Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Die Zuordnung der naturschutzfachlichen Stellungnahmen zu Zielarten ermöglicht darüber hinaus<br />
Einschätzungen dazu, in welchem Maß die Förderung <strong>für</strong> die genannten Zielarten wirksam werden<br />
kann. Für die Halbzeitbewertung werden hier die folgenden Arten bzw. Artengruppen in die Auswahl<br />
der Zielarten einbezogen (siehe Tabelle 12):<br />
− die bei den Fördergegenständen im EPLR genannten Arten,<br />
− die Arten, die in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen als Ziel genannt wurden (<strong>für</strong><br />
Förderflächen über 100 ha).<br />
Nicht allen Förderflächen der Maßnahmebereiche B.2 und B.3, aber ihrem größten Teil 23 wurde in<br />
den naturschutzfachlichen Stellungnahmen eine Hauptzielart zugeordnet. Die zugehörige Förderfläche<br />
ist in ihrer Größenordnung und Zuordnung zum Fördergegenstand ebenfalls in Tabelle 12<br />
dargestellt.<br />
Die Agrarumweltmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Erhaltung von Arten<br />
wie Baumfalke oder Rotmilan mit großen Flächenansprüchen an den Nahrungsraum beitragen.<br />
Zur Brutzeit beträgt die Größe des Aktionsraums <strong>für</strong> einen Baumfalken 30 km², <strong>für</strong> ein Rotmilan 15<br />
km² 24 . Verringerung von oder Verzicht auf Anwendung chemisch-synthetischer Stickstoffdünger<br />
und Pflanzenschutzmittel im Grünland kann die Nahrungsgrundlage dieser Arten verbessern,<br />
wenn die Förderfläche innerhalb der Aktionsräume eine bestimmte Größenordnung erreicht. Die<br />
2009 beantragte Förderfläche im Rahmen der extensiven Grünlandbewirtschaftung (B.1) umfasst<br />
14 % des sächsischen Grünlands. Durch den hohen Anteil beweideter Flächen (B.1.1) können sie<br />
einen merklichen Beitrag zur Erhaltung der Populationen in einigen Regionen der Normallandschaft<br />
Sachsens leisten 25 . Hinzu kommt die Wirkung der naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung<br />
(B.2), die, fokussiert auf schutzwürdige Bereiche, weitere 12 % des sächsischen Grünlands<br />
erfasst 26 . Da Deutschland den größten Teil der weltweiten Rotmilan-Population beherbergt,<br />
leistet die Verbesserung seines Lebensraums in Sachsen auch einen Beitrag zur globalen Stabilisierung<br />
seines Bestandes. Auf Beutegreifer wie Baumfalke und Rotmilan hat auch die stoffeintragsminimierende<br />
Bewirtschaftung eine positive Wirkung. So erhöht der Zwischenfruchtanbau<br />
(A.1, 15.000 ha) über die Verbesserung des Bodenlebens auch das Angebot an Beutetieren 27 .<br />
Weitere Nahrungsgäste des Grünlands wie Weißstorch, Schwarzstorch, Wiesenweihe 28 und<br />
Steinkauz sind im näheren Umfeld des Brutplatzes auf einen hohen Grünlandanteil angewiesen<br />
und darin auf einen hohen Anteil von produktivem und artenreichem Grünland bzw. Nassgrünland<br />
und Sumpfbereichen 29 . Solche Voraussetzungen sind am ehesten in großen Flussauen gegeben.<br />
Die hohe Förderintensität in den Tälern von Mulde und Elbe in Nordsachsen (B.1, B.2 30 ) kann dort<br />
großräumig Wirkung entfalten. Auch im Umfeld der letzten aktuellen Steinkauz-Brutvorkommen<br />
nordwestlich von Chemnitz konzentrieren sich viele Förderflächen. Außerhalb solcher „Ballungsräume“<br />
ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Maßnahmenwirkung, dass die Förderflächen (B.1.-B.3) gezielt<br />
den entsprechenden Artenvorkommen zugeordnet werden, wie dies aus Tabelle 12 z.B. <strong>für</strong> Weißund<br />
Schwarzstorch auch ersichtlich ist. Die Effektivität der Fördermaßnahmen <strong>für</strong> die Populationsentwicklung<br />
kann <strong>für</strong> die vorigen Förderperioden mit ähnlichem Förderumfang nicht belegt werden.<br />
23<br />
Jeder <strong>für</strong> die Förderung beantragten Fläche wird in einer naturschutzfachlichen Stellungnahme mindestens ein konkretes Biotopund/oder<br />
Tierarten-Ziel gemäß Förderkulisse zugeordnet.<br />
24<br />
LfUG & LfL: Vogelschutz und Landwirtschaft, Leitfaden <strong>für</strong> die landw. Nutzung in Europ. Vogelschutzgebieten, 2007, S.27f, S.67f.<br />
25<br />
26<br />
Innerhalb von B.1 leistet die extensive Beweidung (B.1.1) dazu quantitativ (12 % der sächsischen Grünlandflächen) und qualitativ<br />
(geringerer Sichtschutz <strong>für</strong> Beutetiere über längere Zeit im Jahr bei noch mäßig hoher Flächenproduktivität) den größten Beitrag.<br />
In B.2 ist die Wirkung durch die zusätzliche räumlich-funktionale Zuordnung der Förderung im Rahmen der naturschutzfachlichen<br />
Stellungnahmen weiter erhöht. Hier leistet die Wiesenbewirtschaftung im Fördergegenstand B.2.2 einen wichtigen Beitrag ind<br />
quantitativer (7% des sächsischen Grünlands) und qualitativer Hinsicht (Vielfalt an Wirbellosen). Die Förderung nach B.2.1 trägt<br />
(auf weiteren 1 % des Grünlands) dazu bei, in etwas nährstoffreicheren Wiesen durch den Verzicht auf chemisch-synthetische<br />
Pflanzenschutzmittel ein hohes Nahrungsangebot vorzuhalten.<br />
27 LfUG & LfL 2007, S. 171<br />
28<br />
in Sachsen nur sporadischer Brutvogel<br />
29<br />
LfUG & LfL 2007, S.27f, S.67f; vgl. M. Flade: Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands 1994; vgl. U. Wilms u.a.:<br />
Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen 1997.<br />
30<br />
Dem Weißstorch helfen allerdings vor allem Wiesen mit relativ früher Schnittnutzung.<br />
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