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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Problematisch ist auch, dass <strong>für</strong> den Antragsteller nicht im Vorfeld erkennbar ist, welcher<br />

Fördersatz letztendlich zur Anwendung kommt. Die Höhe des erforderlichen Eigenanteils ist<br />

damit nicht planbar.<br />

Unter anderem auch aufgrund des komplexen Bewilligungs- und Abrechnungsverfahrens<br />

verzögerte sich offensichtlich die Antragsbearbeitung bei den Bewilligungsstellen. So hatte<br />

der Zuwendungsempfänger im Februar 2009 10 Förderanträge in den Bereichen A.1 und A.2<br />

eingereicht, von diesen wurden bisher (Juni 2010) drei Projekte positiv beschieden. Die übrigen<br />

Anträge sind derzeit noch in Bearbeitung. Einige wurden aufgrund von Fehlern bei der<br />

Antragstellung zunächst zurückgezogen und dann in einer überarbeiteten Form neu eingereicht.<br />

Wie das Fallbeispiel „Klostergarten Belgern“ zeigt, sind in den Bereichen A.2 (Gehölzpflanzungen)<br />

und C.2 (Öffentlichkeitsarbeit) mit vergleichsweise geringen finanziellen Aufwendungen<br />

wichtige Wirkungen <strong>für</strong> den Naturschutz zu erzielen. Einer stärkeren Umsetzung dieser<br />

Maßnahmebereiche steht aber offensichtlich der unangemessen hohe bürokratische<br />

Aufwand beim Antrags- und Abrechnungsverfahren entgegen, der in keinem Verhältnis zu<br />

den oftmals geringen Fördersummen steht. Hier ist eine umfassende Überarbeitung der Förderrichtlinien<br />

und der Verfahrensbestimmungen <strong>für</strong> das Antrags- und Bewilligungsverfahren<br />

unseres Erachtens unumgänglich. Die folgenden Punkte sollten hierbei geprüft werden:<br />

- Vereinfachung des Antragsverfahrens (hier ist durch die im Januar 2010 überarbeiteten<br />

Antragsformulare bereits eine gewisse Vereinfachung eingetreten),<br />

- Vereinheitlichung und Anhebung der Förderquoten,<br />

- raschere Antragsprüfung und Antragsbewilligung,<br />

- raschere Prüfung des Verwendungsnachweises und zügige Auszahlung von Fördermitteln,<br />

- Anhebung des Grenzwertes <strong>für</strong> die Berücksichtigung von Managementleistungen als<br />

zuwendungsfähigen Kosten (ist mit Änderung der Richtlinie vom 14.08.2009 bereits<br />

umgesetzt),<br />

- Überprüfung der (sehr niedrigen) Stundensätze bei der Entlohnung von Managementleistungen,<br />

- Überprüfung der Aussetzung der Fördermaßnahme „Obstgehölzschnitt/Pflege von<br />

Streuobstwiesen“ (außerhalb des EPLR, rein mit Landesmitteln finanziert).<br />

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