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Gemeinde Hünxe Begründung zum ... - Stadt-Land-Fluss

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G emei n d e Hü n xe<br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 37<br />

”Mühlenwinkel“<br />

in der Fassung vom 09. Januar 2006


G emei n d e Hü n xe<br />

Bearbeitung:<br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 37<br />

”Mühlenwinkel“<br />

in der Fassung vom 09. Januar 2006<br />

Bebauungsplan <strong>Land</strong>schaftspflegerischer Fachbeitrag<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> environment<br />

Büro für Städtebau und Umweltplanung Planungsgemeinschaft <strong>Stadt</strong> und Umwelt<br />

Königstrasse 32 Heistermannstrasse 1<br />

53113 Bonn 46539 Dinslaken<br />

Tel: 0228 923 97 24 Tel: 02064 476343<br />

slf-bonn@web.de environment@t-online.de<br />

Bearbeitung: Bearbeitung:<br />

Dipl.-Ing. Guido Wallraven Dipl.-Ing. Veronika Mook


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

INHALT SEITE<br />

TEIL A RAHMENBEDINGUNGEN / SITUATION /ZIELE 3<br />

1 Veranlassung und Erforderlichkeit 3<br />

2 Rechtsgrundlagen 4<br />

3 Planungsgebiet 4<br />

3.1 Räumlicher Geltungsbereich 4<br />

3.2 Lage / Städtebauliche Verflechtung 6<br />

4 Übergeordnete Planungen / Planungsvorgaben 6<br />

4.1 Raumordnung und <strong>Land</strong>esplanung 6<br />

4.2 Flächennutzungsplan / <strong>Land</strong>schaftsplan 7<br />

5 Situation / Nutzung 8<br />

5.1 Nutzung 8<br />

5.2 Erschließung, Ver- und Entsorgung 9<br />

5.3 Eigentumsverhältnisse 9<br />

5.4 Altlasten 9<br />

6 Planungsziele, Städtebauliches Konzept 9<br />

TEIL B BEBAUUNGSPLAN 12<br />

7 <strong>Begründung</strong> der Festsetzungen 12<br />

7.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 12<br />

7.2 Bauweise / überbaubare Grundstücksfläche 14<br />

7.3 Größe der Baugrundstücke 15<br />

7.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen 16<br />

7.5 Zahl der Wohnungen 17<br />

7.6 Verkehrsflächen und Verkehrsflächen<br />

besonderer Zweckbestimmung 17<br />

7.7 Versorgungsflächen 18<br />

7.8 Öffentliche Gründflächen 19<br />

7.9 Flächen und Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Boden, Natur und <strong>Land</strong>schaft 19<br />

7.10 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 20<br />

7.11 Flächen für Gemeinschaftsanlagen 20<br />

7.12 Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz<br />

vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie bauliche und sons<br />

tige technische Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen 21<br />

7.13 Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen<br />

und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen 23<br />

7.14 Gestalterische Festsetzungen-Örtliche Bauvorschriften 25<br />

7.15 Hinweise 27<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 1


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

TEIL C AUSWIRKUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 28<br />

8 Auswirkungen auf den Verkehr 28<br />

9 Auswirkungen auf die Ver- und Entsorgung 29<br />

10 Auswirkungen auf die Umwelt/Eingriffsbilanzierung 30<br />

11 Auswirkungen auf den Immissionsschutz 31<br />

12 Haushaltsrechtliche Auswirkungen 33<br />

13 Bodenordnende Maßnahmen 33<br />

14 Flächenbilanz 33<br />

TEIL D VERFAHREN 34<br />

TEIL E ANLAGEN 34<br />

PLÄNE<br />

Plan 1: Bebauungsplan-Entwurf 35<br />

ABBILDUNGEN<br />

Abbildung 1 a,b,c: Räumliche Geltungsbereiche 5, 6<br />

Abbildung 2: Darstellung des GEP 99 7<br />

Abbildung 3 a, b,c: Änderungen <strong>zum</strong> Flächennutzungsplan 7, 8<br />

Abbildung 4: Gestaltplan 11<br />

2 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

TEIL A RAHMENBEDINGUNGEN / SITUATION / ZIELE<br />

1 Veranlassung und Erforderlichkeit<br />

Der Haupt- und Finanzausschuß der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> hat am 15.11.1999 beschlossen,<br />

für das Gebiet Mössenbergweg/Krudenburger Strasse einen vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan aufzustellen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan<br />

wurde auf Antrag der Firma Loskamp Bauhaus GmbH von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

aufgestellt. Der Vorhabenträger plante die Entwicklung eines Wohngebietes mit der<br />

Errichtung von etwa 90 Wohneinheiten. Der Vorhabenträger trat im Jahr 2005 von<br />

seinem Vorhaben zurück.<br />

In der Folge trat die Sparkasse Dinslaken-Voerde-<strong>Hünxe</strong> an die <strong>Gemeinde</strong> heran mit<br />

der Absicht, die Fläche unter Federführung ihrer Tochtergesellschaft (Concept<br />

BauGmbH) zu entwickeln.<br />

Eine rechtliche Überprüfung durch ein externes Fachanwaltsbüro kommt zu dem Ergebnis,<br />

dass das eingeleitete Verfahren auch als Bebauungsplan im Sinne einer<br />

Angebotsplanung fortgeführt werden kann.<br />

Vor diesem Hintergrund hat sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> entschlossen, das bestehende<br />

Verfahren fortzusetzen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in einen<br />

qualifizierten Bebauungsplan umzuwidmen.<br />

Die planerische Zielsetzung der Entwicklung einer Wohnbaufläche an diesem<br />

Standort wird beibehalten. Die geplante Nutzung erfordert die planungsrechtliche Sicherung<br />

im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung.<br />

Das städtebauliche Konzept wurde insbesondere hinsichtlich einer geringeren Bebauungsdichte<br />

geändert, um die Attraktivität des Standortes zu erhöhen und um eine<br />

größere Flexibilität hinsichtlich der Grundstücksnutzung anzubieten.<br />

Auf der Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes wurden folgende<br />

Aspekte durch gesonderte Gutachten und fachliche Untersuchungen vertieft und an<br />

die veränderten Planungsinhalte angepasst:<br />

- Neufassung der Schallimmissionsprognose als Grundlage zur Festsetzung von<br />

Lärmschutzmaßnahmen 1<br />

- Überarbeitung der Entwässerungs- und Straßenplanung 2<br />

- Überarbeitung des landschaftspflegerischen Fachbeitrages 3 .<br />

Die Ergebnisse der gutachterlichen Ausarbeitungen sind in die weitere Bearbeitung<br />

des Bebauungsplanes integriert (s.a. Teil C: Auswirkungen des Bebauungsplanes)<br />

Wesentliche Ziele der Planaufstellung sind:<br />

- die Schaffung von Wohnbauflächen durch Überplanung ehemaliger landwirtschaftlicher<br />

Flächen<br />

- die Sicherung der bestehenden Wohnnutzung am Mössenbergweg und an der<br />

Krudenburger Strasse<br />

- die Sicherung der Erschließung<br />

- die Sicherung der Ver- und Entsorgung des Planungsgebietes<br />

- die Sicherung wertvollen Gehölzbestandes<br />

- den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen aufgrund der Lage zu angrenzenden<br />

Hauptverkehrsstrassen<br />

1 Schalltechnisches Gutachten, ISRW Dr.-Ing. Klapdohr GmbH, Düsseldorf 12.2005<br />

2 Ingenieurbüro Dr. Patt, Voerde 12.2005<br />

3 environment, Dinslaken 01.2006<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 3


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

- die Ermittlung und Bilanzierung des Eingriffs in den Naturhaushalt und der erforderlichen<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Die Flächen sollen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden,<br />

die den Anforderungen an eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Planungsgebietes<br />

gerecht wird.<br />

2 Rechtsgrundlagen<br />

• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August<br />

1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt berichtigt am 16.1.1998 (BGBl. 1998 I Nr. 5, S.<br />

137);<br />

• Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung<br />

- BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990<br />

(BGBl. I S. 132 ), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22. April 1993<br />

(BGBl. I S. 466);<br />

• Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts<br />

(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzVO 90) vom 18. Dezember 1990<br />

(BGBl. I S. 58);<br />

• Bauordnung für das <strong>Land</strong> Nordrhein Westfalen – <strong>Land</strong>esbauordnung (BauO<br />

NRW) vom 1. März 2000 (GVNRW 2000, S. 256);<br />

• <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das <strong>Land</strong> Nordrhein Westfalen (GO NW) vom 14. Juli<br />

1994 (GV NW, S. 666) in der derzeit geltenden Fassung<br />

• Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen<br />

den §§ 135 a bis 135 c BauGB vom 23.Februar.1994, zuletzt geändert durch<br />

Satzung vom 24. Februar1998.<br />

3 Planungsgebiet<br />

3.1 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der Bebauungsplan umfaßt insgesamt drei Geltungsbereiche 1 :<br />

- den Geltungsbereich A in Ortslage <strong>Hünxe</strong> mit der geplanten Wohnbebauung<br />

- den Geltungsbereichen B und C als zugeordnete Flächen für Ersatzmaßnahmen.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, Teil A umfaßt eine Fläche von insgesamt<br />

4,29 ha und wird begrenzt:<br />

- im Westen durch die Dinslakener Strasse<br />

- im Süden durch die südliche Grenze des Mössenbergweges sowie die westlichen,<br />

südlichen und östlichen Grenzen des Flurstückes 570, Flur 5,<br />

- im Südosten und Nordosten durch die östliche Grenze der Krudenburger Strasse,<br />

- im Nordwesten durch die Gahlener Strasse.<br />

Der Geltungsbereich der vorliegenden Planfassung wurde gegenüber der Fassung<br />

zur Offenlage (12/2000-01/2001)verkleinert. Dies betrifft die Herausnahme des Flurstückes<br />

Nr. 571. Hier wurde im Zuge einer Genehmigung nach § 34 BauGB zwischenzeitlich<br />

ein Wohngebäude mit Geschäftsnutzungen, Büros und Praxen errichtet.<br />

1 zur Lage der Geltungsbereiche im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. s.a. Abb. 3, Seite 10<br />

4 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

Es befinden sich Flächen und Teilflächen der nachfolgend aufgeführten Flurstücke<br />

innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches:<br />

Teil A (ca. 42.900 qm)<br />

Gemarkung <strong>Hünxe</strong> (Flur 1): Flurstück 45 (z.T.)<br />

Gemarkung <strong>Hünxe</strong> (Flur 5): Flurstücke 49, 111, 222, 273, 278, 342, 343, 354,<br />

516,517, 540 (z.T.), 541 (z.T.), 543, 544, 545, 546,<br />

570, 577, 578<br />

Gemarkung <strong>Hünxe</strong> (Flur 6): Flurstück 215<br />

Teil B (ca. 7.000 qm)<br />

Gemarkung <strong>Hünxe</strong> (Flur 3): Flurstück 132<br />

Teil C (ca. 10.000 qm)<br />

Gemarkung <strong>Hünxe</strong> (Flur 14): Flurstück 14 (z.T.).<br />

Die Geltungsbereiche sind den nachfolgenden Abbildungen zu entnehmen.<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 5


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

Abb. 1 a,b,c: Räumlicher Geltungsbereich A, B, C (o.M.)<br />

Als Planunterlage für den Bebauungsplan ist gemäß § 1 PlanzV 90 ein Vermessungsplan<br />

im Originalmaßstab 1:500 verwendet worden.<br />

3.2 Lage / Städtebauliche Verflechtung<br />

Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Gemarkung <strong>Hünxe</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> im<br />

Kreis Wesel. Es befindet sich in nördlicher Randlage des Ortskerns im Übergangsbereich<br />

<strong>zum</strong> Freiraum des Lipperaumes und in Angrenzung an den Wesel-Datteln-<br />

Kanal. Das Planungsgebiet grenzt im Westen und Norden unmittelbar an die Dinslakener<br />

und Gahlener Strasse an. Das städtebauliche Umfeld ist geprägt durch eine<br />

lockere meist ein- bis zweigeschossige Wohnnutzung durchsetzt mit landwirtschaftlichen<br />

Flächen. In räumlicher Nachbarschaft befinden sich die ehemalige Mühle sowie<br />

der Bauhof der <strong>Gemeinde</strong>. Das Planungsbiet ist über die Krudenburger Strasse und<br />

die Alte Weseler Strasse unmittelbar an den Ortskern der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> angebunden.<br />

Die Entfernung <strong>zum</strong> Marktplatz beträgt etwa 350 Meter. In nördlicher<br />

Verlängerung der Krudenburger Strasse ist das Ufer des Wesel-Datteln-Kanals in<br />

etwa 100 m Entfernung erreichbar.<br />

Über die Alte Weseler Straße mit Anschluss an die Dinslakener Strasse besteht eine<br />

sehr gute Verbindung <strong>zum</strong> örtlichen und übergeordneten Straßennetz. Die Anschlussstelle<br />

<strong>Hünxe</strong> der BAB A 3 ist in etwa einem Kilometer Entfernung zu erreichen.<br />

Eine Anbindung des Planungsgebietes an das ÖPNV-Netz besteht über die Haltestelle<br />

an der Alten Weseler Strasse im Bereich der Neubebauung<br />

4 Übergeordnete Planungen / Planungsvorgaben<br />

4.1 Raumordnung und <strong>Land</strong>esplanung<br />

Der für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> relevante Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk<br />

Düsseldorf wurde am 12.10.1999 genehmigt. Er legt flächendeckend für<br />

den Bereich des Regierungsbezirkes Düsseldorf die rechtsverbindlichen regionalen<br />

6 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

Ziele der Raumordnung und <strong>Land</strong>esplanung fest. Er bildet damit den Rahmen für die<br />

kommunale Bauleitplanung und staatliche Fachplanungen und erfüllt die Funktion eines<br />

<strong>Land</strong>schaftsrahmenplanes sowie eines forstlichen Rahmenplanes.<br />

Das Planungsgebiet A ist im geltenden Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk<br />

Düsseldorf (GEP 99) als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Die<br />

Geltungsbereiche der Ersatzflächen (B, C) sind als allgemeiner Freiraum, Schutz der<br />

<strong>Land</strong>schaft und landschaftsorientierten Erholung und Schutz der Natur dargestellt.<br />

A<br />

C<br />

Abb. 2: Darstellung des GEP 99, Lage der Geltungsbereiche, o.M.<br />

4.2 Flächennutzungsplan / <strong>Land</strong>schaftsplan<br />

Die vorgesehene Nutzung der Flächen für eine geplante Wohnbebauung (Geltungsbereich<br />

A) und der damit notwendigen Ersatzflächen (Geltungsbereiche B und<br />

C) erforderte für Teilflächen die Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hünxe</strong>. Das betrifft im Einzelnen:<br />

- eine etwa 20-30 m breiten Fläche<br />

entlang der Dinslakener Strasse, die<br />

im geltenden FNP als Fläche <strong>zum</strong><br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Natur und <strong>Land</strong>schaft dargestellt<br />

ist<br />

- die beiden Geltungsbereichsflächen B<br />

und C, die im FNP als Flächen für die<br />

<strong>Land</strong>wirtschaft dargestellt sind.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> hat die 30. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes sowie<br />

die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes im Parallelverfahren<br />

durchgeführt.<br />

Abb. 3 a: 30. Änderung <strong>zum</strong> Flächennutzungsplan,<br />

Teilfläche A (o.M.)<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 7<br />

B


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

Die Änderungen des Flächennutzungsplanes wurde durch die Bezirksregierung<br />

Düsseldorf 17.11.2004 genehmigt und am 11.12.2004 amtlich bekannt gemacht. Die<br />

Darstellungen gelten auch für die geänderte Planung. Damit ist der Bebauungsplan<br />

aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Abb. 3 b, c: 30. Änderung <strong>zum</strong> Flächenutzungsplan, Teilflächen B und C (o.M.)<br />

5 Situation / Nutzung<br />

5.1 Nutzung<br />

Das Planungsgebiet befindet sich am nordwestlichen Rand der Ortslage <strong>Hünxe</strong> und<br />

grenzt an die Dinslakener und die Gahlener Strasse.<br />

Das etwa 4,9 ha große Planungsgebiet 1 wurde ehemals landwirtschaftlich genutzt<br />

und liegt in überwiegendem Maße brach. Dies betrifft etwa 2,5 ha Flächen im Inneren.<br />

Im nördlichen Abschnitt der Krudenburger Strasse sowie im westlichen Teil des<br />

Mössenbergweges befinden sich mehrere wohngenutzte Grundstücke mit freistehenden<br />

Einzelhäusern und angrenzenden Grundstücksfreiflächen. Mit Ausnahme<br />

dieser Bestandsbebauung befinden sich keine weiteren Baulichkeiten innerhalb des<br />

Planungsgebietes.<br />

Am Krudenburger Weg befinden sich in räumlicher Nachbarschaft <strong>zum</strong> Planungsgebiet<br />

mehrere Wohnnutzungen, die alte Mühle, der Bauhof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

am nördlichen Rand der Krudenburger Strasse sowie ein Pumphaus der gemeindlichen<br />

Abwasserentsorgung.<br />

Im Bereich des Mössenbergweges besteht die Nutzung im räumlichen Umfeld ebenfalls<br />

aus einer Wohnbebauung. Das Flurstück südlich des Mössenbergweges<br />

grenzt unmittelbar an eine neu errichtete Mehrfamilienhausbebauung der Alten Weseler<br />

Strasse.<br />

1 Im Folgenden wird der Geltungsbereich A mit der geplanten Wohnnutzung näher erläutert. Die beiden<br />

Geltungsbereiche B und C sind Gegenstand des landschaftspflegerischen Fachbeitrags.<br />

8 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

Aufgrund der teilweisen repräsentativen Lage des Planungsgebietes erhält der Bereich<br />

eine besondere Bedeutung für die Gestaltung und Prägung des Ortseinganges<br />

aus Richtung Wesel, Drevenack und Gartrop.<br />

Das Planungsgebiet besitzt aufgrund seiner Nähe <strong>zum</strong> Ortskern, der Nähe zu benachbarten<br />

Freiräumen und seiner guten verkehrlichen Anbindung an das örtliche<br />

und Überörtliche Straßennetz sehr gute Standortbedingungen für die Erschließung<br />

als Wohnbaufläche.<br />

5.2 Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />

Über den Krudenburger Weg und den Mössenbergweg ist das Planungsgebiet sehr<br />

gut erschlossen. Die Krudenburger Strasse erschließt neben der angrenzenden<br />

Wohnbebauung den Bauhof sowie den Friedhof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong>. In nördlicher<br />

Verlängerung des Krudenburger Weges führt eine Wegeverbindung für Radfahrer,<br />

Fußgänger (Unterführung Gahlener Strasse) in die benachbarten Freiräume des<br />

Wesel-Dattel-Kanals und der Lippelandschaft.<br />

Der Mössenbergweg bietet z.Z. eine Rechtsabbiegmöglichkeit in die Dinslakener<br />

Strasse in Richtung Norden.<br />

Die Trinkwasserversorgung erfolgt über Versorgungsleitung, die in der Krudenburger<br />

Straße und im Mössenbergweg verlaufen.<br />

Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über Mischwasserkanäle in den Straßenflächen<br />

von Mössenbergweg und Krudenburger Straße. Im südlichen Teil der Krudenburger<br />

Strasse befindet sich ein zusätzlicher Entlastungskanal<br />

Im nördlichen Teil quert im Bereich des Flurstückes 342 eine Schmutzwasserleitung<br />

(Druckrohrleitung Buchholtwelmen) in West Ost Richtung das Planungsgebiet und<br />

mündet in das Pumpenhaus am Krudenburger Weg. Von dort verläuft sie über den<br />

Schieberschacht zur gemeindlichen Kläranlage.<br />

5.3 Eigentumsverhältnisse<br />

Die Flächen befinden sich im Eigentum mehrerer juristischer Personen sowie in Privateigentum.<br />

Die öffentlichen Verkehrsflächen befinden sich im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Eine Übersicht über die Flurstücke und deren Größe ist der Anlage zu entnehmen.<br />

5.4 Altlasten<br />

Für das Planungsgebiet weist das Altlastenkataster keine Altlasten aus.<br />

6 Planungsziele, Städtebauliches Konzept<br />

Durch Wegfall des Vorhabenbezuges wurde es erforderlich, die städtebauliche Planung<br />

zu überarbeiten. Dazu wurden mehrere Varianten untersucht.<br />

Im Ergebnis wurde eine Vorzugsvariante erarbeitet, die als Gestaltplanung Grundlage<br />

des städtebaulichen Konzeptes und seiner Umsetzung in den Bebauungsplan<br />

wurde. Dabei sind die städtebaulich relevanten Ergebnisse der vertiefenden Gutachten<br />

<strong>zum</strong> Lärmschutz, zur Entwässerung/Erschließung und <strong>zum</strong> Eingriffs-<br />

Ausgleich in die Konzeption eingebunden worden.<br />

Folgende übergeordnete Zielsetzungen sind festzuhalten:<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 9


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

- die Bebauungsdichte wird deutlich reduziert, um dem Charakter des Standortes<br />

im Übergang vom Siedlungs- <strong>zum</strong> Freiraum gerecht zu werden,<br />

- es sollen möglichst flexible Angebote für Wohnbauflächen geschaffen werden<br />

- der städtebauliche Entwurf soll der Lagegunst des Planungsbietes gerecht werden<br />

- die Entwicklung als Wohnbaufläche wird beibehalten<br />

- Krudenburger Strasse und Mössenbergweg bleiben als wichtige Haupterschliessungsstraßen<br />

erhalten<br />

- die straßenseitige Anbindung des Mössenbergweges an die Dinslakener Strasse<br />

wird aufgehoben, eine Fuß- und Radwegeverbindung bleibt gesichert,<br />

- zur Dinslakener Strasse und zur Gahlener Strasse wird eine Lärmschutzmaßnahme<br />

als Lärmschutzwall in einer Höhe von 3,0 m vorgesehen, um die Lärmeinwirkungen<br />

auf das Planungsgebiet zu mindern, um eine ortsbildgerechte Einbindung<br />

des Wallkörpers zu erzielen und eine optische Abschirmung zwischen<br />

Neubaugebiet und Verkehrstrassen zu erreichen<br />

- weitere passive Lärmschutzmaßnahmen werden festgesetzt, um die Auswirkungen<br />

der Verkehrsimmissionen zu mindern<br />

- aus entwässerungstechnischen Gründen ist eine Versickerungsfläche am bisherigen<br />

Standort erforderlich<br />

- das Pumpenhaus sowie die Schmutzwasserleitung Buchholtwelmen werden gesichert<br />

- Schmutz- und Trinkwassernetz werden an die neue Nutzung angepasst, die Kapazitäten<br />

durch neue Leitungen gesichert<br />

- der prägende Baumbestand an der Krudenburger Strasse wird gesichert.<br />

Das städtebauliche Konzept, dass dem Bebauungsplan zu Grund liegt beinhaltet<br />

folgende Planungsaspekte:<br />

- es werden zwei unterschiedliche Wohnhöfe (Quartiersplätze) im Innern des Planungsgebietes<br />

ausgebildet mit eindeutiger städtebauliche Zuordnung der Baukörper<br />

zur Vorderseite und rückwärtigen Grundstücksfreibereichen<br />

- die Wohnhöfe werden jeweils über Stichstrassen an die Krudenburger Strasse<br />

angebunden, um das Verkehrsaufkommen in den Wohnbereichen zu minimieren<br />

und damit die Wohnqualität zu verbessern<br />

- die Wohnhöfe dienen zur Erschließung der Anlieger, als Fläche für ruhenden Verkehr<br />

der Anwohner sowie als Fläche <strong>zum</strong> Aufenthalt und <strong>zum</strong> Spiel der angrenzenden<br />

Anlieger<br />

- die Erschließungsstraßen und Wohnhöfe sind mit Ausnahme der Krudenburger<br />

Strasse als Mischflächen vorgesehen, um den Wohncharakter zu stärken<br />

- die beiden Wohnhöfe werden über einen Fuß-Radweg miteinander verbunden,<br />

der Fußweg erfüllt mit einer Breite von 3,50 m gleichzeitig eine Bypassfunktion für<br />

die beiden Wohnhöfe im Falle von Havarien (Not-Rettungsfahrten), damit wird<br />

eine wohngebietsverträgliche Verflechtung der beiden Wohnhöfe gesichert und<br />

zusätzlicher Fahrverkehr vermieden<br />

- im Bereich des dreieckigen Wohnhofes befindet sich ein Spielplatz integriert in die<br />

Gestaltung des Quartiersplatzes<br />

- die Wohnhöfe sind aus Gründen des Ortsbildes mit Bäumen begrünt<br />

- der Querschnitt der Krudenburger Strasse wird aufgrund seiner wichtigen zukünftigen<br />

Erschließungsfunktion verändert, die Strasse erhält zu den Baugrundstücken<br />

des Planungsgebietes zugeordnet einen Fußweg, um den Fahr<br />

verkehr von den Grundstückserschließungen möglichst zu trennen, die Fahrbahnbreite<br />

beträgt zur Sicherung der Erschließungsfunktion für das<br />

Baugebiet sowie der angrenzenden Nutzungen 5,50 m<br />

- zur Dinslakener Strasse ist eine möglichst geschlossene Bebauung vorgesehen<br />

10 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

Abb. 4: Gestaltungsplan, o.M.<br />

- ansonsten sind Ein- und Zweifamilienhäuser auf unterschiedlich großen<br />

Grundstücken geplant, um möglichst flexible Angebote zu schaffen<br />

- entlang von Krudenburger Strasse und Mössenbergweg ist die Bebauung als<br />

Straßenrandbebauung unter Beibehaltung der prägenden Böschung an der Krudenburger<br />

Straße geplant<br />

- die Erschließung des Wohngebietes südlich des Mössenbergweges erfolgt über<br />

eine Stichstrasse<br />

- die Bestandsbebauung an der Krudenburger Strasse und am Mössenbergweg<br />

wird in die Gesamtplanung städtebaulich integriert und gesichert.<br />

Die Planzeichnung und die <strong>Begründung</strong> sind entsprechend überarbeitet.<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 11


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

TEIL B BEBAUUNGSPLAN<br />

7 <strong>Begründung</strong> der Festsetzungen<br />

Auf der Grundlage der städtebaulichen Planung und des landschaftspflegerischen<br />

Fachbeitrages werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes begründet.<br />

7.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />

ART DER BAULICHEN NUTZUNG<br />

Textliche Festsetzung Nr. 1:<br />

Die in § 4 (2) Ziffern 2 und 3 BauNVO genannten, allgemein zulässigen Nutzungen<br />

- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche<br />

Zwecke,<br />

- Schank- und Speisewirtschaften<br />

sind gem. § 1 (5) BauNVO nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 2:<br />

Die in § 4 (3) Ziffern 1, 3, 4 und 5 BauNVO genannten ausnahmsweise zulässigen<br />

Nutzungen<br />

- Betriebe des Beherbergungsgewerbes<br />

- Anlagen für Verwaltungen,<br />

- Gartenbaubetriebe und<br />

- Tankstellen<br />

sind gem. § 1 (6) Ziffer 1 BauNVO nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches werden insgesamt 5 Baugebiete festgesetzt. Um<br />

der Zielsetzung einer möglichst flexiblen baulichen Nutzung Rechnung zu tragen<br />

werden alle Baugebiete als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. So können etwa<br />

60 neue Baugrundstücke für eine Wohnnutzung mit sehr guter Anbindung an den<br />

Ortskern der <strong>Gemeinde</strong> erschlossen werden.<br />

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,<br />

Schank- und Speisewirtschaften- Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen<br />

für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden gem. §1 (5) und (6)<br />

ausgeschlossen, da bereits im Umfeld des geplanten Wohngebietes ausreichend<br />

Angebote bestehen. Diese sind aufgrund der geringen Entfernung bis <strong>zum</strong> Ortskern<br />

(Markt und Rathaus) von etwa 300 m in fußläufiger Entfernung bequem erreichbar.<br />

Gartenbaubetriebe werden zudem aufgrund ihrer erforderlichen Flächenansprüche<br />

und städtebaulichen Auswirkungen auf das Ortsbild (Glashäuser) ausgeschlossen.<br />

An der Alten Weseler Straße befinden sich in etwa 200 – 300 m Entfernung zwei<br />

Tankstellenstandorte, so dass die Versorgung standortnah und ausreichend gesichert<br />

ist.<br />

Kleinteilige Versorgungsangebote und insbesondere mögliche kleingewerbliche Nutzungseinheiten<br />

(nicht störende Handwerksbetriebe und ausnahmsweise nicht störende<br />

Gewerbebetriebe) werden durch die Festsetzung gesichert bzw. zugelassen.<br />

Damit wird <strong>zum</strong> einen die Funktionsfähigkeit der Ortslage in Verbindung mit ihrer sehr<br />

guten Erreichbarkeit gesichert und <strong>zum</strong> anderen den Nutzungsmöglichkeiten hinsichtlich<br />

kleinteiliger wohngebietstypischer Ergänzungsnutzungen mit dem Ziel einer möglichst<br />

flexiblen Angebotsplanung Rechnung getragen (ortstypische Kleinbetriebe).<br />

12 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

MAß DER BAULICHEN NUTZUNG<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl und die Zahl der<br />

Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt. Für die einzelnen Baugebiete ergeben<br />

sich in Abhängigkeit der städtebaulichen Zielsetzungen sowie in Verbindung mit den<br />

Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen und zur Bauweise (s.u.) folgende Festsetzungen:<br />

Baugebiet GRZ Zahl der Vollgeschosse<br />

WA 1 0,35 II<br />

WA 2 0,3 II<br />

WA 3 0,35 I-II<br />

WA 4 0,35 I-II<br />

WA 5 0,4 II<br />

Die Unterschreitung des Höchstmaßes der baulichen Nutzung nach § 17 BauNVO<br />

sichert eine standortgerechte städtebauliche Entwicklung als gering verdichteter<br />

Wohnungsbaustandort in Ortsrandlage.<br />

HÖHE BAULICHER ANLAGEN<br />

Textliche Festsetzung Nr. 3:<br />

In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3, WA 5 wird die Oberkante der fertigen<br />

Erdgeschossfußbodendecke (OKE) auf eine Höhe von maximal 0,60 m<br />

über der Oberkante der vorderseitig gelegenen Verkehrsfläche, gemessen<br />

in Grundstücksmitte festgesetzt.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 4:<br />

Im Baugebiet WA 4 wird die Oberkante der fertigen Erdgeschossfußbodendecke<br />

(OKE) auf eine Höhe von maximal 0,60 m über dem bestehenden<br />

Geländeniveau, gemessen in Grundstücksmitte festgesetzt.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 5:<br />

Die in den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3, WA 4, WA 5 als Höchstgrenze<br />

festgesetzten Trauf- und Firsthöhen beziehen sich auf die Oberkante der<br />

fertigen Erdgeschossfußbodendecke (OKE).<br />

Baugebiet Traufhöhe von maximal Firsthöhe von maximal<br />

WA 1 6,50 11,5<br />

WA 2 6,50 11,5<br />

WA 3 3,80 10,0<br />

WA 4 3,80 10,0<br />

WA 5 6,50 11,5<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 13


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

Die Festsetzungen zu den Geschoßzahlen in Verbindung mit maximal zulässigen<br />

Trauf- und Firsthöhen sichern eine geordnete städtebauliche Höhenentwicklung der<br />

zukünftigen Bebauung in Ortsrandlage. Dabei resultiert die Zweigeschossigkeit am<br />

Mühlenwinkel aus den städtebaulichen Dimensionen dieses Quartiersplatzes (Baugebiete<br />

WA 1 und WA 2). In Verbindung mit einer offenen Bauweise, die Hausgruppen<br />

zulässt ist eine möglichst geschlossene Bebauung zur Dinslakener Straße planungsrechtlich<br />

zulässig, um zusätzliche positive Effekte auf die Lärmauswirkung im<br />

Innern des Baugebietes zu erzielen.<br />

Die Zweigeschossigkeit im WA 5 definiert in der Höhenentwicklung den Übergang<br />

vom vorhandenen Baukörper der Neubebauung an der Alten Weseler Strasse in<br />

das Planungsgebiet (2 Vollgeschosse, Dachgeschosse, Steildach).<br />

In den Baugebieten WA 3 und WA 4 sichert die festgesetzte ein-bis zweigeschossige<br />

Bauweise die städtebaulichen Zielsetzung eines möglichst vielfältigen Erscheinungsbildes<br />

unter Wahrung der städtebaulichen Lage im Übergang <strong>zum</strong> Freiraum.<br />

Als Bezugspunkt der Höhenfestsetzung wird das Niveau der künftigen Verkehrsflächen<br />

bzw. im Falle der Bebauung an der Krudenburger Strasse das natürliche Geländeniveau<br />

festgesetzt.<br />

7.2 Bauweise / Überbaubare Grundstücksfläche<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)<br />

Für die einzelnen Baugebiete wird folgende Bauweise festgesetzt:<br />

Baugebiet Bauweise<br />

WA 1 offene Bauweise<br />

WA 2 nur Einzel- und Doppelhäuser<br />

zulässig<br />

WA 3 nur Einzel- und Doppelhäuser<br />

zulässig<br />

WA 4 nur Einzelhäuser zulässig<br />

WA 5 offene Bauweise<br />

Vor dem Hintergrund der Entwicklung eines flexiblen Nutzungsangebotes mit städtebaulichem<br />

Qualitätsanspruch wurde eine Mischung unterschiedlicher Bauweisen<br />

festgesetzt (Angebotsplanung). Die Bauweisen definieren dabei als ein Festsetzungsbaustein<br />

in Verbindung mit den Festsetzungen <strong>zum</strong> Maß der baulichen Nutzung<br />

und zur Höhenentwicklung der Gebäude die städtebaulich geordnete Entwicklung<br />

des Planungsgebietes. Dadurch wird ein vielfältiges Angebot unterschiedlicher<br />

Bauformen zugelassen, was städtebaulich bestimmten Lagen zugeordnet ist<br />

(Mühlenwinkel, Mühlenhof, Krudenburger Straße, Mössenbergweg) und insgesamt<br />

für das Planungsgebiet eine Vielfalt an Bauformen zulässt und eine geordnete städtebauliche<br />

Entwicklung sichert.<br />

Die offene Bauweise in den Baugebieten WA 1 und WA 5 berücksichtigt die zulässige<br />

Zweigeschossigkeit von Gebäuden an diesen Standorten. Hier sind unterschiedliche<br />

Bauformen vom Einfamilienhaus über Doppelhäuser bis zu Hausgruppen<br />

zulässig. Mit der offenen Bauweise werden etwas stärker verdichtete Bauformen<br />

wie z.B. Hausgruppen zugelassen. Einzel- und Doppelhäuser sind ebenfalls<br />

14 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

zulässig. Die Bauweise im Baugebiet WA 4 berücksichtigt <strong>zum</strong> einen die repräsentative<br />

Standortgunst an der Krudenburger Strasse sowie den Charakter dieses Bereiches<br />

im Übergang zur freien <strong>Land</strong>schaft. Dem soll eine Bebauung mit Einzelhäusern<br />

gerecht werden.<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen sind als erweiterte Baukörperfestsetzungen<br />

mit Baugrenzen festgesetzt. Die Baukörperfestsetzungen haben eine Tiefe von<br />

maximal 13,0 m für die Baugebiete WA 2,3,4 und 14,0 m für die Baugebiete WA 1<br />

und WA 5. Im Bereich der Ecksituation an der Kurve der Krudenburger Straße (WA<br />

4) sind aus Gründen einer flexibleren Grundstücksnutzung die überbaubaren<br />

Grundstücksflächen in diesem Telbereich mit 15,0 m Tiefe festgesetzt. Damit sind<br />

gängige Hausformen entwickelbar. Die zu den öffentlichen Verkehrsflächen zugewandten<br />

Baugrenzen liegen mit Ausnahme des Baugebietes WA 4 3,0 m hinter der<br />

Straßenbegrenzungslinie. Somit entsteht für das gesamte Planungsgebiet ein einheitliches<br />

Erscheinungsbild in den Vorgartenbereichen. Im WA 4 liegt die straßenseitige<br />

Baugrenze 5,0 m bzw. 6,0 m hinter der Straßenbegrenzungslinie. Dies resultiert<br />

aus der topografischen Situation der Straßenböschung, die hier Teil des Baulandes<br />

ist. Aufgrund der grundstücksseitig gelegenen Straßenböschung sind tiefere Vorgartenbereiche<br />

erforderlich.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 6:<br />

In allen Baugebieten ist eine Überschreitung der straßenabgewandten<br />

Baugrenzen durch Wintergärten oder Anbauten um max. 2.0 m auf einer<br />

Länge von insgesamt 6,0 m ausnahmsweise zulässig.<br />

Die Festsetzung lässt für Ausnahmefälle eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenzen<br />

zu. Dies betrifft mögliche Anbauten und bauliche Erweiterungen des<br />

Hauptbaukörpers in geringem Umfang (max. 12 qm Grundfläche). Damit wird dem<br />

Grundgedanken der sich verändernden Wohnungsanforderungen der Bewohner<br />

Rechnung getragen (wachsendes Haus, Mehrgenerationenwohnen, Wohnen im Alter).<br />

Durch die Beschränkung auf Ausnahmen wird eine bauliche Nachverdichtung<br />

des gesamten Planungsgebietes auf Einzelfälle eingeschränkt und im Sinne einer<br />

geordneten städtebaulichen Entwicklung eine bauliche Verdichtung vermieden. Die<br />

Grundflächen der Erweiterungen und Anbauten sind bei der Ermittlung der GRZ anzurechnen.<br />

7.3 Größe der Baugrundstücke (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)<br />

Textliche Festsetzung Nr. 7:<br />

Für die folgenden Baugebiete wird die Mindestgröße der Baugrundstücke<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

Baugebiet Mindestgröße für Baugrundstücke<br />

mit Einzelhäusern<br />

WA 2 360 qm<br />

WA 3 450 qm<br />

WA 4 450 qm<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 15


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

Mit der Festsetzung unterschiedlicher Mindestgrößen der Baugrundstücke für die<br />

Baugebiete WA 2 - WA 4 wird eine städtebaulich nicht erwünschte Verdichtung der<br />

betroffenen Teilräume im Planungsgebiet vermieden. Diese Festsetzung betrifft die<br />

Baugebiete im Inneren des Planungsgebietes sowie in Randlage zur freien <strong>Land</strong>schaft.<br />

Hierfür wird eine entsprechend aufgelockerte Bebauungsstruktur in Form der<br />

festgesetzten Mindestgrundstücksgrößen zugelassen und die städtebauliche geordnete<br />

Entwicklung gesichert<br />

7.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1<br />

Nr. 4 BauGB)<br />

Textliche Festsetzung Nr. 8:<br />

Nebenanlagen sind in allen Baugebieten nur innerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen und hinter den straßenabgewandten Baugrenzen bis zu<br />

einer Größe von höchstens 30 cbm zulässig. Von öffentlichen Straßenverkehrsflächen<br />

müssen sie einen Abstand von 3,00 m einhalten.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 9:<br />

Im Baugebiet WA 1 sind Nebenanlagen innerhalb des Schallschutzbereiches<br />

A nicht zulässig.<br />

Die Festsetzungen zur Lage und Größe von Nebenanlagen in allen Baugebieten<br />

lassen Nebenanlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in<br />

den hinteren Gebäudefreiflächen der Baugrundstücke zu. Damit werden die vorderen<br />

Grundstücksbereiche aus ortgestalterischen Gründen von baulichen Anlagen<br />

freigehalten und die Nebenanlagen räumlich den Hauptgebäuden bzw. Grundstücksfreiflächen<br />

zugeordnet, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.<br />

Aus diesen Gründen sind ebenfalls die Kubaturen auf 30 qbm sowie ihre Lage<br />

auf einen Abstand von mindestens 3,0 m zu öffentlichen Verkehrsflächen beschränkt.<br />

Der Ausschluss von Nebenanlagen innerhalb des Schallschutzbereiches A sichert<br />

die Funktionsfähigkeit des Lärmschutzwalles. Aufgrund der besonderen Lage des<br />

Walles an einer wichtigen Ortseingangssituation (Dinslakener Straße, Gahlener<br />

Straße) sind Nebenanlagen zudem aus ortsgestalterischen Gründen innerhalb der<br />

Wallflächen im Baugebiet WA 1 nicht zulässig. Damit wird eine begrünte Ortsrandgestaltung<br />

an einer städtebaulich repräsentativen Ortseingangssituation erzielt.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 10:<br />

Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der Baugrenzen und der gesondert<br />

gekennzeichneten Flächen zulässig. Garagen sind mit einem Mindestabstand<br />

von 5,0 m von der vorderen Grundstücksgrenze zu errichten. Stellplätze<br />

sind nur innerhalb der Baugrenzen und der gesondert gekennzeichneten<br />

Flächen sowie vor Garagen zulässig.<br />

Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen<br />

sowie in den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Die Stellplätze und Garagen<br />

werden aus städtebaulichen Gründen funktional den baulichen Anlagen zugeordnet,<br />

so dass zusätzliche Verkehre auf den Grundstücken nicht entstehen und der erforderliche<br />

Stellplatzbedarf auf dem Grundstück abgedeckt werden kann. Damit wird<br />

16 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

der Großteil der Grundstücksfreiflächen als Freiraum gesichert und der Wohnwert der<br />

Baugrundstücke gesichert. Garagen sind in den seitlichen Abstandsflächen zulässig.<br />

Sie sind durch den festgesetzten Mindestabstand von 5,0 m von der vorderen<br />

Grundstücksgrenze zu errichten, so dass sie sich städtebaulich unterordnen. Der<br />

Vorbereich ist zusätzlich als Fläche für einen Stellplatz nutzbar und sichert damit die<br />

Stellplatzversorgung auf den Baugrundstücken.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 11:<br />

Im Baugebiet WA 4 sind je Baugrundstück höchstens zwei Grundstückszufahrten<br />

mit einer Breite von jeweils höchstens 3,50 m zulässig.<br />

Im Baugebiet WA 4 befindet sich eine natürliche Böschung entlang der östlichen und<br />

nördlichen Grenzen der Baugrundstücke an der Krudenburger Straße. Diese Böschung<br />

ist Teil des Baulandes und besitzt eine besondere Bedeutung für das Ortsbild.<br />

Sie prägt den öffentlichen Straßenraum im Übergangsbereich zur freien <strong>Land</strong>schaft.<br />

Eingriffe in die natürliche Oberfläche sind deshalb nur in zulässigem Umfang<br />

für die Herstellung von Grundstückszufahrten zulässig. Dabei werden pro Grundstück<br />

höchstens zwei Zufahrten von jeweils höchstens 3,50 m (aus Sicherheitsgründen)<br />

zugelassen. Die Grundstückserschließung bleibt dadurch in ausreichendem<br />

Umfang gesichert. Ansonsten ist der natürliche Bestand der Böschung als<br />

prägendes Element an dieser Stelle des Planungsgebietes zu sichern (s.a. Festsetzung<br />

Nr. 23).<br />

7.5 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)<br />

Textliche Festsetzung Nr. 12:<br />

In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 und WA 5 ist in Hausgruppen und<br />

Doppelhaushälften je Wohngebäude nur eine Wohneinheit zulässig.<br />

In den Baugebieten WA 2, WA 3 und WA 4 sind in Einzelhäusern je Wohngebäude<br />

höchstens zwei Wohneinheiten zulässig.<br />

Die höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden wird je nach Baugebiet<br />

und abhängig von der Bauweise beschränkt. Dadurch werden städtebaulich<br />

nicht erwünschte Verdichtungen des Planungsgebietes vermieden. Ebenso wird der<br />

in der Folge resultierende Stellplatzflächenbedarf aus städtebaulichen Gründen beschränkt,<br />

um sicherzustellen, dass der erforderliche Nachweis auf den Baugrundstücken<br />

selber erfolgt und nicht zu Lasten der öffentlichen Verkehrsflächen<br />

geht. Für Doppelhaushälften und Hausgruppen ist aufgrund geringerer Grundstücksgrößen<br />

nur eine Wohneinheit je Wohngebäude zulässig. Für Einzelhäuser<br />

sind aufgrund größerer Grundstücksgrößen (s.a. Festsetzung Nr. 7) höchstens zwei<br />

Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig. In den Baugebieten WA 1 und WA 5<br />

sind im Sinne der angestrebten Angebotsplanung auch Mehrfamilienhäuser zulässig.<br />

7.6 Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)<br />

Die Krudenburger Straße wird aufgrund ihrer Erschließungsfunktion als öffentliche<br />

Verkehrsfläche festgesetzt. Dies betrifft neben der Erschließung des Planungsgebietes<br />

(Sammelstrasse) eine verkehrsgerechte Anbindung des Bauhofes sowie des<br />

Friedhofes und der vorhandenen Anlieger. Der Querschnitt wird mit 9,30 m Breite<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 17


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

gesichert. Damit werden die erforderlichen Flächen für einen geplanten Ausbau mit<br />

böschungsseitigem 1,50 m breitem Fußweg, einer 5,50 m breiten Fahrbahn sowie<br />

mehreren Standorten für öffentliche Parkplätze planungsrechtlich gesichert.<br />

Die gebietsinterne Erschließungsflächen von Mühlenwinkel (Wohnhof B), Mühlenhof<br />

(Wohnhof A) sowie der Wendehammer im Baugebiet WA 5 werden als Verkehrsflächen<br />

besonderer Zweckbestimmung – Quartiersplatz gesichert. Ihre Zufahrt erfolgt<br />

über 4,75 m breite Straßen, die aufgrund des Wohncharakters der Baugebiete als<br />

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung – Verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt<br />

sind. Quartiersplätze und verkehrsberuhigte Bereiche sichern die Erschließung<br />

der Baugebiete. Die Quartiersplätze dienen der Erschließung der Wohnhöfe<br />

und sind als Mischflächen geplant. Baumpflanzungen, Aufenthalts- und Spielflächen<br />

sowie Flächen für (Besucher) Parkplätze sichern die Nutzungsangebote. Damit wird<br />

die städtebauliche Zielsetzung der Schaffung wohngebietsverträglicher Hoflagen<br />

planungsrechtlich gesichert. Die Festsetzung der baulichen Gestaltung der Quartiersplätze<br />

ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Sie wird im Rahmen der<br />

Ausführungsplanung realisiert.<br />

Der Quartiersplatz im Baugebiet WA 5 umfasst eine Wendeanlage, Typ 3 mit Wendemöglichkeit<br />

für Müllfahrzeuge sowie weitere Flächen für öffentliche Besucherparkplätze.<br />

Diese sind nicht gesondert festgesetzt, sondern werden im Rahmen der<br />

Ausführungsplanung entwickelt.<br />

Der Mössenbergweg wird in seinem bestehenden Querschnitt als Verkehrsfläche<br />

besonderer Zweckbestimmung - Verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Er sichert<br />

die Erschließung dieses Teils des Planungsgebietes und ordnet den fließenden Verkehr<br />

unter den Wohncharakter der angrenzenden Baugebiete. Der Einmündungsbereich<br />

des Mössenbergweges in die Dinslakener Straße wird als Fußweg festgesetzt.<br />

Damit ist eine Anbindung der Dinslakener Strasse an das Wohngebiet unterbunden,<br />

was den Wohncharakter stärkt und die Verkehrssicherheit der Dinslakener<br />

Strasse durch Aufhebung von Abbiege- und Einmündungsverkehr in diesem Abschnitt<br />

verbessert.<br />

Ein weiterer Fußweg sichert eine gebietsinterne fußläufige Verbindung zwischen<br />

den beiden Quartiersplätzen Mühlenwinkel und Mühlenhof. Hierzu wird eine Verkehrsfläche<br />

besonderer Zweckbestimmung – Fußweg festgesetzt. Der Fußweg hat<br />

eine Breite von 3,50 m und dient im Falle von Havarien oder Rettungsfällen als Bypass<br />

für die Erschließung der beiden Wohnhöfe.<br />

Am südlichen Fuß des Lärmschutzwalles wird eine Verkehrsfläche besondere<br />

Zweckbestimmung - Parkplatz festgesetzt. Hier werden an wohngebietsverträglicher<br />

Stelle zusätzliche Stellplätze für Besucher zur Verfügung gestellt und planungsrechtlich<br />

gesichert. Die Erschließung erfolgt gleichermaßen über den Mössenbergweg<br />

sowie den Mühlenwinkel. Hier besteht für den Mühlenwinkel ein weiterer<br />

Bypass für Notfälle.<br />

7.7 Versorgungsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 14)<br />

Im nördlichen Teil des Geltungsbereiches wird eine Fläche für die Ver- und Entsorgung<br />

– Versickerungsanlage Straßenentwässerung planungsrechtlich gesichert. Die<br />

etwa 1.320 qm große Fläche dient der Versickerung des im Planungsgebiet anfallenden<br />

Niederschlagswassers der öffentlichen Verkehrsflächen von Mühlenwinkel<br />

und Mühlenhof. Hier wird das Oberflächenwasser in einer Anlage gesammelt und<br />

rückgehalten und dann in einem Versickerungsbecken zur Versickerung gebracht. Die<br />

Bemessung der gesicherten Fläche ist ausreichend dimensioniert, so dass ggfs.<br />

weitere Entwässerungsflächen angeschlossen werden können.<br />

18 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

Das vorhandene Pumpenhaus für die Schmutzwasserentsorgung der <strong>Gemeinde</strong> an<br />

der Krudenburger Straße wird als Fläche für Ver- und Entsorgung – Pumpstation<br />

Abwasserentsorgung planungsrechtlich gesichert. Die festgesetzte Fläche von etwa<br />

200 qm umfasst ebenfalls das vorhandene Schieberschachtbauwerk zur Abwasserentsorgung.<br />

7.8 öffentliche Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15)<br />

Auf dem Mühlenwinkel wird ein öffentlicher Spielplatz planungsrechtlich gesichert.<br />

Die Fläche hat etwa 270 qm Größe und dient als Spielplatz der Kategorie B/C der<br />

wohnungsnahen Grundversorgung für Kleinkinder und Grundschüler. Der Einzugsbereich<br />

umfasst hauptsächlich die beiden Quartiersplätze von Mühlenwinkel und<br />

Mühlenhof. Damit wird für den Grossteil des Planungsgebietes eine öffentliche<br />

Spielmöglichkeit geschaffen. Diese ist räumlich in den Quartiersplatz integriert. Der<br />

Spielplatz ergänzt die privaten Grundstücksfreiflächen und sichert den Kleinkindern<br />

ein entsprechendes Angebot im unmittelbaren Wohnumfeld. In Verbindung mit der<br />

Gestaltung der Quartiersplätze als Mischflächen werden Spielflächen unterschiedlicher<br />

Ausstattung, Größe und Nutzungsmöglichkeiten im Geltungsbereich des bebauungsplanes<br />

gesichert.<br />

Der Lärmschutzwall wird als öffentliche Grünfläche gesichert.<br />

7.9 Flächen oder Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und <strong>Land</strong>schaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />

Textliche Festsetzung Nr. 13:<br />

Die festgesetzten Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Natur und <strong>Land</strong>schaft werden dem Geltungsbereich A als<br />

Ersatzflächen zugeordnet und sind wie folgt zu bepflanzen:<br />

13.1 GELTUNGSBEREICH B<br />

Entlang des Gartroper Mühlenbaches ist ein bachbegleitender Gehölzstreifen<br />

in einer Breite von mindestens 5 m zu entwickeln.<br />

Zum Kiefernwald im Südosten und Südwesten ist ein 8 m breiter Waldmantel<br />

zu entwickeln. Es sind 70 % Sträucher und 30 % Bäume zu pflanzen.<br />

Im Norden ist eine zweireihige, freiwachsende Hecke zu pflanzen. Es sind<br />

mindestens 5 % Bäume zu pflanzen. Der Abstand der Gehölze untereinander<br />

beträgt 1 m.<br />

Die durch die Gehölze begrenzte Fläche ist der natürlichen Sukzession zu überlassen.<br />

In den ersten beiden Jahren ist die Fläche pro Jahr zweimal zu<br />

mähen und das Mahdgut ist abzutransportieren. Danach ist die Fläche im<br />

Abstand von 5 Jahren zu mähen und das Mahdgut ist abzutransportieren.<br />

13.2 GELTUNGSBEREICH C<br />

Die Feuchtwiesenfläche im nördlichen Bereich ist zu erhalten. Die vorhandene<br />

Drainage ist aufzuheben.<br />

Es sind im südlichen Bereich zwei Blänken von jeweils 100 qm ohne Bachanschluss<br />

anzulegen. Die maximale Tiefe der Blänken darf nicht mehr als 20<br />

cm betragen. Der Aushub ist auf der bachabgewandten Seite aufzubringen.<br />

Die Aufschüttung sollte weniger als 1 m betragen. Die Böschungen sind<br />

flacher als 1:3 auszuführen. Vorhandene Gehölze dürfen nicht durch Bodenaushub<br />

überschüttet werden.<br />

An der südöstlichen Seite ist ein 8 m breiter Waldmantel zu entwickeln. Es<br />

sind 70 % Sträucher und 30 % Bäume zu pflanzen. Die Pflanzung erfolgt im<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 19


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

Forstverband. Zu verwenden ist Forstware. Die Pflanzung ist dauerhaft zu<br />

erhalten. Abgängige Exemplare sind zu ersetzen.<br />

Die erforderlichen Flächen für Ausgleich und Ersatz werden im Bebauungsplan festgesetzt<br />

und im Bebauungsplan dauerhaft gesichert. Die Ermittlung der Eingriffs-<br />

Ausgleichsbilanzierung erfolgte im <strong>Land</strong>schaftspflegerischen Fachbeitrag. Die Ergebnisse<br />

wurden in den Bebauungsplan übernommen.<br />

Da der Eingriff gemäß Bilanzierung des landschaftspflegerischen Fachbeitrages nicht<br />

vollständig innerhalb des Geltungsbereiches abgedeckt werden kann, werden zur<br />

Sicherung der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zwei weitere Geltungsbereiche für<br />

Ersatzmaßnahmen außerhalb des Planungsgebietes festgesetzt.<br />

Der Geltungsbereich B umfasst eine Fläche von etwa 10.000 qm und wird gemäß<br />

der textlichen Festsetzung mit unterschiedlichen Maßnahmen aufgewertet. Der Geltungsbereich<br />

C umfasst eine Fläche von etwa 7.000 qm und wird gemäß der textlichen<br />

Festsetzung mit unterschiedlichen Maßnahmen aufgewertet. Beide Flächen liegen<br />

in der Gemarkung <strong>Hünxe</strong> und sind als Ersatzmaßnahmen dem Geltungsbereich<br />

A zugeordnet. Die Flächen B und C sind aufgrund der Nutzungsmöglichkeit als Weide<br />

als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt.<br />

7.10 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />

Zur Anbindung der Straßenentwässerung an die Versickerungsanlage ist eine Führung<br />

der Leitungstrasse über das Baugebiet WA 1 im Bereich der nördlichen Gemeinschaftsgaragenanlage<br />

erforderlich. Diese Leitungstrasse wird mit einem Leitungsrecht<br />

zugunsten des Versorgungsträgers gesichert und ist zeichnerisch festgesetzt<br />

(Lr 1). Das Leitungsrecht betrifft einen Korridor von 2,0 m Breite bezogen<br />

auf die Trassenachse der Leitung.<br />

Im Norden des Geltungsbereiches quert eine Schmutzwasserleitung das Planungsgebiet.<br />

Diese Trasse wird mit einem Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers<br />

gesichert (Lr 2) und ist zeichnerisch festgesetzt. Das Leitungsrecht<br />

betrifft einen Korridor von 2,0 m Breite bezogen auf die Trassenachse der Leitung.<br />

Im Baugebiet WA 5 erfolgt die Erschließung der Baugrundstücke südlich der Wendeanlage<br />

über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und der<br />

Versorgungsträger (GFLr 1, GFLr 2). Diese Stichstraßen sind Teil des Baulandes<br />

und dienen der inneren Erschließung der angeschlossenen Baugrundstücke. Das<br />

Geh-, Fahr- und Leitungsrecht betrifft einen Korridor von 3,50 m Breite und 22,0 m<br />

Länge. Die Breite des Korridors sichert eine erforderliche Grundstückszufahrt für<br />

Feuerwehr, Not- und Rettungsfahrzeuge sowie erforderliche Leitungstrassen zur<br />

Ver- und Entsorgung der Baugrundstücke.<br />

7.11 Flächen für Gemeinschaftsanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB)<br />

Textliche Festsetzung Nr. 14:<br />

Gemäß § 21 a (2) BauNVO sind die Flächenanteile der Gemeinschaftsanlagen<br />

im Baugebiet WA 1 den Grundstücksflächen zuzurechnen.<br />

Im Baugebiet WA 1 sind zwei Flächen für Gemeinschaftsgaragen/Gemeinschaftsstellplätze<br />

festgesetzt, die zur Deckung des Stellplatzbedarfes aus dem Baugebiet<br />

dienen. Die Flächenanteile dieser Gemeinschaftsanlagen sind gemäß § 21 a (2)<br />

BauNVO den einzelnen Grundstücksflächen hinzuzurechnen.<br />

20 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

7.12 Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen sowie bauliche und sonstige<br />

technische Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />

Textliche Festsetzung Nr. 15:<br />

Gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB ist parallel zur Dinslakener Strasse und Gahlener<br />

Strasse ein 3,0 m hoher Lärmschutzwall zu errichten (Schallschutzbereich<br />

A). Bezugspunkte der Wallhöhe sind die Oberkanten der Fahrbahnen<br />

von Dinslakener Strasse und Gahlener Strasse.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 16:<br />

Im Schallschutzbereich B (Lärmpegelbereich III) müssen die Außenbauteile<br />

der Aufenthaltsräume von Wohngebäuden, deren Fassadenseiten zur Dinslakener<br />

Straße und <strong>zum</strong> Mössenbergweg gerichtet sind ein bewertetes<br />

Schalldämmmaß (resultierendes Schalldämmmaß des gesamten Außenbauteils)<br />

gemäß DIN 4109 von mindestens 35 dB aufweisen.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 17:<br />

In allen Baugebieten - mit Ausnahme der Fassadenseiten gemäß textlicher<br />

Festsetzung Nr. 16 - (Lärmpegelbereiche (I + II) müssen die Außenbauteile<br />

der Wohngebäude ein bewertetes Schalldämmmaß (resultierendes Schalldämmmaß<br />

des gesamten Außenbauteils) gemäß DIN 4109 von mindestens<br />

30 dB aufweisen.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 18:<br />

In allen Baugebieten - mit Ausnahme der strassenabgewandten Fassaden<br />

der Wohngebäude an der Krudenburger Strasse und am Mössenbergweg in<br />

den Baugebieten WA 3 und WA 4 sowie der Wohngebäude am Wohnhof A<br />

im Baugebiet WA 3 - sind Schlafräume mit schallgedämmten Belüftungsmöglichkeiten<br />

(fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen) auszustatten.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 19:<br />

Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB sind Ausnahmen zulässig, wenn im Einzelfall<br />

nachgewiesen wird, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 vor den<br />

Fenstern der Wohn-, Aufenthalts- und Schlafräume durch geeignete Grundrissanordnung<br />

oder andere Schallschutzmaßnahmen eingehalten werden.<br />

Die Festsetzungen über Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong><br />

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie bauliche und sonstige technische<br />

Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind als Ergebnis<br />

der Schallimmissionsprognose für das Planungsgebiet in den Bebauungsplan<br />

übernommen 1 . Dadurch wird sichergestellt, dass die erforderlichen Orientie-<br />

1 Schalltechnisches Gutachten: Schallimmissionsprognose für Verkehrs- und Gewerbe-<br />

lärm n DIN 18005, ISRW GmbH, Düsseldorf 12.2005<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 21


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

rungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für das Planungsgebiet eingehalten<br />

werden.<br />

In Abhängigkeit der prognostizierten Lärmbelastungen für das Planungsgebiet werden<br />

dazufolgende Festsetzungen getroffen:<br />

An der Dinslakener und Gahlener Straße wird ein Lärmschutzwall (Schallschutzbereich<br />

A) mit einer Höhe von 3,0 m über dem Straßenniveau festgesetzt. Dieser<br />

Schutzwall dient als aktiver Lärmschutz in unmittelbarer Nähe zu den Schallquellen<br />

der Straßen.<br />

Aufgrund der vorhandenen Schallausbreitungssituation mit langen Straßen in Verbindung<br />

mit einem großflächigen Einwirkungsbereich sind weitere aktive Schallschutzmaßnahmen<br />

wie z.B. eine Erhöhung des Lärmschutzwalles bzw. zusätzliche<br />

Lärmschutzwerke nicht umsetzbar. Deshalb sind in Ergänzung weitere passive<br />

Lärmschutzmaßnahmen <strong>zum</strong> Schutz der Aufenthalts- und Schlafräume der Wohnungen<br />

in den Baugebieten festgesetzt.<br />

Dies betrifft in Abhängigkeit von der jeweiligen lokalen Lärmbelastungssituation<br />

Festsetzungen zu erforderlichen Schalldämmmaßen an den Außenfassaden der<br />

Aufenthaltsräume von Wohngebäuden.<br />

Dazu wird für den südlichen Teil des Baugebietes WA 2 und den westlichen Teil<br />

des Baugebietes WA 5 ein Schallschutzbereich B mit der Einhaltung eines Schalldämm-Maßes<br />

von mindestens 35 dB der Außenfassaden festgesetzt. Dies gilt für<br />

alle zu den Lärmquellen gerichtete Gebäudefassaden.<br />

In den übrigen Baugebieten sind alle Außenfassaden mit einem Schalldämmaß von<br />

mindestens 30 dB zu realisieren. Damit wird gesichert, dass die Wohnruhe im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes entsprechend geschützt wird und die Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete eingehalten werden.<br />

Aufgrund der besonderen Anforderungen an das Ruhebedürfnis der Menschen in<br />

der Nacht in Verbindung mit den prognostizierten Lärmwerten werden für die Schlafräume<br />

fensterunabhängige Lüftungsmöglichkeiten festgesetzt. Dies betrifft alle Baugebiete<br />

mit Ausnahme der strassenabgewandten Fassadenseiten der Gebäude an<br />

der Krudenburger Strasse (Baugebiet WA 4), am Mössenbergweg (WA 3) sowie<br />

die Wohngebäude am Wohnhof A (Baugebiet WA 3). Hier werden die erforderlichen<br />

Orientierungswerte eingehalten. Das resultierende Schalldämm-Maß der Außenfassaden<br />

muß auch unter Berücksichtigung der Schalldämmung der Lüftungseinrichtung<br />

gewährleistet sein.<br />

Da durch geeignete Grundrissanordnung sowie bauliche Gestaltung ebenfalls<br />

Schallschutzeffekte erzielbar sind, diese jedoch erst im Rahmen der Objektplanung<br />

konkret erfolgen und aufgrund der Angebotsplanung nicht auf der Ebene des Bebauungsplanes<br />

festsetzbar sind, werden von den Festsetzungen Nr. 15, 16, 17<br />

und 18 Ausnahmen zugelassen. Die Ausnahmen setzen voraus, dass sie die gleichen<br />

Lärmschutzeffekte für die Wohnnutzung der Aufenthalts- und Schlafräume erzielen<br />

wie die festgesetzten Schalldämmaße und Lüftungseinrichtungen. Im Zuge<br />

des Baugenehmigungsverfahrens ist rechnerisch nachzuweisen, dass die Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 durch diese Maßnahmen eingehalten werden.<br />

22 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

7.13 Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen,<br />

Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung<br />

von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)<br />

Textliche Festsetzung Nr. 20:<br />

Gehölzliste<br />

Für die Gehölzpflanzungen in Flächen mit Festsetzungen nach § 9 Satz 1, Nr.<br />

20 sowie § 9, Satz 1, Nr. 25 BauGB werden ausschließlich Arten der nachfolgenden<br />

Liste (Auswahl der Liste des Kreises Wesel) verwendet. Soweit in<br />

den einzelnen Festsetzungen nicht anders beschrieben, muss der Abstand<br />

der Gehölze 1,50 m x 1,50 m betragen. Zu verwenden sind als Sortierung bei<br />

Sträuchern 100/150 (2x verpflanzt), bei Bäumen, (3x verpflanzt), Stammumfang<br />

16/18 cm. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten. Abgängige Exemplare<br />

gemäß Gehölzliste sind zu ersetzen.<br />

Bei Waldmantelpflanzungen ist Forstware zu verwenden. Es ist im Forstverband<br />

zu pflanzen.<br />

Gehölzliste Kreis Wesel (Auswahl)<br />

Gehölze<br />

Botanischer Name Deutscher Name<br />

Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />

Acer platanoides Spitzahorn<br />

Aesculus hippocastanum Roßkastanie<br />

Alnus glutinosa Erle<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Castanea sativa Eßkastanie<br />

Fagus sylvatica Rotbuche<br />

Juglans regia Walnuß<br />

Malus sylvestris Holzapfel<br />

Prunus avium Vogelkirsche<br />

Prunus padus Traubenkirsche<br />

Pyrus communis Wildbirne<br />

Quercus robur Stieleiche<br />

Quercus petrea Traubeneiche<br />

Salix alba Silberweide<br />

Salix fragilis Bruchweide<br />

Sorbus aria Mehlbeere<br />

Sorbus aucuparia Ebersche<br />

Taxus baccata Eibe<br />

Tilia cordata Winterlinde<br />

Tilia platyphyllos Sommerlinde<br />

Ulmus carpinifolia Feldulme<br />

Ulmus lavis Flatterulme<br />

Acer campestre Feldahorn<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Cornus mas Kornelkirsche<br />

Cornus sanguinea Hartriegel<br />

Corylus avellana Hasel<br />

Crataegus monogyna Weißdorn<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 23


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />

Ligustrum vulgare Liguster<br />

Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />

Mespilus germanica Mispel<br />

Prunus padus Traubenkirsche<br />

Prunus spinosa Schlehe<br />

Rhamnus cathartica Kreuzdorn<br />

Rhamnus frangula Faulbaum<br />

Ribes nigrum Johanisbeere<br />

Rosa canina Hundsrose<br />

Viburnum opulus Gemeiner Schneeball<br />

Textliche Festsetzung Nr. 21:<br />

Der Schallschutzbereich A (Lärmschutzwall) ist mit Ausnahme der im Baugebiet<br />

WA 1 gelegenen Flächen mit einem Flächenanteil von 20% Bäumen<br />

und 80% Sträuchern gemäß textlicher Festsetzung Nr. 20 zu bepflanzen.<br />

Die Bepflanzung des Lärmschutzwalles erfolgt mit einem Anteil von Bäumen und<br />

Sträuchern, die gemäß der festgesetzten Gehölzliste zu pflanzen sind. Dadurch wird<br />

eine entsprechende Mindestbegrünung des Lärmschutzwalles Pflanzung mit standortgerechten<br />

und gebietstypischen Gehölzen sichergestellt. Im <strong>Land</strong>schaftspflegerischenFachbeitrag<br />

<strong>zum</strong> Bebauungsplan wird für die Bepflanzung des Walles<br />

ein Pflanzschema empfohlen, das die pauschalen Flächenwerte der textlichen Festsetzung<br />

Nr. 20 in einen konkreten Pflanzvorschlag mit Bäumen und Sträuchern detailliert<br />

ausführt.<br />

Diese Festsetzung sichert eine ortsbildgerechte Einbindung des Lärmschutzwalles<br />

und eine gestalterische Aufwertung der prägenden Ortseingangssituation im Bereich<br />

der Dinslakener und Gahlener Straße. Darüber hinaus gewährleistet die Begrünung<br />

des Lärmschutzwalles einen zusätzlichen Sichtschutz der Wohnbebauung des Planungsgebietes<br />

gegenüber den Verkehrstrassen von Dinslakener und Gahlener<br />

Straße.<br />

Die Beschränkung der Gehölze auf standortgerechte und gebietstypische Arten<br />

stellt eine Mindestqualität als Lebensraum für die heimische Fauna sicher.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 22:<br />

Die nach § 9 Satz 1, Nr. 25 b BauGB festgesetzten Bäume sind dauerhaft<br />

gegenüber Schädigungen zu sichern. Aufgrund von Schädigungen abgängige<br />

Bäume sind gemäß Festsetzung Nr. 20 zu ersetzen.<br />

Alle nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB betroffenen Anpflanzungen werden im Bebauungsplan<br />

dauerhaft gesichert und ergänzt. Dies betrifft die Sicherung des vorhandenen<br />

Einzelbaumes an der Krudenburger Straße (Blutbuche bei Hausnummer 11)<br />

sowie die Baumgruppe von drei Eichen in der Nähe des Pumpenhauses. Ersatzpflanzungen<br />

sollen durch standortgerechte und gebietstypische Arten erfolgen.<br />

24 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

7.14 Gestalterische Festsetzungen – Örtliche Bauvorschriften<br />

(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW)<br />

Textliche Festsetzung Nr. 23:<br />

Im Baugebiet WA 4 ist eine Veränderung des natürlichen Böschungsprofils<br />

zur Krudenburger Strasse nur für zulässige Zufahrten der Grundstücke zulässig.<br />

Im Baugebiet WA 4 befindet sich eine natürliche Böschung entlang der östlichen und<br />

nördlichen Grenzen der Baugrundstücke an der Krudenburger Straße. Diese Böschung<br />

ist Teil des Baulandes und besitzt eine besondere Bedeutung für das Ortsbild.<br />

Sie prägt den öffentlichen Straßenraum im Übergangsbereich zur freien <strong>Land</strong>schaft.<br />

Eingriffe in die natürliche Oberfläche sind deshalb nur in zulässigem Umfang<br />

für die Herstellung von Grundstückszufahrten zulässig. Die Grundstückserschließung<br />

bleibt gesichert (s.a. Festsetzung Nr. 11).<br />

Textliche Festsetzung Nr. 24:<br />

In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 sind für Wohngebäude nur geneigte<br />

Dächer zulässig.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 25:<br />

Doppelhäuser sind mit einer einheitlichen Dachneigung und einheitlicher<br />

Farbgebung der Dacheindeckung auszuführen.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 26:<br />

Die Gesamtbreite der Dachaufbauten darf 1/2 der jeweiligen Trauflänge<br />

nicht überschreiten.<br />

Dachaufbauten oder Dacheinschnitte müssen einen Abstand von den freien<br />

Giebelseiten von mindestens 1,25 m einhalten. Die Errichtung von Dachaufbauten<br />

oder Dacheinschnitten im Bereich von Spitzböden (Geschoss über<br />

dem Dachgeschoss) ist unzulässig.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 27:<br />

In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 sind die Fassaden der Gebäude in<br />

Mauerwerk oder als verputzte Fassaden auszuführen. Mischformen sind zulässig.<br />

Im Bebauungsplan werden differenzierte Regelungen für die äußere Gestaltung der<br />

baulichen Anlagen getroffen. Es werden ortstypische Elemente entwickelt, die einen<br />

gestalterischen Mindeststandard für die Ausbildung der einzelnen Gebäude definieren<br />

und eine ortsbildgerechte Einbindung der neuen Bebauung sichern. Dabei wird<br />

aus städtebaulichen Gründen zwischen den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 und<br />

den Baugebieten WA 4 und WA 5 unterschieden.<br />

Die Baugebiete WA 1, WA 2 und WA 3 definieren städtebaulich die beiden Quartiersplätze.<br />

Zur Wahrung eines möglichst einheitlichen Erscheinungsbildes werden<br />

in diesen Baugebieten nur geneigte Dächer zugelassen (Festsetzung Nr. 24). Ebenso<br />

werden hier Festsetzungen über die äußere Gestalt der Fassaden getroffen, um<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 25


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

ein möglichst einheitliches äußeres Erscheinungsbild der prägenden Wohnhöfe zu<br />

erzielen (s.a. Festsetzung Nr. 27). Die Zulässigkeit von zwei verschiedenen Ausführungen<br />

sowie deren Mischformen sichert einen gestalterischen Freiraum der<br />

Einzelgebäude und gewährleistet eine ortsbildgerechte Einbindung der Einzelgebäude<br />

in den städtebaulichen Kontext innerhalb eines vorgegebenen Gestaltungsrahmens.<br />

Diese Anforderungen sind aus städtebaulicher Sicht für die Baugebiete WA 4 und<br />

WA 5 nicht gegeben. Hier sind aufgrund der städtebaulichen Situation als Straßenrandbebauung<br />

unterschiedliche bauliche Gestaltungsausführungen möglich, die individuell<br />

in Abhängigkeit von den Grundstücksanforderungen ausführbar sind (Übergang<br />

zur freien <strong>Land</strong>schaft bzw. zur vorhandenen Bebauung).<br />

Aus ortsgestalterischen Gründen sind in den Baugebieten, in denen Doppelhäuser<br />

zulässig sind (WA 1, WA 2, WA 3, WA 5) die Haushälften in selber Dachneigung<br />

und Farbgebung der Dachdeckung auszubilden, um <strong>zum</strong>indest doppelhausbezogen<br />

ein einheitliches Erscheinungsbild hinsichtlich der Gebäudekubatur zu sichern<br />

(Festsetzung Nr. 25).<br />

Die Festsetzung über Dachaufbauten (Festsetzung Nr. 26) betrifft alle Baugebiete.<br />

Sie sichern bestimmte Mindestanforderungen an die äußere Gestaltung von Dachaufbauten.<br />

Damit werden städtebaulich nicht erwünschte Gebäudekubaturen nicht<br />

zugelassen und ein einheitliches Erscheinungsbild im Hinblick auf das Ortsbild gesichert.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 28:<br />

Einfriedungen, die in einem Abstand von weniger als 5,00 m zu einer öffentlichen<br />

Verkehrsfläche errichtet werden, sind als natürliche Hecken oder als<br />

offene Holz- oder Metallzäune zu errichten. Der Öffnungsanteil muss über<br />

die gesamte Länge der Einfriedung gleichmäßig wenigstens 50 % betragen.<br />

Die maximale Höhe dieser Einfriedungen beträgt 0,80 m.<br />

Die Festsetzungen zur Einfriedung der Grundstücke betreffen die zu den öffentlichen<br />

Verkehrsflächen gerichteten Grundstücksseiten. Hier sind aus Gründen einer ortstypischen<br />

äußeren Erscheinung der Baugrundstücke bestimmte Gestaltanforderungen<br />

hinsichtlich Höhe und Ausbildung von Einfriedungen zu erfüllen. Damit wird ein möglichst<br />

einheitliches Erscheinungsbild in den ortsbildprägenden Vorgartenbereichen<br />

der Baugrundstücke erzielt.<br />

Textliche Festsetzung Nr. 29:<br />

Im Baugebiet WA 1 darf die Oberkante von Einfriedungen die Wallkrone<br />

nicht überschreiten.<br />

Diese Festsetzung sichert eine ortsbildgerechte Einfügung des Lärmschutzwalles.<br />

Hierdurch wird die Wallkrone als maßgebliche Bestimmungshöhe der Lärmschutzanlage<br />

für die Ortseingangssituation festgelegt. Beeinträchtigungen des Ortsbildes<br />

durch über die Wallkrone herausragende Einfriedungen („<strong>Stadt</strong>mauereffekt“) werden<br />

aus Gründen der Ortsgestaltung ausgeschlossen.<br />

26 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

7.15 Hinweise<br />

ARCHÄOLOGISCHE BODENFUNDE<br />

Im Plangebiet auftretende archäologische Bodenfunde sind der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> als<br />

Unterer Denkmalbehörde oder dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege Außenstelle<br />

Xanten, Gelderner Straße 3, 46509 Xanten unverzüglich mitzuteilen. Auf<br />

die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen wird in diesem<br />

Zusammenhang hingewiesen<br />

BERGBAU<br />

Das Planungsgebiet liegt im Bereich des untertägigen Bergbaus der Ruhrkohle<br />

Bergbau AG. Die Bauherren sind gehalten zwecks eventuell erforderlicher Anpassungs-<br />

und Sicherungsmaßnahmen mit der Deutschen Steinkohle AG Kontakt aufzunehmen<br />

(Deutsche Steinkohle AG, Postfach, 44620 Herne).<br />

KAMPFMITTELVERDACHT<br />

Eine Luftbildaufklärung zur Ermittlung der Existenz von Kampfmitteln wurde durchgeführt<br />

und war negativ. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel<br />

im Boden vorhanden sind. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist umgehend das<br />

Ordnungsamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> bzw. der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung<br />

in Düsseldorf zu benachrichtigen.<br />

VERSICKERUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER<br />

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

NRW zur Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 51a <strong>Land</strong>eswassergesetz<br />

vom 18.5.1998 wird darauf hingewiesen, dass zwischen Versickerungsanlagen und<br />

Grundstücksgrenzen ausreichende Abstände eingehalten werden müssen, um Vernässungsschäden<br />

zu vermeiden. Der Mindestabstand zwischen einer Versickerungsanlage<br />

und unterkellerten Gebäuden ohne wasserdichte Ausbildung beträgt<br />

gemäß Runderlass mindestens 6,0 m. Bei unterkellerten Gebäuden, die diesen Abstand<br />

nicht einhalten, ist zu empfehlen, den Keller gegen drückendes Wasser zu sichern.<br />

RICHTFUNK<br />

Aufgrund vorhandener Richtfunkstrecken ist die Verwendung von Baugeräten bis zu<br />

einer Höhe von maximal 40,00 m über Grund zulässig.<br />

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG<br />

Die Darstellungen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages sind Bestandteil des<br />

Bebauungsplanes.<br />

Die o.a. Hinweise informieren über bestimmte Sachverhalte, die aufgrund von Vorgaben<br />

einiger Träger öffentlicher Belange aufgenommen wurden und die ergänzende<br />

Detailangaben zu bestimmten planungsrelevanten Themen beinhalten. Die Hinweise<br />

sind planungsrechtlich nicht relevant. Sie sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />

im Einzelfall einzubinden.<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 27


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

C AUSWIRKUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES<br />

8 Auswirkungen auf den Verkehr<br />

Die Erschließung des Planungsgebietes wird durch folgende Maßnahmen gesichert:<br />

Der Großteil des Baugebietes wird über Stichstraßen an das vorhandene Straßennetz<br />

angebunden. Die Stichstraßen erschließen ausschließlich die angrenzenden<br />

Wohnbereiche, so dass hier nur Anliegerverkehre entstehen. Ein Durchgangsverkehr<br />

durch das gesamte Planungsgebiet ist nicht möglich. Durch dieses Erschließungssystem<br />

wird das Verkehrsaufkommen innerhalb des Planungsgebietes wohnungsverträglich<br />

aufgeteilt. So entstehen drei unterschiedliche Stichstraßenerschließungen:<br />

Mühlenwinkel (Wohnhof B), Mühlenhof (Wohnhof A) sowie Stichstraße<br />

mit Wendeanlage am Mössenbergweg. Die Zufahrtsstraßen sind mit einem<br />

Querschnitt von 4.75 m auf die Wohnnutzung zugeschnitten und als Mischfläche<br />

geplant.<br />

Mühlenwinkel und Mühlenhof sollen als Mischflächen ausgebildet werden, so dass<br />

eine attraktive Nutzung der Höfe als Wohnhöfe sichergestellt wird. In die Gestaltung<br />

der Wohnhöfe sind weitere öffentliche Stellplätze als Besucherstellplätze, sowie<br />

Aufenthalts- und Spielflächen vorgesehen. Ebenso sollten die Wohnhöfe im Zuge<br />

der weiteren Planung mit Bäumen begrünt werden. Die Gestaltung der Wohnhöfe ist<br />

nicht Gegenstand der planungsrechtlichen Festsetzungen.<br />

Im Falle von Leitungshavarien oder anderen Notlagen sind für die beiden Wohnhöfe<br />

Mühlenwinkel und Mühlenhof so genannte Bypasslösungen vorgesehen, die eine<br />

zweite Erschließung sicherstellen. Das betrifft <strong>zum</strong> einen die Möglichkeit, den Fußweg<br />

zwischen den beiden Wohnhöfen im Notfall als Erschließung zu nutzen. Er ist<br />

mit 3,50 Breite ausreichend bemessen (Not-Rettungsfahrten). Zum Zweiten besteht<br />

die Möglichkeit, den Mühlenwinkel über die südlich gelegne Parkplatzfläche im Havariefall<br />

an den Mössenbergweg anzubinden (Breite 3,50 m) und damit die Erschließung<br />

zu sichern.<br />

Die Stichstraße am Mössenbergweg erschließt das Baugebiet WA 5. Sie mündet in<br />

eine Wendeanlage Typ 3 (EAE 85/95), die eine Wendemöglichkeit für ein Müllfahrzeug<br />

sichert. Die Erschließung der östlich und südlich angrenzenden Baugrundstücke<br />

erfolgt über Privatwege, die mit einer Breite von 3,50 m ausreichend für Rettungs-<br />

und Notfahrzeuge bemessen sind. Diese Stiche werden über ein Gehr- Fahrund<br />

Leitungsrecht zugunsten der Anlieger im Bebauungsplan gesichert.<br />

Der Mössenbergweg wird von der Dinslakener Straße abgebunden. Für den fließenden<br />

Verkehr wird diese Verbindung geschlossen. Die Anbindung an die Dinslakener<br />

Straße bleibt für Fußgänger gesichert. Damit sind weitere Entlastungseffekte<br />

für den Mössenbergweg verbunden (z.Z. Umfahrung der Ampel Alte Weseler<br />

Strasse/Dinslakener Straße) sowie eine Verbesserung der Verkehrssicherheit auf<br />

der Dinslakener Straße (Wegfall des Einmündungsverkehrs).<br />

Die Krudenburger Straße erhält einen Fußweg, der sich parallel der östlichen und<br />

nördlichen Baulandgrenzen bis <strong>zum</strong> Bauhof erstreckt. Damit wird eine sichere Fußwegeführung<br />

auf der Krudenburger Straße erzielt (Bauhof). Die Fahrbahn wird aufgrund<br />

der Sammelstraßenfunktion und zur Sicherung des Bauhof-Verkehrs mit einem<br />

Querschnitt von 5,50 m geplant (Begegnungsverkehr Bauhof). Zusätzlich sind an<br />

den östlichen und nördlichen Fahrbahnseiten öffentliche Stellplätze vorgesehen. Die<br />

Standorte hierfür ergeben sich aus den angrenzenden Nutzungen.<br />

Der resultierende Gesamtquerschnitt der Krudenburger Straße von 9,30 m Breite<br />

wird im Bebauungsplan als Verkehrsfläche gesichert.<br />

28 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

9 Auswirkungen auf die Ver- und Entsorgung<br />

Zur Sicherung der Entsorgung wurde vom Ingenieurbüro Patt GmbH eine entsprechende<br />

Planung vorgelegt und mit den Grundstückseigentümern und der <strong>Gemeinde</strong><br />

abgestimmt. Folgende Maßnahmen sind zur Umsetzung der Planung erforderlich:<br />

Straßenentwässerung<br />

Die Entwässerung der Straßen erfolgt für die beiden Wohnhöfe (Mühlenwinkel und<br />

Mühlenhof) in einem offenen Rinnensystem. Das Oberflächenwasser des Mühlenhofes<br />

wird über den Fußweg in das Rinnensystem des Mühlenwinkels überführt.<br />

Die Führung erfolgt über Teilflächen des Quartiersplatzes in einer offenen Rinne oder<br />

in einem Graben. Sie ist hier als Gestaltungs- und Spielelement in die Platzgestaltung<br />

integrierbar. In der nordwestlichen Ecke des Mühlenwinkelns befindet sich ein<br />

Einlaufschacht. Von dort wird das Wasser unterirdisch bis zur Versickerungsanlage<br />

weitergeleitet. Diese Anlage befindet sich nördlich des Baugebietes WA 1. Sie verfügt<br />

wie bereits in der vorhergehenden Planung über einen dauerbespannten Bereich<br />

(Zisterne) und einen anschließenden Versickerungsbereich. Diese Flächen<br />

werden im Bebauungsplan als Flächen für die Entsorgung gesichert. Sie sind und ist<br />

mit etwa 1.320 qm Gesamtfläche ausreichend bemessen, so dass optional weitere<br />

(vordere) Dachflächen von Gebäuden am Mühlenwinkel und Mühlenhof angeschlossen<br />

werden können.<br />

Die Straßenentwässerung im Bereich des Baugebietes WA 5 erfolgt in zwei Versickerungsmulden<br />

von insgesamt ca. 90 qm Größe. Diese Mulden befinden sich im<br />

Kern der Wendeanlage sowie im angrenzenden Parkplatz- und Grünstreifen.<br />

Schmutzwasserentsorgung<br />

Die Schmutzwasserentsorgung des Planungsgebietes erfolgt über neue Leitungsnetze,<br />

die im Mössenbergweg an den vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen<br />

werden. Im Bereich der Krudenburger Straße ist aus Kapazitätsgründen<br />

der Neubau eines Schmutzwasserkanals erforderlich. Der vorhandene Mischwasserkanal<br />

und der Entlastungskanal können die zusätzlichen Kapazitäten nicht mehr<br />

aufnehmen.<br />

Die Leitungsnetze liegen innerhalb der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung.<br />

Sie verlaufen bis zur Pumpstation an der Krudenburger Straße und werden<br />

von dort in die Kläranlage weitergeleitet.<br />

Leitungsrechte<br />

Die Anschlussleitung der Straßenentwässerung vom Mühlenwinkel bis zur Versickerungsanlage<br />

führt über private Baulandflächen (Baugebiet WA 1)und wird mit einem<br />

Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers gesichert. Das gleiche gilt für<br />

die Stichstrassen, die von der Wendeanlage im Baugebiet WA 5 die östlich und<br />

südlich gelegenen Baugrundstücke erschließen. Hier gilt das Leitungsrecht für sämtliche<br />

Versorgungsträger.<br />

Die vorhandene Schmutzwasser-Druckrohrleitung Buchholtwelmen quert das Planungsgebiet<br />

im Bereich der Versickerungsanlage. Die Trasse wird ebenfalls über ein<br />

Leitungsrecht gesichert. Die Überdeckung beträgt Im Bereich der Versickerungsanlage<br />

etwa 1,0 m bis zur Sohle und ist ausreichend bemessen.<br />

Regenwasserversickerung<br />

Die Oberflächenwasser auf den privaten Grundstücksflächen sind gemäß § 51 a<br />

WHG NRW auf den Grundstücken zu versickern. Hierfür liegen zwei gebietsbezo-<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 29


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

gene Erlaubnisse <strong>zum</strong> Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Plangebiet 37,<br />

Mössenbergweg in das Grundwasser sowie in den <strong>Hünxe</strong>r Bach vor.<br />

10 Auswirkungen auf die Umwelt / Eingriffsbilanzierung<br />

Mit der Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Auswirkungen<br />

auf die Umwelt zu erwarten:<br />

• Verlust der natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung, Verdichtung;<br />

• Veränderung des Reliefs;<br />

• Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes durch Versiegelung;<br />

• Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch Verdichtung;<br />

• Verlust klimatisch kleinräumig wirksamer Vegetationsstrukturen;<br />

• Verlust von Vegetationsstrukturen mit Funktionen für die Tier- und Pflanzenwelt<br />

durch die Errichtung von Gebäuden, Straßen o. ä.;<br />

• Beeinträchtigung der angrenzenden Vegetationsstrukturen während der Bauphase.<br />

Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

Durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen können die Auswirkungen der<br />

Vorhaben auf die Umwelt reduziert werden:<br />

• Schutz und Sicherung des Baumbestandes (drei Eichen und eine Rotbuche) sowie<br />

der angrenzenden Vegetationsstrukturen (Gehölze in den Gärten Gehölzstrukturen<br />

in den angrenzenden Flächen);<br />

• Beschränkung der versiegelten Flächen;<br />

• Verwendung wasserdurchlässiger Beläge bzw. Entwässerung der anfallenden<br />

Oberflächenwässer in die belebte Bodenschicht bzw. im Bereich des Baugebietes;<br />

• Entfernung der Vegetationsstrukturen außerhalb der Vegetationsperiode;<br />

• Schutz und Sicherung des Oberbodens, fachgerechte Lagerung in Mieten;<br />

• Vermeidung von Verunreinigungen des Grundwassers und des Bodens;<br />

• Beachtung des Standes der Technik wie beispielsweise der einschlägigen DIN-<br />

Regelungswerke;<br />

• ortstypische Bauweise;<br />

• Anlage eines bepflanzten Lärmschutzwalles statt einer Lärmschutzwand;<br />

• Berücksichtig der Geländemorphologie.<br />

Verbleibende erhebliche Umweltauswirkungen<br />

Nach Berücksichtigung der beschriebenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

verbleiben folgende erhebliche Umweltauswirkungen, die zu kompensieren<br />

sind:<br />

• kleinräumige Reliefveränderungen;<br />

• Verlust von Acker- und Brachflächen sowie einer Gehölzfläche im Nordwesten<br />

des Plangebietes;<br />

• Versiegelung.<br />

Verbleibender Eingriff<br />

Insgesamt entsteht durch den Eingriff ein Kompensationsbedarf von 15.764 qm.<br />

Davon werden im Plangebiet 6.948 qm realisiert. Es handelt sich um den mit heimischen<br />

und standortgerechten Gehölzen bepflanzten Lärmschutzwall zur Dinslakener<br />

Straße, die Fläche für die Versickerung des Oberflächenwassers sowie die Gartenflächen.<br />

Hierbei handelt es sich jedoch nicht um besondere Maßnahmen für Natur-<br />

30 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

schutz und <strong>Land</strong>schaftspflege. Extern sind zusätzlich 8.835 qm zu kompensieren.<br />

Da im Plangebiet nur sehr kleinflächige, zusätzliche Maßnahmen für Naturschutz und<br />

<strong>Land</strong>schaftspflege möglich sind, deren Sinn aufgrund von Randbeeinträchtigungen<br />

und Verinselung unter Umständen in Frage zu stellen ist, erfolgt die Kompensation<br />

dieses Defizites auf zwei externen Flächen:<br />

Kompensationsfläche A: Auf der Grünlandfläche in der „<strong>Hünxe</strong>r Heide“ (Gemarkung<br />

<strong>Hünxe</strong>, Flur 3) sollen die Feuchtwiesenflächen erhalten bleiben und durch Aufhebung<br />

der Drainage, Ausheben von Blänken und Nutzungsextensivierung aufgewertet<br />

werden. Zum Wald wird ein Waldmantel entwickelt.<br />

Kompensationsfläche B: Auf einer Ackerfläche im <strong>Hünxe</strong>r Wald (Gemarkung <strong>Hünxe</strong>,<br />

Flur 14) am Gartroper Mühlenbach werden die bachbegleitenden Gehölze ergänzt,<br />

ein Waldmantel <strong>zum</strong> vorhandenen Wald entwickelt und zu den angrenzenden landwirtschaftlichen<br />

Flächen Hecken angelegt. Die Ackerfläche soll der Bracheentwicklung<br />

überlassen werden.<br />

Damit ist der Eingriff in Natur und <strong>Land</strong>schaft ausgeglichen.<br />

Zusammenfassende Darstellung der Eingriffe und Kompensation<br />

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 37 besteht überwiegend aus Acker- und<br />

Bracheflächen. Am nordöstlichen Rand ist eine Gehölzinsel vorhanden. Daran<br />

schließt sich an der Straße eine prägende Baumgruppe aus drei Stieleichen an. Einzelne<br />

ältere Gebäude mit größeren Gartenflächen, teilweise intensiv genutzt und<br />

stark versiegelt, teilweise mit älterem Gehölzbestand und größerem Strukturreichtum,<br />

sind in die Acker- und Bracheflächen eingestreut. Prägend ist eine Rotbuche zur<br />

Straße hin im Garten des Hauses Nr. 11.<br />

Die Plangebietsfläche liegt in einer Insellage zwischen Dinslakener Straße, Gahlener<br />

Straße und der zusammenhängenden Bebauung der Ortslage <strong>Hünxe</strong>. Sie unterliegt<br />

damit Randbeeinträchtigungen. Mit der Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

sind negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu erwarten. Es<br />

handelt sich vor allem um die Versiegelung mit den Auswirkungen auf den Boden-<br />

Wasserhaushalt sowie der Verlust der Vegetationsstrukturen. Durch Vermeidungsund<br />

Verminderungsmaßnahmen wie die Reduzierung der Versieglung, die Versickerung<br />

des anfallenden Oberflächenwassers vor Ort, der Anlage des Lärmschutzwalles<br />

mit einer Bepflanzung aus standortgerechten, heimischen Gehölzen<br />

sowie dem Erhalt der prägenden Einzelbäume werden die Auswirkungen auf Natur<br />

und <strong>Land</strong>schaft minimiert. Da im Plangebiet Maßnahmen für Natur und <strong>Land</strong>schaft<br />

nur kleinflächig und mit dem Risiko hoher Randflächenbelastungen realisiert werden<br />

können, erfolgt eine externe Kompensation des Defizites auf zwei Flächen durch<br />

Pflanzungen von Gehölzstreifen, Anlage von Blänken sowie die Extensivierung von<br />

Acker- und Grünlandflächen. Diese Maßnahmen dienen zur Erhöhung der Strukturvielfalt<br />

mit positiven Auswirkungen auf den Naturhaushalt.<br />

Insgesamt ist damit der Eingriff in Natur und <strong>Land</strong>schaft sowie das <strong>Land</strong>schaftsbild,<br />

der durch die Realisierung des Bebauungsplanes entsteht, kompensiert.<br />

11 Auswirkungen auf den Immissionsschutz<br />

Zur Ermittlung, Bewertung und Minderung der Lärmbelastungen des Planungsgebietes<br />

wurde auf der Grundlage des veränderten Gestaltplanes eine Schallimmissionsprognose<br />

durch das Institut für Schalltechnik, Raumakustik, Wärmeschutz, Dr.-<br />

Ing. Klapdohr GmbH Düsseldorf durchgeführt. Die Bearbeitung erfolgte nach DIN<br />

18005 (Schallschutz im Städtebau), Beiblatt 1. Gegenstand der Untersuchung war:<br />

- die Untersuchung der Schallquellen der Umgebung<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 31


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

- die Abschätzung der entstehenden Emissionspegel<br />

- die rechnerische Ermittlung der voraussichtlichen Schallimmissionsbelastung<br />

- die Entwicklung von geeigneten Lärmschutzmaßnehmen<br />

- die Ausarbeitung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen für die geplante Nutzung<br />

als Wohngebiet.<br />

Für die einzelnen Emittenten wurden getrennte Berechnungen durchgeführt. Das bezieht<br />

sich auf die Ermittlung der Lärmbelastungen aus dem Straßenverkehr, dem<br />

Gewerbelärm, den Emissionen der Stellplatzanlage des Neubaus an der Alten Weseler<br />

Straße und auf die Emissionen des gemeindlichen Bauhofes an der Krudenburger<br />

Straße. Insgesamt wurden auf der Grundlage des Gestaltplanes für 32 Immissionsorte<br />

im Planungsgebiet die entsprechenden Lärmbelastungen aus dem<br />

Gewerbelärm und Verkehrslärm ermittelt.<br />

Im Ergebnis der Untersuchung ist folgendes festzuhalten:<br />

- die Orientierungswerte der DIN 18005 (55 dB(A)/ 40dB(A))werden durch die Beurteilungspegel<br />

des Gewerbelärms an allen Immissionsorten des Planungsgebietes<br />

am Tag und in der Nacht eingehalten<br />

- die Tages-Orientierungswerte (55 dB(A)) werden durch die Beurteilungspegel des<br />

Verkehrslärms im Wesentlichen eingehalten oder nur geringfügig überschritten (ca. +<br />

2 dB(A))<br />

- die Nachtwerte ( 45 dB(A)werden durch die Beurteilungspegel des Verkehrslärms<br />

erheblich überschritten (bis zu 4,7 dB(A))<br />

- das Plangebiet wird trotz des Lärmschutzwalles in erster Linie durch den Verkehrslärm<br />

von Dinslakener Straße und Gahlener Straße beeinflusst, diese wirken<br />

sich großflächig auf das Plangebiet aus<br />

- aufgrund er Schallausbreitungssituation (lange Straßen, großflächiger Einwirkungsbereich)<br />

sind weitere aktive Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. eine Erhöhung<br />

des Lärmschutzwalles nicht umsetzbar<br />

- in der Folge sind deshalb passive Lärmschutzmaßnahmen <strong>zum</strong> Schutz der Aufenthaltsräume<br />

der Wohnungen erforderlich.<br />

Hierzu werden folgende Vorschläge gemacht:<br />

- Festsetzung von resultierenden Schalldämm-Maßen der Außenbauteile von mindestens<br />

35 dB für die Teile der Baugebiete WA 2 und WA 5, deren Fassaden zu<br />

Dinslakener Straße und Mössenbergweg gerichtet sind<br />

- Festsetzung von resultierenden Schalldämm-Maßen der Außenbauteile von mindestens<br />

30 dB für alle anderen Baugebiete im Geltungsbereich<br />

- Ausführung von fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen für alle Schlafräume in<br />

den lärmbetroffenen Bereichen<br />

- Hinweise zur Überprüfung der Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Ausführungsplanung.<br />

Auf der Grundlage der Gutachtervorschläge wurden für den Bebauungsplan textliche<br />

Festsetzungen entwickelt, die in Inhalt und Formulierung in Abstimmung mit dem<br />

Lärmschutzgutachter erarbeitet wurden. Diese Festsetzungen sind als Flächen für<br />

besondere Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

sowie bauliche und sonstige technische Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen Bestandteil des Bebauungsplanes (Nr. 15-<br />

Nr.19).<br />

32 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

12 Haushaltsrechtliche Auswirkungen<br />

Es ist beabsichtigt, die Erschließungsmaßnahmen mit der ConceptBau GmbH vertraglich<br />

zu regeln. Im Rahmen der äußeren Erschließung (Krudenburger Straße)<br />

werden hierbei für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> anteilige Kosten entstehen, die jedoch derzeit<br />

nicht bezifferbar sind.<br />

13 Bodenordnende Maßnahmen<br />

Bodenordnende Maßnahmen sind, soweit derzeit erkennbar, nicht erforderlich.<br />

14 Flächenbilanz<br />

Summe Geltungsbereich 42.955 qm 100 %<br />

Allgemeines Wohngebiet, davon<br />

- WA 1<br />

- WA 2<br />

- WA 3<br />

- WA 4<br />

- WA 5<br />

30.040 qm<br />

4.380 qm<br />

6.140 qm<br />

8.400 qm<br />

7.840 qm<br />

3.280 qm<br />

69,9 %<br />

Verkehrsflächen 3.660 qm 8,5 %<br />

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung,<br />

davon<br />

- verkehrsberuhigter Bereich<br />

- Quartiersplätze<br />

- Öffentliche Stellplätze<br />

- Fuß- und Radweg<br />

Flächen für die Abwasserbeseitigung,<br />

davon<br />

- Versickerungsanlage Straßenentwässerung,Teilentwässerung<br />

Dachflächen<br />

- Pumpenanlage Abwasserversorgung<br />

Flächen für besondere Anlagen <strong>zum</strong><br />

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen,<br />

Lärmschutzwall<br />

Flächen und Maßnahmen <strong>zum</strong><br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Natur und <strong>Land</strong>schaft, davon<br />

- Geltungsbereich B:<br />

- Geltungsbereich C:<br />

5.180 qm<br />

1.170 qm<br />

3.530 qm<br />

310 qm<br />

170 qm<br />

1.520 qm<br />

1.320 qm<br />

200 qm<br />

2.555 qm<br />

+ 715 qm<br />

auf Bauland (WA 1)<br />

17.000 qm<br />

10.000 qm<br />

7.000 qm<br />

12,1 %<br />

3,5 %<br />

6,0 %<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong> 33


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

B-Plan Nr. 37 "Mühlenwinkel "<br />

<strong>Begründung</strong> 09. Januar 2006<br />

TEIL D VERFAHREN<br />

Bis <strong>zum</strong> Juni 2005 wurden folgende Verfahrensschritte durchgeführt:<br />

- frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 10.1.200 bis <strong>zum</strong> 10.2.2000<br />

- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 28.11.1999<br />

- Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung<br />

und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Offenlagebeschluss:<br />

5.4.2001<br />

- Offenlage vom 20.12.2001 bis <strong>zum</strong> 25.1.2002<br />

- Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der Offenlage und Beschluss<br />

der erneuten Offenlage: 9.2.2005<br />

- erneute öffentliche Auslegung vom 18.3.2005 bis <strong>zum</strong> 4.4.2005<br />

TEIL E ANLAGEN<br />

1 ÜBERSICHT ÜBER DIE FLURSTÜCKE<br />

Flur Flurstück Fläche in qm<br />

Geltungsbereich A<br />

1 45 (z.T.) 1.487<br />

5 49 630<br />

5 111 558<br />

5 222 861<br />

5 273 11861<br />

5 278 307<br />

5 342 1.126<br />

5 343 1.064<br />

5 354 593<br />

5 516 900<br />

5 517 900<br />

5 540 (z.T.) 295<br />

5 541 (z.T.) 163<br />

5 543 2.178<br />

5 544 844<br />

5 545 3.700<br />

5 546 6.725<br />

5 570 5.015<br />

5 577 359<br />

5 578 1.060<br />

6 215 2.285<br />

Gesamt 42.911<br />

Geltungsbereich B<br />

3 132 7.000<br />

Geltungsbereich C<br />

14 14 (z.T.) 10.000<br />

34 <strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong>


VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ VOR<br />

SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN<br />

A<br />

B<br />

Umgrenzung der Flächen für besondere<br />

Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz<br />

vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

Schallschutzbereich A: Lärmschutzwall<br />

- siehe auch textliche Festsetzungen Nr. 15<br />

Umgrenzung der Flächen für besondere<br />

Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz<br />

vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

Schallschutzbereich B: passive<br />

Schallschutzmaßnahmen<br />

- siehe auch textliche Festsetzungen Nr. 16<br />

ANPFLANZUNGEN UND<br />

ERHALTUNGSBINDUNGEN<br />

Umgrenzung von Flächen <strong>zum</strong><br />

Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern<br />

und sonstigen Bepflanzungen<br />

zu erhaltender Einzelbaum<br />

SONSTIGE PLANZEICHEN<br />

Grenze des räumlichen<br />

Geltungsbereiches<br />

Abgrenzung unterschiedlicher<br />

Nutzungen<br />

Textliche Festsetzungen<br />

Art der baulichen Nutzung<br />

1. Die in § 4 (2) Ziffern 2 und 3 BauNVO genannten, allgemein<br />

zulässigen Nutzungen<br />

- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und<br />

sportliche Zwecke,<br />

- Schank- und Speisewirtschaften<br />

sind gem. § 1 (5) BauNVO nicht Bestandteil dieses<br />

Bebauungsplanes.<br />

2. Die in § 4 (3) Ziffern 1, 3, 4 und 5 BauNVO genannten<br />

ausnahmsweise zulässigen Nutzungen<br />

- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

- Anlagen für Verwaltungen,<br />

- Gartenbaubetriebe und<br />

- Tankstellen<br />

sind gem. § 1 (6) Ziffer 1 BauNVO nicht Bestandteil dieses<br />

Bebauungsplanes.<br />

Maß der baulichen Nutzung<br />

3. In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3, WA 5 wird die Oberkante<br />

der fertigen Erdgeschossfußbodendecke (OKE) auf eine Höhe von<br />

maximal 0,60 m über der Oberkante der vorderseitig gelegenen<br />

Verkehrsfläche, gemessen in Grundstücksmitte festgesetzt.<br />

4. Im Baugebiet WA 4 wird die Oberkante der fertigen<br />

Erdgeschossfußbodendecke (OKE) auf eine Höhe von maximal 0,60<br />

m über dem bestehenden Geländeniveau, gemessen in<br />

Grundstücksmitte festgesetzt.<br />

5. Die in den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3, WA 4, WA 5 als<br />

Höchstgrenze festgesetzten Trauf- und Firsthöhen beziehen sich<br />

auf die Oberkante der fertigen Erdgeschossfußbodendecke (OKE).<br />

Bauweise/überbaubare Grundstücksflächen<br />

6. In allen Baugebieten ist eine Überschreitung der<br />

straßenabgewandten Baugrenzen durch Wintergärten oder<br />

Anbauten um max. 2.0 m auf einer Länge von insgesamt 6,0 m<br />

ausnahmsweise zulässig.<br />

Grundstücksgrößen/höchstzulässige Zahl der<br />

Wohnungen<br />

7. Für die folgenden Baugebiete wird die Mindestgröße der<br />

Baugrundstücke wie folgt festgesetzt:<br />

Baugebiet Mindestgröße für Baugrundstücke mit Einzelhäusern<br />

WA 2 360 qm<br />

WA 3 450 qm<br />

WA 4 450 qm<br />

Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen<br />

8. Nebenanlagen sind in allen Baugebieten nur innerhalb der<br />

überbaubaren Grundstücksflächen und hinter den<br />

straßenabgewandten Baugrenzen bis zu einer Größe von höchstens<br />

30 qbm zulässig. Von öffentlichen Straßenverkehrsflächen müssen<br />

sie einen Abstand von 3,0 m einhalten.<br />

9. Im Baugebiet WA 1 sind Nebenanlagen innerhalb des<br />

Schallschutzbereiches A nicht zulässig.<br />

10. Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der Baugrenzen und<br />

der gesondert gekennzeichneten Flächen zulässig. Garagen sind mit<br />

einem Mindestabstand von 5,0 m von der vorderen<br />

Grundstücksgrenze zu errichten. Stellplätze sind nur innerhalb der<br />

Baugrenzen und der gesondert gekennzeichneten Flächen sowie vor<br />

Garagen zulässig.<br />

11. Im Baugebiet WA 4 sind je Baugrundstück höchstens zwei<br />

Grundstückszufahrten mit einer Breite von höchstens 3,5 m<br />

zulässig.<br />

Zahl der Wohnungen<br />

12. In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 und WA 5 ist in<br />

Hausgruppen und Doppelhaushälften je Wohngebäude nur eine<br />

Wohneinheit zulässig.<br />

In den Baugebieten WA 2, WA 3 und WA 4 sind in Einzelhäusern je<br />

Wohngebäude höchstens zwei Wohneinheiten zulässig.<br />

Flächen und Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />

<strong>Land</strong>schaft<br />

13. Die festgesetzten Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Natur und <strong>Land</strong>schaft werden dem<br />

Geltungsbereich A als Ersatzflächen zugeordnet und sind wie folgt<br />

zu bepflanzen:<br />

13.1 GELTUNGSBEREICH B<br />

Entlang des Gartroper Mühlenbaches ist ein bachbegleitender<br />

Gehölzstreifen in einer Breite von mindestens 5 m zu entwickeln.<br />

Zum Kiefernwald im Südosten und Südwesten ist ein 8 m breiter<br />

Waldmantel zu entwickeln. Es sind 70 % Sträucher und 30 % Bäume<br />

zu pflanzen.<br />

Im Norden ist eine zweireihige, freiwachsende Hecke zu pflanzen. Es<br />

sind mindestens 5 % Bäume zu pflanzen. Der Abstand der Gehölze<br />

untereinander beträgt 1 m.<br />

Die durch die Gehölze begrenzte Fläche ist der natürlichen<br />

Sukzession zu überlassen. In den ersten beiden Jahren ist die Fläche<br />

pro Jahr zweimal zu mähen und das Mahdgut ist abzutransportieren.<br />

Danach ist die Fläche im Abstand von 5 Jahren zu mähen und das<br />

Mahdgut ist abzutransportieren.<br />

13.2 GELTUNGSBEREICH C<br />

Die Feuchtwiesenfläche im nördlichen Bereich ist zu erhalten. Die<br />

vorhandene Drainage ist aufzuheben.<br />

Es sind im südlichen Bereich zwei Blänken von jeweils 100 qm ohne<br />

Bachanschluss anzulegen. Die maximale Tiefe der Blänken darf nicht<br />

mehr als 20 cm betragen. Der Aushub ist auf der bachabgewandten<br />

Seite aufzubringen. Die Aufschüttung sollte weniger als 1 m<br />

betragen. Die Böschungen sind flacher als 1:3 auszuführen.<br />

Vorhandene Gehölze dürfen nicht durch Bodenaushub überschüttet<br />

werden.<br />

An der südöstlichen Seite ist ein 8 m breiter Waldmantel zu<br />

entwickeln. Es sind 70 % Sträucher und 30 % Bäume zu pflanzen.<br />

Die Pflanzung erfolgt im Forstverband. Zu verwenden ist Forstware.<br />

Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten. Abgängige Exemplare sind<br />

zu ersetzen.<br />

An der südöstlichen Seite ist ein 8 m breiter Waldmantel zu<br />

entwickeln. Es sind 70 % Sträucher und 30 % Bäume zu pflanzen.<br />

Die Pflanzung erfolgt im Forstverband. Zu verwenden ist Forstware.<br />

Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten. Abgängige Exemplare sind<br />

zu ersetzen.<br />

Flächen für Gemeinschaftsanlagen<br />

14. Gemäß § 21a (2) BauNVO sind die Flächenanteile der<br />

Gemeinschaftsanlagen im Baugebiet WA 1 den Grundstücksflächen<br />

zuzurechnen.<br />

Flächen für besondere Anlagen und<br />

Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen sowie bauliche und<br />

sonstige technische Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz<br />

vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

15. Gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB ist parallel zur Dinslakener Straße<br />

und Gehlener Straße ein 3,0 m hoher Lärmschutzwall zu errichten<br />

(Schallschutzbereich A). Bezugspunkte der Wallhöhe sind die<br />

Oberkanten der Fahrbahnen von Dinslakener Strasse und Gahlener<br />

Strasse.<br />

16. Im Schallschutzbereich B (Lärmpegelbereich III) müssen die<br />

Außenbauteile der Aufenthaltsräume von Wohngebäuden, deren<br />

Fassadeseiten zur Dinslakener Straße und <strong>zum</strong> Mössenbergweg<br />

gerichtet sind ein bewertetes Schalldämmmaß (resultierendes<br />

Schalldämmmaß des gesamten Außenbauteils) gemäß DIN 4109 von<br />

mindestens 35 dB aufweisen.<br />

17. In allen Baugebieten - mit Ausnahme der Fassadenseiten gemäß<br />

textlicher Festsetzung Nr. 16 - (Lärmpegelbereiche (I + II) müssen<br />

die Außenbauteile der Aufenthaltsräume von Wohngebäuden ein<br />

bewertetes Schalldämmmaß (resultierendes Schalldämmmaß des<br />

gesamten Außenbauteils) gemäß DIN 4109 von mindestens 30 dB<br />

aufweisen.<br />

18. In allen Baugebieten - mit Ausnahme der strassenabgewandten<br />

Fassaden der Wohngebäude an der Krudenburger Strasse und am<br />

Mössenbergweg in den Baugebieten WA 3 und WA 4 sowie der<br />

Wohngebäude am Wohnhof A im Baugebiet WA 3 - sind<br />

Schlafräume mit schallgedämmten Belüftungsmöglichkeiten<br />

(fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen) auszustatten.<br />

19. Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB sind Ausnahmen zulässig, wenn im<br />

Einzelfall nachgewiesen wird, dass die Orientierungswerte der DIN<br />

18005 vor den Fenstern der Wohn-, Aufenthalts- und Schlafräume<br />

durch geeignete Grundrissanordnung oder andere<br />

Schallschutzmaßnahmen eingehalten werden.<br />

Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für<br />

Bepflanzungen und für die Erhaltung von<br />

Bäumen<br />

20. Gehölzliste<br />

Für die Gehölzpflanzungen in Flächen mit Festsetzungen nach § 9<br />

Satz 1, Nr. 20 sowie § 9, Satz 1, Nr. 25 BauGB werden<br />

ausschließlich Arten der nachfolgenden Liste (Auswahl der Liste des<br />

Kreises Wesel) verwendet. Soweit in den einzelnen Festsetzungen<br />

nicht anders beschrieben, muss der Abstand der Gehölze 1,50 m x<br />

1,50 m betragen. Zu verwenden sind als Sortierung bei Sträuchern<br />

100/150 (2x verpflanzt), bei Bäumen, (3x verpflanzt),<br />

Stammumfang 16/18 cm. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten.<br />

Abgängige Exemplare gemäß Gehölzliste sind zu ersetzen.<br />

Bei Waldmantelpflanzungen ist Forstware zu verwenden. Es ist im<br />

Forstverband zu pflanzen.<br />

Gehölzliste Kreis Wesel (Auswahl)<br />

Botanischer Name Deutscher Name<br />

Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />

Acer platanoides Spitzahorn<br />

Aesculus hippocastanum Roßkastanie<br />

Alnus glutinosa Erle<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Castanea sativa Eßkastanie<br />

Fagus sylvatica Rotbuche<br />

Juglans regia Walnuß<br />

Malus sylvestris Holzapfel<br />

Prunus avium Vogelkirsche<br />

Prunus padus Traubenkirsche<br />

Pyrus communis Wildbirne<br />

Quercus robur Stieleiche<br />

Quercus petrea Traubeneiche<br />

Salix alba Silberweide<br />

Salix fragilis Bruchweide<br />

Sorbus aria Mehlbeere<br />

Sorbus aucuparia Ebersche<br />

Taxus baccata Eibe<br />

Tilia cordata Winterlinde<br />

Tilia platyphyllos Sommerlinde<br />

Ulmus carpinifolia Feldulme<br />

Ulmus lavis Flatterulme<br />

Acer campestre Feldahorn<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Cornus mas Kornelkirsche<br />

Cornus sanguinea Hartriegel<br />

Corylus avellana Hasel<br />

Crataegus monogyna Weißdorn<br />

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />

Ligustrum vulgare Liguster<br />

Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />

Mespilus germanica Mispel<br />

Prunus padus Traubenkirsche<br />

Prunus spinosa Schlehe<br />

Rhamnus cathartica Kreuzdorn<br />

Rhamnus frangula Faulbaum<br />

Ribes nigrum Johanisbeere<br />

Rosa canina Hundsrose<br />

Viburnum opulus Gemeiner Schneeball<br />

21. Der Schallschutzbereich A (Lärmschutzwall) ist mit Ausnahme<br />

der im Baugebiet WA 1 gelegenen Flächen mit einem Flächenanteil<br />

von 20% Bäumen und 80% Sträuchern gemäß textlicher<br />

Festsetzung Nr. 20 zu bepflanzen.<br />

22. Die nach § 9, Satz 1, Nr. 25 b BauGB festgesetzten Bäume sind<br />

dauerhaft gegenüber Schädigungen zu sichern. Aufgrund von<br />

Schädigungen abgängige Bäume sind gemäß Festsetzung Nr. 20 zu<br />

ersetzen.<br />

Gestalterische Festsetzungen<br />

– Örtliche Bauvorschriften<br />

(gem. §86 BauO NRW)<br />

23. Im Baugebiet WA 4 ist eine Veränderung des natürlichen<br />

Böschungsprofiles zur Krudenburger Strasse nur für zulässige<br />

Zufahrten der Grundstücke zulässig.<br />

24. In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 sind für Wohngebäude<br />

nur geneigte Dächer zulässig.<br />

25. Doppelhäuser sind mit einer einheitlichen Dachneigung und<br />

einheitlicher Farbgebung der Dacheindeckung auszuführen.<br />

26. Die Gesamtbreite der Dachaufbauten darf 1/2 der jeweiligen<br />

Trauflänge nicht überschreiten.<br />

Dachaufbauten oder Dacheinschnitte müssen einen Abstand von den<br />

freien Giebelseiten von mindestens 1,25 m einhalten. Die Errichtung<br />

von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten im Bereich von<br />

Spitzböden (Geschoss über dem Dachgeschoss) ist unzulässig.<br />

27. In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 sind die Fassaden der<br />

Gebäude in Mauerwerk oder als verputzte Fassaden auszuführen.<br />

Mischformen sind zulässig.<br />

28. Einfriedungen, die in einem Abstand von weniger als 5,00 m zu<br />

einer öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden, sind als<br />

natürliche Hecken oder als offene Holz- oder Metallzäune zu<br />

errichten. Der Öffnungsanteil muss über die gesamte Länge der<br />

Einfriedung gleichmäßig wenigstens 50 % betragen. Die maximale<br />

Höhe dieser Einfriedungen beträgt 0,80 m.<br />

29. Im Baugebiet WA 1 darf die Oberkante von Einfriedungen die<br />

Wallkrone nicht überschreiten.<br />

H I N W E I S E<br />

ARCHÄOLOGISCHE BODENFUNDE<br />

Im Plangebiet auftretende archäologische Bodenfunde sind der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> als Unterer Denkmalbehörde oder dem Rheinischen<br />

Amt für Bodendenkmalpflege Außenstelle Xanten, Gelderner Straße<br />

3, 46509 Xanten unverzüglich mitzuteilen. Auf die §§ 15 und 16<br />

des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen wird in diesem<br />

Zusammenhang hingewiesen<br />

BERGBAU<br />

Das Planungsgebiet liegt im Bereich des untertägigen Bergbaus der<br />

Ruhrkohle Bergbau AG. Die Bauherren sind gehalten zwecks eventuell<br />

erforderlicher Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen mit der<br />

Deutschen Steinkohle AG Kontakt aufzunehmen (Deutsche<br />

Steinkohle AG, Postfach, 44620 Herne).<br />

KAMPFMITTELVERDACHT<br />

Eine Luftbildaufklärung zur Ermittlung der Existenz von Kampfmitteln<br />

wurde durchgeführt und war negativ. Es ist jedoch nicht<br />

auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind.<br />

Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist umgehend das<br />

Ordnungsamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> bzw. der Kampfmittelräumdienst<br />

bei der Bezirksregierung in Düsseldorf zu benachrichtigen.<br />

VERSICKERUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER<br />

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

<strong>Land</strong>wirtschaft NRW zur Niederschlagswasserbeseitigung gemäß §<br />

51a <strong>Land</strong>eswassergesetz vom 18.5.1998 wird darauf hingewiesen,<br />

dass zwischen Versickerungsanlagen und Grundstücksgrenzen<br />

ausreichende Abstände eingehalten werden müssen, um<br />

Vernässungsschäden zu vermeiden. Der Mindestabstand zwischen<br />

einer Versickerungsanlage und unterkellerten Gebäuden ohne<br />

wasserdichte Ausbildung beträgt gemäß Runderlass mindestens<br />

6,0m. Bei unterkellerten Gebäuden, die diesen Abstand nicht<br />

einhalten, ist zu empfehlen, den Keller gegen drückendes Wasser zu<br />

sichern.<br />

RICHTFUNK<br />

Aufgrund vorhandener Richtfunkstrecken ist die Verwendung von<br />

Baugeräten bis zu einer Höhe von maximal 40,00m über Grund<br />

zulässig.<br />

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG<br />

Die Darstellungen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages sind<br />

Bestandteil des Bebauungsplanes.<br />

Verfahrensvermerke<br />

Angefertigt nach Katasterunterlagen und Ergänzungsmessungen.<br />

Die Übereinstimmung der Bestandsangabe mit dem<br />

Liegenschaftskataster und der Örtlichkeit wird bescheinigt.<br />

.................................., den ..........................<br />

.....................................................................<br />

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />

Entwurfsbearbeitung<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong><br />

Büro für Städtebau und Umweltplanung<br />

Königstrasse 32 • 53113 Bonn<br />

T: 0228 9239724 • M: slf-bonn@t-online.de<br />

.................................., den ..........................<br />

.....................................................................<br />

Dipl.-Ing. Guido Wallraven<br />

Der Haupt- und Finanzausschuß der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> hat am<br />

15. November 1999<br />

die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) beschlossen.<br />

Der Aufstellungsbeschluß wurde am<br />

...............................................<br />

gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntgemacht.<br />

<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />

.....................................................................<br />

Bürgermeister<br />

Der Haupt- und Finanzausschuß der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> hat am<br />

5. April 2001<br />

dem Entwurf dieses Bebauungsplanes zugestimmt und seine<br />

öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.<br />

<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />

.....................................................................<br />

Bürgermeister<br />

Der Entwurf dieses Bebauungsplanes und seine <strong>Begründung</strong> haben<br />

gemäß § 3 (2) BauGB auf die Dauer eines Monats vom<br />

20. Dezember 2001 bis <strong>zum</strong> 25. Januar 2002 einschließlich<br />

zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.<br />

<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />

.....................................................................<br />

Bürgermeister<br />

Der Haupt- und Finanzausschuß der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> hat am<br />

9. Februar 2005<br />

dem geänderten Entwurf dieses Bebauungsplanes zugestimmt und<br />

seine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (3) BauGB<br />

beschlossen.<br />

<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />

.....................................................................<br />

Bürgermeister<br />

Der Entwurf dieses Bebauungsplanes und seine <strong>Begründung</strong> haben<br />

gemäß § 3 (2) BauGB auf die Dauer eines Monats vom<br />

.................... bis <strong>zum</strong> ................ einschließlich<br />

zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.<br />

<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />

.....................................................................<br />

Bürgermeister<br />

Der Haupt- und Finanzausschuß der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> hat am<br />

...................................<br />

dem geänderten Entwurf dieses Bebauungsplanes zugestimmt und<br />

seine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (3) BauGB<br />

beschlossen.<br />

<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />

.....................................................................<br />

Bürgermeister<br />

Der Entwurf dieses Bebauungsplanes und seine <strong>Begründung</strong> haben<br />

gemäß § 3 (2) BauGB auf die Dauer eines Monats vom<br />

.............................. bis <strong>zum</strong> ........................... einschließlich<br />

zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.<br />

<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />

.....................................................................<br />

Bürgermeister<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> hat am<br />

.....................................................................<br />

gemäß § 10 BauGB<br />

diesen Bebauungsplan als Satzung beschlossen.<br />

<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />

.....................................................................<br />

Bürgermeister<br />

Der Satzungsbeschluss wurde am<br />

.....................................................................<br />

ortsüblich bekanntgemacht. Gleichzeitig wurde bekannt geamcht,<br />

daß der Bebauungsplan einschließlich seiner <strong>Begründung</strong> ab dem<br />

o.g. Datum zu Jedermanns Einsicht ausliegt.<br />

Der Bebauungsplan wird mit der Bekanntmachung rechtskräftig.<br />

<strong>Hünxe</strong>, den ...............................................<br />

.....................................................................<br />

Bürgermeister<br />

Rechtsgrundlagen<br />

• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt berichtigt am<br />

16.1.1998 (BGBl. 1998 I Nr. 5, S. 137)<br />

• Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />

(Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132 ), zuletzt<br />

geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I<br />

S. 466)<br />

• Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die<br />

Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 -<br />

PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58)<br />

• Bauordnung für das <strong>Land</strong> Nordrhein Westfalen –<br />

<strong>Land</strong>esbauordnung (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GVNRW<br />

2000, S. 256)<br />

• <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das <strong>Land</strong> Nordrhein Westfalen (GO NW)<br />

vom 14. Juli 1994 (GV NW, S. 666) in der derzeit geltenden<br />

Fassung<br />

• Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> zur Erhebung von<br />

Kostenerstattungsbeiträgen den §§ 135 a bis 135 c BauGB vom<br />

23. Februar 1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.<br />

Februar 1998.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

Kreis Wesel<br />

Bebauungsplan Nr. 37<br />

Mühlenwinkel<br />

Gemarkung: <strong>Hünxe</strong> Flur: 1,5,6<br />

Maßstab: 1:1.500 Fassung vom 9. Januar 2006


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong> Bebauungsplan Nr. 37 Mühlenwinkel<br />

M 1:1.500 Fassung vom 09.01.2006 Geltungsbereich A<br />

N<br />

29.86<br />

29.96<br />

Lr 2<br />

30.46<br />

30.43<br />

30.52<br />

30.75 30.71<br />

30.39 27.81<br />

30.07<br />

30.44<br />

30.39 30.50<br />

30.35<br />

30.3830.47<br />

30.07<br />

30.16<br />

30.20<br />

KD 29.85<br />

KS 28.27<br />

486<br />

30.36<br />

30.24<br />

484<br />

30.46<br />

30.27<br />

Dinslakener Straße L 1<br />

30.39<br />

30.80<br />

30.69<br />

30.65<br />

30.78<br />

30.65<br />

30.86<br />

30.61<br />

28.40<br />

30.69<br />

22<br />

Whs I<br />

EFH 30.72<br />

30.70<br />

30.44<br />

30.11<br />

30.29<br />

30.06<br />

29.95 29.33<br />

487<br />

Leitplanke<br />

30.89<br />

F<br />

28.10<br />

A<br />

A<br />

30.52<br />

28.67<br />

4m<br />

488<br />

29.91<br />

31.12<br />

28.50<br />

27.73<br />

29.32<br />

30.38<br />

29.71<br />

29.50<br />

29.22<br />

29.81<br />

KD 29.92<br />

498<br />

541<br />

31.02<br />

30.91<br />

30.83<br />

28.12<br />

16m<br />

7m<br />

7m<br />

29.06<br />

29.63<br />

18m<br />

29.38<br />

P<br />

EFH 30.19<br />

GGa<br />

GSt<br />

GGa<br />

GSt<br />

Lr 1<br />

WA 1<br />

0,35 II<br />

o TH: 6,5 m<br />

FH: 11,5 m<br />

Whs I<br />

20<br />

27.50<br />

472<br />

27.39<br />

29.56<br />

6,5m<br />

3m<br />

577<br />

3m<br />

29.61<br />

30.18<br />

471<br />

29.41<br />

344<br />

30.64<br />

30.51<br />

31,8m<br />

Whs I<br />

29.40<br />

10<br />

EFH 29.95<br />

29.23<br />

27.66<br />

14m<br />

27.17<br />

342<br />

8,5m<br />

3,5m<br />

3m<br />

29.54<br />

27.29<br />

29.22<br />

29.15<br />

16m<br />

27.08<br />

29.75<br />

30.14<br />

26.86<br />

26.56<br />

29.01<br />

29.36 29.20<br />

27.13<br />

3m<br />

29.23<br />

29.12<br />

29.27<br />

KD 27.00<br />

26.95<br />

27.36<br />

3m<br />

Flur 5<br />

578<br />

273<br />

5m<br />

B<br />

31.54<br />

KD 30.11<br />

B<br />

Q<br />

WA 2<br />

0,3<br />

ED<br />

Wohnhof B<br />

28.74<br />

II<br />

TH: 6,5 m<br />

FH: 11,5 m<br />

GFLr 2<br />

30.36<br />

EFH 30.24<br />

Q<br />

Whs I<br />

8<br />

V<br />

F<br />

V<br />

WA 2<br />

0,3<br />

ED<br />

II<br />

TH: 6,5 m<br />

FH: 11,5 m<br />

WA 3<br />

WA 5<br />

0,4 II<br />

o TH: 6,5 m<br />

FH: 11,5 m<br />

29.71<br />

29.33<br />

489<br />

485<br />

30.21<br />

Pömpersfeld<br />

219<br />

29.47<br />

30.29<br />

29.93<br />

30.41<br />

Schp I<br />

KD 30.34<br />

30.29<br />

29.14<br />

GFLr 1<br />

497 490<br />

26.85<br />

21m<br />

3m<br />

36,7m<br />

31.31<br />

31.07<br />

30.97<br />

26.60<br />

14m<br />

3m<br />

21,5m<br />

3m<br />

13m<br />

29.40<br />

26.18<br />

22m<br />

287<br />

Pumpenhaus<br />

26.61 26.44<br />

26.64<br />

3m<br />

14m<br />

3m<br />

3m<br />

25.96<br />

26.29<br />

29.26<br />

26.31<br />

28.96<br />

KD 26.25<br />

26.32<br />

KD 26.14<br />

25.80<br />

26.20<br />

29.17<br />

26.12<br />

29.55<br />

KD 29.88<br />

29.29<br />

26.04<br />

26.07<br />

29.33<br />

26.05<br />

27.43<br />

26.27<br />

28.82<br />

29.12<br />

KD 26.17<br />

Mössenbergweg<br />

Q<br />

WA 3<br />

0,35 I - II<br />

29.81<br />

30.46<br />

ED<br />

30.37<br />

27.88<br />

Bauhof I<br />

29.08<br />

29.45 29.57<br />

Radweg<br />

30.34<br />

Whs I<br />

TH: 3,8 m<br />

FH: 10,0 m<br />

Ga I<br />

FD<br />

Whs I<br />

16<br />

26.23<br />

EFH 29.12<br />

Whs I<br />

Ga I<br />

FD<br />

EFH 30.79<br />

26.36<br />

Schp I<br />

29.31<br />

29.81 29.63<br />

EFH 30.21<br />

3<br />

Krudenburger Straße<br />

EFH 28.97<br />

Whs I<br />

WA 3<br />

0,35 I - II<br />

ED<br />

EFH<br />

29.99<br />

Ga I<br />

FD<br />

13<br />

29.15<br />

111<br />

Ga I<br />

TH: 3,8 m<br />

FH: 10,0 m<br />

EFH 29.96<br />

Whs I 1<br />

T<br />

SB-Tanken<br />

30.33<br />

30.27<br />

KD 30.32<br />

KS 27.50<br />

30.28<br />

354<br />

1010<br />

KD 26.52 KD 26.74<br />

Whs I<br />

28.68<br />

Wohnhof A<br />

WA 4<br />

0,35 I - II<br />

EFH 30.29<br />

30.24<br />

30.20<br />

11<br />

E<br />

29.43<br />

KD 29.74<br />

KS 25.45<br />

TH: 3,8 m<br />

FH: 10,0 m<br />

29.65<br />

29.47<br />

29.62<br />

29.56<br />

29.56<br />

29.84<br />

29.84<br />

30.07<br />

30.07<br />

29.36<br />

KD 29.59<br />

29.35<br />

29.73<br />

29.77<br />

29.77<br />

V<br />

29.24<br />

28.44<br />

29.94<br />

29.94<br />

29.95<br />

29.95<br />

1011 29.97<br />

29.88<br />

2<br />

27.05<br />

29.12<br />

28.62<br />

KD 29.00 KD 28.82<br />

Whs I<br />

755<br />

30.49<br />

27.41<br />

WA 4<br />

0,35 I - II<br />

222 45<br />

29.75<br />

3m<br />

570<br />

3m<br />

222<br />

3m 3m<br />

10,25m<br />

18m<br />

13m<br />

544<br />

7,6m<br />

29.63<br />

29.50<br />

13,7m<br />

3,5m<br />

3m<br />

4,75<br />

3m<br />

3m<br />

29.82<br />

22m<br />

7,1m<br />

29.67<br />

29.22<br />

3m<br />

3,5m<br />

29.52<br />

283<br />

3m<br />

3m<br />

3m<br />

3m<br />

543<br />

13m<br />

215<br />

29.31<br />

14,5m<br />

29.84 KD 29.88<br />

14m<br />

13m<br />

3m<br />

13m<br />

3m<br />

29.63<br />

3m<br />

3m<br />

3m<br />

15<br />

272<br />

49<br />

337<br />

13m<br />

8m<br />

28.76<br />

29.72<br />

3m<br />

13m<br />

29.73<br />

KS 22.78<br />

6m<br />

546<br />

269<br />

29.14<br />

3m<br />

3m<br />

3m<br />

545<br />

45<br />

516<br />

215<br />

13m<br />

4,75m<br />

6m<br />

3m<br />

3m 3m<br />

13m<br />

974<br />

517<br />

839<br />

5m<br />

E<br />

29.89<br />

29.89<br />

KD KD 30.04<br />

30.04 29.92<br />

29.92<br />

Whs I<br />

29.92<br />

29.92<br />

Ga<br />

14<br />

13m<br />

KD 28.69<br />

29.05<br />

757<br />

5m<br />

TH: 3,8 m<br />

FH: 10,0 m<br />

29.97<br />

29.97<br />

29.86<br />

29.86<br />

28.70<br />

28.07<br />

1111<br />

1111<br />

29.86<br />

29.86<br />

27.17<br />

27.50<br />

9,3m<br />

13m<br />

28.72<br />

27.55<br />

Krudenburger Straße<br />

977<br />

12<br />

975<br />

26.80<br />

15m<br />

109<br />

KD 26.89<br />

28.24<br />

28.30<br />

Flur 1<br />

5m<br />

976<br />

47<br />

27.00<br />

28.25<br />

27.18<br />

27.64<br />

Flur 6<br />

26.96<br />

27.31<br />

27.35<br />

I<br />

KD 27.03<br />

KD 27.10<br />

27.27<br />

KD 27.39<br />

Mühle I<br />

III<br />

Trafo<br />

KD 27.10<br />

10<br />

10 a<br />

Whs II<br />

Whs II<br />

1283<br />

Ga<br />

27.00<br />

27.04<br />

<strong>Hünxe</strong>r Bach<br />

Whs I<br />

Ga<br />

Whs II<br />

1284<br />

Ga<br />

26.80<br />

KD 26.78<br />

26.76<br />

Im Sand<br />

1285<br />

Geltungsbereich B<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

B<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T T T T T T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T T<br />

3<br />

Whs I<br />

N<br />

M 1:2.500<br />

Geltungsbereich C<br />

T T T T T T T T T T T T T T<br />

T<br />

T<br />

C<br />

T<br />

132<br />

T<br />

T<br />

14<br />

T T T T T T T T T T T T T<br />

T T<br />

N<br />

M 1:2.500<br />

Ga<br />

1264<br />

Planzeichenerklärung<br />

Planzeichenerklärung<br />

Art der baulichen Nutzung/Baugebiet<br />

Grundflächenzahl<br />

Bauweise<br />

Zahl der VoIlgeschosse<br />

Traufhöhe<br />

Firsthöhe<br />

ART DER BAULICHEN NUTZUNG<br />

WA<br />

Allgemeines Wohngebiet<br />

MAß DER BAULICHEN NUTZUNG<br />

0,4<br />

II<br />

Grundflächenzahl<br />

maximale Zahl der Vollgeschosse<br />

TH 3,8 m maximale Traufhöhe<br />

FH 10,0 m maximale Firsthöhe<br />

BAUWEISE, BAUGRENZE<br />

o<br />

E<br />

offene Bauweise<br />

nur Einzelhäuser zulässig<br />

ED nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig<br />

Baugrenze<br />

FLÄCHEN STELLPLÄTZE, GARAGEN UND<br />

IHRE EINFAHRTEN<br />

LEITUNGSRECHT<br />

Lr1, Lr2<br />

Flächen für Stellplätze, Garagen<br />

und ihre Einfahrten<br />

GGa: Gemeinschaftsgaragen<br />

GSt: Gemeinschaftsstellplatzanlagen<br />

VERKEHRSFLÄCHEN<br />

Straßenverkehrsflächen<br />

Verkehrsflächen besonderer<br />

Zweckbestimmung<br />

V<br />

Q<br />

P<br />

verkehrsberuhigter Bereich<br />

Quartiersplatz<br />

Parkplatz<br />

F Fußweg<br />

Straßenbegrenzungslinie<br />

VERSORGUNGSFLÄCHEN<br />

GRÜNFLÄCHEN<br />

Versorgungsflächen<br />

Pumpstation<br />

Abwasserentsorgung<br />

Versickerungsanlage<br />

Strassenentwässerung<br />

öffentliche Grünfläche<br />

Spielplatz<br />

FLÄCHEN FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT, WALD<br />

Flächen für die <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

FLÄCHEN ZUM SCHUTZ ZUR PFLEGE UND<br />

ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND<br />

LANDSCHAFT<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T<br />

T T T T<br />

Lärmschutzwall<br />

Umgrenzung von Flächen <strong>zum</strong> Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und <strong>Land</strong>schaft- siehe auch textliche<br />

Festsetzungen Nr. 13<br />

Leitungsrecht zugunsten des<br />

Versorgungsträgers<br />

GFLr1, GFLr2<br />

Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten der Anlieger und der<br />

Versorgungsträger<br />

VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ VOR<br />

SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN<br />

A<br />

B<br />

Umgrenzung der Flächen für besondere<br />

Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz<br />

vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

Schallschutzbereich A: Lärmschutzwall<br />

- siehe auch textliche Festsetzungen Nr. 15<br />

Umgrenzung der Flächen für besondere<br />

Anlagen und Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz<br />

vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

Schallschutzbereich B: passive<br />

Schallschutzmaßnahmen<br />

- siehe auch textliche Festsetzungen Nr. 16<br />

ANPFLANZUNGEN UND<br />

ERHALTUNGSBINDUNGEN<br />

Umgrenzung von Flächen <strong>zum</strong><br />

Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern<br />

und sonstigen Bepflanzungen<br />

zu erhaltender Einzelbaum<br />

SONSTIGE PLANZEICHEN<br />

Grenze des räumlichen<br />

Geltungsbereiches<br />

Abgrenzung unterschiedlicher<br />

Nutzungen<br />

Entwurfsbearbeitung<br />

<strong>Stadt</strong> • <strong>Land</strong> • <strong>Fluss</strong><br />

Büro für Städtebau und Umweltplanung<br />

Königstrasse 32 • 53113 Bonn<br />

T: 0228 9239724 • M: slf-bonn@t-online.de<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hünxe</strong><br />

Kreis Wesel<br />

Bebauungsplan Nr. 37<br />

Mühlenwinkel<br />

Gemarkung: <strong>Hünxe</strong> Flur: 1,5,6<br />

Maßstab: 1:1.500 Fassung vom 09. Januar 2006<br />

Textliche Festsetzungen<br />

Art der baulichen Nutzung<br />

1. Die in § 4 (2) Ziffern 2 und 3 BauNVO genannten, allgem<br />

zulässigen Nutzungen<br />

- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche u<br />

sportliche Zwecke,<br />

- Schank- und Speisewirtschaften<br />

sind gem. § 1 (5) BauNVO nicht Bestandteil dieses<br />

Bebauungsplanes.<br />

2. Die in § 4 (3) Ziffern 1, 3, 4 und 5 BauNVO genannten<br />

ausnahmsweise zulässigen Nutzungen<br />

- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

- Anlagen für Verwaltungen,<br />

- Gartenbaubetriebe und<br />

- Tankstellen<br />

sind gem. § 1 (6) Ziffer 1 BauNVO nicht Bestandteil dieses<br />

Bebauungsplanes.<br />

Maß der baulichen Nutzung<br />

3. In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3, WA 5 wird die Ob<br />

der fertigen Erdgeschossfußbodendecke (OKE) auf eine Höh<br />

maximal 0,60 m über der Oberkante der vorderseitig gelege<br />

Verkehrsfläche, gemessen in Grundstücksmitte festgesetzt.<br />

4. Im Baugebiet WA 4 wird die Oberkante der fertigen<br />

Erdgeschossfußbodendecke (OKE) auf eine Höhe von maxim<br />

m über dem bestehenden Geländeniveau, gemessen in<br />

Grundstücksmitte festgesetzt.<br />

5. Die in den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3, WA 4, WA 5<br />

Höchstgrenze festgesetzten Trauf- und Firsthöhen beziehen<br />

auf die Oberkante der fertigen Erdgeschossfußbodendecke (<br />

Bauweise/überbaubare Grundstücksfläche<br />

6. In allen Baugebieten ist eine Überschreitung der<br />

straßenabgewandten Baugrenzen durch Wintergärten oder<br />

Anbauten um max. 2.0 m auf einer Länge von insgesamt 6<br />

ausnahmsweise zulässig.<br />

Grundstücksgrößen/höchstzulässige Zahl<br />

Wohnungen<br />

7. Für die folgenden Baugebiete wird die Mindestgröße der<br />

Baugrundstücke wie folgt festgesetzt:<br />

Baugebiet Mindestgröße für Baugrundstücke mit Einzelhä<br />

WA 2 360 qm<br />

WA 3 450 qm<br />

WA 4 450 qm<br />

Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen<br />

8. Nebenanlagen sind in allen Baugebieten nur innerhalb der<br />

überbaubaren Grundstücksflächen und hinter den<br />

straßenabgewandten Baugrenzen bis zu einer Größe von höc<br />

30 qbm zulässig. Von öffentlichen Straßenverkehrsflächen m<br />

sie einen Abstand von 3,0 m einhalten.<br />

9. Im Baugebiet WA 1 sind Nebenanlagen innerhalb des<br />

Schallschutzbereiches A nicht zulässig.<br />

10. Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der Baugrenz<br />

der gesondert gekennzeichneten Flächen zulässig. Garagen<br />

einem Mindestabstand von 5,0 m von der vorderen<br />

Grundstücksgrenze zu errichten. Stellplätze sind nur innerha<br />

Baugrenzen und der gesondert gekennzeichneten Flächen so<br />

Garagen zulässig.<br />

11. Im Baugebiet WA 4 sind je Baugrundstück höchstens zw<br />

Grundstückszufahrten mit einer Breite von höchstens 3,5 m<br />

zulässig.<br />

Zahl der Wohnungen<br />

12. In den Baugebieten WA 1, WA 2, WA 3 und WA 5 ist in<br />

Hausgruppen und Doppelhaushälften je Wohngebäude nur e<br />

Wohneinheit zulässig.<br />

In den Baugebieten WA 2, WA 3 und WA 4 sind in Einzelhäu<br />

Wohngebäude höchstens zwei Wohneinheiten zulässig.<br />

Flächen und Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />

<strong>Land</strong>schaft<br />

13. Die festgesetzten Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz,<br />

Pflege und zur Entwicklung von Natur und <strong>Land</strong>schaft werde<br />

Geltungsbereich A als Ersatzflächen zugeordnet und sind wi<br />

zu bepflanzen:<br />

13.1 GELTUNGSBEREICH B<br />

Entlang des Gartroper Mühlenbaches ist ein bachbegleitende<br />

Gehölzstreifen in einer Breite von mindestens 5 m zu entwic<br />

Zum Kiefernwald im Südosten und Südwesten ist ein 8 m br<br />

Waldmantel zu entwickeln. Es sind 70 % Sträucher und 30 %<br />

zu pflanzen.<br />

Im Norden ist eine zweireihige, freiwachsende Hecke zu pfla<br />

sind mindestens 5 % Bäume zu pflanzen. Der Abstand der G<br />

untereinander beträgt 1 m.<br />

Die durch die Gehölze begrenzte Fläche ist der natürlichen<br />

Sukzession zu überlassen. In den ersten beiden Jahren ist di<br />

pro Jahr zweimal zu mähen und das Mahdgut ist abzutransp<br />

Danach ist die Fläche im Abstand von 5 Jahren zu mähen un<br />

Mahdgut ist abzutransportieren.<br />

13.2 GELTUNGSBEREICH C<br />

Die Feuchtwiesenfläche im nördlichen Bereich ist zu erhalten<br />

vorhandene Drainage ist aufzuheben.<br />

Es sind im südlichen Bereich zwei Blänken von jeweils 100 q<br />

Bachanschluss anzulegen. Die maximale Tiefe der Blänken da<br />

mehr als 20 cm betragen. Der Aushub ist auf der bachabgew<br />

Seite aufzubringen. Die Aufschüttung sollte weniger als 1 m<br />

betragen. Die Böschungen sind flacher als 1:3 auszuführen.<br />

Vorhandene Gehölze dürfen nicht durch Bodenaushub übers<br />

werden.<br />

An der südöstlichen Seite ist ein 8 m breiter Waldmantel zu<br />

entwickeln. Es sind 70 % Sträucher und 30 % Bäume zu pfla<br />

Die Pflanzung erfolgt im Forstverband. Zu verwenden ist For<br />

Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten. Abgängige Exempla<br />

zu ersetzen.

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