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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Rast- und Zugvögel können im Herbst sowohl von Zwischenfrüchten (A.1, 15.000 ha) als auch<br />

von Stoppelfeldern profitieren, die nach der Ernte nicht umgebrochen werden, insbesondere wenn<br />

Durchzügler und Wintergäste dort auch noch Ernterückstände, gekeimtes Ausfallgetreide und<br />

Wildkräuter finden können. Das entsprechende Förderangebot (B.3.2, 170 ha) wurde allerdings<br />

noch kaum angenommen. Aus der Sicht des Vogelschutzes ist es günstig, wenn die Alternativen<br />

„Zwischenfruchtanbau“ und „überwinternde Stoppel“ in einem ausgewogenen Verhältnis stehen 41 .<br />

Beim Rückzug im Frühjahr werden Stoppeläcker kaum mehr aufgesucht 42 . Von der Bearbeitungspause<br />

im Frühjahr (B.3.3) profitieren Nahrungsgäste in Ackerflächen wie der Kranich kaum 43 .<br />

Eine positive Wirkung auf Amphibien, die im Frühjahr über den Acker zum Laichgewässer wandern,<br />

hat die Bearbeitungspause in den Monaten März und April auf Ackerflächen (B.3.3). Allerdings<br />

wäre <strong>für</strong> alle Arten außer der Knoblauchkröte eine ähnlich positive Wirkung auf die Bestände<br />

wahrscheinlich auch mit anderen Fördergegenständen (Brachestreifen, Umwandlung in Grünland)<br />

oder mit Projektförderung (Landkauf, Landtausch, Anlage von Uferstreifen oder anderen<br />

Gewässern) geeigneter. Selbst wo Amphibien auf breiter Front über den Acker wandern, erscheinen<br />

Maßnahmen außerhalb der Agrarumweltmaßnahmen effizienter <strong>für</strong> die Erhaltung der Populationen<br />

als Maßnahme B.3.3 44 .<br />

Der Fördergegenstand B.3.1 entspricht den Ansprüchen des Feldhamsters, braucht aber angesichts<br />

vergleichbarer privat finanzierter Maßnahmen da<strong>für</strong> nicht eingesetzt werden 45 .<br />

Eine Wirkung der naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung (B.2) auf die Erhaltung der als<br />

Zielarten genannten Fledermausarten bleibt gering, weil Grünlandflächen, insbesondere Wiesen,<br />

nicht zu ihren bevorzugten Jagdhabitaten zählen 46 . Soweit sie dort jagen, wirkt sich der Ausschluss<br />

von Pflanzenschutzmitteln 47 positiv aus. Die Größe der Wochenstuben des Großen<br />

Mausohrs hängt davon ab, in welchem Maß geeignete Nahrungsflächen bereitstehen (vor allem<br />

im Zeitraum von Anfang Juni bis Mitte Juli in einem Umkreis von 5 bis 10 km um die Wochenstube)<br />

48 . Auch Wiesen können zum Nahrungsangebot beitragen, allerdings nur <strong>für</strong> kurze Zeit nach<br />

der Mahd, da das Mausohr die Beute auf dem Boden ergreift. Besser eignen sich ständig kurz<br />

gehaltene, produktive Weideflächen (B.2.5), ggf. auch lückige Hutungsflächen (B.2.6) sowie lichte<br />

Wälder und lückige Verlandungsbereiche. Die Anlage von Brachestreifen (B.2.7), die <strong>für</strong> rund 20<br />

ha mit Hauptzielart Mausohr vorgesehen ist, engt dessen Nahrungsangebot eher ein 49 .<br />

Zur Erhaltung des Fischotter-Bestands leisten die gewählten Fördergegenstände (Wiese mit<br />

Düngungsverzicht vor erster Nutzung, B.2.1, und Beweidung mit später Erstnutzung, B.2.5) einen<br />

positiven Beitrag (vorausgesetzt, dass es sich um Uferflächen im Otter-Lebensraum handelt).<br />

Ebenfalls effektiv wären dort, wo Acker ans Gewässer grenzt, selbstbegrünte Brachflächen.<br />

41 LfUG & LfL 2007, S. 171<br />

42<br />

LfUG & LfL: Vogelschutz und Landwirtschaft, Leitfaden <strong>für</strong> die landwirtschaftliche Nutzung in Europäischen Vogelschutzgebieten in<br />

Sachsen, 2007, S.171; vgl. auch A. Degen u.a.: Gastvogelmanagement in der Niedersächsischen Elbtalaue 1999 bis 2005 – Ein<br />

Beitrag des Vertragsnaturschutzes, Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/09; P. Haase u.a.: Management von wandernden<br />

Wasservogelarten (Gänse, Schwäne, Kraniche) zum Schutze landwirtschaftlicher Kulturen in Brandenburg - Möglichkeiten<br />

und Grenzen. Berichte zum Vogelschutz 1999, S.69-84<br />

43<br />

Der Kranich wurde auf über 250 ha in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen als Zielart <strong>für</strong> B.3.3 gewählt; vgl. dazu auch<br />

LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.3.3, Ziffer 2.5 Fazit: „keine ... über allgemeine Wohlfahrtswirkungen hinausgehende Wirksamkeit“<br />

44<br />

Aufgrund der zeitversetzten Wanderungsbewegungen der Arten lässt sich eine Bearbeitungsruhe nur schlecht zielgerecht terminieren.<br />

Das ZALF empfiehlt eine sehr frühe Grunddüngung (bei Moorfrosch-Vorkommen Anfang Februar), Stickstoff-Injektionsdüngung<br />

(5-7cm tief) sowie Pflanzenschutzmittel mit schneller Abbauzeit (DT50 < zwei Wochen) und nur dort angewandt, wo im<br />

Acker tatsächlich Schadkräuter wachsen. Diese Auflagen sind im ELER-Kontext kaum umzusetzen.<br />

45<br />

Die (verbliebene) Feldhamsterpopulation um Delitzsch wird zum Teil durch Kompensationsmaßnahmen und zum Teil durch<br />

Maßnahmen aus einem privatwirtschaftlich finanzierten Fonds gefördert (SMUL, mündlich). Der Einsatz von ELER-Mitteln ist daher<br />

nicht erforderlich.<br />

46<br />

Braunes Langohr, Nordfledermaus, Fransenfledermaus, zur Nordfledermaus vgl. LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.2.1 (Ergebnisse)<br />

47 LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.2.1, Ergebnisse<br />

48<br />

E. Mühlbach, Hannover, mündlich, 03.08.2010; vgl. SMUL/LfUG: Großes Mausohr, Arten der FFH-Richtlinie, Faltblatt 2006:<br />

„Reduzierung des Insektizideinsatzes ... im Umkreis von ca. 15 km“, „in der Umgebung der Wochenstuben in der Zeit zwischen<br />

April und September artenreiche kurzrasige Grünländer“<br />

49<br />

vgl. LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.2.7 (Ergebnisse)<br />

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