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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Flussperlmuschel-Populationen im südlichen Vogtland können sich derzeit nicht mehr natürlich<br />

vermehren. Die Bäche, in denen sie leben, sind fast durchgehend durch Grünlandstreifen vor<br />

übermäßigen Nährstoff- und Sedimenteinträgen geschützt, doch gelangt aus den verbleibenden<br />

angrenzenden Äckern und Teichen 50 oder auch von entfernteren Flächen (Gülle bei Starkregen<br />

wie im Mai 2008) immer noch zu viel ins Gewässer. Zahlreiche Feldblöcke im Einzugsgebiet werden<br />

inzwischen dauerhaft konservierend bearbeitet 51 , doch sehr viel wirksamer wäre die Anlage<br />

von Brachflächen oder Brachestreifen (B.3.4) auf den Ackerschlägen, die direkt ans Fließgewässer<br />

angrenzen. Sie wird im Gebiet allerdings nicht umgesetzt. Das Wirksamste wäre die Umwandlung<br />

von Acker in Dauergrünland (neu geschaffener Fördergegenstand B.4). Ergänzend kann im<br />

bachbegleitenden Grünland die naturschutzgerechte Bewirtschaftung (B.2) Nährstoffüberschüsse<br />

vermeiden.<br />

Die Wiesennutzung mit Düngungsverzicht und Nutzungspause vom 10. Juni bis zum 15. September<br />

(B.2.4) ist auf die Erhaltung der beiden Arten der Wiesenknopf-Ameisen-Bläulinge zugeschnitten<br />

und wird <strong>für</strong> über 200 ha (32 % der beantragten Förderfläche) auch so zugeordnet. Nach<br />

den vorläufigen Ergebnissen einer noch in Bearbeitung befindlichen Einzelfallstudie 52 ist davon<br />

auszugehen, dass ein hoher Anteil an Vorkommen mit Förderflächen belegt ist. Das lässt eine<br />

hohe Wirksamkeit <strong>für</strong> die Erhaltung der Zielarten vermuten.<br />

Die Vorkommen gefährdeter Ackerwildkräuter könnten von einer Förderung nach B.3.1 profitieren.<br />

Zahlreiche Arten sind auch als Zielart angegeben 53 . Für die Wirksamkeit der Förderung wären<br />

hier eine sehr zielgenaue Verortung, Beratung und Beobachtung erforderlich 54 . Die genaue Lokalisierung<br />

der geeigneten Randstreifen oder Ackerschläge mit aktuellen oder ehemaligen Artvorkommen,<br />

die intensive Beratung mit dem Landwirt (Fruchtfolgen, Bewirtschaftungstermine) und<br />

das begleitende Erfolgsmonitoring 55 erfordern einen hohen Aufwand, ohne den jedoch die an<br />

spezifische ackerbauliche Situationen angepassten Arten nicht erhalten werden können.<br />

Wirkung der Förderinstrumente<br />

Eine positive Wirkung auf die Artenvielfalt und die Erhaltung der Populationen gefährdeter Arten<br />

entfaltet die Förderung aufgrund der folgenden Fördervorschriften:<br />

− Die Beschränkung auf die Kulisse der schutzwürdigen Bereiche erhöht die Treffsicherheit<br />

der Förderung im Hinblick auf Lebensräume. Die Einbeziehung tatsächlicher (und jetzt<br />

auch potenzieller) Vorkommen gefährdeter und anderer schutzbedürftiger Arten ist wichtig,<br />

um dem Artenschutz auch außerhalb der Flächenschutzgebiete Rechnung zu tragen.<br />

− Mit der Beschränkung auf ein niedriges Düngungsniveau (B.1, B.2.1) bzw. dem Ausschluss<br />

jeglicher Stickstoffdüngung auf den Förderflächen (B.2.2-B.2.7) kann die Förderung<br />

einen Beitrag zur Erhöhung der Artenvielfalt insbesondere im Bereich der Arten leisten,<br />

die auf magere Standorte angewiesen sind.<br />

− Pflanzenschutzmittel werden auf Grünland zwar nur wenig angewandt, dennoch erhöht<br />

der generelle Ausschluss chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel die Artenvielfalt.<br />

50<br />

C. Schmidt u.a.: Ermittlung des Einflusses der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Wasserqualität vogtländischer Perlmuschelgewässer<br />

und daraus abzuleitende Maßnahmen, 2008, i.A. des Zweckverbands Naturpark Erzgebirge/Vogtland.<br />

51<br />

Ob die Förderflächen innerhalb der Feldblöcke an der richtigen Stelle liegen, um den Nährstoffeintrag zu verringern, kann auf der<br />

verfügbaren Datenbasis nicht nachvollzogen werden.<br />

52<br />

U. Fischer: Naturschutzfachliche Begleitung biodiversitätsbezogener Agrarumweltmaßnahmen Agrarumweltmaßnahmen des<br />

EPLR, Einzelfallstudie des AuW/2007 – Maßnahme G5 Wiesenknopfameisenbläulinge – Vegetation, i.B.; LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1,<br />

B.2.4 A) 2.3 (Ergebnisse); zum hohen Bekanntheitsgrad der Vorkommen trägt das sächsische Meldeverfahren <strong>für</strong> Arten der FFH-<br />

Richtlinienanhänge bei<br />

53<br />

Lämmersalat, Acker-Filzkraut, Korn-Rade, Sommer-Adonisröschen, Feld-Rittersporn, Finkensame, Pfeilblättriges Tännelkraut,<br />

Kleine Wolfsmilch, Breitblättrige Wolfsmilch u.a. sind <strong>für</strong> B.3.1 als Zielart genannt (allerdings in LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, Maßnahme<br />

B.3.1, Tab.2 nicht erwähnt). In Tabelle 12 sind sie als (Arten der) Ackerwildkraut-Gesellschaften zusammengefasst.<br />

54<br />

vgl. LfULG 2010, S. 84; vgl. auch G. Wicke: Ergebnisse von 20 Jahren Ackerwildkrautschutz in Niedersachsen und Förderung im<br />

Kooperationsprogramm Naturschutz ab 2007, Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen Heft 2, 2007.<br />

55<br />

Das Monitoring auf Förderflächen erfolgt bereits. Im Jahr 2010 sind alle nach B.3.1 und B.3.4a geförderten Ackerschläge auf<br />

Ackerwildkräuter hin untersucht worden.<br />

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