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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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<strong>Anhang</strong> 6.8:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.8 (Langversion): Zusammenfassung – Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> naturbedingte<br />

Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten (Maßnahme 211) und<br />

sonstigen benachteiligten Gebieten (Maßnahme 212)<br />

Kapitel 6.8.1: Umsetzungsstand<br />

In den Jahren 2007 bis 2009 wurden jährlich zwischen 2.463 Betrieben im Jahr 2007 und<br />

2.572 Betriebe im Jahr 2009 mit Ausgleichszulage <strong>für</strong> benachteiligte Gebiete gefördert. Die geförderten<br />

Flächen liegen jährlich bei ca. 240.000 ha.<br />

Kapitel 6.8.2: Beantwortung der maßnahmespezifischen Bewertungsfragen<br />

An dieser Stelle sollen noch einmal kurz die Ergebnisse <strong>für</strong> die Beantwortung der einzelnen Bewertungsfragen<br />

<strong>für</strong> beide Gebietskategorien zusammen dargestellt werden. Wie bereits an anderer<br />

Stelle dargelegt stammen die Bewertungsfragen aus der VO (EG) Nr. 1257/1999.<br />

Bewertungsfrage 1: In welchem Umfang hat die Ausgleichszulage beigetragen zum: Ausgleich<br />

<strong>für</strong> natürliche Nachteile in benachteiligten Gebieten, die sich in hohen Produktionskosten<br />

und geringem Produktionspotenzial niederschlagen?<br />

Hinsichtlich der Bewertungsfrage 1 lässt sich <strong>für</strong> die WJ 2007/2008 und 2008/2009 feststellen,<br />

dass die Wirkung der Ausgleichszulage auch stark von den Produktionsbedingungen des jeweiligen<br />

Wirtschaftsjahrs abhängt. Dies betrifft sowohl den Anteil der Prämie am Einkommen als auch<br />

die Kompensationswirkung gegenüber den Betrieben im nicht benachteiligten Gebiet. Für das benachteiligte<br />

Gebiet außerhalb der Berggebiete liegt der Anteil der Ausgleichszulage am Einkommen<br />

der Betriebe zwischen ca. 7 % und ca. 9 %.<br />

Für das Berggebiet liegen keine belastbaren Daten vor, es kann aber vermutet werden, dass der<br />

Anteil hier noch höher ist. Die Kompensationswirkung der Ausgleichszulage liegt in den sonstigen<br />

benachteiligten Gebieten <strong>für</strong> den Durchschnitt der Betriebe je nach Berechnungsgrundlage und<br />

Wirtschaftsjahr zwischen 34 % und 20 % bzw. 25 % und 13 % und ist somit insgesamt eher gering.<br />

Auch die Einzelbetrachtung der analysierten Betriebe zeigt, dass jeweils mindestens zwei<br />

Drittel der Betriebe nur eine Kompensation der Einkommensunterschiede zu den Betrieben im<br />

nicht benachteiligten Gebiet von maximal 50 % erfährt.<br />

Bewertungsfrage 2: In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur dauerhaften<br />

Nutzung landwirtschaftlicher Flächen beigetragen?<br />

Die Untersuchungen der Flächenentwicklung haben gezeigt, dass sich zwischen 2007 und 2009 in<br />

den benachteiligten Gebieten die landwirtschaftlich genutzte Fläche reduziert hat, während sie in<br />

den Gebieten außerhalb der benachteiligten Gebiete eher konstant geblieben ist. Insbesondere<br />

Grünlandflächen waren von dem Flächenrückgang betroffen.<br />

Bewertungsfrage 3: In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur Erhaltung einer<br />

lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum beigetragen?<br />

Die Analysen zu dieser Bewertungsfrage beziehen sich vor allem auf die Entwicklung der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe und Arbeitskräfte. Hinsichtlich der Entwicklung der Arbeitskräfte kann zum<br />

jetzigen Zeitpunkt der Bewertung aufgrund der Datenlage keine Entwicklung abgebildet werden;<br />

hier liegen erst zur Ex-Post-Bewertung genaue Daten vor. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die<br />

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