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Auszug aus dem Protokoll 10/2011 - Gemeinde Neuhofen

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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Protokoll</strong> <strong>10</strong>/<strong>2011</strong><br />

über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 14.04.<strong>2011</strong><br />

(Funktionsperiode 2009/2015)<br />

im Sitzungssaal der Sparkasse<br />

Anwesende:<br />

Vorsitzender:<br />

Bürgermeister Günter Engertsberger<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes:<br />

SPÖ: Vbgm. Gertraud Eckerstorfer ÖVP: Vbgm. Mag. Reinhold Sahl<br />

Rudolf List DI Christian Maurer BSc<br />

übrige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />

Harald Palmetshofer Franz Hagmair<br />

Kurt Wurzer Manfred Kobler<br />

Franz Lina Elisabeth Irndorfer<br />

Mario Dujakovic Hermann Stoiber<br />

Sabine Primetzhofer Claudia Durchschlag<br />

Roland Primetzhofer Dipl.-Ing. Karl Weinberger<br />

Elisabeth Bernecker Andreas Packy Ersatz<br />

Ing. Peter Stockhammer Friedrich Kronawettleitner Ersatz<br />

Johann Karmedar Elisabeth Fuchs Ersatz<br />

Christian Skrasek Ersatz<br />

Wolfgangs Streitner sen. Ersatz<br />

Grüne: Mag. (FH) Michael Langerhorst FPÖ: Johann Hauhart<br />

Karin Chalupar Ottilie Irndorfer<br />

Johann Baumgartner Josef Eder<br />

für das <strong>Gemeinde</strong>amt: Schriftführerin:<br />

AL Willibald Mitterbaur Sonja Emrich<br />

entschuldigt:<br />

GV Alfred Strauß SPÖ<br />

Dr. Silvia Zeilinger SPÖ<br />

GV Petra Baumgartner ÖVP<br />

Ing. Ernst Aigner ÖVP<br />

Alfred Fiedermutz ÖVP<br />

neuhofen<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

1


Vorsitzender:<br />

Ich eröffne die heutige <strong>10</strong>. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung dieser Funktionsperiode um 19.00 Uhr,<br />

begrüße Sie alle herzlich und stelle fest, dass die Sitzung von mir ordnungsgemäß<br />

einberufen wurde, Ihnen die Einladung und Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sind<br />

und die Beschlussfähigkeit gegeben ist, da alle <strong>Gemeinde</strong>rats- bzw. Ersatzmitglieder<br />

anwesend sind.<br />

Die Tagesordnung erfährt folgende Ergänzung bzw. Änderung:<br />

Die Tagesordnungspunkte 11 und 20 werden abgesetzt.<br />

Es liegt ein Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters vor:<br />

„Erhöhung des Infrasturkturbeitrages<br />

a) Von 12,40 auf 22,-- für Baulandwidmungen<br />

b) Von 5,40 auf 11,-- für Betriebsbaulandwidmungen“<br />

Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist mehrstimmig mit der Aufnahme dieses Punktes in die<br />

Tagesordnung einverstanden;<br />

22 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne, Sahl, E. Irndorfer, Durchschlag, Weinberger, Fuchs<br />

6 Stimmen dagegen: Maurer, Kobler, Hagmair, Stoiber, Hauhart, O. Irndorfer<br />

3 Stimmenthaltungen: Kronnawettleitner, Packy, Eder<br />

Weiters liegt ein Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion vor:<br />

Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der B 139<br />

Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist mehrstimmig mit der Aufnahme dieses Punktes in die<br />

Tagesordnung einverstanden;<br />

30 Stimmen dafür: ÖVP, Grüne, FPÖ, SPÖ (ohne Eckerstorfer)<br />

1 Stimmenthaltung: Eckerstorfer<br />

Die beiden Dringlichkeitsanträge werden am Schluss der Sitzung vor Allfälligem behandelt.<br />

Zur Schriftführerin wird Sonja Emrich bestellt.<br />

Ich stelle weiters fest, dass über alle gestellten Anträge per Akklamation abgestimmt wird,<br />

es sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine andere Art der Abstimmung beschließt. Die<br />

Verhandlungsschrift vom <strong>10</strong>.2.<strong>2011</strong> wurde unterzeichnet und liegt zur Einsicht auf.<br />

Werden bis zum Sitzungsschluss keine Einwendungen vorgebracht, so erkläre ich die<br />

Verhandlungsschrift bereits jetzt für genehmigt.<br />

Bürgerfragestunde:<br />

Die Herren Oberndorfinger und Schwaiger vom Lokal „Spessart“ haben zur Umwidmung<br />

Kerl-Pichlwangerstraße folgende Anregung. Ein Lärmschutzwall auf Höhe der Solaranlage<br />

der Wassergenossenschaft sollte errichtet werden. In der Vergangenheit hat es massive<br />

Beschwerden von Nachbarn, die sich neu dort angesiedelt haben, wegen des<br />

Fahrzeuglärms in der Nacht, der im Zusammenhang mit <strong>dem</strong> Betrieb des Lokals dort<br />

vorhanden ist, gegeben. Dieses Gebiet, das zur Umwidmung ansteht, liegt nur 92 m von<br />

der „Spessart“ entfernt.<br />

Der Bürgermeister sagt zu, dass diese Anregung beim gegenständlichen Punkt<br />

aufgenommen wird.<br />

Der Bürgermeister geht zur Tagesordnung über.<br />

2


Tagesordnung:<br />

Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />

Punkt 2) A1 Telekom Austria AG Mobilfunkanlage Antennenmast 22,5 m Welserstr.47:<br />

neuerliche Berufungsentscheidung<br />

Punkt 3) Kenntnisnahme der örtlichen Prüfberichte vom 17. Februar <strong>2011</strong>, 17. März <strong>2011</strong><br />

und 7. April <strong>2011</strong><br />

Punkt 4) Kenntnisnahme Schreiben des Landes bzgl. Darlehen des Landes OÖ bzgl.<br />

Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

Punkt 5) Kenntnisnahme Schreiben des Landes bzgl. Verwendung von Infrastrukturbeiträgen<br />

Punkt 6) Genehmigung der finanziellen Auswirkungen des Forum-Vertrages<br />

Punkt 7) Genehmigung der Kreditüberschreitungen im Finanzjahr 20<strong>10</strong><br />

Punkt 8) Genehmigung des Rechnungsabschlusses 20<strong>10</strong> der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems<br />

Punkt 9) Genehmigung des Voranschlages <strong>2011</strong><br />

Punkt <strong>10</strong>) Erlassung einer Abfallordnung<br />

Punkt 11) ARGE Kompost – Lieferübereinkommen - abgesetzt<br />

Punkt 12) Tagestreff 50+ - Mietvertrag Sozialhilfeverband Linz-Land/<strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong><br />

Punkt 13) Antrag der Wassergenossenschaft <strong>Neuhofen</strong> – Einbau eines Kraftwerkes beim<br />

Obermühlwehr - Grundsatzbeschluss<br />

Punkt 14) Ankauf Areal Brandstätter – Grundsatzbeschluss<br />

Punkt 15) Frauenförderprogramm für den <strong>Gemeinde</strong>dienst<br />

Punkt 16) Stellen<strong>aus</strong>schreibung Amtsleiter /-in<br />

Punkt 17) Raumordnung: Flächenwidmungsplan, Entwicklungskonzept, Bebauungspläne<br />

a) Baulandsicherungsvertrag Kerl Pichlwangerstraße: Wohngebiet ca. 12.000 m²<br />

b) Flächenwidmungsplan Änderung 05.01, Kerl-Pichlwangerstraße:<br />

Grünland in Wohngebiet ca. 12 Parzellen, Genehmigung<br />

c) Flächenwidmungsplan Änderung 05.02 mit Entwicklungskonzept 02.01:<br />

Kreinrath-Weidenweg (Billa), gemischtes Baugebiet MB in Geschäftsgebiet G, 4.162 m²,<br />

betriebliche Funktion BF in Handelsfunktion HF, Grundsatzbeschluss<br />

d) Bebauungsplan Änderung 44.01 Keinrath-Drucker: (Weidenweg/Billa),<br />

Handelsgebäude statt 4 Einzelhäuser, Grundsatzbeschluss<br />

e) Flächenwidmungsplan Änderung 05.03, Kirchmayr-Imhoffstraße:<br />

Grünland in Parkplatz für LKW Fa. Weratschnig, Grundsatzbeschluss<br />

f) Bebauungsplan Änderung 75.04 Eiber-Welserstraße (Hanningerweg):<br />

Überarbeitung und Ermöglichung Flachdächer, Genehmigung<br />

g) Bebauungsplan Aufstellung 69 Kastanienweg: offene und gekuppelte Bauweise<br />

mit max. 2 bzw. 3 Wohnungen, Grundsatzbeschluss<br />

h) Bebauungsplan Aufstellung 97 Akazien-Eschenweg: offene und gekuppelte<br />

Bauweise mit max. 2 Wohnungen, Korrekturen, Grundsatzbeschluss<br />

Punkt 18) Austraße Auflassung eines Weggrundstücksteiles, Bahnhofstraße<br />

Abtretung Zufahrt ins öffentliche Gut (Teilstück von den ÖBB), Verordnung<br />

Punkt 19) Römerweg Ansuchen um Auflassung eines Weggrundstücksteiles:<br />

Gisa Schosswohl, ca. 400 m² im Bereich Ambrosiusweg-Julianaberg, Grundsatzbeschluss<br />

Punkt 20) Antrag der ÖVP-Fraktion: Korrektur Bericht <strong>Gemeinde</strong>info März/April <strong>2011</strong> - abgesetzt<br />

Punkt 21) Anträge der Grünen:<br />

a) Resolution an das österr. Parlament und die Bundesregierung: Petition zum weltweiten<br />

Atom<strong>aus</strong>stieg<br />

b) Entschließungsantrag – Einholung von Angeboten für Ökostrom<br />

c) Resolution an die OÖ. Landesregierung betreffend Rechtssicherheit für<br />

Infrastrukturbeiträge<br />

Punkt 22) DA: Erhöhung des Infrasturkturbeitrages<br />

a) Von 12,40 auf 22,-- für Baulandwidmungen<br />

b) Von 5,40 auf 11,-- für Betriebsbaulandwidmungen<br />

Punkt 23) DA der ÖVP: Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der B 139<br />

Punkt 24) Allfälliges<br />

3


Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />

a) Bericht <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Ausschuss für Bildung, Kultur und Integration<br />

Die Vorbereitungen zur Unterschrift des Forum-Vertrages wurden getroffen.<br />

b) Bericht <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Ausschuss für Umwelt, Energie, Abfallwirtschaft und<br />

Landwirtschaft<br />

Am 16. April <strong>2011</strong> findet die Flurreinigungsaktion statt. 120 Personen sind angemeldet.<br />

c) Bericht <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Jagd<strong>aus</strong>schuss<br />

Die Abschlusszahlen sind gegenüber <strong>dem</strong> Vorjahr unverändert.<br />

d) Bericht <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität, Ortsplanung, Straßen<br />

und Kanal<br />

Folgende Angelegenheiten wurden in der Ausschusssitzung am 4.4.<strong>2011</strong> behandelt:<br />

- Grünräumevitalisierungsgrogramm<br />

- Kanalprojekt <strong>2011</strong><br />

- Sanierung Kriegerdenkmal<br />

- Lärmschutzwand an der B 139<br />

- Bauvorhaben Billa<br />

f) Bericht <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Ausschuss für Soziales und Generationen<br />

Eine Veranstaltung für NeubürgerInnen soll am 17.9.<strong>2011</strong> stattfinden. Der Tagestreff 50+<br />

wird sehr gut angenommen.<br />

g) Wände in der Sauna<br />

Frau Ulrike Mair möchte die Wände im Ruhebereich der Sauna künstlerisch gestalten.<br />

4


h) Tätigkeitsbericht Heimatstube<br />

Guld Stephan hat einen Tätigkeitsbericht für 20<strong>10</strong> für die Heimatstube vorgelegt.<br />

i) Baulandsicherungsvertrag Planck<br />

Die im Baulandsicherungsvertrag mit Frau DI Plank festgelegte Frist für die Einbringung<br />

der Baubewilligungsansuchen für das umgewidmete Gebiet wurde um ein Jahr verlängert.<br />

Im Gegenzug werden 50 % der Infrastrukturkosten der noch nicht verkauften<br />

Grundstücke im Vorhinein bezahlt.<br />

j) Mutterberatungsstelle<br />

Diese Anlaufstelle wird von 5 <strong>Gemeinde</strong>n genutzt. Es wurde vor fünf Jahren zwischen den<br />

<strong>Gemeinde</strong>n eine Vereinbarung getroffen, dass die Betriebskosten aliquot auf die<br />

<strong>Gemeinde</strong>n aufgeteilt werden. Die <strong>Gemeinde</strong> St. Marien verfügt nun über eine eigene<br />

Mutterberatungsstelle und weigert sich für ihre BürgerInnen, die unsere Beratungsstelle<br />

besuchen, zu zahlen. Auch die <strong>Gemeinde</strong> Allhaming möchte für die BesucherInnen nicht<br />

mehr bezahlen. In Zukunft werden sämtliche Kosten bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> bleiben.<br />

k) Rechenschaftsbericht <strong>Gemeinde</strong>fonds<br />

Der Bürgermeister bringt den Rechenschaftsbericht für das Jahr 20<strong>10</strong> <strong>dem</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

l) Bleiberecht und Verfassungsrang für Kinderrechtskonvention<br />

Zu unserer diesbezüglichen Resolution wird uns vom Bundeskanzleramt mitgeteilt, dass<br />

das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern im Februar <strong>2011</strong> in Kraft<br />

getreten ist.<br />

Punkt 2) A1 Telekom Austria AG Mobilfunkanlage Antennenmast 22,5 m Welserstr.47:<br />

neuerliche Berufungsentscheidung<br />

Der Bürgermeister erklärt sich in dieser Angelegenheit für befangen und übergibt den<br />

Vorsitz an Vbgm. Eckerstorfer.<br />

Die ÖVP-Fraktion verlangt eine geheime Abstimmung.<br />

Vbgm. Eckerstorfer stellt den Antrag, folgenden Bescheid zu erlassen:<br />

5


B E S C H E I D<br />

Im Sinne einer neuerlichen Entscheidung über die rechtzeitig eingebrachte Berufung der A1<br />

Telekom Austria AG, Lassallestraße 9, <strong>10</strong>20 Wien, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems vom 28.04.2006, 131/9-002/2006, ergeht vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems als Baubehörde II. Instanz, laut<br />

Beschluss vom 14.4.<strong>2011</strong> folgender<br />

S P R U C H:<br />

Der Berufung der A1 Telekom Austria AG, vertreten durch Mag. Barbara Damm, wird gem. § 40 (2)<br />

Ziff.9 und § 95 Oö.GemO 1990 i.d.g.F., § 35 und § 55 Oö Bauordnung 1994 i.d.g.F., § 3 Z. 5 und 6<br />

Oö. Bautechnikgesetz keine Folge gegeben und werden die Anträge abgewiesen.<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

Die geplante Mobilfunkanlage widerspricht <strong>dem</strong> § 3 Z. 5 u. 6 Oö. Bautechnikgesetz, da durch die<br />

geplante Anlage das Orts- und Landschaftsbild empfindlich gestört wird. Dieses Ergebnis ist <strong>aus</strong><br />

den im Verfahren eingeholten Gutachten ersichtlich.<br />

Zur Vereinfachung wird auf den Aktenstand der vorhergehenden Bescheide verwiesen und somit<br />

der Verlauf des bisherigen Verwaltungsverfahrens und der Aktenstand nicht mehr im Einzelnen<br />

wiederholt.<br />

Da letztlich die „A1 Telekom Austria AG“ als Konsenswerber auftritt, wurde die Änderung des<br />

Firmenwortlautes der Berufungswerberin zur Kenntnis genommen und in der Folge der neue<br />

(aktuelle) Firmenwortlaut verwendet.<br />

Zum Sachverhalt:<br />

Die A1 Telekom Austria AG (vormals mobilkom <strong>aus</strong>tria) hat gegen den abweisenden Bescheid des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates vom 3.9.2008 mit Schreiben vom 17.9.2008 das Rechtsmittel der Vorstellung<br />

eingebracht.<br />

Vom Land Oberösterreich, Baurechtsabteilung, wurde mit Bescheid vom 26.1.2009, der<br />

Vorstellung der A1 Telekom Austria AG Folge gegeben und angeführt, dass diese durch den<br />

abweisenden Bescheid des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Neuhofen</strong> vom 3.9.2008 in ihren Rechten verletzt wird,<br />

d.h. der Bescheid wurde aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> zurückverwiesen. Die Begründung für die neuerliche Aufhebung war<br />

eine mangelhafte Begründung des Bescheides, weil offensichtlich aufgrund der bis zu diesem<br />

Zeitpunkt vorliegenden Gutachten eine <strong>aus</strong>sagekräftige und fundierte Beweiswürdigung nicht<br />

möglich war. Zur Beseitigung dieser Sachlage wurde ein ergänzendes inhaltlich fundierteres<br />

Gutachten des Ortsbildbeirates in Auftrag gegeben, welches per 18.8.20<strong>10</strong> erstellt wurde. Dieses<br />

neuerliche Gutachten des Ortsbildbeirates des Landes OÖ wurde der Konsenswerberin zur<br />

Kenntnis gebracht und von dieser – nach mehreren Fristerstreckungsanträgen - mit Schreiben vom<br />

14.<strong>10</strong>.20<strong>10</strong> eine Stellungnahme zu diesem neuerlichen Gutachten abgegeben.<br />

In der Folge hat zwar der <strong>Gemeinde</strong>rat in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 9.12.20<strong>10</strong> auf Basis der<br />

vorliegenden Verfahrensergebnisse über die Berufung entschieden, die O.ö. Landesregierung hat<br />

jedoch mit Bescheid vom 17.3.<strong>2011</strong> diese Entscheidung mit der Begründung aufgehoben, dass<br />

zum Entscheidungszeitpunkt die Zuständigkeit noch beim Verwaltungsgerichtshof gelegen wäre.<br />

Die Entscheidungsbefugnis für den <strong>Gemeinde</strong>rat sei erst wieder ab 1.3.<strong>2011</strong> gegeben. Aufgrund<br />

der Behebung des Bescheides des <strong>Gemeinde</strong>rates durch die Vorstellungsbehörde ist eine<br />

neuerliche Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates erforderlich.<br />

Folgende Ermittlungen betreffend die Einfügung in das Ortsbild wurden vorgenommen:<br />

6


Im ersten Rechtsgang des Berufungsverfahrens wurde eine Stellungnahme des Ortsplaners „team<br />

m“ zur Begründung herangezogen, die von einer Störung des Orts- u. Landschaftsbildes durch den<br />

Mast <strong>aus</strong>geht. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung am 29.3.2007 beschlossen, den Ortsbildbeirat<br />

des Landes einzuschalten. Dieses Gutachten wurde am 25.4.2007 verfasst, es wird eine Störung<br />

des Ortsbildes festgestellt und eine Änderung des Standortes empfohlen. Die A1 Telekom Austria<br />

AG bzw. Herr Architekt DI Patzelt hat sich dazu am 24.7.2007 negativ geäußert, eine<br />

Standortverlegung im Sinne der Empfehlung des Ortsbildbeirates wurde versucht, der<br />

Grundeigentümer hat aber keine Zustimmung gegeben. Es gab diesbezüglich auch ein Gespräch<br />

des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes am 26.6.2007 mit Vertretern der A1 Telekom Austria AG.<br />

Zu den vorliegenden Beweisergebnissen (Gutachten), wobei hiermit die maßgeblichen Teile <strong>aus</strong><br />

den vorliegenden Gutachten wiedergegeben werden:<br />

A) Aus <strong>dem</strong> Gutachten des Ortsbildbeirates vom 18.8.20<strong>10</strong>:<br />

1. Abgrenzung des Beurteilungsbereiches:<br />

Grundlage der Begutachtung ist die Abgrenzung eines Beurteilungsbereiches, in dessen Rahmen<br />

die geplante Sendestation maßgeblich in Erscheinung treten würde: Ihr Standort befindet sich<br />

nahe der Welser Straße, und zwar etwa 500 m außerhalb des engeren Ortskerns. Wie in Beilage 1<br />

im Lageplan dargestellt, liegt die Grundparzelle im Verbund der sogenannten Siedlung "Dambach"<br />

südlich der Welser Straße, die im Beurteilungsbereich leicht gekrümmt in Ost-West-Richtung<br />

verläuft. Als maßgebliches Strukturelement des Orts- und Landschaftsbildes wirkt der Dambach,<br />

der mäandrierend im Süden direkt an die Liegenschaft angrenzt und beidseits markante<br />

Gehölzstreifen aufweist. Sie schirmen den Standort gegen Einblick von Süden weitgehend ab.<br />

Der nördlich der Welser Straße liegende und überwiegend mit Wohngebäuden besetzte Gegenhang<br />

weist jedoch gute Blickverbindungen zum Standort auf. Der zentral liegende und mit 22 Metern<br />

zwischen den Gebäudekanten besonders breite Straßenzug "Derndorferberg" ist exakt zum<br />

Standort hin <strong>aus</strong>gerichtet, wie die Beilage 2 zeigt. Eine besondere Position im Straßenverlauf<br />

besetzt das in Beilage 3 ersichtliche Gebäude an der Gabelung Derndorferberg-Schmidleitenstraße.<br />

Obwohl auf Privatgrund errichtet, ist dieses kapellenartige Objekt mit markant in der Falllinie steil<br />

geneigtem Satteldach anscheinend für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Von seinem Vorplatz <strong>aus</strong><br />

lenkt der fallende Verlauf der Derndorferstraße den Blick ziemlich genau in Richtung des geplanten<br />

Standorts (Beilage 4).<br />

Grundlegend anders sieht es um die Einsehbarkeit des Standortes von der nordöstlich liegenden<br />

Dambachstraße <strong>aus</strong>, da die bestehende geschoßhohe Straßenrandbebauung wenigstens den<br />

unteren Teil der geplanten Anlage verdecken würde (Beilage 5). Allerdings erlaubt das weitgehend<br />

unbebaute Grundstück 21/4 gute Einsicht auf den Gebäudebestand der gegenständlichen<br />

Liegenschaft, wie in Beilage 6 zu erkennen ist. Etwa zwischen <strong>dem</strong> sichtbaren Endstück der hellen<br />

Mauer und <strong>dem</strong> dahinter liegenden grauen Wirtschaftsgebäude würde die Sendestation errichtet<br />

werden, die Mauer um ein Vielfaches überragend. Von der Brücke über den Dambach bietet sich<br />

ein Blick auf einige markante Objekte des Beurteilungsbereiches. Die geplante Anlage würde aber<br />

von diesem Blickpunkt <strong>aus</strong> vom links sichtbaren Baumbestand weitgehend abgedeckt werden<br />

(Beilage 7). Gebäude mit ein oder zwei Vollgeschoßen und unterschiedlichen Dachformen,<br />

Einfriedungen sowie rechts eine kleinere Werbeanlage sind in der Aufnahme gut zu erkennen.<br />

2. Charakteristik des Beurteilungsbereiches:<br />

Die landschaftliche Prägung des Beurteilungsbereiches wurde bereits angesprochen: Vom Dambach<br />

mit seinem mäandrierenden Verlauf und seinen Uferbegleitgehölzen steigen nach Norden und<br />

Süden deutlich geneigte Hänge an. Der nördlich ansteigende Hang wurde vom markanten<br />

"Dirndorferhof" <strong>aus</strong>, wie das Anwesen im Franziszäischen Kataster, der sogenannten "Urmappe",<br />

die im Digitalen Oberösterreichischen Rauminformationssystem DORIS abrufbar ist, genannt wird,<br />

erschlossen und bebaut. Der Dirndorferhof bildet daher die Urzelle der Dambachsiedlung. Auch der<br />

Straßenzug "Derndorferberg" ist in der Urmappe als Weg bereits vorgezeichnet (Beilage 12). Der<br />

Verlauf der Welser Straße bildet das zweite wichtige lineare Grundelement des Orts- und<br />

Landschaftsbildes im Beurteilungsbereich.<br />

Die Bebauung erscheint ebenfalls in überschaubare Elemente gegliedert:<br />

• Vierkanter "Dirndorferhof;<br />

• Betriebsareale "Eiber" nördlich und "Eisenhuber" südlich der Welser Straße mit ihrem jeweiligen<br />

Gebäudebestand;<br />

• "Kapelle" an der Abzweigung der Schmidleitenstraße vom Derndorferberg und<br />

7


• weitgehend kleinmaßstäbliche freistehende Wohnhäuser auf teilweise bepflanzten<br />

Gartengrundstücken prägen die Bebauungsstruktur, wie in Beilage 13 gezeigt wird. Grün sind in<br />

diesem Orthofoto die Betriebsflächen einschließlich des Vierkanters gerahmt, gelb wurde der<br />

Dambach als wichtiges strukturelles Element gekennzeichnet.<br />

Es überwiegen Gebäude mit einem oder zwei Vollgeschoßen. Allerdings ist die Bebauung nicht<br />

lückenlos. Besonders das östlich an den gegenständlichen Standort angrenzende weitgehend<br />

unbebaute Grundstück 21/4 (Otto Mayr) erscheint in gewisser Weise untypisch: Es ist<br />

langgestreckt, am Bachrand bestockt und weist eine kleinere Garage <strong>aus</strong> Blech auf (Beilage 6).<br />

Durch fehlende Hauptgebäude ist der Standort über die bestehende Mauer hinweg gut einsehbar.<br />

Der Betrachter nimmt deutlich das eher landschaftlich geprägte Erscheinungsbild der Liegenschaft<br />

wahr, die von der Mehrzahl der Grundstücke im Beurteilungsbereich absticht. Das Fehlen eines<br />

Hauptgebäudes gilt ebenso für die unbebaute Grundparzelle 21/17 (Ernst Peche), die<br />

gleichermaßen nahe des geplanten Standortes liegt und Durchblicke freihält (siehe die schon<br />

erwähnte Beilage 8). Ebenso unbebaut ist die langgestreckte Grundparzelle 36/1 (Derndorferberg-<br />

Birkenweg), die in der Beilage 4 links im Vordergrund zu sehen ist. Das Grundmuster der<br />

Bebauungsstruktur erscheint durch die unbebauten Parzellen unterbrochen.<br />

Durch die beiden landschaftlichen Grundelemente - Dambach mit Einhängen sowie<br />

Welser Straße - und die vierfach gegliederte Gebäudetypologie - Vierkanthof,<br />

Betriebsanlage, Kapelle und frei stehendes Wohnh<strong>aus</strong> mit maximal zwei Vollgeschoßen<br />

- ist ein vielgestaltiges Ortsbild im Beurteilungsbereich vorhanden, das durch<br />

Baulücken und verschiedene Intensität der Pflege der Grundstücke nicht eben<br />

homogen erscheint. In Summe gesehen wirkt aber der Beurteilungsbereich für den<br />

Durchschnittbetrachter im Vergleich zu landesüblichen Vergleichsflächen weder<br />

unharmonisch noch verunstaltet.<br />

4. Orientierung der Sendestation im Vergleich zu den Bestandobjekten:<br />

Die geringe Bauhöhe der Gebäude des Beurteilungsbereiches wurde bereits beschrieben und ist<br />

anhand der Fotografien belegt. Wie bei Objekten der vorhandenen Dimension üblich sind liegende<br />

Baukörper im Beurteilungsbereich die Regel: Besonders gut kommt die lagerhafte Orientierung<br />

beim genannten Vierkanthof "Dirndorferhof" zum Ausdruck, wie Beilage 4 deutlich zeigt. Aber auch<br />

das hellgelbe Hauptgebäude der gegenständlichen Liegenschaft ist liegend orientiert, wie dieselbe<br />

Aufnahme vermittelt (Hintergrund rechts). Auch für die allermeisten übrigen Objekte im<br />

Beurteilungsbereich trifft liegende Baukörperform zu (siehe etwa Beilage 9).<br />

5. Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild:<br />

Die geplante Sendestation würde alle Objekte im Beurteilungsbereich auffallend weit überragen.<br />

Sie würde als einer der wenigen Bauten vertikal <strong>aus</strong>gerichtet und damit fremd erscheinen. Auch<br />

würde sie genau in der Sichtachse liegen, die vom öffentlich begehbaren kapellenartigen Gebäude<br />

im unteren Teil des Straßenzugs Derndorferberg zum Dambach hin weist. Der Sendestation käme<br />

dadurch geradezu Aussichtscharakter zu. Daher würde die Anlage eine erhebliche Störung des<br />

lokalen Ortsbildes bewirken.<br />

6. Betrachtung der in vorliegenden Stellungnahmen verwendeten Argumente:<br />

Das Gutachten vom 5. Juli 2006 trifft keine klare Abgrenzung des Beurteilungsbereiches.<br />

Zurecht wird festgestellt, dass das Gebiet keine einheitliche Bebauungsstruktur aufweist, ebenso,<br />

dass als entscheidendes Kriterium der Beurteilung nicht die Einheitlichkeit, sondern der Charakter<br />

des Ortsteils zu gelten hat. Die auf Seite <strong>10</strong> getroffene Schlussfolgerung, von einem<br />

schützenswerten Ortsbild könne in Dambach nicht gesprochen werden, entbehrt jedoch jeder<br />

Grundlage. Einerseits wurde keine vorhandene Störung nachgewiesen. Die Grenze zwischen noch<br />

schützenswert und nicht mehr schützenswert ist für den Leser des Gutachtens nicht<br />

nachvollziehbar. Schließlich wäre sogar eine nachgewiesene vorhandene Störung des Ortsbildes<br />

selbstverständlich kein Freibrief für weitere Störungen. Auf einen solchen läuft die Argumentation<br />

des Gutachters jedoch hin<strong>aus</strong>.<br />

Sicherlich richtig ist das Argument des Gutachters, der Aufstellungsort würde aufgrund seiner<br />

topografischen Lage in der Senke nahe des Dambachs mildernd auf die Stärke des Eingriffs wirken.<br />

Dass der Standort jedoch die geringst mögliche Beeinflussung der Umgebung und des Ortsbildes<br />

mit sich bringen würde, wird bestritten, zumal er in der Sichtachse der sogenannten Kapelle liegt<br />

und der <strong>aus</strong> 2007 stammende Alternativvorschlag des Ortsbildbeirates ein Abrücken <strong>aus</strong> dieser<br />

8


wichtigen Achse und ein Näherrücken an den Vegetationsgürtel am Dambach vorsieht. In den<br />

Stellungnahmen des Ortsplaners vom 14. Juni 2006 und 12. März 2007 wird richtig erkannt, dass<br />

die vorhandene Bebauungsstruktur im Beurteilungsbereich maximal zweigeschossig ist und die<br />

Sendestation durch ihre Höhe einen Fremdkörper darstellt.<br />

B) Aus der Stellungnahme der A1 Telekom Austria:<br />

Eine Abgrenzung des Beurteilungsgebietes, in Form der Interpretation des Ortsbildbeirates,<br />

durchzuführen, ist wenig sinnvoll, da diese Abgrenzung lediglich willkürlich getroffen werden kann,<br />

Vielmehr ist es notwendig das vorhandene Ortsbild hinsichtlich der Annäherungsachsen zu<br />

beurteilen, Diese Annäherungen geben Aufschluss über die Zusammensetzung des vorhandenen<br />

Ortbildes oder auch Ortsteilbildes,<br />

Im Zuge der neuerlichen Befundaufnahme wird durch den Ortsbildbeirat die Vielfalt der<br />

bestehenden Objekte treffend beschrieben und eine willkürliche Abgrenzung des<br />

Beurteilungsbereiches festgelegt,<br />

Unter den Punkten 1, und 2, wird Bereich und Charakteristik definiert, die Widmung, die Nutzung<br />

und die unmittelbare Umgebung (Grundstück) außer Acht gelassen. Ein vielgestaltiges, nicht eben<br />

homogen erscheinendes Ortsbild wird im Beurteilungsgebiet konstatiert, Im selben Absatz wird<br />

aber, präjudizierend, ein Durchschnittsbetrachter bemüht, welcher diese Bereiche weder<br />

unharmonisch noch verunstaltet finden wird.<br />

Ein Ortsbild ist nicht zur Gänze abtrennbar, ebenso die Betrachtung dieses Orts- und Ortsteilbildes.<br />

Dass eine Sendeanlage in dieser Ausführung nicht ohne Einfluss und Störung auf das vorhandene<br />

Ortsbild errichtet werden kann, liegt in der Natur der Sache. Es ist aber das Ortsbild hinsichtlich der<br />

Intensität der Störung zu bewerten, Hier spielt, in erheblichem Ausmaß, auch die Absicht der<br />

<strong>Gemeinde</strong> (Widmung) für dieses Gebiet mit, und ich verweise auf die Widmung als<br />

Betriebsbaugebiet,somit ist, infolge der unterschiedlichen, vorhandenen Bebauung und auch<br />

infolge der dort befindlichen unterschiedlichen Widmungen, keineswegs ein gemeinsamer<br />

Charakter erkennbar, was durch die Aussage eines „vielgestalteten Ortsbildes", in sehr freier<br />

Formulierung durch den Ortsbildbeirat bestätigt wird. Den „Durchschnittsbetrachter" zu bemühen,<br />

halte ich aber, mangels Definierbarkeit, für bedenklich, das Argument, dass nicht die<br />

Einheitlichkeit, sondern der Charakter das Ortsbild prägt, Ist unbestritten, jedoch ist eben beim<br />

gegenständlichen Projekt, der erforderliche Charakter nicht in einem Maß gegeben, welches eine<br />

erhebliche Störung durch die Antennenanlage erkennen lässt, wenngleich die geringfügige<br />

Verschiebung der Anlage, gemäß Ortsbildbeirat in der 95. Sitzung, durch<strong>aus</strong> geeignet ist, eine<br />

Verbesserung des Errichtungsstandortes zu bewirken.<br />

Eine erhebliche Störung des Ortbildes ist nicht gegeben, eine Versagung <strong>aus</strong> diesem Grund nicht<br />

nachvollziehbar,<br />

Der VwGH führt zur Frage der Bewertung von widersprechenden Gutachten in der Entscheidung<br />

2009/12/0124 wie folgt <strong>aus</strong>:<br />

Zwar könnte eine Partei Unvollständigkeiten eines Gutachtens aufzeigen und dagegen relevante<br />

Einwendungen erheben, doch müsste dies durch auf gleicher fachlicher Ebene angesiedelte<br />

Argumente erfolgen. Durch bloße gegenteilige Behauptungen, in denen einzelne Einschätzungen<br />

und Schlussfolgerungen eines Amtssachverständigen als unrichtig bezeichnet werden, kann<br />

dessen Gutachten jedoch nicht entkräftet werden. Hierfür wäre - jedenfalls regelmäßig - nicht nur<br />

eine präzise Darstellung der gegen das Gutachten gerichteten sachlichen Einwände, sondern<br />

darüber hin<strong>aus</strong> die Vorlage des Gutachtens eines anderen Sachverständigen erforderlich.<br />

Abschließende Beurteilung und Würdigung der vorliegenden Gutachten, insbesondere des<br />

Gutachtens des Ortsbildbeirates vom 18. August 20<strong>10</strong> und der Stellungnahme der Telekom Austria<br />

vom 14. Oktober 20<strong>10</strong>:<br />

Das Gutachten des Ortsbildbeirates vom 18. August 20<strong>10</strong> nimmt eine eindeutige Abgrenzung des<br />

Beurteilungsbereiches vor, in dessen Rahmen die geplante Sendestation maßgeblich in<br />

Erscheinung treten würde. Die Grundlagen für die Beurteilung und die Abgrenzung des<br />

Beurteilungsbereiches sind auch detailliert beschrieben. Diese Beschreibungen bilden die<br />

notwendige Grundlage für eine entsprechende Beurteilung des betroffenen Bereiches. Weiters wird<br />

im Detail auf die Charakteristik des Beurteilungsbereiches eingegangen. Es wird von<br />

überschaubaren Elementen in diesem Beurteilungsbereich „Dambachsiedlung“ gesprochen und<br />

auch darauf hingewiesen, dass im überwiegenden Bereich, Gebäude mit ein oder maximal zwei<br />

Vollgeschossen vorhanden sind. Demnach ist wohl ein viel gestaltetes Ortsbild vorhanden,<br />

9


jedoch lässt sich die Charakteristik mit ein- bis zweigeschossigen Bauten eingrenzen. Eine<br />

weitere Beurteilungsgrundlage ist die „Orientierung der Sendestation im Vergleich zu den<br />

Bestandsobjekten“. Diesbezüglich wird richtig und nachvollziehbar dargestellt, dass die<br />

gegenständlich geplante Sendestation mit einer Gesamthöhe von 22,5 Metern einem sieben<br />

Geschosse hohem Gebäude entsprechen würde und daher den übrigen Baubestand bei weitem<br />

überragen würde. Die Wirkung des geplanten Bauvorhabens auf das Orts- und Landschaftsbild<br />

wird durch den geplanten Sen<strong>dem</strong>ast geprägt, der die bestehenden Objekte auffallend weit<br />

überragen würde. Die Orientierung der beantragten Konstruktion würde markant als Fremdkörper<br />

erscheinen und sich nicht harmonisch in das Orts- und Landschaftsbild einfügen, sondern im<br />

Erscheinungsbild und der Höhe <strong>dem</strong> Ortsbild massiv wiedersprechen. Der Sendestation käme<br />

dadurch geradezu Aussichtscharakter zu und würde die geplante Anlage eine erhebliche Störung<br />

des lokalen Ortsbildes bewirken.<br />

Der sechste Punkt des vorliegenden Gutachtens betrifft die Beachtung der vorliegenden<br />

Stellungnahme, Bestandsaufnahmen und die verwendeten Argumente. In diesem Punkt setzt sich<br />

der Ortsbildbeirat des Landes OÖ inhaltlich mit den Privatgutachten DI Patzelt vom 05. Juli 2006<br />

<strong>aus</strong>einander. Dar<strong>aus</strong> lässt sich ableiten, dass die Gegenargumente in den vorliegenden früheren<br />

Privatgutachten nicht begründet sind. Diese werden durch das fundierte Gutachten des<br />

Ortsbildbeirates vom 18. August 20<strong>10</strong> wiederlegt.<br />

In der Stellungnahme der Telekom Austria AG vom 14. Oktober 20<strong>10</strong> bzw. in <strong>dem</strong> damit<br />

vorgelegten weiteren Privatgutachten wird angeführt, dass das Gutachten des Ortsbildbeirates in<br />

gewissen Grundzügen willkürlich sei; eine Abgrenzung des Beurteilungsgebietes wäre wenig<br />

sinnvoll, weil die Abgrenzung willkürlich getroffen worden sei.<br />

Dazu wird seitens der Behörde ins treffen geführt, dass von einer willkürlich festgesetzten<br />

Abgrenzung des Beobachtungsraumes keine Rede sein kann, da die gesamte „Dambachsiedlung“<br />

den gleichen Bebauungscharakter aufweist und es in dieser Siedlung auch in anderen Bereichen<br />

zu keinen wesentlichen Abweichungen kommt. Im Übrigen vermag die Berufungswerberin auch<br />

nicht darzulegen, wieso der herangezogene Beurteilungsbereich nicht geeignet wäre bzw. warum<br />

sich näher zu umschreibende andere Bereiche besser für eine Vergleichsbeurteilung geeignet<br />

hätten.<br />

Es wird weiters behauptet, dass die Widmung und die Nutzung der unmittelbaren Umgebung außer<br />

Acht gelassen worden wäre. Diesbezüglich ist anzuführen, dass seitens der erkennenden Behörde<br />

erhoben wurde, dass wohl im Bereich der Dambachsiedlung mehrere Widmungsarten, vorhanden<br />

sind, wobei sich jedoch die Gebäude <strong>aus</strong> den verschiedenen Widmungsarten nicht wesentlich<br />

unterscheiden, schon gar nicht in ihrer Gebäudehöhe. Dies ist schon auf im Akt erliegenden Fotos<br />

erkennbar. Wenn die Berufungswerberin im Sinne der Ausführungen im vorgelegten<br />

Privatgutachten weiters vermeint, dass eben der erforderliche Charakter des betroffenen Gebietes<br />

nicht in einem maß gegeben ist, welches eine erhebliche Störung durch die geplante<br />

Antennenanlage erkennen ließe, so stellen diese Ausführungen bloße Behauptungen dar, die nicht<br />

näher begründet wurden. Derartige nicht näher untermauerte Ausführungen sind keinesfalls<br />

geeignet, die präzisen, detaillierten und begründeten gutachterlichen Ausführungen<br />

Ortsbildbeirates - insbesondere vom 18. August 20<strong>10</strong> – wonach die Gebäude in der gesamten<br />

Dambachsiedlung einen einheitlichen B<strong>aus</strong>til und eine einheitliche Bauhöhe von ein bis zwei<br />

Geschossen aufweisen, zu wiederlegen.<br />

Im vorletzten Absatz der Stellungnahme der Berufungswerberin vom 14.<strong>10</strong>.20<strong>10</strong> wird nochmals<br />

angeführt, dass der Beurteilungsbereich nicht klar abgegrenzt gewesen ist. Die Abgrenzung des<br />

Beurteilungsbereiches ist jedoch im Sinne der obigen Ausführungen im Gutachten des<br />

Ortsbildbeirates unter Punkt 1 sehr wohl exakt beschrieben und begründet.<br />

Abschließend wird von der Berufungswerberin nochmals auf die Widmung Betriebsbaugebiet<br />

hingewiesen und dass keineswegs ein gemeinsamer Charakter erkennbar sei. Das Wort<br />

Durchschnittsbetrachter sei mangels Definierbarkeit nicht richtig. In Erwiderung dieser<br />

Berufungsargumente wird nochmals darauf verwiesen, dass sich im Gutachten des<br />

Ortsbildbeirates vom 18. August 20<strong>10</strong> sowohl in Punkt 1. (Abgrenzung des Beurteilungsbereiches),<br />

als auch in Punkt 2. (Charakteristik des Beurteilungsbereiches), <strong>aus</strong>reichende und<br />

nachvollziehbare Begründungen für die Schlussfolgerungen des Gutachtens finden, die auch mit<br />

Fotos belegt wurden. Dieses Gutachten ist daher weder unschlüssig, noch widersprüchlich,<br />

weshalb für die erkennende Behörde kein Grund besteht, dessen Richtigkeit in Zweifel zu ziehen.<br />

Demgegenüber beschränkt sich das von der Berufungswerberin vorgelegte Privatgutachten DI<br />

<strong>10</strong>


Patzelt darauf, <strong>dem</strong> Gutachten des Ortsbildbeirates vom 18. August 20<strong>10</strong> zu widersprechen, ohne<br />

jedoch hierfür eine greifbare, nachvollziehbare und schlüssige Begründung zu liefern.<br />

Zusammenfassend ist zur Stellungnahme der Telekom Austria AG anzumerken, dass die in der<br />

Stellungnahme vom 14. Oktober 20<strong>10</strong> dargelegten Argumente bzw. Behauptungen im Gegensatz<br />

zum <strong>Protokoll</strong> des Ortsbildbeirates nicht <strong>aus</strong>reichend begründet und vor allem nicht geeignet sind,<br />

die nachvollziehbaren Argumente des Ortsbildbeirates zu entkräften.<br />

Das zentrale Argument, dass alle Objekte im Siedlungsgebiet „Derndorfersiedlung“ maximal<br />

zweigeschossig <strong>aus</strong>geführt sind, während die geplante Sendestation samt Antennenmast mit einer<br />

Höhe von 22,5 Metern all diese Gebäude um mehr als das Doppelte überragen würde, ja <strong>dem</strong><br />

gegenständlichen Bauvorhaben geradezu Aussichtscharakter zukäme, zeigt, dass sich sehr wohl<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes ergeben würde.<br />

Zusammengefasst ist es der Berufungswerberin nicht gelungen, Unvollständigkeiten oder<br />

Unschlüssigkeiten des vorliegenden Gutachtens des Ortsbildbeirates vom 18. August 20<strong>10</strong><br />

aufzuzeigen und dagegen auf gleicher fachlicher Ebene angesiedelte relevante (fundierte) und<br />

begründete Einwendungen zu erheben, die über bloß gegenteilige Behauptungen hin<strong>aus</strong>gehen.<br />

Durch bloße gegenteilige Behauptungen, in denen einzelne Einschätzungen und<br />

Schlussfolgerungen eines Amtssachverständigen als unrichtig bezeichnet werden, kann dessen<br />

Gutachten jedoch nicht entkräftet werden.<br />

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />

R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G :<br />

Gegen diesen Bescheid kann gemäß § <strong>10</strong>2 OöGemO 1990 i.d.g.F. Vorstellung erhoben werden.<br />

Gem. § <strong>10</strong>2 Abs.2 ist die Vorstellung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides<br />

schriftlich bei der <strong>Gemeinde</strong> einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie<br />

sich richtet und einen begründeten Antrag zu enthalten.<br />

Eine geheime Abstimmung wird durchgeführt. Als Stimmenzähler fungieren die GRe<br />

Palmetshofer, Kobler, Langerhorst und O. Irndorfer.<br />

Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

26 Stimmen dafür<br />

4 Stimmen dagegen<br />

Punkt 3) Kenntnisnahme der örtlichen Prüfberichte vom 17. Februar <strong>2011</strong>,<br />

17. März <strong>2011</strong> und 7. April <strong>2011</strong><br />

Prüfungs<strong>aus</strong>schussobfrau Chalupar bringt den Prüfbericht vom 17.2.<strong>2011</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis:<br />

Anwesend: Obfrau Karin Chalupar<br />

Obfrau-Stv. Johann Hauhart<br />

Magdalena Deibl<br />

Elisabeth Bernecker<br />

Entschuldigt: Andreas Packy<br />

Natascha Blaimschein, Buchhaltungsleiterin<br />

Gabriele Zimmermann, Schriftführerin<br />

11


TAGESORDNUNG:<br />

1.) Begrüßung und Bericht der Obfrau<br />

2.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong><br />

a. 18:00 Uhr Volksschule<br />

b. 18:30 Uhr Hauptschule 1<br />

c. 19:00 Uhr Hauptschule 2<br />

d. 19:30 Uhr Feuerwehr Weißenberg<br />

e. 20:00 Uhr Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong><br />

f. 20:30 Uhr Forum <strong>Neuhofen</strong><br />

3.) Allfälliges<br />

Das Forum und die Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong> haben bereits letzte Woche den Termin abgesagt und um<br />

Aufnahme in den nächsten Ausschuss gebeten. Während dieses Vormittages wurde bekannt, dass<br />

Frau Direktor Biebl-Walchshofer (Hauptschule 1) und Frau Direktor Wartecker (Hauptschule 2) sich<br />

im Krankenstand befinden und leider nicht an der Sitzung teilnehmen können. Es wurde versucht,<br />

die Feuerwehr Weißenberg vorzuverlegen.<br />

Die Sitzung wird um 18:00 Uhr eröffnet.<br />

1.) Begrüßung und Bericht der Obfrau<br />

Die Rechnung bezüglich der 3 maligen Fahrtkosten wurde durch den Aktenvermerk von Hr. Mag.<br />

Brückl pl<strong>aus</strong>ibel erklärt. Folgende offene Fragen werden bis zum nächsten Mal geklärt:<br />

Sind die EDV-Anlagen versichert?<br />

Haben wir für Blitzschäden für EDV-Anlagen Versicherungsleistungen bekommen?<br />

2.a.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> - Volksschule<br />

Budgetmittel im Jahr 20<strong>10</strong>: € 28.518,00<br />

Es wird festgestellt, dass der Saldo des Girokontos, sowie der Saldo der Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung 20<strong>10</strong> (Anlage 1) � € -9.906,32 beträgt.<br />

Weiters wurde ein Kassenbuch geführt � Saldo € 42,69<br />

Die Unterlagen des Finanzjahres 20<strong>10</strong> wurden geprüft und für korrekt empfunden.<br />

2.d.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Feuerwehr Weißenberg<br />

Budgetmittel im Jahr 20<strong>10</strong>: € 18.780,60<br />

Es wird festgestellt, dass der Saldo des Girokontos, sowie der Saldo der Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung 20<strong>10</strong> (Anlage 1) � € 2<strong>10</strong>,14 beträgt.<br />

Die Unterlagen des Finanzjahres 20<strong>10</strong> wurden geprüft und für korrekt empfunden.<br />

3.) Allfälliges<br />

Die nächsten Termine finden wie folgt statt:<br />

17. März <strong>2011</strong> um 18 Uhr<br />

07. April <strong>2011</strong> um 18 Uhr<br />

Prüfungs<strong>aus</strong>schussobfrau Chalupar bringt den Prüfbericht vom 17.3.<strong>2011</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis:<br />

Anwesend: Obfrau Karin Chalupar<br />

Obfrau-Stv. Johann Hauhart<br />

12


TAGESORDNUNG:<br />

Magdalena Deibl<br />

Elisabeth Bernecker<br />

Andreas Packy<br />

Natascha Blaimschein, Buchhaltungsleiterin<br />

Gabriele Zimmermann, Schriftführerin<br />

1.) Berichte<br />

2.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Forum <strong>Neuhofen</strong><br />

3.) Prüfung Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

4.) Prüfung Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> der VFI Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems & Co<br />

KG<br />

5.) Allfälliges<br />

Die Sitzung wird um 18:00 Uhr eröffnet.<br />

1.) Berichte<br />

2.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Forum <strong>Neuhofen</strong><br />

Dieser Punkt wird auf die nächste Sitzung des Prüfungs<strong>aus</strong>schusses verschoben.<br />

3.) Prüfung Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

Die vom Amt erstellte Analyse des Rechnungsabschlusses wurde mustergültig vorbereitet.<br />

Der Prüfungs<strong>aus</strong>schuss prüft den Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> im Detail und vermerkt folgende<br />

wichtige Punkte im Prüfbericht:<br />

Gesamtergebnis ordentlicher H<strong>aus</strong>halt: € -30.243,17<br />

Gesamtergebnis außerordentlicher H<strong>aus</strong>halt: € -546.420,47<br />

Gesamt-IST-Bestand aller Konto<strong>aus</strong>züge und Kassenbuch: € 156.041,20<br />

Das „Maastricht-Ergebnis“ beträgt € 142.327,97<br />

Abfallbeseitigung: Soll-Überschuss in der Höhe von € 45.264,85, welcher im ordentlichen<br />

H<strong>aus</strong>halt zur Stärkung verblieb<br />

Kanalanschlussgebühren: € 118.203,56 wurden <strong>dem</strong> außerordentlichen Vorhaben Kanal<br />

zugewiesen.<br />

Ausschließliche <strong>Gemeinde</strong>abgaben und Ertragsanteile: Mehreinnahmen in der Höhe von €<br />

138.859,26<br />

Transferzahlungen an die KG <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> außerordentlichen H<strong>aus</strong>halt: € 77.790,56<br />

Stand Rücklage Kanalerweiterung: € 424.322,90<br />

Rücklage Abfallentsorgung wurde aufgelöst: € 65.896,20<br />

Verwendung an Rücklagenmittel per 31.12. in Höhe von € 273.573,90 zur Deckung<br />

Girokonto<br />

Gesamtsumme an Personalkosten: € 1.535.598,<strong>10</strong> das sind 18,51% der ordentlichen<br />

Einnahmen<br />

Gesamtschuldenstand Darlehen: € 3.966.239,08 das sind 47,80% der ordentlichen<br />

Einnahmen<br />

Schuldenstand pro Einwohner: € 734,22<br />

Stand Nettobelastung Leasing: € 49.704,44 das sind 0,60% der ordentlichen Einnahmen<br />

Stand der Haftungen per 31.12.20<strong>10</strong>: € 2.543.271,05<br />

Folgendes wurde zusätzlich angefordert und näher geprüft:<br />

Förderung der Betriebsgemeinschaft: 2.894,81 � ein vor kurzem <strong>aus</strong>geschiedener<br />

Pensionist wurde zur Weihnachtsfeier nicht eingeladen.<br />

Die Ausgabenüberschreitung des Jugendzentrums wurde wie folgt begründet: Kürzung der<br />

Förderung der Jugendzentren durch das Land Oberösterreich. In den Vertrag wurde<br />

Einsicht genommen.<br />

13


Gemeinschaftsraum des Betreuten Wohnens: der Mietaufwand für den Gemeinschaftsraum<br />

ist im Vergleich zu den Öffnungszeiten und der Benutzbarkeit zu hoch.<br />

Auf den Beschluss des Voranschlages 20<strong>10</strong> im <strong>Gemeinde</strong>rat vom 04.02.20<strong>10</strong> wurde<br />

hingewiesen (3% Einsparrung und Berichte über größere Ausgaben im GR)<br />

Folgende Bereichsergebnisse des ordentlichen H<strong>aus</strong>haltes wurden diskutiert:<br />

o Sporthalle: 44.947,33 € Abgang<br />

o Stockbahnenhalle: 35.929,45 € Abgang<br />

o Jugendclub: 18.089,63 € Abgang<br />

o Veranstaltungssaal Forum: 45.742,08 € Abgang<br />

o Bibliothek: 4.034,24 € Abgang<br />

Der Gesamtschuldenstand beträgt € 6.893.097,91 lt. folgender Aufstellung<br />

Zahlen zur Errechnung Summen<br />

Schuldenstand Darlehen <strong>Gemeinde</strong> 3.966.239,08<br />

Stand übernommene Haftungen RHV 1.797.947,42<br />

Stand übernommene Haftungen KG 721.954,30<br />

Stand übernommene Haftung HWV 23.369,33<br />

<strong>aus</strong>geschöpfter Kassenkredit SPK 13,88<br />

Deckung Girokonto RL Kanal 237.573,90<br />

Deckung Girokonto RL Abfall 0,00<br />

Restschuld Leasing (geschätzt) 1<strong>10</strong>.000,00<br />

Gesamtschuldenstand 6.893.097,91<br />

RL Kanal 0,00<br />

RL Abfall 0,00<br />

Sparkasse 402,87<br />

Raika 36,50<br />

VKB 0,00<br />

Barvermögen 4.866,71<br />

IST Rücklage Kanal 150.749,00<br />

IST Rücklage Abfall 0,00<br />

Minderungen des Gesamtschuldenstandes 156.055,08<br />

Gesamtschuldenstand <strong>Neuhofen</strong> 6.737.042,83<br />

pro Kopf (5.402 Einw. lt. Volkszählung) 1.247,14<br />

pro Kopf (5.654 HWS per 31.12.20<strong>10</strong>) 1.191,55<br />

Nach Beendigung der Prüfung erfolgte vom Prüfungs<strong>aus</strong>schuss folgende Antragstellung:<br />

Antrag: Der Prüfungs<strong>aus</strong>schuss gibt die Empfehlung an den <strong>Gemeinde</strong>rat, den vorliegenden<br />

Rechnungsabschluss zu genehmigen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

4.) Prüfung Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> der VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems &<br />

Co KG<br />

Der Rechnungsabschluss der VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co KG wird von<br />

den Prüfungs<strong>aus</strong>schussmitgliedern geprüft und für in Ordnung befunden.<br />

5.) Allfälliges<br />

Ende der Sitzung um 20.45 Uhr<br />

Prüfungs<strong>aus</strong>schussobfrau Chalupar bringt den Prüfbericht vom 7.4.<strong>2011</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis:<br />

Anwesend: Obfrau Karin Chalupar<br />

Waltraud Burger (in Vertretung für Obfrau-Stv. Johann Hauhart)<br />

Magdalena Deibl<br />

Elisabeth Bernecker<br />

14


TAGESORDNUNG:<br />

Andreas Packy<br />

Natascha Blaimschein, Buchhaltungsleiterin und Schriftführerin<br />

4.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Hauptschule 2<br />

5.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Hauptschule 1<br />

6.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong><br />

7.) Prüfung Forum – Geschäftsjahr 2009/20<strong>10</strong> (Fa. SonnReich<br />

VeranstaltungsOEG)<br />

8.) Belegprüfung anhand des Zeitbuches der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der<br />

Krems<br />

9.) Prüfung der <strong>Gemeinde</strong>vorstandsprotokolle (finanzielle Auswirkungen der<br />

GV-Beschlüsse)<br />

<strong>10</strong>.) Allfälliges<br />

Die Sitzung wird um 18:00 Uhr eröffnet.<br />

1.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Hauptschule 2<br />

Budgetmittel im Jahr 20<strong>10</strong>: € 20.305,--<br />

Es wird festgestellt, dass der Saldo des Girokontos, sowie der Saldo der Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung 20<strong>10</strong><br />

� € -1.139,91 beträgt.<br />

Ein Kassenbuch wurde geführt � Saldo € 400,<strong>10</strong><br />

Es besteht der dringende Wunsch bzgl. Anbringung einer Lärmdämmung in der Schule.<br />

Die Unterlagen des Finanzjahres 20<strong>10</strong> wurden geprüft und für korrekt empfunden.<br />

2.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Hauptschule 1<br />

Budgetmittel im Jahr 20<strong>10</strong>: € 33.143,--<br />

Es wird festgestellt, dass der Saldo des Girokontos, sowie der Saldo der Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung 20<strong>10</strong><br />

� € 5.450,31 beträgt.<br />

Ein Kassenbuch wurde geführt � Saldo € 8,47<br />

Die Unterlagen des Finanzjahres 20<strong>10</strong> wurden geprüft und für korrekt empfunden.<br />

3.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong><br />

Budgetmittel im Jahr 20<strong>10</strong>: € 29.093,16<br />

Es wird festgestellt, dass der Saldo des Girokontos, sowie der Saldo der Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung 20<strong>10</strong><br />

� € 5.574,35 beträgt.<br />

Die Unterlagen des Finanzjahres 20<strong>10</strong> wurden geprüft und für korrekt empfunden.<br />

4.) Prüfung Forum – Geschäftsjahr 2009/20<strong>10</strong> (Fa. SonnReich VeranstaltungsOEG)<br />

Zu diesem Punkt sind die beiden Pächter des Forums, Herr Horst Sonntagbauer und Herr Erhard<br />

Reichsthaler, anwesend. Das Forum hat im Geschäftsjahr 2009/20<strong>10</strong> € 40.000,-- Subvention<br />

erhalten.<br />

Der Prüfungs<strong>aus</strong>schuss stellt fest, dass die <strong>aus</strong>bezahlten Beträge widmungsgemäß verwendet<br />

wurden.<br />

5.) Belegprüfung anhand des Zeitbuches der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

Das Zeitbuch vom 23. November 20<strong>10</strong> bis 6. April <strong>2011</strong> wurde an die Mitglieder verteilt und<br />

geprüft.<br />

15


Folgende Belege wurden näher kontrolliert:<br />

Es wird jährlich ein Betrag in der Höhe € 400,-- an die Stockbahnen Piberbach <strong>aus</strong>bezahlt.<br />

Antrag auf Streichung der OÖ <strong>Gemeinde</strong>zeitung vom <strong>Gemeinde</strong>bund für einfache GR-<br />

Mitglieder<br />

€ 348,-- wurden für die Veranstaltung „<strong>10</strong>0-Jahre-Kreisky“ <strong>aus</strong>gegeben, bzw. wurden auch<br />

€ 192,-- für einen Fernsehbericht <strong>aus</strong>gegeben.<br />

Der Prüfungs<strong>aus</strong>schuss empfiehlt bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes (z.B. bei<br />

Konkursbegleitung) um gründliche Abwegung der Kosten und erwarteten Einnahmen.<br />

Warum wurden € 1.500,-- für die Erstellung eines Mietvertrages an einen Rechtsanwalt<br />

bezahlt.<br />

Es wird ein Schreiben von der Rechtschutzversicherung verlangt, in <strong>dem</strong> der Fall<br />

Handymast A1 abgehandelt wird.<br />

Es sind Kosten in der Höhe von € 5.371,-- und € 3.121,-- an einer Klage eines Mitarbeiters<br />

entstanden.<br />

Warum wurden Buchpakete von der SPÖ Bezirkskommission angekauft und verschenkt?<br />

Blumen für <strong>Neuhofen</strong>er Gartenanlagen wurden nicht in <strong>Neuhofen</strong> gekauft.<br />

6.) Prüfung der <strong>Gemeinde</strong>vorstandsprotokolle (finanzielle Auswirkung der GV-<br />

Beschlüsse)<br />

Es wurden die Vorstandsprotokolle Nr. 9 vom 23.11.20<strong>10</strong> und <strong>10</strong> vom 03.02.<strong>2011</strong> geprüft.<br />

7.) Allfälliges<br />

Für neue neue Straßenzüge sollte Voltaik-Beleuchtungsanlagen überlegt werden.<br />

Die nächsten Termine finden wie folgt statt:<br />

19. Mai <strong>2011</strong> um 18 Uhr<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass die € 400,-- für die Sportanlage Piberbach für die<br />

Benutzung durch die Schulen bezahlt werden. Buchpakete zu einem ermäßigten Preis<br />

wurden von den Kinderfreunden angekauft und an die Volksschulen bzw. Kindergärten<br />

weitergegeben.<br />

Zur Ausgabe für die Veranstaltung „<strong>10</strong>0-Jahre-Kreisky“ teilt der Bürgermeister mit, dass<br />

im Raum Oberösterreich ein Saal für diese Veranstaltung des OÖ. Pensionistenverbandes<br />

gesucht wurde und die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> diesen zur Verfügung gestellt hat. Es wurden<br />

die Pachtkosten für das Forum von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> übernommen.<br />

Punkt 4) Kenntnisnahme Schreiben des Landes bzgl. Darlehen des Landes OÖ bzgl.<br />

Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

Der zins- und tilgungsfreie Zeitraum jener Investitionsdarlehen, die zum Bau von<br />

Abwasserbeseitigungsanlagen gewährt wurden, wird lt. erneutem Beschluss der<br />

Landesregierung bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.<br />

Diese Benachrichtigung ist <strong>dem</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis zu bringen.<br />

Eine <strong>aus</strong>zugsweise <strong>Protokoll</strong>abschrift ist bis 30. August <strong>2011</strong> der IKD vorzulegen.<br />

Es wird festgestellt, dass die die Verlängerungen früher jeweils für fünf Jahre<br />

<strong>aus</strong>gesprochen wurden.<br />

16


Punkt 5) Kenntnisnahme Schreiben des Landes bzgl. Verwendung von<br />

Infrastrukturbeiträgen<br />

Am 14. Dezember 20<strong>10</strong> fand in der Direktion für Inneres und Kommunales ein Gespräch<br />

statt, in <strong>dem</strong> die Verwendung der von der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

erwarteten Infrastruktureinnahmen in der Höhe von ca. € 600.000,-- besprochen wurde.<br />

Das beiliegende Schreiben mit der GZ: IKD(Gem)-311178/505-<strong>2011</strong>-Pra/Gan vom<br />

11. Februar <strong>2011</strong> ist <strong>dem</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis zu bringen und ein<br />

<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> der Verhandlungsschrift ist der Direktion für Inneres und Kommunales<br />

vorzulegen.<br />

Der Bürgermeister bringt das gegenständliche Schreiben, das als wesentlicher Bestandteil<br />

<strong>dem</strong> <strong>Protokoll</strong> beigefügt ist, <strong>dem</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

GR Langerhorst begrüßt die Absicht, <strong>aus</strong>geglichen zu bilanzieren. Er fürchtet jedoch, dass<br />

wenn die Infrastrukturbeiträge im ordentlichen H<strong>aus</strong>halt aufgenommen werden, in der<br />

Folge im außerordentlichen H<strong>aus</strong>halt fehlen werden.<br />

Punkt 6) Genehmigung der finanziellen Auswirkungen des Forum-Vertrages<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist im Wissen, dass der bereits genehmigte Mittelfristige Finanzplan<br />

(<strong>2011</strong> bis 2015) keine positiven Budgetspitzen aufweist. Die Budgetspitze (= frei<br />

verfügbarer Budgetrahmen) weist ab 2012 zumindest ein Minus von ca. € 240.000,00 <strong>aus</strong>.<br />

Da der <strong>dem</strong> Forum vertraglich zugesicherte Betrag in der Höhe von € 40.000,00 jährlich<br />

im Budget <strong>aus</strong>gewiesen werden muss, wird dadurch auch der 15-Euro-Erlass des Landes<br />

Oberösterreich mit diesem Betrag belastet. Der Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> weist ein<br />

Ergebnis des 15-Euro-Erlasses in der Höhe von € 15,30 <strong>aus</strong>. Der Voranschlag <strong>2011</strong> ist mit<br />

einem diesbezüglichen Ergebnis in der Höhe von € 18,81 erstellt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat im Wissen dieser oben<br />

genannten Umstände beschließt, die benötigten Mittel zur Erfüllung des Forum-Vertrages<br />

ins jeweilige Budget bis zum Jahr 2014 aufzunehmen, auch wenn dadurch die<br />

Abgangsdeckung minimiert wird.<br />

Für die ÖVP-Fraktion ist der Beschluss nicht notwendig. Sie wird <strong>dem</strong> Antrag jedoch<br />

zustimmen, weil damit der Forum-Vertrag unterschrieben wird. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong><br />

will ein Zentrum sein und wir sind froh, wenn Leute <strong>aus</strong> den Nachbargemeinden unsere<br />

Freizeitangebote nutzen. Es kommt dadurch zu Einnahmen aufgrund der<br />

Umwegrentabilität (z. B. durch den Besuch von Gasthäusern). Die Firma Sonnreich macht<br />

pro Jahr ca. 28 Veranstaltungen.<br />

Die Grünen benötigen diesen Beschluss ebenfalls nicht. Sie werden <strong>dem</strong> Antrag<br />

zustimmen. In anderen Angelegenheiten (z. B. Sporthalle) sind auch Folge<strong>aus</strong>gaben für<br />

die kommenden Jahre vorgesehen.<br />

Der Bürgermeister stellt fest, dass er in dieser Sache keine Hemmung des Beschlusses<br />

vorgelegen ist. Der Vertrag wurde nicht unterschrieben, weil der Beschluss über die<br />

korrekte Vorgehensweise gefehlt hat, der hiermit nachgeholt werden soll. Der<br />

Bürgermeister zitiert <strong>aus</strong> einem Schreiben der Aufsichtsbehörde: „…Wenn der<br />

17


Bürgermeister gesetzmäßig gefasste Beschlüsse nicht durchführt, verstößt er gegen die<br />

OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung. Es wird festgehalten, dass der Bürgermeister gesetzmäßig<br />

gefasste Beschlüsse 'nur' durchzuführen hat. Die (politische und rechtliche)<br />

Verantwortlichkeit der Stimmführer für die von ihnen gefassten kollegialen Beschlüsse<br />

besteht weiterhin und unbeschadet der Durchführungsverpflichtung…“<br />

Vbgm. Sahl berichtet, dass ein Schreiben vom Amt der Landesregierung (IKD) kommen<br />

wird, welches besagt, dass keine Genehmigungspflicht der Aufsichtsbehörde in dieser<br />

Sache vorliegt.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />

abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

27 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Grüne, Engertsberger, Eckerstorfer,<br />

Palmetshofer, Lina, Dujakovic, S. Primetzhofer, R. Primetzhofer,<br />

Bernecker, Skrasek, Streitner<br />

4 Stimmenthaltungen: Karmedar, Stockhammer, Wurzer, List<br />

Punkt 7) Genehmigung der Kreditüberschreitungen im Finanzjahr 20<strong>10</strong><br />

Nach § 79 Abs. 2 der O.Ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 ist für eine Kreditüberschreitung im<br />

laufenden Finanzjahr die Genehmigung des <strong>Gemeinde</strong>rates erforderlich.<br />

Die in der Beilage aufgezählten und begründeten Kreditüberschreitungen waren für eine<br />

ordnungsgemäße Abwicklung der Finanzgeschäfte im Finanzjahr 20<strong>10</strong> erforderlich und<br />

stammen teilweise <strong>aus</strong> Vertragsverpflichtungen und Ab- oder Übereinkommen.<br />

Die entsprechenden Beschlüsse der zuständigen Organe der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an<br />

der Krems wurden – soweit dies erforderlich war – jeweils vor Auftragsvergabe eingeholt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die in der Beilage aufgezählten<br />

Kreditüberschreitungen des Finanzjahres 20<strong>10</strong> zu genehmigen. Die Bedeckung im<br />

H<strong>aus</strong>halt ist nach <strong>dem</strong> Ergebnis der Jahresrechnung 20<strong>10</strong> nicht zur Gänze gegeben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

25 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP<br />

6 Stimmenthaltungen: FPÖ, Grüne<br />

Punkt 8) Genehmigung des Rechnungsabschlusses 20<strong>10</strong> der Marktgemeinde<br />

<strong>Neuhofen</strong>/Krems<br />

Laut OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurde in der Sitzung des Prüfungs<strong>aus</strong>schusses vom 17. März<br />

<strong>2011</strong> der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 20<strong>10</strong> eingehend geprüft und ein Bericht<br />

veranlasst, aufgrund dessen der Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> in dieser Sitzung zur<br />

Beschlussfassung des <strong>Gemeinde</strong>rates aufliegt.<br />

18


ORDENTLICHER HAUSHALT<br />

19<br />

Summe der vorgeschriebenen<br />

Beträge<br />

Summe Jahreseinnahmen 8.237.377,20 €<br />

Summe Jahres<strong>aus</strong>gaben 8.172.079,40 €<br />

Ergebnis lfd. H<strong>aus</strong>halt 20<strong>10</strong> 65.297,80 €<br />

abzgl. Abgang <strong>aus</strong> Vorjahren -155.540,97 €<br />

zuzügl. Deckung Abgang 2009 60.000,00 €<br />

Gesamtergebnis 20<strong>10</strong> -30.243,17 €<br />

AUSSER-<br />

ORDENTLICHER HAUSHALT<br />

Summe der vorgeschriebenen<br />

Beträge<br />

Gesamtsumme der Einnahmen 1.3<strong>10</strong>.772,47 €<br />

Gesamtsumme der Ausgaben 822.338,20 €<br />

Ergebnis lfd. H<strong>aus</strong>halt 20<strong>10</strong> 488.434,27 €<br />

abzgl. Abgang <strong>aus</strong> Vorjahren -1.034.854,74 €<br />

Gesamtergebnis 20<strong>10</strong> -546.420,47 €<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 9) Genehmigung des Voranschlages <strong>2011</strong><br />

Der Voranschlag <strong>2011</strong> wurde am 30. März <strong>2011</strong> kundgemacht.<br />

Aufgrund des <strong>aus</strong>geglichenen ordentlichen H<strong>aus</strong>haltes wurde keine Vorprüfung des<br />

Voranschlages durch die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land veranlasst.<br />

Folgende Termine fanden bzgl. des Voranschlages <strong>2011</strong> statt:<br />

Finanz<strong>aus</strong>schuss am 18. November 20<strong>10</strong><br />

Finanz<strong>aus</strong>schuss am 2. Dezember 20<strong>10</strong><br />

Finanz<strong>aus</strong>schuss am 3. Februar <strong>2011</strong><br />

Finanz<strong>aus</strong>schuss am 28. März <strong>2011</strong><br />

Bis dato gilt das Voranschlagsprovisorium, das in der <strong>Gemeinde</strong>ordnung lt. § 78 wie folgt<br />

geregelt ist:<br />

Voranschlagsprovisorium lt. § 78 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

Ist bei Beginn des H<strong>aus</strong>haltsjahres der <strong>Gemeinde</strong>voranschlag vom <strong>Gemeinde</strong>rat noch nicht<br />

beschlossen, so ist der Bürgermeister bis zur Beschlussfassung über den<br />

<strong>Gemeinde</strong>voranschlag ermächtigt,<br />

a) alle Ausgaben zu leisten, die bei sparsamster Verwaltung erforderlich sind, um die<br />

bestehenden <strong>Gemeinde</strong>einrichtungen im geordneten Gang zu erhalten und die<br />

gesetzlichen Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen;<br />

b) die feststehenden Einnahmen und die Einnahmen und Ausgaben, deren Erhebung<br />

einer jährlichen Beschlussfassung bedarf, im Ausmaß des Vorjahres zu erheben;<br />

c) zur Leistung der Ausgaben nach lit. a innerhalb der Grenzen des § 83 einen<br />

Kassenkredit im unbedingt erforderlichen Ausmaß aufzunehmen.


1/… = Ausgabe<br />

2/… = Einnahme<br />

Die Änderungen, die zum übermittelten Entwurf des Voranschlages <strong>2011</strong> stattfanden, stellen<br />

sich wie folgt dar:<br />

Bezeichnung<br />

laut Finanz<strong>aus</strong>schuss vom 28. März <strong>2011</strong><br />

vorher nachher<br />

20<br />

Begründung<br />

2/85<strong>10</strong>00/852000 Kanalbenützungsgebühren Grundgeb. 900.000,00 450.000,00 Änderung in Grund und Verbrauch<br />

2/85<strong>10</strong>00/852200 Benützungsgebühr Verbrauch Wasser 0,00 380.000,00 Verbrauchsgebühr<br />

2/85<strong>10</strong>00/852300 Benützungsgebühr P<strong>aus</strong>chale 0,00 70.000,00 P<strong>aus</strong>chalgebühr für Brunnen, etc.<br />

1/250000/755000 Transferzahlung an Hort (Abgang) 141.000,00 61.600,00 Minimierung aufgrund von Förderung<br />

2/612000/850<strong>10</strong>0 Einnahmen Infrastrukturabgabe 143.800,00 64.400,00 Minimierung aufgrund von Förderung<br />

Forderungen der ÖVP bzgl. Budgeterstellung<br />

1/894000/776000 Beitrag an Veranstaltungsgesellschaft 30.000,00 40.000,00 Änderung Vertrag Forum <strong>Neuhofen</strong><br />

1/782000/777000 Wirtschaftsförderung <strong>10</strong>.000,00 0,00<br />

2/612000/850<strong>10</strong>0 Einnahmen Infrastrukturabgabe 64.400,00 64.400,00 Anpassung zum Ausgleich der oHH<br />

SUMME 0,00<br />

Differenz (Einnahmen - Ausgaben) 0,00<br />

zuletzt vorgelegter Abgang 0,00<br />

Fehlbedarf im ordentlichen H<strong>aus</strong>halt 0,00<br />

Es wurden weder im ordentlichen noch im außerordentlichen H<strong>aus</strong>halt Abgänge des Jahres<br />

20<strong>10</strong> veranschlagt. Der Voranschlag für das Finanzjahr <strong>2011</strong> stellt sich wie folgt dar:<br />

ORDENTLICHER VORANSCHLAG:<br />

Summe der Einnahmen: € 8.533.000,--<br />

Summe der Ausgaben: € 8.533.000,--<br />

Abgang € 0,--<br />

AUSSERORDENTLICHER VORANSCHLAG:<br />

Summe der Einnahmen: € 675.500,--<br />

Summe der Ausgaben: € 933.500,--<br />

Abgang € -258.000,--<br />

Details zu den Angaben können <strong>dem</strong> <strong>aus</strong>führlichen Vorbericht des Voranschlages <strong>2011</strong> und<br />

den Berichten im Mittelfristigen Finanzplan <strong>2011</strong>-2015 entnommen werden.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf des Voranschlages <strong>2011</strong> mit<br />

oben angeführten Änderungen zu genehmigen. Ein Exemplar bildet als Beilage einen<br />

wesentlichen Bestandteil des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses.<br />

GR Langerhorst weist darauf hin, dass – solange das Budget nicht beschlossen war - getätigte<br />

Ausgaben (wie z. B. für Kreisky Feier, Bücher Kinderfreunde) lt. Gesetz nicht zulässig waren.


Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />

abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

23 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP (ohne Kobler und Hagmair)<br />

3 Stimmen dagegen: Langerhorst, Chalupar, Hauhart<br />

5 Stimmenthaltungen: J. Baumgartner, O. Irndorfer, Eder, Kobler, Hagmair<br />

Punkt <strong>10</strong>) Erlassung einer Abfallordnung<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Verordnung zu erlassen:<br />

Verordnung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems vom 14.4.<strong>2011</strong> mit<br />

der eine Abfallordnung erlassen wird<br />

Aufgrund des § 6 Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 (Oö. AWG 2009), LGBl.Nr. 71/2009<br />

idgF., wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Öffentliche Abfallabfuhr<br />

1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems betreibt für die regelmäßige Sammlung der im<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden H<strong>aus</strong>abfälle und sperrigen Abfälle eine öffentliche<br />

Abfallabfuhr.<br />

2) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems betreibt für die regelmäßige Sammlung der im<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden Biotonnenabfälle und Grünabfälle eine öffentliche<br />

Abfallabfuhr.<br />

3) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems betreibt für die regelmäßige Sammlung der im<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden h<strong>aus</strong>haltsähnlichen Gewerbeabfälle eine öffentliche<br />

Abfallabfuhr.<br />

§ 2<br />

Begriffsbestimmungen<br />

(1) H<strong>aus</strong>abfälle sind alle festen Siedlungsabfälle, die in H<strong>aus</strong>halten üblicherweise<br />

anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten Sammlung<br />

zuzuführen oder als sperrige Abfälle anzusehen sind.<br />

(2) Sperrige Abfälle sind feste Siedlungsabfälle, die in H<strong>aus</strong>halten üblicherweise<br />

anfallen, aber wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für H<strong>aus</strong>abfälle bestimmten<br />

Abfallbehältern gelagert werden können.<br />

(3) Biogene Abfälle sind Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen, biologisch<br />

abbaubaren Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders geeignet sind<br />

und zwar Grünabfälle (lit. a) und Biotonnenabfälle (lit. b).<br />

(a) Grünabfälle: natürliche organische Abfälle <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Garten und<br />

Grünflächenbereich, wie insbesondere Grasschnitt, Strauchschnitt, Baumschnitt,<br />

Christbäume, Laub, Blumen und Fallobst;<br />

21


(b) Biotonnenabfälle:<br />

� feste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche <strong>aus</strong> der Zubereitung von<br />

Nahrungsmitteln;<br />

� andere organische Abfälle <strong>aus</strong> der Zubereitung und <strong>dem</strong> Verzehr von<br />

Nahrungsmitteln (Speisereste), sofern sie einer dafür geeigneten aeroben oder anaeroben<br />

Behandlungsanlage zugeführt werden können;<br />

� Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier handelt, welches mit<br />

Nahrungsmitteln in Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung von<br />

biogenen Abfällen geeignet ist.<br />

(4) H<strong>aus</strong>haltsähnliche Gewerbeabfälle sind feste Abfälle <strong>aus</strong> Gewerbe, Land- und<br />

Forstwirtschaft sowie <strong>aus</strong> vergleichbaren Einrichtungen im öffentlichen Bereich, die in<br />

ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit H<strong>aus</strong>abfällen ähnlich sind.<br />

(5) Ordnungsgemäße Eigenkompostierung: Eine Eigenkompostierung gilt dann als<br />

ordnungsgemäß, wenn dabei die Ziele und Grundsätze des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes<br />

2009 eingehalten werden, insbesondere keine schädlichen Einwirkungen auf Böden und<br />

Gewässer bewirkt werden, keine unzumutbaren Belästigungen für Nachbarn oder<br />

Nachbarinnen entstehen und <strong>aus</strong>schließlich eigene biogene Abfälle pflanzlicher Herkunft<br />

eingesetzt werden.<br />

§ 3<br />

Abholbereich<br />

1) Der Abholbereich für die Sammlung der H<strong>aus</strong>abfälle umfasst das gesamte<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong>.<br />

2) Für sperrige Abfälle besteht an den Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums eine<br />

Abgabemöglichkeit im Altstoffsammelzentrum, 4501 <strong>Neuhofen</strong>, Steyrerstraße 53.<br />

Überdies erfolgt eine Abholung gegen vorherige Anmeldung und gegen Ersatz der<br />

Kosten.<br />

3) Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle umfasst das gesamte<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong>.<br />

4) Der Abholbereich für die Sammlung der h<strong>aus</strong>haltsähnlichen Gewerbeabfälle umfasst<br />

das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong>, wenn nicht zum Zeitpunkt der<br />

Erlassung der Verordnung ein gültiger privatrechtlicher Vertrag mit einem<br />

Entsorgungsunternehmen besteht.<br />

§ 4<br />

Pflichten der Abfallbesitzer<br />

1) H<strong>aus</strong>abfälle sind von <strong>dem</strong>jenigen, bei <strong>dem</strong> sie anfallen, zur Sammlung bereitzustellen.<br />

2) Sperrige Abfälle sind von <strong>dem</strong>jenigen, bei <strong>dem</strong> sie anfallen, zu den Öffnungszeiten<br />

zum Altstoffsammelzentrum <strong>Neuhofen</strong> zu bringen, bei Abholung am vereinbarten Ort<br />

zur Sammlung bereitzustellen.<br />

3) Biotonnenabfälle sind im Abholbereich für die Sammlung bereitzustellen. Die<br />

Verpflichtung entfällt, wenn die Biotonnenabfälle einer ordnungsgemäßen<br />

Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />

4) Grünabfälle sind zu den Öffnungszeiten in den Bauhof der Marktgemeinde<br />

<strong>Neuhofen</strong>/Krems, Steyrerstraße 53 zu bringen. Die Verpflichtung entfällt, wenn die<br />

Grünabfälle einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />

5) H<strong>aus</strong>haltsähnliche Gewerbeabfälle sind von <strong>dem</strong>jenigen, bei <strong>dem</strong> sie anfallen, für die<br />

Sammlung bereitzustellen.<br />

22


§ 5<br />

Abfallbehälter<br />

1) Für die Lagerung der H<strong>aus</strong>abfälle , Biotonnenabfälle und h<strong>aus</strong>haltsähnlichen<br />

Gewerbeabfälle sind <strong>aus</strong>reichend große, flüssigkeitsdichte, schließbare und<br />

widerstandsfähige Abfallbehälter zu verwenden. Für Biotonnenabfälle sind jedenfalls<br />

eigene Abfallbehälter zu verwenden:<br />

Abfallgroßbehälter 1.<strong>10</strong>0 l fahrbar<br />

EN 840-1 Abfalltonnen <strong>aus</strong> Kunststoff 1<strong>10</strong> l mit 2 Räder<br />

EN 840-1 Abfalltonnen <strong>aus</strong> Kunststoff 60 l, 90 l, 120 l mit 2 Räder<br />

EN 840-3 Abfallgroßbehälter <strong>aus</strong> Kunststoff 1.<strong>10</strong>0 l fahrbar<br />

EN 13592 Abfallsäcke 60 l<br />

2) Für die Lagerung der biogenen Abfälle dürfen nur genormte Abfallgefäße verwendet<br />

werden.<br />

EN 840-1 Biotonnen 120 l<br />

Biotonnen 25 l, 40 l,<br />

3) Die Abfallbehälter für die Biotonnenabfälle werden von der <strong>Gemeinde</strong> beschafft und<br />

an die Grundeigentümer verliehen.<br />

4) Die Abfallbehälter für die H<strong>aus</strong>abfälle und die h<strong>aus</strong>haltsähnlichen Gewerbeabfälle sind<br />

von den Grundeigentümern zu beschaffen.<br />

5) Die Abfallbehälter sind so aufzustellen, dass sie für die sie berechtigt benützenden<br />

Personen und die für die mit der Entleerung der darin gelagerten Abfälle betrauten<br />

Personen leicht zugänglich sind und durch die ordnungsgemäße Benützung und<br />

Entleerung bzw. den ordnungsgemäßen Transport der Abfallbehälter möglichst<br />

niemand gefährdet oder unzumutbar belästigt wird.<br />

§ 6<br />

Anzahl und Volumen der Abfallbehälter<br />

Die Anzahl der für ein Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich nach <strong>dem</strong><br />

Bedarf und zwar insbesondere nach der Anzahl der die Abfallbehälter benützenden<br />

Personen, der Größe der Abfallbehälter und der Länge der Abfuhrintervalle.<br />

Die Anzahl und das Volumen der Abfallbehälter für H<strong>aus</strong>abfälle sind so festzulegen, dass<br />

je<strong>dem</strong> H<strong>aus</strong>halt unter Berücksichtigung der Behältergröße und des Abfuhrintervalls<br />

nachstehendes Behältervolumen pro Person zur Verfügung steht:<br />

H<strong>aus</strong>haltsgröße: Mindestbehältervolumen pro Woche<br />

1-Personen-H<strong>aus</strong>halt.......................... 5 Liter<br />

2-Personen-H<strong>aus</strong>halt.......................... 8,5 Liter<br />

3-Personen-H<strong>aus</strong>halt.......................... 11,3 Liter<br />

4-Personen-H<strong>aus</strong>halt.......................... 13,5 Liter<br />

5-Personen-H<strong>aus</strong>halt.......................... 15 Liter<br />

Zur Berechnung der Behältergröße wird ein Abfallvolumen von 5 l pro Person und Woche<br />

herangezogen.<br />

a) Für einen H<strong>aus</strong>halt 90 Liter Abfalltonne, 25 Liter Bioabfalltonne,<br />

b) für Gaststätten ohne Beherbergungsbetrieb bis 20 Sitzplätze 60 Liter Abfalltonne, 25<br />

Liter Bioabfalltonne,<br />

c) für Gewerbebetriebe, Büros und Geschäfte bis <strong>10</strong> Mitarbeiter 60 Liter Abfalltonne, 25<br />

Liter Bioabfalltonne,<br />

In Ausnahmefällen können zusätzlich Abfallsäcke gegen Entgelt beim <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

behoben werden.<br />

23


§ 7<br />

Abfuhrtermine<br />

1) Die Sammlung der H<strong>aus</strong>abfälle und der h<strong>aus</strong>haltsähnlichen Gewerbeabfälle durch die<br />

Marktgemeinde (bzw. durch einen beauftragten Dritten) erfolgt 2-wöchentlich, 4wöchentlich<br />

und 6-wöchentlich.<br />

2) Sperrige Abfälle können Montag, Mittwoch und Freitag beim Altstoffsammelzentrum in<br />

4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems, Steyrerstraße 53 abgegeben werden. Eine Abholung erfolgt<br />

gegen vorherige telefonische Anmeldung und gegen Ersatz der Kosten.<br />

3) Die Sammlung der Biotonnenabfälle erfolgt zweiwöchentlich.<br />

4) Die Tage der Sammlung der H<strong>aus</strong>abfälle, Biotonnenabfälle und h<strong>aus</strong>haltsähnlichen<br />

Gewerbeabfällen werden in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung und in der Homepage der<br />

<strong>Gemeinde</strong> bekannt gemacht.<br />

§ 8<br />

Behandlungsanlagen für biogene Abfälle<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben nachstehend<br />

angeführter vertraglich gebundener Firma und Personen:<br />

Kompostgemeinschaft Wolfern, 4493 Wolfern, Kapfenbergstraße 1, welche eine<br />

Kompostierungsanlage mit <strong>dem</strong> Standort in Wolfern zur Verwertung i <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

anfallenden Biotonnenabfälle betreibt.<br />

Die Grünabfälle werden durch folgende bäuerliche Kompostierer entsorgt: Schierl Martina,<br />

4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems, Grundstraße 7, Engelbert Zeilinger, 4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems,<br />

Guglberg 2 und Aumair Wolfgang, 4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems, Guglberg 5, welche in der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems Kompostierungsanlagen zur Verwertung der im<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden Grünabfälle betreiben.<br />

Die Grünabfälle können Montag und Freitag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr<br />

im Bauhofgelände, Steyrerstraße 53 abgeliefert werden.<br />

§ 9<br />

Anzeigepflicht<br />

Vermehrt oder verringert sich die Menge des durchschnittlich von einem Grundstück<br />

abzuführenden Abfalls wesentlich, so hat dies der Eigentümer ohne unnötigen Aufschub<br />

der Marktgemeinde anzuzeigen.<br />

§ <strong>10</strong><br />

Bauwerke auf fremden Grund<br />

Bei Bauwerken auf fremden Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zugehör eines<br />

Baurechtes) sind die für den Grundeigentümer geltenden Bestimmungen dieser<br />

Verordnung sinngemäß auf den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden.<br />

§ 11<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Berechnung der Abfallgebühr ist nach den Bestimmungen des § 18 O.Ö. AWG.2009<br />

vorzunehmen. Dazu erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat eine gesonderte Abfallgebührenordnung.<br />

24


§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Abfallordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 durch zwei<br />

Wochen kundgemacht und wird mit <strong>dem</strong> auf <strong>dem</strong> Ablauf der Kundmachungsfrist<br />

folgenden Tag rechtswirksam.<br />

Gleichzeitig tritt die Abfallordnung vom 2.9.20<strong>10</strong> außer Kraft.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen am 14.4.<strong>2011</strong>.<br />

GR Langerhorst regt die Einführung eines 8-wöchentlichen Abfuhrturnus an.<br />

Die Angelegenheit wird im Ausschuss beraten.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />

abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 11) ARGE Kompost - Lieferübereinkommen<br />

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

Punkt 12) Tagestreff 50+ - Mietvertrag Sozialhilfeverband Linz-Land/<strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Neuhofen</strong><br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag folgenden Mietvertrag zu beschließen:<br />

M I E T V E R T R A G<br />

1. Vermieter: Sozialhilfeverband Linz Land, vertreten durch Herrn Bezirks-<br />

hauptmann Dr. Rudolf Doleschal, Linz, Kärntnerstr. 16<br />

2. Mieter: Marktgemeindeamt <strong>Neuhofen</strong>/Krems, Kirchenplatz 3, 4501<br />

<strong>Neuhofen</strong><br />

3. Mietgegenstand: Cafeteria des Bezirksaltenheimes <strong>Neuhofen</strong><br />

4. Lage des Mietgegenstandes: Bezirksalten- und pflegeheim <strong>Neuhofen</strong>/Krems,<br />

Römerweg 7, 4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems<br />

5. Der Mietgegenstand samt mitvermietetem Zubehör besteht <strong>aus</strong>:<br />

25


Nutzfläche ca. 71,95 m ² und Inventar lt. beiliegender Inventarliste<br />

Für Schäden am Inventar, welches auch außerhalb der Betriebszeiten infolge von<br />

öffentlicher Zugänglichkeit Risiken <strong>aus</strong>gesetzt ist (z. B. Tische, Stühle, ....), haftet der<br />

Pächter <strong>dem</strong> Verpächter nicht. Dies trifft nicht zu in den Fällen von Vorsatz oder grober<br />

Fahrlässigkeit.<br />

6. Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.<strong>2011</strong> und wird auf die Dauer von 3 Jahren<br />

abgeschlossen.<br />

Es endet mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />

7. Der P<strong>aus</strong>chalmietzins monatlich beträgt € 27,04 zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer und ist an den Vermieter zu entrichten.<br />

Es wird hiermit <strong>aus</strong>drücklich die Wertbeständigkeit dieses Preises vereinbart. Als Maß<br />

zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen<br />

Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005, Stand Dezember 20<strong>10</strong>.<br />

Als Schwellwert werden 5 % festgelegt. Bei Überschreiten dieses Schwellenwertes ist<br />

der neue Wert als Berechnungsgrundlage für eine Änderung nach oben oder unten<br />

heranzuziehen. Nach Überschreiten ist es gestattet auf Eurobeträge aufzurunden.<br />

8. Das Lokal ist als Nichtraucherlokal zu führen.<br />

9. Der Mieter anerkennt die bestehende H<strong>aus</strong>ordnung und verpflichtet sich, diese in allen<br />

Punkten einzuhalten.<br />

<strong>10</strong>. Der Vermieter oder sein Beauftragter sind berechtigt, zum Zweck der Feststellung von<br />

Schäden oder des Zustandes des Mietgegenstandes samt Inventar sowie im Falle einer<br />

beabsichtigten Veräußerung und während der letzten drei Monate vor Beendigung des<br />

Mietverhältnisses, bzw. während der Kündigungsfrist diesen nach vorheriger<br />

Benachrichtigung des Mieters binnen 2 Tagen zu üblichen Tageszeiten zu besichtigen.<br />

Weiters ist eine Besichtigung bei Gefahr im Verzug jederzeit zu gewähren.<br />

Der Mieter erklärt, Änderungen oder Verbesserungen im Sinne des § 8 Abs. 2 MRG und<br />

Baumaßnahmen im Sinne des § 18c Abs. 2 MRG zu dulden.<br />

11. Alle in diesem Vertrag nicht <strong>aus</strong>drücklich aufgezählten Zugeständnisse seitens des<br />

Vermieters an den Mieter stellen Prekarien dar, soweit sie nicht sofort oder nachträglich<br />

<strong>aus</strong>drücklich bestätigt werden.<br />

12. Die anlässlich des Zustandekommens dieses Vertrages vom Vermieter an das<br />

Finanzamt zu entrichtenden Gebühren, in der im Gebührenvermerk errechneten Höhe,<br />

vorbehaltlich einer anderen Vorschreibung durch die Finanzbehörde, hat der Mieter <strong>dem</strong><br />

Vermieter bei Vertragsunterfertigung zu bezahlen.<br />

26


13. Wird die Behebung von ernsten Schäden des H<strong>aus</strong>es nötig, so ist der Mieter bei<br />

sonstigem Schadensersatz verpflichtet, <strong>dem</strong> Vermieter ohne Verzug Anzeige zu machen;<br />

hierfür – sowie auch für die Anzeige einer vom Mieter erkannten erheblichen<br />

Gesundheitsgefährdung – wird die Schriftform empfohlen.<br />

14. Besondere Vereinbarungen:<br />

Der Mieter verpflichtet sich, eine angemessene, den Einwand der Unterversicherung<br />

<strong>aus</strong>schließende H<strong>aus</strong>haltsversicherung abzuschließen und aufrecht zu halten. Allfällige<br />

Leistungen der Versicherung sind für die konkrete Schadensbehebung zu verwenden.<br />

Binnen 4 Wochen hat der Mieter den Nachweis über den Abschluß und die fristgerechte<br />

Prämienzahlung <strong>dem</strong> Vermieter zu erbringen.<br />

Bodenbeläge dürfen nicht beklebt werden, Tapeten dürfen keine aufgebracht werden, es<br />

dürfen nur passende Farbqualitäten – es wird empfohlen, mit <strong>dem</strong> Vermieter Rücksprache<br />

zu halten - verwendet werden, Fliesen dürfen nicht angebohrt werden.<br />

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mietgegenstand in ordnungsgemäßen<br />

Zustand und sauber gereinigt (Fenster samt Inventar gereinigt, gewischt usw.), Wände<br />

und Decken mit der passenden Farbqualität – es wird empfohlen, mit <strong>dem</strong> Vermieter<br />

Rücksprache zu halten -, fachmännisch weiß <strong>aus</strong>gemalt, zurück zustellen. Die mit <strong>dem</strong><br />

bestimmungsgemäßen und schonend <strong>aus</strong>geübten Gebrauch unvermeidlich verbundenen<br />

sowie die vom Mieter nicht verursachten Abnützungen hat der Vermieter hinzunehmen.<br />

15. Es wird zu Beweiszwecken empfohlen Änderungen, Ergänzungen oder<br />

Nebenabmachungen zu diesem Vertrag schriftlich festzuhalten.<br />

16. Zustellungen und Übersendungen an den Mieter erfolgen an die Anschrift des<br />

vermieteten Mietobjekts.<br />

Der Mieter ist verpflichtet sich, eine allfällige Änderung seiner Zustellanschrift <strong>dem</strong><br />

Vermieter unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.<br />

17. Dieser Vertrag wird in 2 Gleichschriften <strong>aus</strong>gefertigt, von denen jeder Vertragspartner<br />

eine erhält.<br />

GR Chalupar regt an, die Räumlichkeiten auch Vereinen zur Benützung zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

GR Kronawettleitner weist darauf hin, dass der Vertrag für drei Jahre abgeschlossen<br />

werden soll, obwohl vereinbart wurde, nach einem Jahr eine Evaluierung durchzuführen<br />

und dann die weitere Vorgangsweise darauf abzustimmen.<br />

Der Bürgermeister teilt mit, dass laut Mietrechtsgesetz eine kürzere Laufzeit für einen<br />

Mietvertrag nicht möglich ist.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />

abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

27


Punkt 13) Antrag der Wassergenossenschaft <strong>Neuhofen</strong> – Einbau eines Kraftwerkes beim<br />

Obermühlwehr - Grundsatzbeschluss<br />

Die Wassergenossenschaft <strong>Neuhofen</strong> plant beim Obermühlwehr ein Kleinwasserkraftwerk<br />

zu errichten. Das Projekt wurde den <strong>Gemeinde</strong>räten in einer Informationsveranstaltung<br />

am 31. Jänner <strong>2011</strong> vorgestellt. Die dort gemachten Einwände und Anregungen wurden<br />

aufgegriffen und ins Projekt eingearbeitet. So soll ein Überfall am Wehrrücken ins<br />

Tossbecken gewährleistet bleiben, Überfallmenge und Zeitraum sind noch festzulegen.<br />

Die Dotierung des Mühlbachs bleibt von diesem Kraftwerksprojekt unverändert. Eine<br />

etwaige zukünftige Änderung unterliegt <strong>aus</strong>schließlich der Umsetzung des geplanten<br />

Hochwasserschutzprojektes.<br />

Die Wassergenossenschaft <strong>Neuhofen</strong> ersucht den <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde<br />

<strong>Neuhofen</strong>, in der nächsten Sitzung den Antrag zu behandeln und unter oben genannten<br />

Bedingungen, die Errichtung des Kleinkraftwerkes zu befürworten.<br />

Die Grünen sind dagegen, dass heute ein Grundsatzbeschluss gefasst wird. Die<br />

Angelegenheit soll im Ausschuss diskutiert werden. Durch den Einbau eines Kraftwerks<br />

würde die Ba<strong>dem</strong>öglichkeit eingeschränkt werden. Genauere Definitionen (z. B.<br />

Überfallmenge) sind vor der Entscheidung notwendig.<br />

GR J. Baumgartner stellt den Gegenantrag, diese Angelegenheit <strong>dem</strong> Ausschuss<br />

zuzuweisen.<br />

GR Streitner weist darauf hin, dass alle zur Entscheidung relevanten Informationen<br />

vorliegen, wie Überfall am Wehrrücken, Erhaltung des Badeplatzes und unveränderte<br />

Dotierung des Mühlbaches.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Gegenantrag abzustimmen;<br />

Beschluss: Der Gegenantrag wird abgelehnt;<br />

3 Stimmen dafür : Grüne<br />

3 Stimmenthaltungen: Maurer, Hagmair, Karmedar<br />

25 Stimmen dagegen: FPÖ, SPÖ (ohne Karmedar), ÖVP (ohne Maurer u.<br />

Hagmair)<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss zum Einbau eines<br />

Kraftwerkes beim Obermühlwehr – unter der Bedingung, dass der Badeplatz und auch die<br />

Ba<strong>dem</strong>öglichkeit erhalten bleiben - zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

27 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, SPÖ (ohne Karmedar)<br />

1 Stimme dagegen: Baumgartner<br />

3 Stimmenthaltungen: Chalupar, Langerhorst, Karmedar<br />

28


Punkt 14) Ankauf Areal Brandstätter – Grundsatzbeschluss<br />

In dieser Angelegenheit liegt ein Schätzgutachten vor. Der Preis müsste noch verhandelt<br />

werden.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für den Ankauf des Areals<br />

Brandstätter zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

12 Stimmen dafür: SPÖ (ohne Lina u. List)<br />

14 Stimmen dagegen: FPÖ, Grüne, Sahl, Kobler, E. Irndorfer, Stoiber,<br />

Durchschlag, Weinberger, Kronawettleitner, Fuchs<br />

5 Stimmenthaltungen: Hagmair, Packy, Maurer, Lina, List<br />

Punkt 15) Frauenförderprogramm für den <strong>Gemeinde</strong>dienst<br />

Aufgrund des Landesgesetzes Nr. 63/1999 des OÖ. Gleichbehandlungsgesetzes hat der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat ein Frauenförderprogramm zu erlassen. Das Frauenförderprogramm ist auf<br />

der Grundlage des zum 1. Jänner jedes dritten Jahrs zu ermittelnden Anteils der Frauen<br />

an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten sowie der zu erwartenden Fluktuation für<br />

einen Zeitraum von sechs Jahren zu erstellen und fortzuschreiben. Nach jeweils drei<br />

Jahren ist es an die aktuelle Entwicklung anzupassen.<br />

Im Frauenförderprogramm ist jedenfalls festzulegen, in welcher Zeit und mit welchen<br />

personellen, organisatorischen sowie <strong>aus</strong>- und fortbildenden Maßnahmen in welchen<br />

Verwendungen eine bestehende Unterrepräsentation sowie bestehende Benachteiligungen<br />

von Frauen beseitigt werden können. Dabei sind jeweils für drei Jahre Vorgaben zur<br />

Erhöhung des Frauenanteils in jeder Funktionslaufbahn bzw. Verwendungsgruppe oder<br />

Entlohnungsgruppe festzulegen. (Anm: LGBl.Nr. 76/2002)<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgendes Frauenförderprogramm zu erlassen:<br />

§ 1 Bekenntnis zur Frauenförderung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> bekennt sich<br />

zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Gleichstellung für Frauen und Männern zu<br />

gewährleisten;<br />

zur Setzung von Maßnahmen zur Frauenförderung unter Einbindung der Koordinatorin in<br />

die Personalplanung und Personalentwicklung. Maßnahmen zur Frauenförderung sind von<br />

allen Bediensteten, insbesondere den Führungskräften, zu unterstützen. Zur tatsächlichen<br />

Verwirklichung der Gleichstellung sollte eine ständige Dokumentation über die gesetzten<br />

Maßnahmen und der Einhaltung des Frauenförderungsprogramms erfolgen.<br />

§ 2 Ziele des Frauenförderungsprogramms<br />

Die Förderung der Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte<br />

Partnerin in der Berufswelt sowie Förderung einer positiven Einstellung zur Berufstätigkeit<br />

von Frauen auf allen Hierarchieebenen. Es sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die den<br />

Frauen den Zugang zu allen Verwendungen und Funktionen ermöglichen.<br />

Die Förderung des Selbstbewusstseins von Frauen.<br />

Die Förderung des Konsenses über die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und<br />

Männer. Insbesondere dürfen Frauen bei gleicher Verwendung<br />

29


z.B.Überstundenp<strong>aus</strong>chalen, außerordentlichen Vorrückungen, Umreihungen auf Grund<br />

ihres Geschlechtes nicht benachteiligt werden.<br />

Die Förderung des beruflichen Aufstiegs, insbesondere bei Beförderungen und<br />

Zuweisungen in höher entlohnte Verwendungen (Funktionen).<br />

Die Förderung des Wiedereinstiegs.<br />

Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer durch<br />

Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen, um Benachteiligungen <strong>aus</strong><br />

Betreuungspflichten von vornherein <strong>aus</strong>zuschließen.<br />

Die Förderung einer <strong>aus</strong>gewogenen Beteiligung von Frauen insbesondere in höheren<br />

Verwendungen.<br />

§ 3 Umsetzung zur Zielerreichung<br />

Allgemeine Maßnahmen zur Gleichbehandlung und Frauenförderung<br />

als Teil der Personal- und Organisationsentwicklung<br />

Maßnahmen zur Erreichung der Gleichbehandlung und Gleichstellung, Maßnahmen zur<br />

Erhöhung des Frauenanteils bei Unterrepräsentation in allen Verwendungsgruppen<br />

erfolgen bei der Personalpolitik, im Bereich der Weiterbildung und durch Schaffung<br />

familienfreundlicher Arbeitsbedingungen.<br />

Gender Mainstreaming: Die <strong>Gemeinde</strong> überprüft die gesetzten Handlungen regelmäßig auf<br />

ihre möglichen geschlechtsspezifischen Auswirkungen, um jede negative Diskriminierung<br />

von Frauen zu vermeiden.<br />

Ausgehend von der höchsten Führungsebene ist das Gleichbehandlungsgebot zu<br />

gewährleisten und zu verwirklichen.<br />

Die Maßnahmen zur Frauenförderung sind in das System der Personalplanung und<br />

Personalentwicklung zu integrieren.<br />

Bestehende Unterschiede in den Arbeitsvor<strong>aus</strong>setzungen für Männer und Frauen sind<br />

durch personelle und organisatorische Maßnahmen zu beseitigen.<br />

LeiterInnen der <strong>Gemeinde</strong>n / Abteilungen haben die zu ergreifenden Maßnahmen<br />

mit zutragen, sie haben sich an der Erarbeitung zu beteiligen und so Vorbildfunktion zu<br />

übernehmen.<br />

Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz<br />

Vorgangsweisen und Äußerungen, welche die Würde von Frauen und Männern am<br />

Arbeitsplatz verletzen, insbesondere herabwürdigende Aussagen und Handlungen,<br />

Mobbing, sexuelle Belästigungen, dürfen von Vorgesetzten nicht geduldet werden. Der<br />

Dienstgeber hat geeignete Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu treffen.<br />

Die MitarbeiterInnen sind über rechtliche und sonstige Möglichkeiten, sich bei<br />

Verletzungen ihrer Würde am Arbeitsplatz zur Wehr zu setzen, auch anlässlich eines<br />

MitarbeiterInnengesprächs, zu informieren.<br />

Aktive Gleichstellung<br />

Bei der Festlegung der Dienstpflichten für die DienstnehmerInnen dürfen keine<br />

diskriminierenden, an Geschlechter orientierten Aufgabenzuweisungen erfolgen. Gleiches<br />

gilt für die Beschreibung der Arbeitsplätze.<br />

Frauenförderung darf nicht nur bei Führungspositionen ansetzen, sondern ist von den<br />

Vorgesetzten auf allen organisatorischen und hierarchischen Ebenen aktiv zu fördern.<br />

Die Möglichkeit einer Familienphase soll in die Karriereplanung beider Geschlechter<br />

einfließen und darf sich auf die Karrierechancen von Frauen und Männer nicht nachteilig<br />

<strong>aus</strong>wirken.<br />

Neben der Aufgaben- und Zielvereinbarung sollte in MitarbeiterInnengesprächen auch die<br />

berufliche Weiterentwicklung der Bediensteten besprochen werden.<br />

Bewusste Gleichstellungspolitik und gezielte Frauenförderung sind wichtige Instrumente<br />

der Personalentwicklung und somit unverzichtbare Bestandteile eines effizienten<br />

Personalmanagements.<br />

30


Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Frauenförderung sind durch die<br />

Personalführung umzusetzen.<br />

§ 4 Ausschreibung freier Planstellen<br />

Bei der Festlegung von Anforderungsprofilen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass sie sich<br />

nicht einseitig an traditionellen Rollenmustern für Frauen oder für Männer orientieren.<br />

Aufnahmekriterien<br />

Qualifikationen wie Team-, Kooperations- und Anpassungsfähigkeit, Organisationstalent,<br />

usw. sind Eigenschaften und Fähigkeiten, die sehr wichtig sind.<br />

Gerade diese Fähigkeiten werden insbesondere bei der Betreuung von Kindern oder alten<br />

und kranken Menschen erworben.<br />

Bei der Ausschreibung von Planstellen in Funktionslaufbahnen bzw. Verwendungs- oder<br />

Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist auf die bevorzugte<br />

Aufnahme von Frauen bei einer gleichwertigen Qualifikation hinzuweisen.<br />

In den Ausschreibungstext sind sämtliche für den zu besetzenden Dienstposten<br />

maßgeblichen Qualifikationserfordernisse aufzunehmen, um eine objektive<br />

Entscheidungsgrundlage für das Personal<strong>aus</strong>wahlverfahren zu gewährleisten.<br />

Ausschreibungen sind jedenfalls geschlechtsneutral zu verfassen, es sei denn, dass ein<br />

bestimmtes Geschlecht eine unabdingbare Vor<strong>aus</strong>setzung für die Ausübung der<br />

<strong>aus</strong>geschriebenen Tätigkeit darstellt.<br />

§ 5 Aufnahmegespräche<br />

Frauendiskriminierende Fragestellungen im Zuge von Aufnahmegesprächen haben zu<br />

unterbleiben (z.B. Familienplanung). Die Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen hat<br />

sich <strong>aus</strong>schließlich an sachlichen Kriterien zu orientieren. Es dürfen keine<br />

Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden<br />

rollenspezifischen Verständnis der Geschlechter orientieren.<br />

§ 6 Aufnahme in den <strong>Gemeinde</strong>dienst und beruflicher Aufstieg<br />

Bei der Besetzung von Dienstposten in jenen Funktionslaufbahnen bzw. Verwendungs-<br />

oder Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterdurchschnittlich repräsentiert sind, hat<br />

bis zur Erreichung eines <strong>aus</strong>gewogenen Verhältnisses zwischen weiblichen und<br />

männlichen Dienstnehmern eine bevorzugte Aufnahme und Beförderung von Frauen<br />

stattzufinden, soweit diese fachlich nicht geringer qualifiziert sind als der beste männliche<br />

Mitbewerber. Dies gilt nicht für jene Bereiche, in denen ein bestimmtes Geschlecht eine<br />

unverzichtbare Vor<strong>aus</strong>setzung für die Ausübung einer Tätigkeit darstellt.<br />

Für die Beurteilung, welche(r) von mehreren BewerberInnen die beste Eignung für die<br />

Besetzung eines Dienstpostens aufweist, ist <strong>aus</strong>schließlich auf die auf den rechtlichen<br />

Grundlagen, <strong>dem</strong> Ausschreibungstext und <strong>dem</strong> jeweiligen Anforderungsprofil des<br />

Arbeitsplatzes basierenden Erfordernisse Bedacht zu nehmen.<br />

Verantwortungsvolle Tätigkeiten, Aufgaben oder Aufgabenteile (neue Tätigkeiten,<br />

Vertretungsaufgaben usw.), <strong>aus</strong> denen höherwertige Verwendungen (Funktionen)<br />

Dienstpostenbewertungen abgeleitet werden können, sind im Rahmen des<br />

Frauenförderprogramms bei Unterrepräsentation und gleicher Qualifikation bevorzugt<br />

weiblichen Bediensteten anzubieten.<br />

Seitens der Vorgesetzten sind geeignete Mitarbeiterinnen zur Übernahme von<br />

Führungspositionen zu motivieren bzw. geeignete Mitarbeiterinnen durch Übertragung von<br />

Aufgaben in Eigenverantwortung zu fördern.<br />

§ 7 Dienstliche Stellung<br />

Bei der Zuweisung der dienstlichen Aufgaben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist<br />

darauf zu achten, dass diese auf der Basis von Qualifikation und Fähigkeiten und<br />

jedenfalls unabhängig vom jeweiligen Geschlecht zu erfolgen hat.<br />

31


In Dienstbeschreibungen, Eignungsabwägungen sowie bei der Beschreibung der einzelnen<br />

Arbeitsplätze sind Beurteilungskriterien, <strong>aus</strong> denen sich unabhängig von sachlichen<br />

Gesichtspunkten nachteilige Auswirkungen für Frauen ergeben, unzulässig.<br />

§ 8 Aus- und Weiterbildung<br />

Bildungsmaßnahmen dienen der Wissensvermittlung sowie der Entfaltung und <strong>dem</strong><br />

Sichtbarmachen von besonderen Fähigkeiten der Bediensteten und der<br />

Heranbildung von Nachwuchskräften. Dabei ist das Frauenfördergebot zu beachten.<br />

Bei gleicher Eignung sind Frauen verstärkt bei den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

einzusetzen.<br />

§ 9 Arbeitszeit<br />

Frei gewählte, vorübergehende Teilbeschäftigung trägt bei zur leichteren Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf. Die Rückkehr auf Vollbeschäftigung muss möglich sein.<br />

Zur Wahrung von Chancengleichheit von Frauen und Männern muss Teilbeschäftigung zu<br />

einer geschlechts- und statusneutralen Arbeitsform werden. Teilzeitmöglichkeiten sind<br />

<strong>dem</strong>zufolge so <strong>aus</strong>zugestalten, dass sie für beide Geschlechter gleichermaßen attraktiv<br />

sind.<br />

Grundsätzlich soll kein Bereich für eine Teilzeitbeschäftigung <strong>aus</strong>geschlossen werden. Zu<br />

diesem Zweck sind insbesondere Führungspositionen aller Ebenen auf ihre<br />

„Teilzeittauglichkeit“ sowie die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu überprüfen.<br />

Die Möglichkeiten familiengerechter Gestaltung der Arbeitszeit, z.B. Gleitzeit, usw. sind<br />

weiterzuentwickeln. ( z.B. Job-Sharing)<br />

Telearbeit<br />

Telearbeitsplätze ermöglichen mehr Flexibilität und damit ein Mehr an Zeit für Familie und<br />

Kinder. Insbesondere für DienstnehmerInnen mit Betreuungsaufgaben sind diese<br />

Angebote auf Wunsch zu ermöglichen.<br />

§<strong>10</strong> Informationen und Schulungsmaßnahmen vor und während des Karenzurlaubes<br />

Sämtliche Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung im Zusammenhang mit der<br />

Elternschaft sind <strong>aus</strong>führlich zu erläutern. Insbesondere sollten Männer umfassend über<br />

die rechtlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Karenzurlaubes bzw.<br />

Teilzeitkarenzurlaubes informiert werden.<br />

Die DienststellenleiterInnen sind verpflichtet, karenzierte MitarbeiterInnen über<br />

wesentliche Vorkommnisse der Dienststelle zu informieren. Hiervon erfasst sind<br />

Organisationsänderungen, fachspezifische Unterlagen, interne Stellen<strong>aus</strong>schreibungen<br />

etc..<br />

Die VertreterInnen des Dienstgebers haben die karenzierten MitarbeiterInnen über<br />

geplante interne Fort- und Ausbildungsmaßnahmen zu informieren. Die Teilnahme an<br />

Fort- und Ausbildungsveranstaltungen, am Vorbereitungskurs für die Dienstprüfung sowie<br />

die Ablegung der Dienstprüfung, ist karenzierten MitarbeiterInnen auf freiwilliger Basis in<br />

der Freizeit zu ermöglichen.<br />

Spätestens vier Wochen vor <strong>dem</strong> Wiedereinstieg ist die Bedienstete von der zuständigen<br />

Personalabteilung oder von den Vorgesetzten zu einem Gespräch über die künftige<br />

Verwendung einzuladen.<br />

Spezielle Schulungen<br />

Die MitarbeiterInnen sind durch gezielte Förderung der Fortbildung nach <strong>dem</strong><br />

Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.<br />

Die Vorgesetzten sollen die Teilnahme an einem Weiterbildungsseminar ermöglichen.<br />

WiedereinsteigerInnen sollten bevorzugt zu Fortbildungsseminaren zugelassen werden.<br />

32


§11 Sprachliche Gleichbehandlung<br />

Zur Sensibilisierung für die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern und zur<br />

Förderung des Prinzips der Gleichbehandlung sind Personenbezeichnungen in allen<br />

Erlässen und in allen internen und externen Schriftstücken in weiblicher und männlicher<br />

bzw. geschlechtsspezifischer Form zu verwenden.<br />

§12 Koordinatorin und Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

Der mit den Agenden der Gleichbehandlung und Frauenförderung befassten Koordinatorin<br />

ist bei der Ausübung dieser Tätigkeit die nötige Unterstützung und Kooperation<br />

zukommen zu lassen. Dazu zählt insbesondere auch die Ermöglichung der Teilnahme an<br />

Fortbildungsveranstaltungen <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Bereich der Gleichbehandlung und Frauenförderung<br />

sowie an Besprechungen mit der Gleichbehandlungsbeauftragten.<br />

Weiters sind der Koordinatorin alle für Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsagenden<br />

relevanten Rechtsvorschriften und Informationen zugänglich zu machen. Ihr kommt auch<br />

ein Recht zur Stellungnahme hinsichtlich von Personalfragen allgemeiner Natur, von<br />

denen weibliche Bedienstete betroffen sind, zu.<br />

Der Koordinatorin darf <strong>aus</strong> ihrer Funktion keine wie immer gearteten Nachteile in<br />

beruflicher Hinsicht entstehen.<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist bei der Lösung ihrer Aufgaben, insbesondere bei<br />

der Verfassung des Gleichbehandlungsberichtes, nach Möglichkeit durch die<br />

Koordinatorin(nen) zu unterstützen.<br />

§13 Informationspflicht<br />

Die Dienstgeberin hat für eine Information der Bediensteten hinsichtlich der durch das<br />

Frauenförderprogramm verfolgten Ziele und der zu ihrer Erreichung zu setzenden<br />

Maßnahmen zu sorgen. Zu diesem Zweck ist das jeweils aktuelle Frauenförderprogramm<br />

in der Personalabteilung zur Einsicht aufzulegen. Diese Informationspflicht gilt auch bei<br />

der Begründung neuer Dienstverhältnisse. Ziel dieser Information ist die Erhöhung des<br />

beruflichen Selbstbewusstseins der Mitarbeiter/Innen.<br />

§14 Berichtspflicht<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n berichten der Gleichbehandlungsbeauftragten im Abstand von drei Jahren<br />

über die erfolgten Maßnahmen. Der Bericht enthält sowohl quantitative Darstellungen als<br />

auch qualitative Feststellungen über den Fortschritt der vorgegebenen Ziele.<br />

Der Frauenanteil an der Gesamtzahl der Vollbeschäftigten, der Teilbeschäftigten der<br />

jeweiligen Verwendungs-/Entlohnungsgruppen und Funktionen, einschließlich der<br />

Teilnahme an Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung ist. Die Ergebnisse sind der<br />

Gleichbehandlungsbeauftragten bis Ende März zu übermitteln.<br />

Behandlung einer Person oder Personengruppe in einer Weise, die der Betreffenden<br />

höhere Leistungsansprüche, einen besseren Zugang zu bestimmten Möglichkeiten, mehr<br />

Rechte, bessere Chancen oder einen besseren Status als einer anderen Person oder<br />

Personengruppe sichert. Damit wird bezweckt, bisher diskriminierende Praktiken<br />

<strong>aus</strong>zugleichen.<br />

Festsetzung eines bestimmten Anteils an Arbeitsplätzen, die auf ein bestimmtes<br />

Geschlecht zu entfallen haben, um ein bestehendes Ungleichgewicht in<br />

Führungspositionen oder beim Zugang zu Karrieremöglichkeiten zu korrigieren.<br />

Recht eines jeden Menschen auf Achtung der eigenen Persönlichkeit am Arbeitsplatz,<br />

insbesondere auch das Recht auf ein Arbeitsumfeld, das frei von sexueller oder<br />

geschlechtsbezogener Belästigung und anderen Schikanen ist.<br />

Gleichheit im Ergebnis, d.h. bei der tatsächlichen Aufteilung der Ressourcen und im<br />

Bereich der Partizipation und Repräsentation, sodass alle Bediensteten ihre persönlichen<br />

Fähigkeiten frei entwickeln und freie Entscheidungen treffen können, ohne durch strikte<br />

geschlechtsspezifische Rollen eingeschränkt zu werden. Die Gleichheit ist erreicht, wenn<br />

die unterschiedlichen Verhaltensweisen, die unterschiedlichen Ziele und die<br />

33


unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern in gleicher Weise berücksichtigt,<br />

anerkannt und gefördert werden.<br />

§ 15 Zielvorgabe<br />

Als generelle Leitlinie wird bei Nachbesetzungen in den Funktionslaufbahnen-<br />

/Verwendungs-/Entlohnungsgruppen GD 9 bis 14 innerhalb der nächsten drei Jahre eine<br />

Erhöhung des Frauenanteils angestrebt.<br />

§ 16 Inkrafttreten<br />

Dieses Programm tritt mit <strong>dem</strong> auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in<br />

Kraft.<br />

Das letzte Frauenförderprogramm ist vor 11 Jahren beschlossen werden.<br />

Auf Anfrage erklärt der Amtsleiter, dass eine Aufschlüsselung in den Verwendungs- und<br />

Entlohnungsgruppen nach Männern und Frauen im Dienstpostenplan, der jeweils im<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen wird, ersichtlich ist. Schriftliche Berichte in dieser Sache liegen<br />

nicht auf. In Erfüllung des letzten Frauenförderprogrammes wurde der Posten der<br />

BuchhalterIn (GD 13) durch eine Frau (ehemals ein Mann) besetzt.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, das vorliegende Frauenförderprogramm<br />

zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 16) Stellen<strong>aus</strong>schreibung Amtsleiter/-in<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag folgenden Ausschreibungstext zu beschließen:<br />

Stellen<strong>aus</strong>schreibung<br />

Gemäß §§ 7 und 8 des Oö. <strong>Gemeinde</strong>bedienstetengesetzes 2001 und gemäß §§ 8 und 9<br />

des Oö. <strong>Gemeinde</strong>-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 wird aufgrund des<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses vom 14. April <strong>2011</strong> folgender Dienstposten <strong>aus</strong>geschrieben:<br />

Leiter/-in des <strong>Gemeinde</strong>amtes Beamtendienstposten der Funktionslaufbahn GD 9<br />

(Besoldung neu). Die Besetzung erfolgt mit 1. Mai 2012 mit einem Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />

von <strong>10</strong>0 % bzw. 40 Wochendienststunden. Die Bestellung erfolgt vorerst befristet auf 5<br />

Jahre, im Anschluss daran sind Weiterbestellungen Im Ausmaß von jeweils 5 Jahren<br />

möglich.<br />

Aufgaben:<br />

• Leitung des <strong>Gemeinde</strong>amtes und Führung der gesamten Verwaltung sowie<br />

Dienstaufsicht über alle Dienststellen der <strong>Gemeinde</strong><br />

• Ansprechpartner für Bürgermeister, <strong>Gemeinde</strong>organe und Bevölkerung<br />

• Vorbereitung und Erledigung der <strong>Gemeinde</strong>vorstands- und <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse<br />

• Vorbereitung und Abwicklung der Projekte und Bauvorhaben der <strong>Gemeinde</strong><br />

• Finanzierungs- und Rechtsangelegenheiten<br />

• Personalangelegenheiten<br />

• Geschäftsführung der gemeindeeigenen KG<br />

Allgemeine Aufnahmevor<strong>aus</strong>setzungen:<br />

• Österreichische Staatsbürgerschaft<br />

• Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben<br />

34


• Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung<br />

• Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst, sofern<br />

die gesundheitliche Eignung gegeben war.<br />

Besondere und unbedingt zu erfüllende Aufnahmevor<strong>aus</strong>setzungen:<br />

• Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch<br />

mehrjährige Berufserfahrung in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Erwünschte Aufnahmevor<strong>aus</strong>setzungen:<br />

• Hohe Kompetenzen in den Bereichen Verwaltungsmanagement und -reform<br />

• Gute Kenntnisse im <strong>Gemeinde</strong>-, Bau-, Raumordnungs- und Straßenrecht, Finanz- und<br />

Steuerwesen<br />

• Gute EDV-Kenntnisse und Erfahrung mit gemeindespezifischen EDV- und Office-<br />

Anwendungen<br />

• Sicherheit in der Mitarbeiterführung<br />

• Sehr gute Ausdrucksform in Schrift und Sprache<br />

• Geschick und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Bürgern, Objektivität und Offenheit,<br />

Konfliktlösungskompetenz, Entscheidungsfreude und Durchsetzungsvermögen<br />

Verpflichtende Aus- und Fortbildungen:<br />

• Bereitschaft zur Ablegung der Standesbeamtenprüfung 31.12.2013<br />

• Die in den einschlägigen Dienstvorschriften (Oö. <strong>Gemeinde</strong>-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz<br />

2002 i. d. g. F.und Oö. <strong>Gemeinde</strong>- Dienst<strong>aus</strong>bildungsverordnung 2005)<br />

vorgesehene Dienstprüfung ist innerhalb der vorgesehenen Frist abzulegen.<br />

Auswahlverfahren:<br />

Das Auswahlverfahren erfolgt nach <strong>dem</strong> Oö. <strong>Gemeinde</strong>-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz<br />

2002 i. d. g. F. bzw. nach <strong>dem</strong> Oö. <strong>Gemeinde</strong>bedienstetengesetz 2001. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Neuhofen</strong> behält sich vor, Vorstellungs- bzw. Kontaktgespräche und sonstige fachliche<br />

Begutachtungen - auch durch externe Beratung - durchzuführen.<br />

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung und <strong>dem</strong> Auswahlverfahren<br />

werden nicht ersetzt.<br />

Bewerbungen: Die schriftlichen Bewerbungen sind samt den entsprechenden Beilagen<br />

(<strong>aus</strong>führlicher Lebenslauf, Urkunden, Zeugnisse, Strafregisterbescheinigung, Kopie Führerschein)<br />

an das <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Neuhofen</strong> zu richten und müssen bis spätestens<br />

1.September <strong>2011</strong>, 12.00 Uhr, eingelangt sein.<br />

Bei Rückfragen steht Ihnen AL Willibald Mitterbaur (Tel. 07227 / 42 55 DW 19) zur<br />

Verfügung.<br />

Der Bürgermeister: Günter Engertsberger<br />

GR Langerhorst stellt den Gegenantrag, dass die Formulierung „Niveau eines Absolventen<br />

einer höheren Schule“ ersetzt wird mit: „Matura- oder Berufsreifeprüfungsniveau“.<br />

Beschluss: Der Gegenantrag wird abgelehnt;<br />

14 Stimmen dafür: ÖVP, Grüne<br />

17 Stimmen dagegen: SPÖ, FPÖ<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Hauptantrag abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

19 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, J. Baumgartner, Kobler<br />

12 Stimmenthaltungen: Chalupar, Langerhorst, ÖVP (ohne Kobler)<br />

35


Punkt 17) Raumordnung: Flächenwidmungsplan, Entwicklungskonzept, Bebauungspläne<br />

(Pläne und Beilagen werden mit Beamer präsentiert)<br />

a) Baulandsicherungsvertrag Kerl Pichlwangerstraße: Wohngebiet ca. 12.000 m²<br />

Bei Neuwidmungen von Bauland (siehe Pkt. 17 b) werden regelmäßig Vereinbarungen mit<br />

den Grundeigentümern getroffen hinsichtlich einer widmungsgemäßen und zeitgerechten<br />

Verwendung. Im beiliegenden Vertrag wird wie folgt vereinbart: Verkaufs- und<br />

Bauverpflichtung innerhalb von 3-6 Jahren ab Herstellung der Zufahrt/Straße (Unterbau),<br />

Mehraufwendungen bei der Aufschließung trägt der Eigentümer (Rasensickermulde),<br />

Entgelt zum Ausbau der Infrastruktur € 12,40, Kaufoption, Vorkaufsrecht, Vertragsstrafe.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Baulandsicherungsvertrag zu<br />

genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

28 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Grüne, ÖVP (ohne Stoiber, Hagmair u. Maurer)<br />

2 Stimmen dagegen: Hagmair, Stoiber<br />

1 Stimmenthaltung: Maurer<br />

b) Flächenwidmungsplan Änderung 05.01, Kerl-Pichlwangerstraße:<br />

Grünland in Wohngebiet ca. 12 Parzellen, Genehmigung<br />

Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 9. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am <strong>10</strong>.02.<strong>2011</strong>.<br />

Die Verständigung der Betroffenen und Nachbarn war im abgekürzten Verfahren in der<br />

Zeit vom 24.02.-28.03.<strong>2011</strong>.<br />

Folgende Stellungnahmen sind dazu eingelangt:<br />

OÖ. Ferngas Netz GmbH – (Beilage 2) grundsätzlich kein Einwand, Verweis auf die<br />

Sicherheitsabstände<br />

Energie AG OÖ Netz GmbH – (Beilage 3) kein Einwand bei Einhaltung der Auflagen,<br />

Verlegung bzw. Verkabelung der 30 kV-Hochspannungsleitung ist bewilligungspflichtig<br />

und nur auf Kosten des Verursachers möglich.<br />

Mörzinger Kurt und Margarete – (Beilage 4) Verlegung der 30 kV-Hochspannungs-<br />

Freileitung als Erdkabel nicht in den Hochweg, sondern in die neue Straße (größerer<br />

Abstand)<br />

Lamm-Stadler Daniela und Mag. Stadler Werner – (Beilage 5) Verlegung der 30 kV-<br />

Hochspannungs-Freileitung als Erdkabel nicht in den Hochweg, sondern in die neue<br />

Straße (größerer Abstand)<br />

Reisetbauer Gerhard – (Beilage 6) ersucht wird, dass keine zusätzlichen Straßenwässer in<br />

die Zufahrt abgeleitet werden und die neue Straßenbeleuchtung wenn möglich so<br />

situieren, dass die öffentliche Zufahrt beleuchtet wird.<br />

Oberndorfinger Astrid und Roman – (Beilage 7) keine Zustimmung mit Hinweis auf den<br />

bestehenden Discobetrieb, befürchtet werden massive Beschwerden der Anrainer wegen<br />

Lärm durch Verkehr und Passanten.<br />

Die Darstellung des nördlich gelegenen Waldes wurde vom Ortsplaner noch entsprechend<br />

richtig gestellt, der südöstliche Streifen ist landwirtschaftlich genutzt, also nicht Wald.<br />

Herr Kerl verhandelt derzeit mit der Energie AG wegen einer Verlegung der 30 kV-<br />

Freileitung als Erdkabel und wird ersucht, die Wünsche der Anrainer zu berücksichtigen.<br />

36


Die Straßenentwässerung soll künftig über Rasensickermulden abgeleitet werden und wird<br />

im Zuge des Kanalprojektes abgehandelt.<br />

Der Abstand zum Grundstück der Discothek beträgt ca. 70 m und befinden sich<br />

dazwischen 2 bestehende Wohnobjekte, die wesentlich näher liegen. Es handelt sich<br />

daher um keine heranrückende Bebauung und kann die Genehmigung der Umwidmung<br />

empfohlen werden.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung<br />

zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

c) Flächenwidmungsplan Änderung 05.02 mit Entwicklungskonzept 02.01:<br />

Kreinrath-Weidenweg (Billa), gemischtes Baugebiet MB in Geschäftsgebiet G,<br />

4.162 m², betriebliche Funktion BF in Handelsfunktion HF, Grundsatzbeschluss<br />

Ansuchen von Karl Keinrath eingelangt am 20.12.20<strong>10</strong>.<br />

Grundlagen laut Erhebungsblatt vom 12.04.<strong>2011</strong> (Beilage 1).<br />

Herr Edlinger hat im Auftrag von Rewe/Billa mit Bau- und Verkehrsplanern insgesamt 9<br />

Standortvarianten geprüft und nach<strong>dem</strong> der Bereich beim geplanten Kreisverkehr vom<br />

Land OÖ abgelehnt wurde, den aktuellen Standort beantragt mit 600 m² Verkaufsfläche.<br />

Zusätzlich wäre dann ein „Billa-Gourmet“ im Zentrum denkbar. Eine Investition an den<br />

restlichen 7 Standorten würde sich laut Rewe/Billa nicht rechnen.<br />

Die Planung wurde im Vorfeld mit der Landesstraßenverwaltung abgestimmt (Linksabbieger,<br />

Fahrbahnteiler, Querungshilfe, …) laut beiliegen<strong>dem</strong> Verkehrskonzept.<br />

Die Verlegung der 30 kV Hochspannungsleitung als Erdkabel würde Rewe/Billa finanzieren.<br />

Vom Ortsplaner team m liegt eine positive Stellungnahme (Beilage 2) vor.<br />

Am 22.03.<strong>2011</strong> fand ein Informationsabend für die Anrainer im 50 m Umkreis statt mit<br />

insgesamt ca. 50 Teilnehmern, davon 4 Planungsfachleute, 15 <strong>Gemeinde</strong>vertreter und 31<br />

Bürger. Wegen <strong>dem</strong> erhöhten Verkehrsaufkommen (geplante 43 PKW-Parkplätze) und der<br />

Anlieferungen ist ein Lärmschutz zu den Wohnhäusern geplant. Ob die Anlieferung in den<br />

Nacht- oder Morgenstunden erfolgen kann, ist abhängig vom Lärmgutachten im<br />

Gewerbeverfahren. Die anwesenden Bürger und <strong>Gemeinde</strong>vertreter sehen den Standort<br />

überwiegend problematisch, es gab aber auch konstruktive Anregungen für eine<br />

Geschwindigkeitsbremse auf 50 km/h bei der Ortseinfahrt durch zusätzliche Fahrbahnteiler<br />

und Querungshilfen für Fußgänger, sowie eine Linksabbiegespur im Weidenweg.<br />

Die ÖVP-Fraktion spricht sich dafür <strong>aus</strong>, dass der Firma Rewe/Billa andere<br />

Standortmöglichkeiten angeboten werden.<br />

Die SPÖ-Fraktion ist dafür, zu trachten, die Firma im Ort bzw. im Ortszentrum zu halten.<br />

Wenn wir den gegenständlichen Standort ablehnen, wird die Firma deswegen <strong>Neuhofen</strong><br />

nicht verlassen.<br />

Die Grünen stellen fest, dass der Konzern den zur Realisierung günstigsten Standort sucht.<br />

Die Firma wird sich um einen anderen Standort umsehen, wenn wir nein sagen.<br />

Enttäuschung herrscht darüber, dass die Stellungnahme des Ortsplaners positiv<br />

<strong>aus</strong>gefallen ist.<br />

37


Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf über den Antrag auf Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

26 Stimmen dagegen: SPÖ (ohne Karmedar), FPÖ, Grüne, Sahl, Maurer,<br />

Hagmair, E. Irndorfer, Durchschlag, Weinberger, Packy<br />

5 Stimmenthaltungen: Kobler, Kronawettleitner, Fuchs, Stoiber, Karmedar<br />

d) Bebauungsplan Änderung 44.01 Keinrath-Drucker: (Weidenweg/Billa),<br />

Handelsgebäude statt 4 Einzelhäuser, Grundsatzbeschluss<br />

Unabhängig von der Entscheidung unter Pkt. 17c) wäre eine Überarbeitung des<br />

Bebauungsplanes notwendig, da im Zuge der letzten Überarbeitung des<br />

Flächenwidmungsplanes im Jahr 2000 dieses Areal mit 4162 m² von Wohngebiet in<br />

gemischtes Baugebiet MB unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung gewidmet<br />

wurde, also keine reinen Wohnhäuser mehr möglich sind. Durch diese Widmungsabstufung<br />

zum bestehenden Betriebsbaugebiet (Weratschnig Transporte) ist vorwiegend<br />

eine betriebliche Nutzung an der B139 im Mischbaugebiet MB möglich.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Ausschuss mit der Überarbeitung des<br />

Bebauungsplanes zu befassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

e) Flächenwidmungsplan Änderung 05.03, Kirchmayr-Imhoffstraße:<br />

Grünland in Parkplatz für LKW Fa. Weratschnig, Grundsatzbeschluss<br />

Ansuchen der Weratschnig Transport GmbH vom 11.03.<strong>2011</strong>. Wegen Platzmangel und<br />

Vergrößerung des Fuhrparks ist die Errichtung von LKW-Stellplätzen im Nahbereich des<br />

bestehenden Betriebes auf einem ca. 8000 m² großen Pachtgrundstück vorerst auf<br />

<strong>10</strong> Jahre geplant.<br />

Grundlagen laut Erhebungsblatt vom 12.04.<strong>2011</strong> (Beilage 1).<br />

Vom Ortsplaner team m liegt eine positive Stellungnahme (Beilage 2) vor.<br />

Laut Baulandkonzept ist die Entwicklung einer betrieblichen Funktion erst nach<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen möglich, wegen der Lage im Hochwasserabflussbereich<br />

HQ 30 ist derzeit keine Baulandwidmung denkbar. Die LKW-Abstellplätze sollen wenn<br />

möglich auf einer geschotterten Fläche errichtet werden, ohne Erhöhung des bestehenden<br />

Geländes, damit der Hochwasserabfluss nicht beeinträchtigt wird. Zu klären ist mit der<br />

Gewerbebehörde, ob eine geschotterte Fläche <strong>aus</strong>reicht oder Asphalt notwendig ist. Laut<br />

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (Gewerbe) ist eine Asphaltfläche erforderlich und<br />

Versickerung der Regenwässer über Rasensickermulden. Die Fahrzeuge werden<br />

hauptsächlich an den Wochenende abgestellt, somit ist kein wesentlich erhöhtes<br />

Verkehrsaufkommen zu erwarten.<br />

Bedingung für die Genehmigung der Abstellplätze ist ein Alarmplan, wodurch<br />

sichergestellt wird, dass bei einem Hochwasseralarm die abgestellten Fahrzeuge<br />

rechtzeitig entfernt werden.<br />

38


Vom Bau- und Raumplanungs<strong>aus</strong>schuss gibt es grundsätzlich eine positive Empfehlung,<br />

besser wäre ohne Asphaltierung, mit der Auflage, eine Verbindung zur Straße In der Au<br />

während der Pachtzeit für den Anliegerverkehr kostenlos zur Verfügung zu stellen. Eine<br />

diesbezügliche Vereinbarung ist bis zur Genehmigung vorzulegen.<br />

Bei den Grünen herrscht Enttäuschung darüber, dass der Ortsplaner einen LKW-Parkplatz<br />

mitten im Ort empfiehlt.<br />

Der Bürgermeister erläutert, dass es <strong>dem</strong> Planer darum ging, eine Verbindung zur Straße<br />

„in der Au“ herzustellen.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf über den Antrag auf Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

11 Stimmen dafür: ÖVP (ohne Durchschlag und Fuchs), Dujakovic, Wurzer<br />

14 Stimmen dagegen: Grüne, SPÖ (ohne Dujakovic, Wurzer u. Karmedar)<br />

6 Stimmenthaltungen: FPÖ, Durchschlag, Fuchs, Karmedar<br />

f) Bebauungsplan Änderung 75.04 Eiber-Welserstraße (Hanningerweg):<br />

Überarbeitung und Ermöglichung Flachdächer, Genehmigung<br />

Der Grundsatzbeschluss wurde gefasst in der 9. Sitzung am <strong>10</strong>.02.<strong>2011</strong> und erfolgte die<br />

Verständigung in der Zeit vom 22.02.-25.03.<strong>2011</strong>.<br />

In der Stellungnahme des Landes OÖ, örtliche Raumordnung, eingelangt am 03.03.<strong>2011</strong>,<br />

(Beilage 2) wird mitgeteilt, keine überörtlichen Interessen im besonderen Maß berührt<br />

werden und die Änderung <strong>aus</strong> fachlicher Sicht ohne Einwand zur Kenntnis genommen<br />

wird. Ansonsten sind keine Stellungnahmen eingelangt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Bebauungsplan-Änderung zu<br />

genehmigen.<br />

Vbgm. Sahl und GV Maurer sind bei der Abstimmung nicht anwesend.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

g) Bebauungsplan Aufstellung 69 Kastanienweg: offene und gekuppelte Bauweise<br />

mit max. 2 bzw. 3 Wohnungen, Grundsatzbeschluss<br />

Die Kundmachung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen erfolgte im Zeitraum vom<br />

15.02.-18.03.<strong>2011</strong>.<br />

Die Brunner Bau GmbH hat ca. 21 Parzellen vom neuen Wohngebiet „Hanningergründe“<br />

erworben und beabsichtigt die Errichtung von 4 Dreifamilienhäusern, 3 Doppelhäusern<br />

und auf den restlichen Parzellen sind Ein- oder Zweifamilienhäuser geplant. Anrainer<br />

haben ersucht, die Gebäudehöhe hangseitig max. eingeschossig zu erlauben und gab es<br />

diesbezüglich ein grundsätzlich positives Gespräch zwischen Bürgermeister, Planer und<br />

39


Anrainer. Dabei wurde angeboten, die Gebäude tiefer ins Gelände zu setzen (hangseitig<br />

ca. 1 ½ Geschosse sichtbar) und die Abstände zwischen den 4 Mehrfamilienhäusern zu<br />

vergrößern.<br />

Nachbarn fordern, dass max. 2 Wohneinheiten pro Parzelle erlaubt werden, dass westlich<br />

eine zusätzliche Zufahrt von der Welserstraße errichtet wird um den Lärchenweg von<br />

zusätzlichem Verkehrsaufkommen zu entlasten und dass der Beginn der Tempo 30 Zone<br />

an den Beginn des Lärchenweges verlegt wird.<br />

Der Bau- und Raumplanungs<strong>aus</strong>schuss mit <strong>dem</strong> Ortsplaner haben festgestellt, dass die<br />

Planung <strong>dem</strong> Ortsbebauungskonzept entspricht. Die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

wird grundsätzlich befürwortet mit der Auflage, dass an der Ecke Kastanien-Lärchenweg<br />

ein <strong>aus</strong>reichend großes Grundstück für einen Spielplatz kostenlos ins öffentliche Gut<br />

abzutreten ist. Eine zusätzliche Aufschließung im Westen gegenüber der Abzweigung zum<br />

Güterweg Engenfeld wird von der Landesstraßenverwaltung mangels <strong>aus</strong>reichender<br />

Sichtverhältnisse abgelehnt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche<br />

Bebauungsplanaufstellung zu fassen.<br />

Vbgm. Sahl ist bei der Abstimmung nicht anwesend.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

27 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ<br />

3 Stimmen dagegen: Grüne<br />

h) Bebauungsplan Aufstellung 97 Akazien-Eschenweg: offene und gekuppelte<br />

Bauweise mit max. 2 Wohnungen, Korrekturen, Grundsatzbeschluss<br />

Folgende Anregungen und Planungsinteressen wurden bekannt gegeben:<br />

Die Oö. Baulandentwicklungsfonds GmbH als Verkäuferin der Parzellen ersucht, von der<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes Abstand zu nehmen, weil eine Ungleichstellung der<br />

bisherigen Parzellenkäufer mit zukünftigen Käufern gesehen wird.<br />

Weitere Anregungen von Planern und Eigentümern sind die Änderung des östlichen<br />

Abstandes der Baufluchtlinien zu Straße von 5 m auf 3 m, sowie die Verschiebung der<br />

nördlichen Bauflicht in der mittleren Reihe von 5 m auf 3 m Abstand zu den Nachbarn.<br />

Allgemein gewünscht wird, die Erhöhung der Anschüttungen von max. 1,5 m auf max. 2 m<br />

über <strong>dem</strong> bestehenden Gelände zur besseren Gestaltung der Freiflächen in der Hanglage.<br />

Der Bau- und Raumplanungs<strong>aus</strong>schuss empfiehlt die Korrekturen der Baufluchtlinien, eine<br />

Erhöhung der Geländeanschüttung ist nicht vorstellbar.<br />

Der Ortsplaner wird ersucht, die Änderungen einzuarbeiten und die Bezeichnung der<br />

Schutzzone zum Wald im Sinne des neuen Flächenwidmungsplanes auf Ff2 zu berichtigen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche<br />

Bebauungsplanaufstellung zu fassen.<br />

Vbgm. Sahl ist bei der Abstimmung nicht anwesend.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

27 Stimmen dafür: SPÖ, OVP, FPÖ<br />

3 Stimmen dagegen: Grüne<br />

40


Punkt 18) Austraße Auflassung eines Weggrundstücksteiles, Bahnhofstraße<br />

Abtretung Zufahrt ins öffentliche Gut (Teilstück von den ÖBB), Verordnung<br />

Die Planauflage / Kundmachung gemäß § 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz erfolgte in der<br />

Zeit vom 01.03.-13.04.<strong>2011</strong> (2 + 4 Wochen).<br />

Vom Amt der Oö. Landesregierung, Verwalter des öffentlichen Wassergutes, wird in der<br />

Stellungnahme vom 11.03.<strong>2011</strong> zugestimmt, weil die Grundstücke des öffentlichen<br />

Wassergutes (Querung Fundbach) keine Änderung der Widmung erfahren.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Verordnung zu beschließen:<br />

V E R O R D N U N G<br />

über die Auflassung eines öffentlichen Weges im Bereich Austraße / ÖBB Phyrnbahn,<br />

sowie die Widmung des südlichen Teiles der Bahnhofstraße für den Gemeingebrauch und ihre<br />

Einreihung als <strong>Gemeinde</strong>straße<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> hat in seiner <strong>10</strong>. Sitzung am 14. April <strong>2011</strong> gemäß §<br />

11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 der Oö.<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 beschlossen:<br />

41<br />

§ 1<br />

Dieser Verordnung liegen die Vermessungspläne des Vermessungsbüros Haydinger-Donau ZT<br />

GmbH vom 20.12.20<strong>10</strong>, GZ 8824/<strong>10</strong> im Maßstab 1:500 zugrunde, welche im Marktgemeindeamt<br />

während der Amtsstunden aufliegen und von jedermann eingesehen werden kann. Weiters sind die<br />

Pläne vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegen.<br />

§ 2<br />

Die im Plan gelb markierten Wegteile, das Gst. Nr. 116/7 (Trennstücke 1), sowie vom Gst. Nr. 115/1<br />

die Trennstücke (3), (57), (58), (59), (60), KG 45515 Lining, werden als öffentlicher Weg<br />

aufgelassen, weil diese wegen mangelnder Verkehrsbedeutung (keine Benützung) für den<br />

Gemeingebrauch entbehrlich geworden sind.<br />

Die im Plan rot markierten Straßenteile, Gst. Nr. 168/<strong>10</strong> und Trennstück (53), KG 45509 Gries,<br />

werden <strong>dem</strong> Gemeingebrauch gewidmet und als <strong>Gemeinde</strong>straße eingereiht. Die Straße dient<br />

vorwiegend der Aufschließung der an dieser Straße liegenden Grundstücke.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der Oö. GemO 1990 idgF durch zwei Wochen<br />

kundgemacht und wird mit <strong>dem</strong> auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />

rechtswirksam.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.


Punkt 19) Römerweg Ansuchen um Auflassung eines Weggrundstücksteiles:<br />

Gisa Schosswohl, ca. 400 m² im Bereich Ambrosiusweg-Julianaberg,<br />

Grundsatzbeschluss<br />

Vbgm. Sahl erklärt sich für befangen.<br />

Laut Ansuchen von Mag. Gisa Schosswohl, eingelangt am 21.02.<strong>2011</strong>, wird die<br />

Auflassung eines Wegteiles vom Gst. Nr. 247/1, KG 45516 <strong>Neuhofen</strong>, Römerweg, mit ca.<br />

400 m² beantragt. Dieser westliche Teil des Weges ist nicht <strong>aus</strong>gebaut, sondern nur in<br />

der Katastralmappe <strong>aus</strong>gewiesen und endet mitten im Feldgrundstück (siehe Lageplan).<br />

Angeboten wird eine Ablöse von ca. € 5,--/m² und würden die Kosten der Vermessung<br />

und Durchführung übernommen.<br />

Der Bau- und Raumplanungs<strong>aus</strong>schuss kann derzeit keine Auflassung empfehlen,<br />

möglicherweise kann im Zuge einer späteren Parzellierung des Grundstückes Kranawetter<br />

eine Lösung gefunden werden.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, das gegenständliche Ansuchen um Auflassung eines<br />

Weggrundstücksteiles abzulehnen.<br />

Vbgm. Sahl nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

24 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne, Eder, Maurer, Hagmair, Kobler, Stoiber,<br />

Weinberger, Packy<br />

6 Stimmenthaltungen: O. Irndorfer, Hauhart, E. Irndorfer,<br />

Fuchs, Durchschlag, Kronawettleitner<br />

Punkt 20) Antrag der ÖVP-Fraktion: Korrektur Bericht <strong>Gemeinde</strong>info März/April <strong>2011</strong><br />

Der Punkt wurde abgesetzt.<br />

Punkt 21) Anträge der Grünen:<br />

a) Resolution an das österr. Parlament und die Bundesregierung: Petition zum<br />

weltweiten Atom<strong>aus</strong>stieg<br />

Das unserer <strong>Gemeinde</strong> am nächsten gelegene Atomkraftwerk ist nur 130 (!) km von uns<br />

entfernt.<br />

Wie am Beispiel von Japan zu sehen ist, ist der Betrieb von Atomkraftwerken ein Spiel mit<br />

Gesundheit und Leben der Bevölkerung. Sicherheitsmängel, Naturkatastrophen,<br />

menschliches Versagen, Terroranschläge oder Unfälle können nie völlig <strong>aus</strong>geschlossen<br />

werden.<br />

42


Daher ist es höchste Zeit für eine Revolutionierung der Energieversorgung und eine<br />

Umstellung auf erneuerbare Energieträger. Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000<br />

hat <strong>aus</strong> aktuellem Anlass eine Petition ins Leben gerufen, deren Ziel unter anderem eine<br />

europaweite Volksabstimmung über den Atom<strong>aus</strong>stieg ist.<br />

Die Grünen stellen den Antrag, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt,<br />

1) beiliegende Petition der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000<br />

(www.atom<strong>aus</strong>stieg.at) zu unterstützen,<br />

2) sie in Form einer <strong>Gemeinde</strong>resolution an das Österreichische Parlament und die<br />

Bundesregierung weiterzuleiten<br />

3) und die Bundespolitik damit aufzurufen, sich für einen europa- und weltweiten<br />

Atom<strong>aus</strong>stieg einzusetzen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

b) Entschließungsantrag – Einholung von Angeboten für Ökostrom<br />

Vor über einem Jahr hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 8. April 20<strong>10</strong> einstimmig beschlossen, dass<br />

Angebote von Ökostrom-Lieferanten eingeholt werden. Details siehe <strong>Protokoll</strong> der<br />

damaligen Sitzung. Abweichend vom Beschluss im letzten Jahr, wird als Berechnungsbasis<br />

der Stromverbrauch für das Jahr 20<strong>10</strong> herangezogen.<br />

Der Vertrag mit der Energie AG läuft im Herbst <strong>2011</strong> <strong>aus</strong>. Um rechtzeitig einen etwaigen<br />

Wechsel einleiten zu können, müssen die Angebote im Finanz-Ausschuss vor der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 30. Juni <strong>2011</strong> behandelt werden.<br />

Dies setzt vor<strong>aus</strong>, dass die Anbieter genügend Zeit haben, das Angebot zu kalkulieren und<br />

zu legen.<br />

Die Grünen stellen folgenden Antrag:<br />

Der Bürgermeister wird gemäß § 63 Abs. 2 OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung ersucht, den in Frage<br />

kommenden Anbietern AAE und oekostrom folgende Unterlagen zukommen zu lassen und<br />

um Anbotlegung zu bitten:<br />

Stromverbrauch der einzelnen gemeindeeigenen Gebäude <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Jahr 20<strong>10</strong><br />

Sämtl. Verbrauch-Details der Energiebuchhaltung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Jahr 20<strong>10</strong><br />

Termin der nächsten Finanz-Ausschuss-Sitzung, damit Angebote rechtzeitig einlangen<br />

Sollten die potenziellen Anbieter weitere Informationen benötigen, um das Angebot legen<br />

zu können, werden die Anfragen prompt beantwortet, um weitere Verzögerungen<br />

<strong>aus</strong>zuschließen.<br />

Der Bürgermeister teilt mit, dass die entsprechenden Angebote vorliegen und die<br />

Angelegenheit im Finanz<strong>aus</strong>schuss entsprechend behandelt wird.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

c) Resolution an die OÖ. Landesregierung betreffend Rechtssicherheit für<br />

Infrastrukturbeiträge<br />

43


Infrastrukturbeiträge, die bei der Veräußerung von Baugrund anfallen, werden nicht in<br />

allen OÖ <strong>Gemeinde</strong>n eingehoben und es ist bis heute auch nicht restlos geklärt, ob sie vor<br />

Gericht angefochten werden können, oder nicht.<br />

Die Grünen stellen folgenden Antrag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> möge beschließen, dass folgende Resolution an<br />

die OÖ Landesregierung geschickt wird:<br />

Die OÖ Landesregierung wird ersucht betreffend Infrastrukturbeitrag in den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Rechtssicherheit herzustellen. Um der Zersiedelung vorzubeugen, sollen die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

auch die Möglichkeit haben unterschiedlich hohe Infrastrukturbeiträge einzuheben,<br />

abhängig davon, wie ortsnah bzw. ortsfern der jeweilige Baugrund ist. Vorteil für die<br />

Landesregierung ist, dass mithilfe von Infrastrukturbeiträgen die finanzielle Abhängigkeit<br />

vom Land OÖ geringer und eine kostenintensive Zersiedelung durch differenzierte<br />

Beiträge erschwert wird.<br />

Vbgm. Sahl hält die Formulierung „Um der Zersiedelung vorzubeugen, sollen die<br />

<strong>Gemeinde</strong>n auch die Möglichkeit haben unterschiedlich hohe Infrastrukturbeiträge<br />

einzuheben, abhängig davon, wie ortsnah bzw. ortsfern der jeweilige Baugrund ist.“ für<br />

sehr ungünstig, diese würde eventuell nicht gewünschte Auswirkungen nach sich ziehen.<br />

Die Regelung in der Raumordnung müsste genügen.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />

abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

Punkt 22) DA: Erhöhung des Infrasturkturbeitrages<br />

a) Von 12,40 auf 22,-- für Baulandwidmungen<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Infrastrukturbeitrag für Baulandwidmungen von<br />

€ 12,40 bau 22,-- anzuheben.<br />

Die ÖVP-Fraktion spricht sich gegen eine Erhöhung des Infrastrukturbeitrages <strong>aus</strong>, weil<br />

sie es nicht für das geeignete Mittel hält, junge Leute dazu zu bringen in <strong>Neuhofen</strong> einen<br />

Grund zu kaufen. Die Verkäufer werden die Preise auf die Käufer überwälzen.<br />

GR J. Baumgartner wirft ein, dass die Preise durch den Markt bestimmt werden, sie<br />

werden sich dadurch nicht verändern.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

20 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne FPÖ<br />

<strong>10</strong> Stimmen dagegen: ÖVP (ohne Packy)<br />

1 Stimmenthaltung: Packy<br />

44


) Von 5,40 auf 11,-- für Betriebsbaulandwidmungen<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Infrastrukturbeitrag für<br />

Betriebsbaulandwidmungen von € 5,40 auf 11,-- anzuheben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

20 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne, FPÖ<br />

8 Stimmen dagegen: ÖVP (ohne Sahl, Durchschlag, Weinberger)<br />

3 Stimmenthaltungen: Sahl, Durchschlag, Weinberger<br />

Punkt 23) DA der ÖVP: Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der B 139<br />

Die ÖVP-Fraktion stellt den Antrag, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> ein LKW-Fahrverbot für<br />

den Durchzugsverkehr und eine 30 km/h Beschränkung im Verlauf der B 139 im gesamten<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet bis spätestens September <strong>2011</strong>- wenn zuständigkeitshalber nötig, unter<br />

Einbindung des zuständigen Landesrates – realisiert.<br />

Begründung:<br />

Sowohl im Konzept <strong>Neuhofen</strong> 2020 als auch in verschiedensten Pressemeldungen werden<br />

begleitende Maßnahmen zur Beruhigung des Verkehrs als Alternative zu einer ortsnahen<br />

Umfahrung bezeichnet. Im Konzept <strong>Neuhofen</strong> 2020 wird die ortsnahe Umfahrung als<br />

Alternative gesehen, wenn begleitende Maßnahmen nicht den erwartenden Erfolg<br />

erzielen. Da nun seit Abschluss der Arbeiten <strong>Neuhofen</strong> 2020 schon eine gewisse Zeit<br />

verstrichen ist, wären dringend alternative Verkehrsmaßnahmen zu realisieren, um deren<br />

Wirkung feststellen zu können.<br />

Begründung zu Dringlichkeit:<br />

In verschiedenen Äußerungen plant Hr. Bürgermeister die Auflassung der Trasse für die<br />

ortsnahe Umfahrung. Derzeit sind aber auch keine alternativen Verkehrslösungen<br />

eingeleitet. Würde die Trasse aufgelöst, so wäre bei Scheitern alternativer<br />

Verkehrslösungen keine Möglichkeit mehr vorhanden den Ortskern vom Schwerverkehr zu<br />

entlasten. Da alternative Verkehrslösungen nicht kurzfristig wirksam werden können und<br />

eine mögliche Aufhebung der Trassierung im Raum steht, wären unverzüglich die<br />

einleitenden Maßnahmen zu treffen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen<br />

Schritte zu setzen und in den folgenden <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen über den Fortschritt<br />

berichten.<br />

Vbgm. Eckerstorfer plädiert dafür, den Antrag vorerst im Ausschuss zu behandeln.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />

abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

24 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Grüne, Engertsberger, List, Wurzer, Lina,<br />

Stockhammer, Skrasek, Streitner<br />

4 Stimmen dagegen: S. Primetzhofer, R. Primetzhofer, Dujakovic,<br />

Palmetshofer<br />

45


Punkt 24) Allfälliges<br />

3 Stimmenthaltungen: Eckerstorfer, Kamedar, Bernecker<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor.<br />

46<br />

�����<br />

Nach<strong>dem</strong> keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen<br />

Anwesenden für ihre Mitarbeit, verabschiedet sich und schließt die heutige Sitzung um<br />

22.20 Uhr.<br />

___________________________ ________________________________<br />

Schriftführerin Vorsitzender


Die gegenständliche Verhandlungsschrift ist in der Sitzung am zur Einsichtnahme<br />

aufgelegen. Gegen den Inhalt wurden keine Einwendungen erhoben. Die Verhandlungsschrift gilt als<br />

genehmigt.<br />

<strong>Neuhofen</strong>, am Bürgermeister<br />

47<br />

Günter Engertsberger<br />

___________________________________ _________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der SPÖ-Fraktion <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der ÖVP-Fraktion<br />

___________________________________ _________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der Grünen-Fraktion <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der FPÖ-Fraktion

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