Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
eingestuft. (Tabelle 1 fasst zusammen, welche Maßnahmen im Rahmen der SUP sowie auf Basis<br />
nun verfügbarer Informationen betrachtet werden).<br />
Ex-ante Einschätzung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen des Programms<br />
Basierend auf der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen auf Maßnahmenebene fällt die Ex-ante-<br />
Einschätzung <strong>für</strong> das Gesamtprogramm insgesamt positiv aus. Festgestellt wird ein genereller<br />
Beitrag der untersuchten Maßnahmen zur Förderung der <strong>Umwelt</strong>schutzziele auf strategischer<br />
Ebene.<br />
Für keine der Maßnahmen wurden deutlich negative Auswirkungen gesehen. Nur <strong>für</strong> den Fördergegenstand<br />
322 B wurde von negativen <strong>Umwelt</strong>effekten ausgegangen. Die hier als ungünstig eingeschätzten<br />
Wirkungen auf die Schutzgüter Boden und Landschaft sind begründet durch die mit<br />
der Förderung verkehrlicher Infrastruktur verbundene Flächenversiegelung. Die Bewertung der<br />
Nullvariante schneidet <strong>für</strong> alle Maßnahmen – mit Ausnahme von 322 – im Vergleich zur Einschätzung<br />
der Wirkungen bei Durchführung der entsprechenden Maßnahmen negativ bzw. weniger positiv<br />
ab.<br />
Im <strong>Umwelt</strong>bericht wird jedoch auf das Risiko einer möglichen positiven Überzeichnung hingewiesen.<br />
Diese kann sich daraus ergeben, dass zum Ex-ante-Zeitpunkt aufgrund der unklaren Ausgestaltung<br />
vieler Fördergegenstände im Schwerpunkt 1 und 3 vor allem Maßnahmen im Schwerpunkt<br />
2 bewertet wurden, der auf die Verbesserung der <strong>Umwelt</strong> abzielt.<br />
Wirkungen auf die Biologische Vielfalt wurden insbesondere durch die Maßnahmen im Schwerpunkt<br />
2 sowie die Maßnahme 323 erwartet. Insgesamt wurden die erheblichen Auswirkungen auf<br />
dieses Schutzgut als positiv bis sehr positiv eingestuft. Vor allem durch die Agrarumweltmaßnahmen<br />
sowie ebenso durch Maßnahme 323 wurden positive Wirkungen auf Schutzgut Boden angenommen,<br />
die den Erosionsschutz und die Verringerung von Stoffeinträgen betreffen 2 . Negative<br />
Wirkungen durch Flächenversiegelung wurden bei der Maßnahme 322 B festgestellt.<br />
Für die Landschaft wurde von positiven Wirkungen durch Um- und Wiedernutzung von Gebäuden,<br />
Renaturierung und Entsiegelung im Rahmen von Gebäudeentwicklungen (322 A) und siedlungsökologischen<br />
Maßnahmen (322 C) im Schwerpunkt 3 ausgegangen. Insgesamt zielten die<br />
Maßnahmen im Schwerpunkt 2 auf die Verbesserung der Landschaft und der Schutzgüter Boden<br />
und Wasser, während im Schwerpunkt 1 und 3 Auswirkungen auf Landschaftsbild und Flächenverbrauch<br />
zu berücksichtigen seien. Für das Klima oder die Luftqualität wurde kaum von erheblichen<br />
Auswirkungen der Fördermaßnahmen ausgegangen. Genaue Abschätzungen waren hier<br />
nicht möglich, hingewiesen wurde aber auf negative Wirkungen durch die Erhöhung der Treibhausgasemissionen<br />
durch Maßnahmen zum Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur (322 B),<br />
gleichzeitig auch auf mögliche punktuelle Entlastungen und damit die Erhöhung der Luftqualität<br />
durch diese Maßnahmen. Außerdem werden mögliche positive Wirkungen durch die Förderung<br />
der Umstellung auf regenerative Energieträger in Maßnahme 121 erwähnt.<br />
Für das Schutzgut Wasser wurde von positiven Wirkungen ausgegangen, die die Verbesserung<br />
der Wasserqualität durch Verminderung von Stickstoffeinträgen und Pflanzenschutzmitteln sowie<br />
bessere Abwasserklärung betreffen. Ein Beitrag wird von den Agrarumweltmaßnahmen (214), einem<br />
Teil der Maßnahmen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (121), von Erstaufforstungsmaßnahmen<br />
(221/223) und Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung (322 bzw. nach aktueller<br />
Programmfassung 321) erwartet. Eine Abschätzung der Wirkungen auf die menschliche Gesundheit<br />
war zum Ex-ante-Zeitpunkt nicht möglich. Von erheblichen negativen Wirkungen wurde<br />
jedoch nicht ausgegangen, positive Wirkungen wurden durch Maßnahmen zum Hochwasserschutz<br />
(214) vermutet.<br />
Genauso schwierig gestaltete sich die Abschätzung der insgesamt eher positiv erwarteten Wirkungen<br />
auf das Kulturelle Erbe/Sachwerte.<br />
2<br />
Die besonders positiv bewerteten Fördergegenstände der Agrarumweltmaßnahmen „Teichpflege“ und „ökologischer Landbau“ sind<br />
nicht mehr Fördergegenstände des EPLR<br />
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