seit 1445 Rathmann, seit 1458 Bürgermeister, am Dinstage na Sunt Fabians Dage 1466 mit dem Stettiner Bürgermeister Betram Pawel, den Rathmannen Peter Farneholt und Joachim Mollentin im Namen von Stettin den Bertrag von Soldin unterzeichnete ^), welcher den pommerschen Erbstreit in der Weise beilegen sollte, daß die beiden Herzöge Erich und Wartislav das Erbe Ottos als brandenburgisches Lehen erhalten sollten. Das Abkommen erwies sich als unausführbar, und der Kurfürst Friedrich machte deshalb Stettin wiederholt die heftigsten Vorwürfe. So in einem Schreiben mHQä^68 QH iniZOi-iooi-aik 1468 (2. Mai), 2") in dem es u. a. heißt: 80 naa.ii6ii ^ I^v a.noi' äat A^ vii8 da.r a.u. to VQ8 10V6Q vnä to 86AA6Q ... 8)' 1on6(i611 vnd 86(^611 VQ8 's) Friedeborn II, Anhang, darnach starb Grabow schon 1468. ") v. Raumer cod. 6ip1. N1-3.ua. coiit. I, S. 288. ") Riedel, eoä. dipi. Li-auä. III, 5, S. 433.
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von Dr. Vlümcke. 109<br />
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mysse, wonliken genömet <strong>der</strong> Roden Capelle." Dieser<br />
Streit wird 1444 an S. Vincentius Tag (6. Juni) schiedsrichterlich<br />
<strong>der</strong>gestalt geschlichtet, daß sämmtliche Lehnsinhaber<br />
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wem sie es verleihen, <strong>der</strong> soll die Rente erheben: 6 Mark<br />
ans dem Rathhause, den Rest im Dorfe Radekow. Ist kein<br />
Erbe mehr vorhanden, so fällt das Lehen an das Capitel<br />
unserer lieben Frauen. Aus diesem älteren Vorgange ergiebt<br />
sich, daß die oben ausgesprochene Vermuthung nicht ohne Analogie<br />
dasteht. Wie dem nun auch sein möge, jedenfalls kann<br />
es sich bei dem Zwiste Glindes und Grabows mit <strong>der</strong> Stadt<br />
nur um privatrechtliche Dinge gehandelt haben. Das beweist<br />
eben die ihm gestattete freie Abdankung, sein unangefochtenes<br />
Verbleiben in Stettin; wenigstens wird nirgends das Gegentheil<br />
berichtet, und Kanzow hätte es sicher nicht verschwiegen;<br />
es beweist das ferner die Theilnahme des Dietrich Grabow an<br />
dem Streite. Es ist ohne Zweifel <strong>der</strong>selbe Grabow ^) gemeint,<br />
welcher seit 1445 Rathmann, seit 1458 Bürgermeister, am<br />
Dinstage na Sunt Fabians Dage 1466 mit dem Stettiner Bürgermeister<br />
Betram Pawel, den Rathmannen Peter Farneholt und<br />
Joachim Mollentin im Namen von Stettin den Bertrag von<br />
Soldin unterzeichnete ^), welcher den pommerschen Erbstreit in<br />
<strong>der</strong> Weise beilegen sollte, daß die beiden Herzöge Erich und<br />
Wartislav das Erbe Ottos als brandenburgisches Lehen erhalten<br />
sollten. Das Abkommen erwies sich als unausführbar,<br />
und <strong>der</strong> Kurfürst Friedrich machte deshalb Stettin wie<strong>der</strong>holt<br />
die heftigsten Vorwürfe. So in einem Schreiben mHQä^68<br />
QH iniZOi-iooi-aik 1468 (2. Mai), 2") in dem es u. a. heißt:<br />
80 naa.ii6ii ^ I^v a.noi' äat A^ vii8 da.r a.u. to<br />
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10V6Q vnä to 86AA6Q ... 8)' 1on6(i611 vnd 86(^611 VQ8<br />
's) Friedeborn II, Anhang, darnach starb Grabow schon 1468.<br />
") v. Raumer cod. 6ip1. N1-3.ua. coiit. I, S. 288.<br />
") Riedel, eoä. dipi. Li-auä. III, 5, S. 433.