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Jahresbericht_A4_2017_gesamt_Einzelseiten_v2

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4.8 NACHRANGIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE<br />

31.12.<strong>2017</strong><br />

EUR<br />

31.12.2016<br />

TEUR<br />

Wiener Städtische Hybridanleihe 918.222,05 918<br />

Gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen,<br />

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, waren folgende<br />

Vermögensgegenstände nachrangig:<br />

31.12.<strong>2017</strong><br />

EUR<br />

31.12.2016<br />

TEUR<br />

Forderungen an Kreditinstitute 5.000.000,00 5.000<br />

4.9 ZWISCHENKÖRPERSCHAFTSTEUER<br />

GEMÄSS § 22 ABS. 2 KSTG<br />

Die Forderung gegenüber der Republik Österreich aus der unverzinsten<br />

Vorauszahlung der Zwischenkörperschaftsteuer<br />

wird voraussichtlich kurzfristig mit Kapitalertragsteuer auf Zuwendungen<br />

verrechnet werden können. Aufgrund dessen und<br />

mangels Wesentlichkeit wurde eine Abzinsung unterlassen.<br />

Der Nennbetrag der Forderung aufgrund der noch nicht<br />

verrechneten Zahlungen von Zwischenkörperschaftsteuer<br />

beträgt EUR 22.082,29 (Vorjahr: TEUR 9)<br />

4.10 LEASING- UND MIETVERPFLICHTUNGEN<br />

Für das folgende Geschäftsjahr bestehen Verpflichtungen<br />

aus den in der Bilanz nicht ausgewiesenen geleasten oder<br />

gemieteten Sachanlagen von EUR 8.744,76 (Vorjahr: TEUR<br />

10); die Summe dieser Verpflichtungen für die folgenden fünf<br />

Jahre beläuft sich auf EUR 43.723,80 (Vorjahr: TEUR 50).<br />

4.11 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN<br />

In den sonstigen Verbindlichkeiten waren folgende wesentliche<br />

Einzelposten enthalten:<br />

31.12.<strong>2017</strong><br />

EUR<br />

31.12.2016<br />

TEUR<br />

Noch nicht ausgezahlte Zuwendungen 614.331,04 430<br />

Sonstige Verbindlichkeiten 39.420,88 39<br />

4.12 AUFGESCHOBENE STEUER AUS DER<br />

FORMWECHSELNDEN UMWANDLUNG DER ANTEILS-<br />

VERWALTUNGSSPARKASSE IN DIE PRIVATSTIFTUNG<br />

Die formwechselnde Umwandlung der Anteilsverwaltungssparkasse<br />

in die Privatstiftung gilt gemäß § 13 Abs. 3 Z KStG<br />

mit Ablauf des Umwandlungsstichtages, somit mit 1. Jänner<br />

1999, als bewirkt. Umwandlungsstichtag ist der Stichtag<br />

der Schlussbilanz der Anteilsverwaltungssparkasse gemäß<br />

§ 27 a Abs. 6 SpG, also der 31. Dezember 1998. Die aus der<br />

Umwandlung entstehende Steuerpflicht verschiebt sich auf<br />

Grund des Antrages vom 12. Jänner 1999 gemäß § 13 Abs. 3<br />

Z 2 KStG bis zur Veräußerung oder bis zum sonstigen Ausscheiden<br />

der Wirtschaftsgüter aus der Privatstiftung. Von der<br />

Firma EIDOS Wirtschaftsberatung GmbH wurde per 1. Jänner<br />

1999 eine Unternehmensbewertung durchgeführt. Der in der<br />

Steuererklärung 1999 in Evidenz genommene Unterschiedsbetrag<br />

gemäß § 13 Abs. 5 Z 2 KStG beträgt für die 90%-Beteiligung<br />

an der Kärntner Sparkasse AG, basierend auf der Unternehmensbewertung<br />

bei einem ermittelten Firmenwert von<br />

EUR 167,4 Mio., EUR 126,8 Mio. Daraus resultiert basierend<br />

auf einem Steuersatz für KÖSt. von 25 % eine Steuerlatenz im<br />

Betrag von EUR 31,7 Mio., für welche die Wohltat als aufschiebende<br />

Wirkung in Anspruch genommen wurde.<br />

4.13 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN<br />

Sonstige Rückstellungen wurden unter anderem für Beratungs-<br />

und Prüfungskosten in Höhe von EUR 13.000,00<br />

(Vorjahr: TEUR 13) gebildet.<br />

4.14 AUFGLIEDERUNG<br />

DER KAPITAL- UND GEWINNRÜCKLAGEN<br />

In den Kapitalrücklagen wurde die gebundene Kapitalrücklage<br />

im Zuge der formwechselnden Umwandlung im Jahr 1998<br />

dotiert. Diese Kapitalrücklage resultiert aus dem ursprünglich<br />

der Privatstiftung gewidmeten Vermögensgegenständen<br />

und ist gemäß § 27a Abs. 4 Z 4 des SpG grundsätzlich zu<br />

erhalten. Sie kann zur Deckung von im Zusammenhang mit<br />

dem ursprünglich gewidmeten Vermögensgegenständen<br />

entstehenden Veräußerungsverlusten oder der Ertragssteuer<br />

auf Umwandlungs- oder Veräußerungsgewinne auf dieselben<br />

Vermögensgegenstände geschmälert werden.<br />

Innerhalb der Gewinnrücklagen wurde eine satzungsmäßige<br />

Rücklage im vorgesehenen Ausmaß dotiert, welche im Sinne<br />

der Stiftungserklärung als Rücklage für Begünstigte gewidmet<br />

ist. In den anderen Rücklagen ist der gebundene Teil in<br />

Höhe von EUR 1.013.903,22 enthalten.<br />

5 ANGABEN ZUR GEWINN-<br />

UND-VERLUST-RECHNUNG<br />

5.1 ERTRÄGE AUS WERTPAPIEREN UND BETEILIGUNGEN<br />

In den Erträgen aus Wertpapieren und Beteiligungen waren<br />

Erträge aus Ergebnisabführungen in Höhe von EUR<br />

903.600,00 (Vorjahr: TEUR 904) enthalten.<br />

Die Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen<br />

wurden, soweit nicht Ergebnisabführungsverträge vorliegen,<br />

zu banküblichen Konditionen abgewickelt.<br />

5.2 AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER<br />

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer betrugen für<br />

die Prüfung des Jahresabschlusses EUR 8.000,00 (Vorjahr:<br />

TEUR 8). Andere Leistungen wurden nicht erbracht.<br />

5.3 RÜCKLAGENZUFÜHRUNG<br />

Der Jahresüberschuss von EUR 746.083,48 (Vorjahr:<br />

TEUR 776) wurde bereits im Jahresabschluss zur Gänze den<br />

Rücklagen zugeführt.<br />

5.4 ENTWICKLUNG DES STIFTUNGSVERMÖGENS<br />

31.12.<strong>2017</strong><br />

EUR<br />

31.12.2016<br />

TEUR<br />

Stand per 1.1. 43.621.519,06 43.361<br />

+ Jahresüberschuss 746.083,48 776<br />

– Zuwendungen an Begünstigte – 706.588,37 – 516<br />

+ aufgelöste Zuwendungen 0,00 0<br />

Stand per 31.12. 43.661.014,17 43.621

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