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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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<strong>Anhang</strong> 7.2.2:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Kapitel 7.2.2 (Langversion): Überprüfung des Verwaltungs- und Kontrollsystems<br />

7.2.2.1 Bewertung des Verwaltungs- und Kontrollsystems (VKS)<br />

Die <strong>für</strong> die Programmumsetzung zur Verfügung stehenden Ressourcen sind neben dem finanziellen<br />

Input der zweite Einflussfaktor, der maßgeblich <strong>für</strong> eine erfolgreiche Umsetzung der ELER-<br />

Förderung relevant ist. Neben der Bewertung der Wirkungen und Effizienz des EPLR wird daher<br />

das Verwaltungs- und Kontrollsystem (VKS) im Hinblick auf seine Funktionsfähigkeit zur Programmdurchführung<br />

in einzelnen Bereichen näher untersucht.<br />

Hierzu ist vor dem Hintergrund der Verfahrensvorschriften und Förderrichtlinien des Programms<br />

zu analysieren, inwiefern die Umsetzung des EPLR durch das VKS effektiv und effizient begleitet<br />

und überwacht wird.<br />

Dies geschieht im Rahmen eines Benchmarkings exemplarisch <strong>für</strong> die investive Maßnahme 121<br />

(Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, Art. 26 VO (EG) Nr. 1698/2005, gefördert über die<br />

Richtlinie LuE, Teil A) aus dem SP 1 sowie <strong>für</strong> die flächenbezogene Maßnahme 214 (Zahlungen<br />

<strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen, Art. 39 VO (EG) Nr. 1698/2005, gefördert über die Richtlinie AuW,<br />

Teil A) aus dem SP 2. Die Auswahl dieser zwei Maßnahmen liegt darin begründet, dass beide<br />

über das LfULG bzw. deren Außenstellen abgewickelt werden und über verhältnismäßig hohe<br />

Fallzahlen sowie ein hohes Fördermittelvolumen verfügen. Als Berichtszeitraum wird das Jahr<br />

2009 gewählt. Die Datengrundlage bilden <strong>für</strong> die beiden Maßnahmen inputseitig Angaben u.a.<br />

über den jeweils anteiligen AK-Aufwand und durchschnittliche Personalkostensätze <strong>für</strong> die verschiedenen<br />

Außenstellen des LfULG, outputseitig Angaben u.a. über die Anzahl der Bewilligungen<br />

und ausgereichten Mittel. Die Daten wurden den Evaluatoren durch das LfULG im Zeitraum Februar/März<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Neben dem Benchmarking wird <strong>für</strong> die Maßnahme 121 die Akzeptanz der Antragsteller bzw. der<br />

Zuwendungsempfänger untersucht. Über eine Betriebsleiterbefragung wurden auf diese Weise<br />

Aspekte zur Zufriedenheit mit dem Förderverfahren erhoben und analysiert.<br />

Im Rahmen der Halbzeitbewertung wird mit der Evaluierung des VKS auch die Umsetzung der<br />

Förderabwicklung im Rahmen die ILE-Richtlinie einer kritischen Würdigung unterzogen. Untersucht<br />

werden insbesondere die Schwerpunkte 3 und 4 des sächsischen ELER-Fördermanagements,<br />

welche im Rahmen der Richtlinie ILE umgesetzt werden. Der Fokus der Betrachtung<br />

liegt dabei auf Verwaltungsbereichen, die besonders zeitkritisch sind. Dies sind zum einen<br />

der Bereich der Sanktionierungen, die <strong>für</strong> alle Teilauszahlungsanträge gesondert berechnet und<br />

ggf. verhängt werden, und zum anderen die Kontrollsystematik.<br />

7.2.2.2 Bewertung des VKS zur Maßnahme 121<br />

Die Bewertung des Verwaltungs- und Kontrollsystem (VKS) führt bei der Maßnahme 121 in einem<br />

ersten Schritt über ein Benchmarking der Außenstellen des LfULG, um Unterschiede im Verwaltungshandeln<br />

aufzudecken und Best Practice Ansätze abzuleiten. Dazu werden <strong>für</strong> das Referenzjahr<br />

2009 die Fall- und Kennzahlen pro Außenstelle ermittelt und gegenüber gestellt. In einem<br />

zweiten Schritt wird das Antrags- und Bewilligungsverfahren im Zuge einer Kundenzufriedenheitsanalyse<br />

bewertet. Abschließend wird das Verwaltungs- und Kontrollsystem <strong>für</strong> die Maßnahme 121<br />

insgesamt einer kritischen Würdigung unterzogen.<br />

In Tabelle 1 sind <strong>für</strong> die Maßnahme 121 der AK-Besatz sowie die wesentlichen Förderkenndaten<br />

<strong>für</strong> die jeweiligen Außenstellen des LfULG angeführt. Dabei wurden die insgesamt <strong>für</strong> das För-<br />

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