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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

− Obgleich rund 60 % der Zuwendungsempfänger mit den Auszahlungszeiträumen zufrieden<br />

sind, wird von anderer Seite das langwierige Auszahlungssystem kritisiert. Dies hängt in<br />

erster Linie damit zusammen, dass mit der Sanktionierungsregelung ein hoher zeitintensiver<br />

Arbeitsaufwand in den Außenstellen verbunden ist. Darüber hinaus muss dann die<br />

Plausibilitätsprüfung, die 1. und 2. Verwaltungskontrolle sowie ggf. die Vor-Ort-Kontrolle<br />

durchgeführt werden, bevor es zur einer Auszahlung kommen kann. Dies ist insbesondere<br />

vor dem Hintergrund kritisch zu sehen, als dass die Zuwendungsempfänger in Vorleistung<br />

gehen müssen. Durch ein strafferes Fördermanagement der Maßnahme 121, insbesondere<br />

aufgrund der weiteren Zentralisierung, dürften sich insgesamt auch die Auszahlungsräume<br />

reduzieren.<br />

− Für die Steuerung des Fördermanagements der Maßnahme 121 werden keine Kennzahlen<br />

erhoben. Demzufolge ist es auch nicht möglich, das Fördermanagement der Maßnahme<br />

121 mit Hilfe eines maßnahmenspezifischen Controllings zu lenken. Auch wenn das LfULG<br />

über keine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) verfügt, die die Ermittlung von Ressourcen<br />

bezogenen Effizienzkennzahlen (z.B. Stunden pro Maßnahme, Stunden pro Stellungnahme)<br />

erleichtern würde, sollten zeitnah Kennzahlen ermittelt und <strong>für</strong> die Steuerung der<br />

Maßnahme 121 verwendet werden. Für die Maßnahme 121 bieten sich beispielsweise<br />

Kennzahlen wie „Anträge pro AK“, „Stunden pro Antrag“ oder „Fördervolumen pro Antrag“<br />

an. Die Einführung und Verwendung von Effizienzkennzahlen hilft nicht nur bei der Maßnahmensteuerung,<br />

sondern erhöht maßgeblich die Transparenz im Fördermanagement.<br />

− Seitens der EDV-Unterstützung des Bewilligungsverfahrens der Maßnahme 121 bestehen<br />

unterschiedliche Auffassungen bzgl. der Anwendbarkeit des Systems AGRIFÖRDER. Folgende<br />

Aspekte sind dabei von besonderer Bedeutung:<br />

Die EDV-Unterstützung durch AGRIFÖRDER wird in seiner Grundprogrammierung<br />

als generell gut nutzbar zur Unterstützung des Bewilligungsverfahrens eingeschätzt.<br />

Zusätzliche Auflagen der Zahlstelle führten dazu, das <strong>für</strong> die Maßnahme 121 nahezu<br />

sämtliche relevanten Dokumente und Vorgehen als Datensätze in dem Programm<br />

Verwendung finden – so z.B. Bescheide, Auszahlungsdaten, Investitionskonzepte<br />

der Antragsteller, Bearbeiter etc. Durch dieses vollumfängliche Datenangebot<br />

wird zum Einen die Transparenz bzgl. des Fördermanagements deutlich erhöht,<br />

zum Anderen das Programm an die Grenzen der Verarbeitungskapazität geführt.<br />

Die EDV-technische Unterstützung wird „schwerfälliger“. Dabei ist zu konstatieren,<br />

dass die Gründe hier<strong>für</strong> nicht in der ursprünglichen Form des Programms<br />

liegen, sondern in den zusätzlichen Anforderungen, die bzgl. des Datenangebotes<br />

sukzessive <strong>für</strong> das Programm hausintern festgelegt wurden.<br />

In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere das Problem, dass Fehler des<br />

Programms oftmals nicht zeitnah bearbeitet werden können aufgrund der folgenden<br />

Ursachen:<br />

o Für jeden Programmfehler ist zunächst ein Angebot der Programmierfirma<br />

einzuholen und erst dann zu entscheiden, ob ein Auftrag zur Fehlerbehebung<br />

erteilt werden soll.<br />

o Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht immer möglich und zulässig,<br />

dass die Entwickler von AGRIFÖRDER noch auf das in Anwendung befindliche<br />

Programm und die hiermit verknüpften Daten zugreifen.<br />

Entsprechend werden Fehlerbehebungen erschwert und die Prozesse bis zur Fehlerbehebung<br />

verlangsamt. Demzufolge sollte geprüft werden, inwieweit den EDV-<br />

Entwicklern von AGRIFÖRDER erhöhte Zugriffsrechte eingeräumt werden können.<br />

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