Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Die Flussperlmuschel-Populationen im südlichen Vogtland können sich derzeit nicht mehr natürlich<br />
vermehren. Die Bäche, in denen sie leben, sind fast durchgehend durch Grünlandstreifen vor<br />
übermäßigen Nährstoff- und Sedimenteinträgen geschützt, doch gelangt aus den verbleibenden<br />
angrenzenden Äckern und Teichen 50 oder auch von entfernteren Flächen (Gülle bei Starkregen<br />
wie im Mai 2008) immer noch zu viel ins Gewässer. Zahlreiche Feldblöcke im Einzugsgebiet werden<br />
inzwischen dauerhaft konservierend bearbeitet 51 , doch sehr viel wirksamer wäre die Anlage<br />
von Brachflächen oder Brachestreifen (B.3.4) auf den Ackerschlägen, die direkt ans Fließgewässer<br />
angrenzen. Sie wird im Gebiet allerdings nicht umgesetzt. Das Wirksamste wäre die Umwandlung<br />
von Acker in Dauergrünland (neu geschaffener Fördergegenstand B.4). Ergänzend kann im<br />
bachbegleitenden Grünland die naturschutzgerechte Bewirtschaftung (B.2) Nährstoffüberschüsse<br />
vermeiden.<br />
Die Wiesennutzung mit Düngungsverzicht und Nutzungspause vom 10. Juni bis zum 15. September<br />
(B.2.4) ist auf die Erhaltung der beiden Arten der Wiesenknopf-Ameisen-Bläulinge zugeschnitten<br />
und wird <strong>für</strong> über 200 ha (32 % der beantragten Förderfläche) auch so zugeordnet. Nach<br />
den vorläufigen Ergebnissen einer noch in Bearbeitung befindlichen Einzelfallstudie 52 ist davon<br />
auszugehen, dass ein hoher Anteil an Vorkommen mit Förderflächen belegt ist. Das lässt eine<br />
hohe Wirksamkeit <strong>für</strong> die Erhaltung der Zielarten vermuten.<br />
Die Vorkommen gefährdeter Ackerwildkräuter könnten von einer Förderung nach B.3.1 profitieren.<br />
Zahlreiche Arten sind auch als Zielart angegeben 53 . Für die Wirksamkeit der Förderung wären<br />
hier eine sehr zielgenaue Verortung, Beratung und Beobachtung erforderlich 54 . Die genaue Lokalisierung<br />
der geeigneten Randstreifen oder Ackerschläge mit aktuellen oder ehemaligen Artvorkommen,<br />
die intensive Beratung mit dem Landwirt (Fruchtfolgen, Bewirtschaftungstermine) und<br />
das begleitende Erfolgsmonitoring 55 erfordern einen hohen Aufwand, ohne den jedoch die an<br />
spezifische ackerbauliche Situationen angepassten Arten nicht erhalten werden können.<br />
Wirkung der Förderinstrumente<br />
Eine positive Wirkung auf die Artenvielfalt und die Erhaltung der Populationen gefährdeter Arten<br />
entfaltet die Förderung aufgrund der folgenden Fördervorschriften:<br />
− Die Beschränkung auf die Kulisse der schutzwürdigen Bereiche erhöht die Treffsicherheit<br />
der Förderung im Hinblick auf Lebensräume. Die Einbeziehung tatsächlicher (und jetzt<br />
auch potenzieller) Vorkommen gefährdeter und anderer schutzbedürftiger Arten ist wichtig,<br />
um dem Artenschutz auch außerhalb der Flächenschutzgebiete Rechnung zu tragen.<br />
− Mit der Beschränkung auf ein niedriges Düngungsniveau (B.1, B.2.1) bzw. dem Ausschluss<br />
jeglicher Stickstoffdüngung auf den Förderflächen (B.2.2-B.2.7) kann die Förderung<br />
einen Beitrag zur Erhöhung der Artenvielfalt insbesondere im Bereich der Arten leisten,<br />
die auf magere Standorte angewiesen sind.<br />
− Pflanzenschutzmittel werden auf Grünland zwar nur wenig angewandt, dennoch erhöht<br />
der generelle Ausschluss chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel die Artenvielfalt.<br />
50<br />
C. Schmidt u.a.: Ermittlung des Einflusses der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Wasserqualität vogtländischer Perlmuschelgewässer<br />
und daraus abzuleitende Maßnahmen, 2008, i.A. des Zweckverbands Naturpark Erzgebirge/Vogtland.<br />
51<br />
Ob die Förderflächen innerhalb der Feldblöcke an der richtigen Stelle liegen, um den Nährstoffeintrag zu verringern, kann auf der<br />
verfügbaren Datenbasis nicht nachvollzogen werden.<br />
52<br />
U. Fischer: Naturschutzfachliche Begleitung biodiversitätsbezogener Agrarumweltmaßnahmen Agrarumweltmaßnahmen des<br />
EPLR, Einzelfallstudie des AuW/2007 – Maßnahme G5 Wiesenknopfameisenbläulinge – Vegetation, i.B.; LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1,<br />
B.2.4 A) 2.3 (Ergebnisse); zum hohen Bekanntheitsgrad der Vorkommen trägt das sächsische Meldeverfahren <strong>für</strong> Arten der FFH-<br />
Richtlinienanhänge bei<br />
53<br />
Lämmersalat, Acker-Filzkraut, Korn-Rade, Sommer-Adonisröschen, Feld-Rittersporn, Finkensame, Pfeilblättriges Tännelkraut,<br />
Kleine Wolfsmilch, Breitblättrige Wolfsmilch u.a. sind <strong>für</strong> B.3.1 als Zielart genannt (allerdings in LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, Maßnahme<br />
B.3.1, Tab.2 nicht erwähnt). In Tabelle 12 sind sie als (Arten der) Ackerwildkraut-Gesellschaften zusammengefasst.<br />
54<br />
vgl. LfULG 2010, S. 84; vgl. auch G. Wicke: Ergebnisse von 20 Jahren Ackerwildkrautschutz in Niedersachsen und Förderung im<br />
Kooperationsprogramm Naturschutz ab 2007, Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen Heft 2, 2007.<br />
55<br />
Das Monitoring auf Förderflächen erfolgt bereits. Im Jahr 2010 sind alle nach B.3.1 und B.3.4a geförderten Ackerschläge auf<br />
Ackerwildkräuter hin untersucht worden.<br />
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