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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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6.9.1 Kurzbeschreibung der Maßnahme und Umsetzungsstand<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Agrarumweltmaßnahmen sind gegliedert in die Maßnahmebereiche<br />

A (stoffeintragsminimierende Maßnahmen)<br />

B (Extensive Gründlandbewirtschaftung, naturschutzgerechte Gründlandbewirtschaftung<br />

und Pflege/naturschutzgerechte Bewirtschaftung und Gestaltung von Ackerflächen).<br />

Die Maßnahmebereiche unterscheiden sich wesentlich im Hinblick auf Zielsetzung bzw. Zielschutzgüter,<br />

finanzielle Ausstattung, Fördersätze, Gebietskulisse und weitere Zuwendungsvoraussetzungen:<br />

Während die A-Maßnahmen auf die Verminderung von Erosion und Stoffeinträgen in<br />

Grund- und Oberflächenwasserkörper und damit primär auf die Verbesserung der Schutzgüter<br />

Boden und Wasser abzielen, steht bei den B-Maßnahmen zur naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung<br />

und Pflege (B.1, B.2) sowie zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung und Gestaltung<br />

von Ackerflächen (B.3) der Erhalt der Biologischen Vielfalt im Vordergrund.<br />

Viele Agrarumweltmaßnahmen - vor allem im Bereich der stoffeintragminimierenden Maßnahmen -<br />

wurden in vergleichbarer Form bereits im Programm „<strong>Umwelt</strong>gerechte Landwirtschaft (UL)“<br />

des vorangegangenen Förderzeitraums angeboten. Änderungen bestehen in der Einführung von<br />

Gebietskulissen und weiterer Zuwendungsvoraussetzungen sowie bei den Förderprämien. Neu<br />

bzw. in weit differenzierterer Form als im Programm UL (bzw. im Teilprogramm NAK) werden<br />

Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung und Gestaltung von Ackerflächen (B.3)<br />

gefördert.<br />

Das <strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen vorgesehene Budget zeigt deren Bedeutung im EPLR: Mit etwa<br />

230,8 Mio. EURO sind 18 % des Gesamtplafonds an öffentlichen Mitteln und mehr als die Hälfte<br />

der Mittel im Schwerpunkt 2 <strong>für</strong> die Maßnahme 214 vorgesehen.<br />

Stand der Maßnahmendurchführung<br />

Betrachtete Daten zur Umsetzung<br />

Zur Einschätzung des Umsetzungsstandes und der Wirkungen der Agrarumweltmaßnahmen<br />

werden nicht nur die Antragstellung 2008 bzw. die Auszahlungsdaten 2009 (Förderflächen, die<br />

2008 beantragt wurden und <strong>für</strong> die 2009 Auszahlungen erfolgten 1 ), sondern auch die Antragstellung<br />

2009 (Förderflächen, die 2009 beantragt wurden 2 ) betrachtet. Grund: Flächenbezüge liegen<br />

nur <strong>für</strong> Antragsdaten vor, die darüber hinaus den aktuelleren Stand der Teilnahme angeben. Der<br />

Vergleich der 2008 beantragten mit den 2009 ausgezahlten Flächen zeigt keine gravierenden<br />

Abweichungen, z.B. durch zurückgezogene oder abgelehnte Anträge. Die Abweichung liegt im<br />

Durchschnitt bei 1 %, <strong>für</strong> einzelne Fördergegenstände mit geringem Flächenumfang bei max.<br />

7 % (vgl. Tabelle 1) Hinzu kommt, dass die Antragsdaten 2009 sich auf Flächen beziehen, die<br />

tatsächlich in diesem Jahr mit Auflagen bewirtschaftet wurden und auch die Ergebnisse der Fachlichen<br />

Begleitung überwiegend auf Antragsdaten basieren.<br />

1 Datenquelle: SID, Lichtenwalde; ELER-Basisdatenbank<br />

2 Datenquelle: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM<br />

Auszahlungsdaten <strong>für</strong> diese Förderflächen lagen dem Evaluator zum Zeitpunkt der Halbzeitbewertung noch nicht vor<br />

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