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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 1: Durchschnittlicher Ausgleich der Einkommensdifferenz der untersuchten Betriebe<br />

im benachteiligten Gebiet gegenüber Vergleichsbetrieben im nicht benachteiligten<br />

Gebiet in Prozent bei angegebener ökonomischer Bezugsgröße und Wirtschaftsjahr<br />

Ordentliches Ergebnis plus<br />

Personalaufwand je AK<br />

Ordentliches Ergebnis plus<br />

Personalaufwand je ha LF<br />

WJ 07/08 33,7 24,6<br />

WJ 08/09 19,8 13,3<br />

Quelle: Eigene Berechnung anhand der sächsischen Test- und auflagenbuchführenden Betriebe<br />

Die Tabelle 1 zeigt, dass der durchschnittliche Ausgleich der Einkommensnachteile der Betriebe<br />

im benachteiligten Gebiet je nach Wirtschaftsjahr schwankt. Im WJ 07/08 ist der durchschnittliche<br />

Ausgleich der Einkommensnachteile wesentlich höher als im WJ 08/09. Die Gründe hier<strong>für</strong> liegen<br />

an den in beiden Wirtschaftsjahren sehr unterschiedlichen erzielten Einkommen. Gegenüber<br />

07/08 sind die Einkommen sowohl im benachteiligten als auch im nicht benachteiligten Gebieten<br />

deutlich gesunken, wobei der Rückgang in den benachteiligten Gebieten deutlicher ausfällt. Die<br />

gestiegene Differenz der Einkommen kann die gleichgebliebene Ausgleichszulage nicht ausgleichen<br />

und der durchschnittliche Kompensationsgrad verringert sich. Da <strong>für</strong> das WJ 09/10 noch keine<br />

TB-Daten vorliegen, kann leider nicht ermittelt werden, wie sich die Prämienerhöhung aus dem<br />

Jahr 2009 auf die dargestellten Ergebnisse auswirkt. Da es sich jedoch nur um eine leichte Erhöhung<br />

um durchschnittlich 10 EURO je ha handelt, wird dies die Ergebnisse vermutlich nicht wesentlich<br />

beeinflussen.<br />

b) Beitrag der Ausgleichszulage zur Kompensation der Einkommensnachteile bzw. –verluste<br />

(Einzelbetrachtung der Betriebe)<br />

Nach der Durchschnittsbetrachtung unter a) wird im Folgenden <strong>für</strong> jeden einzelnen untersuchten<br />

Betrieb in den benachteiligten Gebieten ermittelt, in wie weit seine Einkommensnachteile gegenüber<br />

dem Durchschnitt der Betriebe im nicht benachteiligten Gebiet durch die Ausgleichszulage<br />

ausgeglichen werden. Anschließend werden die Betriebe entsprechend ihrer Kompensation gruppiert.<br />

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