Gemeinde Hünxe Begründung zum ... - Stadt-Land-Fluss
Gemeinde Hünxe Begründung zum ... - Stadt-Land-Fluss
Gemeinde Hünxe Begründung zum ... - Stadt-Land-Fluss
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G emei n d e Hü n xe<br />
<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 37<br />
”Mühlenwinkel“<br />
in der Fassung vom 09. Januar 2006
G emei n d e Hü n xe<br />
Bearbeitung:<br />
<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 37<br />
”Mühlenwinkel“<br />
in der Fassung vom 09. Januar 2006<br />
Bebauungsplan <strong>Land</strong>schaftspflegerischer Fachbeitrag<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> environment<br />
Büro für Städtebau und Umweltplanung Planungsgemeinschaft <strong>Stadt</strong> und Umwelt<br />
Königstrasse 32 Heistermannstrasse 1<br />
53113 Bonn 46539 Dinslaken<br />
Tel: 0228 923 97 24 Tel: 02064 476343<br />
slf-bonn@web.de environment@t-online.de<br />
Bearbeitung: Bearbeitung:<br />
Dipl.-Ing. Guido Wallraven Dipl.-Ing. Veronika Mook
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
INHALT SEITE<br />
TEIL A RAHMENBEDINGUNGEN / SITUATION /ZIELE 3<br />
1 Veranlassung und Erforderlichkeit 3<br />
2 Rechtsgrundlagen 4<br />
3 Planungsgebiet 4<br />
3.1 Räumlicher Geltungsbereich 4<br />
3.2 Lage / Städtebauliche Verflechtung 6<br />
4 Übergeordnete Planungen / Planungsvorgaben 6<br />
4.1 Raumordnung und <strong>Land</strong>esplanung 6<br />
4.2 Flächennutzungsplan / <strong>Land</strong>schaftsplan 7<br />
5 Situation / Nutzung 8<br />
5.1 Nutzung 8<br />
5.2 Erschließung, Ver- und Entsorgung 9<br />
5.3 Eigentumsverhältnisse 9<br />
5.4 Altlasten 9<br />
6 Planungsziele, Städtebauliches Konzept 9<br />
TEIL B BEBAUUNGSPLAN 12<br />
7 <strong>Begründung</strong> der Festsetzungen 12<br />
7.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 12<br />
7.2 Bauweise / überbaubare Grundstücksfläche 14<br />
7.3 Größe der Baugrundstücke 15<br />
7.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen 16<br />
7.5 Zahl der Wohnungen 17<br />
7.6 Verkehrsflächen und Verkehrsflächen<br />
besonderer Zweckbestimmung 17<br />
7.7 Versorgungsflächen 18<br />
7.8 Öffentliche Gründflächen 19<br />
7.9 Flächen und Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Boden, Natur und <strong>Land</strong>schaft 19<br />
7.10 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 20<br />
7.11 Flächen für Gemeinschaftsanlagen 20<br />
7.12 Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz<br />
vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie bauliche und sons<br />
tige technische Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen 21<br />
7.13 Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />
Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen<br />
und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und<br />
sonstigen Bepflanzungen 23<br />
7.14 Gestalterische Festsetzungen-Örtliche Bauvorschriften 25<br />
7.15 Hinweise 27<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 1
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
TEIL C AUSWIRKUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 28<br />
8 Auswirkungen auf den Verkehr 28<br />
9 Auswirkungen auf die Ver- und Entsorgung 29<br />
10 Auswirkungen auf die Umwelt/Eingriffsbilanzierung 30<br />
11 Auswirkungen auf den Immissionsschutz 31<br />
12 Haushaltsrechtliche Auswirkungen 33<br />
13 Bodenordnende Maßnahmen 33<br />
14 Flächenbilanz 33<br />
TEIL D VERFAHREN 34<br />
TEIL E ANLAGEN 34<br />
PLÄNE<br />
Plan 1: Bebauungsplan-Entwurf 35<br />
ABBILDUNGEN<br />
Abbildung 1 a,b,c: Räumliche Geltungsbereiche 5, 6<br />
Abbildung 2: Darstellung des GEP 99 7<br />
Abbildung 3 a, b,c: Änderungen <strong>zum</strong> Flächennutzungsplan 7, 8<br />
Abbildung 4: Gestaltplan 11<br />
2 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
TEIL A RAHMENBEDINGUNGEN / SITUATION / ZIELE<br />
1 Veranlassung und Erforderlichkeit<br />
Der Haupt- und Finanzausschuß der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> hat am 15.11.1999 beschlossen,<br />
für das Gebiet Mössenbergweg/Krudenburger Strasse einen vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan aufzustellen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan<br />
wurde auf Antrag der Firma Loskamp Bauhaus GmbH von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
aufgestellt. Der Vorhabenträger plante die Entwicklung eines Wohngebietes mit der<br />
Errichtung von etwa 90 Wohneinheiten. Der Vorhabenträger trat im Jahr 2005 von<br />
seinem Vorhaben zurück.<br />
In der Folge trat die Sparkasse Dinslaken-Voerde-<strong>Hünxe</strong> an die <strong>Gemeinde</strong> heran mit<br />
der Absicht, die Fläche unter Federführung ihrer Tochtergesellschaft (Concept<br />
BauGmbH) zu entwickeln.<br />
Eine rechtliche Überprüfung durch ein externes Fachanwaltsbüro kommt zu dem Ergebnis,<br />
dass das eingeleitete Verfahren auch als Bebauungsplan im Sinne einer<br />
Angebotsplanung fortgeführt werden kann.<br />
Vor diesem Hintergrund hat sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> entschlossen, das bestehende<br />
Verfahren fortzusetzen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in einen<br />
qualifizierten Bebauungsplan umzuwidmen.<br />
Die planerische Zielsetzung der Entwicklung einer Wohnbaufläche an diesem<br />
Standort wird beibehalten. Die geplante Nutzung erfordert die planungsrechtliche Sicherung<br />
im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung.<br />
Das städtebauliche Konzept wurde insbesondere hinsichtlich einer geringeren Bebauungsdichte<br />
geändert, um die Attraktivität des Standortes zu erhöhen und um eine<br />
größere Flexibilität hinsichtlich der Grundstücksnutzung anzubieten.<br />
Auf der Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes wurden folgende<br />
Aspekte durch gesonderte Gutachten und fachliche Untersuchungen vertieft und an<br />
die veränderten Planungsinhalte angepasst:<br />
- Neufassung der Schallimmissionsprognose als Grundlage zur Festsetzung von<br />
Lärmschutzmaßnahmen 1<br />
- Überarbeitung der Entwässerungs- und Straßenplanung 2<br />
- Überarbeitung des landschaftspflegerischen Fachbeitrages 3 .<br />
Die Ergebnisse der gutachterlichen Ausarbeitungen sind in die weitere Bearbeitung<br />
des Bebauungsplanes integriert (s.a. Teil C: Auswirkungen des Bebauungsplanes)<br />
Wesentliche Ziele der Planaufstellung sind:<br />
- die Schaffung von Wohnbauflächen durch Überplanung ehemaliger landwirtschaftlicher<br />
Flächen<br />
- die Sicherung der bestehenden Wohnnutzung am Mössenbergweg und an der<br />
Krudenburger Strasse<br />
- die Sicherung der Erschließung<br />
- die Sicherung der Ver- und Entsorgung des Planungsgebietes<br />
- die Sicherung wertvollen Gehölzbestandes<br />
- den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen aufgrund der Lage zu angrenzenden<br />
Hauptverkehrsstrassen<br />
1 Schalltechnisches Gutachten, ISRW Dr.-Ing. Klapdohr GmbH, Düsseldorf 12.2005<br />
2 Ingenieurbüro Dr. Patt, Voerde 12.2005<br />
3 environment, Dinslaken 01.2006<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 3
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
- die Ermittlung und Bilanzierung des Eingriffs in den Naturhaushalt und der erforderlichen<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Die Flächen sollen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden,<br />
die den Anforderungen an eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Planungsgebietes<br />
gerecht wird.<br />
2 Rechtsgrundlagen<br />
• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August<br />
1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt berichtigt am 16.1.1998 (BGBl. 1998 I Nr. 5, S.<br />
137);<br />
• Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung<br />
- BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990<br />
(BGBl. I S. 132 ), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22. April 1993<br />
(BGBl. I S. 466);<br />
• Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts<br />
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzVO 90) vom 18. Dezember 1990<br />
(BGBl. I S. 58);<br />
• Bauordnung für das <strong>Land</strong> Nordrhein Westfalen – <strong>Land</strong>esbauordnung (BauO<br />
NRW) vom 1. März 2000 (GVNRW 2000, S. 256);<br />
• <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das <strong>Land</strong> Nordrhein Westfalen (GO NW) vom 14. Juli<br />
1994 (GV NW, S. 666) in der derzeit geltenden Fassung<br />
• Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen<br />
den §§ 135 a bis 135 c BauGB vom 23.Februar.1994, zuletzt geändert durch<br />
Satzung vom 24. Februar1998.<br />
3 Planungsgebiet<br />
3.1 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der Bebauungsplan umfaßt insgesamt drei Geltungsbereiche 1 :<br />
- den Geltungsbereich A in Ortslage <strong>Hünxe</strong> mit der geplanten Wohnbebauung<br />
- den Geltungsbereichen B und C als zugeordnete Flächen für Ersatzmaßnahmen.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, Teil A umfaßt eine Fläche von insgesamt<br />
4,29 ha und wird begrenzt:<br />
- im Westen durch die Dinslakener Strasse<br />
- im Süden durch die südliche Grenze des Mössenbergweges sowie die westlichen,<br />
südlichen und östlichen Grenzen des Flurstückes 570, Flur 5,<br />
- im Südosten und Nordosten durch die östliche Grenze der Krudenburger Strasse,<br />
- im Nordwesten durch die Gahlener Strasse.<br />
Der Geltungsbereich der vorliegenden Planfassung wurde gegenüber der Fassung<br />
zur Offenlage (12/2000-01/2001)verkleinert. Dies betrifft die Herausnahme des Flurstückes<br />
Nr. 571. Hier wurde im Zuge einer Genehmigung nach § 34 BauGB zwischenzeitlich<br />
ein Wohngebäude mit Geschäftsnutzungen, Büros und Praxen errichtet.<br />
1 zur Lage der Geltungsbereiche im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. s.a. Abb. 3, Seite 10<br />
4 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
Es befinden sich Flächen und Teilflächen der nachfolgend aufgeführten Flurstücke<br />
innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches:<br />
Teil A (ca. 42.900 qm)<br />
Gemarkung <strong>Hünxe</strong> (Flur 1): Flurstück 45 (z.T.)<br />
Gemarkung <strong>Hünxe</strong> (Flur 5): Flurstücke 49, 111, 222, 273, 278, 342, 343, 354,<br />
516,517, 540 (z.T.), 541 (z.T.), 543, 544, 545, 546,<br />
570, 577, 578<br />
Gemarkung <strong>Hünxe</strong> (Flur 6): Flurstück 215<br />
Teil B (ca. 7.000 qm)<br />
Gemarkung <strong>Hünxe</strong> (Flur 3): Flurstück 132<br />
Teil C (ca. 10.000 qm)<br />
Gemarkung <strong>Hünxe</strong> (Flur 14): Flurstück 14 (z.T.).<br />
Die Geltungsbereiche sind den nachfolgenden Abbildungen zu entnehmen.<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 5
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
Abb. 1 a,b,c: Räumlicher Geltungsbereich A, B, C (o.M.)<br />
Als Planunterlage für den Bebauungsplan ist gemäß § 1 PlanzV 90 ein Vermessungsplan<br />
im Originalmaßstab 1:500 verwendet worden.<br />
3.2 Lage / Städtebauliche Verflechtung<br />
Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Gemarkung <strong>Hünxe</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> im<br />
Kreis Wesel. Es befindet sich in nördlicher Randlage des Ortskerns im Übergangsbereich<br />
<strong>zum</strong> Freiraum des Lipperaumes und in Angrenzung an den Wesel-Datteln-<br />
Kanal. Das Planungsgebiet grenzt im Westen und Norden unmittelbar an die Dinslakener<br />
und Gahlener Strasse an. Das städtebauliche Umfeld ist geprägt durch eine<br />
lockere meist ein- bis zweigeschossige Wohnnutzung durchsetzt mit landwirtschaftlichen<br />
Flächen. In räumlicher Nachbarschaft befinden sich die ehemalige Mühle sowie<br />
der Bauhof der <strong>Gemeinde</strong>. Das Planungsbiet ist über die Krudenburger Strasse und<br />
die Alte Weseler Strasse unmittelbar an den Ortskern der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> angebunden.<br />
Die Entfernung <strong>zum</strong> Marktplatz beträgt etwa 350 Meter. In nördlicher<br />
Verlängerung der Krudenburger Strasse ist das Ufer des Wesel-Datteln-Kanals in<br />
etwa 100 m Entfernung erreichbar.<br />
Über die Alte Weseler Straße mit Anschluss an die Dinslakener Strasse besteht eine<br />
sehr gute Verbindung <strong>zum</strong> örtlichen und übergeordneten Straßennetz. Die Anschlussstelle<br />
<strong>Hünxe</strong> der BAB A 3 ist in etwa einem Kilometer Entfernung zu erreichen.<br />
Eine Anbindung des Planungsgebietes an das ÖPNV-Netz besteht über die Haltestelle<br />
an der Alten Weseler Strasse im Bereich der Neubebauung<br />
4 Übergeordnete Planungen / Planungsvorgaben<br />
4.1 Raumordnung und <strong>Land</strong>esplanung<br />
Der für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> relevante Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk<br />
Düsseldorf wurde am 12.10.1999 genehmigt. Er legt flächendeckend für<br />
den Bereich des Regierungsbezirkes Düsseldorf die rechtsverbindlichen regionalen<br />
6 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
Ziele der Raumordnung und <strong>Land</strong>esplanung fest. Er bildet damit den Rahmen für die<br />
kommunale Bauleitplanung und staatliche Fachplanungen und erfüllt die Funktion eines<br />
<strong>Land</strong>schaftsrahmenplanes sowie eines forstlichen Rahmenplanes.<br />
Das Planungsgebiet A ist im geltenden Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk<br />
Düsseldorf (GEP 99) als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Die<br />
Geltungsbereiche der Ersatzflächen (B, C) sind als allgemeiner Freiraum, Schutz der<br />
<strong>Land</strong>schaft und landschaftsorientierten Erholung und Schutz der Natur dargestellt.<br />
A<br />
C<br />
Abb. 2: Darstellung des GEP 99, Lage der Geltungsbereiche, o.M.<br />
4.2 Flächennutzungsplan / <strong>Land</strong>schaftsplan<br />
Die vorgesehene Nutzung der Flächen für eine geplante Wohnbebauung (Geltungsbereich<br />
A) und der damit notwendigen Ersatzflächen (Geltungsbereiche B und<br />
C) erforderte für Teilflächen die Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hünxe</strong>. Das betrifft im Einzelnen:<br />
- eine etwa 20-30 m breiten Fläche<br />
entlang der Dinslakener Strasse, die<br />
im geltenden FNP als Fläche <strong>zum</strong><br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und <strong>Land</strong>schaft dargestellt<br />
ist<br />
- die beiden Geltungsbereichsflächen B<br />
und C, die im FNP als Flächen für die<br />
<strong>Land</strong>wirtschaft dargestellt sind.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> hat die 30. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes sowie<br />
die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes im Parallelverfahren<br />
durchgeführt.<br />
Abb. 3 a: 30. Änderung <strong>zum</strong> Flächennutzungsplan,<br />
Teilfläche A (o.M.)<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 7<br />
B
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
Die Änderungen des Flächennutzungsplanes wurde durch die Bezirksregierung<br />
Düsseldorf 17.11.2004 genehmigt und am 11.12.2004 amtlich bekannt gemacht. Die<br />
Darstellungen gelten auch für die geänderte Planung. Damit ist der Bebauungsplan<br />
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Abb. 3 b, c: 30. Änderung <strong>zum</strong> Flächenutzungsplan, Teilflächen B und C (o.M.)<br />
5 Situation / Nutzung<br />
5.1 Nutzung<br />
Das Planungsgebiet befindet sich am nordwestlichen Rand der Ortslage <strong>Hünxe</strong> und<br />
grenzt an die Dinslakener und die Gahlener Strasse.<br />
Das etwa 4,9 ha große Planungsgebiet 1 wurde ehemals landwirtschaftlich genutzt<br />
und liegt in überwiegendem Maße brach. Dies betrifft etwa 2,5 ha Flächen im Inneren.<br />
Im nördlichen Abschnitt der Krudenburger Strasse sowie im westlichen Teil des<br />
Mössenbergweges befinden sich mehrere wohngenutzte Grundstücke mit freistehenden<br />
Einzelhäusern und angrenzenden Grundstücksfreiflächen. Mit Ausnahme<br />
dieser Bestandsbebauung befinden sich keine weiteren Baulichkeiten innerhalb des<br />
Planungsgebietes.<br />
Am Krudenburger Weg befinden sich in räumlicher Nachbarschaft <strong>zum</strong> Planungsgebiet<br />
mehrere Wohnnutzungen, die alte Mühle, der Bauhof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
am nördlichen Rand der Krudenburger Strasse sowie ein Pumphaus der gemeindlichen<br />
Abwasserentsorgung.<br />
Im Bereich des Mössenbergweges besteht die Nutzung im räumlichen Umfeld ebenfalls<br />
aus einer Wohnbebauung. Das Flurstück südlich des Mössenbergweges<br />
grenzt unmittelbar an eine neu errichtete Mehrfamilienhausbebauung der Alten Weseler<br />
Strasse.<br />
1 Im Folgenden wird der Geltungsbereich A mit der geplanten Wohnnutzung näher erläutert. Die beiden<br />
Geltungsbereiche B und C sind Gegenstand des landschaftspflegerischen Fachbeitrags.<br />
8 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
Aufgrund der teilweisen repräsentativen Lage des Planungsgebietes erhält der Bereich<br />
eine besondere Bedeutung für die Gestaltung und Prägung des Ortseinganges<br />
aus Richtung Wesel, Drevenack und Gartrop.<br />
Das Planungsgebiet besitzt aufgrund seiner Nähe <strong>zum</strong> Ortskern, der Nähe zu benachbarten<br />
Freiräumen und seiner guten verkehrlichen Anbindung an das örtliche<br />
und Überörtliche Straßennetz sehr gute Standortbedingungen für die Erschließung<br />
als Wohnbaufläche.<br />
5.2 Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />
Über den Krudenburger Weg und den Mössenbergweg ist das Planungsgebiet sehr<br />
gut erschlossen. Die Krudenburger Strasse erschließt neben der angrenzenden<br />
Wohnbebauung den Bauhof sowie den Friedhof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong>. In nördlicher<br />
Verlängerung des Krudenburger Weges führt eine Wegeverbindung für Radfahrer,<br />
Fußgänger (Unterführung Gahlener Strasse) in die benachbarten Freiräume des<br />
Wesel-Dattel-Kanals und der Lippelandschaft.<br />
Der Mössenbergweg bietet z.Z. eine Rechtsabbiegmöglichkeit in die Dinslakener<br />
Strasse in Richtung Norden.<br />
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über Versorgungsleitung, die in der Krudenburger<br />
Straße und im Mössenbergweg verlaufen.<br />
Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über Mischwasserkanäle in den Straßenflächen<br />
von Mössenbergweg und Krudenburger Straße. Im südlichen Teil der Krudenburger<br />
Strasse befindet sich ein zusätzlicher Entlastungskanal<br />
Im nördlichen Teil quert im Bereich des Flurstückes 342 eine Schmutzwasserleitung<br />
(Druckrohrleitung Buchholtwelmen) in West Ost Richtung das Planungsgebiet und<br />
mündet in das Pumpenhaus am Krudenburger Weg. Von dort verläuft sie über den<br />
Schieberschacht zur gemeindlichen Kläranlage.<br />
5.3 Eigentumsverhältnisse<br />
Die Flächen befinden sich im Eigentum mehrerer juristischer Personen sowie in Privateigentum.<br />
Die öffentlichen Verkehrsflächen befinden sich im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Eine Übersicht über die Flurstücke und deren Größe ist der Anlage zu entnehmen.<br />
5.4 Altlasten<br />
Für das Planungsgebiet weist das Altlastenkataster keine Altlasten aus.<br />
6 Planungsziele, Städtebauliches Konzept<br />
Durch Wegfall des Vorhabenbezuges wurde es erforderlich, die städtebauliche Planung<br />
zu überarbeiten. Dazu wurden mehrere Varianten untersucht.<br />
Im Ergebnis wurde eine Vorzugsvariante erarbeitet, die als Gestaltplanung Grundlage<br />
des städtebaulichen Konzeptes und seiner Umsetzung in den Bebauungsplan<br />
wurde. Dabei sind die städtebaulich relevanten Ergebnisse der vertiefenden Gutachten<br />
<strong>zum</strong> Lärmschutz, zur Entwässerung/Erschließung und <strong>zum</strong> Eingriffs-<br />
Ausgleich in die Konzeption eingebunden worden.<br />
Folgende übergeordnete Zielsetzungen sind festzuhalten:<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 9
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
- die Bebauungsdichte wird deutlich reduziert, um dem Charakter des Standortes<br />
im Übergang vom Siedlungs- <strong>zum</strong> Freiraum gerecht zu werden,<br />
- es sollen möglichst flexible Angebote für Wohnbauflächen geschaffen werden<br />
- der städtebauliche Entwurf soll der Lagegunst des Planungsbietes gerecht werden<br />
- die Entwicklung als Wohnbaufläche wird beibehalten<br />
- Krudenburger Strasse und Mössenbergweg bleiben als wichtige Haupterschliessungsstraßen<br />
erhalten<br />
- die straßenseitige Anbindung des Mössenbergweges an die Dinslakener Strasse<br />
wird aufgehoben, eine Fuß- und Radwegeverbindung bleibt gesichert,<br />
- zur Dinslakener Strasse und zur Gahlener Strasse wird eine Lärmschutzmaßnahme<br />
als Lärmschutzwall in einer Höhe von 3,0 m vorgesehen, um die Lärmeinwirkungen<br />
auf das Planungsgebiet zu mindern, um eine ortsbildgerechte Einbindung<br />
des Wallkörpers zu erzielen und eine optische Abschirmung zwischen<br />
Neubaugebiet und Verkehrstrassen zu erreichen<br />
- weitere passive Lärmschutzmaßnahmen werden festgesetzt, um die Auswirkungen<br />
der Verkehrsimmissionen zu mindern<br />
- aus entwässerungstechnischen Gründen ist eine Versickerungsfläche am bisherigen<br />
Standort erforderlich<br />
- das Pumpenhaus sowie die Schmutzwasserleitung Buchholtwelmen werden gesichert<br />
- Schmutz- und Trinkwassernetz werden an die neue Nutzung angepasst, die Kapazitäten<br />
durch neue Leitungen gesichert<br />
- der prägende Baumbestand an der Krudenburger Strasse wird gesichert.<br />
Das städtebauliche Konzept, dass dem Bebauungsplan zu Grund liegt beinhaltet<br />
folgende Planungsaspekte:<br />
- es werden zwei unterschiedliche Wohnhöfe (Quartiersplätze) im Innern des Planungsgebietes<br />
ausgebildet mit eindeutiger städtebauliche Zuordnung der Baukörper<br />
zur Vorderseite und rückwärtigen Grundstücksfreibereichen<br />
- die Wohnhöfe werden jeweils über Stichstrassen an die Krudenburger Strasse<br />
angebunden, um das Verkehrsaufkommen in den Wohnbereichen zu minimieren<br />
und damit die Wohnqualität zu verbessern<br />
- die Wohnhöfe dienen zur Erschließung der Anlieger, als Fläche für ruhenden Verkehr<br />
der Anwohner sowie als Fläche <strong>zum</strong> Aufenthalt und <strong>zum</strong> Spiel der angrenzenden<br />
Anlieger<br />
- die Erschließungsstraßen und Wohnhöfe sind mit Ausnahme der Krudenburger<br />
Strasse als Mischflächen vorgesehen, um den Wohncharakter zu stärken<br />
- die beiden Wohnhöfe werden über einen Fuß-Radweg miteinander verbunden,<br />
der Fußweg erfüllt mit einer Breite von 3,50 m gleichzeitig eine Bypassfunktion für<br />
die beiden Wohnhöfe im Falle von Havarien (Not-Rettungsfahrten), damit wird<br />
eine wohngebietsverträgliche Verflechtung der beiden Wohnhöfe gesichert und<br />
zusätzlicher Fahrverkehr vermieden<br />
- im Bereich des dreieckigen Wohnhofes befindet sich ein Spielplatz integriert in die<br />
Gestaltung des Quartiersplatzes<br />
- die Wohnhöfe sind aus Gründen des Ortsbildes mit Bäumen begrünt<br />
- der Querschnitt der Krudenburger Strasse wird aufgrund seiner wichtigen zukünftigen<br />
Erschließungsfunktion verändert, die Strasse erhält zu den Baugrundstücken<br />
des Planungsgebietes zugeordnet einen Fußweg, um den Fahr<br />
verkehr von den Grundstückserschließungen möglichst zu trennen, die Fahrbahnbreite<br />
beträgt zur Sicherung der Erschließungsfunktion für das<br />
Baugebiet sowie der angrenzenden Nutzungen 5,50 m<br />
- zur Dinslakener Strasse ist eine möglichst geschlossene Bebauung vorgesehen<br />
10 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
Abb. 4: Gestaltungsplan, o.M.<br />
- ansonsten sind Ein- und Zweifamilienhäuser auf unterschiedlich großen<br />
Grundstücken geplant, um möglichst flexible Angebote zu schaffen<br />
- entlang von Krudenburger Strasse und Mössenbergweg ist die Bebauung als<br />
Straßenrandbebauung unter Beibehaltung der prägenden Böschung an der Krudenburger<br />
Straße geplant<br />
- die Erschließung des Wohngebietes südlich des Mössenbergweges erfolgt über<br />
eine Stichstrasse<br />
- die Bestandsbebauung an der Krudenburger Strasse und am Mössenbergweg<br />
wird in die Gesamtplanung städtebaulich integriert und gesichert.<br />
Die Planzeichnung und die <strong>Begründung</strong> sind entsprechend überarbeitet.<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 11
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
TEIL B BEBAUUNGSPLAN<br />
7 <strong>Begründung</strong> der Festsetzungen<br />
Auf der Grundlage der städtebaulichen Planung und des landschaftspflegerischen<br />
Fachbeitrages werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes begründet.<br />
7.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />
ART DER BAULICHEN NUTZUNG<br />
Textliche Festsetzung Nr. 1:<br />
Die in § 4 (2) Ziffern 2 und 3 BauNVO genannten, allgemein zulässigen Nutzungen<br />
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche<br />
Zwecke,<br />
- Schank- und Speisewirtschaften<br />
sind gem. § 1 (5) BauNVO nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 2:<br />
Die in § 4 (3) Ziffern 1, 3, 4 und 5 BauNVO genannten ausnahmsweise zulässigen<br />
Nutzungen<br />
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes<br />
- Anlagen für Verwaltungen,<br />
- Gartenbaubetriebe und<br />
- Tankstellen<br />
sind gem. § 1 (6) Ziffer 1 BauNVO nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches werden insgesamt 5 Baugebiete festgesetzt. Um<br />
der Zielsetzung einer möglichst flexiblen baulichen Nutzung Rechnung zu tragen<br />
werden alle Baugebiete als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. So können etwa<br />
60 neue Baugrundstücke für eine Wohnnutzung mit sehr guter Anbindung an den<br />
Ortskern der <strong>Gemeinde</strong> erschlossen werden.<br />
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,<br />
Schank- und Speisewirtschaften- Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen<br />
für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden gem. §1 (5) und (6)<br />
ausgeschlossen, da bereits im Umfeld des geplanten Wohngebietes ausreichend<br />
Angebote bestehen. Diese sind aufgrund der geringen Entfernung bis <strong>zum</strong> Ortskern<br />
(Markt und Rathaus) von etwa 300 m in fußläufiger Entfernung bequem erreichbar.<br />
Gartenbaubetriebe werden zudem aufgrund ihrer erforderlichen Flächenansprüche<br />
und städtebaulichen Auswirkungen auf das Ortsbild (Glashäuser) ausgeschlossen.<br />
An der Alten Weseler Straße befinden sich in etwa 200 – 300 m Entfernung zwei<br />
Tankstellenstandorte, so dass die Versorgung standortnah und ausreichend gesichert<br />
ist.<br />
Kleinteilige Versorgungsangebote und insbesondere mögliche kleingewerbliche Nutzungseinheiten<br />
(nicht störende Handwerksbetriebe und ausnahmsweise nicht störende<br />
Gewerbebetriebe) werden durch die Festsetzung gesichert bzw. zugelassen.<br />
Damit wird <strong>zum</strong> einen die Funktionsfähigkeit der Ortslage in Verbindung mit ihrer sehr<br />
guten Erreichbarkeit gesichert und <strong>zum</strong> anderen den Nutzungsmöglichkeiten hinsichtlich<br />
kleinteiliger wohngebietstypischer Ergänzungsnutzungen mit dem Ziel einer möglichst<br />
flexiblen Angebotsplanung Rechnung getragen (ortstypische Kleinbetriebe).<br />
12 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
MAß DER BAULICHEN NUTZUNG<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl und die Zahl der<br />
Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt. Für die einzelnen Baugebiete ergeben<br />
sich in Abhängigkeit der städtebaulichen Zielsetzungen sowie in Verbindung mit den<br />
Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen und zur Bauweise (s.u.) folgende Festsetzungen:<br />
Baugebiet GRZ Zahl der Vollgeschosse<br />
WA 1 0,35 II<br />
WA 2 0,3 II<br />
WA 3 0,35 I-II<br />
WA 4 0,35 I-II<br />
WA 5 0,4 II<br />
Die Unterschreitung des Höchstmaßes der baulichen Nutzung nach § 17 BauNVO<br />
sichert eine standortgerechte städtebauliche Entwicklung als gering verdichteter<br />
Wohnungsbaustandort in Ortsrandlage.<br />
HÖHE BAULICHER ANLAGEN<br />
Textliche Festsetzung Nr. 3:<br />
In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3, WA 5 wird die Oberkante der fertigen<br />
Erdgeschossfußbodendecke (OKE) auf eine Höhe von maximal 0,60 m<br />
über der Oberkante der vorderseitig gelegenen Verkehrsfläche, gemessen<br />
in Grundstücksmitte festgesetzt.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 4:<br />
Im Baugebiet WA 4 wird die Oberkante der fertigen Erdgeschossfußbodendecke<br />
(OKE) auf eine Höhe von maximal 0,60 m über dem bestehenden<br />
Geländeniveau, gemessen in Grundstücksmitte festgesetzt.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 5:<br />
Die in den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3, WA 4, WA 5 als Höchstgrenze<br />
festgesetzten Trauf- und Firsthöhen beziehen sich auf die Oberkante der<br />
fertigen Erdgeschossfußbodendecke (OKE).<br />
Baugebiet Traufhöhe von maximal Firsthöhe von maximal<br />
WA 1 6,50 11,5<br />
WA 2 6,50 11,5<br />
WA 3 3,80 10,0<br />
WA 4 3,80 10,0<br />
WA 5 6,50 11,5<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 13
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
Die Festsetzungen zu den Geschoßzahlen in Verbindung mit maximal zulässigen<br />
Trauf- und Firsthöhen sichern eine geordnete städtebauliche Höhenentwicklung der<br />
zukünftigen Bebauung in Ortsrandlage. Dabei resultiert die Zweigeschossigkeit am<br />
Mühlenwinkel aus den städtebaulichen Dimensionen dieses Quartiersplatzes (Baugebiete<br />
WA 1 und WA 2). In Verbindung mit einer offenen Bauweise, die Hausgruppen<br />
zulässt ist eine möglichst geschlossene Bebauung zur Dinslakener Straße planungsrechtlich<br />
zulässig, um zusätzliche positive Effekte auf die Lärmauswirkung im<br />
Innern des Baugebietes zu erzielen.<br />
Die Zweigeschossigkeit im WA 5 definiert in der Höhenentwicklung den Übergang<br />
vom vorhandenen Baukörper der Neubebauung an der Alten Weseler Strasse in<br />
das Planungsgebiet (2 Vollgeschosse, Dachgeschosse, Steildach).<br />
In den Baugebieten WA 3 und WA 4 sichert die festgesetzte ein-bis zweigeschossige<br />
Bauweise die städtebaulichen Zielsetzung eines möglichst vielfältigen Erscheinungsbildes<br />
unter Wahrung der städtebaulichen Lage im Übergang <strong>zum</strong> Freiraum.<br />
Als Bezugspunkt der Höhenfestsetzung wird das Niveau der künftigen Verkehrsflächen<br />
bzw. im Falle der Bebauung an der Krudenburger Strasse das natürliche Geländeniveau<br />
festgesetzt.<br />
7.2 Bauweise / Überbaubare Grundstücksfläche<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)<br />
Für die einzelnen Baugebiete wird folgende Bauweise festgesetzt:<br />
Baugebiet Bauweise<br />
WA 1 offene Bauweise<br />
WA 2 nur Einzel- und Doppelhäuser<br />
zulässig<br />
WA 3 nur Einzel- und Doppelhäuser<br />
zulässig<br />
WA 4 nur Einzelhäuser zulässig<br />
WA 5 offene Bauweise<br />
Vor dem Hintergrund der Entwicklung eines flexiblen Nutzungsangebotes mit städtebaulichem<br />
Qualitätsanspruch wurde eine Mischung unterschiedlicher Bauweisen<br />
festgesetzt (Angebotsplanung). Die Bauweisen definieren dabei als ein Festsetzungsbaustein<br />
in Verbindung mit den Festsetzungen <strong>zum</strong> Maß der baulichen Nutzung<br />
und zur Höhenentwicklung der Gebäude die städtebaulich geordnete Entwicklung<br />
des Planungsgebietes. Dadurch wird ein vielfältiges Angebot unterschiedlicher<br />
Bauformen zugelassen, was städtebaulich bestimmten Lagen zugeordnet ist<br />
(Mühlenwinkel, Mühlenhof, Krudenburger Straße, Mössenbergweg) und insgesamt<br />
für das Planungsgebiet eine Vielfalt an Bauformen zulässt und eine geordnete städtebauliche<br />
Entwicklung sichert.<br />
Die offene Bauweise in den Baugebieten WA 1 und WA 5 berücksichtigt die zulässige<br />
Zweigeschossigkeit von Gebäuden an diesen Standorten. Hier sind unterschiedliche<br />
Bauformen vom Einfamilienhaus über Doppelhäuser bis zu Hausgruppen<br />
zulässig. Mit der offenen Bauweise werden etwas stärker verdichtete Bauformen<br />
wie z.B. Hausgruppen zugelassen. Einzel- und Doppelhäuser sind ebenfalls<br />
14 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
zulässig. Die Bauweise im Baugebiet WA 4 berücksichtigt <strong>zum</strong> einen die repräsentative<br />
Standortgunst an der Krudenburger Strasse sowie den Charakter dieses Bereiches<br />
im Übergang zur freien <strong>Land</strong>schaft. Dem soll eine Bebauung mit Einzelhäusern<br />
gerecht werden.<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind als erweiterte Baukörperfestsetzungen<br />
mit Baugrenzen festgesetzt. Die Baukörperfestsetzungen haben eine Tiefe von<br />
maximal 13,0 m für die Baugebiete WA 2,3,4 und 14,0 m für die Baugebiete WA 1<br />
und WA 5. Im Bereich der Ecksituation an der Kurve der Krudenburger Straße (WA<br />
4) sind aus Gründen einer flexibleren Grundstücksnutzung die überbaubaren<br />
Grundstücksflächen in diesem Telbereich mit 15,0 m Tiefe festgesetzt. Damit sind<br />
gängige Hausformen entwickelbar. Die zu den öffentlichen Verkehrsflächen zugewandten<br />
Baugrenzen liegen mit Ausnahme des Baugebietes WA 4 3,0 m hinter der<br />
Straßenbegrenzungslinie. Somit entsteht für das gesamte Planungsgebiet ein einheitliches<br />
Erscheinungsbild in den Vorgartenbereichen. Im WA 4 liegt die straßenseitige<br />
Baugrenze 5,0 m bzw. 6,0 m hinter der Straßenbegrenzungslinie. Dies resultiert<br />
aus der topografischen Situation der Straßenböschung, die hier Teil des Baulandes<br />
ist. Aufgrund der grundstücksseitig gelegenen Straßenböschung sind tiefere Vorgartenbereiche<br />
erforderlich.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 6:<br />
In allen Baugebieten ist eine Überschreitung der straßenabgewandten<br />
Baugrenzen durch Wintergärten oder Anbauten um max. 2.0 m auf einer<br />
Länge von insgesamt 6,0 m ausnahmsweise zulässig.<br />
Die Festsetzung lässt für Ausnahmefälle eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenzen<br />
zu. Dies betrifft mögliche Anbauten und bauliche Erweiterungen des<br />
Hauptbaukörpers in geringem Umfang (max. 12 qm Grundfläche). Damit wird dem<br />
Grundgedanken der sich verändernden Wohnungsanforderungen der Bewohner<br />
Rechnung getragen (wachsendes Haus, Mehrgenerationenwohnen, Wohnen im Alter).<br />
Durch die Beschränkung auf Ausnahmen wird eine bauliche Nachverdichtung<br />
des gesamten Planungsgebietes auf Einzelfälle eingeschränkt und im Sinne einer<br />
geordneten städtebaulichen Entwicklung eine bauliche Verdichtung vermieden. Die<br />
Grundflächen der Erweiterungen und Anbauten sind bei der Ermittlung der GRZ anzurechnen.<br />
7.3 Größe der Baugrundstücke (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)<br />
Textliche Festsetzung Nr. 7:<br />
Für die folgenden Baugebiete wird die Mindestgröße der Baugrundstücke<br />
wie folgt festgesetzt:<br />
Baugebiet Mindestgröße für Baugrundstücke<br />
mit Einzelhäusern<br />
WA 2 360 qm<br />
WA 3 450 qm<br />
WA 4 450 qm<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 15
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
Mit der Festsetzung unterschiedlicher Mindestgrößen der Baugrundstücke für die<br />
Baugebiete WA 2 - WA 4 wird eine städtebaulich nicht erwünschte Verdichtung der<br />
betroffenen Teilräume im Planungsgebiet vermieden. Diese Festsetzung betrifft die<br />
Baugebiete im Inneren des Planungsgebietes sowie in Randlage zur freien <strong>Land</strong>schaft.<br />
Hierfür wird eine entsprechend aufgelockerte Bebauungsstruktur in Form der<br />
festgesetzten Mindestgrundstücksgrößen zugelassen und die städtebauliche geordnete<br />
Entwicklung gesichert<br />
7.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1<br />
Nr. 4 BauGB)<br />
Textliche Festsetzung Nr. 8:<br />
Nebenanlagen sind in allen Baugebieten nur innerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen und hinter den straßenabgewandten Baugrenzen bis zu<br />
einer Größe von höchstens 30 cbm zulässig. Von öffentlichen Straßenverkehrsflächen<br />
müssen sie einen Abstand von 3,00 m einhalten.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 9:<br />
Im Baugebiet WA 1 sind Nebenanlagen innerhalb des Schallschutzbereiches<br />
A nicht zulässig.<br />
Die Festsetzungen zur Lage und Größe von Nebenanlagen in allen Baugebieten<br />
lassen Nebenanlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in<br />
den hinteren Gebäudefreiflächen der Baugrundstücke zu. Damit werden die vorderen<br />
Grundstücksbereiche aus ortgestalterischen Gründen von baulichen Anlagen<br />
freigehalten und die Nebenanlagen räumlich den Hauptgebäuden bzw. Grundstücksfreiflächen<br />
zugeordnet, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.<br />
Aus diesen Gründen sind ebenfalls die Kubaturen auf 30 qbm sowie ihre Lage<br />
auf einen Abstand von mindestens 3,0 m zu öffentlichen Verkehrsflächen beschränkt.<br />
Der Ausschluss von Nebenanlagen innerhalb des Schallschutzbereiches A sichert<br />
die Funktionsfähigkeit des Lärmschutzwalles. Aufgrund der besonderen Lage des<br />
Walles an einer wichtigen Ortseingangssituation (Dinslakener Straße, Gahlener<br />
Straße) sind Nebenanlagen zudem aus ortsgestalterischen Gründen innerhalb der<br />
Wallflächen im Baugebiet WA 1 nicht zulässig. Damit wird eine begrünte Ortsrandgestaltung<br />
an einer städtebaulich repräsentativen Ortseingangssituation erzielt.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 10:<br />
Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der Baugrenzen und der gesondert<br />
gekennzeichneten Flächen zulässig. Garagen sind mit einem Mindestabstand<br />
von 5,0 m von der vorderen Grundstücksgrenze zu errichten. Stellplätze<br />
sind nur innerhalb der Baugrenzen und der gesondert gekennzeichneten<br />
Flächen sowie vor Garagen zulässig.<br />
Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen<br />
sowie in den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Die Stellplätze und Garagen<br />
werden aus städtebaulichen Gründen funktional den baulichen Anlagen zugeordnet,<br />
so dass zusätzliche Verkehre auf den Grundstücken nicht entstehen und der erforderliche<br />
Stellplatzbedarf auf dem Grundstück abgedeckt werden kann. Damit wird<br />
16 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
der Großteil der Grundstücksfreiflächen als Freiraum gesichert und der Wohnwert der<br />
Baugrundstücke gesichert. Garagen sind in den seitlichen Abstandsflächen zulässig.<br />
Sie sind durch den festgesetzten Mindestabstand von 5,0 m von der vorderen<br />
Grundstücksgrenze zu errichten, so dass sie sich städtebaulich unterordnen. Der<br />
Vorbereich ist zusätzlich als Fläche für einen Stellplatz nutzbar und sichert damit die<br />
Stellplatzversorgung auf den Baugrundstücken.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 11:<br />
Im Baugebiet WA 4 sind je Baugrundstück höchstens zwei Grundstückszufahrten<br />
mit einer Breite von jeweils höchstens 3,50 m zulässig.<br />
Im Baugebiet WA 4 befindet sich eine natürliche Böschung entlang der östlichen und<br />
nördlichen Grenzen der Baugrundstücke an der Krudenburger Straße. Diese Böschung<br />
ist Teil des Baulandes und besitzt eine besondere Bedeutung für das Ortsbild.<br />
Sie prägt den öffentlichen Straßenraum im Übergangsbereich zur freien <strong>Land</strong>schaft.<br />
Eingriffe in die natürliche Oberfläche sind deshalb nur in zulässigem Umfang<br />
für die Herstellung von Grundstückszufahrten zulässig. Dabei werden pro Grundstück<br />
höchstens zwei Zufahrten von jeweils höchstens 3,50 m (aus Sicherheitsgründen)<br />
zugelassen. Die Grundstückserschließung bleibt dadurch in ausreichendem<br />
Umfang gesichert. Ansonsten ist der natürliche Bestand der Böschung als<br />
prägendes Element an dieser Stelle des Planungsgebietes zu sichern (s.a. Festsetzung<br />
Nr. 23).<br />
7.5 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)<br />
Textliche Festsetzung Nr. 12:<br />
In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 und WA 5 ist in Hausgruppen und<br />
Doppelhaushälften je Wohngebäude nur eine Wohneinheit zulässig.<br />
In den Baugebieten WA 2, WA 3 und WA 4 sind in Einzelhäusern je Wohngebäude<br />
höchstens zwei Wohneinheiten zulässig.<br />
Die höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden wird je nach Baugebiet<br />
und abhängig von der Bauweise beschränkt. Dadurch werden städtebaulich<br />
nicht erwünschte Verdichtungen des Planungsgebietes vermieden. Ebenso wird der<br />
in der Folge resultierende Stellplatzflächenbedarf aus städtebaulichen Gründen beschränkt,<br />
um sicherzustellen, dass der erforderliche Nachweis auf den Baugrundstücken<br />
selber erfolgt und nicht zu Lasten der öffentlichen Verkehrsflächen<br />
geht. Für Doppelhaushälften und Hausgruppen ist aufgrund geringerer Grundstücksgrößen<br />
nur eine Wohneinheit je Wohngebäude zulässig. Für Einzelhäuser<br />
sind aufgrund größerer Grundstücksgrößen (s.a. Festsetzung Nr. 7) höchstens zwei<br />
Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig. In den Baugebieten WA 1 und WA 5<br />
sind im Sinne der angestrebten Angebotsplanung auch Mehrfamilienhäuser zulässig.<br />
7.6 Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)<br />
Die Krudenburger Straße wird aufgrund ihrer Erschließungsfunktion als öffentliche<br />
Verkehrsfläche festgesetzt. Dies betrifft neben der Erschließung des Planungsgebietes<br />
(Sammelstrasse) eine verkehrsgerechte Anbindung des Bauhofes sowie des<br />
Friedhofes und der vorhandenen Anlieger. Der Querschnitt wird mit 9,30 m Breite<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 17
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
gesichert. Damit werden die erforderlichen Flächen für einen geplanten Ausbau mit<br />
böschungsseitigem 1,50 m breitem Fußweg, einer 5,50 m breiten Fahrbahn sowie<br />
mehreren Standorten für öffentliche Parkplätze planungsrechtlich gesichert.<br />
Die gebietsinterne Erschließungsflächen von Mühlenwinkel (Wohnhof B), Mühlenhof<br />
(Wohnhof A) sowie der Wendehammer im Baugebiet WA 5 werden als Verkehrsflächen<br />
besonderer Zweckbestimmung – Quartiersplatz gesichert. Ihre Zufahrt erfolgt<br />
über 4,75 m breite Straßen, die aufgrund des Wohncharakters der Baugebiete als<br />
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung – Verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt<br />
sind. Quartiersplätze und verkehrsberuhigte Bereiche sichern die Erschließung<br />
der Baugebiete. Die Quartiersplätze dienen der Erschließung der Wohnhöfe<br />
und sind als Mischflächen geplant. Baumpflanzungen, Aufenthalts- und Spielflächen<br />
sowie Flächen für (Besucher) Parkplätze sichern die Nutzungsangebote. Damit wird<br />
die städtebauliche Zielsetzung der Schaffung wohngebietsverträglicher Hoflagen<br />
planungsrechtlich gesichert. Die Festsetzung der baulichen Gestaltung der Quartiersplätze<br />
ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Sie wird im Rahmen der<br />
Ausführungsplanung realisiert.<br />
Der Quartiersplatz im Baugebiet WA 5 umfasst eine Wendeanlage, Typ 3 mit Wendemöglichkeit<br />
für Müllfahrzeuge sowie weitere Flächen für öffentliche Besucherparkplätze.<br />
Diese sind nicht gesondert festgesetzt, sondern werden im Rahmen der<br />
Ausführungsplanung entwickelt.<br />
Der Mössenbergweg wird in seinem bestehenden Querschnitt als Verkehrsfläche<br />
besonderer Zweckbestimmung - Verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Er sichert<br />
die Erschließung dieses Teils des Planungsgebietes und ordnet den fließenden Verkehr<br />
unter den Wohncharakter der angrenzenden Baugebiete. Der Einmündungsbereich<br />
des Mössenbergweges in die Dinslakener Straße wird als Fußweg festgesetzt.<br />
Damit ist eine Anbindung der Dinslakener Strasse an das Wohngebiet unterbunden,<br />
was den Wohncharakter stärkt und die Verkehrssicherheit der Dinslakener<br />
Strasse durch Aufhebung von Abbiege- und Einmündungsverkehr in diesem Abschnitt<br />
verbessert.<br />
Ein weiterer Fußweg sichert eine gebietsinterne fußläufige Verbindung zwischen<br />
den beiden Quartiersplätzen Mühlenwinkel und Mühlenhof. Hierzu wird eine Verkehrsfläche<br />
besonderer Zweckbestimmung – Fußweg festgesetzt. Der Fußweg hat<br />
eine Breite von 3,50 m und dient im Falle von Havarien oder Rettungsfällen als Bypass<br />
für die Erschließung der beiden Wohnhöfe.<br />
Am südlichen Fuß des Lärmschutzwalles wird eine Verkehrsfläche besondere<br />
Zweckbestimmung - Parkplatz festgesetzt. Hier werden an wohngebietsverträglicher<br />
Stelle zusätzliche Stellplätze für Besucher zur Verfügung gestellt und planungsrechtlich<br />
gesichert. Die Erschließung erfolgt gleichermaßen über den Mössenbergweg<br />
sowie den Mühlenwinkel. Hier besteht für den Mühlenwinkel ein weiterer<br />
Bypass für Notfälle.<br />
7.7 Versorgungsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 14)<br />
Im nördlichen Teil des Geltungsbereiches wird eine Fläche für die Ver- und Entsorgung<br />
– Versickerungsanlage Straßenentwässerung planungsrechtlich gesichert. Die<br />
etwa 1.320 qm große Fläche dient der Versickerung des im Planungsgebiet anfallenden<br />
Niederschlagswassers der öffentlichen Verkehrsflächen von Mühlenwinkel<br />
und Mühlenhof. Hier wird das Oberflächenwasser in einer Anlage gesammelt und<br />
rückgehalten und dann in einem Versickerungsbecken zur Versickerung gebracht. Die<br />
Bemessung der gesicherten Fläche ist ausreichend dimensioniert, so dass ggfs.<br />
weitere Entwässerungsflächen angeschlossen werden können.<br />
18 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
Das vorhandene Pumpenhaus für die Schmutzwasserentsorgung der <strong>Gemeinde</strong> an<br />
der Krudenburger Straße wird als Fläche für Ver- und Entsorgung – Pumpstation<br />
Abwasserentsorgung planungsrechtlich gesichert. Die festgesetzte Fläche von etwa<br />
200 qm umfasst ebenfalls das vorhandene Schieberschachtbauwerk zur Abwasserentsorgung.<br />
7.8 öffentliche Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15)<br />
Auf dem Mühlenwinkel wird ein öffentlicher Spielplatz planungsrechtlich gesichert.<br />
Die Fläche hat etwa 270 qm Größe und dient als Spielplatz der Kategorie B/C der<br />
wohnungsnahen Grundversorgung für Kleinkinder und Grundschüler. Der Einzugsbereich<br />
umfasst hauptsächlich die beiden Quartiersplätze von Mühlenwinkel und<br />
Mühlenhof. Damit wird für den Grossteil des Planungsgebietes eine öffentliche<br />
Spielmöglichkeit geschaffen. Diese ist räumlich in den Quartiersplatz integriert. Der<br />
Spielplatz ergänzt die privaten Grundstücksfreiflächen und sichert den Kleinkindern<br />
ein entsprechendes Angebot im unmittelbaren Wohnumfeld. In Verbindung mit der<br />
Gestaltung der Quartiersplätze als Mischflächen werden Spielflächen unterschiedlicher<br />
Ausstattung, Größe und Nutzungsmöglichkeiten im Geltungsbereich des bebauungsplanes<br />
gesichert.<br />
Der Lärmschutzwall wird als öffentliche Grünfläche gesichert.<br />
7.9 Flächen oder Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und <strong>Land</strong>schaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />
Textliche Festsetzung Nr. 13:<br />
Die festgesetzten Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Natur und <strong>Land</strong>schaft werden dem Geltungsbereich A als<br />
Ersatzflächen zugeordnet und sind wie folgt zu bepflanzen:<br />
13.1 GELTUNGSBEREICH B<br />
Entlang des Gartroper Mühlenbaches ist ein bachbegleitender Gehölzstreifen<br />
in einer Breite von mindestens 5 m zu entwickeln.<br />
Zum Kiefernwald im Südosten und Südwesten ist ein 8 m breiter Waldmantel<br />
zu entwickeln. Es sind 70 % Sträucher und 30 % Bäume zu pflanzen.<br />
Im Norden ist eine zweireihige, freiwachsende Hecke zu pflanzen. Es sind<br />
mindestens 5 % Bäume zu pflanzen. Der Abstand der Gehölze untereinander<br />
beträgt 1 m.<br />
Die durch die Gehölze begrenzte Fläche ist der natürlichen Sukzession zu überlassen.<br />
In den ersten beiden Jahren ist die Fläche pro Jahr zweimal zu<br />
mähen und das Mahdgut ist abzutransportieren. Danach ist die Fläche im<br />
Abstand von 5 Jahren zu mähen und das Mahdgut ist abzutransportieren.<br />
13.2 GELTUNGSBEREICH C<br />
Die Feuchtwiesenfläche im nördlichen Bereich ist zu erhalten. Die vorhandene<br />
Drainage ist aufzuheben.<br />
Es sind im südlichen Bereich zwei Blänken von jeweils 100 qm ohne Bachanschluss<br />
anzulegen. Die maximale Tiefe der Blänken darf nicht mehr als 20<br />
cm betragen. Der Aushub ist auf der bachabgewandten Seite aufzubringen.<br />
Die Aufschüttung sollte weniger als 1 m betragen. Die Böschungen sind<br />
flacher als 1:3 auszuführen. Vorhandene Gehölze dürfen nicht durch Bodenaushub<br />
überschüttet werden.<br />
An der südöstlichen Seite ist ein 8 m breiter Waldmantel zu entwickeln. Es<br />
sind 70 % Sträucher und 30 % Bäume zu pflanzen. Die Pflanzung erfolgt im<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 19
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
Forstverband. Zu verwenden ist Forstware. Die Pflanzung ist dauerhaft zu<br />
erhalten. Abgängige Exemplare sind zu ersetzen.<br />
Die erforderlichen Flächen für Ausgleich und Ersatz werden im Bebauungsplan festgesetzt<br />
und im Bebauungsplan dauerhaft gesichert. Die Ermittlung der Eingriffs-<br />
Ausgleichsbilanzierung erfolgte im <strong>Land</strong>schaftspflegerischen Fachbeitrag. Die Ergebnisse<br />
wurden in den Bebauungsplan übernommen.<br />
Da der Eingriff gemäß Bilanzierung des landschaftspflegerischen Fachbeitrages nicht<br />
vollständig innerhalb des Geltungsbereiches abgedeckt werden kann, werden zur<br />
Sicherung der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zwei weitere Geltungsbereiche für<br />
Ersatzmaßnahmen außerhalb des Planungsgebietes festgesetzt.<br />
Der Geltungsbereich B umfasst eine Fläche von etwa 10.000 qm und wird gemäß<br />
der textlichen Festsetzung mit unterschiedlichen Maßnahmen aufgewertet. Der Geltungsbereich<br />
C umfasst eine Fläche von etwa 7.000 qm und wird gemäß der textlichen<br />
Festsetzung mit unterschiedlichen Maßnahmen aufgewertet. Beide Flächen liegen<br />
in der Gemarkung <strong>Hünxe</strong> und sind als Ersatzmaßnahmen dem Geltungsbereich<br />
A zugeordnet. Die Flächen B und C sind aufgrund der Nutzungsmöglichkeit als Weide<br />
als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt.<br />
7.10 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />
Zur Anbindung der Straßenentwässerung an die Versickerungsanlage ist eine Führung<br />
der Leitungstrasse über das Baugebiet WA 1 im Bereich der nördlichen Gemeinschaftsgaragenanlage<br />
erforderlich. Diese Leitungstrasse wird mit einem Leitungsrecht<br />
zugunsten des Versorgungsträgers gesichert und ist zeichnerisch festgesetzt<br />
(Lr 1). Das Leitungsrecht betrifft einen Korridor von 2,0 m Breite bezogen<br />
auf die Trassenachse der Leitung.<br />
Im Norden des Geltungsbereiches quert eine Schmutzwasserleitung das Planungsgebiet.<br />
Diese Trasse wird mit einem Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers<br />
gesichert (Lr 2) und ist zeichnerisch festgesetzt. Das Leitungsrecht<br />
betrifft einen Korridor von 2,0 m Breite bezogen auf die Trassenachse der Leitung.<br />
Im Baugebiet WA 5 erfolgt die Erschließung der Baugrundstücke südlich der Wendeanlage<br />
über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und der<br />
Versorgungsträger (GFLr 1, GFLr 2). Diese Stichstraßen sind Teil des Baulandes<br />
und dienen der inneren Erschließung der angeschlossenen Baugrundstücke. Das<br />
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht betrifft einen Korridor von 3,50 m Breite und 22,0 m<br />
Länge. Die Breite des Korridors sichert eine erforderliche Grundstückszufahrt für<br />
Feuerwehr, Not- und Rettungsfahrzeuge sowie erforderliche Leitungstrassen zur<br />
Ver- und Entsorgung der Baugrundstücke.<br />
7.11 Flächen für Gemeinschaftsanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB)<br />
Textliche Festsetzung Nr. 14:<br />
Gemäß § 21 a (2) BauNVO sind die Flächenanteile der Gemeinschaftsanlagen<br />
im Baugebiet WA 1 den Grundstücksflächen zuzurechnen.<br />
Im Baugebiet WA 1 sind zwei Flächen für Gemeinschaftsgaragen/Gemeinschaftsstellplätze<br />
festgesetzt, die zur Deckung des Stellplatzbedarfes aus dem Baugebiet<br />
dienen. Die Flächenanteile dieser Gemeinschaftsanlagen sind gemäß § 21 a (2)<br />
BauNVO den einzelnen Grundstücksflächen hinzuzurechnen.<br />
20 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
7.12 Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen sowie bauliche und sonstige<br />
technische Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />
Textliche Festsetzung Nr. 15:<br />
Gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB ist parallel zur Dinslakener Strasse und Gahlener<br />
Strasse ein 3,0 m hoher Lärmschutzwall zu errichten (Schallschutzbereich<br />
A). Bezugspunkte der Wallhöhe sind die Oberkanten der Fahrbahnen<br />
von Dinslakener Strasse und Gahlener Strasse.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 16:<br />
Im Schallschutzbereich B (Lärmpegelbereich III) müssen die Außenbauteile<br />
der Aufenthaltsräume von Wohngebäuden, deren Fassadenseiten zur Dinslakener<br />
Straße und <strong>zum</strong> Mössenbergweg gerichtet sind ein bewertetes<br />
Schalldämmmaß (resultierendes Schalldämmmaß des gesamten Außenbauteils)<br />
gemäß DIN 4109 von mindestens 35 dB aufweisen.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 17:<br />
In allen Baugebieten - mit Ausnahme der Fassadenseiten gemäß textlicher<br />
Festsetzung Nr. 16 - (Lärmpegelbereiche (I + II) müssen die Außenbauteile<br />
der Wohngebäude ein bewertetes Schalldämmmaß (resultierendes Schalldämmmaß<br />
des gesamten Außenbauteils) gemäß DIN 4109 von mindestens<br />
30 dB aufweisen.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 18:<br />
In allen Baugebieten - mit Ausnahme der strassenabgewandten Fassaden<br />
der Wohngebäude an der Krudenburger Strasse und am Mössenbergweg in<br />
den Baugebieten WA 3 und WA 4 sowie der Wohngebäude am Wohnhof A<br />
im Baugebiet WA 3 - sind Schlafräume mit schallgedämmten Belüftungsmöglichkeiten<br />
(fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen) auszustatten.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 19:<br />
Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB sind Ausnahmen zulässig, wenn im Einzelfall<br />
nachgewiesen wird, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 vor den<br />
Fenstern der Wohn-, Aufenthalts- und Schlafräume durch geeignete Grundrissanordnung<br />
oder andere Schallschutzmaßnahmen eingehalten werden.<br />
Die Festsetzungen über Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong><br />
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie bauliche und sonstige technische<br />
Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind als Ergebnis<br />
der Schallimmissionsprognose für das Planungsgebiet in den Bebauungsplan<br />
übernommen 1 . Dadurch wird sichergestellt, dass die erforderlichen Orientie-<br />
1 Schalltechnisches Gutachten: Schallimmissionsprognose für Verkehrs- und Gewerbe-<br />
lärm n DIN 18005, ISRW GmbH, Düsseldorf 12.2005<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 21
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
rungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für das Planungsgebiet eingehalten<br />
werden.<br />
In Abhängigkeit der prognostizierten Lärmbelastungen für das Planungsgebiet werden<br />
dazufolgende Festsetzungen getroffen:<br />
An der Dinslakener und Gahlener Straße wird ein Lärmschutzwall (Schallschutzbereich<br />
A) mit einer Höhe von 3,0 m über dem Straßenniveau festgesetzt. Dieser<br />
Schutzwall dient als aktiver Lärmschutz in unmittelbarer Nähe zu den Schallquellen<br />
der Straßen.<br />
Aufgrund der vorhandenen Schallausbreitungssituation mit langen Straßen in Verbindung<br />
mit einem großflächigen Einwirkungsbereich sind weitere aktive Schallschutzmaßnahmen<br />
wie z.B. eine Erhöhung des Lärmschutzwalles bzw. zusätzliche<br />
Lärmschutzwerke nicht umsetzbar. Deshalb sind in Ergänzung weitere passive<br />
Lärmschutzmaßnahmen <strong>zum</strong> Schutz der Aufenthalts- und Schlafräume der Wohnungen<br />
in den Baugebieten festgesetzt.<br />
Dies betrifft in Abhängigkeit von der jeweiligen lokalen Lärmbelastungssituation<br />
Festsetzungen zu erforderlichen Schalldämmmaßen an den Außenfassaden der<br />
Aufenthaltsräume von Wohngebäuden.<br />
Dazu wird für den südlichen Teil des Baugebietes WA 2 und den westlichen Teil<br />
des Baugebietes WA 5 ein Schallschutzbereich B mit der Einhaltung eines Schalldämm-Maßes<br />
von mindestens 35 dB der Außenfassaden festgesetzt. Dies gilt für<br />
alle zu den Lärmquellen gerichtete Gebäudefassaden.<br />
In den übrigen Baugebieten sind alle Außenfassaden mit einem Schalldämmaß von<br />
mindestens 30 dB zu realisieren. Damit wird gesichert, dass die Wohnruhe im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes entsprechend geschützt wird und die Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete eingehalten werden.<br />
Aufgrund der besonderen Anforderungen an das Ruhebedürfnis der Menschen in<br />
der Nacht in Verbindung mit den prognostizierten Lärmwerten werden für die Schlafräume<br />
fensterunabhängige Lüftungsmöglichkeiten festgesetzt. Dies betrifft alle Baugebiete<br />
mit Ausnahme der strassenabgewandten Fassadenseiten der Gebäude an<br />
der Krudenburger Strasse (Baugebiet WA 4), am Mössenbergweg (WA 3) sowie<br />
die Wohngebäude am Wohnhof A (Baugebiet WA 3). Hier werden die erforderlichen<br />
Orientierungswerte eingehalten. Das resultierende Schalldämm-Maß der Außenfassaden<br />
muß auch unter Berücksichtigung der Schalldämmung der Lüftungseinrichtung<br />
gewährleistet sein.<br />
Da durch geeignete Grundrissanordnung sowie bauliche Gestaltung ebenfalls<br />
Schallschutzeffekte erzielbar sind, diese jedoch erst im Rahmen der Objektplanung<br />
konkret erfolgen und aufgrund der Angebotsplanung nicht auf der Ebene des Bebauungsplanes<br />
festsetzbar sind, werden von den Festsetzungen Nr. 15, 16, 17<br />
und 18 Ausnahmen zugelassen. Die Ausnahmen setzen voraus, dass sie die gleichen<br />
Lärmschutzeffekte für die Wohnnutzung der Aufenthalts- und Schlafräume erzielen<br />
wie die festgesetzten Schalldämmaße und Lüftungseinrichtungen. Im Zuge<br />
des Baugenehmigungsverfahrens ist rechnerisch nachzuweisen, dass die Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 durch diese Maßnahmen eingehalten werden.<br />
22 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
7.13 Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen,<br />
Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung<br />
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)<br />
Textliche Festsetzung Nr. 20:<br />
Gehölzliste<br />
Für die Gehölzpflanzungen in Flächen mit Festsetzungen nach § 9 Satz 1, Nr.<br />
20 sowie § 9, Satz 1, Nr. 25 BauGB werden ausschließlich Arten der nachfolgenden<br />
Liste (Auswahl der Liste des Kreises Wesel) verwendet. Soweit in<br />
den einzelnen Festsetzungen nicht anders beschrieben, muss der Abstand<br />
der Gehölze 1,50 m x 1,50 m betragen. Zu verwenden sind als Sortierung bei<br />
Sträuchern 100/150 (2x verpflanzt), bei Bäumen, (3x verpflanzt), Stammumfang<br />
16/18 cm. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten. Abgängige Exemplare<br />
gemäß Gehölzliste sind zu ersetzen.<br />
Bei Waldmantelpflanzungen ist Forstware zu verwenden. Es ist im Forstverband<br />
zu pflanzen.<br />
Gehölzliste Kreis Wesel (Auswahl)<br />
Gehölze<br />
Botanischer Name Deutscher Name<br />
Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />
Acer platanoides Spitzahorn<br />
Aesculus hippocastanum Roßkastanie<br />
Alnus glutinosa Erle<br />
Carpinus betulus Hainbuche<br />
Castanea sativa Eßkastanie<br />
Fagus sylvatica Rotbuche<br />
Juglans regia Walnuß<br />
Malus sylvestris Holzapfel<br />
Prunus avium Vogelkirsche<br />
Prunus padus Traubenkirsche<br />
Pyrus communis Wildbirne<br />
Quercus robur Stieleiche<br />
Quercus petrea Traubeneiche<br />
Salix alba Silberweide<br />
Salix fragilis Bruchweide<br />
Sorbus aria Mehlbeere<br />
Sorbus aucuparia Ebersche<br />
Taxus baccata Eibe<br />
Tilia cordata Winterlinde<br />
Tilia platyphyllos Sommerlinde<br />
Ulmus carpinifolia Feldulme<br />
Ulmus lavis Flatterulme<br />
Acer campestre Feldahorn<br />
Carpinus betulus Hainbuche<br />
Cornus mas Kornelkirsche<br />
Cornus sanguinea Hartriegel<br />
Corylus avellana Hasel<br />
Crataegus monogyna Weißdorn<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 23
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />
Ligustrum vulgare Liguster<br />
Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />
Mespilus germanica Mispel<br />
Prunus padus Traubenkirsche<br />
Prunus spinosa Schlehe<br />
Rhamnus cathartica Kreuzdorn<br />
Rhamnus frangula Faulbaum<br />
Ribes nigrum Johanisbeere<br />
Rosa canina Hundsrose<br />
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball<br />
Textliche Festsetzung Nr. 21:<br />
Der Schallschutzbereich A (Lärmschutzwall) ist mit Ausnahme der im Baugebiet<br />
WA 1 gelegenen Flächen mit einem Flächenanteil von 20% Bäumen<br />
und 80% Sträuchern gemäß textlicher Festsetzung Nr. 20 zu bepflanzen.<br />
Die Bepflanzung des Lärmschutzwalles erfolgt mit einem Anteil von Bäumen und<br />
Sträuchern, die gemäß der festgesetzten Gehölzliste zu pflanzen sind. Dadurch wird<br />
eine entsprechende Mindestbegrünung des Lärmschutzwalles Pflanzung mit standortgerechten<br />
und gebietstypischen Gehölzen sichergestellt. Im <strong>Land</strong>schaftspflegerischenFachbeitrag<br />
<strong>zum</strong> Bebauungsplan wird für die Bepflanzung des Walles<br />
ein Pflanzschema empfohlen, das die pauschalen Flächenwerte der textlichen Festsetzung<br />
Nr. 20 in einen konkreten Pflanzvorschlag mit Bäumen und Sträuchern detailliert<br />
ausführt.<br />
Diese Festsetzung sichert eine ortsbildgerechte Einbindung des Lärmschutzwalles<br />
und eine gestalterische Aufwertung der prägenden Ortseingangssituation im Bereich<br />
der Dinslakener und Gahlener Straße. Darüber hinaus gewährleistet die Begrünung<br />
des Lärmschutzwalles einen zusätzlichen Sichtschutz der Wohnbebauung des Planungsgebietes<br />
gegenüber den Verkehrstrassen von Dinslakener und Gahlener<br />
Straße.<br />
Die Beschränkung der Gehölze auf standortgerechte und gebietstypische Arten<br />
stellt eine Mindestqualität als Lebensraum für die heimische Fauna sicher.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 22:<br />
Die nach § 9 Satz 1, Nr. 25 b BauGB festgesetzten Bäume sind dauerhaft<br />
gegenüber Schädigungen zu sichern. Aufgrund von Schädigungen abgängige<br />
Bäume sind gemäß Festsetzung Nr. 20 zu ersetzen.<br />
Alle nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB betroffenen Anpflanzungen werden im Bebauungsplan<br />
dauerhaft gesichert und ergänzt. Dies betrifft die Sicherung des vorhandenen<br />
Einzelbaumes an der Krudenburger Straße (Blutbuche bei Hausnummer 11)<br />
sowie die Baumgruppe von drei Eichen in der Nähe des Pumpenhauses. Ersatzpflanzungen<br />
sollen durch standortgerechte und gebietstypische Arten erfolgen.<br />
24 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
7.14 Gestalterische Festsetzungen – Örtliche Bauvorschriften<br />
(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW)<br />
Textliche Festsetzung Nr. 23:<br />
Im Baugebiet WA 4 ist eine Veränderung des natürlichen Böschungsprofils<br />
zur Krudenburger Strasse nur für zulässige Zufahrten der Grundstücke zulässig.<br />
Im Baugebiet WA 4 befindet sich eine natürliche Böschung entlang der östlichen und<br />
nördlichen Grenzen der Baugrundstücke an der Krudenburger Straße. Diese Böschung<br />
ist Teil des Baulandes und besitzt eine besondere Bedeutung für das Ortsbild.<br />
Sie prägt den öffentlichen Straßenraum im Übergangsbereich zur freien <strong>Land</strong>schaft.<br />
Eingriffe in die natürliche Oberfläche sind deshalb nur in zulässigem Umfang<br />
für die Herstellung von Grundstückszufahrten zulässig. Die Grundstückserschließung<br />
bleibt gesichert (s.a. Festsetzung Nr. 11).<br />
Textliche Festsetzung Nr. 24:<br />
In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 sind für Wohngebäude nur geneigte<br />
Dächer zulässig.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 25:<br />
Doppelhäuser sind mit einer einheitlichen Dachneigung und einheitlicher<br />
Farbgebung der Dacheindeckung auszuführen.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 26:<br />
Die Gesamtbreite der Dachaufbauten darf 1/2 der jeweiligen Trauflänge<br />
nicht überschreiten.<br />
Dachaufbauten oder Dacheinschnitte müssen einen Abstand von den freien<br />
Giebelseiten von mindestens 1,25 m einhalten. Die Errichtung von Dachaufbauten<br />
oder Dacheinschnitten im Bereich von Spitzböden (Geschoss über<br />
dem Dachgeschoss) ist unzulässig.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 27:<br />
In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 sind die Fassaden der Gebäude in<br />
Mauerwerk oder als verputzte Fassaden auszuführen. Mischformen sind zulässig.<br />
Im Bebauungsplan werden differenzierte Regelungen für die äußere Gestaltung der<br />
baulichen Anlagen getroffen. Es werden ortstypische Elemente entwickelt, die einen<br />
gestalterischen Mindeststandard für die Ausbildung der einzelnen Gebäude definieren<br />
und eine ortsbildgerechte Einbindung der neuen Bebauung sichern. Dabei wird<br />
aus städtebaulichen Gründen zwischen den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 und<br />
den Baugebieten WA 4 und WA 5 unterschieden.<br />
Die Baugebiete WA 1, WA 2 und WA 3 definieren städtebaulich die beiden Quartiersplätze.<br />
Zur Wahrung eines möglichst einheitlichen Erscheinungsbildes werden<br />
in diesen Baugebieten nur geneigte Dächer zugelassen (Festsetzung Nr. 24). Ebenso<br />
werden hier Festsetzungen über die äußere Gestalt der Fassaden getroffen, um<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 25
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
ein möglichst einheitliches äußeres Erscheinungsbild der prägenden Wohnhöfe zu<br />
erzielen (s.a. Festsetzung Nr. 27). Die Zulässigkeit von zwei verschiedenen Ausführungen<br />
sowie deren Mischformen sichert einen gestalterischen Freiraum der<br />
Einzelgebäude und gewährleistet eine ortsbildgerechte Einbindung der Einzelgebäude<br />
in den städtebaulichen Kontext innerhalb eines vorgegebenen Gestaltungsrahmens.<br />
Diese Anforderungen sind aus städtebaulicher Sicht für die Baugebiete WA 4 und<br />
WA 5 nicht gegeben. Hier sind aufgrund der städtebaulichen Situation als Straßenrandbebauung<br />
unterschiedliche bauliche Gestaltungsausführungen möglich, die individuell<br />
in Abhängigkeit von den Grundstücksanforderungen ausführbar sind (Übergang<br />
zur freien <strong>Land</strong>schaft bzw. zur vorhandenen Bebauung).<br />
Aus ortsgestalterischen Gründen sind in den Baugebieten, in denen Doppelhäuser<br />
zulässig sind (WA 1, WA 2, WA 3, WA 5) die Haushälften in selber Dachneigung<br />
und Farbgebung der Dachdeckung auszubilden, um <strong>zum</strong>indest doppelhausbezogen<br />
ein einheitliches Erscheinungsbild hinsichtlich der Gebäudekubatur zu sichern<br />
(Festsetzung Nr. 25).<br />
Die Festsetzung über Dachaufbauten (Festsetzung Nr. 26) betrifft alle Baugebiete.<br />
Sie sichern bestimmte Mindestanforderungen an die äußere Gestaltung von Dachaufbauten.<br />
Damit werden städtebaulich nicht erwünschte Gebäudekubaturen nicht<br />
zugelassen und ein einheitliches Erscheinungsbild im Hinblick auf das Ortsbild gesichert.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 28:<br />
Einfriedungen, die in einem Abstand von weniger als 5,00 m zu einer öffentlichen<br />
Verkehrsfläche errichtet werden, sind als natürliche Hecken oder als<br />
offene Holz- oder Metallzäune zu errichten. Der Öffnungsanteil muss über<br />
die gesamte Länge der Einfriedung gleichmäßig wenigstens 50 % betragen.<br />
Die maximale Höhe dieser Einfriedungen beträgt 0,80 m.<br />
Die Festsetzungen zur Einfriedung der Grundstücke betreffen die zu den öffentlichen<br />
Verkehrsflächen gerichteten Grundstücksseiten. Hier sind aus Gründen einer ortstypischen<br />
äußeren Erscheinung der Baugrundstücke bestimmte Gestaltanforderungen<br />
hinsichtlich Höhe und Ausbildung von Einfriedungen zu erfüllen. Damit wird ein möglichst<br />
einheitliches Erscheinungsbild in den ortsbildprägenden Vorgartenbereichen<br />
der Baugrundstücke erzielt.<br />
Textliche Festsetzung Nr. 29:<br />
Im Baugebiet WA 1 darf die Oberkante von Einfriedungen die Wallkrone<br />
nicht überschreiten.<br />
Diese Festsetzung sichert eine ortsbildgerechte Einfügung des Lärmschutzwalles.<br />
Hierdurch wird die Wallkrone als maßgebliche Bestimmungshöhe der Lärmschutzanlage<br />
für die Ortseingangssituation festgelegt. Beeinträchtigungen des Ortsbildes<br />
durch über die Wallkrone herausragende Einfriedungen („<strong>Stadt</strong>mauereffekt“) werden<br />
aus Gründen der Ortsgestaltung ausgeschlossen.<br />
26 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
7.15 Hinweise<br />
ARCHÄOLOGISCHE BODENFUNDE<br />
Im Plangebiet auftretende archäologische Bodenfunde sind der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> als<br />
Unterer Denkmalbehörde oder dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege Außenstelle<br />
Xanten, Gelderner Straße 3, 46509 Xanten unverzüglich mitzuteilen. Auf<br />
die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen wird in diesem<br />
Zusammenhang hingewiesen<br />
BERGBAU<br />
Das Planungsgebiet liegt im Bereich des untertägigen Bergbaus der Ruhrkohle<br />
Bergbau AG. Die Bauherren sind gehalten zwecks eventuell erforderlicher Anpassungs-<br />
und Sicherungsmaßnahmen mit der Deutschen Steinkohle AG Kontakt aufzunehmen<br />
(Deutsche Steinkohle AG, Postfach, 44620 Herne).<br />
KAMPFMITTELVERDACHT<br />
Eine Luftbildaufklärung zur Ermittlung der Existenz von Kampfmitteln wurde durchgeführt<br />
und war negativ. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel<br />
im Boden vorhanden sind. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist umgehend das<br />
Ordnungsamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> bzw. der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung<br />
in Düsseldorf zu benachrichtigen.<br />
VERSICKERUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER<br />
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und <strong>Land</strong>wirtschaft<br />
NRW zur Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 51a <strong>Land</strong>eswassergesetz<br />
vom 18.5.1998 wird darauf hingewiesen, dass zwischen Versickerungsanlagen und<br />
Grundstücksgrenzen ausreichende Abstände eingehalten werden müssen, um Vernässungsschäden<br />
zu vermeiden. Der Mindestabstand zwischen einer Versickerungsanlage<br />
und unterkellerten Gebäuden ohne wasserdichte Ausbildung beträgt<br />
gemäß Runderlass mindestens 6,0 m. Bei unterkellerten Gebäuden, die diesen Abstand<br />
nicht einhalten, ist zu empfehlen, den Keller gegen drückendes Wasser zu sichern.<br />
RICHTFUNK<br />
Aufgrund vorhandener Richtfunkstrecken ist die Verwendung von Baugeräten bis zu<br />
einer Höhe von maximal 40,00 m über Grund zulässig.<br />
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG<br />
Die Darstellungen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages sind Bestandteil des<br />
Bebauungsplanes.<br />
Die o.a. Hinweise informieren über bestimmte Sachverhalte, die aufgrund von Vorgaben<br />
einiger Träger öffentlicher Belange aufgenommen wurden und die ergänzende<br />
Detailangaben zu bestimmten planungsrelevanten Themen beinhalten. Die Hinweise<br />
sind planungsrechtlich nicht relevant. Sie sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />
im Einzelfall einzubinden.<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 27
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
C AUSWIRKUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES<br />
8 Auswirkungen auf den Verkehr<br />
Die Erschließung des Planungsgebietes wird durch folgende Maßnahmen gesichert:<br />
Der Großteil des Baugebietes wird über Stichstraßen an das vorhandene Straßennetz<br />
angebunden. Die Stichstraßen erschließen ausschließlich die angrenzenden<br />
Wohnbereiche, so dass hier nur Anliegerverkehre entstehen. Ein Durchgangsverkehr<br />
durch das gesamte Planungsgebiet ist nicht möglich. Durch dieses Erschließungssystem<br />
wird das Verkehrsaufkommen innerhalb des Planungsgebietes wohnungsverträglich<br />
aufgeteilt. So entstehen drei unterschiedliche Stichstraßenerschließungen:<br />
Mühlenwinkel (Wohnhof B), Mühlenhof (Wohnhof A) sowie Stichstraße<br />
mit Wendeanlage am Mössenbergweg. Die Zufahrtsstraßen sind mit einem<br />
Querschnitt von 4.75 m auf die Wohnnutzung zugeschnitten und als Mischfläche<br />
geplant.<br />
Mühlenwinkel und Mühlenhof sollen als Mischflächen ausgebildet werden, so dass<br />
eine attraktive Nutzung der Höfe als Wohnhöfe sichergestellt wird. In die Gestaltung<br />
der Wohnhöfe sind weitere öffentliche Stellplätze als Besucherstellplätze, sowie<br />
Aufenthalts- und Spielflächen vorgesehen. Ebenso sollten die Wohnhöfe im Zuge<br />
der weiteren Planung mit Bäumen begrünt werden. Die Gestaltung der Wohnhöfe ist<br />
nicht Gegenstand der planungsrechtlichen Festsetzungen.<br />
Im Falle von Leitungshavarien oder anderen Notlagen sind für die beiden Wohnhöfe<br />
Mühlenwinkel und Mühlenhof so genannte Bypasslösungen vorgesehen, die eine<br />
zweite Erschließung sicherstellen. Das betrifft <strong>zum</strong> einen die Möglichkeit, den Fußweg<br />
zwischen den beiden Wohnhöfen im Notfall als Erschließung zu nutzen. Er ist<br />
mit 3,50 Breite ausreichend bemessen (Not-Rettungsfahrten). Zum Zweiten besteht<br />
die Möglichkeit, den Mühlenwinkel über die südlich gelegne Parkplatzfläche im Havariefall<br />
an den Mössenbergweg anzubinden (Breite 3,50 m) und damit die Erschließung<br />
zu sichern.<br />
Die Stichstraße am Mössenbergweg erschließt das Baugebiet WA 5. Sie mündet in<br />
eine Wendeanlage Typ 3 (EAE 85/95), die eine Wendemöglichkeit für ein Müllfahrzeug<br />
sichert. Die Erschließung der östlich und südlich angrenzenden Baugrundstücke<br />
erfolgt über Privatwege, die mit einer Breite von 3,50 m ausreichend für Rettungs-<br />
und Notfahrzeuge bemessen sind. Diese Stiche werden über ein Gehr- Fahrund<br />
Leitungsrecht zugunsten der Anlieger im Bebauungsplan gesichert.<br />
Der Mössenbergweg wird von der Dinslakener Straße abgebunden. Für den fließenden<br />
Verkehr wird diese Verbindung geschlossen. Die Anbindung an die Dinslakener<br />
Straße bleibt für Fußgänger gesichert. Damit sind weitere Entlastungseffekte<br />
für den Mössenbergweg verbunden (z.Z. Umfahrung der Ampel Alte Weseler<br />
Strasse/Dinslakener Straße) sowie eine Verbesserung der Verkehrssicherheit auf<br />
der Dinslakener Straße (Wegfall des Einmündungsverkehrs).<br />
Die Krudenburger Straße erhält einen Fußweg, der sich parallel der östlichen und<br />
nördlichen Baulandgrenzen bis <strong>zum</strong> Bauhof erstreckt. Damit wird eine sichere Fußwegeführung<br />
auf der Krudenburger Straße erzielt (Bauhof). Die Fahrbahn wird aufgrund<br />
der Sammelstraßenfunktion und zur Sicherung des Bauhof-Verkehrs mit einem<br />
Querschnitt von 5,50 m geplant (Begegnungsverkehr Bauhof). Zusätzlich sind an<br />
den östlichen und nördlichen Fahrbahnseiten öffentliche Stellplätze vorgesehen. Die<br />
Standorte hierfür ergeben sich aus den angrenzenden Nutzungen.<br />
Der resultierende Gesamtquerschnitt der Krudenburger Straße von 9,30 m Breite<br />
wird im Bebauungsplan als Verkehrsfläche gesichert.<br />
28 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
9 Auswirkungen auf die Ver- und Entsorgung<br />
Zur Sicherung der Entsorgung wurde vom Ingenieurbüro Patt GmbH eine entsprechende<br />
Planung vorgelegt und mit den Grundstückseigentümern und der <strong>Gemeinde</strong><br />
abgestimmt. Folgende Maßnahmen sind zur Umsetzung der Planung erforderlich:<br />
Straßenentwässerung<br />
Die Entwässerung der Straßen erfolgt für die beiden Wohnhöfe (Mühlenwinkel und<br />
Mühlenhof) in einem offenen Rinnensystem. Das Oberflächenwasser des Mühlenhofes<br />
wird über den Fußweg in das Rinnensystem des Mühlenwinkels überführt.<br />
Die Führung erfolgt über Teilflächen des Quartiersplatzes in einer offenen Rinne oder<br />
in einem Graben. Sie ist hier als Gestaltungs- und Spielelement in die Platzgestaltung<br />
integrierbar. In der nordwestlichen Ecke des Mühlenwinkelns befindet sich ein<br />
Einlaufschacht. Von dort wird das Wasser unterirdisch bis zur Versickerungsanlage<br />
weitergeleitet. Diese Anlage befindet sich nördlich des Baugebietes WA 1. Sie verfügt<br />
wie bereits in der vorhergehenden Planung über einen dauerbespannten Bereich<br />
(Zisterne) und einen anschließenden Versickerungsbereich. Diese Flächen<br />
werden im Bebauungsplan als Flächen für die Entsorgung gesichert. Sie sind und ist<br />
mit etwa 1.320 qm Gesamtfläche ausreichend bemessen, so dass optional weitere<br />
(vordere) Dachflächen von Gebäuden am Mühlenwinkel und Mühlenhof angeschlossen<br />
werden können.<br />
Die Straßenentwässerung im Bereich des Baugebietes WA 5 erfolgt in zwei Versickerungsmulden<br />
von insgesamt ca. 90 qm Größe. Diese Mulden befinden sich im<br />
Kern der Wendeanlage sowie im angrenzenden Parkplatz- und Grünstreifen.<br />
Schmutzwasserentsorgung<br />
Die Schmutzwasserentsorgung des Planungsgebietes erfolgt über neue Leitungsnetze,<br />
die im Mössenbergweg an den vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen<br />
werden. Im Bereich der Krudenburger Straße ist aus Kapazitätsgründen<br />
der Neubau eines Schmutzwasserkanals erforderlich. Der vorhandene Mischwasserkanal<br />
und der Entlastungskanal können die zusätzlichen Kapazitäten nicht mehr<br />
aufnehmen.<br />
Die Leitungsnetze liegen innerhalb der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung.<br />
Sie verlaufen bis zur Pumpstation an der Krudenburger Straße und werden<br />
von dort in die Kläranlage weitergeleitet.<br />
Leitungsrechte<br />
Die Anschlussleitung der Straßenentwässerung vom Mühlenwinkel bis zur Versickerungsanlage<br />
führt über private Baulandflächen (Baugebiet WA 1)und wird mit einem<br />
Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers gesichert. Das gleiche gilt für<br />
die Stichstrassen, die von der Wendeanlage im Baugebiet WA 5 die östlich und<br />
südlich gelegenen Baugrundstücke erschließen. Hier gilt das Leitungsrecht für sämtliche<br />
Versorgungsträger.<br />
Die vorhandene Schmutzwasser-Druckrohrleitung Buchholtwelmen quert das Planungsgebiet<br />
im Bereich der Versickerungsanlage. Die Trasse wird ebenfalls über ein<br />
Leitungsrecht gesichert. Die Überdeckung beträgt Im Bereich der Versickerungsanlage<br />
etwa 1,0 m bis zur Sohle und ist ausreichend bemessen.<br />
Regenwasserversickerung<br />
Die Oberflächenwasser auf den privaten Grundstücksflächen sind gemäß § 51 a<br />
WHG NRW auf den Grundstücken zu versickern. Hierfür liegen zwei gebietsbezo-<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 29
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
gene Erlaubnisse <strong>zum</strong> Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Plangebiet 37,<br />
Mössenbergweg in das Grundwasser sowie in den <strong>Hünxe</strong>r Bach vor.<br />
10 Auswirkungen auf die Umwelt / Eingriffsbilanzierung<br />
Mit der Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Auswirkungen<br />
auf die Umwelt zu erwarten:<br />
• Verlust der natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung, Verdichtung;<br />
• Veränderung des Reliefs;<br />
• Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes durch Versiegelung;<br />
• Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch Verdichtung;<br />
• Verlust klimatisch kleinräumig wirksamer Vegetationsstrukturen;<br />
• Verlust von Vegetationsstrukturen mit Funktionen für die Tier- und Pflanzenwelt<br />
durch die Errichtung von Gebäuden, Straßen o. ä.;<br />
• Beeinträchtigung der angrenzenden Vegetationsstrukturen während der Bauphase.<br />
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />
Durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen können die Auswirkungen der<br />
Vorhaben auf die Umwelt reduziert werden:<br />
• Schutz und Sicherung des Baumbestandes (drei Eichen und eine Rotbuche) sowie<br />
der angrenzenden Vegetationsstrukturen (Gehölze in den Gärten Gehölzstrukturen<br />
in den angrenzenden Flächen);<br />
• Beschränkung der versiegelten Flächen;<br />
• Verwendung wasserdurchlässiger Beläge bzw. Entwässerung der anfallenden<br />
Oberflächenwässer in die belebte Bodenschicht bzw. im Bereich des Baugebietes;<br />
• Entfernung der Vegetationsstrukturen außerhalb der Vegetationsperiode;<br />
• Schutz und Sicherung des Oberbodens, fachgerechte Lagerung in Mieten;<br />
• Vermeidung von Verunreinigungen des Grundwassers und des Bodens;<br />
• Beachtung des Standes der Technik wie beispielsweise der einschlägigen DIN-<br />
Regelungswerke;<br />
• ortstypische Bauweise;<br />
• Anlage eines bepflanzten Lärmschutzwalles statt einer Lärmschutzwand;<br />
• Berücksichtig der Geländemorphologie.<br />
Verbleibende erhebliche Umweltauswirkungen<br />
Nach Berücksichtigung der beschriebenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />
verbleiben folgende erhebliche Umweltauswirkungen, die zu kompensieren<br />
sind:<br />
• kleinräumige Reliefveränderungen;<br />
• Verlust von Acker- und Brachflächen sowie einer Gehölzfläche im Nordwesten<br />
des Plangebietes;<br />
• Versiegelung.<br />
Verbleibender Eingriff<br />
Insgesamt entsteht durch den Eingriff ein Kompensationsbedarf von 15.764 qm.<br />
Davon werden im Plangebiet 6.948 qm realisiert. Es handelt sich um den mit heimischen<br />
und standortgerechten Gehölzen bepflanzten Lärmschutzwall zur Dinslakener<br />
Straße, die Fläche für die Versickerung des Oberflächenwassers sowie die Gartenflächen.<br />
Hierbei handelt es sich jedoch nicht um besondere Maßnahmen für Natur-<br />
30 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
schutz und <strong>Land</strong>schaftspflege. Extern sind zusätzlich 8.835 qm zu kompensieren.<br />
Da im Plangebiet nur sehr kleinflächige, zusätzliche Maßnahmen für Naturschutz und<br />
<strong>Land</strong>schaftspflege möglich sind, deren Sinn aufgrund von Randbeeinträchtigungen<br />
und Verinselung unter Umständen in Frage zu stellen ist, erfolgt die Kompensation<br />
dieses Defizites auf zwei externen Flächen:<br />
Kompensationsfläche A: Auf der Grünlandfläche in der „<strong>Hünxe</strong>r Heide“ (Gemarkung<br />
<strong>Hünxe</strong>, Flur 3) sollen die Feuchtwiesenflächen erhalten bleiben und durch Aufhebung<br />
der Drainage, Ausheben von Blänken und Nutzungsextensivierung aufgewertet<br />
werden. Zum Wald wird ein Waldmantel entwickelt.<br />
Kompensationsfläche B: Auf einer Ackerfläche im <strong>Hünxe</strong>r Wald (Gemarkung <strong>Hünxe</strong>,<br />
Flur 14) am Gartroper Mühlenbach werden die bachbegleitenden Gehölze ergänzt,<br />
ein Waldmantel <strong>zum</strong> vorhandenen Wald entwickelt und zu den angrenzenden landwirtschaftlichen<br />
Flächen Hecken angelegt. Die Ackerfläche soll der Bracheentwicklung<br />
überlassen werden.<br />
Damit ist der Eingriff in Natur und <strong>Land</strong>schaft ausgeglichen.<br />
Zusammenfassende Darstellung der Eingriffe und Kompensation<br />
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 37 besteht überwiegend aus Acker- und<br />
Bracheflächen. Am nordöstlichen Rand ist eine Gehölzinsel vorhanden. Daran<br />
schließt sich an der Straße eine prägende Baumgruppe aus drei Stieleichen an. Einzelne<br />
ältere Gebäude mit größeren Gartenflächen, teilweise intensiv genutzt und<br />
stark versiegelt, teilweise mit älterem Gehölzbestand und größerem Strukturreichtum,<br />
sind in die Acker- und Bracheflächen eingestreut. Prägend ist eine Rotbuche zur<br />
Straße hin im Garten des Hauses Nr. 11.<br />
Die Plangebietsfläche liegt in einer Insellage zwischen Dinslakener Straße, Gahlener<br />
Straße und der zusammenhängenden Bebauung der Ortslage <strong>Hünxe</strong>. Sie unterliegt<br />
damit Randbeeinträchtigungen. Mit der Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
sind negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu erwarten. Es<br />
handelt sich vor allem um die Versiegelung mit den Auswirkungen auf den Boden-<br />
Wasserhaushalt sowie der Verlust der Vegetationsstrukturen. Durch Vermeidungsund<br />
Verminderungsmaßnahmen wie die Reduzierung der Versieglung, die Versickerung<br />
des anfallenden Oberflächenwassers vor Ort, der Anlage des Lärmschutzwalles<br />
mit einer Bepflanzung aus standortgerechten, heimischen Gehölzen<br />
sowie dem Erhalt der prägenden Einzelbäume werden die Auswirkungen auf Natur<br />
und <strong>Land</strong>schaft minimiert. Da im Plangebiet Maßnahmen für Natur und <strong>Land</strong>schaft<br />
nur kleinflächig und mit dem Risiko hoher Randflächenbelastungen realisiert werden<br />
können, erfolgt eine externe Kompensation des Defizites auf zwei Flächen durch<br />
Pflanzungen von Gehölzstreifen, Anlage von Blänken sowie die Extensivierung von<br />
Acker- und Grünlandflächen. Diese Maßnahmen dienen zur Erhöhung der Strukturvielfalt<br />
mit positiven Auswirkungen auf den Naturhaushalt.<br />
Insgesamt ist damit der Eingriff in Natur und <strong>Land</strong>schaft sowie das <strong>Land</strong>schaftsbild,<br />
der durch die Realisierung des Bebauungsplanes entsteht, kompensiert.<br />
11 Auswirkungen auf den Immissionsschutz<br />
Zur Ermittlung, Bewertung und Minderung der Lärmbelastungen des Planungsgebietes<br />
wurde auf der Grundlage des veränderten Gestaltplanes eine Schallimmissionsprognose<br />
durch das Institut für Schalltechnik, Raumakustik, Wärmeschutz, Dr.-<br />
Ing. Klapdohr GmbH Düsseldorf durchgeführt. Die Bearbeitung erfolgte nach DIN<br />
18005 (Schallschutz im Städtebau), Beiblatt 1. Gegenstand der Untersuchung war:<br />
- die Untersuchung der Schallquellen der Umgebung<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 31
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
- die Abschätzung der entstehenden Emissionspegel<br />
- die rechnerische Ermittlung der voraussichtlichen Schallimmissionsbelastung<br />
- die Entwicklung von geeigneten Lärmschutzmaßnehmen<br />
- die Ausarbeitung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen für die geplante Nutzung<br />
als Wohngebiet.<br />
Für die einzelnen Emittenten wurden getrennte Berechnungen durchgeführt. Das bezieht<br />
sich auf die Ermittlung der Lärmbelastungen aus dem Straßenverkehr, dem<br />
Gewerbelärm, den Emissionen der Stellplatzanlage des Neubaus an der Alten Weseler<br />
Straße und auf die Emissionen des gemeindlichen Bauhofes an der Krudenburger<br />
Straße. Insgesamt wurden auf der Grundlage des Gestaltplanes für 32 Immissionsorte<br />
im Planungsgebiet die entsprechenden Lärmbelastungen aus dem<br />
Gewerbelärm und Verkehrslärm ermittelt.<br />
Im Ergebnis der Untersuchung ist folgendes festzuhalten:<br />
- die Orientierungswerte der DIN 18005 (55 dB(A)/ 40dB(A))werden durch die Beurteilungspegel<br />
des Gewerbelärms an allen Immissionsorten des Planungsgebietes<br />
am Tag und in der Nacht eingehalten<br />
- die Tages-Orientierungswerte (55 dB(A)) werden durch die Beurteilungspegel des<br />
Verkehrslärms im Wesentlichen eingehalten oder nur geringfügig überschritten (ca. +<br />
2 dB(A))<br />
- die Nachtwerte ( 45 dB(A)werden durch die Beurteilungspegel des Verkehrslärms<br />
erheblich überschritten (bis zu 4,7 dB(A))<br />
- das Plangebiet wird trotz des Lärmschutzwalles in erster Linie durch den Verkehrslärm<br />
von Dinslakener Straße und Gahlener Straße beeinflusst, diese wirken<br />
sich großflächig auf das Plangebiet aus<br />
- aufgrund er Schallausbreitungssituation (lange Straßen, großflächiger Einwirkungsbereich)<br />
sind weitere aktive Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. eine Erhöhung<br />
des Lärmschutzwalles nicht umsetzbar<br />
- in der Folge sind deshalb passive Lärmschutzmaßnahmen <strong>zum</strong> Schutz der Aufenthaltsräume<br />
der Wohnungen erforderlich.<br />
Hierzu werden folgende Vorschläge gemacht:<br />
- Festsetzung von resultierenden Schalldämm-Maßen der Außenbauteile von mindestens<br />
35 dB für die Teile der Baugebiete WA 2 und WA 5, deren Fassaden zu<br />
Dinslakener Straße und Mössenbergweg gerichtet sind<br />
- Festsetzung von resultierenden Schalldämm-Maßen der Außenbauteile von mindestens<br />
30 dB für alle anderen Baugebiete im Geltungsbereich<br />
- Ausführung von fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen für alle Schlafräume in<br />
den lärmbetroffenen Bereichen<br />
- Hinweise zur Überprüfung der Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Ausführungsplanung.<br />
Auf der Grundlage der Gutachtervorschläge wurden für den Bebauungsplan textliche<br />
Festsetzungen entwickelt, die in Inhalt und Formulierung in Abstimmung mit dem<br />
Lärmschutzgutachter erarbeitet wurden. Diese Festsetzungen sind als Flächen für<br />
besondere Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
sowie bauliche und sonstige technische Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen Bestandteil des Bebauungsplanes (Nr. 15-<br />
Nr.19).<br />
32 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
12 Haushaltsrechtliche Auswirkungen<br />
Es ist beabsichtigt, die Erschließungsmaßnahmen mit der ConceptBau GmbH vertraglich<br />
zu regeln. Im Rahmen der äußeren Erschließung (Krudenburger Straße)<br />
werden hierbei für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> anteilige Kosten entstehen, die jedoch derzeit<br />
nicht bezifferbar sind.<br />
13 Bodenordnende Maßnahmen<br />
Bodenordnende Maßnahmen sind, soweit derzeit erkennbar, nicht erforderlich.<br />
14 Flächenbilanz<br />
Summe Geltungsbereich 42.955 qm 100 %<br />
Allgemeines Wohngebiet, davon<br />
- WA 1<br />
- WA 2<br />
- WA 3<br />
- WA 4<br />
- WA 5<br />
30.040 qm<br />
4.380 qm<br />
6.140 qm<br />
8.400 qm<br />
7.840 qm<br />
3.280 qm<br />
69,9 %<br />
Verkehrsflächen 3.660 qm 8,5 %<br />
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung,<br />
davon<br />
- verkehrsberuhigter Bereich<br />
- Quartiersplätze<br />
- Öffentliche Stellplätze<br />
- Fuß- und Radweg<br />
Flächen für die Abwasserbeseitigung,<br />
davon<br />
- Versickerungsanlage Straßenentwässerung,Teilentwässerung<br />
Dachflächen<br />
- Pumpenanlage Abwasserversorgung<br />
Flächen für besondere Anlagen <strong>zum</strong><br />
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen,<br />
Lärmschutzwall<br />
Flächen und Maßnahmen <strong>zum</strong><br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und <strong>Land</strong>schaft, davon<br />
- Geltungsbereich B:<br />
- Geltungsbereich C:<br />
5.180 qm<br />
1.170 qm<br />
3.530 qm<br />
310 qm<br />
170 qm<br />
1.520 qm<br />
1.320 qm<br />
200 qm<br />
2.555 qm<br />
+ 715 qm<br />
auf Bauland (WA 1)<br />
17.000 qm<br />
10.000 qm<br />
7.000 qm<br />
12,1 %<br />
3,5 %<br />
6,0 %<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 33
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />
<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />
TEIL D VERFAHREN<br />
Bis <strong>zum</strong> Juni 2005 wurden folgende Verfahrensschritte durchgeführt:<br />
- frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 10.1.200 bis <strong>zum</strong> 10.2.2000<br />
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 28.11.1999<br />
- Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung<br />
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Offenlagebeschluss:<br />
5.4.2001<br />
- Offenlage vom 20.12.2001 bis <strong>zum</strong> 25.1.2002<br />
- Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der Offenlage und Beschluss<br />
der erneuten Offenlage: 9.2.2005<br />
- erneute öffentliche Auslegung vom 18.3.2005 bis <strong>zum</strong> 4.4.2005<br />
TEIL E ANLAGEN<br />
1 ÜBERSICHT ÜBER DIE FLURSTÜCKE<br />
Flur Flurstück Fläche in qm<br />
Geltungsbereich A<br />
1 45 (z.T.) 1.487<br />
5 49 630<br />
5 111 558<br />
5 222 861<br />
5 273 11861<br />
5 278 307<br />
5 342 1.126<br />
5 343 1.064<br />
5 354 593<br />
5 516 900<br />
5 517 900<br />
5 540 (z.T.) 295<br />
5 541 (z.T.) 163<br />
5 543 2.178<br />
5 544 844<br />
5 545 3.700<br />
5 546 6.725<br />
5 570 5.015<br />
5 577 359<br />
5 578 1.060<br />
6 215 2.285<br />
Gesamt 42.911<br />
Geltungsbereich B<br />
3 132 7.000<br />
Geltungsbereich C<br />
14 14 (z.T.) 10.000<br />
34 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>
VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ VOR<br />
SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN<br />
A<br />
B<br />
Umgrenzung der Flächen für besondere<br />
Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz<br />
vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
Schallschutzbereich A: Lärmschutzwall<br />
- siehe auch textliche Festsetzungen Nr. 15<br />
Umgrenzung der Flächen für besondere<br />
Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz<br />
vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
Schallschutzbereich B: passive<br />
Schallschutzmaßnahmen<br />
- siehe auch textliche Festsetzungen Nr. 16<br />
ANPFLANZUNGEN UND<br />
ERHALTUNGSBINDUNGEN<br />
Umgrenzung von Flächen <strong>zum</strong><br />
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern<br />
und sonstigen Bepflanzungen<br />
zu erhaltender Einzelbaum<br />
SONSTIGE PLANZEICHEN<br />
Grenze des räumlichen<br />
Geltungsbereiches<br />
Abgrenzung unterschiedlicher<br />
Nutzungen<br />
Textliche Festsetzungen<br />
Art der baulichen Nutzung<br />
1. Die in § 4 (2) Ziffern 2 und 3 BauNVO genannten, allgemein<br />
zulässigen Nutzungen<br />
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und<br />
sportliche Zwecke,<br />
- Schank- und Speisewirtschaften<br />
sind gem. § 1 (5) BauNVO nicht Bestandteil dieses<br />
Bebauungsplanes.<br />
2. Die in § 4 (3) Ziffern 1, 3, 4 und 5 BauNVO genannten<br />
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen<br />
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
- Anlagen für Verwaltungen,<br />
- Gartenbaubetriebe und<br />
- Tankstellen<br />
sind gem. § 1 (6) Ziffer 1 BauNVO nicht Bestandteil dieses<br />
Bebauungsplanes.<br />
Maß der baulichen Nutzung<br />
3. In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3, WA 5 wird die Oberkante<br />
der fertigen Erdgeschossfußbodendecke (OKE) auf eine Höhe von<br />
maximal 0,60 m über der Oberkante der vorderseitig gelegenen<br />
Verkehrsfläche, gemessen in Grundstücksmitte festgesetzt.<br />
4. Im Baugebiet WA 4 wird die Oberkante der fertigen<br />
Erdgeschossfußbodendecke (OKE) auf eine Höhe von maximal 0,60<br />
m über dem bestehenden Geländeniveau, gemessen in<br />
Grundstücksmitte festgesetzt.<br />
5. Die in den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3, WA 4, WA 5 als<br />
Höchstgrenze festgesetzten Trauf- und Firsthöhen beziehen sich<br />
auf die Oberkante der fertigen Erdgeschossfußbodendecke (OKE).<br />
Bauweise/überbaubare Grundstücksflächen<br />
6. In allen Baugebieten ist eine Überschreitung der<br />
straßenabgewandten Baugrenzen durch Wintergärten oder<br />
Anbauten um max. 2.0 m auf einer Länge von insgesamt 6,0 m<br />
ausnahmsweise zulässig.<br />
Grundstücksgrößen/höchstzulässige Zahl der<br />
Wohnungen<br />
7. Für die folgenden Baugebiete wird die Mindestgröße der<br />
Baugrundstücke wie folgt festgesetzt:<br />
Baugebiet Mindestgröße für Baugrundstücke mit Einzelhäusern<br />
WA 2 360 qm<br />
WA 3 450 qm<br />
WA 4 450 qm<br />
Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen<br />
8. Nebenanlagen sind in allen Baugebieten nur innerhalb der<br />
überbaubaren Grundstücksflächen und hinter den<br />
straßenabgewandten Baugrenzen bis zu einer Größe von höchstens<br />
30 qbm zulässig. Von öffentlichen Straßenverkehrsflächen müssen<br />
sie einen Abstand von 3,0 m einhalten.<br />
9. Im Baugebiet WA 1 sind Nebenanlagen innerhalb des<br />
Schallschutzbereiches A nicht zulässig.<br />
10. Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der Baugrenzen und<br />
der gesondert gekennzeichneten Flächen zulässig. Garagen sind mit<br />
einem Mindestabstand von 5,0 m von der vorderen<br />
Grundstücksgrenze zu errichten. Stellplätze sind nur innerhalb der<br />
Baugrenzen und der gesondert gekennzeichneten Flächen sowie vor<br />
Garagen zulässig.<br />
11. Im Baugebiet WA 4 sind je Baugrundstück höchstens zwei<br />
Grundstückszufahrten mit einer Breite von höchstens 3,5 m<br />
zulässig.<br />
Zahl der Wohnungen<br />
12. In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 und WA 5 ist in<br />
Hausgruppen und Doppelhaushälften je Wohngebäude nur eine<br />
Wohneinheit zulässig.<br />
In den Baugebieten WA 2, WA 3 und WA 4 sind in Einzelhäusern je<br />
Wohngebäude höchstens zwei Wohneinheiten zulässig.<br />
Flächen und Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />
<strong>Land</strong>schaft<br />
13. Die festgesetzten Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Natur und <strong>Land</strong>schaft werden dem<br />
Geltungsbereich A als Ersatzflächen zugeordnet und sind wie folgt<br />
zu bepflanzen:<br />
13.1 GELTUNGSBEREICH B<br />
Entlang des Gartroper Mühlenbaches ist ein bachbegleitender<br />
Gehölzstreifen in einer Breite von mindestens 5 m zu entwickeln.<br />
Zum Kiefernwald im Südosten und Südwesten ist ein 8 m breiter<br />
Waldmantel zu entwickeln. Es sind 70 % Sträucher und 30 % Bäume<br />
zu pflanzen.<br />
Im Norden ist eine zweireihige, freiwachsende Hecke zu pflanzen. Es<br />
sind mindestens 5 % Bäume zu pflanzen. Der Abstand der Gehölze<br />
untereinander beträgt 1 m.<br />
Die durch die Gehölze begrenzte Fläche ist der natürlichen<br />
Sukzession zu überlassen. In den ersten beiden Jahren ist die Fläche<br />
pro Jahr zweimal zu mähen und das Mahdgut ist abzutransportieren.<br />
Danach ist die Fläche im Abstand von 5 Jahren zu mähen und das<br />
Mahdgut ist abzutransportieren.<br />
13.2 GELTUNGSBEREICH C<br />
Die Feuchtwiesenfläche im nördlichen Bereich ist zu erhalten. Die<br />
vorhandene Drainage ist aufzuheben.<br />
Es sind im südlichen Bereich zwei Blänken von jeweils 100 qm ohne<br />
Bachanschluss anzulegen. Die maximale Tiefe der Blänken darf nicht<br />
mehr als 20 cm betragen. Der Aushub ist auf der bachabgewandten<br />
Seite aufzubringen. Die Aufschüttung sollte weniger als 1 m<br />
betragen. Die Böschungen sind flacher als 1:3 auszuführen.<br />
Vorhandene Gehölze dürfen nicht durch Bodenaushub überschüttet<br />
werden.<br />
An der südöstlichen Seite ist ein 8 m breiter Waldmantel zu<br />
entwickeln. Es sind 70 % Sträucher und 30 % Bäume zu pflanzen.<br />
Die Pflanzung erfolgt im Forstverband. Zu verwenden ist Forstware.<br />
Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten. Abgängige Exemplare sind<br />
zu ersetzen.<br />
An der südöstlichen Seite ist ein 8 m breiter Waldmantel zu<br />
entwickeln. Es sind 70 % Sträucher und 30 % Bäume zu pflanzen.<br />
Die Pflanzung erfolgt im Forstverband. Zu verwenden ist Forstware.<br />
Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten. Abgängige Exemplare sind<br />
zu ersetzen.<br />
Flächen für Gemeinschaftsanlagen<br />
14. Gemäß § 21a (2) BauNVO sind die Flächenanteile der<br />
Gemeinschaftsanlagen im Baugebiet WA 1 den Grundstücksflächen<br />
zuzurechnen.<br />
Flächen für besondere Anlagen und<br />
Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen sowie bauliche und<br />
sonstige technische Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz<br />
vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
15. Gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB ist parallel zur Dinslakener Straße<br />
und Gehlener Straße ein 3,0 m hoher Lärmschutzwall zu errichten<br />
(Schallschutzbereich A). Bezugspunkte der Wallhöhe sind die<br />
Oberkanten der Fahrbahnen von Dinslakener Strasse und Gahlener<br />
Strasse.<br />
16. Im Schallschutzbereich B (Lärmpegelbereich III) müssen die<br />
Außenbauteile der Aufenthaltsräume von Wohngebäuden, deren<br />
Fassadeseiten zur Dinslakener Straße und <strong>zum</strong> Mössenbergweg<br />
gerichtet sind ein bewertetes Schalldämmmaß (resultierendes<br />
Schalldämmmaß des gesamten Außenbauteils) gemäß DIN 4109 von<br />
mindestens 35 dB aufweisen.<br />
17. In allen Baugebieten - mit Ausnahme der Fassadenseiten gemäß<br />
textlicher Festsetzung Nr. 16 - (Lärmpegelbereiche (I + II) müssen<br />
die Außenbauteile der Aufenthaltsräume von Wohngebäuden ein<br />
bewertetes Schalldämmmaß (resultierendes Schalldämmmaß des<br />
gesamten Außenbauteils) gemäß DIN 4109 von mindestens 30 dB<br />
aufweisen.<br />
18. In allen Baugebieten - mit Ausnahme der strassenabgewandten<br />
Fassaden der Wohngebäude an der Krudenburger Strasse und am<br />
Mössenbergweg in den Baugebieten WA 3 und WA 4 sowie der<br />
Wohngebäude am Wohnhof A im Baugebiet WA 3 - sind<br />
Schlafräume mit schallgedämmten Belüftungsmöglichkeiten<br />
(fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen) auszustatten.<br />
19. Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB sind Ausnahmen zulässig, wenn im<br />
Einzelfall nachgewiesen wird, dass die Orientierungswerte der DIN<br />
18005 vor den Fenstern der Wohn-, Aufenthalts- und Schlafräume<br />
durch geeignete Grundrissanordnung oder andere<br />
Schallschutzmaßnahmen eingehalten werden.<br />
Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und<br />
sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für<br />
Bepflanzungen und für die Erhaltung von<br />
Bäumen<br />
20. Gehölzliste<br />
Für die Gehölzpflanzungen in Flächen mit Festsetzungen nach § 9<br />
Satz 1, Nr. 20 sowie § 9, Satz 1, Nr. 25 BauGB werden<br />
ausschließlich Arten der nachfolgenden Liste (Auswahl der Liste des<br />
Kreises Wesel) verwendet. Soweit in den einzelnen Festsetzungen<br />
nicht anders beschrieben, muss der Abstand der Gehölze 1,50 m x<br />
1,50 m betragen. Zu verwenden sind als Sortierung bei Sträuchern<br />
100/150 (2x verpflanzt), bei Bäumen, (3x verpflanzt),<br />
Stammumfang 16/18 cm. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten.<br />
Abgängige Exemplare gemäß Gehölzliste sind zu ersetzen.<br />
Bei Waldmantelpflanzungen ist Forstware zu verwenden. Es ist im<br />
Forstverband zu pflanzen.<br />
Gehölzliste Kreis Wesel (Auswahl)<br />
Botanischer Name Deutscher Name<br />
Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />
Acer platanoides Spitzahorn<br />
Aesculus hippocastanum Roßkastanie<br />
Alnus glutinosa Erle<br />
Carpinus betulus Hainbuche<br />
Castanea sativa Eßkastanie<br />
Fagus sylvatica Rotbuche<br />
Juglans regia Walnuß<br />
Malus sylvestris Holzapfel<br />
Prunus avium Vogelkirsche<br />
Prunus padus Traubenkirsche<br />
Pyrus communis Wildbirne<br />
Quercus robur Stieleiche<br />
Quercus petrea Traubeneiche<br />
Salix alba Silberweide<br />
Salix fragilis Bruchweide<br />
Sorbus aria Mehlbeere<br />
Sorbus aucuparia Ebersche<br />
Taxus baccata Eibe<br />
Tilia cordata Winterlinde<br />
Tilia platyphyllos Sommerlinde<br />
Ulmus carpinifolia Feldulme<br />
Ulmus lavis Flatterulme<br />
Acer campestre Feldahorn<br />
Carpinus betulus Hainbuche<br />
Cornus mas Kornelkirsche<br />
Cornus sanguinea Hartriegel<br />
Corylus avellana Hasel<br />
Crataegus monogyna Weißdorn<br />
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />
Ligustrum vulgare Liguster<br />
Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />
Mespilus germanica Mispel<br />
Prunus padus Traubenkirsche<br />
Prunus spinosa Schlehe<br />
Rhamnus cathartica Kreuzdorn<br />
Rhamnus frangula Faulbaum<br />
Ribes nigrum Johanisbeere<br />
Rosa canina Hundsrose<br />
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball<br />
21. Der Schallschutzbereich A (Lärmschutzwall) ist mit Ausnahme<br />
der im Baugebiet WA 1 gelegenen Flächen mit einem Flächenanteil<br />
von 20% Bäumen und 80% Sträuchern gemäß textlicher<br />
Festsetzung Nr. 20 zu bepflanzen.<br />
22. Die nach § 9, Satz 1, Nr. 25 b BauGB festgesetzten Bäume sind<br />
dauerhaft gegenüber Schädigungen zu sichern. Aufgrund von<br />
Schädigungen abgängige Bäume sind gemäß Festsetzung Nr. 20 zu<br />
ersetzen.<br />
Gestalterische Festsetzungen<br />
– Örtliche Bauvorschriften<br />
(gem. §86 BauO NRW)<br />
23. Im Baugebiet WA 4 ist eine Veränderung des natürlichen<br />
Böschungsprofiles zur Krudenburger Strasse nur für zulässige<br />
Zufahrten der Grundstücke zulässig.<br />
24. In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 sind für Wohngebäude<br />
nur geneigte Dächer zulässig.<br />
25. Doppelhäuser sind mit einer einheitlichen Dachneigung und<br />
einheitlicher Farbgebung der Dacheindeckung auszuführen.<br />
26. Die Gesamtbreite der Dachaufbauten darf 1/2 der jeweiligen<br />
Trauflänge nicht überschreiten.<br />
Dachaufbauten oder Dacheinschnitte müssen einen Abstand von den<br />
freien Giebelseiten von mindestens 1,25 m einhalten. Die Errichtung<br />
von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten im Bereich von<br />
Spitzböden (Geschoss über dem Dachgeschoss) ist unzulässig.<br />
27. In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 sind die Fassaden der<br />
Gebäude in Mauerwerk oder als verputzte Fassaden auszuführen.<br />
Mischformen sind zulässig.<br />
28. Einfriedungen, die in einem Abstand von weniger als 5,00 m zu<br />
einer öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden, sind als<br />
natürliche Hecken oder als offene Holz- oder Metallzäune zu<br />
errichten. Der Öffnungsanteil muss über die gesamte Länge der<br />
Einfriedung gleichmäßig wenigstens 50 % betragen. Die maximale<br />
Höhe dieser Einfriedungen beträgt 0,80 m.<br />
29. Im Baugebiet WA 1 darf die Oberkante von Einfriedungen die<br />
Wallkrone nicht überschreiten.<br />
H I N W E I S E<br />
ARCHÄOLOGISCHE BODENFUNDE<br />
Im Plangebiet auftretende archäologische Bodenfunde sind der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> als Unterer Denkmalbehörde oder dem Rheinischen<br />
Amt für Bodendenkmalpflege Außenstelle Xanten, Gelderner Straße<br />
3, 46509 Xanten unverzüglich mitzuteilen. Auf die §§ 15 und 16<br />
des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen wird in diesem<br />
Zusammenhang hingewiesen<br />
BERGBAU<br />
Das Planungsgebiet liegt im Bereich des untertägigen Bergbaus der<br />
Ruhrkohle Bergbau AG. Die Bauherren sind gehalten zwecks eventuell<br />
erforderlicher Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen mit der<br />
Deutschen Steinkohle AG Kontakt aufzunehmen (Deutsche<br />
Steinkohle AG, Postfach, 44620 Herne).<br />
KAMPFMITTELVERDACHT<br />
Eine Luftbildaufklärung zur Ermittlung der Existenz von Kampfmitteln<br />
wurde durchgeführt und war negativ. Es ist jedoch nicht<br />
auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind.<br />
Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist umgehend das<br />
Ordnungsamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> bzw. der Kampfmittelräumdienst<br />
bei der Bezirksregierung in Düsseldorf zu benachrichtigen.<br />
VERSICKERUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER<br />
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />
<strong>Land</strong>wirtschaft NRW zur Niederschlagswasserbeseitigung gemäß §<br />
51a <strong>Land</strong>eswassergesetz vom 18.5.1998 wird darauf hingewiesen,<br />
dass zwischen Versickerungsanlagen und Grundstücksgrenzen<br />
ausreichende Abstände eingehalten werden müssen, um<br />
Vernässungsschäden zu vermeiden. Der Mindestabstand zwischen<br />
einer Versickerungsanlage und unterkellerten Gebäuden ohne<br />
wasserdichte Ausbildung beträgt gemäß Runderlass mindestens<br />
6,0m. Bei unterkellerten Gebäuden, die diesen Abstand nicht<br />
einhalten, ist zu empfehlen, den Keller gegen drückendes Wasser zu<br />
sichern.<br />
RICHTFUNK<br />
Aufgrund vorhandener Richtfunkstrecken ist die Verwendung von<br />
Baugeräten bis zu einer Höhe von maximal 40,00m über Grund<br />
zulässig.<br />
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG<br />
Die Darstellungen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages sind<br />
Bestandteil des Bebauungsplanes.<br />
Verfahrensvermerke<br />
Angefertigt nach Katasterunterlagen und Ergänzungsmessungen.<br />
Die Übereinstimmung der Bestandsangabe mit dem<br />
Liegenschaftskataster und der Örtlichkeit wird bescheinigt.<br />
.................................., den ..........................<br />
.....................................................................<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />
Entwurfsbearbeitung<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong><br />
Büro für Städtebau und Umweltplanung<br />
Königstrasse 32 • 53113 Bonn<br />
T: 0228 9239724 • M: slf-bonn@t-online.de<br />
.................................., den ..........................<br />
.....................................................................<br />
Dipl.-Ing. Guido Wallraven<br />
Der Haupt- und Finanzausschuß der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> hat am<br />
15. November 1999<br />
die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) beschlossen.<br />
Der Aufstellungsbeschluß wurde am<br />
...............................................<br />
gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntgemacht.<br />
<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />
.....................................................................<br />
Bürgermeister<br />
Der Haupt- und Finanzausschuß der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> hat am<br />
5. April 2001<br />
dem Entwurf dieses Bebauungsplanes zugestimmt und seine<br />
öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.<br />
<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />
.....................................................................<br />
Bürgermeister<br />
Der Entwurf dieses Bebauungsplanes und seine <strong>Begründung</strong> haben<br />
gemäß § 3 (2) BauGB auf die Dauer eines Monats vom<br />
20. Dezember 2001 bis <strong>zum</strong> 25. Januar 2002 einschließlich<br />
zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.<br />
<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />
.....................................................................<br />
Bürgermeister<br />
Der Haupt- und Finanzausschuß der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> hat am<br />
9. Februar 2005<br />
dem geänderten Entwurf dieses Bebauungsplanes zugestimmt und<br />
seine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (3) BauGB<br />
beschlossen.<br />
<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />
.....................................................................<br />
Bürgermeister<br />
Der Entwurf dieses Bebauungsplanes und seine <strong>Begründung</strong> haben<br />
gemäß § 3 (2) BauGB auf die Dauer eines Monats vom<br />
.................... bis <strong>zum</strong> ................ einschließlich<br />
zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.<br />
<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />
.....................................................................<br />
Bürgermeister<br />
Der Haupt- und Finanzausschuß der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> hat am<br />
...................................<br />
dem geänderten Entwurf dieses Bebauungsplanes zugestimmt und<br />
seine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (3) BauGB<br />
beschlossen.<br />
<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />
.....................................................................<br />
Bürgermeister<br />
Der Entwurf dieses Bebauungsplanes und seine <strong>Begründung</strong> haben<br />
gemäß § 3 (2) BauGB auf die Dauer eines Monats vom<br />
.............................. bis <strong>zum</strong> ........................... einschließlich<br />
zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.<br />
<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />
.....................................................................<br />
Bürgermeister<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> hat am<br />
.....................................................................<br />
gemäß § 10 BauGB<br />
diesen Bebauungsplan als Satzung beschlossen.<br />
<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />
.....................................................................<br />
Bürgermeister<br />
Der Satzungsbeschluss wurde am<br />
.....................................................................<br />
ortsüblich bekanntgemacht. Gleichzeitig wurde bekannt geamcht,<br />
daß der Bebauungsplan einschließlich seiner <strong>Begründung</strong> ab dem<br />
o.g. Datum zu Jedermanns Einsicht ausliegt.<br />
Der Bebauungsplan wird mit der Bekanntmachung rechtskräftig.<br />
<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />
.....................................................................<br />
Bürgermeister<br />
Rechtsgrundlagen<br />
• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt berichtigt am<br />
16.1.1998 (BGBl. 1998 I Nr. 5, S. 137)<br />
• Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />
(Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132 ), zuletzt<br />
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I<br />
S. 466)<br />
• Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die<br />
Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 -<br />
PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58)<br />
• Bauordnung für das <strong>Land</strong> Nordrhein Westfalen –<br />
<strong>Land</strong>esbauordnung (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GVNRW<br />
2000, S. 256)<br />
• <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das <strong>Land</strong> Nordrhein Westfalen (GO NW)<br />
vom 14. Juli 1994 (GV NW, S. 666) in der derzeit geltenden<br />
Fassung<br />
• Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> zur Erhebung von<br />
Kostenerstattungsbeiträgen den §§ 135 a bis 135 c BauGB vom<br />
23. Februar 1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.<br />
Februar 1998.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
Kreis Wesel<br />
Bebauungsplan Nr. 37<br />
Mühlenwinkel<br />
Gemarkung: <strong>Hünxe</strong> Flur: 1,5,6<br />
Maßstab: 1:1.500 Fassung vom 9. Januar 2006
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> Bebauungsplan Nr. 37 Mühlenwinkel<br />
M 1:1.500 Fassung vom 09.01.2006 Geltungsbereich A<br />
N<br />
29.86<br />
29.96<br />
Lr 2<br />
30.46<br />
30.43<br />
30.52<br />
30.75 30.71<br />
30.39 27.81<br />
30.07<br />
30.44<br />
30.39 30.50<br />
30.35<br />
30.3830.47<br />
30.07<br />
30.16<br />
30.20<br />
KD 29.85<br />
KS 28.27<br />
486<br />
30.36<br />
30.24<br />
484<br />
30.46<br />
30.27<br />
Dinslakener Straße L 1<br />
30.39<br />
30.80<br />
30.69<br />
30.65<br />
30.78<br />
30.65<br />
30.86<br />
30.61<br />
28.40<br />
30.69<br />
22<br />
Whs I<br />
EFH 30.72<br />
30.70<br />
30.44<br />
30.11<br />
30.29<br />
30.06<br />
29.95 29.33<br />
487<br />
Leitplanke<br />
30.89<br />
F<br />
28.10<br />
A<br />
A<br />
30.52<br />
28.67<br />
4m<br />
488<br />
29.91<br />
31.12<br />
28.50<br />
27.73<br />
29.32<br />
30.38<br />
29.71<br />
29.50<br />
29.22<br />
29.81<br />
KD 29.92<br />
498<br />
541<br />
31.02<br />
30.91<br />
30.83<br />
28.12<br />
16m<br />
7m<br />
7m<br />
29.06<br />
29.63<br />
18m<br />
29.38<br />
P<br />
EFH 30.19<br />
GGa<br />
GSt<br />
GGa<br />
GSt<br />
Lr 1<br />
WA 1<br />
0,35 II<br />
o TH: 6,5 m<br />
FH: 11,5 m<br />
Whs I<br />
20<br />
27.50<br />
472<br />
27.39<br />
29.56<br />
6,5m<br />
3m<br />
577<br />
3m<br />
29.61<br />
30.18<br />
471<br />
29.41<br />
344<br />
30.64<br />
30.51<br />
31,8m<br />
Whs I<br />
29.40<br />
10<br />
EFH 29.95<br />
29.23<br />
27.66<br />
14m<br />
27.17<br />
342<br />
8,5m<br />
3,5m<br />
3m<br />
29.54<br />
27.29<br />
29.22<br />
29.15<br />
16m<br />
27.08<br />
29.75<br />
30.14<br />
26.86<br />
26.56<br />
29.01<br />
29.36 29.20<br />
27.13<br />
3m<br />
29.23<br />
29.12<br />
29.27<br />
KD 27.00<br />
26.95<br />
27.36<br />
3m<br />
Flur 5<br />
578<br />
273<br />
5m<br />
B<br />
31.54<br />
KD 30.11<br />
B<br />
Q<br />
WA 2<br />
0,3<br />
ED<br />
Wohnhof B<br />
28.74<br />
II<br />
TH: 6,5 m<br />
FH: 11,5 m<br />
GFLr 2<br />
30.36<br />
EFH 30.24<br />
Q<br />
Whs I<br />
8<br />
V<br />
F<br />
V<br />
WA 2<br />
0,3<br />
ED<br />
II<br />
TH: 6,5 m<br />
FH: 11,5 m<br />
WA 3<br />
WA 5<br />
0,4 II<br />
o TH: 6,5 m<br />
FH: 11,5 m<br />
29.71<br />
29.33<br />
489<br />
485<br />
30.21<br />
Pömpersfeld<br />
219<br />
29.47<br />
30.29<br />
29.93<br />
30.41<br />
Schp I<br />
KD 30.34<br />
30.29<br />
29.14<br />
GFLr 1<br />
497 490<br />
26.85<br />
21m<br />
3m<br />
36,7m<br />
31.31<br />
31.07<br />
30.97<br />
26.60<br />
14m<br />
3m<br />
21,5m<br />
3m<br />
13m<br />
29.40<br />
26.18<br />
22m<br />
287<br />
Pumpenhaus<br />
26.61 26.44<br />
26.64<br />
3m<br />
14m<br />
3m<br />
3m<br />
25.96<br />
26.29<br />
29.26<br />
26.31<br />
28.96<br />
KD 26.25<br />
26.32<br />
KD 26.14<br />
25.80<br />
26.20<br />
29.17<br />
26.12<br />
29.55<br />
KD 29.88<br />
29.29<br />
26.04<br />
26.07<br />
29.33<br />
26.05<br />
27.43<br />
26.27<br />
28.82<br />
29.12<br />
KD 26.17<br />
Mössenbergweg<br />
Q<br />
WA 3<br />
0,35 I - II<br />
29.81<br />
30.46<br />
ED<br />
30.37<br />
27.88<br />
Bauhof I<br />
29.08<br />
29.45 29.57<br />
Radweg<br />
30.34<br />
Whs I<br />
TH: 3,8 m<br />
FH: 10,0 m<br />
Ga I<br />
FD<br />
Whs I<br />
16<br />
26.23<br />
EFH 29.12<br />
Whs I<br />
Ga I<br />
FD<br />
EFH 30.79<br />
26.36<br />
Schp I<br />
29.31<br />
29.81 29.63<br />
EFH 30.21<br />
3<br />
Krudenburger Straße<br />
EFH 28.97<br />
Whs I<br />
WA 3<br />
0,35 I - II<br />
ED<br />
EFH<br />
29.99<br />
Ga I<br />
FD<br />
13<br />
29.15<br />
111<br />
Ga I<br />
TH: 3,8 m<br />
FH: 10,0 m<br />
EFH 29.96<br />
Whs I 1<br />
T<br />
SB-Tanken<br />
30.33<br />
30.27<br />
KD 30.32<br />
KS 27.50<br />
30.28<br />
354<br />
1010<br />
KD 26.52 KD 26.74<br />
Whs I<br />
28.68<br />
Wohnhof A<br />
WA 4<br />
0,35 I - II<br />
EFH 30.29<br />
30.24<br />
30.20<br />
11<br />
E<br />
29.43<br />
KD 29.74<br />
KS 25.45<br />
TH: 3,8 m<br />
FH: 10,0 m<br />
29.65<br />
29.47<br />
29.62<br />
29.56<br />
29.56<br />
29.84<br />
29.84<br />
30.07<br />
30.07<br />
29.36<br />
KD 29.59<br />
29.35<br />
29.73<br />
29.77<br />
29.77<br />
V<br />
29.24<br />
28.44<br />
29.94<br />
29.94<br />
29.95<br />
29.95<br />
1011 29.97<br />
29.88<br />
2<br />
27.05<br />
29.12<br />
28.62<br />
KD 29.00 KD 28.82<br />
Whs I<br />
755<br />
30.49<br />
27.41<br />
WA 4<br />
0,35 I - II<br />
222 45<br />
29.75<br />
3m<br />
570<br />
3m<br />
222<br />
3m 3m<br />
10,25m<br />
18m<br />
13m<br />
544<br />
7,6m<br />
29.63<br />
29.50<br />
13,7m<br />
3,5m<br />
3m<br />
4,75<br />
3m<br />
3m<br />
29.82<br />
22m<br />
7,1m<br />
29.67<br />
29.22<br />
3m<br />
3,5m<br />
29.52<br />
283<br />
3m<br />
3m<br />
3m<br />
3m<br />
543<br />
13m<br />
215<br />
29.31<br />
14,5m<br />
29.84 KD 29.88<br />
14m<br />
13m<br />
3m<br />
13m<br />
3m<br />
29.63<br />
3m<br />
3m<br />
3m<br />
15<br />
272<br />
49<br />
337<br />
13m<br />
8m<br />
28.76<br />
29.72<br />
3m<br />
13m<br />
29.73<br />
KS 22.78<br />
6m<br />
546<br />
269<br />
29.14<br />
3m<br />
3m<br />
3m<br />
545<br />
45<br />
516<br />
215<br />
13m<br />
4,75m<br />
6m<br />
3m<br />
3m 3m<br />
13m<br />
974<br />
517<br />
839<br />
5m<br />
E<br />
29.89<br />
29.89<br />
KD KD 30.04<br />
30.04 29.92<br />
29.92<br />
Whs I<br />
29.92<br />
29.92<br />
Ga<br />
14<br />
13m<br />
KD 28.69<br />
29.05<br />
757<br />
5m<br />
TH: 3,8 m<br />
FH: 10,0 m<br />
29.97<br />
29.97<br />
29.86<br />
29.86<br />
28.70<br />
28.07<br />
1111<br />
1111<br />
29.86<br />
29.86<br />
27.17<br />
27.50<br />
9,3m<br />
13m<br />
28.72<br />
27.55<br />
Krudenburger Straße<br />
977<br />
12<br />
975<br />
26.80<br />
15m<br />
109<br />
KD 26.89<br />
28.24<br />
28.30<br />
Flur 1<br />
5m<br />
976<br />
47<br />
27.00<br />
28.25<br />
27.18<br />
27.64<br />
Flur 6<br />
26.96<br />
27.31<br />
27.35<br />
I<br />
KD 27.03<br />
KD 27.10<br />
27.27<br />
KD 27.39<br />
Mühle I<br />
III<br />
Trafo<br />
KD 27.10<br />
10<br />
10 a<br />
Whs II<br />
Whs II<br />
1283<br />
Ga<br />
27.00<br />
27.04<br />
<strong>Hünxe</strong>r Bach<br />
Whs I<br />
Ga<br />
Whs II<br />
1284<br />
Ga<br />
26.80<br />
KD 26.78<br />
26.76<br />
Im Sand<br />
1285<br />
Geltungsbereich B<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
B<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T T T T T T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T T<br />
3<br />
Whs I<br />
N<br />
M 1:2.500<br />
Geltungsbereich C<br />
T T T T T T T T T T T T T T<br />
T<br />
T<br />
C<br />
T<br />
132<br />
T<br />
T<br />
14<br />
T T T T T T T T T T T T T<br />
T T<br />
N<br />
M 1:2.500<br />
Ga<br />
1264<br />
Planzeichenerklärung<br />
Planzeichenerklärung<br />
Art der baulichen Nutzung/Baugebiet<br />
Grundflächenzahl<br />
Bauweise<br />
Zahl der VoIlgeschosse<br />
Traufhöhe<br />
Firsthöhe<br />
ART DER BAULICHEN NUTZUNG<br />
WA<br />
Allgemeines Wohngebiet<br />
MAß DER BAULICHEN NUTZUNG<br />
0,4<br />
II<br />
Grundflächenzahl<br />
maximale Zahl der Vollgeschosse<br />
TH 3,8 m maximale Traufhöhe<br />
FH 10,0 m maximale Firsthöhe<br />
BAUWEISE, BAUGRENZE<br />
o<br />
E<br />
offene Bauweise<br />
nur Einzelhäuser zulässig<br />
ED nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig<br />
Baugrenze<br />
FLÄCHEN STELLPLÄTZE, GARAGEN UND<br />
IHRE EINFAHRTEN<br />
LEITUNGSRECHT<br />
Lr1, Lr2<br />
Flächen für Stellplätze, Garagen<br />
und ihre Einfahrten<br />
GGa: Gemeinschaftsgaragen<br />
GSt: Gemeinschaftsstellplatzanlagen<br />
VERKEHRSFLÄCHEN<br />
Straßenverkehrsflächen<br />
Verkehrsflächen besonderer<br />
Zweckbestimmung<br />
V<br />
Q<br />
P<br />
verkehrsberuhigter Bereich<br />
Quartiersplatz<br />
Parkplatz<br />
F Fußweg<br />
Straßenbegrenzungslinie<br />
VERSORGUNGSFLÄCHEN<br />
GRÜNFLÄCHEN<br />
Versorgungsflächen<br />
Pumpstation<br />
Abwasserentsorgung<br />
Versickerungsanlage<br />
Strassenentwässerung<br />
öffentliche Grünfläche<br />
Spielplatz<br />
FLÄCHEN FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT, WALD<br />
Flächen für die <strong>Land</strong>wirtschaft<br />
FLÄCHEN ZUM SCHUTZ ZUR PFLEGE UND<br />
ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND<br />
LANDSCHAFT<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T<br />
T T T T<br />
Lärmschutzwall<br />
Umgrenzung von Flächen <strong>zum</strong> Schutz,<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Natur und <strong>Land</strong>schaft- siehe auch textliche<br />
Festsetzungen Nr. 13<br />
Leitungsrecht zugunsten des<br />
Versorgungsträgers<br />
GFLr1, GFLr2<br />
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />
zugunsten der Anlieger und der<br />
Versorgungsträger<br />
VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ VOR<br />
SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN<br />
A<br />
B<br />
Umgrenzung der Flächen für besondere<br />
Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz<br />
vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
Schallschutzbereich A: Lärmschutzwall<br />
- siehe auch textliche Festsetzungen Nr. 15<br />
Umgrenzung der Flächen für besondere<br />
Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz<br />
vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
Schallschutzbereich B: passive<br />
Schallschutzmaßnahmen<br />
- siehe auch textliche Festsetzungen Nr. 16<br />
ANPFLANZUNGEN UND<br />
ERHALTUNGSBINDUNGEN<br />
Umgrenzung von Flächen <strong>zum</strong><br />
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern<br />
und sonstigen Bepflanzungen<br />
zu erhaltender Einzelbaum<br />
SONSTIGE PLANZEICHEN<br />
Grenze des räumlichen<br />
Geltungsbereiches<br />
Abgrenzung unterschiedlicher<br />
Nutzungen<br />
Entwurfsbearbeitung<br />
<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong><br />
Büro für Städtebau und Umweltplanung<br />
Königstrasse 32 • 53113 Bonn<br />
T: 0228 9239724 • M: slf-bonn@t-online.de<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />
Kreis Wesel<br />
Bebauungsplan Nr. 37<br />
Mühlenwinkel<br />
Gemarkung: <strong>Hünxe</strong> Flur: 1,5,6<br />
Maßstab: 1:1.500 Fassung vom 09. Januar 2006<br />
Textliche Festsetzungen<br />
Art der baulichen Nutzung<br />
1. Die in § 4 (2) Ziffern 2 und 3 BauNVO genannten, allgem<br />
zulässigen Nutzungen<br />
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche u<br />
sportliche Zwecke,<br />
- Schank- und Speisewirtschaften<br />
sind gem. § 1 (5) BauNVO nicht Bestandteil dieses<br />
Bebauungsplanes.<br />
2. Die in § 4 (3) Ziffern 1, 3, 4 und 5 BauNVO genannten<br />
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen<br />
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
- Anlagen für Verwaltungen,<br />
- Gartenbaubetriebe und<br />
- Tankstellen<br />
sind gem. § 1 (6) Ziffer 1 BauNVO nicht Bestandteil dieses<br />
Bebauungsplanes.<br />
Maß der baulichen Nutzung<br />
3. In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3, WA 5 wird die Ob<br />
der fertigen Erdgeschossfußbodendecke (OKE) auf eine Höh<br />
maximal 0,60 m über der Oberkante der vorderseitig gelege<br />
Verkehrsfläche, gemessen in Grundstücksmitte festgesetzt.<br />
4. Im Baugebiet WA 4 wird die Oberkante der fertigen<br />
Erdgeschossfußbodendecke (OKE) auf eine Höhe von maxim<br />
m über dem bestehenden Geländeniveau, gemessen in<br />
Grundstücksmitte festgesetzt.<br />
5. Die in den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3, WA 4, WA 5<br />
Höchstgrenze festgesetzten Trauf- und Firsthöhen beziehen<br />
auf die Oberkante der fertigen Erdgeschossfußbodendecke (<br />
Bauweise/überbaubare Grundstücksfläche<br />
6. In allen Baugebieten ist eine Überschreitung der<br />
straßenabgewandten Baugrenzen durch Wintergärten oder<br />
Anbauten um max. 2.0 m auf einer Länge von insgesamt 6<br />
ausnahmsweise zulässig.<br />
Grundstücksgrößen/höchstzulässige Zahl<br />
Wohnungen<br />
7. Für die folgenden Baugebiete wird die Mindestgröße der<br />
Baugrundstücke wie folgt festgesetzt:<br />
Baugebiet Mindestgröße für Baugrundstücke mit Einzelhä<br />
WA 2 360 qm<br />
WA 3 450 qm<br />
WA 4 450 qm<br />
Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen<br />
8. Nebenanlagen sind in allen Baugebieten nur innerhalb der<br />
überbaubaren Grundstücksflächen und hinter den<br />
straßenabgewandten Baugrenzen bis zu einer Größe von höc<br />
30 qbm zulässig. Von öffentlichen Straßenverkehrsflächen m<br />
sie einen Abstand von 3,0 m einhalten.<br />
9. Im Baugebiet WA 1 sind Nebenanlagen innerhalb des<br />
Schallschutzbereiches A nicht zulässig.<br />
10. Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der Baugrenz<br />
der gesondert gekennzeichneten Flächen zulässig. Garagen<br />
einem Mindestabstand von 5,0 m von der vorderen<br />
Grundstücksgrenze zu errichten. Stellplätze sind nur innerha<br />
Baugrenzen und der gesondert gekennzeichneten Flächen so<br />
Garagen zulässig.<br />
11. Im Baugebiet WA 4 sind je Baugrundstück höchstens zw<br />
Grundstückszufahrten mit einer Breite von höchstens 3,5 m<br />
zulässig.<br />
Zahl der Wohnungen<br />
12. In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 und WA 5 ist in<br />
Hausgruppen und Doppelhaushälften je Wohngebäude nur e<br />
Wohneinheit zulässig.<br />
In den Baugebieten WA 2, WA 3 und WA 4 sind in Einzelhäu<br />
Wohngebäude höchstens zwei Wohneinheiten zulässig.<br />
Flächen und Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />
<strong>Land</strong>schaft<br />
13. Die festgesetzten Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz,<br />
Pflege und zur Entwicklung von Natur und <strong>Land</strong>schaft werde<br />
Geltungsbereich A als Ersatzflächen zugeordnet und sind wi<br />
zu bepflanzen:<br />
13.1 GELTUNGSBEREICH B<br />
Entlang des Gartroper Mühlenbaches ist ein bachbegleitende<br />
Gehölzstreifen in einer Breite von mindestens 5 m zu entwic<br />
Zum Kiefernwald im Südosten und Südwesten ist ein 8 m br<br />
Waldmantel zu entwickeln. Es sind 70 % Sträucher und 30 %<br />
zu pflanzen.<br />
Im Norden ist eine zweireihige, freiwachsende Hecke zu pfla<br />
sind mindestens 5 % Bäume zu pflanzen. Der Abstand der G<br />
untereinander beträgt 1 m.<br />
Die durch die Gehölze begrenzte Fläche ist der natürlichen<br />
Sukzession zu überlassen. In den ersten beiden Jahren ist di<br />
pro Jahr zweimal zu mähen und das Mahdgut ist abzutransp<br />
Danach ist die Fläche im Abstand von 5 Jahren zu mähen un<br />
Mahdgut ist abzutransportieren.<br />
13.2 GELTUNGSBEREICH C<br />
Die Feuchtwiesenfläche im nördlichen Bereich ist zu erhalten<br />
vorhandene Drainage ist aufzuheben.<br />
Es sind im südlichen Bereich zwei Blänken von jeweils 100 q<br />
Bachanschluss anzulegen. Die maximale Tiefe der Blänken da<br />
mehr als 20 cm betragen. Der Aushub ist auf der bachabgew<br />
Seite aufzubringen. Die Aufschüttung sollte weniger als 1 m<br />
betragen. Die Böschungen sind flacher als 1:3 auszuführen.<br />
Vorhandene Gehölze dürfen nicht durch Bodenaushub übers<br />
werden.<br />
An der südöstlichen Seite ist ein 8 m breiter Waldmantel zu<br />
entwickeln. Es sind 70 % Sträucher und 30 % Bäume zu pfla<br />
Die Pflanzung erfolgt im Forstverband. Zu verwenden ist For<br />
Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten. Abgängige Exempla<br />
zu ersetzen.