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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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<strong>Anhang</strong> 7.1.2<br />

Kapitel 7.1.2: Dimension <strong>Umwelt</strong><br />

Horizontale Bewertungsfrage 2<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Inwieweit hat das Programm zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in ländlichen<br />

Gebieten beigetragen?<br />

Inwieweit hat das Programm insbesondere zu den drei vorrangigen Bereichen zum Schutz<br />

und zur Förderung natürlicher Ressourcen und Landschaften in ländlichen Gebieten beigetragen:<br />

Biodiversität sowie Schutz und Entwicklung von Agrar- und Forstsystemen mit hohem<br />

Naturwert und traditionellen Agrarlandschaften? Wasser? Klimawandel?<br />

Interpretation der Frage und Methodik der Bewertung<br />

Die zweite horizontale Bewertungsfrage bezieht sich auf die Gesamtheit der <strong>Umwelt</strong>wirkungen des<br />

Programms unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversität (und Flächen mit hohem Naturwert<br />

sowie traditionelle Agrarlandschaften), Wasser und Klima. „Nachhaltige Entwicklung“ wird in<br />

diesem Zusammenhang im Sinne einer ökologischen Nachhaltigkeit verstanden, da sich zahlreiche<br />

andere Fragen mit den sozialen und wirtschaftlichen Aspekten der Nachhaltigkeit befassen.<br />

Vier der insgesamt sieben gemeinsamen Wirkungsindikatoren sind den in Frage 2 angesprochenen<br />

Themen zugeordnet:<br />

− Umkehr des Verlustes an biologischer Vielfalt,<br />

− Erhaltung von ökologisch wertvollen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen,<br />

− Verbesserung der Wasserqualität,<br />

− Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels.<br />

Für diese Indikatoren sind unmittelbar keine programmübergreifenden Werte verfügbar. Ihre Operationalisierung<br />

muss vielmehr über die Bilanzierung der von den unterschiedlichen Maßnahmen<br />

bzw. Fördergegenständen des Programms ausgehenden sowohl positiven als auch negativen<br />

Wirkungen erfolgen. Dabei zeigt sich, dass sowohl die gemeinsamen als auch die programmspezifischen<br />

Wirkungsindikatoren (die unmittelbar erreichte Wirkungen im Hinblick auf die intendierten<br />

Ziele abbilden sollen) überwiegend noch nicht in einer auswertbaren Form vorliegen. Als<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Einschätzung werden daher Hilfsindikatoren herangezogen, in erster Linie programmspezifische<br />

Ergebnisindikatoren. Ferner werden Indikatoren und Einschätzungen aus der<br />

aktualisierten SUP verwendet, die bis zu einem gewissen Grad auch positive und negative <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

der Maßnahmen abbilden, bei denen <strong>Umwelt</strong>wirkungen nicht im Vordergrund stehen.<br />

Damit kann der Umstand teilweise kompensiert werden, dass die maßnahmenbezogenen<br />

Indikatoren nahezu ausschließlich auf die primären Zielsetzungen der Maßnahmen ausgerichtet<br />

sind.<br />

Insbesondere <strong>für</strong> die Maßnahmen 214, 221, 223, 227 und 323 werden in diesem Zusammenhang<br />

keine neuen Bewertungen vorgenommen, sondern die Ergebnisse aus der Maßnahmenbewertung<br />

eingespeist. Die Einschränkungen <strong>für</strong> die Wirkungseinschätzung aufgrund des teils späten Anlaufens<br />

der Maßnahmen bzw. des Umstandes, dass die fachliche Begleitung (<strong>für</strong> die AUM) zum jetzigen<br />

Zeitpunkt im Wesentlichen zunächst eine Ersterfassung darstellen kann, gelten insofern auch<br />

<strong>für</strong> die Programmebene. D.h. Aussagen zu den Wirkungen basieren in großen Teilen auf Analogieschlüssen<br />

und Erkenntnissen der vorherigen Förderperiode, weniger auf aktuell gemessenen<br />

Werten; in diesem Sinne kommt die Halbzeitbewertung ‚zu früh’.<br />

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