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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.7.2: Beantwortung der maßnahmespezifischen Bewertungsfragen<br />

Anmerkungen zur Herkunft der Bewertungsfragen und Aussagen zu Daten und Datenquellen können<br />

unter 6.6.2. nachgelesen werden.<br />

Bewertungsfrage 1: In welchem Umfang hat die Ausgleichszulage beigetragen zum: Ausgleich<br />

<strong>für</strong> natürliche Nachteile in benachteiligten Gebieten, die sich in hohen Produktionskosten<br />

und geringem Produktionspotenzial niederschlagen?<br />

Bevor die nach der VO 1257/99 geforderten Indikatoren abgebildet werden, soll der entsprechende<br />

im ELER genannte Ergebnisindikator „Einkommensentwicklung in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

benachteiligter Gebiete gesamt (Anteil am ordentl. Ergebnis (+ Personalaufwand))“ betrachtet<br />

werden. Die Auswertung der Testbetriebe zeigt, dass der Anteil der Ausgleichszulage am Einkommen<br />

der Betriebe im benachteiligten Gebiet im Wirtschaftsjahr 2007/2008 bei 6,8 % liegt. Im<br />

Wirtschaftsjahr 2008/2009 beträgt der Anteil 8,6 %. Der angestrebte Zielwert von 15 % wird somit<br />

nicht erreicht. Für das WJ 2009/2010 liegen noch keine Daten vor, insofern kann nicht ermittelt<br />

werden, wie sich die Prämienerhöhung aus dem Jahr 2009 auf die Ergebnisse auswirkt.<br />

Der Indikator zeigt jedoch nur, welcher Anteil des Einkommens der Betriebe aus der Ausgleichszulage<br />

resultiert. Ein hoher Anteil zeigt zwar die große Bedeutung der Zahlung <strong>für</strong> den einzelnen Betrieb,<br />

aufgrund der geringen Beträge der Ausgleichszulage (bei den Testbetrieben durchschnittlich<br />

52 EURO je ha) deutet dies auch auf ein insgesamt nur geringes Einkommen der Betriebe hin.<br />

Aus Sicht der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe ist daher ein hoher Wert nicht wünschenswert<br />

und auch dauerhaft nicht vertretbar.<br />

Wenn die Ausgleichszulage den Betrieben in den benachteiligten Gebieten ein ähnliches Einkommen<br />

wie Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten ermöglichen und dennoch 15 % des Einkommens<br />

ausmachen soll, müsste sie wesentlich höher sein.<br />

Indikatoren nach der VO 1257/99:<br />

Die VO 1257/99 sieht zwei Indikatoren <strong>für</strong> die Ermittlung der Wirkung der Ausgleichszulage auf<br />

das Einkommen der Betriebe in den benachteiligten Gebieten vor, wobei sich der erste (a) auf den<br />

Durchschnitt der Betriebe in den benachteiligten Gebieten bezieht und zweite (b) eine Analyse jedes<br />

einzelnen Betriebs vornimmt.<br />

a) Beitrag der Ausgleichszulage zur Kompensation der Einkommensnachteile bzw. –verluste<br />

(Durchschnittsbetrachtung)<br />

Die konkreten Einkommensnachteile bzw. –verluste in den benachteiligten Gebieten können mit<br />

den zur Verfügung stehenden Daten nicht abgebildet werden. Ersatzweise wird daher das Einkommen<br />

der Betriebe in den benachteiligten Gebieten mit dem Einkommen von Betrieben in nicht<br />

benachteiligten Gebieten verglichen. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtform und Struktur der<br />

Betriebe wird als repräsentative Größe <strong>für</strong> das Betriebseinkommen das ordentliche Ergebnis +<br />

Personalaufwand betrachtet. Um den Größenunterschieden der Betriebe bei der Analyse besser<br />

gerecht zu werden, wird das ordentliche Ergebnis + Personalaufwand je ha bzw. ja AK normiert.<br />

Für die Analyse werden der Durchschnitt der Betriebe im benachteiligten Gebiet und der Durchschnitt<br />

der Betriebe im nicht benachteiligten Gebiet betrachtet.<br />

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