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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Analyse erfolgter Vor-Ort-Kontrollen<br />

Insgesamt müssen nach den Vorgaben der EU 4 % der ausgezahlten Fördermittel pro Jahr und<br />

5 % der Fördermittel über die gesamte Förderperiode kontrolliert werden. Die Auswahl der zu kontrollierenden<br />

Verfahren erfolgt zu 75 % bis 80 % über eine Risikoauswahl (RIA), die statistisch auf<br />

der Basis ausgesuchter Risikokriterien berechnet wird sowie zu 20 % bis 25 % über eine Zufallsauswahl.<br />

Die Risikokriterien werden auf Basis der bestehenden Kriterien vom Fachreferat und<br />

der Zahlstelle definiert. Sie berücksichtigen die Größe des jeweiligen Maßnahmebereiches wie<br />

auch die jeweiligen Verfahrensgrößen etc.<br />

Es muss vor jedem Zahlungslauf eine Risikoauswahl zur Vor-Ort-Kontrolle getätigt werden. Liegen<br />

<strong>für</strong> einen Auszahlungslauf unter 20 Maßnahmen vor, so kann keine statistische Risikoauswahl getroffen<br />

werden und es müssen alle vorliegenden Maßnahmen kontrolliert werden.<br />

Von 2008 bis zum 25.03.2009 erfolgten im Rahmen der ILE-Richtlinie insgesamt 213 Auszahlungen<br />

an 24 verschiedenen Terminen, die zu 100 % im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft<br />

wurden. So erfolgten teilweise im Rahmen eines Förderprojektes drei bis vier Kontrollen (<strong>für</strong> jeden<br />

Teilzahlungsantrag eine). Seit 26.03.2009 wurden zudem 157 Verfahren meist über Risikoauswahl<br />

ermittelt und kontrolliert. Bezogen auf die Gesamtzahl an Auszahlungsanträgen wurden somit<br />

25,14 % kontrolliert, bezogen auf die Höhe der überprüften Fördersumme wurden 21,92 % der zur<br />

Auszahlung stehenden Fördermittel kontrolliert 4 .<br />

Die Zahl der Teilzahlungsanträge ist damit im Rahmen <strong>für</strong> die zur VOK auszuwählenden Verfahren<br />

von maßgeblicher Bedeutung. Reduziert man die Zahl der möglichen Teilzahlungen <strong>für</strong> jedes Verfahren<br />

oder legt eine Mindestsumme / -höhe <strong>für</strong> einen Teilzahlungsantrag fest, so kann davon<br />

ausgegangen werden, dass insgesamt weniger Auszahlungsanträge eingehen und damit auch der<br />

Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die Bearbeitung, vor allem jedoch <strong>für</strong> die arbeitsintensiven Vor-Ort-<br />

Kontrollen reduziert wird.<br />

Darüber hinaus ist bei einer zukünftig verstärkten Auswahl der VOK über die RIA zwar mit einer<br />

geringeren anteiligen Kontrollquote der Verfahren oder Fördersumme zu rechen, insgesamt steigt<br />

mit der zunehmenden Anzahl der Förderanträge und somit auch der Auszahlungsanträge in 2010<br />

die Zahl der zu kontrollierenden Verfahren beträchtlich. Insgesamt wurden von den 52,84 Mio.<br />

ausgezahlten EURO im Zeitraum 2007 bis Ende 2009 rund 22 % kontrolliert 4 . Auch nach Einführung<br />

der Risikoanalysen zur Auswahl der VOK Ende März 2009 wurden bis Ende 2009 10,20 %<br />

der ausgezahlten Fördermittel kontrolliert. Bis Ende April 2010 war noch einmal doppelt soviel wie<br />

im gesamten Zeitraum 2007 bis 2009 an Fördermitteln bewilligt und es lagen Förderanträge mit<br />

einer Fördersumme von insgesamt 76,43 Mio. EURO bei den Bewilligungsstellen vor. Damit ist<br />

künftig eine hohe Anzahl an Auszahlungsanträgen <strong>für</strong> die VOK zu erwarten.<br />

Fazit<br />

4<br />

Die Kontrollintensität wird – wie auch in anderen Bereichen des ELER – als zu hoch eingestuft.<br />

Daher könnte beispielsweise eine stärkere Verknüpfung der Art. 26 und 27 VO (EG)<br />

1975/2006 dazu genutzt werden, die Anzahl der Kontrollen zu reduzieren. Im konkreten Fall<br />

könnte dies durch den Verzicht der Inaugenscheinnahme erwirkt werden, und zwar dann,<br />

wenn im Vorfeld bereits eine Vor-Ort-Kontrolle (VOK) durchgeführt wurde.<br />

Grundsätzlich hängt der Zeitpunkt <strong>für</strong> die Auszahlung bzw. die Risikoanalyse von den Bewilligungsstellen<br />

ab. Es wird empfohlen, die Konsequenzen einer Auszahlung bei einer geringen<br />

Fallzahl von Auszahlungsanträgen künftig stärker auch in Bezug auf die VOK zu prüfen.<br />

Grundsätzlich sollte stets versucht werden, die Fallzahl von 20 Anträgen zu erreichen, um die<br />

Kontrollen nach den Vorgaben der RIA festsetzen zu können.<br />

Vgl.: Präsentation des LfULG zur Vor-Ort-Kontrollen 01.08.2008 bis 31.12.2009, SMUL<br />

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