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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Da die Agrarumweltmaßnahmen auf Landwirtschaftsflächen wirken, sind <strong>für</strong> die Wirkungsanalyse<br />

jeweils die Lebensräume und Arten der Agrarlandschaften maßgeblich. Das schließt die Lebensräume<br />

außerhalb der Landwirtschaftsflächen ein, die von der Art der Landwirtschaft beeinflusst<br />

werden, etwa Hecken, Raine oder Gewässer. Wirkungen auf die Biodiversität der Agrarlandschaft<br />

gehen vor allem vom Maßnahmebereich B aus (s.o., Tabelle 4). Darüber hinaus können auch<br />

stoffeintragsminimierende Maßnahmen (214.A) positive Wirkungen auf das Bodenleben und auf<br />

angrenzende nährstoffempfindliche Lebensräume entfalten. Für den Indikator „Förderflächen unter<br />

erfolgreichem Landmanagement, die dazu beitragen die Biodiversität (...) zu verbessern“ (siehe<br />

Tabelle 5) werden allerdings nur die Förderflächen des Maßnahmebereichs B eingerechnet.<br />

Erhaltung und Förderung von Lebensräumen<br />

Bewertungsfrage 2 lautet: „Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt oder zur Förderung<br />

von Lebensräumen und Artenvielfalt beigetragen?“. Die fachlichen Ziele in Bezug auf Lebensräume<br />

lassen sich aus dem EPLR und den naturschutzfachlichen Stellungnahmen ableiten.<br />

Auch wenn kein Wirkungsindikator <strong>für</strong> Lebensräume vorgesehen ist, liegen doch <strong>für</strong> die Wirkung<br />

auf Lebensräume im Zuge der fachlichen Begleitung ermittelte Ergebnisse vor. Diese beruhen auf<br />

Ersterfassungen und teilweise auf Mit-Ohne-Vergleichen.<br />

Die Ziele <strong>für</strong> und die Wirkung auf die Erhaltung und Förderung von Lebensräumen werden zunächst<br />

<strong>für</strong> das Grünland insgesamt und dann <strong>für</strong> die verschiedenen Agrarbiotoptypen beschrieben,<br />

schließlich auch mit Bezug zu den verschiedenen Förderinstrumenten. Die Ziele und Wirkungen<br />

zur Erhaltung besonders wertvoller Landwirtschaftsflächen sowie der Lebensraumtypen in<br />

Natura 2000 werden später in eigenen Abschnitten behandelt. Die Beantwortung der Bewertungsfrage<br />

erfolgt anschließend zusammenfassend.<br />

Ein Ziel des Maßnahmebereichs B.1 ist es laut EPLR, als Grünland bewirtschaftete Fläche zu<br />

erhalten. Allerdings ist die Förderung der extensiven Grünlandwirtschaft (B.1) seit 2007 nicht<br />

mehr mit der Auflage verbunden, dass die Grünlandfläche des Betriebs nicht verringert wird. Die<br />

im Bundesvergleich relativ geringe Grünlandfläche in Sachsen sank zwar von 2003 bis 2008 sehr<br />

viel weniger als im Bundesvergleich. Im letzten Jahr war der Rückgang allerdings deutlich größer<br />

(siehe Tabelle 6). Diese Entwicklung mag stark durch andere Faktoren beeinflusst sein, sie wird<br />

durch die ELER-Förderung jedenfalls kaum gebremst. Eine größere, aber auch nur vorübergehende<br />

Wirkung hat evtl. die aktuelle Auflage zur flächenstarken Förderung der stoffeintragsminimierenden<br />

Bewirtschaftung von Ackerflächen (A.1-A.3), die dazu verpflichtet, zumindest bis zum<br />

Ende des Vertragszeitraums die betriebliche Grünlandfläche nicht zu verringern. Die langfristige<br />

Erhaltung der 2003 vorhandenen Dauergrünlandflächen ist letztlich eine Aufgabe des Landes 6 , die<br />

über vertragliche Regelungen mit einzelnen Landwirten nicht sichergestellt werden kann.<br />

Tabelle 6: Rückgang der Grünlandfläche<br />

Grünlandfläche Veränderung<br />

2003 ... 2008 2009 2003-08 2003-09<br />

in Sachsen 192.000 ha ... 189.000 ha 187.000 ha -1,2 % -1,7 %<br />

in Deutschland 5.024.000 ha ... 4.821.000 ha 4.798.000 ha -4,1 % -4,5 %<br />

Quelle: Bundesregierung, Bundestag 7<br />

Für den Maßnahmebereich B.2 werden Zielbiotoptypen genannt. Hier wird angestrebt, zur Erhaltung<br />

derjenigen in Sachsen schutzbedürftigen Lebensräume beizutragen, die zu ihrer Erhaltung<br />

auf bestimmte Formen der landwirtschaftlichen Nutzung angewiesen sind.<br />

6<br />

EU-Direktzahlungen-Verordnung, VO (EG) Nr. 73/2009, Art. 6 Absatz 2<br />

7<br />

www.cornelia-behm.de/cms/default/dok/314/314972.finanzkrise_und_gruenlandverordnungen_br.html,<br />

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610803.<strong>pdf</strong><br />

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