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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Wird bei der Einteilung der Sanktionen in verschiedene Sanktionsklassen die Ursache <strong>für</strong> die<br />

Sanktionierung zusätzlich berücksichtigt, wird deutlich, dass der Grund I „Nichtanerkennung von<br />

Ausgaben“ in allen Sanktionsklassen zu etwa gleichen Anteilen auftritt. Demzufolge gibt es keine<br />

Häufung nichtanerkannter Ausgaben in einer der dargestellten Sanktionsklassen.<br />

Damit ist die Anzahl der Fälle, in denen möglicherweise unbeabsichtigt auf Grund der Komplexität<br />

der Antragsstellung eine Sanktion verhängt wird, als sehr gering einzustufen. Den in Abbildung 13<br />

dargstellten fünf Sanktionsfällen „Grund I“ von mehr als 3.000 EURO stehen insgesamt 1.039 angezahlte<br />

Förderfälle mit einem zum 31.12.2009 bereits beantragten und ausgezahlten Fördervolumen<br />

von 53 Mio. EURO gegenüber.<br />

FAZIT der Datenauswertung zur Sanktionierung<br />

Sicherlich geht mit der separaten Betrachtung der einzelnen Teilzahlungen als Basis <strong>für</strong> Sanktionierungen<br />

ein sehr hoher Verwaltungsaufwand einher. Eine Benachteiligung bestimmter Gruppen<br />

oder einzelner Verfahren kann jedoch mit der vorhandenen Datengrundlage nicht gestützt werden.<br />

7.2.2.6 Handlungsempfehlungen zum VKS<br />

Aus Sicht der Evaluatoren lassen sich <strong>für</strong> das Verwaltungs- und Kontrollsystem folgende Handlungsempfehlungen<br />

ableiten:<br />

Maßnahme 121<br />

Das Fördermanagement der Maßnahme 121 sollte stärker zentralisiert werden, um das Antrags-<br />

und Bewilligungsverfahren insgesamt transparenter, vor allem aber effizienter zu machen.<br />

Damit würde eine vergleichende Prozessanalyse aller LfULG-Außenstellen zwecks<br />

Identifizierung von Best Practice Ansätzen obsolet.<br />

Im Zuge einer möglichen Zentralisierung der Maßnahme 121 sollte eine Eingrenzung des Antragszeitraums<br />

in Erwägung gezogen werden. Auf diese Weise könnte das Fördermanagement<br />

zusätzlich straffer gestaltet werden.<br />

Um ein standardisiertes und neutrales Antragsverfahren zu ermöglichen, sollte die Stärkenund<br />

Schwächenanalyse zur Bewertung der Anträge wieder eingeführt werden (Punktbewertungssystem).<br />

Obgleich im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens <strong>für</strong> die Maßnahme 121 die<br />

Qualität der Förderberatung, die Auszahlungszeiträume und die Höhe der Zuwendungen<br />

durch die Zuwendungsempfänger positiv beurteilt wird, fällt das Votum <strong>für</strong> den Aufwand der<br />

Antragstellung weitaus kritischer aus. Dabei sind es insbesondere Zuwendungsempfänger der<br />

Förderfälle unter 100.000 EURO, die den Aufwand der Antragstellung kritisch beurteilen. Entsprechend<br />

dürfte es sich empfehlen, den Aufwand der Antragstellung im Hinblick auf diese<br />

Förderfälle einer weiteren dezidierten Prüfung zu unterziehen.<br />

Maßnahme 214<br />

Ohne eine weitergehende Untersuchung des Fördermanagements der Maßnahme 214 – AUM<br />

ist eine gesicherte Aussage darüber, welche Einflussgrößen den Ressourcenaufwand bei der<br />

Maßnahmenbearbeitung maßgeblich verursachen, nur sehr eingeschränkt möglich. Zu diesem<br />

Zweck sollten die Einflussvariablen „Anzahl der Anträge bzw. Maßnahmen“, die „Flächenhöhe“<br />

der geförderten Maßnahmen sowie das „Fördervolumen“ der Maßnahmen einer<br />

gesonderten Untersuchung unterzogen werden.<br />

Kontrollsystematik ILE<br />

Eine Verringerung der Teilzahlungen hätte eine Reduktion der Vor-Ort-Kontrollen zur Folge.<br />

Dies stützt die Forderung nach einer Beschränkung von Teilzahlungen.<br />

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