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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

eingeschätzt. Die durchschnittliche Wartezeit von der Fertigstellung bis zum Geldeingang beträgt<br />

nach Angabe der Befragten 31,2 Wochen, was im Vergleich zu den Ergebnissen einer Befragung<br />

im Freistaat Thüringen erheblich länger ist. Berücksichtigt man ferner, dass die durchschnittliche<br />

Förderhöhe pro Vorhaben 30.415 Euro beträgt, kommen auf die Waldbesitzer beachtliche Vorfinanzierungskosten<br />

zu, die bei einer notwendigen Fremdfinanzierung weitere Kosten verursachen<br />

können.<br />

Die Einschätzung der Nachkontrollen ist ebenfalls negativ. Da diese aber aufgrund der Vorgaben<br />

der EU-KOM erfolgen, kann die Verwaltungsbehörde diesbezüglich nichts ändern.<br />

Im Ergebnis dieser Befragung muss festgestellt werden, dass die Förderrichtlinie <strong>für</strong> die Zuwendungsempfänger<br />

nicht einfach zu verstehen ist und die Bearbeitung des Antrages bei der Bewilligungsstelle<br />

sehr lange dauert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass gerade kleine Forstbetriebe<br />

oder forstliche Zusammenschlüsse ohne entsprechende Liquidität aufgrund der hohen Vorfinanzierungskosten<br />

von einer Beantragung abgehalten werden.<br />

In dem Workshop mit den Waldbesitzern wurde dieser Punkt ebenfalls kritisch erwähnt. Einige<br />

Teilnehmer gaben an, dass die Vorfinanzierung in einigen Fällen bis zu einem Jahr betragen hat.<br />

Darüber hinaus wurden durch die Teilnehmer folgende Punkte kritisch angemerkt:<br />

Die Senkung des Förderanteils von 90 % auf 80 % in der neuen Programmperiode hat <strong>für</strong><br />

die Waldbesitzervereinigung negative Konsequenzen im Hinblick auf die Mobilisierung der<br />

Waldbesitzer gehabt. Der Eigenanteil steigt damit um 10 Prozentpunkte auf 20 %, so dass<br />

viele Waldbesitzer einen Wegebau nicht mehr in Betracht ziehen. Hinzu kommt, dass das<br />

bisher sehr wirkungsvolle Argument entfällt, dass durch die Mitgliedschaft in einem Zusammenschluss<br />

die Förderung attraktiver wird.<br />

Vorgabe des Regelbauverfahrens als Fördervoraussetzung: Die Teilnehmer weisen darauf<br />

hin, dass das Regelbauverfahren im Gebirge oft nicht anwendbar ist oder erhebliche Kosten<br />

verursacht (z.B. Steilhanglagen). Aus Sicht des Evaluators stellt jedoch das Regelbauverfahren<br />

ein durchaus übliches und in anderen Bundesländern ebenfalls angewendetes<br />

Verfahren dar, das die langfristige Sicherung der Infrastruktur gewährleistet.<br />

Förderung von Rückewegen: Da auch Rückewege der Senkung der Rückekosten dienen,<br />

sollte aus Sicht der Waldbesitzer eine Förderung angeboten werden. Dies ist jedoch aus<br />

Sicht des Evaluators nicht erforderlich, da die Kosten <strong>für</strong> die Anlage eines Rückeweges<br />

sehr gering sind und bereits mit der ersten Hiebsmaßnahme refinanziert werden können.<br />

Aufgrund der Befragung und dem Workshop lassen sich folgende Empfehlungen ableiten:<br />

Differenzierung des Förderanteils <strong>für</strong> den forstlichen Wegebau in Abhängigkeit von der<br />

Leistungsfähigkeit der Forstbetriebe (z.B. zw. 60% und 90%), um die finanziellen Mittel auf<br />

den ertragsschwachen Kleinprivatwald und Forstbetriebsgemeinschaften konzentrieren zu<br />

können.<br />

Verkürzung des Zeitraums von der Beantragung bis zur Bewilligung sowie von der Fertigstellung<br />

bis zur Auszahlung. Aufgrund der Vorleistungen und den damit verbundenen Unsicherheiten<br />

verzichten Waldbesitzer auf eine Förderung, so dass insbesondere im Kleinprivatwald<br />

mittelfristig nicht mit einer signifikanten Verbesserung der Erschließungsdichte zu<br />

rechnen ist.<br />

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