Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Überprüfung der Einschätzungen der <strong>Umwelt</strong>wirkungen auf Basis der bisherigen<br />
Programmdurchführung<br />
Methode und verwendete Daten<br />
Auf Basis der im Rahmen der Begleitung und Bewertung jährlich zu erhebenden Monitoringdaten<br />
lässt sich anhand der Angaben zu Ausgaben und bisher geförderten Projekten, Investitionen oder<br />
Flächen in einem ersten Schritt einschätzen, ob und in welchem Umfang Vorhaben innerhalb einer<br />
Maßnahme bisher umgesetzt wurden und inwieweit deshalb von merklichen <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />
überhaupt auszugehen ist. Die Betrachtung der <strong>für</strong> jede Maßnahme formulierten (Output-<br />
)Zielwerte hilft dabei, diesen bisherigen Umsetzungsstand einschätzen bzw. mit dem zu erwartenden<br />
Gewicht der Maßnahme in Relation stellen zu können.<br />
Sofern eine Maßnahme im nennenswerten Umfang angelaufen ist, können in einem zweiten<br />
Schritt <strong>Umwelt</strong>indikatoren betrachtet werden, die Hinweise zur <strong>Umwelt</strong>wirkung der einzelnen<br />
Maßnahmen bzw. der Programmumsetzung liefern. In erster Linie werden gemeinsame und programmspezifische<br />
Ergebnis- und Wirkungsindikatoren sowie mit den Antragsunterlagen aufgenommene<br />
Daten zur <strong>Umwelt</strong>relevanz herangezogen (einzelfallbezogene Daten aus den Antragsunterlagen<br />
werden insbesondere <strong>für</strong> die Maßnahmen 121 und 322 betrachtet). Wenn möglich bzw.<br />
wenn Vergleichsdaten vorliegen, werden die Maßnahmen außerdem vor dem Hintergrund der mit<br />
Hilfe allgemeiner <strong>Umwelt</strong>indikatoren (zum großen Teil Basisindikatoren) abgebildeten landesweiten<br />
Entwicklungen einzelner <strong>Umwelt</strong>schutzgüter betrachtet, um eventuelle Auswirkungen einordnen<br />
bzw. Beiträge der Maßnahmen zu diesen Entwicklungen einschätzen zu können.<br />
Im <strong>Umwelt</strong>bericht werden eine Reihe von Monitoringindikatoren vorgeschlagen, die auch in die<br />
Gesamtliste der Indikatoren im EPLR (Anlage 23) aufgenommen wurden. Neben einigen maßnahmenbezogenen<br />
Indikatoren sind im Wesentlichen allgemeine <strong>Umwelt</strong>indikatoren zur Beschreibung<br />
der landesweiten Situation vorgesehen (meist Basisindikatoren). Bezüge sind hier nur zum<br />
Teil möglich, weil aufgrund der bisher erst kurzen Programmlaufzeit in vielen Fällen noch keine<br />
aktuelleren Daten bzw. Aussagen zu Trendentwicklungen vorliegen, die Betrachtung vieler <strong>Umwelt</strong>indikatoren<br />
jedoch nur über längere Zeiträume sinnvoll ist (z.B. durch Verzögerung bei Stoffeinträgen,<br />
witterungsbedingten Schwankungen etc.). Zur Einschätzung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen auf<br />
Maßnahmenebene zeigen sich die allgemeinen Indikatoren zudem teilweise wenig aussagekräftig.<br />
Beispielsweise lassen sich anhand des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche [km²]“ nur sehr<br />
vage Rückschlüsse ziehen, wie und in welchem Umfang sich die Förderung verkehrlicher Infrastrukturen<br />
in Maßnahme 322 auswirkt bzw. wie hoch der Anteil der Förderung an der Zu- oder Abnahme<br />
der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist. Hier ist es deshalb sinnvoll, die maßnahmen- bzw.<br />
einzelfallbezogenen Daten zur Flächenversiegelung, den Neu- oder Ausbau von Straßen [m] zu<br />
betrachten. Weitere einzelfallbezogene Indikatoren werden deshalb herangezogen. Die zur Überprüfung<br />
der <strong>Umwelt</strong>wirkungen genutzten Indikatoren sind in den Tabelle 2 bis 13 (am Ende des<br />
Kapitels) abgebildet.<br />
Der Hauptfokus der Überprüfung der SUP liegt nicht in der Betrachtung der bisherigen <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />
bezogen auf einen Stichtag, sondern in der Vorausschätzung der Wirkung in der Gesamtlaufzeit<br />
und darüber hinaus. Insofern ist es vertretbar, <strong>für</strong> die einzelnen Maßnahmen auf<br />
Daten unterschiedlicher Aussagekraft zurück zu greifen. So bilden beispielsweise die neuesten<br />
verfügbaren Antragsdaten <strong>für</strong> die Investiven Maßnahmen das tatsächliche Fördergeschehen wesentlich<br />
unschärfer ab als Antragsdaten der Agrarumweltmaßnahmen. Gleichwohl kann mit diesen<br />
Daten schon ein wesentlich genaueres Bild der möglichen Entwicklung gezeichnet werden, als es<br />
zum ex ante-Zeitpunkt geschehen konnte.<br />
Zu bewertende Maßnahmen<br />
Die ex ante formulierten Einschätzungen zu erwartender <strong>Umwelt</strong>wirkungen, die vielfach auf Annahmen<br />
basieren mussten, können nun mit Hilfe der genannten quantitativen Daten belegt oder<br />
auch in Frage gestellt werden. Vor allem die Überprüfung der Maßnahmen im Schwerpunkt 1, 3<br />
und 4 ist interessant, weil hier zum ex ante-Zeitpunkt noch unklar war, welche Art von Projekten<br />
umgesetzt werden und die Einschätzung der <strong>Umwelt</strong>wirkung deshalb besonders stark mit Unsicherheiten<br />
behaftet war. Der bisherige Stand der Programmumsetzung fällt in den einzelnen<br />
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