Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
sen), wäre eine Erhöhung des Anteils der wertvollen Biotope im Verlauf der Förderperiode ein<br />
Maß <strong>für</strong> die Wirksamkeit der Förderung. Bei Biotoptypen, deren Erhaltung vor allem von einer<br />
Mindestintensität der Bewirtschaftung abhängt (z.B. B.2.6b), spielt dies keine Rolle.<br />
Eine positive Wirkung auf die Vielfalt und die Qualität der Lebensräume entfaltet die Förderung<br />
aufgrund der folgenden Fördervorschriften:<br />
− Eine zentrale Gefährdung der Vielfalt an Lebensräumen ist das Niveau der landwirtschaftlichen<br />
Düngung. Mit der Beschränkung auf ein niedriges Düngungsniveau (B.1, B.2.1) bzw.<br />
dem Ausschluss jeglicher Stickstoffdüngung auf den Förderflächen (B.2.2-B.2.7) erhöht die<br />
Förderung die biotoptypische Vielfalt und erhält und fördert gerade die gefährdeten Lebensräume.<br />
Die Biotoptypen, die in den Stichprobenflächen der begleitenden Untersuchungen<br />
ermittelt wurden (siehe Tabelle 8), geben einen Hinweis darauf, dass Magerbiotope<br />
bereits zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung einen großen Teil einnehmen.<br />
− Pflanzenschutzmittel werden auf Grünland zwar nur in geringem Maß angewandt, dennoch<br />
verbessert der generelle Ausschluss chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel die<br />
Förderflächen in ihrer Qualität als Nahrungshabitat. Im Grünland erzeugen unbekämpfte<br />
Massenvermehrungen von Schnakenlarven eine vorübergehende Dynamik in der Nahrungskette<br />
und durch Kahlstellen im Grünland zusätzliche Vielfalt.<br />
− Die Beschränkung auf die Kulisse der schutzwürdigen Bereiche erhöht die Treffsicherheit<br />
der Förderung im Hinblick auf Lebensräume. Die Einbeziehung tatsächlicher (jetzt auch potenzieller)<br />
Vorkommen gefährdeter Arten ist wichtig, um dem Artenschutz auch außerhalb<br />
der Flächenschutzgebiete Rechnung zu tragen. Sie wird jedoch wahrscheinlich nicht umfassend<br />
genutzt, weil schon die Berater außerhalb der sonstigen Zielkulisse in der Regel<br />
nicht über die entsprechenden Informationen verfügen.<br />
− Die naturschutzgerechte Wiesennutzung ohne Düngung vor dem ersten Schnitt ist eine<br />
gut kontrollierbare Möglichkeit, auch etwas nährstoffreichere Biotope zu erhalten. Sie könnte<br />
insbesondere im Tiefland noch größere Akzeptanz finden, wenn der früheste Mahdtermin<br />
vor dem 15. Juni läge, damit die Obergräser im ersten Schnitt nicht überhand nehmen<br />
18 . Er darf freilich nicht zu früh liegen, um die Wirkung des Düngungsausschlusses vor<br />
dem ersten Schnitt nicht in Frage zu stellen.<br />
Nur schwer können Übergänge zu Feuchtwiesen, Röhricht, Borstgrasrasen und nasse Senken<br />
vom vorhandenen Förderspektrum erfasst werden. Der Zwang zu einheitlicher Vertragsgestaltung<br />
birgt die Gefahr, dass kleinräumige Übergänge, die früher je nach Jahreswitterung gemäht wurden<br />
oder nicht, nivelliert werden. Vertragsmuster, die die Möglichkeit eröffnen, die Fläche nicht in<br />
jedem Jahr zu nutzen, könnten zumindest <strong>für</strong> eigenständig abgrenzbare Flächen Abhilfe schaffen.<br />
Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt<br />
Bewertungsfrage 2 lautet: „Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt oder zur Förderung<br />
von Lebensräumen und Artenvielfalt beigetragen?“ Auf die Frage nach der Artenvielfalt nehmen<br />
ein Ergebnis- und ein Wirkungsindikator Bezug (siehe Tabelle 5). Die fachlichen Ziele des<br />
EPLR in Bezug auf Arten lassen sich nur aus beispielhaften Erwähnungen im EPLR und mittelbar<br />
aus den naturschutzfachlichen Stellungnahmen ableiten. Zur Wirkung auf Arten und Artengruppen<br />
liegen Untersuchungen der fachlichen Begleitung vor 19 .<br />
Der Reihe nach werden hier die Indikatoren, die kleinräumige Wirksamkeit der Fördergegenstände<br />
die Auswahl der Zielarten und die Wirkung der Förderung auf diese sowie die Wirkung der einzelnen<br />
Fördervorschriften vorgestellt. Die Antwort auf die Bewertungsfragen erfolgt zusammenfassend<br />
nach der Behandlung der fünf Biodiversitätskriterien.<br />
18 LfULG 2010: <strong>Anhang</strong> 1, Maßnahme B.2.1, Zf. 1.5 (Fazit)<br />
19 Leistungen 4.1, 4.2 und 4.3, insbesondere zur kleinräumigen Wirkungsintensität bezogen auf Wirbellose und Pflanzen (außer den<br />
Dauerbeobachtungsflächen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Vorher-Nachher-Vergleiche)<br />
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