Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />
− Obgleich rund 60 % der Zuwendungsempfänger mit den Auszahlungszeiträumen zufrieden<br />
sind, wird von anderer Seite das langwierige Auszahlungssystem kritisiert. Dies hängt in<br />
erster Linie damit zusammen, dass mit der Sanktionierungsregelung ein hoher zeitintensiver<br />
Arbeitsaufwand in den Außenstellen verbunden ist. Darüber hinaus muss dann die<br />
Plausibilitätsprüfung, die 1. und 2. Verwaltungskontrolle sowie ggf. die Vor-Ort-Kontrolle<br />
durchgeführt werden, bevor es zur einer Auszahlung kommen kann. Dies ist insbesondere<br />
vor dem Hintergrund kritisch zu sehen, als dass die Zuwendungsempfänger in Vorleistung<br />
gehen müssen. Durch ein strafferes Fördermanagement der Maßnahme 121, insbesondere<br />
aufgrund der weiteren Zentralisierung, dürften sich insgesamt auch die Auszahlungsräume<br />
reduzieren.<br />
− Für die Steuerung des Fördermanagements der Maßnahme 121 werden keine Kennzahlen<br />
erhoben. Demzufolge ist es auch nicht möglich, das Fördermanagement der Maßnahme<br />
121 mit Hilfe eines maßnahmenspezifischen Controllings zu lenken. Auch wenn das LfULG<br />
über keine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) verfügt, die die Ermittlung von Ressourcen<br />
bezogenen Effizienzkennzahlen (z.B. Stunden pro Maßnahme, Stunden pro Stellungnahme)<br />
erleichtern würde, sollten zeitnah Kennzahlen ermittelt und <strong>für</strong> die Steuerung der<br />
Maßnahme 121 verwendet werden. Für die Maßnahme 121 bieten sich beispielsweise<br />
Kennzahlen wie „Anträge pro AK“, „Stunden pro Antrag“ oder „Fördervolumen pro Antrag“<br />
an. Die Einführung und Verwendung von Effizienzkennzahlen hilft nicht nur bei der Maßnahmensteuerung,<br />
sondern erhöht maßgeblich die Transparenz im Fördermanagement.<br />
− Seitens der EDV-Unterstützung des Bewilligungsverfahrens der Maßnahme 121 bestehen<br />
unterschiedliche Auffassungen bzgl. der Anwendbarkeit des Systems AGRIFÖRDER. Folgende<br />
Aspekte sind dabei von besonderer Bedeutung:<br />
Die EDV-Unterstützung durch AGRIFÖRDER wird in seiner Grundprogrammierung<br />
als generell gut nutzbar zur Unterstützung des Bewilligungsverfahrens eingeschätzt.<br />
Zusätzliche Auflagen der Zahlstelle führten dazu, das <strong>für</strong> die Maßnahme 121 nahezu<br />
sämtliche relevanten Dokumente und Vorgehen als Datensätze in dem Programm<br />
Verwendung finden – so z.B. Bescheide, Auszahlungsdaten, Investitionskonzepte<br />
der Antragsteller, Bearbeiter etc. Durch dieses vollumfängliche Datenangebot<br />
wird zum Einen die Transparenz bzgl. des Fördermanagements deutlich erhöht,<br />
zum Anderen das Programm an die Grenzen der Verarbeitungskapazität geführt.<br />
Die EDV-technische Unterstützung wird „schwerfälliger“. Dabei ist zu konstatieren,<br />
dass die Gründe hier<strong>für</strong> nicht in der ursprünglichen Form des Programms<br />
liegen, sondern in den zusätzlichen Anforderungen, die bzgl. des Datenangebotes<br />
sukzessive <strong>für</strong> das Programm hausintern festgelegt wurden.<br />
In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere das Problem, dass Fehler des<br />
Programms oftmals nicht zeitnah bearbeitet werden können aufgrund der folgenden<br />
Ursachen:<br />
o Für jeden Programmfehler ist zunächst ein Angebot der Programmierfirma<br />
einzuholen und erst dann zu entscheiden, ob ein Auftrag zur Fehlerbehebung<br />
erteilt werden soll.<br />
o Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht immer möglich und zulässig,<br />
dass die Entwickler von AGRIFÖRDER noch auf das in Anwendung befindliche<br />
Programm und die hiermit verknüpften Daten zugreifen.<br />
Entsprechend werden Fehlerbehebungen erschwert und die Prozesse bis zur Fehlerbehebung<br />
verlangsamt. Demzufolge sollte geprüft werden, inwieweit den EDV-<br />
Entwicklern von AGRIFÖRDER erhöhte Zugriffsrechte eingeräumt werden können.<br />
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