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Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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BioAbfV<br />

AbfKlärV<br />

Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 1/09<br />

Recht<br />

Im Hinblick auf die vom Bundesrat geforderte tragfähige Neuregelung der<br />

Klärschlammverwertung im Spannungsfeld des Düngemittel- und des Abfallrechts<br />

sind nun die Bundesländer um Stellungnahmen gebeten worden,<br />

sagte Bergs. In den nächsten Monaten sollten dann entsprechende<br />

Vorschläge erarbeitet werden. Bis 2016 gelten für Klärschlämme die<br />

Grenzwerte der Klärschlammverordnung, nicht die der Düngemittelverordnung.<br />

Bis dahin soll die Bundesregierung aber einen für alle Seiten<br />

tragfähigen Vorschlag für eine Neuregelung vorlegen. Ziel ist es nun<br />

Bergs zufolge, die beiden Verordnungstexte besser aufeinander abzustimmen;<br />

denkbar wäre es etwa, in Zukunft auf der Grundlage von zwei<br />

Gesetzen – des Dünge- und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – eine Verordnung<br />

zu schaffen. Bergs wies darauf hin, dass auch das Bundeslandwirtschaftsministerium<br />

mit der Düngemittelverordnung keineswegs das<br />

Ende der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung einleiten, sondern<br />

lediglich eine einheitliche Regelung schaffen wolle.<br />

Dies bestätigte Georg Embert vom Bundeslandwirtschaftsministerium<br />

(BMELV): Das BMELV unterstütze eine anspruchsvolle landwirtschaftliche<br />

Klärschlammverwertung. Er verwies darauf, dass die neue Düngemittelverordnung<br />

auch die Verwertung der Klärschlammasche regle.<br />

Quelle: Euwid Wa Nr. 21 vom 19.05.2009. (KE)<br />

Stand der Novellen der BioAbfV und AbfKlärV<br />

Zu den Novellen der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und der Klärschlammverordnung<br />

(AbfKlärV) gibt es gegenüber unseren Berichterstattungen in<br />

der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift keine wesentlich neuen Stände zu<br />

berichten.<br />

Die Bioabfallverordnung befindet sich nach wie vor in der Ressortabstimmung<br />

mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz (BMELV). Eine zwischen den Bundesressorts abgestimmte<br />

Vorlage soll im Sommer der Europäischen Kommission zur Notifizierung<br />

zugeleitet werden.<br />

Die Durchführung des Notifizierungsverfahren ist gemäß einer neuen Bestimmung<br />

der Geschäftsordnung der Bundesregierung Voraussetzung für<br />

die Befassung des Bundeskabinetts mit der Verordnung. Das Notifizierungsverfahren<br />

dauert mindestens 3 Monate. Nach Zustimmung des Bundeskabinetts<br />

könnte die Verordnung im Herbst dem Bundesrat zur Zustimmung<br />

zugeleitet werden.<br />

Die Novelle der Klärschlammverordnung ist in einem Arbeitsentwurf des<br />

Bundesumweltministeriums (BMU) vom Januar 2008 bekannt. Inzwischen<br />

sind mehrere Überarbeitungen erfolgt. Gegenwärtig finden Gespräche zu<br />

einzelnen fachlichen Aspekten der Verordnung mit Experten statt (Qualitätssicherung,<br />

Hygiene). Danach wird eine Ressortabstimmung erfolgen<br />

und eine Kabinettvorlage erstellt. Voraussichtlich wird dies gegen Ende<br />

2009 der Fall sein. Dies bedeutet, dass die neue Verordnung frühestens<br />

im Laufe des Jahres 2010 in Kraft treten kann. (KE)<br />

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