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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Überprüfung der Einschätzungen der <strong>Umwelt</strong>wirkungen auf Basis der bisherigen<br />

Programmdurchführung<br />

Methode und verwendete Daten<br />

Auf Basis der im Rahmen der Begleitung und Bewertung jährlich zu erhebenden Monitoringdaten<br />

lässt sich anhand der Angaben zu Ausgaben und bisher geförderten Projekten, Investitionen oder<br />

Flächen in einem ersten Schritt einschätzen, ob und in welchem Umfang Vorhaben innerhalb einer<br />

Maßnahme bisher umgesetzt wurden und inwieweit deshalb von merklichen <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

überhaupt auszugehen ist. Die Betrachtung der <strong>für</strong> jede Maßnahme formulierten (Output-<br />

)Zielwerte hilft dabei, diesen bisherigen Umsetzungsstand einschätzen bzw. mit dem zu erwartenden<br />

Gewicht der Maßnahme in Relation stellen zu können.<br />

Sofern eine Maßnahme im nennenswerten Umfang angelaufen ist, können in einem zweiten<br />

Schritt <strong>Umwelt</strong>indikatoren betrachtet werden, die Hinweise zur <strong>Umwelt</strong>wirkung der einzelnen<br />

Maßnahmen bzw. der Programmumsetzung liefern. In erster Linie werden gemeinsame und programmspezifische<br />

Ergebnis- und Wirkungsindikatoren sowie mit den Antragsunterlagen aufgenommene<br />

Daten zur <strong>Umwelt</strong>relevanz herangezogen (einzelfallbezogene Daten aus den Antragsunterlagen<br />

werden insbesondere <strong>für</strong> die Maßnahmen 121 und 322 betrachtet). Wenn möglich bzw.<br />

wenn Vergleichsdaten vorliegen, werden die Maßnahmen außerdem vor dem Hintergrund der mit<br />

Hilfe allgemeiner <strong>Umwelt</strong>indikatoren (zum großen Teil Basisindikatoren) abgebildeten landesweiten<br />

Entwicklungen einzelner <strong>Umwelt</strong>schutzgüter betrachtet, um eventuelle Auswirkungen einordnen<br />

bzw. Beiträge der Maßnahmen zu diesen Entwicklungen einschätzen zu können.<br />

Im <strong>Umwelt</strong>bericht werden eine Reihe von Monitoringindikatoren vorgeschlagen, die auch in die<br />

Gesamtliste der Indikatoren im EPLR (Anlage 23) aufgenommen wurden. Neben einigen maßnahmenbezogenen<br />

Indikatoren sind im Wesentlichen allgemeine <strong>Umwelt</strong>indikatoren zur Beschreibung<br />

der landesweiten Situation vorgesehen (meist Basisindikatoren). Bezüge sind hier nur zum<br />

Teil möglich, weil aufgrund der bisher erst kurzen Programmlaufzeit in vielen Fällen noch keine<br />

aktuelleren Daten bzw. Aussagen zu Trendentwicklungen vorliegen, die Betrachtung vieler <strong>Umwelt</strong>indikatoren<br />

jedoch nur über längere Zeiträume sinnvoll ist (z.B. durch Verzögerung bei Stoffeinträgen,<br />

witterungsbedingten Schwankungen etc.). Zur Einschätzung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen auf<br />

Maßnahmenebene zeigen sich die allgemeinen Indikatoren zudem teilweise wenig aussagekräftig.<br />

Beispielsweise lassen sich anhand des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche [km²]“ nur sehr<br />

vage Rückschlüsse ziehen, wie und in welchem Umfang sich die Förderung verkehrlicher Infrastrukturen<br />

in Maßnahme 322 auswirkt bzw. wie hoch der Anteil der Förderung an der Zu- oder Abnahme<br />

der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist. Hier ist es deshalb sinnvoll, die maßnahmen- bzw.<br />

einzelfallbezogenen Daten zur Flächenversiegelung, den Neu- oder Ausbau von Straßen [m] zu<br />

betrachten. Weitere einzelfallbezogene Indikatoren werden deshalb herangezogen. Die zur Überprüfung<br />

der <strong>Umwelt</strong>wirkungen genutzten Indikatoren sind in den Tabelle 2 bis 13 (am Ende des<br />

Kapitels) abgebildet.<br />

Der Hauptfokus der Überprüfung der SUP liegt nicht in der Betrachtung der bisherigen <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

bezogen auf einen Stichtag, sondern in der Vorausschätzung der Wirkung in der Gesamtlaufzeit<br />

und darüber hinaus. Insofern ist es vertretbar, <strong>für</strong> die einzelnen Maßnahmen auf<br />

Daten unterschiedlicher Aussagekraft zurück zu greifen. So bilden beispielsweise die neuesten<br />

verfügbaren Antragsdaten <strong>für</strong> die Investiven Maßnahmen das tatsächliche Fördergeschehen wesentlich<br />

unschärfer ab als Antragsdaten der Agrarumweltmaßnahmen. Gleichwohl kann mit diesen<br />

Daten schon ein wesentlich genaueres Bild der möglichen Entwicklung gezeichnet werden, als es<br />

zum ex ante-Zeitpunkt geschehen konnte.<br />

Zu bewertende Maßnahmen<br />

Die ex ante formulierten Einschätzungen zu erwartender <strong>Umwelt</strong>wirkungen, die vielfach auf Annahmen<br />

basieren mussten, können nun mit Hilfe der genannten quantitativen Daten belegt oder<br />

auch in Frage gestellt werden. Vor allem die Überprüfung der Maßnahmen im Schwerpunkt 1, 3<br />

und 4 ist interessant, weil hier zum ex ante-Zeitpunkt noch unklar war, welche Art von Projekten<br />

umgesetzt werden und die Einschätzung der <strong>Umwelt</strong>wirkung deshalb besonders stark mit Unsicherheiten<br />

behaftet war. Der bisherige Stand der Programmumsetzung fällt in den einzelnen<br />

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