Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Die Anforderung an nahrungsreiches Grünland in der Umgebung des Nestes gilt ebenso <strong>für</strong> die<br />
Wiesenbrüter unter den Zielarten. Braunkehlchen, Bekassine und Wachtelkönig brauchen zwar<br />
den größten Teil des Grünlands als Nahrungsraum, Engpass ist jedoch der Brutplatz, der während<br />
der Brut oder Jungenführung durch Mahd zum falschen Zeitpunkt oder durch Weidevieh zerstört<br />
werden kann. Hier schaffen die zeitlichen Einschränkungen der Nutzung in den verschiedenen<br />
Fördergegenständen Abhilfe. Eine erste Mahd vor dem 10. Juni (B.2.4) kann zwar Verluste bei<br />
Bekassine 35 und Braunkehlchen bedeuten, bei einer Wiesennutzung ab 15. Juni (B.2.1 und<br />
B.2.2a) können aber Braunkehlchen und Bekassine ihre erste Brut erfolgreich abgeschlossen<br />
haben. Auf einer Fläche mit Brutvorkommen des Wachtelkönigs führt diese Vorgabe wahrscheinlich<br />
zum Gelegeverlust 36 . Für Zweitbruten anderer Wiesenvögel ist ein Nutzungstermin ab 15. Juli<br />
(B.2.2b) wichtig. Generell unterstützt der völlige Ausschluss von Pflanzenschutzmitteln das Nahrungsangebot<br />
<strong>für</strong> Wiesenvögel. Der Bruterfolg setzt freilich voraus, dass daneben auch die sonstigen<br />
Ansprüche an die Biotopqualität (z.B. Bodenfeuchte, geringer Prädatorendruck) erfüllt sind.<br />
Heidelerche, Brachpieper, Ziegenmelker, Raubwürger und Neuntöter profitieren von der Erhaltung<br />
der Heide-Biotoptypen und von der Strukturvielfalt, die aus dem selektiven Verbiss der<br />
Schafe und Ziegen (B.2.6b) entsteht. Die Förderung der Hutung konzentriert sich allerdings bislang<br />
zum großen Teil auf den ehemaligen Truppenübungsplatz Gohrischheide bei Riesa.<br />
Ortolan, Kiebitz, Rebhuhn, Kornweihe und Wiesenweihe nutzen Brutplätze in Ackerflächen 37 .<br />
Ihre Bestände sind zurückgegangen, weil Feld- und Wegraine beackert, Getreide durch Mais und<br />
Raps, Sommergetreide durch Wintergetreide ersetzt, intensiv Pflanzenschutzmittel angewandt und<br />
die Frequenz der Bearbeitungsgänge erhöht wurde. Neben Prädatoren können auch ackerbauliche<br />
Störungen während der Brutzeit und bis zur Flugfähigkeit der Jungvögel den Bruterfolg verringern<br />
oder zunichte machen. Der am stärksten in Anspruch genommene Fördergegenstand der<br />
naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Ackerflächen (B.3, 2.400 ha) ist die Bearbeitungspause<br />
vom 1. März bis 30. April (B.3.3, 1.200 ha). Wiederum etwa die Hälfte davon ist laut naturschutzfachlichen<br />
Stellungnahmen <strong>für</strong> Bodenbrüter vorgesehen. Wenn diese tatsächlich auf der Förderfläche<br />
brüten, dann führt die Anfang Mai einsetzende ackerbauliche Tätigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
zum Gelegeverlust 38 . Der Verzicht auf Herbizide und Insektizide und die Verstärkung<br />
von Getreide in der Fruchtfolge (B.3.1, bereits 650 von angestrebten 700 ha) trägt hingegen den<br />
Ansprüchen der Ackervögel Rechnung, auch wenn Verluste durch ackerbauliche Bearbeitung<br />
ebenfalls nicht völlig ausgeschlossen sind 39 . Zur Erhaltung hochgradig bestandsgefährdeter Arten<br />
wie des Ortolans ist auch dieser Fördergegenstand nicht ausreichend. Unter Umständen sind<br />
hoheitliche Maßnahmen erforderlich (<strong>Sächsisches</strong> Naturschutzgesetz § 25 Abs. 5, mit Entschädigung),<br />
insbesondere wenn ein Brutplatz bekannt wird 40 und schon im Zeitablauf keine Vereinbarung<br />
mehr möglich ist. Junge Brachen können Wachtelkönig, Braunkehlchen und Rebhuhn als<br />
Brutplatz dienen. Die Wirkung der Ackerbrachen (B.3.4, rund 400 ha) bleibt neben der bislang<br />
geringen Flächenwirkung auch dann eingeschränkt, wenn die Brachvegetation zu dicht wird und<br />
<strong>für</strong> die Brutvögel keine Ausweichmöglichkeiten bereitstehen. Der Kiebitz sucht ohnehin Flächen,<br />
die ihm vom Nest aus einen weiten Überblick bieten. Brachen, die Anfang Mai hoch bewachsen<br />
sind, werden vom Kiebitz nicht angenommen oder bald wieder verlassen.<br />
35 siehe auch LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.2.4 A) 2.5 (Fazit)<br />
36 LfUG & LfL 2007, S. 30f, 36f, 93f. Für den Wachtelkönig kann auch der Mahdtermin 15. Juli schon zu früh sein. Hier ist Flexibilität<br />
erforderlich. Eine Ergänzung des Lebensraums um Grünlandbrachen (B.2.7) kann die Ansiedlung und den Bruterfolg unterstützen.<br />
37<br />
Das Rebhuhn brütet auch auf ungenutzten Flächen. Die Wiesenweihe ist nur sporadischer Brutvogel, von der Kornweihe liegt nur<br />
ein Brutnachweis aus der Mitte der Neunzigerjahre vor. Der Kiebitz brütet auch auf Grünland, hat sich in Sachsen aber weitgehend<br />
auf Ackerflächen zurückgezogen.<br />
38<br />
vgl. LfULG (H. Stahl u.a.) Bericht zur laufenden Bewertung EPLR, Umsetzung der fachlichen Begleitung zu Fördermaßnahmen des<br />
EPLR, Teil Agrarumweltmaßnahmen, Berichtsjahr 2009, 3. Version 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.3.3, Ziffer 1.4: „ökologische Falle“, Ziffer 2.5<br />
(Fazit): „Erfolgsaussichten <strong>für</strong> die Feldvögel ... fraglich“<br />
39<br />
Der Ansatz des LfULG, mit selbstbegrünenden rotierenden oder ortsfesten Brachen kleinräumige Schutzflächen <strong>für</strong> den Kiebitz zu<br />
schaffen, kann unter besonderen Voraussetzungen Erfolg haben. Neben der kleinräumigen Auswahl von Nassstellen oder anderen<br />
Bereichen mit verzögertem Aufwuchs ist auch das Aufrauen im Spätwinter oder zeitigen Frühjahr erforderlich. Im Bodenbrüterprojekt<br />
werden Vereinbarungen erprobt, die auf die Ansprüche der Art und den Betriebsablauf zugeschnitten sind und auf individuell<br />
von den Landwirten kalkulierten Angeboten beruhen (J.-U. Schmidt u.a.: Das Bodenbrüterprojekt des Freistaats Sachsen, 2009)<br />
40<br />
Das in Sachsen eingeführte Meldeverfahren bei Brutplatznachweisen ist hier wegweisend.<br />
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