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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Anforderung an nahrungsreiches Grünland in der Umgebung des Nestes gilt ebenso <strong>für</strong> die<br />

Wiesenbrüter unter den Zielarten. Braunkehlchen, Bekassine und Wachtelkönig brauchen zwar<br />

den größten Teil des Grünlands als Nahrungsraum, Engpass ist jedoch der Brutplatz, der während<br />

der Brut oder Jungenführung durch Mahd zum falschen Zeitpunkt oder durch Weidevieh zerstört<br />

werden kann. Hier schaffen die zeitlichen Einschränkungen der Nutzung in den verschiedenen<br />

Fördergegenständen Abhilfe. Eine erste Mahd vor dem 10. Juni (B.2.4) kann zwar Verluste bei<br />

Bekassine 35 und Braunkehlchen bedeuten, bei einer Wiesennutzung ab 15. Juni (B.2.1 und<br />

B.2.2a) können aber Braunkehlchen und Bekassine ihre erste Brut erfolgreich abgeschlossen<br />

haben. Auf einer Fläche mit Brutvorkommen des Wachtelkönigs führt diese Vorgabe wahrscheinlich<br />

zum Gelegeverlust 36 . Für Zweitbruten anderer Wiesenvögel ist ein Nutzungstermin ab 15. Juli<br />

(B.2.2b) wichtig. Generell unterstützt der völlige Ausschluss von Pflanzenschutzmitteln das Nahrungsangebot<br />

<strong>für</strong> Wiesenvögel. Der Bruterfolg setzt freilich voraus, dass daneben auch die sonstigen<br />

Ansprüche an die Biotopqualität (z.B. Bodenfeuchte, geringer Prädatorendruck) erfüllt sind.<br />

Heidelerche, Brachpieper, Ziegenmelker, Raubwürger und Neuntöter profitieren von der Erhaltung<br />

der Heide-Biotoptypen und von der Strukturvielfalt, die aus dem selektiven Verbiss der<br />

Schafe und Ziegen (B.2.6b) entsteht. Die Förderung der Hutung konzentriert sich allerdings bislang<br />

zum großen Teil auf den ehemaligen Truppenübungsplatz Gohrischheide bei Riesa.<br />

Ortolan, Kiebitz, Rebhuhn, Kornweihe und Wiesenweihe nutzen Brutplätze in Ackerflächen 37 .<br />

Ihre Bestände sind zurückgegangen, weil Feld- und Wegraine beackert, Getreide durch Mais und<br />

Raps, Sommergetreide durch Wintergetreide ersetzt, intensiv Pflanzenschutzmittel angewandt und<br />

die Frequenz der Bearbeitungsgänge erhöht wurde. Neben Prädatoren können auch ackerbauliche<br />

Störungen während der Brutzeit und bis zur Flugfähigkeit der Jungvögel den Bruterfolg verringern<br />

oder zunichte machen. Der am stärksten in Anspruch genommene Fördergegenstand der<br />

naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Ackerflächen (B.3, 2.400 ha) ist die Bearbeitungspause<br />

vom 1. März bis 30. April (B.3.3, 1.200 ha). Wiederum etwa die Hälfte davon ist laut naturschutzfachlichen<br />

Stellungnahmen <strong>für</strong> Bodenbrüter vorgesehen. Wenn diese tatsächlich auf der Förderfläche<br />

brüten, dann führt die Anfang Mai einsetzende ackerbauliche Tätigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

zum Gelegeverlust 38 . Der Verzicht auf Herbizide und Insektizide und die Verstärkung<br />

von Getreide in der Fruchtfolge (B.3.1, bereits 650 von angestrebten 700 ha) trägt hingegen den<br />

Ansprüchen der Ackervögel Rechnung, auch wenn Verluste durch ackerbauliche Bearbeitung<br />

ebenfalls nicht völlig ausgeschlossen sind 39 . Zur Erhaltung hochgradig bestandsgefährdeter Arten<br />

wie des Ortolans ist auch dieser Fördergegenstand nicht ausreichend. Unter Umständen sind<br />

hoheitliche Maßnahmen erforderlich (<strong>Sächsisches</strong> Naturschutzgesetz § 25 Abs. 5, mit Entschädigung),<br />

insbesondere wenn ein Brutplatz bekannt wird 40 und schon im Zeitablauf keine Vereinbarung<br />

mehr möglich ist. Junge Brachen können Wachtelkönig, Braunkehlchen und Rebhuhn als<br />

Brutplatz dienen. Die Wirkung der Ackerbrachen (B.3.4, rund 400 ha) bleibt neben der bislang<br />

geringen Flächenwirkung auch dann eingeschränkt, wenn die Brachvegetation zu dicht wird und<br />

<strong>für</strong> die Brutvögel keine Ausweichmöglichkeiten bereitstehen. Der Kiebitz sucht ohnehin Flächen,<br />

die ihm vom Nest aus einen weiten Überblick bieten. Brachen, die Anfang Mai hoch bewachsen<br />

sind, werden vom Kiebitz nicht angenommen oder bald wieder verlassen.<br />

35 siehe auch LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.2.4 A) 2.5 (Fazit)<br />

36 LfUG & LfL 2007, S. 30f, 36f, 93f. Für den Wachtelkönig kann auch der Mahdtermin 15. Juli schon zu früh sein. Hier ist Flexibilität<br />

erforderlich. Eine Ergänzung des Lebensraums um Grünlandbrachen (B.2.7) kann die Ansiedlung und den Bruterfolg unterstützen.<br />

37<br />

Das Rebhuhn brütet auch auf ungenutzten Flächen. Die Wiesenweihe ist nur sporadischer Brutvogel, von der Kornweihe liegt nur<br />

ein Brutnachweis aus der Mitte der Neunzigerjahre vor. Der Kiebitz brütet auch auf Grünland, hat sich in Sachsen aber weitgehend<br />

auf Ackerflächen zurückgezogen.<br />

38<br />

vgl. LfULG (H. Stahl u.a.) Bericht zur laufenden Bewertung EPLR, Umsetzung der fachlichen Begleitung zu Fördermaßnahmen des<br />

EPLR, Teil Agrarumweltmaßnahmen, Berichtsjahr 2009, 3. Version 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.3.3, Ziffer 1.4: „ökologische Falle“, Ziffer 2.5<br />

(Fazit): „Erfolgsaussichten <strong>für</strong> die Feldvögel ... fraglich“<br />

39<br />

Der Ansatz des LfULG, mit selbstbegrünenden rotierenden oder ortsfesten Brachen kleinräumige Schutzflächen <strong>für</strong> den Kiebitz zu<br />

schaffen, kann unter besonderen Voraussetzungen Erfolg haben. Neben der kleinräumigen Auswahl von Nassstellen oder anderen<br />

Bereichen mit verzögertem Aufwuchs ist auch das Aufrauen im Spätwinter oder zeitigen Frühjahr erforderlich. Im Bodenbrüterprojekt<br />

werden Vereinbarungen erprobt, die auf die Ansprüche der Art und den Betriebsablauf zugeschnitten sind und auf individuell<br />

von den Landwirten kalkulierten Angeboten beruhen (J.-U. Schmidt u.a.: Das Bodenbrüterprojekt des Freistaats Sachsen, 2009)<br />

40<br />

Das in Sachsen eingeführte Meldeverfahren bei Brutplatznachweisen ist hier wegweisend.<br />

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