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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

sen), wäre eine Erhöhung des Anteils der wertvollen Biotope im Verlauf der Förderperiode ein<br />

Maß <strong>für</strong> die Wirksamkeit der Förderung. Bei Biotoptypen, deren Erhaltung vor allem von einer<br />

Mindestintensität der Bewirtschaftung abhängt (z.B. B.2.6b), spielt dies keine Rolle.<br />

Eine positive Wirkung auf die Vielfalt und die Qualität der Lebensräume entfaltet die Förderung<br />

aufgrund der folgenden Fördervorschriften:<br />

− Eine zentrale Gefährdung der Vielfalt an Lebensräumen ist das Niveau der landwirtschaftlichen<br />

Düngung. Mit der Beschränkung auf ein niedriges Düngungsniveau (B.1, B.2.1) bzw.<br />

dem Ausschluss jeglicher Stickstoffdüngung auf den Förderflächen (B.2.2-B.2.7) erhöht die<br />

Förderung die biotoptypische Vielfalt und erhält und fördert gerade die gefährdeten Lebensräume.<br />

Die Biotoptypen, die in den Stichprobenflächen der begleitenden Untersuchungen<br />

ermittelt wurden (siehe Tabelle 8), geben einen Hinweis darauf, dass Magerbiotope<br />

bereits zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung einen großen Teil einnehmen.<br />

− Pflanzenschutzmittel werden auf Grünland zwar nur in geringem Maß angewandt, dennoch<br />

verbessert der generelle Ausschluss chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel die<br />

Förderflächen in ihrer Qualität als Nahrungshabitat. Im Grünland erzeugen unbekämpfte<br />

Massenvermehrungen von Schnakenlarven eine vorübergehende Dynamik in der Nahrungskette<br />

und durch Kahlstellen im Grünland zusätzliche Vielfalt.<br />

− Die Beschränkung auf die Kulisse der schutzwürdigen Bereiche erhöht die Treffsicherheit<br />

der Förderung im Hinblick auf Lebensräume. Die Einbeziehung tatsächlicher (jetzt auch potenzieller)<br />

Vorkommen gefährdeter Arten ist wichtig, um dem Artenschutz auch außerhalb<br />

der Flächenschutzgebiete Rechnung zu tragen. Sie wird jedoch wahrscheinlich nicht umfassend<br />

genutzt, weil schon die Berater außerhalb der sonstigen Zielkulisse in der Regel<br />

nicht über die entsprechenden Informationen verfügen.<br />

− Die naturschutzgerechte Wiesennutzung ohne Düngung vor dem ersten Schnitt ist eine<br />

gut kontrollierbare Möglichkeit, auch etwas nährstoffreichere Biotope zu erhalten. Sie könnte<br />

insbesondere im Tiefland noch größere Akzeptanz finden, wenn der früheste Mahdtermin<br />

vor dem 15. Juni läge, damit die Obergräser im ersten Schnitt nicht überhand nehmen<br />

18 . Er darf freilich nicht zu früh liegen, um die Wirkung des Düngungsausschlusses vor<br />

dem ersten Schnitt nicht in Frage zu stellen.<br />

Nur schwer können Übergänge zu Feuchtwiesen, Röhricht, Borstgrasrasen und nasse Senken<br />

vom vorhandenen Förderspektrum erfasst werden. Der Zwang zu einheitlicher Vertragsgestaltung<br />

birgt die Gefahr, dass kleinräumige Übergänge, die früher je nach Jahreswitterung gemäht wurden<br />

oder nicht, nivelliert werden. Vertragsmuster, die die Möglichkeit eröffnen, die Fläche nicht in<br />

jedem Jahr zu nutzen, könnten zumindest <strong>für</strong> eigenständig abgrenzbare Flächen Abhilfe schaffen.<br />

Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt<br />

Bewertungsfrage 2 lautet: „Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt oder zur Förderung<br />

von Lebensräumen und Artenvielfalt beigetragen?“ Auf die Frage nach der Artenvielfalt nehmen<br />

ein Ergebnis- und ein Wirkungsindikator Bezug (siehe Tabelle 5). Die fachlichen Ziele des<br />

EPLR in Bezug auf Arten lassen sich nur aus beispielhaften Erwähnungen im EPLR und mittelbar<br />

aus den naturschutzfachlichen Stellungnahmen ableiten. Zur Wirkung auf Arten und Artengruppen<br />

liegen Untersuchungen der fachlichen Begleitung vor 19 .<br />

Der Reihe nach werden hier die Indikatoren, die kleinräumige Wirksamkeit der Fördergegenstände<br />

die Auswahl der Zielarten und die Wirkung der Förderung auf diese sowie die Wirkung der einzelnen<br />

Fördervorschriften vorgestellt. Die Antwort auf die Bewertungsfragen erfolgt zusammenfassend<br />

nach der Behandlung der fünf Biodiversitätskriterien.<br />

18 LfULG 2010: <strong>Anhang</strong> 1, Maßnahme B.2.1, Zf. 1.5 (Fazit)<br />

19 Leistungen 4.1, 4.2 und 4.3, insbesondere zur kleinräumigen Wirkungsintensität bezogen auf Wirbellose und Pflanzen (außer den<br />

Dauerbeobachtungsflächen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Vorher-Nachher-Vergleiche)<br />

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