Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
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BioAbfV<br />
AbfKlärV<br />
Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 1/09<br />
Recht<br />
Im Hinblick auf die vom Bundesrat geforderte tragfähige Neuregelung der<br />
Klärschlammverwertung im Spannungsfeld des Düngemittel- und des Abfallrechts<br />
sind nun die Bundesländer um Stellungnahmen gebeten worden,<br />
sagte Bergs. In den nächsten Monaten sollten dann entsprechende<br />
Vorschläge erarbeitet werden. Bis 2016 gelten für Klärschlämme die<br />
Grenzwerte der Klärschlammverordnung, nicht die der Düngemittelverordnung.<br />
Bis dahin soll die Bundesregierung aber einen für alle Seiten<br />
tragfähigen Vorschlag für eine Neuregelung vorlegen. Ziel ist es nun<br />
Bergs zufolge, die beiden Verordnungstexte besser aufeinander abzustimmen;<br />
denkbar wäre es etwa, in Zukunft auf der Grundlage von zwei<br />
Gesetzen – des Dünge- und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – eine Verordnung<br />
zu schaffen. Bergs wies darauf hin, dass auch das Bundeslandwirtschaftsministerium<br />
mit der Düngemittelverordnung keineswegs das<br />
Ende der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung einleiten, sondern<br />
lediglich eine einheitliche Regelung schaffen wolle.<br />
Dies bestätigte Georg Embert vom Bundeslandwirtschaftsministerium<br />
(BMELV): Das BMELV unterstütze eine anspruchsvolle landwirtschaftliche<br />
Klärschlammverwertung. Er verwies darauf, dass die neue Düngemittelverordnung<br />
auch die Verwertung der Klärschlammasche regle.<br />
Quelle: Euwid Wa Nr. 21 vom 19.05.2009. (KE)<br />
Stand der Novellen der BioAbfV und AbfKlärV<br />
Zu den Novellen der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und der Klärschlammverordnung<br />
(AbfKlärV) gibt es gegenüber unseren Berichterstattungen in<br />
der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift keine wesentlich neuen Stände zu<br />
berichten.<br />
Die Bioabfallverordnung befindet sich nach wie vor in der Ressortabstimmung<br />
mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz (BMELV). Eine zwischen den Bundesressorts abgestimmte<br />
Vorlage soll im Sommer der Europäischen Kommission zur Notifizierung<br />
zugeleitet werden.<br />
Die Durchführung des Notifizierungsverfahren ist gemäß einer neuen Bestimmung<br />
der Geschäftsordnung der Bundesregierung Voraussetzung für<br />
die Befassung des Bundeskabinetts mit der Verordnung. Das Notifizierungsverfahren<br />
dauert mindestens 3 Monate. Nach Zustimmung des Bundeskabinetts<br />
könnte die Verordnung im Herbst dem Bundesrat zur Zustimmung<br />
zugeleitet werden.<br />
Die Novelle der Klärschlammverordnung ist in einem Arbeitsentwurf des<br />
Bundesumweltministeriums (BMU) vom Januar 2008 bekannt. Inzwischen<br />
sind mehrere Überarbeitungen erfolgt. Gegenwärtig finden Gespräche zu<br />
einzelnen fachlichen Aspekten der Verordnung mit Experten statt (Qualitätssicherung,<br />
Hygiene). Danach wird eine Ressortabstimmung erfolgen<br />
und eine Kabinettvorlage erstellt. Voraussichtlich wird dies gegen Ende<br />
2009 der Fall sein. Dies bedeutet, dass die neue Verordnung frühestens<br />
im Laufe des Jahres 2010 in Kraft treten kann. (KE)<br />
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