Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />
werden. Für die Agrarumweltmaßnahmen bieten sich Kennzahlen wie „Fläche pro AK“,<br />
„Maßnahmen pro AK“ oder „Fördervolumen pro AK“ an. Die Einführung und Verwendung<br />
von Effizienzkennzahlen hilft nicht nur bei der Maßnahmensteuerung, sondern erhöht<br />
maßgeblich die Transparenz im Fördermanagement.<br />
− Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Antragstellung sind vom LfULG Naturschutzfachliche<br />
Stellungnahmen zu erstellen. Dies geschieht ausschließlich in den Außenstellen<br />
Kamenz, Zwickau und Mockrehna. Die Stellungnahmen werden immer bei Maßnahmenneubeginn<br />
und bei einer Änderung der Antragsfläche erstellt. Den genannten drei<br />
Außenstellen sind die Außenstellenbereiche regional zugeordnet. Da die AUM Anträge an<br />
die Antragsfristen der Direktzahlungen gekoppelt sind, müssen die Naturschutzfachlichen<br />
Stellungnahmen bis Anfang Mai eines jeden Jahres bearbeitet werden. In 2009 waren das<br />
immerhin 1.713 Stellungnahmen. Ab dem Jahr 2011 sollen die Stellungnahmen papierlos<br />
erstellt werden, was die Verwaltungsabläufe zur Bearbeitung der Agrarumweltmaßnahmen<br />
vereinfachen dürfte.<br />
− Insgesamt ist der Umfang der Teil- und Untermaßnahmen der Agrarumweltmaßnahmen<br />
sehr hoch. Dies erschwert in erheblichem Umfang die Administration, also das Vorhalten<br />
des maßnahmenspezifischen Sachverstandes, die Kontrollierbarkeit etc. Gerade <strong>für</strong> die nur<br />
sehr schwach nachgefragten Teilmaßnahmen sollte daher geprüft werden, ob eine Flächenförderung<br />
unter ELER erforderlich ist.<br />
7.2.2.4 Schwerpunkt 3 - Kontrollsystematik der Richtlinie ILE<br />
Im Rahmen der ILE-Richtlinie werden die Maßnahmen des Schwerpunkts (SP) 3 ohne die Maßnahme<br />
„Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten“ Maßnahme 311, ohne Maßnahmenteil<br />
„Siedlungswasserwirtschaft“ in Maßnahme 321 und ohne Maßnahmenteil „natürliches<br />
Erbe“ in Maßnahme 323 umgesetzt.<br />
Neben der Bearbeitung der Sanktionen (vgl. Kapitel 7.2.2.5) zeigt sich, dass die Kontrollsystematik<br />
im ELER mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Zudem ist die Vielfalt der verschiedenen<br />
Kontrollen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie ILE sehr hoch. In Zuge der Bewertung<br />
des VKS wurde geprüft, ob die unterschiedlichen Kontrolltypen im Einzelnen erforderlich<br />
sind oder möglicherweise zusammengelegt werden können. Ansatzpunkte <strong>für</strong> eine mögliche Reduzierung<br />
des Kontrollaufwands durch Zusammenziehung unterschiedlicher Kontrolltypen zeigt die<br />
Untersuchung jedoch nicht.<br />
Nach der VO 1975/2006, Artikel 5, Abs. 2 ist geregelt, dass - soweit möglich - VOK <strong>für</strong> Maßnahmen<br />
aus SP 1 und 3 gemeinsam mit den Kontrollen von Maßnahmen aus SP 2 und 4 durchführt<br />
werden. Dies ist jedoch in der sächsischen Verfahrensweise von Vor-Ort-Kontrollen nicht umgesetzt.<br />
Hier sind die VOK grundsätzlich von einander unabhängig organisiert. Im Bereich der ILE-<br />
Richtlinie (SP 3) werden die Kontrollen von einem zentralen Prüfdienst beim LfULG organisiert.<br />
Die Kontrollen im Bereich des SP 2 hingegen erfolgen gemeinsam mit den übrigen flächenbezogenen<br />
Kontrollen im Rahmen des INVEKOS und werden von den zehn Außenstellen des LfULG<br />
abgewickelt. Für die investiven Maßnahmen 121 und 311 führen ebenso alle zehn Außenstellen<br />
die Kontrollen durch. Zusätzlich gibt es jedoch in diesem Bereich noch die Umsetzung der Maßnahme<br />
323 Teil „natürliches Erbe“ – investive Vorhaben, die lediglich an drei Außenstellen bearbeitet<br />
und vor Ort kontrolliert wird. 3<br />
Aus Sicht der Evaluatoren sollte daher geprüft werden, ob durch eine organisatorische Neuausrichtung<br />
der Vor-Ort-Kontrollen Effizienzverbesserungen möglich sind. In erster Linie ist dabei die<br />
organisatorische Zentralisierung der Kontrollen in einem zentralen technischen Prüfdienst des<br />
LfULG in Erwägung zu ziehen.<br />
3<br />
Telefonische Auskunft LfULG vom 5. Aug. 2010<br />
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