Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Da die Agrarumweltmaßnahmen auf Landwirtschaftsflächen wirken, sind <strong>für</strong> die Wirkungsanalyse<br />
jeweils die Lebensräume und Arten der Agrarlandschaften maßgeblich. Das schließt die Lebensräume<br />
außerhalb der Landwirtschaftsflächen ein, die von der Art der Landwirtschaft beeinflusst<br />
werden, etwa Hecken, Raine oder Gewässer. Wirkungen auf die Biodiversität der Agrarlandschaft<br />
gehen vor allem vom Maßnahmebereich B aus (s.o., Tabelle 4). Darüber hinaus können auch<br />
stoffeintragsminimierende Maßnahmen (214.A) positive Wirkungen auf das Bodenleben und auf<br />
angrenzende nährstoffempfindliche Lebensräume entfalten. Für den Indikator „Förderflächen unter<br />
erfolgreichem Landmanagement, die dazu beitragen die Biodiversität (...) zu verbessern“ (siehe<br />
Tabelle 5) werden allerdings nur die Förderflächen des Maßnahmebereichs B eingerechnet.<br />
Erhaltung und Förderung von Lebensräumen<br />
Bewertungsfrage 2 lautet: „Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt oder zur Förderung<br />
von Lebensräumen und Artenvielfalt beigetragen?“. Die fachlichen Ziele in Bezug auf Lebensräume<br />
lassen sich aus dem EPLR und den naturschutzfachlichen Stellungnahmen ableiten.<br />
Auch wenn kein Wirkungsindikator <strong>für</strong> Lebensräume vorgesehen ist, liegen doch <strong>für</strong> die Wirkung<br />
auf Lebensräume im Zuge der fachlichen Begleitung ermittelte Ergebnisse vor. Diese beruhen auf<br />
Ersterfassungen und teilweise auf Mit-Ohne-Vergleichen.<br />
Die Ziele <strong>für</strong> und die Wirkung auf die Erhaltung und Förderung von Lebensräumen werden zunächst<br />
<strong>für</strong> das Grünland insgesamt und dann <strong>für</strong> die verschiedenen Agrarbiotoptypen beschrieben,<br />
schließlich auch mit Bezug zu den verschiedenen Förderinstrumenten. Die Ziele und Wirkungen<br />
zur Erhaltung besonders wertvoller Landwirtschaftsflächen sowie der Lebensraumtypen in<br />
Natura 2000 werden später in eigenen Abschnitten behandelt. Die Beantwortung der Bewertungsfrage<br />
erfolgt anschließend zusammenfassend.<br />
Ein Ziel des Maßnahmebereichs B.1 ist es laut EPLR, als Grünland bewirtschaftete Fläche zu<br />
erhalten. Allerdings ist die Förderung der extensiven Grünlandwirtschaft (B.1) seit 2007 nicht<br />
mehr mit der Auflage verbunden, dass die Grünlandfläche des Betriebs nicht verringert wird. Die<br />
im Bundesvergleich relativ geringe Grünlandfläche in Sachsen sank zwar von 2003 bis 2008 sehr<br />
viel weniger als im Bundesvergleich. Im letzten Jahr war der Rückgang allerdings deutlich größer<br />
(siehe Tabelle 6). Diese Entwicklung mag stark durch andere Faktoren beeinflusst sein, sie wird<br />
durch die ELER-Förderung jedenfalls kaum gebremst. Eine größere, aber auch nur vorübergehende<br />
Wirkung hat evtl. die aktuelle Auflage zur flächenstarken Förderung der stoffeintragsminimierenden<br />
Bewirtschaftung von Ackerflächen (A.1-A.3), die dazu verpflichtet, zumindest bis zum<br />
Ende des Vertragszeitraums die betriebliche Grünlandfläche nicht zu verringern. Die langfristige<br />
Erhaltung der 2003 vorhandenen Dauergrünlandflächen ist letztlich eine Aufgabe des Landes 6 , die<br />
über vertragliche Regelungen mit einzelnen Landwirten nicht sichergestellt werden kann.<br />
Tabelle 6: Rückgang der Grünlandfläche<br />
Grünlandfläche Veränderung<br />
2003 ... 2008 2009 2003-08 2003-09<br />
in Sachsen 192.000 ha ... 189.000 ha 187.000 ha -1,2 % -1,7 %<br />
in Deutschland 5.024.000 ha ... 4.821.000 ha 4.798.000 ha -4,1 % -4,5 %<br />
Quelle: Bundesregierung, Bundestag 7<br />
Für den Maßnahmebereich B.2 werden Zielbiotoptypen genannt. Hier wird angestrebt, zur Erhaltung<br />
derjenigen in Sachsen schutzbedürftigen Lebensräume beizutragen, die zu ihrer Erhaltung<br />
auf bestimmte Formen der landwirtschaftlichen Nutzung angewiesen sind.<br />
6<br />
EU-Direktzahlungen-Verordnung, VO (EG) Nr. 73/2009, Art. 6 Absatz 2<br />
7<br />
www.cornelia-behm.de/cms/default/dok/314/314972.finanzkrise_und_gruenlandverordnungen_br.html,<br />
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610803.<strong>pdf</strong><br />
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