Jahresbericht_A4_2017_gesamt_Einzelseiten_v2
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4.8 NACHRANGIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE<br />
31.12.<strong>2017</strong><br />
EUR<br />
31.12.2016<br />
TEUR<br />
Wiener Städtische Hybridanleihe 918.222,05 918<br />
Gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen,<br />
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, waren folgende<br />
Vermögensgegenstände nachrangig:<br />
31.12.<strong>2017</strong><br />
EUR<br />
31.12.2016<br />
TEUR<br />
Forderungen an Kreditinstitute 5.000.000,00 5.000<br />
4.9 ZWISCHENKÖRPERSCHAFTSTEUER<br />
GEMÄSS § 22 ABS. 2 KSTG<br />
Die Forderung gegenüber der Republik Österreich aus der unverzinsten<br />
Vorauszahlung der Zwischenkörperschaftsteuer<br />
wird voraussichtlich kurzfristig mit Kapitalertragsteuer auf Zuwendungen<br />
verrechnet werden können. Aufgrund dessen und<br />
mangels Wesentlichkeit wurde eine Abzinsung unterlassen.<br />
Der Nennbetrag der Forderung aufgrund der noch nicht<br />
verrechneten Zahlungen von Zwischenkörperschaftsteuer<br />
beträgt EUR 22.082,29 (Vorjahr: TEUR 9)<br />
4.10 LEASING- UND MIETVERPFLICHTUNGEN<br />
Für das folgende Geschäftsjahr bestehen Verpflichtungen<br />
aus den in der Bilanz nicht ausgewiesenen geleasten oder<br />
gemieteten Sachanlagen von EUR 8.744,76 (Vorjahr: TEUR<br />
10); die Summe dieser Verpflichtungen für die folgenden fünf<br />
Jahre beläuft sich auf EUR 43.723,80 (Vorjahr: TEUR 50).<br />
4.11 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN<br />
In den sonstigen Verbindlichkeiten waren folgende wesentliche<br />
Einzelposten enthalten:<br />
31.12.<strong>2017</strong><br />
EUR<br />
31.12.2016<br />
TEUR<br />
Noch nicht ausgezahlte Zuwendungen 614.331,04 430<br />
Sonstige Verbindlichkeiten 39.420,88 39<br />
4.12 AUFGESCHOBENE STEUER AUS DER<br />
FORMWECHSELNDEN UMWANDLUNG DER ANTEILS-<br />
VERWALTUNGSSPARKASSE IN DIE PRIVATSTIFTUNG<br />
Die formwechselnde Umwandlung der Anteilsverwaltungssparkasse<br />
in die Privatstiftung gilt gemäß § 13 Abs. 3 Z KStG<br />
mit Ablauf des Umwandlungsstichtages, somit mit 1. Jänner<br />
1999, als bewirkt. Umwandlungsstichtag ist der Stichtag<br />
der Schlussbilanz der Anteilsverwaltungssparkasse gemäß<br />
§ 27 a Abs. 6 SpG, also der 31. Dezember 1998. Die aus der<br />
Umwandlung entstehende Steuerpflicht verschiebt sich auf<br />
Grund des Antrages vom 12. Jänner 1999 gemäß § 13 Abs. 3<br />
Z 2 KStG bis zur Veräußerung oder bis zum sonstigen Ausscheiden<br />
der Wirtschaftsgüter aus der Privatstiftung. Von der<br />
Firma EIDOS Wirtschaftsberatung GmbH wurde per 1. Jänner<br />
1999 eine Unternehmensbewertung durchgeführt. Der in der<br />
Steuererklärung 1999 in Evidenz genommene Unterschiedsbetrag<br />
gemäß § 13 Abs. 5 Z 2 KStG beträgt für die 90%-Beteiligung<br />
an der Kärntner Sparkasse AG, basierend auf der Unternehmensbewertung<br />
bei einem ermittelten Firmenwert von<br />
EUR 167,4 Mio., EUR 126,8 Mio. Daraus resultiert basierend<br />
auf einem Steuersatz für KÖSt. von 25 % eine Steuerlatenz im<br />
Betrag von EUR 31,7 Mio., für welche die Wohltat als aufschiebende<br />
Wirkung in Anspruch genommen wurde.<br />
4.13 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN<br />
Sonstige Rückstellungen wurden unter anderem für Beratungs-<br />
und Prüfungskosten in Höhe von EUR 13.000,00<br />
(Vorjahr: TEUR 13) gebildet.<br />
4.14 AUFGLIEDERUNG<br />
DER KAPITAL- UND GEWINNRÜCKLAGEN<br />
In den Kapitalrücklagen wurde die gebundene Kapitalrücklage<br />
im Zuge der formwechselnden Umwandlung im Jahr 1998<br />
dotiert. Diese Kapitalrücklage resultiert aus dem ursprünglich<br />
der Privatstiftung gewidmeten Vermögensgegenständen<br />
und ist gemäß § 27a Abs. 4 Z 4 des SpG grundsätzlich zu<br />
erhalten. Sie kann zur Deckung von im Zusammenhang mit<br />
dem ursprünglich gewidmeten Vermögensgegenständen<br />
entstehenden Veräußerungsverlusten oder der Ertragssteuer<br />
auf Umwandlungs- oder Veräußerungsgewinne auf dieselben<br />
Vermögensgegenstände geschmälert werden.<br />
Innerhalb der Gewinnrücklagen wurde eine satzungsmäßige<br />
Rücklage im vorgesehenen Ausmaß dotiert, welche im Sinne<br />
der Stiftungserklärung als Rücklage für Begünstigte gewidmet<br />
ist. In den anderen Rücklagen ist der gebundene Teil in<br />
Höhe von EUR 1.013.903,22 enthalten.<br />
5 ANGABEN ZUR GEWINN-<br />
UND-VERLUST-RECHNUNG<br />
5.1 ERTRÄGE AUS WERTPAPIEREN UND BETEILIGUNGEN<br />
In den Erträgen aus Wertpapieren und Beteiligungen waren<br />
Erträge aus Ergebnisabführungen in Höhe von EUR<br />
903.600,00 (Vorjahr: TEUR 904) enthalten.<br />
Die Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen<br />
wurden, soweit nicht Ergebnisabführungsverträge vorliegen,<br />
zu banküblichen Konditionen abgewickelt.<br />
5.2 AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER<br />
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer betrugen für<br />
die Prüfung des Jahresabschlusses EUR 8.000,00 (Vorjahr:<br />
TEUR 8). Andere Leistungen wurden nicht erbracht.<br />
5.3 RÜCKLAGENZUFÜHRUNG<br />
Der Jahresüberschuss von EUR 746.083,48 (Vorjahr:<br />
TEUR 776) wurde bereits im Jahresabschluss zur Gänze den<br />
Rücklagen zugeführt.<br />
5.4 ENTWICKLUNG DES STIFTUNGSVERMÖGENS<br />
31.12.<strong>2017</strong><br />
EUR<br />
31.12.2016<br />
TEUR<br />
Stand per 1.1. 43.621.519,06 43.361<br />
+ Jahresüberschuss 746.083,48 776<br />
– Zuwendungen an Begünstigte – 706.588,37 – 516<br />
+ aufgelöste Zuwendungen 0,00 0<br />
Stand per 31.12. 43.661.014,17 43.621