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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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7.2.2.2.3 Kritische Würdigung des VKS <strong>für</strong> die Maßnahme 121<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Aus Sicht der Evaluatoren gibt es zum VKS der Maßnahme 121 folgendes anzumerken:<br />

− Das Fördermanagement der Maßnahme 121 wird mit einem AK-Besatz von 35,51 AK<br />

maßgeblich über die 10 Außenstellen des LfULG abgewickelt. Die Bewilligung erfolgt hingegen<br />

zentral im Referat 33 des LfULG mit einem Personalbestand von 5 AK. Das Auszahlungsverfahren<br />

wiederum wird über die Außenstellen hinsichtlich der Vor-Ort-Kontrollen<br />

dezentral gesteuert. Vor dem Hintergrund einer weitergehenden Verwaltungsvereinfachung<br />

und einer Effizienzsteigerung im Verwaltungshandeln der Maßnahme 121 sollte in Erwägung<br />

gezogen werden, die Anträge stärker zentral abzuwickeln. Dabei sollte die Antragsannahme<br />

jedoch weiterhin in der Fläche über die Außenstellen erfolgen. Nach Prüfung auf<br />

Vollständigkeit der Unterlagen könnte dann eine Weiterleitung an die zentrale Bewilligungsstelle<br />

erfolgen. Im Einzelnen würden folgende Aufgaben bei den LfULG-<br />

Außenstellen verbleiben:<br />

Antragsannahme und Kennzeichnung (Eingangsstempel) der Antragsunterlagen,<br />

Prüfung auf Vollständigkeit,<br />

Durchführung der Inaugenscheinnahme im Rahmen der Verwaltungskontrolle<br />

(mind. eine Person).<br />

Die weitgehende Zentralisierung des Fördermanagements <strong>für</strong> die Maßnahme 121 hat aller<br />

Voraussicht nach insbesondere positive Auswirkungen auf die<br />

Verkürzung des Bewilligungsverfahrens,<br />

Erhöhung der Transparenz im Antrags- und Bewilligungsverfahren,<br />

Vereinfachung bei Nachkorrekturen,<br />

Vereinheitlichung der Bewertung der Antragsqualität.<br />

− Derzeit gibt es keinen festgelegten Antragstermin <strong>für</strong> die Annahme der Anträge in den<br />

LfULG-Außenstellen. Die Antragsannahme findet das ganze Jahr über statt. Ein weiterer<br />

Effizienzgewinn könnte erzielt werden, indem der Termin zur Antragsstellung auf ein Zeitfenster<br />

eingegrenzt würde. Dabei könnte die Arbeitsspitze durch Abordnung von personellen<br />

Ressourcen aus anderen Aufgabenbereichen aufgefangen werden.<br />

− Die Aufhebung der Stärken- und Schwächenanalyse sollte einer Vereinfachung der Verwaltungs-<br />

und Kontrollsystems dienen. Es ist jedoch festzustellen, dass einige der zentralen<br />

Aspekte der Stärken- und Schwächenanalyse weiterhin durch die Bewilligungsbehörden<br />

erfasst werden. Somit führt der Wegfall nur bedingt zu einer Erleichterung seitens der<br />

Zuwendungsempfänger sowie der Behörden. Eine Erschwernis ergibt sich seitens der Behörden<br />

insofern, als die Stärken- und Schwächenanalyse ein brauchbares Instrument zur<br />

Bewertung der Antragsunterlagen darstellte. Zudem führt der Wegfall dazu, dass erforderliche<br />

Informationen in hohem Maße von den Antragstellern nachgefordert werden müssen.<br />

Aus diesem Grund empfehlen die Gutachter, das Stärken-Schwächen-Profil, das seit Ende<br />

2009 ausgesetzt wurde, <strong>für</strong> das Antragsverfahren der Maßnahme 121 wieder einzuführen.<br />

− Die Kontrollintensität wird – wie auch in anderen Bereichen des ELER – als zu hoch eingestuft.<br />

Daher könnte beispielsweise eine stärkere Verknüpfung der Art. 26 und 27 VO (EG)<br />

1975/2006 dazu genutzt werden, die Anzahl der Kontrollen zu reduzieren. Im konkreten<br />

Fall könnte dies durch eine zeitliche Zusammenlegung der Inaugenscheinnahme mit der<br />

Vor-Ort-Kontrolle (VOK) erwirkt werden. Und zwar insbesondere in den Fällen, in denen die<br />

VOK vor der Inaugenscheinnahme erfolgt ist.<br />

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