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Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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BMU<br />

EU Grünbuch<br />

über Bioabfälle<br />

Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 1/09<br />

Recht<br />

Verweis der AbfKlärV auf die novellierte DüMV<br />

läuft nicht ins Leere<br />

Im Rahmen der Praxisseminare der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong><br />

zum Thema Novelle der Düngemittelverordnung war u.a. die Frage aufgeworfen<br />

worden, ob die Verweise der geltenden Klärschlammverordnung<br />

(AbfKlärV) auf die Liste zulässiger Ausgangsstoffe/Mischkomponenten<br />

gemäß den Tabellen 11 und 12 der „alten“ Düngemittelverordnung<br />

(DüMV) noch Bestand haben können, weil die zulässigen Stoffe in der novellierten<br />

Fassung der DüMV nunmehr in den Tabellen 7 (Hauptbestandteile)<br />

und 8 (Nebenbestandteile) des Anhanges 2 DüMV enthalten sind.<br />

Die Interpretation der BGK ging dahin, dass § 2 Absatz 2 letzter Satz der<br />

geltenden Fassung der AbfKlärV bezüglich der "geeigneten Stoffe" auf die<br />

Düngemittelverordnung in "der jeweils geltenden Fassung" verweist. Die<br />

"geltende Fassung" ist die vom 12.12.2008. In dieser Fassung sind die<br />

"geeigneten Stoffe" in Anlage 2 Tabellen 7 und 8 enthalten. Das Abheben<br />

der AbfKlärV auf die "geltende Fassung" der DüMV bewirkt, dass der bisherige<br />

Verweis auf die Tabellen 11 und 12 automatisch nicht mehr gilt, da<br />

die "geeigneten Stoffe" nunmehr in den Tabellen 7 und 8 enthalten sind.<br />

Eine Nachfrage beim BMU ergab, dass diese Lesweise durch den Wortlauf<br />

der AbfKlärV gedeckt ist: § 2 Abs. 2 Satz 6 AbfKlärV enthält eine dynamische<br />

Verweisung auf die DüMV. „Unseres Erachtens“, so das BMU,<br />

„kann man der Lesart der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> folgen, wenn man den<br />

dynamisierenden Verweiszusatz ‚... in der jeweils geltenden Fassung ...’<br />

auch auf die Nummerierung der Tabellen bezieht. Da der Wortlaut dem<br />

nicht zwingend entgegensteht und diese Lesart auch von dem Sinn und<br />

Zweck sowie dem systematischen Regelungszusammenhang des § 2<br />

Abs. 2 AbfKlärV mit der DüMV gedeckt wird, sehen wir insoweit keine<br />

durchgreifenden Bedenken“. (KE)<br />

Stellungnahme der BGK zum „Grünbuch über<br />

die Bewirtschaftung von Bioabfall in der EU“<br />

Am 3. Dezember 2008 hat die EU Kommission das „Grünbuch über die<br />

Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union“ veröffentlicht,<br />

deren Konsultation am 15. März 2009 abgeschlossen wurde. Mit dem<br />

Grünbuch leitete die Kommission die Debatte ein, wie die Bioabfallbewirtschaftung<br />

in Hinblick auf eine ressourceneffiziente „Recycling-<br />

Gesellschaft“ zukünftig in der EU erfolgen soll. Die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong><br />

<strong>Kompost</strong> (BGK) nahm die Möglichkeit wahr, zu den Fragen der<br />

Kommission Stellung zu beziehen.<br />

Nachdem die Arbeiten an einer EU-Bioabfallrichtlinie in den letzten Jahren<br />

zum Stillstand gekommen sind, hat die EU-Kommission nun erkannt, dass<br />

die Nutzung von Bioabfällen in Europa durchaus verbessert werden muss.<br />

Die EU verfolgt das Ziel, eine ressourceneffiziente Recyclinggesellschaft<br />

aufzubauen. Aufgrund der Bedeutung von Bioabfall (30 bis 45 % im Siedlungsabfall)<br />

ist in der im Dezember 2008 in Kraft getretenen Abfallrahmenrichtlinie<br />

der EU (ABl. L 312 vom 22.11.2008) ein eigenständiger Artikel 22<br />

„Bioabfall“ aufgenommen worden. Darin werden die Mitgliedstaaten aufge-<br />

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