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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

werden. Für die Agrarumweltmaßnahmen bieten sich Kennzahlen wie „Fläche pro AK“,<br />

„Maßnahmen pro AK“ oder „Fördervolumen pro AK“ an. Die Einführung und Verwendung<br />

von Effizienzkennzahlen hilft nicht nur bei der Maßnahmensteuerung, sondern erhöht<br />

maßgeblich die Transparenz im Fördermanagement.<br />

− Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Antragstellung sind vom LfULG Naturschutzfachliche<br />

Stellungnahmen zu erstellen. Dies geschieht ausschließlich in den Außenstellen<br />

Kamenz, Zwickau und Mockrehna. Die Stellungnahmen werden immer bei Maßnahmenneubeginn<br />

und bei einer Änderung der Antragsfläche erstellt. Den genannten drei<br />

Außenstellen sind die Außenstellenbereiche regional zugeordnet. Da die AUM Anträge an<br />

die Antragsfristen der Direktzahlungen gekoppelt sind, müssen die Naturschutzfachlichen<br />

Stellungnahmen bis Anfang Mai eines jeden Jahres bearbeitet werden. In 2009 waren das<br />

immerhin 1.713 Stellungnahmen. Ab dem Jahr 2011 sollen die Stellungnahmen papierlos<br />

erstellt werden, was die Verwaltungsabläufe zur Bearbeitung der Agrarumweltmaßnahmen<br />

vereinfachen dürfte.<br />

− Insgesamt ist der Umfang der Teil- und Untermaßnahmen der Agrarumweltmaßnahmen<br />

sehr hoch. Dies erschwert in erheblichem Umfang die Administration, also das Vorhalten<br />

des maßnahmenspezifischen Sachverstandes, die Kontrollierbarkeit etc. Gerade <strong>für</strong> die nur<br />

sehr schwach nachgefragten Teilmaßnahmen sollte daher geprüft werden, ob eine Flächenförderung<br />

unter ELER erforderlich ist.<br />

7.2.2.4 Schwerpunkt 3 - Kontrollsystematik der Richtlinie ILE<br />

Im Rahmen der ILE-Richtlinie werden die Maßnahmen des Schwerpunkts (SP) 3 ohne die Maßnahme<br />

„Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten“ Maßnahme 311, ohne Maßnahmenteil<br />

„Siedlungswasserwirtschaft“ in Maßnahme 321 und ohne Maßnahmenteil „natürliches<br />

Erbe“ in Maßnahme 323 umgesetzt.<br />

Neben der Bearbeitung der Sanktionen (vgl. Kapitel 7.2.2.5) zeigt sich, dass die Kontrollsystematik<br />

im ELER mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Zudem ist die Vielfalt der verschiedenen<br />

Kontrollen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie ILE sehr hoch. In Zuge der Bewertung<br />

des VKS wurde geprüft, ob die unterschiedlichen Kontrolltypen im Einzelnen erforderlich<br />

sind oder möglicherweise zusammengelegt werden können. Ansatzpunkte <strong>für</strong> eine mögliche Reduzierung<br />

des Kontrollaufwands durch Zusammenziehung unterschiedlicher Kontrolltypen zeigt die<br />

Untersuchung jedoch nicht.<br />

Nach der VO 1975/2006, Artikel 5, Abs. 2 ist geregelt, dass - soweit möglich - VOK <strong>für</strong> Maßnahmen<br />

aus SP 1 und 3 gemeinsam mit den Kontrollen von Maßnahmen aus SP 2 und 4 durchführt<br />

werden. Dies ist jedoch in der sächsischen Verfahrensweise von Vor-Ort-Kontrollen nicht umgesetzt.<br />

Hier sind die VOK grundsätzlich von einander unabhängig organisiert. Im Bereich der ILE-<br />

Richtlinie (SP 3) werden die Kontrollen von einem zentralen Prüfdienst beim LfULG organisiert.<br />

Die Kontrollen im Bereich des SP 2 hingegen erfolgen gemeinsam mit den übrigen flächenbezogenen<br />

Kontrollen im Rahmen des INVEKOS und werden von den zehn Außenstellen des LfULG<br />

abgewickelt. Für die investiven Maßnahmen 121 und 311 führen ebenso alle zehn Außenstellen<br />

die Kontrollen durch. Zusätzlich gibt es jedoch in diesem Bereich noch die Umsetzung der Maßnahme<br />

323 Teil „natürliches Erbe“ – investive Vorhaben, die lediglich an drei Außenstellen bearbeitet<br />

und vor Ort kontrolliert wird. 3<br />

Aus Sicht der Evaluatoren sollte daher geprüft werden, ob durch eine organisatorische Neuausrichtung<br />

der Vor-Ort-Kontrollen Effizienzverbesserungen möglich sind. In erster Linie ist dabei die<br />

organisatorische Zentralisierung der Kontrollen in einem zentralen technischen Prüfdienst des<br />

LfULG in Erwägung zu ziehen.<br />

3<br />

Telefonische Auskunft LfULG vom 5. Aug. 2010<br />

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