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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Zuordnung der naturschutzfachlichen Stellungnahmen zu Zielarten ermöglicht darüber hinaus<br />

Einschätzungen dazu, in welchem Maß die Förderung <strong>für</strong> die genannten Zielarten wirksam werden<br />

kann. Für die Halbzeitbewertung werden hier die folgenden Arten bzw. Artengruppen in die Auswahl<br />

der Zielarten einbezogen (siehe Tabelle 12):<br />

− die bei den Fördergegenständen im EPLR genannten Arten,<br />

− die Arten, die in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen als Ziel genannt wurden (<strong>für</strong><br />

Förderflächen über 100 ha).<br />

Nicht allen Förderflächen der Maßnahmebereiche B.2 und B.3, aber ihrem größten Teil 23 wurde in<br />

den naturschutzfachlichen Stellungnahmen eine Hauptzielart zugeordnet. Die zugehörige Förderfläche<br />

ist in ihrer Größenordnung und Zuordnung zum Fördergegenstand ebenfalls in Tabelle 12<br />

dargestellt.<br />

Die Agrarumweltmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Erhaltung von Arten<br />

wie Baumfalke oder Rotmilan mit großen Flächenansprüchen an den Nahrungsraum beitragen.<br />

Zur Brutzeit beträgt die Größe des Aktionsraums <strong>für</strong> einen Baumfalken 30 km², <strong>für</strong> ein Rotmilan 15<br />

km² 24 . Verringerung von oder Verzicht auf Anwendung chemisch-synthetischer Stickstoffdünger<br />

und Pflanzenschutzmittel im Grünland kann die Nahrungsgrundlage dieser Arten verbessern,<br />

wenn die Förderfläche innerhalb der Aktionsräume eine bestimmte Größenordnung erreicht. Die<br />

2009 beantragte Förderfläche im Rahmen der extensiven Grünlandbewirtschaftung (B.1) umfasst<br />

14 % des sächsischen Grünlands. Durch den hohen Anteil beweideter Flächen (B.1.1) können sie<br />

einen merklichen Beitrag zur Erhaltung der Populationen in einigen Regionen der Normallandschaft<br />

Sachsens leisten 25 . Hinzu kommt die Wirkung der naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung<br />

(B.2), die, fokussiert auf schutzwürdige Bereiche, weitere 12 % des sächsischen Grünlands<br />

erfasst 26 . Da Deutschland den größten Teil der weltweiten Rotmilan-Population beherbergt,<br />

leistet die Verbesserung seines Lebensraums in Sachsen auch einen Beitrag zur globalen Stabilisierung<br />

seines Bestandes. Auf Beutegreifer wie Baumfalke und Rotmilan hat auch die stoffeintragsminimierende<br />

Bewirtschaftung eine positive Wirkung. So erhöht der Zwischenfruchtanbau<br />

(A.1, 15.000 ha) über die Verbesserung des Bodenlebens auch das Angebot an Beutetieren 27 .<br />

Weitere Nahrungsgäste des Grünlands wie Weißstorch, Schwarzstorch, Wiesenweihe 28 und<br />

Steinkauz sind im näheren Umfeld des Brutplatzes auf einen hohen Grünlandanteil angewiesen<br />

und darin auf einen hohen Anteil von produktivem und artenreichem Grünland bzw. Nassgrünland<br />

und Sumpfbereichen 29 . Solche Voraussetzungen sind am ehesten in großen Flussauen gegeben.<br />

Die hohe Förderintensität in den Tälern von Mulde und Elbe in Nordsachsen (B.1, B.2 30 ) kann dort<br />

großräumig Wirkung entfalten. Auch im Umfeld der letzten aktuellen Steinkauz-Brutvorkommen<br />

nordwestlich von Chemnitz konzentrieren sich viele Förderflächen. Außerhalb solcher „Ballungsräume“<br />

ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Maßnahmenwirkung, dass die Förderflächen (B.1.-B.3) gezielt<br />

den entsprechenden Artenvorkommen zugeordnet werden, wie dies aus Tabelle 12 z.B. <strong>für</strong> Weißund<br />

Schwarzstorch auch ersichtlich ist. Die Effektivität der Fördermaßnahmen <strong>für</strong> die Populationsentwicklung<br />

kann <strong>für</strong> die vorigen Förderperioden mit ähnlichem Förderumfang nicht belegt werden.<br />

23<br />

Jeder <strong>für</strong> die Förderung beantragten Fläche wird in einer naturschutzfachlichen Stellungnahme mindestens ein konkretes Biotopund/oder<br />

Tierarten-Ziel gemäß Förderkulisse zugeordnet.<br />

24<br />

LfUG & LfL: Vogelschutz und Landwirtschaft, Leitfaden <strong>für</strong> die landw. Nutzung in Europ. Vogelschutzgebieten, 2007, S.27f, S.67f.<br />

25<br />

26<br />

Innerhalb von B.1 leistet die extensive Beweidung (B.1.1) dazu quantitativ (12 % der sächsischen Grünlandflächen) und qualitativ<br />

(geringerer Sichtschutz <strong>für</strong> Beutetiere über längere Zeit im Jahr bei noch mäßig hoher Flächenproduktivität) den größten Beitrag.<br />

In B.2 ist die Wirkung durch die zusätzliche räumlich-funktionale Zuordnung der Förderung im Rahmen der naturschutzfachlichen<br />

Stellungnahmen weiter erhöht. Hier leistet die Wiesenbewirtschaftung im Fördergegenstand B.2.2 einen wichtigen Beitrag ind<br />

quantitativer (7% des sächsischen Grünlands) und qualitativer Hinsicht (Vielfalt an Wirbellosen). Die Förderung nach B.2.1 trägt<br />

(auf weiteren 1 % des Grünlands) dazu bei, in etwas nährstoffreicheren Wiesen durch den Verzicht auf chemisch-synthetische<br />

Pflanzenschutzmittel ein hohes Nahrungsangebot vorzuhalten.<br />

27 LfUG & LfL 2007, S. 171<br />

28<br />

in Sachsen nur sporadischer Brutvogel<br />

29<br />

LfUG & LfL 2007, S.27f, S.67f; vgl. M. Flade: Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands 1994; vgl. U. Wilms u.a.:<br />

Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen 1997.<br />

30<br />

Dem Weißstorch helfen allerdings vor allem Wiesen mit relativ früher Schnittnutzung.<br />

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