Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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<strong>Anhang</strong> 7.2.3<br />
Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Kapitel 7.2.3 (Langversion): Überprüfung der Strategischen <strong>Umwelt</strong>prüfung (SUP)<br />
Notwendigkeit der Überprüfung<br />
Die SUP im Rahmen der Ex-ante-Bewertung 1 des EPLR konnte vielfach nur auf die Wahrscheinlichkeit<br />
erheblicher <strong>Umwelt</strong>auswirkungen hinweisen, ohne eine Quantifizierung vorzunehmen.<br />
Nicht <strong>für</strong> alle Maßnahmen war eine Einschätzung ihrer <strong>Umwelt</strong>wirkungen möglich, weil konkrete<br />
Projektausgestaltungen und deren Umfang zu diesem Zeitpunkt unbestimmt waren oder keine<br />
Indikatoren und entsprechenden Datengrundlagen zur Verfügung standen, um Trendaussagen<br />
hinsichtlich der <strong>Umwelt</strong>wirkungen treffen zu können.<br />
Klare Abschätzungen waren eher <strong>für</strong> die Maßnahmen möglich, die auf eine Verbesserung der<br />
<strong>Umwelt</strong> zielen (Schwerpunkt 2). Damit verbunden ist das Risiko einer eventuellen positiven<br />
Überzeichnung. Zudem sind seit der Ex-ante-Bewertung mehrere Programmänderungen erfolgt.<br />
Durch das Entfallen oder Hinzukommen von Maßnahmen oder Fördergegenständen ist eine<br />
Verschiebung von <strong>Umwelt</strong>wirkungen im Hinblick auf das Gesamtprogramm möglich.<br />
Im Rahmen der Halbzeitbewertung ist deshalb vorgesehen, die Einschätzung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />
auf Basis der bisher erfolgten Programmumsetzung zu überprüfen. Anhand nun vorliegender<br />
konkreterer Daten zur Maßnahmenausgestaltung und deren Umfang, im <strong>Umwelt</strong>bericht<br />
vorgeschlagener sowie zusätzlich verfügbarer Monitoringindikatoren sollen mögliche positive wie<br />
negative <strong>Umwelt</strong>wirkungen der Programmumsetzung nachvollzogen werden. Zumindest soweit<br />
Maßnahmen in nennenswertem Umfang angelaufen sind, lässt sich genauer einschätzen, ob erhebliche<br />
Wirkungen bereits eingetreten sind. Die Betrachtung der quantitativen Entwicklung der<br />
Indikatoren erlaubt zudem eine bessere Vorausschätzung bis zum Ende der Programmperiode.<br />
Die SUP in der Ex-ante-Bewertung<br />
Auswahl der im <strong>Umwelt</strong>bericht bewerteten Maßnahmen<br />
Zur Abschätzung der voraussichtlichen erheblichen <strong>Umwelt</strong>wirkungen des EPLR wurden in der<br />
SUP zunächst die einzelnen Fördergegenstände im Hinblick auf mögliche Wirkungen analysiert,<br />
um auf dieser Basis zusammenfassende Aussagen zur Gesamtwirkung des Programms<br />
auf die Schutzgüter treffen zu können. Dabei wurden nicht alle Maßnahmen betrachtet.<br />
Die Auswahl der im <strong>Umwelt</strong>bericht bewerteten Maßnahmen erfolgte innerhalb des Scopings im<br />
Abstimmungsprozess mit den <strong>Umwelt</strong>behörden. Sie richtete sich vor allem danach, ob <strong>für</strong> eine<br />
Maßnahme generell <strong>Umwelt</strong>wirkungen zu erwarten und ob Maßnahmenbeschreibungen ausreichend<br />
detailliert sind und grundlegende Informationen und quantifizierbare Indikatoren<br />
zur Verfügung stehen, um diese einschätzen zu können. Insbesondere in den Schwerpunkten 1<br />
und 2 ließ die Ungewissheit der Maßnahmenausgestaltung eine sinnvolle Einschätzung ihrer <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />
zum Ex-ante-Zeitpunkt noch nicht zu. Betrachtet wurden deshalb vor allem Maßnahmen<br />
des Schwerpunktes 2. Hier ist die <strong>Umwelt</strong>verbesserung das fokussierte Maßnahmenziel,<br />
die Abschätzbarkeit war deshalb meist möglich. Zum Teil konzentriert sich die Auswahl auch auf<br />
einzelne Fördergegenstände innerhalb einer Maßnahme (z. B. <strong>für</strong> 322). Die Maßnahmen 124, 132<br />
und 311 sowie 133, 226, 313, 321, 341 und die Maßnahmen im Schwerpunkt 4 wurden nicht bewertet,<br />
weil ihre <strong>Umwelt</strong>auswirkungen vernachlässigbar und/oder die konkrete Ausgestaltung nicht<br />
eindeutig war.<br />
Im Vordergrund der SUP – sowie ihrer Überprüfung - stehen die Wirkungen, die sich direkt aus<br />
den Fördermaßnahmen ergeben. Die Beurteilung weitergehender indirekter Auswirkungen wäre<br />
vielfach mit spekulativen Überlegungen verbunden und wird deshalb als wenig seriös und sinnvoll<br />
1<br />
SJK; TAURUS; b&s 2007: Ex-ante-Bewertung des EPLR 2007-2013 im Freistaat Sachsen (Kapitel 6, S.56-148), Chemnitz.<br />
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