Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Bewertungsfrage 2: In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur dauerhaften<br />
Nutzung landwirtschaftlicher Flächen beigetragen?<br />
Für die Beurteilung der Flächenentwicklung in den benachteiligten Gebieten wird neben der Entwicklung<br />
der LF im Untersuchungsgebiet auch die Entwicklung in den nicht benachteiligten Gebieten<br />
und Sachsens insgesamt analysiert. Auf diese Weise wird versucht, die Einflüsse allgemeiner<br />
Entwicklungstendenzen zu minimieren.<br />
Tabelle 2: Differenz der Flächenentwicklung 2007 bis 2009 nach Gebietskategorien und<br />
Nutzungsarten<br />
LF insgesamt Ackerfläche Dauergrünland<br />
in ha in % in ha in % in ha in %<br />
Sachsen insgesamt -2.430 -0,26 -1459 -0,20 -2.385 -1,30<br />
davon<br />
ohne Benachteiligung 462 0,07 -17 0,00 172 0,19<br />
mit Benachteiligung -2.892 -0,96 -1.443 -0,69 -2.560 -2,79<br />
davon<br />
benachteiligte Agrarzone<br />
einschl. "kleines<br />
Gebiet"<br />
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen<br />
-2.756 -0,92 -1.429 -0,69 -2.437 -2,66<br />
Die Auswertungen zeigen, dass seit dem Programmbeginn im Jahr 2007 die Landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche in Sachsen um 2430 ha und somit um 0,26 % zurückgegangen ist. Dieser Flächenverlust<br />
fand fast ausschließlich in den benachteiligten Gebieten statt. Hier liegt der Flächenrückgang<br />
bei knapp 1 %. In den nicht benachteiligten Gebieten hat die Fläche im gleichen Zeitraum hingegen<br />
leicht zugenommen. Von dem Flächenrückgang im benachteiligten Gebiet besonders stark<br />
betroffen ist das Dauergrünland. In den benachteiligten Agrarzonen lag der Rückgang gegenüber<br />
2007 bei 2,7 %. Ackerflächen hingegen nahmen nur um 0,7 % ab. Bei den hier dargestellten Flächenverlusten<br />
handelt es sich neben der tatsächlichen Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen auch<br />
um Flächen, die aus anderen Gründen in eine andere Nutzung umgewandelt wurden, z.B. Bauland,<br />
Verkehrsflächen, etc. Diese Nutzungsänderungen können nicht separiert werden; es kann<br />
aber angenommen werden, dass benachteiligte und nicht benachteiligte Gebiete davon gleichermaßen<br />
betroffen sind. Ein weiterer denkbarer Grund <strong>für</strong> einen Rückgang der Flächen im benachteiligten<br />
Gebiet wäre auch die Übernahme von Flächen im benachteiligten Gebiet von Betrieben<br />
mit Betriebssitz im nicht benachteiligten Gebiet, was statistisch dazu führen würde, dass die Flächen<br />
dem nicht benachteiligten Gebiet zugeschlagen würden. Die Flächen im benachteiligten Gebiet<br />
haben jedoch nur geringfügig zugenommen. Ein weiterer Grund <strong>für</strong> die Abnahme der LF im<br />
benachteiligten Gebiet kann darin liegen, dass zum Jahr 2007 die Bagatellgrenze auf 250 Euro<br />
angehoben wurde, wodurch ca. 300 Betriebe aus der Förderung gefallen sind. Es ist vorstellbar,<br />
dass diese eher kleinen Betriebe ohne die Ausgleichszulage die Bewirtschaftung ihrer Flächen (im<br />
benachteiligten Gebiete) aufgegeben haben.<br />
Insgesamt ist der konkrete Beitrag der Ausgleichszulage schwer zu ermitteln, da neben den angesprochenen<br />
Problemen auch die Tatsache, dass neben der Ausgleichszulage auch andere Fördermaßnahmen<br />
in den benachteiligten Gebieten Anwendung finden, eine Rolle <strong>für</strong> die Bewertung<br />
der Wirkung spielt. Dennoch kann aber festgestellt werden, dass der Rückgang der LF in den benachteiligten<br />
Gebieten stärker ausgeprägt ist als in den nicht benachteiligten Gebieten. Im Gegenzug<br />
muss jedoch auch erwähnt werden, dass der Umfang der bewirtschafteten Flächen <strong>für</strong> die<br />
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