Auszug aus dem Protokoll 10/2011 - Gemeinde Neuhofen
Auszug aus dem Protokoll 10/2011 - Gemeinde Neuhofen
Auszug aus dem Protokoll 10/2011 - Gemeinde Neuhofen
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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Protokoll</strong> <strong>10</strong>/<strong>2011</strong><br />
über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 14.04.<strong>2011</strong><br />
(Funktionsperiode 2009/2015)<br />
im Sitzungssaal der Sparkasse<br />
Anwesende:<br />
Vorsitzender:<br />
Bürgermeister Günter Engertsberger<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes:<br />
SPÖ: Vbgm. Gertraud Eckerstorfer ÖVP: Vbgm. Mag. Reinhold Sahl<br />
Rudolf List DI Christian Maurer BSc<br />
übrige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />
Harald Palmetshofer Franz Hagmair<br />
Kurt Wurzer Manfred Kobler<br />
Franz Lina Elisabeth Irndorfer<br />
Mario Dujakovic Hermann Stoiber<br />
Sabine Primetzhofer Claudia Durchschlag<br />
Roland Primetzhofer Dipl.-Ing. Karl Weinberger<br />
Elisabeth Bernecker Andreas Packy Ersatz<br />
Ing. Peter Stockhammer Friedrich Kronawettleitner Ersatz<br />
Johann Karmedar Elisabeth Fuchs Ersatz<br />
Christian Skrasek Ersatz<br />
Wolfgangs Streitner sen. Ersatz<br />
Grüne: Mag. (FH) Michael Langerhorst FPÖ: Johann Hauhart<br />
Karin Chalupar Ottilie Irndorfer<br />
Johann Baumgartner Josef Eder<br />
für das <strong>Gemeinde</strong>amt: Schriftführerin:<br />
AL Willibald Mitterbaur Sonja Emrich<br />
entschuldigt:<br />
GV Alfred Strauß SPÖ<br />
Dr. Silvia Zeilinger SPÖ<br />
GV Petra Baumgartner ÖVP<br />
Ing. Ernst Aigner ÖVP<br />
Alfred Fiedermutz ÖVP<br />
neuhofen<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
1
Vorsitzender:<br />
Ich eröffne die heutige <strong>10</strong>. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung dieser Funktionsperiode um 19.00 Uhr,<br />
begrüße Sie alle herzlich und stelle fest, dass die Sitzung von mir ordnungsgemäß<br />
einberufen wurde, Ihnen die Einladung und Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sind<br />
und die Beschlussfähigkeit gegeben ist, da alle <strong>Gemeinde</strong>rats- bzw. Ersatzmitglieder<br />
anwesend sind.<br />
Die Tagesordnung erfährt folgende Ergänzung bzw. Änderung:<br />
Die Tagesordnungspunkte 11 und 20 werden abgesetzt.<br />
Es liegt ein Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters vor:<br />
„Erhöhung des Infrasturkturbeitrages<br />
a) Von 12,40 auf 22,-- für Baulandwidmungen<br />
b) Von 5,40 auf 11,-- für Betriebsbaulandwidmungen“<br />
Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist mehrstimmig mit der Aufnahme dieses Punktes in die<br />
Tagesordnung einverstanden;<br />
22 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne, Sahl, E. Irndorfer, Durchschlag, Weinberger, Fuchs<br />
6 Stimmen dagegen: Maurer, Kobler, Hagmair, Stoiber, Hauhart, O. Irndorfer<br />
3 Stimmenthaltungen: Kronnawettleitner, Packy, Eder<br />
Weiters liegt ein Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion vor:<br />
Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der B 139<br />
Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist mehrstimmig mit der Aufnahme dieses Punktes in die<br />
Tagesordnung einverstanden;<br />
30 Stimmen dafür: ÖVP, Grüne, FPÖ, SPÖ (ohne Eckerstorfer)<br />
1 Stimmenthaltung: Eckerstorfer<br />
Die beiden Dringlichkeitsanträge werden am Schluss der Sitzung vor Allfälligem behandelt.<br />
Zur Schriftführerin wird Sonja Emrich bestellt.<br />
Ich stelle weiters fest, dass über alle gestellten Anträge per Akklamation abgestimmt wird,<br />
es sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine andere Art der Abstimmung beschließt. Die<br />
Verhandlungsschrift vom <strong>10</strong>.2.<strong>2011</strong> wurde unterzeichnet und liegt zur Einsicht auf.<br />
Werden bis zum Sitzungsschluss keine Einwendungen vorgebracht, so erkläre ich die<br />
Verhandlungsschrift bereits jetzt für genehmigt.<br />
Bürgerfragestunde:<br />
Die Herren Oberndorfinger und Schwaiger vom Lokal „Spessart“ haben zur Umwidmung<br />
Kerl-Pichlwangerstraße folgende Anregung. Ein Lärmschutzwall auf Höhe der Solaranlage<br />
der Wassergenossenschaft sollte errichtet werden. In der Vergangenheit hat es massive<br />
Beschwerden von Nachbarn, die sich neu dort angesiedelt haben, wegen des<br />
Fahrzeuglärms in der Nacht, der im Zusammenhang mit <strong>dem</strong> Betrieb des Lokals dort<br />
vorhanden ist, gegeben. Dieses Gebiet, das zur Umwidmung ansteht, liegt nur 92 m von<br />
der „Spessart“ entfernt.<br />
Der Bürgermeister sagt zu, dass diese Anregung beim gegenständlichen Punkt<br />
aufgenommen wird.<br />
Der Bürgermeister geht zur Tagesordnung über.<br />
2
Tagesordnung:<br />
Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />
Punkt 2) A1 Telekom Austria AG Mobilfunkanlage Antennenmast 22,5 m Welserstr.47:<br />
neuerliche Berufungsentscheidung<br />
Punkt 3) Kenntnisnahme der örtlichen Prüfberichte vom 17. Februar <strong>2011</strong>, 17. März <strong>2011</strong><br />
und 7. April <strong>2011</strong><br />
Punkt 4) Kenntnisnahme Schreiben des Landes bzgl. Darlehen des Landes OÖ bzgl.<br />
Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
Punkt 5) Kenntnisnahme Schreiben des Landes bzgl. Verwendung von Infrastrukturbeiträgen<br />
Punkt 6) Genehmigung der finanziellen Auswirkungen des Forum-Vertrages<br />
Punkt 7) Genehmigung der Kreditüberschreitungen im Finanzjahr 20<strong>10</strong><br />
Punkt 8) Genehmigung des Rechnungsabschlusses 20<strong>10</strong> der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems<br />
Punkt 9) Genehmigung des Voranschlages <strong>2011</strong><br />
Punkt <strong>10</strong>) Erlassung einer Abfallordnung<br />
Punkt 11) ARGE Kompost – Lieferübereinkommen - abgesetzt<br />
Punkt 12) Tagestreff 50+ - Mietvertrag Sozialhilfeverband Linz-Land/<strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong><br />
Punkt 13) Antrag der Wassergenossenschaft <strong>Neuhofen</strong> – Einbau eines Kraftwerkes beim<br />
Obermühlwehr - Grundsatzbeschluss<br />
Punkt 14) Ankauf Areal Brandstätter – Grundsatzbeschluss<br />
Punkt 15) Frauenförderprogramm für den <strong>Gemeinde</strong>dienst<br />
Punkt 16) Stellen<strong>aus</strong>schreibung Amtsleiter /-in<br />
Punkt 17) Raumordnung: Flächenwidmungsplan, Entwicklungskonzept, Bebauungspläne<br />
a) Baulandsicherungsvertrag Kerl Pichlwangerstraße: Wohngebiet ca. 12.000 m²<br />
b) Flächenwidmungsplan Änderung 05.01, Kerl-Pichlwangerstraße:<br />
Grünland in Wohngebiet ca. 12 Parzellen, Genehmigung<br />
c) Flächenwidmungsplan Änderung 05.02 mit Entwicklungskonzept 02.01:<br />
Kreinrath-Weidenweg (Billa), gemischtes Baugebiet MB in Geschäftsgebiet G, 4.162 m²,<br />
betriebliche Funktion BF in Handelsfunktion HF, Grundsatzbeschluss<br />
d) Bebauungsplan Änderung 44.01 Keinrath-Drucker: (Weidenweg/Billa),<br />
Handelsgebäude statt 4 Einzelhäuser, Grundsatzbeschluss<br />
e) Flächenwidmungsplan Änderung 05.03, Kirchmayr-Imhoffstraße:<br />
Grünland in Parkplatz für LKW Fa. Weratschnig, Grundsatzbeschluss<br />
f) Bebauungsplan Änderung 75.04 Eiber-Welserstraße (Hanningerweg):<br />
Überarbeitung und Ermöglichung Flachdächer, Genehmigung<br />
g) Bebauungsplan Aufstellung 69 Kastanienweg: offene und gekuppelte Bauweise<br />
mit max. 2 bzw. 3 Wohnungen, Grundsatzbeschluss<br />
h) Bebauungsplan Aufstellung 97 Akazien-Eschenweg: offene und gekuppelte<br />
Bauweise mit max. 2 Wohnungen, Korrekturen, Grundsatzbeschluss<br />
Punkt 18) Austraße Auflassung eines Weggrundstücksteiles, Bahnhofstraße<br />
Abtretung Zufahrt ins öffentliche Gut (Teilstück von den ÖBB), Verordnung<br />
Punkt 19) Römerweg Ansuchen um Auflassung eines Weggrundstücksteiles:<br />
Gisa Schosswohl, ca. 400 m² im Bereich Ambrosiusweg-Julianaberg, Grundsatzbeschluss<br />
Punkt 20) Antrag der ÖVP-Fraktion: Korrektur Bericht <strong>Gemeinde</strong>info März/April <strong>2011</strong> - abgesetzt<br />
Punkt 21) Anträge der Grünen:<br />
a) Resolution an das österr. Parlament und die Bundesregierung: Petition zum weltweiten<br />
Atom<strong>aus</strong>stieg<br />
b) Entschließungsantrag – Einholung von Angeboten für Ökostrom<br />
c) Resolution an die OÖ. Landesregierung betreffend Rechtssicherheit für<br />
Infrastrukturbeiträge<br />
Punkt 22) DA: Erhöhung des Infrasturkturbeitrages<br />
a) Von 12,40 auf 22,-- für Baulandwidmungen<br />
b) Von 5,40 auf 11,-- für Betriebsbaulandwidmungen<br />
Punkt 23) DA der ÖVP: Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der B 139<br />
Punkt 24) Allfälliges<br />
3
Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />
a) Bericht <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Ausschuss für Bildung, Kultur und Integration<br />
Die Vorbereitungen zur Unterschrift des Forum-Vertrages wurden getroffen.<br />
b) Bericht <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Ausschuss für Umwelt, Energie, Abfallwirtschaft und<br />
Landwirtschaft<br />
Am 16. April <strong>2011</strong> findet die Flurreinigungsaktion statt. 120 Personen sind angemeldet.<br />
c) Bericht <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Jagd<strong>aus</strong>schuss<br />
Die Abschlusszahlen sind gegenüber <strong>dem</strong> Vorjahr unverändert.<br />
d) Bericht <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität, Ortsplanung, Straßen<br />
und Kanal<br />
Folgende Angelegenheiten wurden in der Ausschusssitzung am 4.4.<strong>2011</strong> behandelt:<br />
- Grünräumevitalisierungsgrogramm<br />
- Kanalprojekt <strong>2011</strong><br />
- Sanierung Kriegerdenkmal<br />
- Lärmschutzwand an der B 139<br />
- Bauvorhaben Billa<br />
f) Bericht <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Ausschuss für Soziales und Generationen<br />
Eine Veranstaltung für NeubürgerInnen soll am 17.9.<strong>2011</strong> stattfinden. Der Tagestreff 50+<br />
wird sehr gut angenommen.<br />
g) Wände in der Sauna<br />
Frau Ulrike Mair möchte die Wände im Ruhebereich der Sauna künstlerisch gestalten.<br />
4
h) Tätigkeitsbericht Heimatstube<br />
Guld Stephan hat einen Tätigkeitsbericht für 20<strong>10</strong> für die Heimatstube vorgelegt.<br />
i) Baulandsicherungsvertrag Planck<br />
Die im Baulandsicherungsvertrag mit Frau DI Plank festgelegte Frist für die Einbringung<br />
der Baubewilligungsansuchen für das umgewidmete Gebiet wurde um ein Jahr verlängert.<br />
Im Gegenzug werden 50 % der Infrastrukturkosten der noch nicht verkauften<br />
Grundstücke im Vorhinein bezahlt.<br />
j) Mutterberatungsstelle<br />
Diese Anlaufstelle wird von 5 <strong>Gemeinde</strong>n genutzt. Es wurde vor fünf Jahren zwischen den<br />
<strong>Gemeinde</strong>n eine Vereinbarung getroffen, dass die Betriebskosten aliquot auf die<br />
<strong>Gemeinde</strong>n aufgeteilt werden. Die <strong>Gemeinde</strong> St. Marien verfügt nun über eine eigene<br />
Mutterberatungsstelle und weigert sich für ihre BürgerInnen, die unsere Beratungsstelle<br />
besuchen, zu zahlen. Auch die <strong>Gemeinde</strong> Allhaming möchte für die BesucherInnen nicht<br />
mehr bezahlen. In Zukunft werden sämtliche Kosten bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> bleiben.<br />
k) Rechenschaftsbericht <strong>Gemeinde</strong>fonds<br />
Der Bürgermeister bringt den Rechenschaftsbericht für das Jahr 20<strong>10</strong> <strong>dem</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />
l) Bleiberecht und Verfassungsrang für Kinderrechtskonvention<br />
Zu unserer diesbezüglichen Resolution wird uns vom Bundeskanzleramt mitgeteilt, dass<br />
das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern im Februar <strong>2011</strong> in Kraft<br />
getreten ist.<br />
Punkt 2) A1 Telekom Austria AG Mobilfunkanlage Antennenmast 22,5 m Welserstr.47:<br />
neuerliche Berufungsentscheidung<br />
Der Bürgermeister erklärt sich in dieser Angelegenheit für befangen und übergibt den<br />
Vorsitz an Vbgm. Eckerstorfer.<br />
Die ÖVP-Fraktion verlangt eine geheime Abstimmung.<br />
Vbgm. Eckerstorfer stellt den Antrag, folgenden Bescheid zu erlassen:<br />
5
B E S C H E I D<br />
Im Sinne einer neuerlichen Entscheidung über die rechtzeitig eingebrachte Berufung der A1<br />
Telekom Austria AG, Lassallestraße 9, <strong>10</strong>20 Wien, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems vom 28.04.2006, 131/9-002/2006, ergeht vom<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems als Baubehörde II. Instanz, laut<br />
Beschluss vom 14.4.<strong>2011</strong> folgender<br />
S P R U C H:<br />
Der Berufung der A1 Telekom Austria AG, vertreten durch Mag. Barbara Damm, wird gem. § 40 (2)<br />
Ziff.9 und § 95 Oö.GemO 1990 i.d.g.F., § 35 und § 55 Oö Bauordnung 1994 i.d.g.F., § 3 Z. 5 und 6<br />
Oö. Bautechnikgesetz keine Folge gegeben und werden die Anträge abgewiesen.<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
Die geplante Mobilfunkanlage widerspricht <strong>dem</strong> § 3 Z. 5 u. 6 Oö. Bautechnikgesetz, da durch die<br />
geplante Anlage das Orts- und Landschaftsbild empfindlich gestört wird. Dieses Ergebnis ist <strong>aus</strong><br />
den im Verfahren eingeholten Gutachten ersichtlich.<br />
Zur Vereinfachung wird auf den Aktenstand der vorhergehenden Bescheide verwiesen und somit<br />
der Verlauf des bisherigen Verwaltungsverfahrens und der Aktenstand nicht mehr im Einzelnen<br />
wiederholt.<br />
Da letztlich die „A1 Telekom Austria AG“ als Konsenswerber auftritt, wurde die Änderung des<br />
Firmenwortlautes der Berufungswerberin zur Kenntnis genommen und in der Folge der neue<br />
(aktuelle) Firmenwortlaut verwendet.<br />
Zum Sachverhalt:<br />
Die A1 Telekom Austria AG (vormals mobilkom <strong>aus</strong>tria) hat gegen den abweisenden Bescheid des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates vom 3.9.2008 mit Schreiben vom 17.9.2008 das Rechtsmittel der Vorstellung<br />
eingebracht.<br />
Vom Land Oberösterreich, Baurechtsabteilung, wurde mit Bescheid vom 26.1.2009, der<br />
Vorstellung der A1 Telekom Austria AG Folge gegeben und angeführt, dass diese durch den<br />
abweisenden Bescheid des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Neuhofen</strong> vom 3.9.2008 in ihren Rechten verletzt wird,<br />
d.h. der Bescheid wurde aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> zurückverwiesen. Die Begründung für die neuerliche Aufhebung war<br />
eine mangelhafte Begründung des Bescheides, weil offensichtlich aufgrund der bis zu diesem<br />
Zeitpunkt vorliegenden Gutachten eine <strong>aus</strong>sagekräftige und fundierte Beweiswürdigung nicht<br />
möglich war. Zur Beseitigung dieser Sachlage wurde ein ergänzendes inhaltlich fundierteres<br />
Gutachten des Ortsbildbeirates in Auftrag gegeben, welches per 18.8.20<strong>10</strong> erstellt wurde. Dieses<br />
neuerliche Gutachten des Ortsbildbeirates des Landes OÖ wurde der Konsenswerberin zur<br />
Kenntnis gebracht und von dieser – nach mehreren Fristerstreckungsanträgen - mit Schreiben vom<br />
14.<strong>10</strong>.20<strong>10</strong> eine Stellungnahme zu diesem neuerlichen Gutachten abgegeben.<br />
In der Folge hat zwar der <strong>Gemeinde</strong>rat in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 9.12.20<strong>10</strong> auf Basis der<br />
vorliegenden Verfahrensergebnisse über die Berufung entschieden, die O.ö. Landesregierung hat<br />
jedoch mit Bescheid vom 17.3.<strong>2011</strong> diese Entscheidung mit der Begründung aufgehoben, dass<br />
zum Entscheidungszeitpunkt die Zuständigkeit noch beim Verwaltungsgerichtshof gelegen wäre.<br />
Die Entscheidungsbefugnis für den <strong>Gemeinde</strong>rat sei erst wieder ab 1.3.<strong>2011</strong> gegeben. Aufgrund<br />
der Behebung des Bescheides des <strong>Gemeinde</strong>rates durch die Vorstellungsbehörde ist eine<br />
neuerliche Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates erforderlich.<br />
Folgende Ermittlungen betreffend die Einfügung in das Ortsbild wurden vorgenommen:<br />
6
Im ersten Rechtsgang des Berufungsverfahrens wurde eine Stellungnahme des Ortsplaners „team<br />
m“ zur Begründung herangezogen, die von einer Störung des Orts- u. Landschaftsbildes durch den<br />
Mast <strong>aus</strong>geht. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung am 29.3.2007 beschlossen, den Ortsbildbeirat<br />
des Landes einzuschalten. Dieses Gutachten wurde am 25.4.2007 verfasst, es wird eine Störung<br />
des Ortsbildes festgestellt und eine Änderung des Standortes empfohlen. Die A1 Telekom Austria<br />
AG bzw. Herr Architekt DI Patzelt hat sich dazu am 24.7.2007 negativ geäußert, eine<br />
Standortverlegung im Sinne der Empfehlung des Ortsbildbeirates wurde versucht, der<br />
Grundeigentümer hat aber keine Zustimmung gegeben. Es gab diesbezüglich auch ein Gespräch<br />
des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes am 26.6.2007 mit Vertretern der A1 Telekom Austria AG.<br />
Zu den vorliegenden Beweisergebnissen (Gutachten), wobei hiermit die maßgeblichen Teile <strong>aus</strong><br />
den vorliegenden Gutachten wiedergegeben werden:<br />
A) Aus <strong>dem</strong> Gutachten des Ortsbildbeirates vom 18.8.20<strong>10</strong>:<br />
1. Abgrenzung des Beurteilungsbereiches:<br />
Grundlage der Begutachtung ist die Abgrenzung eines Beurteilungsbereiches, in dessen Rahmen<br />
die geplante Sendestation maßgeblich in Erscheinung treten würde: Ihr Standort befindet sich<br />
nahe der Welser Straße, und zwar etwa 500 m außerhalb des engeren Ortskerns. Wie in Beilage 1<br />
im Lageplan dargestellt, liegt die Grundparzelle im Verbund der sogenannten Siedlung "Dambach"<br />
südlich der Welser Straße, die im Beurteilungsbereich leicht gekrümmt in Ost-West-Richtung<br />
verläuft. Als maßgebliches Strukturelement des Orts- und Landschaftsbildes wirkt der Dambach,<br />
der mäandrierend im Süden direkt an die Liegenschaft angrenzt und beidseits markante<br />
Gehölzstreifen aufweist. Sie schirmen den Standort gegen Einblick von Süden weitgehend ab.<br />
Der nördlich der Welser Straße liegende und überwiegend mit Wohngebäuden besetzte Gegenhang<br />
weist jedoch gute Blickverbindungen zum Standort auf. Der zentral liegende und mit 22 Metern<br />
zwischen den Gebäudekanten besonders breite Straßenzug "Derndorferberg" ist exakt zum<br />
Standort hin <strong>aus</strong>gerichtet, wie die Beilage 2 zeigt. Eine besondere Position im Straßenverlauf<br />
besetzt das in Beilage 3 ersichtliche Gebäude an der Gabelung Derndorferberg-Schmidleitenstraße.<br />
Obwohl auf Privatgrund errichtet, ist dieses kapellenartige Objekt mit markant in der Falllinie steil<br />
geneigtem Satteldach anscheinend für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Von seinem Vorplatz <strong>aus</strong><br />
lenkt der fallende Verlauf der Derndorferstraße den Blick ziemlich genau in Richtung des geplanten<br />
Standorts (Beilage 4).<br />
Grundlegend anders sieht es um die Einsehbarkeit des Standortes von der nordöstlich liegenden<br />
Dambachstraße <strong>aus</strong>, da die bestehende geschoßhohe Straßenrandbebauung wenigstens den<br />
unteren Teil der geplanten Anlage verdecken würde (Beilage 5). Allerdings erlaubt das weitgehend<br />
unbebaute Grundstück 21/4 gute Einsicht auf den Gebäudebestand der gegenständlichen<br />
Liegenschaft, wie in Beilage 6 zu erkennen ist. Etwa zwischen <strong>dem</strong> sichtbaren Endstück der hellen<br />
Mauer und <strong>dem</strong> dahinter liegenden grauen Wirtschaftsgebäude würde die Sendestation errichtet<br />
werden, die Mauer um ein Vielfaches überragend. Von der Brücke über den Dambach bietet sich<br />
ein Blick auf einige markante Objekte des Beurteilungsbereiches. Die geplante Anlage würde aber<br />
von diesem Blickpunkt <strong>aus</strong> vom links sichtbaren Baumbestand weitgehend abgedeckt werden<br />
(Beilage 7). Gebäude mit ein oder zwei Vollgeschoßen und unterschiedlichen Dachformen,<br />
Einfriedungen sowie rechts eine kleinere Werbeanlage sind in der Aufnahme gut zu erkennen.<br />
2. Charakteristik des Beurteilungsbereiches:<br />
Die landschaftliche Prägung des Beurteilungsbereiches wurde bereits angesprochen: Vom Dambach<br />
mit seinem mäandrierenden Verlauf und seinen Uferbegleitgehölzen steigen nach Norden und<br />
Süden deutlich geneigte Hänge an. Der nördlich ansteigende Hang wurde vom markanten<br />
"Dirndorferhof" <strong>aus</strong>, wie das Anwesen im Franziszäischen Kataster, der sogenannten "Urmappe",<br />
die im Digitalen Oberösterreichischen Rauminformationssystem DORIS abrufbar ist, genannt wird,<br />
erschlossen und bebaut. Der Dirndorferhof bildet daher die Urzelle der Dambachsiedlung. Auch der<br />
Straßenzug "Derndorferberg" ist in der Urmappe als Weg bereits vorgezeichnet (Beilage 12). Der<br />
Verlauf der Welser Straße bildet das zweite wichtige lineare Grundelement des Orts- und<br />
Landschaftsbildes im Beurteilungsbereich.<br />
Die Bebauung erscheint ebenfalls in überschaubare Elemente gegliedert:<br />
• Vierkanter "Dirndorferhof;<br />
• Betriebsareale "Eiber" nördlich und "Eisenhuber" südlich der Welser Straße mit ihrem jeweiligen<br />
Gebäudebestand;<br />
• "Kapelle" an der Abzweigung der Schmidleitenstraße vom Derndorferberg und<br />
7
• weitgehend kleinmaßstäbliche freistehende Wohnhäuser auf teilweise bepflanzten<br />
Gartengrundstücken prägen die Bebauungsstruktur, wie in Beilage 13 gezeigt wird. Grün sind in<br />
diesem Orthofoto die Betriebsflächen einschließlich des Vierkanters gerahmt, gelb wurde der<br />
Dambach als wichtiges strukturelles Element gekennzeichnet.<br />
Es überwiegen Gebäude mit einem oder zwei Vollgeschoßen. Allerdings ist die Bebauung nicht<br />
lückenlos. Besonders das östlich an den gegenständlichen Standort angrenzende weitgehend<br />
unbebaute Grundstück 21/4 (Otto Mayr) erscheint in gewisser Weise untypisch: Es ist<br />
langgestreckt, am Bachrand bestockt und weist eine kleinere Garage <strong>aus</strong> Blech auf (Beilage 6).<br />
Durch fehlende Hauptgebäude ist der Standort über die bestehende Mauer hinweg gut einsehbar.<br />
Der Betrachter nimmt deutlich das eher landschaftlich geprägte Erscheinungsbild der Liegenschaft<br />
wahr, die von der Mehrzahl der Grundstücke im Beurteilungsbereich absticht. Das Fehlen eines<br />
Hauptgebäudes gilt ebenso für die unbebaute Grundparzelle 21/17 (Ernst Peche), die<br />
gleichermaßen nahe des geplanten Standortes liegt und Durchblicke freihält (siehe die schon<br />
erwähnte Beilage 8). Ebenso unbebaut ist die langgestreckte Grundparzelle 36/1 (Derndorferberg-<br />
Birkenweg), die in der Beilage 4 links im Vordergrund zu sehen ist. Das Grundmuster der<br />
Bebauungsstruktur erscheint durch die unbebauten Parzellen unterbrochen.<br />
Durch die beiden landschaftlichen Grundelemente - Dambach mit Einhängen sowie<br />
Welser Straße - und die vierfach gegliederte Gebäudetypologie - Vierkanthof,<br />
Betriebsanlage, Kapelle und frei stehendes Wohnh<strong>aus</strong> mit maximal zwei Vollgeschoßen<br />
- ist ein vielgestaltiges Ortsbild im Beurteilungsbereich vorhanden, das durch<br />
Baulücken und verschiedene Intensität der Pflege der Grundstücke nicht eben<br />
homogen erscheint. In Summe gesehen wirkt aber der Beurteilungsbereich für den<br />
Durchschnittbetrachter im Vergleich zu landesüblichen Vergleichsflächen weder<br />
unharmonisch noch verunstaltet.<br />
4. Orientierung der Sendestation im Vergleich zu den Bestandobjekten:<br />
Die geringe Bauhöhe der Gebäude des Beurteilungsbereiches wurde bereits beschrieben und ist<br />
anhand der Fotografien belegt. Wie bei Objekten der vorhandenen Dimension üblich sind liegende<br />
Baukörper im Beurteilungsbereich die Regel: Besonders gut kommt die lagerhafte Orientierung<br />
beim genannten Vierkanthof "Dirndorferhof" zum Ausdruck, wie Beilage 4 deutlich zeigt. Aber auch<br />
das hellgelbe Hauptgebäude der gegenständlichen Liegenschaft ist liegend orientiert, wie dieselbe<br />
Aufnahme vermittelt (Hintergrund rechts). Auch für die allermeisten übrigen Objekte im<br />
Beurteilungsbereich trifft liegende Baukörperform zu (siehe etwa Beilage 9).<br />
5. Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild:<br />
Die geplante Sendestation würde alle Objekte im Beurteilungsbereich auffallend weit überragen.<br />
Sie würde als einer der wenigen Bauten vertikal <strong>aus</strong>gerichtet und damit fremd erscheinen. Auch<br />
würde sie genau in der Sichtachse liegen, die vom öffentlich begehbaren kapellenartigen Gebäude<br />
im unteren Teil des Straßenzugs Derndorferberg zum Dambach hin weist. Der Sendestation käme<br />
dadurch geradezu Aussichtscharakter zu. Daher würde die Anlage eine erhebliche Störung des<br />
lokalen Ortsbildes bewirken.<br />
6. Betrachtung der in vorliegenden Stellungnahmen verwendeten Argumente:<br />
Das Gutachten vom 5. Juli 2006 trifft keine klare Abgrenzung des Beurteilungsbereiches.<br />
Zurecht wird festgestellt, dass das Gebiet keine einheitliche Bebauungsstruktur aufweist, ebenso,<br />
dass als entscheidendes Kriterium der Beurteilung nicht die Einheitlichkeit, sondern der Charakter<br />
des Ortsteils zu gelten hat. Die auf Seite <strong>10</strong> getroffene Schlussfolgerung, von einem<br />
schützenswerten Ortsbild könne in Dambach nicht gesprochen werden, entbehrt jedoch jeder<br />
Grundlage. Einerseits wurde keine vorhandene Störung nachgewiesen. Die Grenze zwischen noch<br />
schützenswert und nicht mehr schützenswert ist für den Leser des Gutachtens nicht<br />
nachvollziehbar. Schließlich wäre sogar eine nachgewiesene vorhandene Störung des Ortsbildes<br />
selbstverständlich kein Freibrief für weitere Störungen. Auf einen solchen läuft die Argumentation<br />
des Gutachters jedoch hin<strong>aus</strong>.<br />
Sicherlich richtig ist das Argument des Gutachters, der Aufstellungsort würde aufgrund seiner<br />
topografischen Lage in der Senke nahe des Dambachs mildernd auf die Stärke des Eingriffs wirken.<br />
Dass der Standort jedoch die geringst mögliche Beeinflussung der Umgebung und des Ortsbildes<br />
mit sich bringen würde, wird bestritten, zumal er in der Sichtachse der sogenannten Kapelle liegt<br />
und der <strong>aus</strong> 2007 stammende Alternativvorschlag des Ortsbildbeirates ein Abrücken <strong>aus</strong> dieser<br />
8
wichtigen Achse und ein Näherrücken an den Vegetationsgürtel am Dambach vorsieht. In den<br />
Stellungnahmen des Ortsplaners vom 14. Juni 2006 und 12. März 2007 wird richtig erkannt, dass<br />
die vorhandene Bebauungsstruktur im Beurteilungsbereich maximal zweigeschossig ist und die<br />
Sendestation durch ihre Höhe einen Fremdkörper darstellt.<br />
B) Aus der Stellungnahme der A1 Telekom Austria:<br />
Eine Abgrenzung des Beurteilungsgebietes, in Form der Interpretation des Ortsbildbeirates,<br />
durchzuführen, ist wenig sinnvoll, da diese Abgrenzung lediglich willkürlich getroffen werden kann,<br />
Vielmehr ist es notwendig das vorhandene Ortsbild hinsichtlich der Annäherungsachsen zu<br />
beurteilen, Diese Annäherungen geben Aufschluss über die Zusammensetzung des vorhandenen<br />
Ortbildes oder auch Ortsteilbildes,<br />
Im Zuge der neuerlichen Befundaufnahme wird durch den Ortsbildbeirat die Vielfalt der<br />
bestehenden Objekte treffend beschrieben und eine willkürliche Abgrenzung des<br />
Beurteilungsbereiches festgelegt,<br />
Unter den Punkten 1, und 2, wird Bereich und Charakteristik definiert, die Widmung, die Nutzung<br />
und die unmittelbare Umgebung (Grundstück) außer Acht gelassen. Ein vielgestaltiges, nicht eben<br />
homogen erscheinendes Ortsbild wird im Beurteilungsgebiet konstatiert, Im selben Absatz wird<br />
aber, präjudizierend, ein Durchschnittsbetrachter bemüht, welcher diese Bereiche weder<br />
unharmonisch noch verunstaltet finden wird.<br />
Ein Ortsbild ist nicht zur Gänze abtrennbar, ebenso die Betrachtung dieses Orts- und Ortsteilbildes.<br />
Dass eine Sendeanlage in dieser Ausführung nicht ohne Einfluss und Störung auf das vorhandene<br />
Ortsbild errichtet werden kann, liegt in der Natur der Sache. Es ist aber das Ortsbild hinsichtlich der<br />
Intensität der Störung zu bewerten, Hier spielt, in erheblichem Ausmaß, auch die Absicht der<br />
<strong>Gemeinde</strong> (Widmung) für dieses Gebiet mit, und ich verweise auf die Widmung als<br />
Betriebsbaugebiet,somit ist, infolge der unterschiedlichen, vorhandenen Bebauung und auch<br />
infolge der dort befindlichen unterschiedlichen Widmungen, keineswegs ein gemeinsamer<br />
Charakter erkennbar, was durch die Aussage eines „vielgestalteten Ortsbildes", in sehr freier<br />
Formulierung durch den Ortsbildbeirat bestätigt wird. Den „Durchschnittsbetrachter" zu bemühen,<br />
halte ich aber, mangels Definierbarkeit, für bedenklich, das Argument, dass nicht die<br />
Einheitlichkeit, sondern der Charakter das Ortsbild prägt, Ist unbestritten, jedoch ist eben beim<br />
gegenständlichen Projekt, der erforderliche Charakter nicht in einem Maß gegeben, welches eine<br />
erhebliche Störung durch die Antennenanlage erkennen lässt, wenngleich die geringfügige<br />
Verschiebung der Anlage, gemäß Ortsbildbeirat in der 95. Sitzung, durch<strong>aus</strong> geeignet ist, eine<br />
Verbesserung des Errichtungsstandortes zu bewirken.<br />
Eine erhebliche Störung des Ortbildes ist nicht gegeben, eine Versagung <strong>aus</strong> diesem Grund nicht<br />
nachvollziehbar,<br />
Der VwGH führt zur Frage der Bewertung von widersprechenden Gutachten in der Entscheidung<br />
2009/12/0124 wie folgt <strong>aus</strong>:<br />
Zwar könnte eine Partei Unvollständigkeiten eines Gutachtens aufzeigen und dagegen relevante<br />
Einwendungen erheben, doch müsste dies durch auf gleicher fachlicher Ebene angesiedelte<br />
Argumente erfolgen. Durch bloße gegenteilige Behauptungen, in denen einzelne Einschätzungen<br />
und Schlussfolgerungen eines Amtssachverständigen als unrichtig bezeichnet werden, kann<br />
dessen Gutachten jedoch nicht entkräftet werden. Hierfür wäre - jedenfalls regelmäßig - nicht nur<br />
eine präzise Darstellung der gegen das Gutachten gerichteten sachlichen Einwände, sondern<br />
darüber hin<strong>aus</strong> die Vorlage des Gutachtens eines anderen Sachverständigen erforderlich.<br />
Abschließende Beurteilung und Würdigung der vorliegenden Gutachten, insbesondere des<br />
Gutachtens des Ortsbildbeirates vom 18. August 20<strong>10</strong> und der Stellungnahme der Telekom Austria<br />
vom 14. Oktober 20<strong>10</strong>:<br />
Das Gutachten des Ortsbildbeirates vom 18. August 20<strong>10</strong> nimmt eine eindeutige Abgrenzung des<br />
Beurteilungsbereiches vor, in dessen Rahmen die geplante Sendestation maßgeblich in<br />
Erscheinung treten würde. Die Grundlagen für die Beurteilung und die Abgrenzung des<br />
Beurteilungsbereiches sind auch detailliert beschrieben. Diese Beschreibungen bilden die<br />
notwendige Grundlage für eine entsprechende Beurteilung des betroffenen Bereiches. Weiters wird<br />
im Detail auf die Charakteristik des Beurteilungsbereiches eingegangen. Es wird von<br />
überschaubaren Elementen in diesem Beurteilungsbereich „Dambachsiedlung“ gesprochen und<br />
auch darauf hingewiesen, dass im überwiegenden Bereich, Gebäude mit ein oder maximal zwei<br />
Vollgeschossen vorhanden sind. Demnach ist wohl ein viel gestaltetes Ortsbild vorhanden,<br />
9
jedoch lässt sich die Charakteristik mit ein- bis zweigeschossigen Bauten eingrenzen. Eine<br />
weitere Beurteilungsgrundlage ist die „Orientierung der Sendestation im Vergleich zu den<br />
Bestandsobjekten“. Diesbezüglich wird richtig und nachvollziehbar dargestellt, dass die<br />
gegenständlich geplante Sendestation mit einer Gesamthöhe von 22,5 Metern einem sieben<br />
Geschosse hohem Gebäude entsprechen würde und daher den übrigen Baubestand bei weitem<br />
überragen würde. Die Wirkung des geplanten Bauvorhabens auf das Orts- und Landschaftsbild<br />
wird durch den geplanten Sen<strong>dem</strong>ast geprägt, der die bestehenden Objekte auffallend weit<br />
überragen würde. Die Orientierung der beantragten Konstruktion würde markant als Fremdkörper<br />
erscheinen und sich nicht harmonisch in das Orts- und Landschaftsbild einfügen, sondern im<br />
Erscheinungsbild und der Höhe <strong>dem</strong> Ortsbild massiv wiedersprechen. Der Sendestation käme<br />
dadurch geradezu Aussichtscharakter zu und würde die geplante Anlage eine erhebliche Störung<br />
des lokalen Ortsbildes bewirken.<br />
Der sechste Punkt des vorliegenden Gutachtens betrifft die Beachtung der vorliegenden<br />
Stellungnahme, Bestandsaufnahmen und die verwendeten Argumente. In diesem Punkt setzt sich<br />
der Ortsbildbeirat des Landes OÖ inhaltlich mit den Privatgutachten DI Patzelt vom 05. Juli 2006<br />
<strong>aus</strong>einander. Dar<strong>aus</strong> lässt sich ableiten, dass die Gegenargumente in den vorliegenden früheren<br />
Privatgutachten nicht begründet sind. Diese werden durch das fundierte Gutachten des<br />
Ortsbildbeirates vom 18. August 20<strong>10</strong> wiederlegt.<br />
In der Stellungnahme der Telekom Austria AG vom 14. Oktober 20<strong>10</strong> bzw. in <strong>dem</strong> damit<br />
vorgelegten weiteren Privatgutachten wird angeführt, dass das Gutachten des Ortsbildbeirates in<br />
gewissen Grundzügen willkürlich sei; eine Abgrenzung des Beurteilungsgebietes wäre wenig<br />
sinnvoll, weil die Abgrenzung willkürlich getroffen worden sei.<br />
Dazu wird seitens der Behörde ins treffen geführt, dass von einer willkürlich festgesetzten<br />
Abgrenzung des Beobachtungsraumes keine Rede sein kann, da die gesamte „Dambachsiedlung“<br />
den gleichen Bebauungscharakter aufweist und es in dieser Siedlung auch in anderen Bereichen<br />
zu keinen wesentlichen Abweichungen kommt. Im Übrigen vermag die Berufungswerberin auch<br />
nicht darzulegen, wieso der herangezogene Beurteilungsbereich nicht geeignet wäre bzw. warum<br />
sich näher zu umschreibende andere Bereiche besser für eine Vergleichsbeurteilung geeignet<br />
hätten.<br />
Es wird weiters behauptet, dass die Widmung und die Nutzung der unmittelbaren Umgebung außer<br />
Acht gelassen worden wäre. Diesbezüglich ist anzuführen, dass seitens der erkennenden Behörde<br />
erhoben wurde, dass wohl im Bereich der Dambachsiedlung mehrere Widmungsarten, vorhanden<br />
sind, wobei sich jedoch die Gebäude <strong>aus</strong> den verschiedenen Widmungsarten nicht wesentlich<br />
unterscheiden, schon gar nicht in ihrer Gebäudehöhe. Dies ist schon auf im Akt erliegenden Fotos<br />
erkennbar. Wenn die Berufungswerberin im Sinne der Ausführungen im vorgelegten<br />
Privatgutachten weiters vermeint, dass eben der erforderliche Charakter des betroffenen Gebietes<br />
nicht in einem maß gegeben ist, welches eine erhebliche Störung durch die geplante<br />
Antennenanlage erkennen ließe, so stellen diese Ausführungen bloße Behauptungen dar, die nicht<br />
näher begründet wurden. Derartige nicht näher untermauerte Ausführungen sind keinesfalls<br />
geeignet, die präzisen, detaillierten und begründeten gutachterlichen Ausführungen<br />
Ortsbildbeirates - insbesondere vom 18. August 20<strong>10</strong> – wonach die Gebäude in der gesamten<br />
Dambachsiedlung einen einheitlichen B<strong>aus</strong>til und eine einheitliche Bauhöhe von ein bis zwei<br />
Geschossen aufweisen, zu wiederlegen.<br />
Im vorletzten Absatz der Stellungnahme der Berufungswerberin vom 14.<strong>10</strong>.20<strong>10</strong> wird nochmals<br />
angeführt, dass der Beurteilungsbereich nicht klar abgegrenzt gewesen ist. Die Abgrenzung des<br />
Beurteilungsbereiches ist jedoch im Sinne der obigen Ausführungen im Gutachten des<br />
Ortsbildbeirates unter Punkt 1 sehr wohl exakt beschrieben und begründet.<br />
Abschließend wird von der Berufungswerberin nochmals auf die Widmung Betriebsbaugebiet<br />
hingewiesen und dass keineswegs ein gemeinsamer Charakter erkennbar sei. Das Wort<br />
Durchschnittsbetrachter sei mangels Definierbarkeit nicht richtig. In Erwiderung dieser<br />
Berufungsargumente wird nochmals darauf verwiesen, dass sich im Gutachten des<br />
Ortsbildbeirates vom 18. August 20<strong>10</strong> sowohl in Punkt 1. (Abgrenzung des Beurteilungsbereiches),<br />
als auch in Punkt 2. (Charakteristik des Beurteilungsbereiches), <strong>aus</strong>reichende und<br />
nachvollziehbare Begründungen für die Schlussfolgerungen des Gutachtens finden, die auch mit<br />
Fotos belegt wurden. Dieses Gutachten ist daher weder unschlüssig, noch widersprüchlich,<br />
weshalb für die erkennende Behörde kein Grund besteht, dessen Richtigkeit in Zweifel zu ziehen.<br />
Demgegenüber beschränkt sich das von der Berufungswerberin vorgelegte Privatgutachten DI<br />
<strong>10</strong>
Patzelt darauf, <strong>dem</strong> Gutachten des Ortsbildbeirates vom 18. August 20<strong>10</strong> zu widersprechen, ohne<br />
jedoch hierfür eine greifbare, nachvollziehbare und schlüssige Begründung zu liefern.<br />
Zusammenfassend ist zur Stellungnahme der Telekom Austria AG anzumerken, dass die in der<br />
Stellungnahme vom 14. Oktober 20<strong>10</strong> dargelegten Argumente bzw. Behauptungen im Gegensatz<br />
zum <strong>Protokoll</strong> des Ortsbildbeirates nicht <strong>aus</strong>reichend begründet und vor allem nicht geeignet sind,<br />
die nachvollziehbaren Argumente des Ortsbildbeirates zu entkräften.<br />
Das zentrale Argument, dass alle Objekte im Siedlungsgebiet „Derndorfersiedlung“ maximal<br />
zweigeschossig <strong>aus</strong>geführt sind, während die geplante Sendestation samt Antennenmast mit einer<br />
Höhe von 22,5 Metern all diese Gebäude um mehr als das Doppelte überragen würde, ja <strong>dem</strong><br />
gegenständlichen Bauvorhaben geradezu Aussichtscharakter zukäme, zeigt, dass sich sehr wohl<br />
eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes ergeben würde.<br />
Zusammengefasst ist es der Berufungswerberin nicht gelungen, Unvollständigkeiten oder<br />
Unschlüssigkeiten des vorliegenden Gutachtens des Ortsbildbeirates vom 18. August 20<strong>10</strong><br />
aufzuzeigen und dagegen auf gleicher fachlicher Ebene angesiedelte relevante (fundierte) und<br />
begründete Einwendungen zu erheben, die über bloß gegenteilige Behauptungen hin<strong>aus</strong>gehen.<br />
Durch bloße gegenteilige Behauptungen, in denen einzelne Einschätzungen und<br />
Schlussfolgerungen eines Amtssachverständigen als unrichtig bezeichnet werden, kann dessen<br />
Gutachten jedoch nicht entkräftet werden.<br />
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G :<br />
Gegen diesen Bescheid kann gemäß § <strong>10</strong>2 OöGemO 1990 i.d.g.F. Vorstellung erhoben werden.<br />
Gem. § <strong>10</strong>2 Abs.2 ist die Vorstellung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides<br />
schriftlich bei der <strong>Gemeinde</strong> einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie<br />
sich richtet und einen begründeten Antrag zu enthalten.<br />
Eine geheime Abstimmung wird durchgeführt. Als Stimmenzähler fungieren die GRe<br />
Palmetshofer, Kobler, Langerhorst und O. Irndorfer.<br />
Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
26 Stimmen dafür<br />
4 Stimmen dagegen<br />
Punkt 3) Kenntnisnahme der örtlichen Prüfberichte vom 17. Februar <strong>2011</strong>,<br />
17. März <strong>2011</strong> und 7. April <strong>2011</strong><br />
Prüfungs<strong>aus</strong>schussobfrau Chalupar bringt den Prüfbericht vom 17.2.<strong>2011</strong> <strong>dem</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis:<br />
Anwesend: Obfrau Karin Chalupar<br />
Obfrau-Stv. Johann Hauhart<br />
Magdalena Deibl<br />
Elisabeth Bernecker<br />
Entschuldigt: Andreas Packy<br />
Natascha Blaimschein, Buchhaltungsleiterin<br />
Gabriele Zimmermann, Schriftführerin<br />
11
TAGESORDNUNG:<br />
1.) Begrüßung und Bericht der Obfrau<br />
2.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong><br />
a. 18:00 Uhr Volksschule<br />
b. 18:30 Uhr Hauptschule 1<br />
c. 19:00 Uhr Hauptschule 2<br />
d. 19:30 Uhr Feuerwehr Weißenberg<br />
e. 20:00 Uhr Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong><br />
f. 20:30 Uhr Forum <strong>Neuhofen</strong><br />
3.) Allfälliges<br />
Das Forum und die Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong> haben bereits letzte Woche den Termin abgesagt und um<br />
Aufnahme in den nächsten Ausschuss gebeten. Während dieses Vormittages wurde bekannt, dass<br />
Frau Direktor Biebl-Walchshofer (Hauptschule 1) und Frau Direktor Wartecker (Hauptschule 2) sich<br />
im Krankenstand befinden und leider nicht an der Sitzung teilnehmen können. Es wurde versucht,<br />
die Feuerwehr Weißenberg vorzuverlegen.<br />
Die Sitzung wird um 18:00 Uhr eröffnet.<br />
1.) Begrüßung und Bericht der Obfrau<br />
Die Rechnung bezüglich der 3 maligen Fahrtkosten wurde durch den Aktenvermerk von Hr. Mag.<br />
Brückl pl<strong>aus</strong>ibel erklärt. Folgende offene Fragen werden bis zum nächsten Mal geklärt:<br />
Sind die EDV-Anlagen versichert?<br />
Haben wir für Blitzschäden für EDV-Anlagen Versicherungsleistungen bekommen?<br />
2.a.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> - Volksschule<br />
Budgetmittel im Jahr 20<strong>10</strong>: € 28.518,00<br />
Es wird festgestellt, dass der Saldo des Girokontos, sowie der Saldo der Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnung 20<strong>10</strong> (Anlage 1) � € -9.906,32 beträgt.<br />
Weiters wurde ein Kassenbuch geführt � Saldo € 42,69<br />
Die Unterlagen des Finanzjahres 20<strong>10</strong> wurden geprüft und für korrekt empfunden.<br />
2.d.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Feuerwehr Weißenberg<br />
Budgetmittel im Jahr 20<strong>10</strong>: € 18.780,60<br />
Es wird festgestellt, dass der Saldo des Girokontos, sowie der Saldo der Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnung 20<strong>10</strong> (Anlage 1) � € 2<strong>10</strong>,14 beträgt.<br />
Die Unterlagen des Finanzjahres 20<strong>10</strong> wurden geprüft und für korrekt empfunden.<br />
3.) Allfälliges<br />
Die nächsten Termine finden wie folgt statt:<br />
17. März <strong>2011</strong> um 18 Uhr<br />
07. April <strong>2011</strong> um 18 Uhr<br />
Prüfungs<strong>aus</strong>schussobfrau Chalupar bringt den Prüfbericht vom 17.3.<strong>2011</strong> <strong>dem</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis:<br />
Anwesend: Obfrau Karin Chalupar<br />
Obfrau-Stv. Johann Hauhart<br />
12
TAGESORDNUNG:<br />
Magdalena Deibl<br />
Elisabeth Bernecker<br />
Andreas Packy<br />
Natascha Blaimschein, Buchhaltungsleiterin<br />
Gabriele Zimmermann, Schriftführerin<br />
1.) Berichte<br />
2.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Forum <strong>Neuhofen</strong><br />
3.) Prüfung Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
4.) Prüfung Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> der VFI Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems & Co<br />
KG<br />
5.) Allfälliges<br />
Die Sitzung wird um 18:00 Uhr eröffnet.<br />
1.) Berichte<br />
2.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Forum <strong>Neuhofen</strong><br />
Dieser Punkt wird auf die nächste Sitzung des Prüfungs<strong>aus</strong>schusses verschoben.<br />
3.) Prüfung Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
Die vom Amt erstellte Analyse des Rechnungsabschlusses wurde mustergültig vorbereitet.<br />
Der Prüfungs<strong>aus</strong>schuss prüft den Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> im Detail und vermerkt folgende<br />
wichtige Punkte im Prüfbericht:<br />
Gesamtergebnis ordentlicher H<strong>aus</strong>halt: € -30.243,17<br />
Gesamtergebnis außerordentlicher H<strong>aus</strong>halt: € -546.420,47<br />
Gesamt-IST-Bestand aller Konto<strong>aus</strong>züge und Kassenbuch: € 156.041,20<br />
Das „Maastricht-Ergebnis“ beträgt € 142.327,97<br />
Abfallbeseitigung: Soll-Überschuss in der Höhe von € 45.264,85, welcher im ordentlichen<br />
H<strong>aus</strong>halt zur Stärkung verblieb<br />
Kanalanschlussgebühren: € 118.203,56 wurden <strong>dem</strong> außerordentlichen Vorhaben Kanal<br />
zugewiesen.<br />
Ausschließliche <strong>Gemeinde</strong>abgaben und Ertragsanteile: Mehreinnahmen in der Höhe von €<br />
138.859,26<br />
Transferzahlungen an die KG <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> außerordentlichen H<strong>aus</strong>halt: € 77.790,56<br />
Stand Rücklage Kanalerweiterung: € 424.322,90<br />
Rücklage Abfallentsorgung wurde aufgelöst: € 65.896,20<br />
Verwendung an Rücklagenmittel per 31.12. in Höhe von € 273.573,90 zur Deckung<br />
Girokonto<br />
Gesamtsumme an Personalkosten: € 1.535.598,<strong>10</strong> das sind 18,51% der ordentlichen<br />
Einnahmen<br />
Gesamtschuldenstand Darlehen: € 3.966.239,08 das sind 47,80% der ordentlichen<br />
Einnahmen<br />
Schuldenstand pro Einwohner: € 734,22<br />
Stand Nettobelastung Leasing: € 49.704,44 das sind 0,60% der ordentlichen Einnahmen<br />
Stand der Haftungen per 31.12.20<strong>10</strong>: € 2.543.271,05<br />
Folgendes wurde zusätzlich angefordert und näher geprüft:<br />
Förderung der Betriebsgemeinschaft: 2.894,81 � ein vor kurzem <strong>aus</strong>geschiedener<br />
Pensionist wurde zur Weihnachtsfeier nicht eingeladen.<br />
Die Ausgabenüberschreitung des Jugendzentrums wurde wie folgt begründet: Kürzung der<br />
Förderung der Jugendzentren durch das Land Oberösterreich. In den Vertrag wurde<br />
Einsicht genommen.<br />
13
Gemeinschaftsraum des Betreuten Wohnens: der Mietaufwand für den Gemeinschaftsraum<br />
ist im Vergleich zu den Öffnungszeiten und der Benutzbarkeit zu hoch.<br />
Auf den Beschluss des Voranschlages 20<strong>10</strong> im <strong>Gemeinde</strong>rat vom 04.02.20<strong>10</strong> wurde<br />
hingewiesen (3% Einsparrung und Berichte über größere Ausgaben im GR)<br />
Folgende Bereichsergebnisse des ordentlichen H<strong>aus</strong>haltes wurden diskutiert:<br />
o Sporthalle: 44.947,33 € Abgang<br />
o Stockbahnenhalle: 35.929,45 € Abgang<br />
o Jugendclub: 18.089,63 € Abgang<br />
o Veranstaltungssaal Forum: 45.742,08 € Abgang<br />
o Bibliothek: 4.034,24 € Abgang<br />
Der Gesamtschuldenstand beträgt € 6.893.097,91 lt. folgender Aufstellung<br />
Zahlen zur Errechnung Summen<br />
Schuldenstand Darlehen <strong>Gemeinde</strong> 3.966.239,08<br />
Stand übernommene Haftungen RHV 1.797.947,42<br />
Stand übernommene Haftungen KG 721.954,30<br />
Stand übernommene Haftung HWV 23.369,33<br />
<strong>aus</strong>geschöpfter Kassenkredit SPK 13,88<br />
Deckung Girokonto RL Kanal 237.573,90<br />
Deckung Girokonto RL Abfall 0,00<br />
Restschuld Leasing (geschätzt) 1<strong>10</strong>.000,00<br />
Gesamtschuldenstand 6.893.097,91<br />
RL Kanal 0,00<br />
RL Abfall 0,00<br />
Sparkasse 402,87<br />
Raika 36,50<br />
VKB 0,00<br />
Barvermögen 4.866,71<br />
IST Rücklage Kanal 150.749,00<br />
IST Rücklage Abfall 0,00<br />
Minderungen des Gesamtschuldenstandes 156.055,08<br />
Gesamtschuldenstand <strong>Neuhofen</strong> 6.737.042,83<br />
pro Kopf (5.402 Einw. lt. Volkszählung) 1.247,14<br />
pro Kopf (5.654 HWS per 31.12.20<strong>10</strong>) 1.191,55<br />
Nach Beendigung der Prüfung erfolgte vom Prüfungs<strong>aus</strong>schuss folgende Antragstellung:<br />
Antrag: Der Prüfungs<strong>aus</strong>schuss gibt die Empfehlung an den <strong>Gemeinde</strong>rat, den vorliegenden<br />
Rechnungsabschluss zu genehmigen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
4.) Prüfung Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> der VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems &<br />
Co KG<br />
Der Rechnungsabschluss der VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co KG wird von<br />
den Prüfungs<strong>aus</strong>schussmitgliedern geprüft und für in Ordnung befunden.<br />
5.) Allfälliges<br />
Ende der Sitzung um 20.45 Uhr<br />
Prüfungs<strong>aus</strong>schussobfrau Chalupar bringt den Prüfbericht vom 7.4.<strong>2011</strong> <strong>dem</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis:<br />
Anwesend: Obfrau Karin Chalupar<br />
Waltraud Burger (in Vertretung für Obfrau-Stv. Johann Hauhart)<br />
Magdalena Deibl<br />
Elisabeth Bernecker<br />
14
TAGESORDNUNG:<br />
Andreas Packy<br />
Natascha Blaimschein, Buchhaltungsleiterin und Schriftführerin<br />
4.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Hauptschule 2<br />
5.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Hauptschule 1<br />
6.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong><br />
7.) Prüfung Forum – Geschäftsjahr 2009/20<strong>10</strong> (Fa. SonnReich<br />
VeranstaltungsOEG)<br />
8.) Belegprüfung anhand des Zeitbuches der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der<br />
Krems<br />
9.) Prüfung der <strong>Gemeinde</strong>vorstandsprotokolle (finanzielle Auswirkungen der<br />
GV-Beschlüsse)<br />
<strong>10</strong>.) Allfälliges<br />
Die Sitzung wird um 18:00 Uhr eröffnet.<br />
1.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Hauptschule 2<br />
Budgetmittel im Jahr 20<strong>10</strong>: € 20.305,--<br />
Es wird festgestellt, dass der Saldo des Girokontos, sowie der Saldo der Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnung 20<strong>10</strong><br />
� € -1.139,91 beträgt.<br />
Ein Kassenbuch wurde geführt � Saldo € 400,<strong>10</strong><br />
Es besteht der dringende Wunsch bzgl. Anbringung einer Lärmdämmung in der Schule.<br />
Die Unterlagen des Finanzjahres 20<strong>10</strong> wurden geprüft und für korrekt empfunden.<br />
2.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Hauptschule 1<br />
Budgetmittel im Jahr 20<strong>10</strong>: € 33.143,--<br />
Es wird festgestellt, dass der Saldo des Girokontos, sowie der Saldo der Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnung 20<strong>10</strong><br />
� € 5.450,31 beträgt.<br />
Ein Kassenbuch wurde geführt � Saldo € 8,47<br />
Die Unterlagen des Finanzjahres 20<strong>10</strong> wurden geprüft und für korrekt empfunden.<br />
3.) Rechenschaftsbericht über Kreditmittel 20<strong>10</strong> – Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong><br />
Budgetmittel im Jahr 20<strong>10</strong>: € 29.093,16<br />
Es wird festgestellt, dass der Saldo des Girokontos, sowie der Saldo der Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnung 20<strong>10</strong><br />
� € 5.574,35 beträgt.<br />
Die Unterlagen des Finanzjahres 20<strong>10</strong> wurden geprüft und für korrekt empfunden.<br />
4.) Prüfung Forum – Geschäftsjahr 2009/20<strong>10</strong> (Fa. SonnReich VeranstaltungsOEG)<br />
Zu diesem Punkt sind die beiden Pächter des Forums, Herr Horst Sonntagbauer und Herr Erhard<br />
Reichsthaler, anwesend. Das Forum hat im Geschäftsjahr 2009/20<strong>10</strong> € 40.000,-- Subvention<br />
erhalten.<br />
Der Prüfungs<strong>aus</strong>schuss stellt fest, dass die <strong>aus</strong>bezahlten Beträge widmungsgemäß verwendet<br />
wurden.<br />
5.) Belegprüfung anhand des Zeitbuches der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
Das Zeitbuch vom 23. November 20<strong>10</strong> bis 6. April <strong>2011</strong> wurde an die Mitglieder verteilt und<br />
geprüft.<br />
15
Folgende Belege wurden näher kontrolliert:<br />
Es wird jährlich ein Betrag in der Höhe € 400,-- an die Stockbahnen Piberbach <strong>aus</strong>bezahlt.<br />
Antrag auf Streichung der OÖ <strong>Gemeinde</strong>zeitung vom <strong>Gemeinde</strong>bund für einfache GR-<br />
Mitglieder<br />
€ 348,-- wurden für die Veranstaltung „<strong>10</strong>0-Jahre-Kreisky“ <strong>aus</strong>gegeben, bzw. wurden auch<br />
€ 192,-- für einen Fernsehbericht <strong>aus</strong>gegeben.<br />
Der Prüfungs<strong>aus</strong>schuss empfiehlt bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes (z.B. bei<br />
Konkursbegleitung) um gründliche Abwegung der Kosten und erwarteten Einnahmen.<br />
Warum wurden € 1.500,-- für die Erstellung eines Mietvertrages an einen Rechtsanwalt<br />
bezahlt.<br />
Es wird ein Schreiben von der Rechtschutzversicherung verlangt, in <strong>dem</strong> der Fall<br />
Handymast A1 abgehandelt wird.<br />
Es sind Kosten in der Höhe von € 5.371,-- und € 3.121,-- an einer Klage eines Mitarbeiters<br />
entstanden.<br />
Warum wurden Buchpakete von der SPÖ Bezirkskommission angekauft und verschenkt?<br />
Blumen für <strong>Neuhofen</strong>er Gartenanlagen wurden nicht in <strong>Neuhofen</strong> gekauft.<br />
6.) Prüfung der <strong>Gemeinde</strong>vorstandsprotokolle (finanzielle Auswirkung der GV-<br />
Beschlüsse)<br />
Es wurden die Vorstandsprotokolle Nr. 9 vom 23.11.20<strong>10</strong> und <strong>10</strong> vom 03.02.<strong>2011</strong> geprüft.<br />
7.) Allfälliges<br />
Für neue neue Straßenzüge sollte Voltaik-Beleuchtungsanlagen überlegt werden.<br />
Die nächsten Termine finden wie folgt statt:<br />
19. Mai <strong>2011</strong> um 18 Uhr<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass die € 400,-- für die Sportanlage Piberbach für die<br />
Benutzung durch die Schulen bezahlt werden. Buchpakete zu einem ermäßigten Preis<br />
wurden von den Kinderfreunden angekauft und an die Volksschulen bzw. Kindergärten<br />
weitergegeben.<br />
Zur Ausgabe für die Veranstaltung „<strong>10</strong>0-Jahre-Kreisky“ teilt der Bürgermeister mit, dass<br />
im Raum Oberösterreich ein Saal für diese Veranstaltung des OÖ. Pensionistenverbandes<br />
gesucht wurde und die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> diesen zur Verfügung gestellt hat. Es wurden<br />
die Pachtkosten für das Forum von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> übernommen.<br />
Punkt 4) Kenntnisnahme Schreiben des Landes bzgl. Darlehen des Landes OÖ bzgl.<br />
Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
Der zins- und tilgungsfreie Zeitraum jener Investitionsdarlehen, die zum Bau von<br />
Abwasserbeseitigungsanlagen gewährt wurden, wird lt. erneutem Beschluss der<br />
Landesregierung bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.<br />
Diese Benachrichtigung ist <strong>dem</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis zu bringen.<br />
Eine <strong>aus</strong>zugsweise <strong>Protokoll</strong>abschrift ist bis 30. August <strong>2011</strong> der IKD vorzulegen.<br />
Es wird festgestellt, dass die die Verlängerungen früher jeweils für fünf Jahre<br />
<strong>aus</strong>gesprochen wurden.<br />
16
Punkt 5) Kenntnisnahme Schreiben des Landes bzgl. Verwendung von<br />
Infrastrukturbeiträgen<br />
Am 14. Dezember 20<strong>10</strong> fand in der Direktion für Inneres und Kommunales ein Gespräch<br />
statt, in <strong>dem</strong> die Verwendung der von der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
erwarteten Infrastruktureinnahmen in der Höhe von ca. € 600.000,-- besprochen wurde.<br />
Das beiliegende Schreiben mit der GZ: IKD(Gem)-311178/505-<strong>2011</strong>-Pra/Gan vom<br />
11. Februar <strong>2011</strong> ist <strong>dem</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis zu bringen und ein<br />
<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> der Verhandlungsschrift ist der Direktion für Inneres und Kommunales<br />
vorzulegen.<br />
Der Bürgermeister bringt das gegenständliche Schreiben, das als wesentlicher Bestandteil<br />
<strong>dem</strong> <strong>Protokoll</strong> beigefügt ist, <strong>dem</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />
GR Langerhorst begrüßt die Absicht, <strong>aus</strong>geglichen zu bilanzieren. Er fürchtet jedoch, dass<br />
wenn die Infrastrukturbeiträge im ordentlichen H<strong>aus</strong>halt aufgenommen werden, in der<br />
Folge im außerordentlichen H<strong>aus</strong>halt fehlen werden.<br />
Punkt 6) Genehmigung der finanziellen Auswirkungen des Forum-Vertrages<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist im Wissen, dass der bereits genehmigte Mittelfristige Finanzplan<br />
(<strong>2011</strong> bis 2015) keine positiven Budgetspitzen aufweist. Die Budgetspitze (= frei<br />
verfügbarer Budgetrahmen) weist ab 2012 zumindest ein Minus von ca. € 240.000,00 <strong>aus</strong>.<br />
Da der <strong>dem</strong> Forum vertraglich zugesicherte Betrag in der Höhe von € 40.000,00 jährlich<br />
im Budget <strong>aus</strong>gewiesen werden muss, wird dadurch auch der 15-Euro-Erlass des Landes<br />
Oberösterreich mit diesem Betrag belastet. Der Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> weist ein<br />
Ergebnis des 15-Euro-Erlasses in der Höhe von € 15,30 <strong>aus</strong>. Der Voranschlag <strong>2011</strong> ist mit<br />
einem diesbezüglichen Ergebnis in der Höhe von € 18,81 erstellt.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat im Wissen dieser oben<br />
genannten Umstände beschließt, die benötigten Mittel zur Erfüllung des Forum-Vertrages<br />
ins jeweilige Budget bis zum Jahr 2014 aufzunehmen, auch wenn dadurch die<br />
Abgangsdeckung minimiert wird.<br />
Für die ÖVP-Fraktion ist der Beschluss nicht notwendig. Sie wird <strong>dem</strong> Antrag jedoch<br />
zustimmen, weil damit der Forum-Vertrag unterschrieben wird. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong><br />
will ein Zentrum sein und wir sind froh, wenn Leute <strong>aus</strong> den Nachbargemeinden unsere<br />
Freizeitangebote nutzen. Es kommt dadurch zu Einnahmen aufgrund der<br />
Umwegrentabilität (z. B. durch den Besuch von Gasthäusern). Die Firma Sonnreich macht<br />
pro Jahr ca. 28 Veranstaltungen.<br />
Die Grünen benötigen diesen Beschluss ebenfalls nicht. Sie werden <strong>dem</strong> Antrag<br />
zustimmen. In anderen Angelegenheiten (z. B. Sporthalle) sind auch Folge<strong>aus</strong>gaben für<br />
die kommenden Jahre vorgesehen.<br />
Der Bürgermeister stellt fest, dass er in dieser Sache keine Hemmung des Beschlusses<br />
vorgelegen ist. Der Vertrag wurde nicht unterschrieben, weil der Beschluss über die<br />
korrekte Vorgehensweise gefehlt hat, der hiermit nachgeholt werden soll. Der<br />
Bürgermeister zitiert <strong>aus</strong> einem Schreiben der Aufsichtsbehörde: „…Wenn der<br />
17
Bürgermeister gesetzmäßig gefasste Beschlüsse nicht durchführt, verstößt er gegen die<br />
OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung. Es wird festgehalten, dass der Bürgermeister gesetzmäßig<br />
gefasste Beschlüsse 'nur' durchzuführen hat. Die (politische und rechtliche)<br />
Verantwortlichkeit der Stimmführer für die von ihnen gefassten kollegialen Beschlüsse<br />
besteht weiterhin und unbeschadet der Durchführungsverpflichtung…“<br />
Vbgm. Sahl berichtet, dass ein Schreiben vom Amt der Landesregierung (IKD) kommen<br />
wird, welches besagt, dass keine Genehmigungspflicht der Aufsichtsbehörde in dieser<br />
Sache vorliegt.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />
abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
27 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Grüne, Engertsberger, Eckerstorfer,<br />
Palmetshofer, Lina, Dujakovic, S. Primetzhofer, R. Primetzhofer,<br />
Bernecker, Skrasek, Streitner<br />
4 Stimmenthaltungen: Karmedar, Stockhammer, Wurzer, List<br />
Punkt 7) Genehmigung der Kreditüberschreitungen im Finanzjahr 20<strong>10</strong><br />
Nach § 79 Abs. 2 der O.Ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 ist für eine Kreditüberschreitung im<br />
laufenden Finanzjahr die Genehmigung des <strong>Gemeinde</strong>rates erforderlich.<br />
Die in der Beilage aufgezählten und begründeten Kreditüberschreitungen waren für eine<br />
ordnungsgemäße Abwicklung der Finanzgeschäfte im Finanzjahr 20<strong>10</strong> erforderlich und<br />
stammen teilweise <strong>aus</strong> Vertragsverpflichtungen und Ab- oder Übereinkommen.<br />
Die entsprechenden Beschlüsse der zuständigen Organe der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an<br />
der Krems wurden – soweit dies erforderlich war – jeweils vor Auftragsvergabe eingeholt.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die in der Beilage aufgezählten<br />
Kreditüberschreitungen des Finanzjahres 20<strong>10</strong> zu genehmigen. Die Bedeckung im<br />
H<strong>aus</strong>halt ist nach <strong>dem</strong> Ergebnis der Jahresrechnung 20<strong>10</strong> nicht zur Gänze gegeben.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
25 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP<br />
6 Stimmenthaltungen: FPÖ, Grüne<br />
Punkt 8) Genehmigung des Rechnungsabschlusses 20<strong>10</strong> der Marktgemeinde<br />
<strong>Neuhofen</strong>/Krems<br />
Laut OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurde in der Sitzung des Prüfungs<strong>aus</strong>schusses vom 17. März<br />
<strong>2011</strong> der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 20<strong>10</strong> eingehend geprüft und ein Bericht<br />
veranlasst, aufgrund dessen der Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> in dieser Sitzung zur<br />
Beschlussfassung des <strong>Gemeinde</strong>rates aufliegt.<br />
18
ORDENTLICHER HAUSHALT<br />
19<br />
Summe der vorgeschriebenen<br />
Beträge<br />
Summe Jahreseinnahmen 8.237.377,20 €<br />
Summe Jahres<strong>aus</strong>gaben 8.172.079,40 €<br />
Ergebnis lfd. H<strong>aus</strong>halt 20<strong>10</strong> 65.297,80 €<br />
abzgl. Abgang <strong>aus</strong> Vorjahren -155.540,97 €<br />
zuzügl. Deckung Abgang 2009 60.000,00 €<br />
Gesamtergebnis 20<strong>10</strong> -30.243,17 €<br />
AUSSER-<br />
ORDENTLICHER HAUSHALT<br />
Summe der vorgeschriebenen<br />
Beträge<br />
Gesamtsumme der Einnahmen 1.3<strong>10</strong>.772,47 €<br />
Gesamtsumme der Ausgaben 822.338,20 €<br />
Ergebnis lfd. H<strong>aus</strong>halt 20<strong>10</strong> 488.434,27 €<br />
abzgl. Abgang <strong>aus</strong> Vorjahren -1.034.854,74 €<br />
Gesamtergebnis 20<strong>10</strong> -546.420,47 €<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 20<strong>10</strong> zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 9) Genehmigung des Voranschlages <strong>2011</strong><br />
Der Voranschlag <strong>2011</strong> wurde am 30. März <strong>2011</strong> kundgemacht.<br />
Aufgrund des <strong>aus</strong>geglichenen ordentlichen H<strong>aus</strong>haltes wurde keine Vorprüfung des<br />
Voranschlages durch die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land veranlasst.<br />
Folgende Termine fanden bzgl. des Voranschlages <strong>2011</strong> statt:<br />
Finanz<strong>aus</strong>schuss am 18. November 20<strong>10</strong><br />
Finanz<strong>aus</strong>schuss am 2. Dezember 20<strong>10</strong><br />
Finanz<strong>aus</strong>schuss am 3. Februar <strong>2011</strong><br />
Finanz<strong>aus</strong>schuss am 28. März <strong>2011</strong><br />
Bis dato gilt das Voranschlagsprovisorium, das in der <strong>Gemeinde</strong>ordnung lt. § 78 wie folgt<br />
geregelt ist:<br />
Voranschlagsprovisorium lt. § 78 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
Ist bei Beginn des H<strong>aus</strong>haltsjahres der <strong>Gemeinde</strong>voranschlag vom <strong>Gemeinde</strong>rat noch nicht<br />
beschlossen, so ist der Bürgermeister bis zur Beschlussfassung über den<br />
<strong>Gemeinde</strong>voranschlag ermächtigt,<br />
a) alle Ausgaben zu leisten, die bei sparsamster Verwaltung erforderlich sind, um die<br />
bestehenden <strong>Gemeinde</strong>einrichtungen im geordneten Gang zu erhalten und die<br />
gesetzlichen Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen;<br />
b) die feststehenden Einnahmen und die Einnahmen und Ausgaben, deren Erhebung<br />
einer jährlichen Beschlussfassung bedarf, im Ausmaß des Vorjahres zu erheben;<br />
c) zur Leistung der Ausgaben nach lit. a innerhalb der Grenzen des § 83 einen<br />
Kassenkredit im unbedingt erforderlichen Ausmaß aufzunehmen.
1/… = Ausgabe<br />
2/… = Einnahme<br />
Die Änderungen, die zum übermittelten Entwurf des Voranschlages <strong>2011</strong> stattfanden, stellen<br />
sich wie folgt dar:<br />
Bezeichnung<br />
laut Finanz<strong>aus</strong>schuss vom 28. März <strong>2011</strong><br />
vorher nachher<br />
20<br />
Begründung<br />
2/85<strong>10</strong>00/852000 Kanalbenützungsgebühren Grundgeb. 900.000,00 450.000,00 Änderung in Grund und Verbrauch<br />
2/85<strong>10</strong>00/852200 Benützungsgebühr Verbrauch Wasser 0,00 380.000,00 Verbrauchsgebühr<br />
2/85<strong>10</strong>00/852300 Benützungsgebühr P<strong>aus</strong>chale 0,00 70.000,00 P<strong>aus</strong>chalgebühr für Brunnen, etc.<br />
1/250000/755000 Transferzahlung an Hort (Abgang) 141.000,00 61.600,00 Minimierung aufgrund von Förderung<br />
2/612000/850<strong>10</strong>0 Einnahmen Infrastrukturabgabe 143.800,00 64.400,00 Minimierung aufgrund von Förderung<br />
Forderungen der ÖVP bzgl. Budgeterstellung<br />
1/894000/776000 Beitrag an Veranstaltungsgesellschaft 30.000,00 40.000,00 Änderung Vertrag Forum <strong>Neuhofen</strong><br />
1/782000/777000 Wirtschaftsförderung <strong>10</strong>.000,00 0,00<br />
2/612000/850<strong>10</strong>0 Einnahmen Infrastrukturabgabe 64.400,00 64.400,00 Anpassung zum Ausgleich der oHH<br />
SUMME 0,00<br />
Differenz (Einnahmen - Ausgaben) 0,00<br />
zuletzt vorgelegter Abgang 0,00<br />
Fehlbedarf im ordentlichen H<strong>aus</strong>halt 0,00<br />
Es wurden weder im ordentlichen noch im außerordentlichen H<strong>aus</strong>halt Abgänge des Jahres<br />
20<strong>10</strong> veranschlagt. Der Voranschlag für das Finanzjahr <strong>2011</strong> stellt sich wie folgt dar:<br />
ORDENTLICHER VORANSCHLAG:<br />
Summe der Einnahmen: € 8.533.000,--<br />
Summe der Ausgaben: € 8.533.000,--<br />
Abgang € 0,--<br />
AUSSERORDENTLICHER VORANSCHLAG:<br />
Summe der Einnahmen: € 675.500,--<br />
Summe der Ausgaben: € 933.500,--<br />
Abgang € -258.000,--<br />
Details zu den Angaben können <strong>dem</strong> <strong>aus</strong>führlichen Vorbericht des Voranschlages <strong>2011</strong> und<br />
den Berichten im Mittelfristigen Finanzplan <strong>2011</strong>-2015 entnommen werden.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf des Voranschlages <strong>2011</strong> mit<br />
oben angeführten Änderungen zu genehmigen. Ein Exemplar bildet als Beilage einen<br />
wesentlichen Bestandteil des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses.<br />
GR Langerhorst weist darauf hin, dass – solange das Budget nicht beschlossen war - getätigte<br />
Ausgaben (wie z. B. für Kreisky Feier, Bücher Kinderfreunde) lt. Gesetz nicht zulässig waren.
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />
abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
23 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP (ohne Kobler und Hagmair)<br />
3 Stimmen dagegen: Langerhorst, Chalupar, Hauhart<br />
5 Stimmenthaltungen: J. Baumgartner, O. Irndorfer, Eder, Kobler, Hagmair<br />
Punkt <strong>10</strong>) Erlassung einer Abfallordnung<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Verordnung zu erlassen:<br />
Verordnung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems vom 14.4.<strong>2011</strong> mit<br />
der eine Abfallordnung erlassen wird<br />
Aufgrund des § 6 Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 (Oö. AWG 2009), LGBl.Nr. 71/2009<br />
idgF., wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Öffentliche Abfallabfuhr<br />
1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems betreibt für die regelmäßige Sammlung der im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden H<strong>aus</strong>abfälle und sperrigen Abfälle eine öffentliche<br />
Abfallabfuhr.<br />
2) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems betreibt für die regelmäßige Sammlung der im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden Biotonnenabfälle und Grünabfälle eine öffentliche<br />
Abfallabfuhr.<br />
3) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems betreibt für die regelmäßige Sammlung der im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden h<strong>aus</strong>haltsähnlichen Gewerbeabfälle eine öffentliche<br />
Abfallabfuhr.<br />
§ 2<br />
Begriffsbestimmungen<br />
(1) H<strong>aus</strong>abfälle sind alle festen Siedlungsabfälle, die in H<strong>aus</strong>halten üblicherweise<br />
anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten Sammlung<br />
zuzuführen oder als sperrige Abfälle anzusehen sind.<br />
(2) Sperrige Abfälle sind feste Siedlungsabfälle, die in H<strong>aus</strong>halten üblicherweise<br />
anfallen, aber wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für H<strong>aus</strong>abfälle bestimmten<br />
Abfallbehältern gelagert werden können.<br />
(3) Biogene Abfälle sind Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen, biologisch<br />
abbaubaren Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders geeignet sind<br />
und zwar Grünabfälle (lit. a) und Biotonnenabfälle (lit. b).<br />
(a) Grünabfälle: natürliche organische Abfälle <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Garten und<br />
Grünflächenbereich, wie insbesondere Grasschnitt, Strauchschnitt, Baumschnitt,<br />
Christbäume, Laub, Blumen und Fallobst;<br />
21
(b) Biotonnenabfälle:<br />
� feste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche <strong>aus</strong> der Zubereitung von<br />
Nahrungsmitteln;<br />
� andere organische Abfälle <strong>aus</strong> der Zubereitung und <strong>dem</strong> Verzehr von<br />
Nahrungsmitteln (Speisereste), sofern sie einer dafür geeigneten aeroben oder anaeroben<br />
Behandlungsanlage zugeführt werden können;<br />
� Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier handelt, welches mit<br />
Nahrungsmitteln in Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung von<br />
biogenen Abfällen geeignet ist.<br />
(4) H<strong>aus</strong>haltsähnliche Gewerbeabfälle sind feste Abfälle <strong>aus</strong> Gewerbe, Land- und<br />
Forstwirtschaft sowie <strong>aus</strong> vergleichbaren Einrichtungen im öffentlichen Bereich, die in<br />
ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit H<strong>aus</strong>abfällen ähnlich sind.<br />
(5) Ordnungsgemäße Eigenkompostierung: Eine Eigenkompostierung gilt dann als<br />
ordnungsgemäß, wenn dabei die Ziele und Grundsätze des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes<br />
2009 eingehalten werden, insbesondere keine schädlichen Einwirkungen auf Böden und<br />
Gewässer bewirkt werden, keine unzumutbaren Belästigungen für Nachbarn oder<br />
Nachbarinnen entstehen und <strong>aus</strong>schließlich eigene biogene Abfälle pflanzlicher Herkunft<br />
eingesetzt werden.<br />
§ 3<br />
Abholbereich<br />
1) Der Abholbereich für die Sammlung der H<strong>aus</strong>abfälle umfasst das gesamte<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong>.<br />
2) Für sperrige Abfälle besteht an den Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums eine<br />
Abgabemöglichkeit im Altstoffsammelzentrum, 4501 <strong>Neuhofen</strong>, Steyrerstraße 53.<br />
Überdies erfolgt eine Abholung gegen vorherige Anmeldung und gegen Ersatz der<br />
Kosten.<br />
3) Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle umfasst das gesamte<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong>.<br />
4) Der Abholbereich für die Sammlung der h<strong>aus</strong>haltsähnlichen Gewerbeabfälle umfasst<br />
das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong>, wenn nicht zum Zeitpunkt der<br />
Erlassung der Verordnung ein gültiger privatrechtlicher Vertrag mit einem<br />
Entsorgungsunternehmen besteht.<br />
§ 4<br />
Pflichten der Abfallbesitzer<br />
1) H<strong>aus</strong>abfälle sind von <strong>dem</strong>jenigen, bei <strong>dem</strong> sie anfallen, zur Sammlung bereitzustellen.<br />
2) Sperrige Abfälle sind von <strong>dem</strong>jenigen, bei <strong>dem</strong> sie anfallen, zu den Öffnungszeiten<br />
zum Altstoffsammelzentrum <strong>Neuhofen</strong> zu bringen, bei Abholung am vereinbarten Ort<br />
zur Sammlung bereitzustellen.<br />
3) Biotonnenabfälle sind im Abholbereich für die Sammlung bereitzustellen. Die<br />
Verpflichtung entfällt, wenn die Biotonnenabfälle einer ordnungsgemäßen<br />
Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />
4) Grünabfälle sind zu den Öffnungszeiten in den Bauhof der Marktgemeinde<br />
<strong>Neuhofen</strong>/Krems, Steyrerstraße 53 zu bringen. Die Verpflichtung entfällt, wenn die<br />
Grünabfälle einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />
5) H<strong>aus</strong>haltsähnliche Gewerbeabfälle sind von <strong>dem</strong>jenigen, bei <strong>dem</strong> sie anfallen, für die<br />
Sammlung bereitzustellen.<br />
22
§ 5<br />
Abfallbehälter<br />
1) Für die Lagerung der H<strong>aus</strong>abfälle , Biotonnenabfälle und h<strong>aus</strong>haltsähnlichen<br />
Gewerbeabfälle sind <strong>aus</strong>reichend große, flüssigkeitsdichte, schließbare und<br />
widerstandsfähige Abfallbehälter zu verwenden. Für Biotonnenabfälle sind jedenfalls<br />
eigene Abfallbehälter zu verwenden:<br />
Abfallgroßbehälter 1.<strong>10</strong>0 l fahrbar<br />
EN 840-1 Abfalltonnen <strong>aus</strong> Kunststoff 1<strong>10</strong> l mit 2 Räder<br />
EN 840-1 Abfalltonnen <strong>aus</strong> Kunststoff 60 l, 90 l, 120 l mit 2 Räder<br />
EN 840-3 Abfallgroßbehälter <strong>aus</strong> Kunststoff 1.<strong>10</strong>0 l fahrbar<br />
EN 13592 Abfallsäcke 60 l<br />
2) Für die Lagerung der biogenen Abfälle dürfen nur genormte Abfallgefäße verwendet<br />
werden.<br />
EN 840-1 Biotonnen 120 l<br />
Biotonnen 25 l, 40 l,<br />
3) Die Abfallbehälter für die Biotonnenabfälle werden von der <strong>Gemeinde</strong> beschafft und<br />
an die Grundeigentümer verliehen.<br />
4) Die Abfallbehälter für die H<strong>aus</strong>abfälle und die h<strong>aus</strong>haltsähnlichen Gewerbeabfälle sind<br />
von den Grundeigentümern zu beschaffen.<br />
5) Die Abfallbehälter sind so aufzustellen, dass sie für die sie berechtigt benützenden<br />
Personen und die für die mit der Entleerung der darin gelagerten Abfälle betrauten<br />
Personen leicht zugänglich sind und durch die ordnungsgemäße Benützung und<br />
Entleerung bzw. den ordnungsgemäßen Transport der Abfallbehälter möglichst<br />
niemand gefährdet oder unzumutbar belästigt wird.<br />
§ 6<br />
Anzahl und Volumen der Abfallbehälter<br />
Die Anzahl der für ein Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich nach <strong>dem</strong><br />
Bedarf und zwar insbesondere nach der Anzahl der die Abfallbehälter benützenden<br />
Personen, der Größe der Abfallbehälter und der Länge der Abfuhrintervalle.<br />
Die Anzahl und das Volumen der Abfallbehälter für H<strong>aus</strong>abfälle sind so festzulegen, dass<br />
je<strong>dem</strong> H<strong>aus</strong>halt unter Berücksichtigung der Behältergröße und des Abfuhrintervalls<br />
nachstehendes Behältervolumen pro Person zur Verfügung steht:<br />
H<strong>aus</strong>haltsgröße: Mindestbehältervolumen pro Woche<br />
1-Personen-H<strong>aus</strong>halt.......................... 5 Liter<br />
2-Personen-H<strong>aus</strong>halt.......................... 8,5 Liter<br />
3-Personen-H<strong>aus</strong>halt.......................... 11,3 Liter<br />
4-Personen-H<strong>aus</strong>halt.......................... 13,5 Liter<br />
5-Personen-H<strong>aus</strong>halt.......................... 15 Liter<br />
Zur Berechnung der Behältergröße wird ein Abfallvolumen von 5 l pro Person und Woche<br />
herangezogen.<br />
a) Für einen H<strong>aus</strong>halt 90 Liter Abfalltonne, 25 Liter Bioabfalltonne,<br />
b) für Gaststätten ohne Beherbergungsbetrieb bis 20 Sitzplätze 60 Liter Abfalltonne, 25<br />
Liter Bioabfalltonne,<br />
c) für Gewerbebetriebe, Büros und Geschäfte bis <strong>10</strong> Mitarbeiter 60 Liter Abfalltonne, 25<br />
Liter Bioabfalltonne,<br />
In Ausnahmefällen können zusätzlich Abfallsäcke gegen Entgelt beim <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
behoben werden.<br />
23
§ 7<br />
Abfuhrtermine<br />
1) Die Sammlung der H<strong>aus</strong>abfälle und der h<strong>aus</strong>haltsähnlichen Gewerbeabfälle durch die<br />
Marktgemeinde (bzw. durch einen beauftragten Dritten) erfolgt 2-wöchentlich, 4wöchentlich<br />
und 6-wöchentlich.<br />
2) Sperrige Abfälle können Montag, Mittwoch und Freitag beim Altstoffsammelzentrum in<br />
4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems, Steyrerstraße 53 abgegeben werden. Eine Abholung erfolgt<br />
gegen vorherige telefonische Anmeldung und gegen Ersatz der Kosten.<br />
3) Die Sammlung der Biotonnenabfälle erfolgt zweiwöchentlich.<br />
4) Die Tage der Sammlung der H<strong>aus</strong>abfälle, Biotonnenabfälle und h<strong>aus</strong>haltsähnlichen<br />
Gewerbeabfällen werden in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung und in der Homepage der<br />
<strong>Gemeinde</strong> bekannt gemacht.<br />
§ 8<br />
Behandlungsanlagen für biogene Abfälle<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben nachstehend<br />
angeführter vertraglich gebundener Firma und Personen:<br />
Kompostgemeinschaft Wolfern, 4493 Wolfern, Kapfenbergstraße 1, welche eine<br />
Kompostierungsanlage mit <strong>dem</strong> Standort in Wolfern zur Verwertung i <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
anfallenden Biotonnenabfälle betreibt.<br />
Die Grünabfälle werden durch folgende bäuerliche Kompostierer entsorgt: Schierl Martina,<br />
4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems, Grundstraße 7, Engelbert Zeilinger, 4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems,<br />
Guglberg 2 und Aumair Wolfgang, 4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems, Guglberg 5, welche in der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems Kompostierungsanlagen zur Verwertung der im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden Grünabfälle betreiben.<br />
Die Grünabfälle können Montag und Freitag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr<br />
im Bauhofgelände, Steyrerstraße 53 abgeliefert werden.<br />
§ 9<br />
Anzeigepflicht<br />
Vermehrt oder verringert sich die Menge des durchschnittlich von einem Grundstück<br />
abzuführenden Abfalls wesentlich, so hat dies der Eigentümer ohne unnötigen Aufschub<br />
der Marktgemeinde anzuzeigen.<br />
§ <strong>10</strong><br />
Bauwerke auf fremden Grund<br />
Bei Bauwerken auf fremden Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zugehör eines<br />
Baurechtes) sind die für den Grundeigentümer geltenden Bestimmungen dieser<br />
Verordnung sinngemäß auf den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden.<br />
§ 11<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Berechnung der Abfallgebühr ist nach den Bestimmungen des § 18 O.Ö. AWG.2009<br />
vorzunehmen. Dazu erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat eine gesonderte Abfallgebührenordnung.<br />
24
§ 12<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Abfallordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 durch zwei<br />
Wochen kundgemacht und wird mit <strong>dem</strong> auf <strong>dem</strong> Ablauf der Kundmachungsfrist<br />
folgenden Tag rechtswirksam.<br />
Gleichzeitig tritt die Abfallordnung vom 2.9.20<strong>10</strong> außer Kraft.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen am 14.4.<strong>2011</strong>.<br />
GR Langerhorst regt die Einführung eines 8-wöchentlichen Abfuhrturnus an.<br />
Die Angelegenheit wird im Ausschuss beraten.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />
abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 11) ARGE Kompost - Lieferübereinkommen<br />
Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
Punkt 12) Tagestreff 50+ - Mietvertrag Sozialhilfeverband Linz-Land/<strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Neuhofen</strong><br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag folgenden Mietvertrag zu beschließen:<br />
M I E T V E R T R A G<br />
1. Vermieter: Sozialhilfeverband Linz Land, vertreten durch Herrn Bezirks-<br />
hauptmann Dr. Rudolf Doleschal, Linz, Kärntnerstr. 16<br />
2. Mieter: Marktgemeindeamt <strong>Neuhofen</strong>/Krems, Kirchenplatz 3, 4501<br />
<strong>Neuhofen</strong><br />
3. Mietgegenstand: Cafeteria des Bezirksaltenheimes <strong>Neuhofen</strong><br />
4. Lage des Mietgegenstandes: Bezirksalten- und pflegeheim <strong>Neuhofen</strong>/Krems,<br />
Römerweg 7, 4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems<br />
5. Der Mietgegenstand samt mitvermietetem Zubehör besteht <strong>aus</strong>:<br />
25
Nutzfläche ca. 71,95 m ² und Inventar lt. beiliegender Inventarliste<br />
Für Schäden am Inventar, welches auch außerhalb der Betriebszeiten infolge von<br />
öffentlicher Zugänglichkeit Risiken <strong>aus</strong>gesetzt ist (z. B. Tische, Stühle, ....), haftet der<br />
Pächter <strong>dem</strong> Verpächter nicht. Dies trifft nicht zu in den Fällen von Vorsatz oder grober<br />
Fahrlässigkeit.<br />
6. Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.<strong>2011</strong> und wird auf die Dauer von 3 Jahren<br />
abgeschlossen.<br />
Es endet mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />
7. Der P<strong>aus</strong>chalmietzins monatlich beträgt € 27,04 zuzüglich der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer und ist an den Vermieter zu entrichten.<br />
Es wird hiermit <strong>aus</strong>drücklich die Wertbeständigkeit dieses Preises vereinbart. Als Maß<br />
zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen<br />
Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005, Stand Dezember 20<strong>10</strong>.<br />
Als Schwellwert werden 5 % festgelegt. Bei Überschreiten dieses Schwellenwertes ist<br />
der neue Wert als Berechnungsgrundlage für eine Änderung nach oben oder unten<br />
heranzuziehen. Nach Überschreiten ist es gestattet auf Eurobeträge aufzurunden.<br />
8. Das Lokal ist als Nichtraucherlokal zu führen.<br />
9. Der Mieter anerkennt die bestehende H<strong>aus</strong>ordnung und verpflichtet sich, diese in allen<br />
Punkten einzuhalten.<br />
<strong>10</strong>. Der Vermieter oder sein Beauftragter sind berechtigt, zum Zweck der Feststellung von<br />
Schäden oder des Zustandes des Mietgegenstandes samt Inventar sowie im Falle einer<br />
beabsichtigten Veräußerung und während der letzten drei Monate vor Beendigung des<br />
Mietverhältnisses, bzw. während der Kündigungsfrist diesen nach vorheriger<br />
Benachrichtigung des Mieters binnen 2 Tagen zu üblichen Tageszeiten zu besichtigen.<br />
Weiters ist eine Besichtigung bei Gefahr im Verzug jederzeit zu gewähren.<br />
Der Mieter erklärt, Änderungen oder Verbesserungen im Sinne des § 8 Abs. 2 MRG und<br />
Baumaßnahmen im Sinne des § 18c Abs. 2 MRG zu dulden.<br />
11. Alle in diesem Vertrag nicht <strong>aus</strong>drücklich aufgezählten Zugeständnisse seitens des<br />
Vermieters an den Mieter stellen Prekarien dar, soweit sie nicht sofort oder nachträglich<br />
<strong>aus</strong>drücklich bestätigt werden.<br />
12. Die anlässlich des Zustandekommens dieses Vertrages vom Vermieter an das<br />
Finanzamt zu entrichtenden Gebühren, in der im Gebührenvermerk errechneten Höhe,<br />
vorbehaltlich einer anderen Vorschreibung durch die Finanzbehörde, hat der Mieter <strong>dem</strong><br />
Vermieter bei Vertragsunterfertigung zu bezahlen.<br />
26
13. Wird die Behebung von ernsten Schäden des H<strong>aus</strong>es nötig, so ist der Mieter bei<br />
sonstigem Schadensersatz verpflichtet, <strong>dem</strong> Vermieter ohne Verzug Anzeige zu machen;<br />
hierfür – sowie auch für die Anzeige einer vom Mieter erkannten erheblichen<br />
Gesundheitsgefährdung – wird die Schriftform empfohlen.<br />
14. Besondere Vereinbarungen:<br />
Der Mieter verpflichtet sich, eine angemessene, den Einwand der Unterversicherung<br />
<strong>aus</strong>schließende H<strong>aus</strong>haltsversicherung abzuschließen und aufrecht zu halten. Allfällige<br />
Leistungen der Versicherung sind für die konkrete Schadensbehebung zu verwenden.<br />
Binnen 4 Wochen hat der Mieter den Nachweis über den Abschluß und die fristgerechte<br />
Prämienzahlung <strong>dem</strong> Vermieter zu erbringen.<br />
Bodenbeläge dürfen nicht beklebt werden, Tapeten dürfen keine aufgebracht werden, es<br />
dürfen nur passende Farbqualitäten – es wird empfohlen, mit <strong>dem</strong> Vermieter Rücksprache<br />
zu halten - verwendet werden, Fliesen dürfen nicht angebohrt werden.<br />
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mietgegenstand in ordnungsgemäßen<br />
Zustand und sauber gereinigt (Fenster samt Inventar gereinigt, gewischt usw.), Wände<br />
und Decken mit der passenden Farbqualität – es wird empfohlen, mit <strong>dem</strong> Vermieter<br />
Rücksprache zu halten -, fachmännisch weiß <strong>aus</strong>gemalt, zurück zustellen. Die mit <strong>dem</strong><br />
bestimmungsgemäßen und schonend <strong>aus</strong>geübten Gebrauch unvermeidlich verbundenen<br />
sowie die vom Mieter nicht verursachten Abnützungen hat der Vermieter hinzunehmen.<br />
15. Es wird zu Beweiszwecken empfohlen Änderungen, Ergänzungen oder<br />
Nebenabmachungen zu diesem Vertrag schriftlich festzuhalten.<br />
16. Zustellungen und Übersendungen an den Mieter erfolgen an die Anschrift des<br />
vermieteten Mietobjekts.<br />
Der Mieter ist verpflichtet sich, eine allfällige Änderung seiner Zustellanschrift <strong>dem</strong><br />
Vermieter unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.<br />
17. Dieser Vertrag wird in 2 Gleichschriften <strong>aus</strong>gefertigt, von denen jeder Vertragspartner<br />
eine erhält.<br />
GR Chalupar regt an, die Räumlichkeiten auch Vereinen zur Benützung zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
GR Kronawettleitner weist darauf hin, dass der Vertrag für drei Jahre abgeschlossen<br />
werden soll, obwohl vereinbart wurde, nach einem Jahr eine Evaluierung durchzuführen<br />
und dann die weitere Vorgangsweise darauf abzustimmen.<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass laut Mietrechtsgesetz eine kürzere Laufzeit für einen<br />
Mietvertrag nicht möglich ist.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />
abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
27
Punkt 13) Antrag der Wassergenossenschaft <strong>Neuhofen</strong> – Einbau eines Kraftwerkes beim<br />
Obermühlwehr - Grundsatzbeschluss<br />
Die Wassergenossenschaft <strong>Neuhofen</strong> plant beim Obermühlwehr ein Kleinwasserkraftwerk<br />
zu errichten. Das Projekt wurde den <strong>Gemeinde</strong>räten in einer Informationsveranstaltung<br />
am 31. Jänner <strong>2011</strong> vorgestellt. Die dort gemachten Einwände und Anregungen wurden<br />
aufgegriffen und ins Projekt eingearbeitet. So soll ein Überfall am Wehrrücken ins<br />
Tossbecken gewährleistet bleiben, Überfallmenge und Zeitraum sind noch festzulegen.<br />
Die Dotierung des Mühlbachs bleibt von diesem Kraftwerksprojekt unverändert. Eine<br />
etwaige zukünftige Änderung unterliegt <strong>aus</strong>schließlich der Umsetzung des geplanten<br />
Hochwasserschutzprojektes.<br />
Die Wassergenossenschaft <strong>Neuhofen</strong> ersucht den <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde<br />
<strong>Neuhofen</strong>, in der nächsten Sitzung den Antrag zu behandeln und unter oben genannten<br />
Bedingungen, die Errichtung des Kleinkraftwerkes zu befürworten.<br />
Die Grünen sind dagegen, dass heute ein Grundsatzbeschluss gefasst wird. Die<br />
Angelegenheit soll im Ausschuss diskutiert werden. Durch den Einbau eines Kraftwerks<br />
würde die Ba<strong>dem</strong>öglichkeit eingeschränkt werden. Genauere Definitionen (z. B.<br />
Überfallmenge) sind vor der Entscheidung notwendig.<br />
GR J. Baumgartner stellt den Gegenantrag, diese Angelegenheit <strong>dem</strong> Ausschuss<br />
zuzuweisen.<br />
GR Streitner weist darauf hin, dass alle zur Entscheidung relevanten Informationen<br />
vorliegen, wie Überfall am Wehrrücken, Erhaltung des Badeplatzes und unveränderte<br />
Dotierung des Mühlbaches.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Gegenantrag abzustimmen;<br />
Beschluss: Der Gegenantrag wird abgelehnt;<br />
3 Stimmen dafür : Grüne<br />
3 Stimmenthaltungen: Maurer, Hagmair, Karmedar<br />
25 Stimmen dagegen: FPÖ, SPÖ (ohne Karmedar), ÖVP (ohne Maurer u.<br />
Hagmair)<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss zum Einbau eines<br />
Kraftwerkes beim Obermühlwehr – unter der Bedingung, dass der Badeplatz und auch die<br />
Ba<strong>dem</strong>öglichkeit erhalten bleiben - zu fassen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
27 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, SPÖ (ohne Karmedar)<br />
1 Stimme dagegen: Baumgartner<br />
3 Stimmenthaltungen: Chalupar, Langerhorst, Karmedar<br />
28
Punkt 14) Ankauf Areal Brandstätter – Grundsatzbeschluss<br />
In dieser Angelegenheit liegt ein Schätzgutachten vor. Der Preis müsste noch verhandelt<br />
werden.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für den Ankauf des Areals<br />
Brandstätter zu fassen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />
12 Stimmen dafür: SPÖ (ohne Lina u. List)<br />
14 Stimmen dagegen: FPÖ, Grüne, Sahl, Kobler, E. Irndorfer, Stoiber,<br />
Durchschlag, Weinberger, Kronawettleitner, Fuchs<br />
5 Stimmenthaltungen: Hagmair, Packy, Maurer, Lina, List<br />
Punkt 15) Frauenförderprogramm für den <strong>Gemeinde</strong>dienst<br />
Aufgrund des Landesgesetzes Nr. 63/1999 des OÖ. Gleichbehandlungsgesetzes hat der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat ein Frauenförderprogramm zu erlassen. Das Frauenförderprogramm ist auf<br />
der Grundlage des zum 1. Jänner jedes dritten Jahrs zu ermittelnden Anteils der Frauen<br />
an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten sowie der zu erwartenden Fluktuation für<br />
einen Zeitraum von sechs Jahren zu erstellen und fortzuschreiben. Nach jeweils drei<br />
Jahren ist es an die aktuelle Entwicklung anzupassen.<br />
Im Frauenförderprogramm ist jedenfalls festzulegen, in welcher Zeit und mit welchen<br />
personellen, organisatorischen sowie <strong>aus</strong>- und fortbildenden Maßnahmen in welchen<br />
Verwendungen eine bestehende Unterrepräsentation sowie bestehende Benachteiligungen<br />
von Frauen beseitigt werden können. Dabei sind jeweils für drei Jahre Vorgaben zur<br />
Erhöhung des Frauenanteils in jeder Funktionslaufbahn bzw. Verwendungsgruppe oder<br />
Entlohnungsgruppe festzulegen. (Anm: LGBl.Nr. 76/2002)<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgendes Frauenförderprogramm zu erlassen:<br />
§ 1 Bekenntnis zur Frauenförderung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> bekennt sich<br />
zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Gleichstellung für Frauen und Männern zu<br />
gewährleisten;<br />
zur Setzung von Maßnahmen zur Frauenförderung unter Einbindung der Koordinatorin in<br />
die Personalplanung und Personalentwicklung. Maßnahmen zur Frauenförderung sind von<br />
allen Bediensteten, insbesondere den Führungskräften, zu unterstützen. Zur tatsächlichen<br />
Verwirklichung der Gleichstellung sollte eine ständige Dokumentation über die gesetzten<br />
Maßnahmen und der Einhaltung des Frauenförderungsprogramms erfolgen.<br />
§ 2 Ziele des Frauenförderungsprogramms<br />
Die Förderung der Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte<br />
Partnerin in der Berufswelt sowie Förderung einer positiven Einstellung zur Berufstätigkeit<br />
von Frauen auf allen Hierarchieebenen. Es sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die den<br />
Frauen den Zugang zu allen Verwendungen und Funktionen ermöglichen.<br />
Die Förderung des Selbstbewusstseins von Frauen.<br />
Die Förderung des Konsenses über die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und<br />
Männer. Insbesondere dürfen Frauen bei gleicher Verwendung<br />
29
z.B.Überstundenp<strong>aus</strong>chalen, außerordentlichen Vorrückungen, Umreihungen auf Grund<br />
ihres Geschlechtes nicht benachteiligt werden.<br />
Die Förderung des beruflichen Aufstiegs, insbesondere bei Beförderungen und<br />
Zuweisungen in höher entlohnte Verwendungen (Funktionen).<br />
Die Förderung des Wiedereinstiegs.<br />
Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer durch<br />
Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen, um Benachteiligungen <strong>aus</strong><br />
Betreuungspflichten von vornherein <strong>aus</strong>zuschließen.<br />
Die Förderung einer <strong>aus</strong>gewogenen Beteiligung von Frauen insbesondere in höheren<br />
Verwendungen.<br />
§ 3 Umsetzung zur Zielerreichung<br />
Allgemeine Maßnahmen zur Gleichbehandlung und Frauenförderung<br />
als Teil der Personal- und Organisationsentwicklung<br />
Maßnahmen zur Erreichung der Gleichbehandlung und Gleichstellung, Maßnahmen zur<br />
Erhöhung des Frauenanteils bei Unterrepräsentation in allen Verwendungsgruppen<br />
erfolgen bei der Personalpolitik, im Bereich der Weiterbildung und durch Schaffung<br />
familienfreundlicher Arbeitsbedingungen.<br />
Gender Mainstreaming: Die <strong>Gemeinde</strong> überprüft die gesetzten Handlungen regelmäßig auf<br />
ihre möglichen geschlechtsspezifischen Auswirkungen, um jede negative Diskriminierung<br />
von Frauen zu vermeiden.<br />
Ausgehend von der höchsten Führungsebene ist das Gleichbehandlungsgebot zu<br />
gewährleisten und zu verwirklichen.<br />
Die Maßnahmen zur Frauenförderung sind in das System der Personalplanung und<br />
Personalentwicklung zu integrieren.<br />
Bestehende Unterschiede in den Arbeitsvor<strong>aus</strong>setzungen für Männer und Frauen sind<br />
durch personelle und organisatorische Maßnahmen zu beseitigen.<br />
LeiterInnen der <strong>Gemeinde</strong>n / Abteilungen haben die zu ergreifenden Maßnahmen<br />
mit zutragen, sie haben sich an der Erarbeitung zu beteiligen und so Vorbildfunktion zu<br />
übernehmen.<br />
Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz<br />
Vorgangsweisen und Äußerungen, welche die Würde von Frauen und Männern am<br />
Arbeitsplatz verletzen, insbesondere herabwürdigende Aussagen und Handlungen,<br />
Mobbing, sexuelle Belästigungen, dürfen von Vorgesetzten nicht geduldet werden. Der<br />
Dienstgeber hat geeignete Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu treffen.<br />
Die MitarbeiterInnen sind über rechtliche und sonstige Möglichkeiten, sich bei<br />
Verletzungen ihrer Würde am Arbeitsplatz zur Wehr zu setzen, auch anlässlich eines<br />
MitarbeiterInnengesprächs, zu informieren.<br />
Aktive Gleichstellung<br />
Bei der Festlegung der Dienstpflichten für die DienstnehmerInnen dürfen keine<br />
diskriminierenden, an Geschlechter orientierten Aufgabenzuweisungen erfolgen. Gleiches<br />
gilt für die Beschreibung der Arbeitsplätze.<br />
Frauenförderung darf nicht nur bei Führungspositionen ansetzen, sondern ist von den<br />
Vorgesetzten auf allen organisatorischen und hierarchischen Ebenen aktiv zu fördern.<br />
Die Möglichkeit einer Familienphase soll in die Karriereplanung beider Geschlechter<br />
einfließen und darf sich auf die Karrierechancen von Frauen und Männer nicht nachteilig<br />
<strong>aus</strong>wirken.<br />
Neben der Aufgaben- und Zielvereinbarung sollte in MitarbeiterInnengesprächen auch die<br />
berufliche Weiterentwicklung der Bediensteten besprochen werden.<br />
Bewusste Gleichstellungspolitik und gezielte Frauenförderung sind wichtige Instrumente<br />
der Personalentwicklung und somit unverzichtbare Bestandteile eines effizienten<br />
Personalmanagements.<br />
30
Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Frauenförderung sind durch die<br />
Personalführung umzusetzen.<br />
§ 4 Ausschreibung freier Planstellen<br />
Bei der Festlegung von Anforderungsprofilen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass sie sich<br />
nicht einseitig an traditionellen Rollenmustern für Frauen oder für Männer orientieren.<br />
Aufnahmekriterien<br />
Qualifikationen wie Team-, Kooperations- und Anpassungsfähigkeit, Organisationstalent,<br />
usw. sind Eigenschaften und Fähigkeiten, die sehr wichtig sind.<br />
Gerade diese Fähigkeiten werden insbesondere bei der Betreuung von Kindern oder alten<br />
und kranken Menschen erworben.<br />
Bei der Ausschreibung von Planstellen in Funktionslaufbahnen bzw. Verwendungs- oder<br />
Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist auf die bevorzugte<br />
Aufnahme von Frauen bei einer gleichwertigen Qualifikation hinzuweisen.<br />
In den Ausschreibungstext sind sämtliche für den zu besetzenden Dienstposten<br />
maßgeblichen Qualifikationserfordernisse aufzunehmen, um eine objektive<br />
Entscheidungsgrundlage für das Personal<strong>aus</strong>wahlverfahren zu gewährleisten.<br />
Ausschreibungen sind jedenfalls geschlechtsneutral zu verfassen, es sei denn, dass ein<br />
bestimmtes Geschlecht eine unabdingbare Vor<strong>aus</strong>setzung für die Ausübung der<br />
<strong>aus</strong>geschriebenen Tätigkeit darstellt.<br />
§ 5 Aufnahmegespräche<br />
Frauendiskriminierende Fragestellungen im Zuge von Aufnahmegesprächen haben zu<br />
unterbleiben (z.B. Familienplanung). Die Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen hat<br />
sich <strong>aus</strong>schließlich an sachlichen Kriterien zu orientieren. Es dürfen keine<br />
Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden<br />
rollenspezifischen Verständnis der Geschlechter orientieren.<br />
§ 6 Aufnahme in den <strong>Gemeinde</strong>dienst und beruflicher Aufstieg<br />
Bei der Besetzung von Dienstposten in jenen Funktionslaufbahnen bzw. Verwendungs-<br />
oder Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterdurchschnittlich repräsentiert sind, hat<br />
bis zur Erreichung eines <strong>aus</strong>gewogenen Verhältnisses zwischen weiblichen und<br />
männlichen Dienstnehmern eine bevorzugte Aufnahme und Beförderung von Frauen<br />
stattzufinden, soweit diese fachlich nicht geringer qualifiziert sind als der beste männliche<br />
Mitbewerber. Dies gilt nicht für jene Bereiche, in denen ein bestimmtes Geschlecht eine<br />
unverzichtbare Vor<strong>aus</strong>setzung für die Ausübung einer Tätigkeit darstellt.<br />
Für die Beurteilung, welche(r) von mehreren BewerberInnen die beste Eignung für die<br />
Besetzung eines Dienstpostens aufweist, ist <strong>aus</strong>schließlich auf die auf den rechtlichen<br />
Grundlagen, <strong>dem</strong> Ausschreibungstext und <strong>dem</strong> jeweiligen Anforderungsprofil des<br />
Arbeitsplatzes basierenden Erfordernisse Bedacht zu nehmen.<br />
Verantwortungsvolle Tätigkeiten, Aufgaben oder Aufgabenteile (neue Tätigkeiten,<br />
Vertretungsaufgaben usw.), <strong>aus</strong> denen höherwertige Verwendungen (Funktionen)<br />
Dienstpostenbewertungen abgeleitet werden können, sind im Rahmen des<br />
Frauenförderprogramms bei Unterrepräsentation und gleicher Qualifikation bevorzugt<br />
weiblichen Bediensteten anzubieten.<br />
Seitens der Vorgesetzten sind geeignete Mitarbeiterinnen zur Übernahme von<br />
Führungspositionen zu motivieren bzw. geeignete Mitarbeiterinnen durch Übertragung von<br />
Aufgaben in Eigenverantwortung zu fördern.<br />
§ 7 Dienstliche Stellung<br />
Bei der Zuweisung der dienstlichen Aufgaben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist<br />
darauf zu achten, dass diese auf der Basis von Qualifikation und Fähigkeiten und<br />
jedenfalls unabhängig vom jeweiligen Geschlecht zu erfolgen hat.<br />
31
In Dienstbeschreibungen, Eignungsabwägungen sowie bei der Beschreibung der einzelnen<br />
Arbeitsplätze sind Beurteilungskriterien, <strong>aus</strong> denen sich unabhängig von sachlichen<br />
Gesichtspunkten nachteilige Auswirkungen für Frauen ergeben, unzulässig.<br />
§ 8 Aus- und Weiterbildung<br />
Bildungsmaßnahmen dienen der Wissensvermittlung sowie der Entfaltung und <strong>dem</strong><br />
Sichtbarmachen von besonderen Fähigkeiten der Bediensteten und der<br />
Heranbildung von Nachwuchskräften. Dabei ist das Frauenfördergebot zu beachten.<br />
Bei gleicher Eignung sind Frauen verstärkt bei den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />
einzusetzen.<br />
§ 9 Arbeitszeit<br />
Frei gewählte, vorübergehende Teilbeschäftigung trägt bei zur leichteren Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf. Die Rückkehr auf Vollbeschäftigung muss möglich sein.<br />
Zur Wahrung von Chancengleichheit von Frauen und Männern muss Teilbeschäftigung zu<br />
einer geschlechts- und statusneutralen Arbeitsform werden. Teilzeitmöglichkeiten sind<br />
<strong>dem</strong>zufolge so <strong>aus</strong>zugestalten, dass sie für beide Geschlechter gleichermaßen attraktiv<br />
sind.<br />
Grundsätzlich soll kein Bereich für eine Teilzeitbeschäftigung <strong>aus</strong>geschlossen werden. Zu<br />
diesem Zweck sind insbesondere Führungspositionen aller Ebenen auf ihre<br />
„Teilzeittauglichkeit“ sowie die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu überprüfen.<br />
Die Möglichkeiten familiengerechter Gestaltung der Arbeitszeit, z.B. Gleitzeit, usw. sind<br />
weiterzuentwickeln. ( z.B. Job-Sharing)<br />
Telearbeit<br />
Telearbeitsplätze ermöglichen mehr Flexibilität und damit ein Mehr an Zeit für Familie und<br />
Kinder. Insbesondere für DienstnehmerInnen mit Betreuungsaufgaben sind diese<br />
Angebote auf Wunsch zu ermöglichen.<br />
§<strong>10</strong> Informationen und Schulungsmaßnahmen vor und während des Karenzurlaubes<br />
Sämtliche Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung im Zusammenhang mit der<br />
Elternschaft sind <strong>aus</strong>führlich zu erläutern. Insbesondere sollten Männer umfassend über<br />
die rechtlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Karenzurlaubes bzw.<br />
Teilzeitkarenzurlaubes informiert werden.<br />
Die DienststellenleiterInnen sind verpflichtet, karenzierte MitarbeiterInnen über<br />
wesentliche Vorkommnisse der Dienststelle zu informieren. Hiervon erfasst sind<br />
Organisationsänderungen, fachspezifische Unterlagen, interne Stellen<strong>aus</strong>schreibungen<br />
etc..<br />
Die VertreterInnen des Dienstgebers haben die karenzierten MitarbeiterInnen über<br />
geplante interne Fort- und Ausbildungsmaßnahmen zu informieren. Die Teilnahme an<br />
Fort- und Ausbildungsveranstaltungen, am Vorbereitungskurs für die Dienstprüfung sowie<br />
die Ablegung der Dienstprüfung, ist karenzierten MitarbeiterInnen auf freiwilliger Basis in<br />
der Freizeit zu ermöglichen.<br />
Spätestens vier Wochen vor <strong>dem</strong> Wiedereinstieg ist die Bedienstete von der zuständigen<br />
Personalabteilung oder von den Vorgesetzten zu einem Gespräch über die künftige<br />
Verwendung einzuladen.<br />
Spezielle Schulungen<br />
Die MitarbeiterInnen sind durch gezielte Förderung der Fortbildung nach <strong>dem</strong><br />
Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.<br />
Die Vorgesetzten sollen die Teilnahme an einem Weiterbildungsseminar ermöglichen.<br />
WiedereinsteigerInnen sollten bevorzugt zu Fortbildungsseminaren zugelassen werden.<br />
32
§11 Sprachliche Gleichbehandlung<br />
Zur Sensibilisierung für die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern und zur<br />
Förderung des Prinzips der Gleichbehandlung sind Personenbezeichnungen in allen<br />
Erlässen und in allen internen und externen Schriftstücken in weiblicher und männlicher<br />
bzw. geschlechtsspezifischer Form zu verwenden.<br />
§12 Koordinatorin und Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
Der mit den Agenden der Gleichbehandlung und Frauenförderung befassten Koordinatorin<br />
ist bei der Ausübung dieser Tätigkeit die nötige Unterstützung und Kooperation<br />
zukommen zu lassen. Dazu zählt insbesondere auch die Ermöglichung der Teilnahme an<br />
Fortbildungsveranstaltungen <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Bereich der Gleichbehandlung und Frauenförderung<br />
sowie an Besprechungen mit der Gleichbehandlungsbeauftragten.<br />
Weiters sind der Koordinatorin alle für Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsagenden<br />
relevanten Rechtsvorschriften und Informationen zugänglich zu machen. Ihr kommt auch<br />
ein Recht zur Stellungnahme hinsichtlich von Personalfragen allgemeiner Natur, von<br />
denen weibliche Bedienstete betroffen sind, zu.<br />
Der Koordinatorin darf <strong>aus</strong> ihrer Funktion keine wie immer gearteten Nachteile in<br />
beruflicher Hinsicht entstehen.<br />
Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist bei der Lösung ihrer Aufgaben, insbesondere bei<br />
der Verfassung des Gleichbehandlungsberichtes, nach Möglichkeit durch die<br />
Koordinatorin(nen) zu unterstützen.<br />
§13 Informationspflicht<br />
Die Dienstgeberin hat für eine Information der Bediensteten hinsichtlich der durch das<br />
Frauenförderprogramm verfolgten Ziele und der zu ihrer Erreichung zu setzenden<br />
Maßnahmen zu sorgen. Zu diesem Zweck ist das jeweils aktuelle Frauenförderprogramm<br />
in der Personalabteilung zur Einsicht aufzulegen. Diese Informationspflicht gilt auch bei<br />
der Begründung neuer Dienstverhältnisse. Ziel dieser Information ist die Erhöhung des<br />
beruflichen Selbstbewusstseins der Mitarbeiter/Innen.<br />
§14 Berichtspflicht<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n berichten der Gleichbehandlungsbeauftragten im Abstand von drei Jahren<br />
über die erfolgten Maßnahmen. Der Bericht enthält sowohl quantitative Darstellungen als<br />
auch qualitative Feststellungen über den Fortschritt der vorgegebenen Ziele.<br />
Der Frauenanteil an der Gesamtzahl der Vollbeschäftigten, der Teilbeschäftigten der<br />
jeweiligen Verwendungs-/Entlohnungsgruppen und Funktionen, einschließlich der<br />
Teilnahme an Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung ist. Die Ergebnisse sind der<br />
Gleichbehandlungsbeauftragten bis Ende März zu übermitteln.<br />
Behandlung einer Person oder Personengruppe in einer Weise, die der Betreffenden<br />
höhere Leistungsansprüche, einen besseren Zugang zu bestimmten Möglichkeiten, mehr<br />
Rechte, bessere Chancen oder einen besseren Status als einer anderen Person oder<br />
Personengruppe sichert. Damit wird bezweckt, bisher diskriminierende Praktiken<br />
<strong>aus</strong>zugleichen.<br />
Festsetzung eines bestimmten Anteils an Arbeitsplätzen, die auf ein bestimmtes<br />
Geschlecht zu entfallen haben, um ein bestehendes Ungleichgewicht in<br />
Führungspositionen oder beim Zugang zu Karrieremöglichkeiten zu korrigieren.<br />
Recht eines jeden Menschen auf Achtung der eigenen Persönlichkeit am Arbeitsplatz,<br />
insbesondere auch das Recht auf ein Arbeitsumfeld, das frei von sexueller oder<br />
geschlechtsbezogener Belästigung und anderen Schikanen ist.<br />
Gleichheit im Ergebnis, d.h. bei der tatsächlichen Aufteilung der Ressourcen und im<br />
Bereich der Partizipation und Repräsentation, sodass alle Bediensteten ihre persönlichen<br />
Fähigkeiten frei entwickeln und freie Entscheidungen treffen können, ohne durch strikte<br />
geschlechtsspezifische Rollen eingeschränkt zu werden. Die Gleichheit ist erreicht, wenn<br />
die unterschiedlichen Verhaltensweisen, die unterschiedlichen Ziele und die<br />
33
unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern in gleicher Weise berücksichtigt,<br />
anerkannt und gefördert werden.<br />
§ 15 Zielvorgabe<br />
Als generelle Leitlinie wird bei Nachbesetzungen in den Funktionslaufbahnen-<br />
/Verwendungs-/Entlohnungsgruppen GD 9 bis 14 innerhalb der nächsten drei Jahre eine<br />
Erhöhung des Frauenanteils angestrebt.<br />
§ 16 Inkrafttreten<br />
Dieses Programm tritt mit <strong>dem</strong> auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in<br />
Kraft.<br />
Das letzte Frauenförderprogramm ist vor 11 Jahren beschlossen werden.<br />
Auf Anfrage erklärt der Amtsleiter, dass eine Aufschlüsselung in den Verwendungs- und<br />
Entlohnungsgruppen nach Männern und Frauen im Dienstpostenplan, der jeweils im<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen wird, ersichtlich ist. Schriftliche Berichte in dieser Sache liegen<br />
nicht auf. In Erfüllung des letzten Frauenförderprogrammes wurde der Posten der<br />
BuchhalterIn (GD 13) durch eine Frau (ehemals ein Mann) besetzt.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, das vorliegende Frauenförderprogramm<br />
zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 16) Stellen<strong>aus</strong>schreibung Amtsleiter/-in<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag folgenden Ausschreibungstext zu beschließen:<br />
Stellen<strong>aus</strong>schreibung<br />
Gemäß §§ 7 und 8 des Oö. <strong>Gemeinde</strong>bedienstetengesetzes 2001 und gemäß §§ 8 und 9<br />
des Oö. <strong>Gemeinde</strong>-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 wird aufgrund des<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses vom 14. April <strong>2011</strong> folgender Dienstposten <strong>aus</strong>geschrieben:<br />
Leiter/-in des <strong>Gemeinde</strong>amtes Beamtendienstposten der Funktionslaufbahn GD 9<br />
(Besoldung neu). Die Besetzung erfolgt mit 1. Mai 2012 mit einem Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />
von <strong>10</strong>0 % bzw. 40 Wochendienststunden. Die Bestellung erfolgt vorerst befristet auf 5<br />
Jahre, im Anschluss daran sind Weiterbestellungen Im Ausmaß von jeweils 5 Jahren<br />
möglich.<br />
Aufgaben:<br />
• Leitung des <strong>Gemeinde</strong>amtes und Führung der gesamten Verwaltung sowie<br />
Dienstaufsicht über alle Dienststellen der <strong>Gemeinde</strong><br />
• Ansprechpartner für Bürgermeister, <strong>Gemeinde</strong>organe und Bevölkerung<br />
• Vorbereitung und Erledigung der <strong>Gemeinde</strong>vorstands- und <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse<br />
• Vorbereitung und Abwicklung der Projekte und Bauvorhaben der <strong>Gemeinde</strong><br />
• Finanzierungs- und Rechtsangelegenheiten<br />
• Personalangelegenheiten<br />
• Geschäftsführung der gemeindeeigenen KG<br />
Allgemeine Aufnahmevor<strong>aus</strong>setzungen:<br />
• Österreichische Staatsbürgerschaft<br />
• Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben<br />
34
• Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung<br />
• Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst, sofern<br />
die gesundheitliche Eignung gegeben war.<br />
Besondere und unbedingt zu erfüllende Aufnahmevor<strong>aus</strong>setzungen:<br />
• Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch<br />
mehrjährige Berufserfahrung in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Erwünschte Aufnahmevor<strong>aus</strong>setzungen:<br />
• Hohe Kompetenzen in den Bereichen Verwaltungsmanagement und -reform<br />
• Gute Kenntnisse im <strong>Gemeinde</strong>-, Bau-, Raumordnungs- und Straßenrecht, Finanz- und<br />
Steuerwesen<br />
• Gute EDV-Kenntnisse und Erfahrung mit gemeindespezifischen EDV- und Office-<br />
Anwendungen<br />
• Sicherheit in der Mitarbeiterführung<br />
• Sehr gute Ausdrucksform in Schrift und Sprache<br />
• Geschick und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Bürgern, Objektivität und Offenheit,<br />
Konfliktlösungskompetenz, Entscheidungsfreude und Durchsetzungsvermögen<br />
Verpflichtende Aus- und Fortbildungen:<br />
• Bereitschaft zur Ablegung der Standesbeamtenprüfung 31.12.2013<br />
• Die in den einschlägigen Dienstvorschriften (Oö. <strong>Gemeinde</strong>-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz<br />
2002 i. d. g. F.und Oö. <strong>Gemeinde</strong>- Dienst<strong>aus</strong>bildungsverordnung 2005)<br />
vorgesehene Dienstprüfung ist innerhalb der vorgesehenen Frist abzulegen.<br />
Auswahlverfahren:<br />
Das Auswahlverfahren erfolgt nach <strong>dem</strong> Oö. <strong>Gemeinde</strong>-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz<br />
2002 i. d. g. F. bzw. nach <strong>dem</strong> Oö. <strong>Gemeinde</strong>bedienstetengesetz 2001. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Neuhofen</strong> behält sich vor, Vorstellungs- bzw. Kontaktgespräche und sonstige fachliche<br />
Begutachtungen - auch durch externe Beratung - durchzuführen.<br />
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung und <strong>dem</strong> Auswahlverfahren<br />
werden nicht ersetzt.<br />
Bewerbungen: Die schriftlichen Bewerbungen sind samt den entsprechenden Beilagen<br />
(<strong>aus</strong>führlicher Lebenslauf, Urkunden, Zeugnisse, Strafregisterbescheinigung, Kopie Führerschein)<br />
an das <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Neuhofen</strong> zu richten und müssen bis spätestens<br />
1.September <strong>2011</strong>, 12.00 Uhr, eingelangt sein.<br />
Bei Rückfragen steht Ihnen AL Willibald Mitterbaur (Tel. 07227 / 42 55 DW 19) zur<br />
Verfügung.<br />
Der Bürgermeister: Günter Engertsberger<br />
GR Langerhorst stellt den Gegenantrag, dass die Formulierung „Niveau eines Absolventen<br />
einer höheren Schule“ ersetzt wird mit: „Matura- oder Berufsreifeprüfungsniveau“.<br />
Beschluss: Der Gegenantrag wird abgelehnt;<br />
14 Stimmen dafür: ÖVP, Grüne<br />
17 Stimmen dagegen: SPÖ, FPÖ<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Hauptantrag abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
19 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, J. Baumgartner, Kobler<br />
12 Stimmenthaltungen: Chalupar, Langerhorst, ÖVP (ohne Kobler)<br />
35
Punkt 17) Raumordnung: Flächenwidmungsplan, Entwicklungskonzept, Bebauungspläne<br />
(Pläne und Beilagen werden mit Beamer präsentiert)<br />
a) Baulandsicherungsvertrag Kerl Pichlwangerstraße: Wohngebiet ca. 12.000 m²<br />
Bei Neuwidmungen von Bauland (siehe Pkt. 17 b) werden regelmäßig Vereinbarungen mit<br />
den Grundeigentümern getroffen hinsichtlich einer widmungsgemäßen und zeitgerechten<br />
Verwendung. Im beiliegenden Vertrag wird wie folgt vereinbart: Verkaufs- und<br />
Bauverpflichtung innerhalb von 3-6 Jahren ab Herstellung der Zufahrt/Straße (Unterbau),<br />
Mehraufwendungen bei der Aufschließung trägt der Eigentümer (Rasensickermulde),<br />
Entgelt zum Ausbau der Infrastruktur € 12,40, Kaufoption, Vorkaufsrecht, Vertragsstrafe.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Baulandsicherungsvertrag zu<br />
genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
28 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Grüne, ÖVP (ohne Stoiber, Hagmair u. Maurer)<br />
2 Stimmen dagegen: Hagmair, Stoiber<br />
1 Stimmenthaltung: Maurer<br />
b) Flächenwidmungsplan Änderung 05.01, Kerl-Pichlwangerstraße:<br />
Grünland in Wohngebiet ca. 12 Parzellen, Genehmigung<br />
Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 9. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am <strong>10</strong>.02.<strong>2011</strong>.<br />
Die Verständigung der Betroffenen und Nachbarn war im abgekürzten Verfahren in der<br />
Zeit vom 24.02.-28.03.<strong>2011</strong>.<br />
Folgende Stellungnahmen sind dazu eingelangt:<br />
OÖ. Ferngas Netz GmbH – (Beilage 2) grundsätzlich kein Einwand, Verweis auf die<br />
Sicherheitsabstände<br />
Energie AG OÖ Netz GmbH – (Beilage 3) kein Einwand bei Einhaltung der Auflagen,<br />
Verlegung bzw. Verkabelung der 30 kV-Hochspannungsleitung ist bewilligungspflichtig<br />
und nur auf Kosten des Verursachers möglich.<br />
Mörzinger Kurt und Margarete – (Beilage 4) Verlegung der 30 kV-Hochspannungs-<br />
Freileitung als Erdkabel nicht in den Hochweg, sondern in die neue Straße (größerer<br />
Abstand)<br />
Lamm-Stadler Daniela und Mag. Stadler Werner – (Beilage 5) Verlegung der 30 kV-<br />
Hochspannungs-Freileitung als Erdkabel nicht in den Hochweg, sondern in die neue<br />
Straße (größerer Abstand)<br />
Reisetbauer Gerhard – (Beilage 6) ersucht wird, dass keine zusätzlichen Straßenwässer in<br />
die Zufahrt abgeleitet werden und die neue Straßenbeleuchtung wenn möglich so<br />
situieren, dass die öffentliche Zufahrt beleuchtet wird.<br />
Oberndorfinger Astrid und Roman – (Beilage 7) keine Zustimmung mit Hinweis auf den<br />
bestehenden Discobetrieb, befürchtet werden massive Beschwerden der Anrainer wegen<br />
Lärm durch Verkehr und Passanten.<br />
Die Darstellung des nördlich gelegenen Waldes wurde vom Ortsplaner noch entsprechend<br />
richtig gestellt, der südöstliche Streifen ist landwirtschaftlich genutzt, also nicht Wald.<br />
Herr Kerl verhandelt derzeit mit der Energie AG wegen einer Verlegung der 30 kV-<br />
Freileitung als Erdkabel und wird ersucht, die Wünsche der Anrainer zu berücksichtigen.<br />
36
Die Straßenentwässerung soll künftig über Rasensickermulden abgeleitet werden und wird<br />
im Zuge des Kanalprojektes abgehandelt.<br />
Der Abstand zum Grundstück der Discothek beträgt ca. 70 m und befinden sich<br />
dazwischen 2 bestehende Wohnobjekte, die wesentlich näher liegen. Es handelt sich<br />
daher um keine heranrückende Bebauung und kann die Genehmigung der Umwidmung<br />
empfohlen werden.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung<br />
zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
c) Flächenwidmungsplan Änderung 05.02 mit Entwicklungskonzept 02.01:<br />
Kreinrath-Weidenweg (Billa), gemischtes Baugebiet MB in Geschäftsgebiet G,<br />
4.162 m², betriebliche Funktion BF in Handelsfunktion HF, Grundsatzbeschluss<br />
Ansuchen von Karl Keinrath eingelangt am 20.12.20<strong>10</strong>.<br />
Grundlagen laut Erhebungsblatt vom 12.04.<strong>2011</strong> (Beilage 1).<br />
Herr Edlinger hat im Auftrag von Rewe/Billa mit Bau- und Verkehrsplanern insgesamt 9<br />
Standortvarianten geprüft und nach<strong>dem</strong> der Bereich beim geplanten Kreisverkehr vom<br />
Land OÖ abgelehnt wurde, den aktuellen Standort beantragt mit 600 m² Verkaufsfläche.<br />
Zusätzlich wäre dann ein „Billa-Gourmet“ im Zentrum denkbar. Eine Investition an den<br />
restlichen 7 Standorten würde sich laut Rewe/Billa nicht rechnen.<br />
Die Planung wurde im Vorfeld mit der Landesstraßenverwaltung abgestimmt (Linksabbieger,<br />
Fahrbahnteiler, Querungshilfe, …) laut beiliegen<strong>dem</strong> Verkehrskonzept.<br />
Die Verlegung der 30 kV Hochspannungsleitung als Erdkabel würde Rewe/Billa finanzieren.<br />
Vom Ortsplaner team m liegt eine positive Stellungnahme (Beilage 2) vor.<br />
Am 22.03.<strong>2011</strong> fand ein Informationsabend für die Anrainer im 50 m Umkreis statt mit<br />
insgesamt ca. 50 Teilnehmern, davon 4 Planungsfachleute, 15 <strong>Gemeinde</strong>vertreter und 31<br />
Bürger. Wegen <strong>dem</strong> erhöhten Verkehrsaufkommen (geplante 43 PKW-Parkplätze) und der<br />
Anlieferungen ist ein Lärmschutz zu den Wohnhäusern geplant. Ob die Anlieferung in den<br />
Nacht- oder Morgenstunden erfolgen kann, ist abhängig vom Lärmgutachten im<br />
Gewerbeverfahren. Die anwesenden Bürger und <strong>Gemeinde</strong>vertreter sehen den Standort<br />
überwiegend problematisch, es gab aber auch konstruktive Anregungen für eine<br />
Geschwindigkeitsbremse auf 50 km/h bei der Ortseinfahrt durch zusätzliche Fahrbahnteiler<br />
und Querungshilfen für Fußgänger, sowie eine Linksabbiegespur im Weidenweg.<br />
Die ÖVP-Fraktion spricht sich dafür <strong>aus</strong>, dass der Firma Rewe/Billa andere<br />
Standortmöglichkeiten angeboten werden.<br />
Die SPÖ-Fraktion ist dafür, zu trachten, die Firma im Ort bzw. im Ortszentrum zu halten.<br />
Wenn wir den gegenständlichen Standort ablehnen, wird die Firma deswegen <strong>Neuhofen</strong><br />
nicht verlassen.<br />
Die Grünen stellen fest, dass der Konzern den zur Realisierung günstigsten Standort sucht.<br />
Die Firma wird sich um einen anderen Standort umsehen, wenn wir nein sagen.<br />
Enttäuschung herrscht darüber, dass die Stellungnahme des Ortsplaners positiv<br />
<strong>aus</strong>gefallen ist.<br />
37
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf über den Antrag auf Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />
26 Stimmen dagegen: SPÖ (ohne Karmedar), FPÖ, Grüne, Sahl, Maurer,<br />
Hagmair, E. Irndorfer, Durchschlag, Weinberger, Packy<br />
5 Stimmenthaltungen: Kobler, Kronawettleitner, Fuchs, Stoiber, Karmedar<br />
d) Bebauungsplan Änderung 44.01 Keinrath-Drucker: (Weidenweg/Billa),<br />
Handelsgebäude statt 4 Einzelhäuser, Grundsatzbeschluss<br />
Unabhängig von der Entscheidung unter Pkt. 17c) wäre eine Überarbeitung des<br />
Bebauungsplanes notwendig, da im Zuge der letzten Überarbeitung des<br />
Flächenwidmungsplanes im Jahr 2000 dieses Areal mit 4162 m² von Wohngebiet in<br />
gemischtes Baugebiet MB unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung gewidmet<br />
wurde, also keine reinen Wohnhäuser mehr möglich sind. Durch diese Widmungsabstufung<br />
zum bestehenden Betriebsbaugebiet (Weratschnig Transporte) ist vorwiegend<br />
eine betriebliche Nutzung an der B139 im Mischbaugebiet MB möglich.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Ausschuss mit der Überarbeitung des<br />
Bebauungsplanes zu befassen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
e) Flächenwidmungsplan Änderung 05.03, Kirchmayr-Imhoffstraße:<br />
Grünland in Parkplatz für LKW Fa. Weratschnig, Grundsatzbeschluss<br />
Ansuchen der Weratschnig Transport GmbH vom 11.03.<strong>2011</strong>. Wegen Platzmangel und<br />
Vergrößerung des Fuhrparks ist die Errichtung von LKW-Stellplätzen im Nahbereich des<br />
bestehenden Betriebes auf einem ca. 8000 m² großen Pachtgrundstück vorerst auf<br />
<strong>10</strong> Jahre geplant.<br />
Grundlagen laut Erhebungsblatt vom 12.04.<strong>2011</strong> (Beilage 1).<br />
Vom Ortsplaner team m liegt eine positive Stellungnahme (Beilage 2) vor.<br />
Laut Baulandkonzept ist die Entwicklung einer betrieblichen Funktion erst nach<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen möglich, wegen der Lage im Hochwasserabflussbereich<br />
HQ 30 ist derzeit keine Baulandwidmung denkbar. Die LKW-Abstellplätze sollen wenn<br />
möglich auf einer geschotterten Fläche errichtet werden, ohne Erhöhung des bestehenden<br />
Geländes, damit der Hochwasserabfluss nicht beeinträchtigt wird. Zu klären ist mit der<br />
Gewerbebehörde, ob eine geschotterte Fläche <strong>aus</strong>reicht oder Asphalt notwendig ist. Laut<br />
Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (Gewerbe) ist eine Asphaltfläche erforderlich und<br />
Versickerung der Regenwässer über Rasensickermulden. Die Fahrzeuge werden<br />
hauptsächlich an den Wochenende abgestellt, somit ist kein wesentlich erhöhtes<br />
Verkehrsaufkommen zu erwarten.<br />
Bedingung für die Genehmigung der Abstellplätze ist ein Alarmplan, wodurch<br />
sichergestellt wird, dass bei einem Hochwasseralarm die abgestellten Fahrzeuge<br />
rechtzeitig entfernt werden.<br />
38
Vom Bau- und Raumplanungs<strong>aus</strong>schuss gibt es grundsätzlich eine positive Empfehlung,<br />
besser wäre ohne Asphaltierung, mit der Auflage, eine Verbindung zur Straße In der Au<br />
während der Pachtzeit für den Anliegerverkehr kostenlos zur Verfügung zu stellen. Eine<br />
diesbezügliche Vereinbarung ist bis zur Genehmigung vorzulegen.<br />
Bei den Grünen herrscht Enttäuschung darüber, dass der Ortsplaner einen LKW-Parkplatz<br />
mitten im Ort empfiehlt.<br />
Der Bürgermeister erläutert, dass es <strong>dem</strong> Planer darum ging, eine Verbindung zur Straße<br />
„in der Au“ herzustellen.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf über den Antrag auf Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />
11 Stimmen dafür: ÖVP (ohne Durchschlag und Fuchs), Dujakovic, Wurzer<br />
14 Stimmen dagegen: Grüne, SPÖ (ohne Dujakovic, Wurzer u. Karmedar)<br />
6 Stimmenthaltungen: FPÖ, Durchschlag, Fuchs, Karmedar<br />
f) Bebauungsplan Änderung 75.04 Eiber-Welserstraße (Hanningerweg):<br />
Überarbeitung und Ermöglichung Flachdächer, Genehmigung<br />
Der Grundsatzbeschluss wurde gefasst in der 9. Sitzung am <strong>10</strong>.02.<strong>2011</strong> und erfolgte die<br />
Verständigung in der Zeit vom 22.02.-25.03.<strong>2011</strong>.<br />
In der Stellungnahme des Landes OÖ, örtliche Raumordnung, eingelangt am 03.03.<strong>2011</strong>,<br />
(Beilage 2) wird mitgeteilt, keine überörtlichen Interessen im besonderen Maß berührt<br />
werden und die Änderung <strong>aus</strong> fachlicher Sicht ohne Einwand zur Kenntnis genommen<br />
wird. Ansonsten sind keine Stellungnahmen eingelangt.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Bebauungsplan-Änderung zu<br />
genehmigen.<br />
Vbgm. Sahl und GV Maurer sind bei der Abstimmung nicht anwesend.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
g) Bebauungsplan Aufstellung 69 Kastanienweg: offene und gekuppelte Bauweise<br />
mit max. 2 bzw. 3 Wohnungen, Grundsatzbeschluss<br />
Die Kundmachung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen erfolgte im Zeitraum vom<br />
15.02.-18.03.<strong>2011</strong>.<br />
Die Brunner Bau GmbH hat ca. 21 Parzellen vom neuen Wohngebiet „Hanningergründe“<br />
erworben und beabsichtigt die Errichtung von 4 Dreifamilienhäusern, 3 Doppelhäusern<br />
und auf den restlichen Parzellen sind Ein- oder Zweifamilienhäuser geplant. Anrainer<br />
haben ersucht, die Gebäudehöhe hangseitig max. eingeschossig zu erlauben und gab es<br />
diesbezüglich ein grundsätzlich positives Gespräch zwischen Bürgermeister, Planer und<br />
39
Anrainer. Dabei wurde angeboten, die Gebäude tiefer ins Gelände zu setzen (hangseitig<br />
ca. 1 ½ Geschosse sichtbar) und die Abstände zwischen den 4 Mehrfamilienhäusern zu<br />
vergrößern.<br />
Nachbarn fordern, dass max. 2 Wohneinheiten pro Parzelle erlaubt werden, dass westlich<br />
eine zusätzliche Zufahrt von der Welserstraße errichtet wird um den Lärchenweg von<br />
zusätzlichem Verkehrsaufkommen zu entlasten und dass der Beginn der Tempo 30 Zone<br />
an den Beginn des Lärchenweges verlegt wird.<br />
Der Bau- und Raumplanungs<strong>aus</strong>schuss mit <strong>dem</strong> Ortsplaner haben festgestellt, dass die<br />
Planung <strong>dem</strong> Ortsbebauungskonzept entspricht. Die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
wird grundsätzlich befürwortet mit der Auflage, dass an der Ecke Kastanien-Lärchenweg<br />
ein <strong>aus</strong>reichend großes Grundstück für einen Spielplatz kostenlos ins öffentliche Gut<br />
abzutreten ist. Eine zusätzliche Aufschließung im Westen gegenüber der Abzweigung zum<br />
Güterweg Engenfeld wird von der Landesstraßenverwaltung mangels <strong>aus</strong>reichender<br />
Sichtverhältnisse abgelehnt.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche<br />
Bebauungsplanaufstellung zu fassen.<br />
Vbgm. Sahl ist bei der Abstimmung nicht anwesend.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
27 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ<br />
3 Stimmen dagegen: Grüne<br />
h) Bebauungsplan Aufstellung 97 Akazien-Eschenweg: offene und gekuppelte<br />
Bauweise mit max. 2 Wohnungen, Korrekturen, Grundsatzbeschluss<br />
Folgende Anregungen und Planungsinteressen wurden bekannt gegeben:<br />
Die Oö. Baulandentwicklungsfonds GmbH als Verkäuferin der Parzellen ersucht, von der<br />
Aufstellung eines Bebauungsplanes Abstand zu nehmen, weil eine Ungleichstellung der<br />
bisherigen Parzellenkäufer mit zukünftigen Käufern gesehen wird.<br />
Weitere Anregungen von Planern und Eigentümern sind die Änderung des östlichen<br />
Abstandes der Baufluchtlinien zu Straße von 5 m auf 3 m, sowie die Verschiebung der<br />
nördlichen Bauflicht in der mittleren Reihe von 5 m auf 3 m Abstand zu den Nachbarn.<br />
Allgemein gewünscht wird, die Erhöhung der Anschüttungen von max. 1,5 m auf max. 2 m<br />
über <strong>dem</strong> bestehenden Gelände zur besseren Gestaltung der Freiflächen in der Hanglage.<br />
Der Bau- und Raumplanungs<strong>aus</strong>schuss empfiehlt die Korrekturen der Baufluchtlinien, eine<br />
Erhöhung der Geländeanschüttung ist nicht vorstellbar.<br />
Der Ortsplaner wird ersucht, die Änderungen einzuarbeiten und die Bezeichnung der<br />
Schutzzone zum Wald im Sinne des neuen Flächenwidmungsplanes auf Ff2 zu berichtigen.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche<br />
Bebauungsplanaufstellung zu fassen.<br />
Vbgm. Sahl ist bei der Abstimmung nicht anwesend.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
27 Stimmen dafür: SPÖ, OVP, FPÖ<br />
3 Stimmen dagegen: Grüne<br />
40
Punkt 18) Austraße Auflassung eines Weggrundstücksteiles, Bahnhofstraße<br />
Abtretung Zufahrt ins öffentliche Gut (Teilstück von den ÖBB), Verordnung<br />
Die Planauflage / Kundmachung gemäß § 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz erfolgte in der<br />
Zeit vom 01.03.-13.04.<strong>2011</strong> (2 + 4 Wochen).<br />
Vom Amt der Oö. Landesregierung, Verwalter des öffentlichen Wassergutes, wird in der<br />
Stellungnahme vom 11.03.<strong>2011</strong> zugestimmt, weil die Grundstücke des öffentlichen<br />
Wassergutes (Querung Fundbach) keine Änderung der Widmung erfahren.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Verordnung zu beschließen:<br />
V E R O R D N U N G<br />
über die Auflassung eines öffentlichen Weges im Bereich Austraße / ÖBB Phyrnbahn,<br />
sowie die Widmung des südlichen Teiles der Bahnhofstraße für den Gemeingebrauch und ihre<br />
Einreihung als <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> hat in seiner <strong>10</strong>. Sitzung am 14. April <strong>2011</strong> gemäß §<br />
11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 der Oö.<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 beschlossen:<br />
41<br />
§ 1<br />
Dieser Verordnung liegen die Vermessungspläne des Vermessungsbüros Haydinger-Donau ZT<br />
GmbH vom 20.12.20<strong>10</strong>, GZ 8824/<strong>10</strong> im Maßstab 1:500 zugrunde, welche im Marktgemeindeamt<br />
während der Amtsstunden aufliegen und von jedermann eingesehen werden kann. Weiters sind die<br />
Pläne vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegen.<br />
§ 2<br />
Die im Plan gelb markierten Wegteile, das Gst. Nr. 116/7 (Trennstücke 1), sowie vom Gst. Nr. 115/1<br />
die Trennstücke (3), (57), (58), (59), (60), KG 45515 Lining, werden als öffentlicher Weg<br />
aufgelassen, weil diese wegen mangelnder Verkehrsbedeutung (keine Benützung) für den<br />
Gemeingebrauch entbehrlich geworden sind.<br />
Die im Plan rot markierten Straßenteile, Gst. Nr. 168/<strong>10</strong> und Trennstück (53), KG 45509 Gries,<br />
werden <strong>dem</strong> Gemeingebrauch gewidmet und als <strong>Gemeinde</strong>straße eingereiht. Die Straße dient<br />
vorwiegend der Aufschließung der an dieser Straße liegenden Grundstücke.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der Oö. GemO 1990 idgF durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit <strong>dem</strong> auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />
rechtswirksam.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Punkt 19) Römerweg Ansuchen um Auflassung eines Weggrundstücksteiles:<br />
Gisa Schosswohl, ca. 400 m² im Bereich Ambrosiusweg-Julianaberg,<br />
Grundsatzbeschluss<br />
Vbgm. Sahl erklärt sich für befangen.<br />
Laut Ansuchen von Mag. Gisa Schosswohl, eingelangt am 21.02.<strong>2011</strong>, wird die<br />
Auflassung eines Wegteiles vom Gst. Nr. 247/1, KG 45516 <strong>Neuhofen</strong>, Römerweg, mit ca.<br />
400 m² beantragt. Dieser westliche Teil des Weges ist nicht <strong>aus</strong>gebaut, sondern nur in<br />
der Katastralmappe <strong>aus</strong>gewiesen und endet mitten im Feldgrundstück (siehe Lageplan).<br />
Angeboten wird eine Ablöse von ca. € 5,--/m² und würden die Kosten der Vermessung<br />
und Durchführung übernommen.<br />
Der Bau- und Raumplanungs<strong>aus</strong>schuss kann derzeit keine Auflassung empfehlen,<br />
möglicherweise kann im Zuge einer späteren Parzellierung des Grundstückes Kranawetter<br />
eine Lösung gefunden werden.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, das gegenständliche Ansuchen um Auflassung eines<br />
Weggrundstücksteiles abzulehnen.<br />
Vbgm. Sahl nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
24 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne, Eder, Maurer, Hagmair, Kobler, Stoiber,<br />
Weinberger, Packy<br />
6 Stimmenthaltungen: O. Irndorfer, Hauhart, E. Irndorfer,<br />
Fuchs, Durchschlag, Kronawettleitner<br />
Punkt 20) Antrag der ÖVP-Fraktion: Korrektur Bericht <strong>Gemeinde</strong>info März/April <strong>2011</strong><br />
Der Punkt wurde abgesetzt.<br />
Punkt 21) Anträge der Grünen:<br />
a) Resolution an das österr. Parlament und die Bundesregierung: Petition zum<br />
weltweiten Atom<strong>aus</strong>stieg<br />
Das unserer <strong>Gemeinde</strong> am nächsten gelegene Atomkraftwerk ist nur 130 (!) km von uns<br />
entfernt.<br />
Wie am Beispiel von Japan zu sehen ist, ist der Betrieb von Atomkraftwerken ein Spiel mit<br />
Gesundheit und Leben der Bevölkerung. Sicherheitsmängel, Naturkatastrophen,<br />
menschliches Versagen, Terroranschläge oder Unfälle können nie völlig <strong>aus</strong>geschlossen<br />
werden.<br />
42
Daher ist es höchste Zeit für eine Revolutionierung der Energieversorgung und eine<br />
Umstellung auf erneuerbare Energieträger. Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000<br />
hat <strong>aus</strong> aktuellem Anlass eine Petition ins Leben gerufen, deren Ziel unter anderem eine<br />
europaweite Volksabstimmung über den Atom<strong>aus</strong>stieg ist.<br />
Die Grünen stellen den Antrag, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt,<br />
1) beiliegende Petition der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000<br />
(www.atom<strong>aus</strong>stieg.at) zu unterstützen,<br />
2) sie in Form einer <strong>Gemeinde</strong>resolution an das Österreichische Parlament und die<br />
Bundesregierung weiterzuleiten<br />
3) und die Bundespolitik damit aufzurufen, sich für einen europa- und weltweiten<br />
Atom<strong>aus</strong>stieg einzusetzen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
b) Entschließungsantrag – Einholung von Angeboten für Ökostrom<br />
Vor über einem Jahr hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 8. April 20<strong>10</strong> einstimmig beschlossen, dass<br />
Angebote von Ökostrom-Lieferanten eingeholt werden. Details siehe <strong>Protokoll</strong> der<br />
damaligen Sitzung. Abweichend vom Beschluss im letzten Jahr, wird als Berechnungsbasis<br />
der Stromverbrauch für das Jahr 20<strong>10</strong> herangezogen.<br />
Der Vertrag mit der Energie AG läuft im Herbst <strong>2011</strong> <strong>aus</strong>. Um rechtzeitig einen etwaigen<br />
Wechsel einleiten zu können, müssen die Angebote im Finanz-Ausschuss vor der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 30. Juni <strong>2011</strong> behandelt werden.<br />
Dies setzt vor<strong>aus</strong>, dass die Anbieter genügend Zeit haben, das Angebot zu kalkulieren und<br />
zu legen.<br />
Die Grünen stellen folgenden Antrag:<br />
Der Bürgermeister wird gemäß § 63 Abs. 2 OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung ersucht, den in Frage<br />
kommenden Anbietern AAE und oekostrom folgende Unterlagen zukommen zu lassen und<br />
um Anbotlegung zu bitten:<br />
Stromverbrauch der einzelnen gemeindeeigenen Gebäude <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Jahr 20<strong>10</strong><br />
Sämtl. Verbrauch-Details der Energiebuchhaltung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Jahr 20<strong>10</strong><br />
Termin der nächsten Finanz-Ausschuss-Sitzung, damit Angebote rechtzeitig einlangen<br />
Sollten die potenziellen Anbieter weitere Informationen benötigen, um das Angebot legen<br />
zu können, werden die Anfragen prompt beantwortet, um weitere Verzögerungen<br />
<strong>aus</strong>zuschließen.<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass die entsprechenden Angebote vorliegen und die<br />
Angelegenheit im Finanz<strong>aus</strong>schuss entsprechend behandelt wird.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
c) Resolution an die OÖ. Landesregierung betreffend Rechtssicherheit für<br />
Infrastrukturbeiträge<br />
43
Infrastrukturbeiträge, die bei der Veräußerung von Baugrund anfallen, werden nicht in<br />
allen OÖ <strong>Gemeinde</strong>n eingehoben und es ist bis heute auch nicht restlos geklärt, ob sie vor<br />
Gericht angefochten werden können, oder nicht.<br />
Die Grünen stellen folgenden Antrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> möge beschließen, dass folgende Resolution an<br />
die OÖ Landesregierung geschickt wird:<br />
Die OÖ Landesregierung wird ersucht betreffend Infrastrukturbeitrag in den <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Rechtssicherheit herzustellen. Um der Zersiedelung vorzubeugen, sollen die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
auch die Möglichkeit haben unterschiedlich hohe Infrastrukturbeiträge einzuheben,<br />
abhängig davon, wie ortsnah bzw. ortsfern der jeweilige Baugrund ist. Vorteil für die<br />
Landesregierung ist, dass mithilfe von Infrastrukturbeiträgen die finanzielle Abhängigkeit<br />
vom Land OÖ geringer und eine kostenintensive Zersiedelung durch differenzierte<br />
Beiträge erschwert wird.<br />
Vbgm. Sahl hält die Formulierung „Um der Zersiedelung vorzubeugen, sollen die<br />
<strong>Gemeinde</strong>n auch die Möglichkeit haben unterschiedlich hohe Infrastrukturbeiträge<br />
einzuheben, abhängig davon, wie ortsnah bzw. ortsfern der jeweilige Baugrund ist.“ für<br />
sehr ungünstig, diese würde eventuell nicht gewünschte Auswirkungen nach sich ziehen.<br />
Die Regelung in der Raumordnung müsste genügen.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />
abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
Punkt 22) DA: Erhöhung des Infrasturkturbeitrages<br />
a) Von 12,40 auf 22,-- für Baulandwidmungen<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Infrastrukturbeitrag für Baulandwidmungen von<br />
€ 12,40 bau 22,-- anzuheben.<br />
Die ÖVP-Fraktion spricht sich gegen eine Erhöhung des Infrastrukturbeitrages <strong>aus</strong>, weil<br />
sie es nicht für das geeignete Mittel hält, junge Leute dazu zu bringen in <strong>Neuhofen</strong> einen<br />
Grund zu kaufen. Die Verkäufer werden die Preise auf die Käufer überwälzen.<br />
GR J. Baumgartner wirft ein, dass die Preise durch den Markt bestimmt werden, sie<br />
werden sich dadurch nicht verändern.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
20 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne FPÖ<br />
<strong>10</strong> Stimmen dagegen: ÖVP (ohne Packy)<br />
1 Stimmenthaltung: Packy<br />
44
) Von 5,40 auf 11,-- für Betriebsbaulandwidmungen<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Infrastrukturbeitrag für<br />
Betriebsbaulandwidmungen von € 5,40 auf 11,-- anzuheben.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
20 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne, FPÖ<br />
8 Stimmen dagegen: ÖVP (ohne Sahl, Durchschlag, Weinberger)<br />
3 Stimmenthaltungen: Sahl, Durchschlag, Weinberger<br />
Punkt 23) DA der ÖVP: Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der B 139<br />
Die ÖVP-Fraktion stellt den Antrag, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> ein LKW-Fahrverbot für<br />
den Durchzugsverkehr und eine 30 km/h Beschränkung im Verlauf der B 139 im gesamten<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet bis spätestens September <strong>2011</strong>- wenn zuständigkeitshalber nötig, unter<br />
Einbindung des zuständigen Landesrates – realisiert.<br />
Begründung:<br />
Sowohl im Konzept <strong>Neuhofen</strong> 2020 als auch in verschiedensten Pressemeldungen werden<br />
begleitende Maßnahmen zur Beruhigung des Verkehrs als Alternative zu einer ortsnahen<br />
Umfahrung bezeichnet. Im Konzept <strong>Neuhofen</strong> 2020 wird die ortsnahe Umfahrung als<br />
Alternative gesehen, wenn begleitende Maßnahmen nicht den erwartenden Erfolg<br />
erzielen. Da nun seit Abschluss der Arbeiten <strong>Neuhofen</strong> 2020 schon eine gewisse Zeit<br />
verstrichen ist, wären dringend alternative Verkehrsmaßnahmen zu realisieren, um deren<br />
Wirkung feststellen zu können.<br />
Begründung zu Dringlichkeit:<br />
In verschiedenen Äußerungen plant Hr. Bürgermeister die Auflassung der Trasse für die<br />
ortsnahe Umfahrung. Derzeit sind aber auch keine alternativen Verkehrslösungen<br />
eingeleitet. Würde die Trasse aufgelöst, so wäre bei Scheitern alternativer<br />
Verkehrslösungen keine Möglichkeit mehr vorhanden den Ortskern vom Schwerverkehr zu<br />
entlasten. Da alternative Verkehrslösungen nicht kurzfristig wirksam werden können und<br />
eine mögliche Aufhebung der Trassierung im Raum steht, wären unverzüglich die<br />
einleitenden Maßnahmen zu treffen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen<br />
Schritte zu setzen und in den folgenden <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen über den Fortschritt<br />
berichten.<br />
Vbgm. Eckerstorfer plädiert dafür, den Antrag vorerst im Ausschuss zu behandeln.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />
abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
24 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Grüne, Engertsberger, List, Wurzer, Lina,<br />
Stockhammer, Skrasek, Streitner<br />
4 Stimmen dagegen: S. Primetzhofer, R. Primetzhofer, Dujakovic,<br />
Palmetshofer<br />
45
Punkt 24) Allfälliges<br />
3 Stimmenthaltungen: Eckerstorfer, Kamedar, Bernecker<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor.<br />
46<br />
�����<br />
Nach<strong>dem</strong> keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen<br />
Anwesenden für ihre Mitarbeit, verabschiedet sich und schließt die heutige Sitzung um<br />
22.20 Uhr.<br />
___________________________ ________________________________<br />
Schriftführerin Vorsitzender
Die gegenständliche Verhandlungsschrift ist in der Sitzung am zur Einsichtnahme<br />
aufgelegen. Gegen den Inhalt wurden keine Einwendungen erhoben. Die Verhandlungsschrift gilt als<br />
genehmigt.<br />
<strong>Neuhofen</strong>, am Bürgermeister<br />
47<br />
Günter Engertsberger<br />
___________________________________ _________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der SPÖ-Fraktion <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der ÖVP-Fraktion<br />
___________________________________ _________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der Grünen-Fraktion <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der FPÖ-Fraktion