Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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15.12.2012 Aufrufe

BGK Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 1/09 Aus den Gütegemeinschaften Plausibilitätsbereiche für Untersuchungen Gemäß den Vorgaben des Methodenbuches müssen von anerkannten Prüflaboren im Rahmen der Qualitätssicherung Probenwiederholungen stattfinden, wenn das erste Analysenergebnis außerhalb eines produktspezifischen Erwartungsbereiches liegt. Diese Erwartungsbereiche waren jedoch im Methodenbuch bislang nicht mit Wertangaben konkretisiert. Der Bundesgüteausschuss (BGA) hat nunmehr für die einzelnen Parameter produktspezifische Plausibilitätsbereiche festgelegt. Damit wurde auch bestimmt, ab wann ermittelte Analysenergebnisse als mit Sicherheit falsch anzusehen sind und daher eine erneute Prüfung erforderlich ist. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hat der BGA von statistischen Plausibilitätsprüfungen, die sich auf jede einzelne Produktionsanlage und ihre in der Vergangenheit durchgeführten Analysen beziehen, abgesehen. Stattdessen wurden die Plausibilitätsbereiche für die einzelnen Warengruppen im Grundsatz nach Maßgabe der Abweichung eines Einzelwertes vom Mittelwert aller Analysen der jeweiligen Produkte getroffen. Ferner wurde zwischen Deklarations- und Grenzwertparametern unterschieden. Für Parameter mit Grenz- bzw. Richtwerten sind die Bereiche von (>) 0 bis hin zum doppelten Richtwert festgesetzt. Bei den Deklarationsparametern ohne Richtwert ist der Plausibilitätsbereich in der Regel von 1/5 des Medianwertes bis hin zum 5 fachen des Medianwertes definiert. Für einzelne Parameter waren weitere Korrekturen erforderlich. Die festgesetzten Wertebereiche werden in Kürze tabellarisch zusammengefasst als Ergänzungslieferung zum Methodenbuch erscheinen. Die anerkannten Prüflabore erhalten zu dieser Ergänzung ein gesondertes Informationsschreiben zur Kenntnisnahme. Für die Praxis bedeutet die Konkretisierung der Plausibilitätsbereiche, dass bei einer Unter- oder Überschreitung der genannten Bereiche von einem „falschen“ Wert auszugehen ist und das Labor daher eine erneute Untersuchung dieses Parameters durchführen muss. Zum genauen Procedere gelten die Vorgaben des Methodenbuches die wie folgt lauten: „Liegt das Analysenergebnis außerhalb des produktspezifischen Erwartungsbereiches, wird vor der Berichterstattung an die BGK aus der laborseitigen Rückstellprobe die parameterspezifische Vorbereitung (Probenaufbereitung) und ggf. der Aufschluss wiederholt und erneut analysiert. Bestätigt sich das erste Analysenergebnis, wird der BGK der Mittelwert der beiden Untersuchungen als Ergebnis berichtet. Bestätigt sich das erste Analysenergebnis dagegen in der Wiederholungsbestimmung nicht, d.h. die Wiederholungsmessung liegt jetzt im Erwartungsbereich, wird das erste Ergebnis als nicht verifizierbarer Ausreißer verworfen und das zweite Ergebnis an die BGK berichtet. …“. Weitere Information: Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK), Von-der- Wettern-Straße 25, 51149 Köln, Tel: 02203/35837-0, Fax: 02203/35837- 12, E-Mail: info@kompost.de, Internet: www.kompost.de. (TJ) 12

BGK Marktstatistik Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 1/09 Aus den Gütegemeinschaften Marktstatistik gütegesicherter Komposte 2008 Die Bundesgütegemeinschaft Kompost hat ihre Vermarktungsstatistik für Kompost auf Basis der Vorjahresdaten aktualisiert. Die Auswertung bezieht sich nur auf die RAL-gütegesicherten Komposte (RAL-GZ 251). In 2008 wurden 3 Mio. t Komposte erzeugt. Nach wie vor ist Fertigkompost mit einem Anteil von 60% das dominante Produkt. Die Produktion von Frischkompost ist im Vergleich zum Vorjahr nur wenig angestiegen. Die Erzeugung von Substratkompost stellt mit einem Anteil von 2% der Mengen nach wie vor ein kleines, aber stabiles Marktsegment dar. Tabelle 1: Kompostprodukte der RAL-Gütesicherung; Produktanteile im Vergleich der Jahre 2007 bis 2008 RAL Kompostprodukte 13 2007 2008 Frischkompost 37 % 38 % Fertigkompost 60 % 60 % Substratkompost 3 % 2 % Mulchkompost 1) - - Kompost Gesamt (t) 100 % 3.052.577 t 100 % 3.003.481 t Mehr als die Hälfte der gütegesicherten Komposte werden als organische Dünge- und Bodenverbesserungsmittel in der Landwirtschaft eingesetzt. Neben der landwirtschaftlichen Verwertung ist Kompost auch im Garten- und Landschaftsbau anzutreffen oder findet Verwendung zur Herstellung von Kultursubstraten in Erdenwerken. Bei der Detailbetrachtung für einzelne Produkte zeigt sich erwartungsgemäß, dass Frischkompost hauptsächlich einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt wird. Daneben spielt nur noch der regionale Einsatz in Sonderkulturen, speziell im Weinbau, eine Rolle. In anderen Bereichen wird Frischkompost kaum nachgefragt. Auch Fertigkompost wird zu bedeutenden Anteilen (34 %) zur ackerbaulichen Nutzung eingesetzt. Bedeutend sind aber auch andere Vermarktungswege. Sowohl der Landschaftsbau als auch der private Hobbygartenbereich nehmen größere Mengen an Fertigkompost ab. Erdenwerke beziehen sowohl Fertigkompost als auch Substratkompost und setzen diese als Mischkomponente für die Herstellung von Kultursubstraten ein.

BGK<br />

Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 1/09<br />

Aus den Gütegemeinschaften<br />

Plausibilitätsbereiche für Untersuchungen<br />

Gemäß den Vorgaben des Methodenbuches müssen von anerkannten<br />

Prüflaboren im Rahmen der Qualitätssicherung Probenwiederholungen<br />

stattfinden, wenn das erste Analysenergebnis außerhalb eines produktspezifischen<br />

Erwartungsbereiches liegt. Diese Erwartungsbereiche waren<br />

jedoch im Methodenbuch bislang nicht mit Wertangaben konkretisiert.<br />

Der Bundesgüteausschuss (BGA) hat nunmehr für die einzelnen Parameter<br />

produktspezifische Plausibilitätsbereiche festgelegt. Damit wurde auch<br />

bestimmt, ab wann ermittelte Analysenergebnisse als mit Sicherheit falsch<br />

anzusehen sind und daher eine erneute Prüfung erforderlich ist.<br />

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hat der BGA von statistischen Plausibilitätsprüfungen,<br />

die sich auf jede einzelne Produktionsanlage und ihre<br />

in der Vergangenheit durchgeführten Analysen beziehen, abgesehen.<br />

Stattdessen wurden die Plausibilitätsbereiche für die einzelnen Warengruppen<br />

im Grundsatz nach Maßgabe der Abweichung eines Einzelwertes<br />

vom Mittelwert aller Analysen der jeweiligen Produkte getroffen. Ferner<br />

wurde zwischen Deklarations- und Grenzwertparametern unterschieden.<br />

Für Parameter mit Grenz- bzw. Richtwerten sind die Bereiche von (>) 0<br />

bis hin zum doppelten Richtwert festgesetzt. Bei den Deklarationsparametern<br />

ohne Richtwert ist der Plausibilitätsbereich in der Regel von 1/5 des<br />

Medianwertes bis hin zum 5 fachen des Medianwertes definiert. Für einzelne<br />

Parameter waren weitere Korrekturen erforderlich. Die festgesetzten<br />

Wertebereiche werden in Kürze tabellarisch zusammengefasst als Ergänzungslieferung<br />

zum Methodenbuch erscheinen.<br />

Die anerkannten Prüflabore erhalten zu dieser Ergänzung ein gesondertes<br />

Informationsschreiben zur Kenntnisnahme.<br />

Für die Praxis bedeutet die Konkretisierung der Plausibilitätsbereiche,<br />

dass bei einer Unter- oder Überschreitung der genannten Bereiche von<br />

einem „falschen“ Wert auszugehen ist und das Labor daher eine erneute<br />

Untersuchung dieses Parameters durchführen muss.<br />

Zum genauen Procedere gelten die Vorgaben des Methodenbuches die<br />

wie folgt lauten: „Liegt das Analysenergebnis außerhalb des produktspezifischen<br />

Erwartungsbereiches, wird vor der Berichterstattung an die BGK<br />

aus der laborseitigen Rückstellprobe die parameterspezifische Vorbereitung<br />

(Probenaufbereitung) und ggf. der Aufschluss wiederholt und erneut<br />

analysiert. Bestätigt sich das erste Analysenergebnis, wird der BGK der<br />

Mittelwert der beiden Untersuchungen als Ergebnis berichtet. Bestätigt<br />

sich das erste Analysenergebnis dagegen in der Wiederholungsbestimmung<br />

nicht, d.h. die Wiederholungsmessung liegt jetzt im Erwartungsbereich,<br />

wird das erste Ergebnis als nicht verifizierbarer Ausreißer verworfen<br />

und das zweite Ergebnis an die BGK berichtet. …“.<br />

Weitere Information: <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong> (BGK), Von-der-<br />

Wettern-Straße 25, 51149 Köln, Tel: 02203/35837-0, Fax: 02203/35837-<br />

12, E-Mail: info@kompost.de, Internet: www.kompost.de. (TJ)<br />

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