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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

eingestuft. (Tabelle 1 fasst zusammen, welche Maßnahmen im Rahmen der SUP sowie auf Basis<br />

nun verfügbarer Informationen betrachtet werden).<br />

Ex-ante Einschätzung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen des Programms<br />

Basierend auf der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen auf Maßnahmenebene fällt die Ex-ante-<br />

Einschätzung <strong>für</strong> das Gesamtprogramm insgesamt positiv aus. Festgestellt wird ein genereller<br />

Beitrag der untersuchten Maßnahmen zur Förderung der <strong>Umwelt</strong>schutzziele auf strategischer<br />

Ebene.<br />

Für keine der Maßnahmen wurden deutlich negative Auswirkungen gesehen. Nur <strong>für</strong> den Fördergegenstand<br />

322 B wurde von negativen <strong>Umwelt</strong>effekten ausgegangen. Die hier als ungünstig eingeschätzten<br />

Wirkungen auf die Schutzgüter Boden und Landschaft sind begründet durch die mit<br />

der Förderung verkehrlicher Infrastruktur verbundene Flächenversiegelung. Die Bewertung der<br />

Nullvariante schneidet <strong>für</strong> alle Maßnahmen – mit Ausnahme von 322 – im Vergleich zur Einschätzung<br />

der Wirkungen bei Durchführung der entsprechenden Maßnahmen negativ bzw. weniger positiv<br />

ab.<br />

Im <strong>Umwelt</strong>bericht wird jedoch auf das Risiko einer möglichen positiven Überzeichnung hingewiesen.<br />

Diese kann sich daraus ergeben, dass zum Ex-ante-Zeitpunkt aufgrund der unklaren Ausgestaltung<br />

vieler Fördergegenstände im Schwerpunkt 1 und 3 vor allem Maßnahmen im Schwerpunkt<br />

2 bewertet wurden, der auf die Verbesserung der <strong>Umwelt</strong> abzielt.<br />

Wirkungen auf die Biologische Vielfalt wurden insbesondere durch die Maßnahmen im Schwerpunkt<br />

2 sowie die Maßnahme 323 erwartet. Insgesamt wurden die erheblichen Auswirkungen auf<br />

dieses Schutzgut als positiv bis sehr positiv eingestuft. Vor allem durch die Agrarumweltmaßnahmen<br />

sowie ebenso durch Maßnahme 323 wurden positive Wirkungen auf Schutzgut Boden angenommen,<br />

die den Erosionsschutz und die Verringerung von Stoffeinträgen betreffen 2 . Negative<br />

Wirkungen durch Flächenversiegelung wurden bei der Maßnahme 322 B festgestellt.<br />

Für die Landschaft wurde von positiven Wirkungen durch Um- und Wiedernutzung von Gebäuden,<br />

Renaturierung und Entsiegelung im Rahmen von Gebäudeentwicklungen (322 A) und siedlungsökologischen<br />

Maßnahmen (322 C) im Schwerpunkt 3 ausgegangen. Insgesamt zielten die<br />

Maßnahmen im Schwerpunkt 2 auf die Verbesserung der Landschaft und der Schutzgüter Boden<br />

und Wasser, während im Schwerpunkt 1 und 3 Auswirkungen auf Landschaftsbild und Flächenverbrauch<br />

zu berücksichtigen seien. Für das Klima oder die Luftqualität wurde kaum von erheblichen<br />

Auswirkungen der Fördermaßnahmen ausgegangen. Genaue Abschätzungen waren hier<br />

nicht möglich, hingewiesen wurde aber auf negative Wirkungen durch die Erhöhung der Treibhausgasemissionen<br />

durch Maßnahmen zum Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur (322 B),<br />

gleichzeitig auch auf mögliche punktuelle Entlastungen und damit die Erhöhung der Luftqualität<br />

durch diese Maßnahmen. Außerdem werden mögliche positive Wirkungen durch die Förderung<br />

der Umstellung auf regenerative Energieträger in Maßnahme 121 erwähnt.<br />

Für das Schutzgut Wasser wurde von positiven Wirkungen ausgegangen, die die Verbesserung<br />

der Wasserqualität durch Verminderung von Stickstoffeinträgen und Pflanzenschutzmitteln sowie<br />

bessere Abwasserklärung betreffen. Ein Beitrag wird von den Agrarumweltmaßnahmen (214), einem<br />

Teil der Maßnahmen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (121), von Erstaufforstungsmaßnahmen<br />

(221/223) und Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung (322 bzw. nach aktueller<br />

Programmfassung 321) erwartet. Eine Abschätzung der Wirkungen auf die menschliche Gesundheit<br />

war zum Ex-ante-Zeitpunkt nicht möglich. Von erheblichen negativen Wirkungen wurde<br />

jedoch nicht ausgegangen, positive Wirkungen wurden durch Maßnahmen zum Hochwasserschutz<br />

(214) vermutet.<br />

Genauso schwierig gestaltete sich die Abschätzung der insgesamt eher positiv erwarteten Wirkungen<br />

auf das Kulturelle Erbe/Sachwerte.<br />

2<br />

Die besonders positiv bewerteten Fördergegenstände der Agrarumweltmaßnahmen „Teichpflege“ und „ökologischer Landbau“ sind<br />

nicht mehr Fördergegenstände des EPLR<br />

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